R 54   U 708 

Beschreibung des adeligen wüsten Gutes Jargelin, das im Juli des Jahres 1694 geometrisch vermessen wurde1 

1. Der wüste Hof Jargelin liegt im Distrikt Wolgast und grenzt im Norden an Salchow, im Osten an Ziethen, im Süden an die Stadt Anklam und im Westen an Menzlin.

2. Jargelin gehört zum Kirchspiel Ziethen.

3. Der wüste Hof Jargelin gehört zu Salchow und der gegenwärtige Besitzer hat es zeitgleich mit Salchow bekommen. Siehe die Eintragung bei Salchow.

4. Nach der Kirchenmatrikel2  Ziethens war Jargelin zu zwölf Landhufen berechnet worden.

5. In früheren Zeiten wohnten in Jargelin drei Bauern, aber nun wohnt dort kein Mensch mehr, noch steht dort ein Haus. Nur der Verwalter von Salchow bewirtschaftet den Acker und die Wiesen mit dem Vieh, das er in Salchow hat.

 R 55   U 709 

Arealausrechnung des Adelsgutes Jargelin mit dazugehöriger Annotation

Acker in Bewirtschaftung

Der Acker Jargelins wird in drei Schlägen bewirtschaftet.

[Acker insgesamt]   128M 149R

Das Feld G

G  besteht aus sandig-humosen Land, jedoch etwas trocken und mager, umfasst  43M 75R

H.

H  guter sandig-humoser Acker, der dieses Jahr das Sommerfeld war oder mit Sommerkorn besät  28M 112 1/2 R

K.

K  der Acker war dieses Jahr Brache oder lag unbesät als Brache und besteht aus etwas magerem Sandhumus, umfasst  56M 262R

Anzumerken ist, dass Jargelins Acker nicht überall in bestimmte Felder geteilt ist, sondern der Pächter Salchows pflügt und besät den Acker wie es ihm gelegen ist.

Über den wüsten Acker3 

#  der größte Teil des besten Ackers liegt wüst oder unbewirtschaftet, aus dem Grund, weil er so weit von Salchow entfernt liegt, so dass nicht ohne größte Mühe zu ihm Dünger gebracht werden kann. Der gesamte wüste Acker Jargelins, beide schlechter und guter, umfassen zusammen  189M 150R

 R 56   U 710 

Symbol 03  Über Wiesen und Heuernte

[Wiesen insgesamt] [Ertrag] 48 Heufuder  41M 150R
Symbol 03 1 Jargelins Wisch ist von ziemlich gutem Gras und trägt gutes Gras, selbige Wiese umfasst  34M
Der Pächter Salchows sagte mir, er könne im Jahr 20 Fuder Heu ernten, und alle seine Dienstbauern und Kossaten4  haben auch dort Wiesen und können im Jahr zusammen 20 Fuder ernten. Aber unter jeder ihrer Fuhren muss man zwei gewöhnlich gehaltene Fuhren verstehen, sonst kommt man nicht mit ihrer angegeben Heuzahl aus.
Symbol 03 2 drei kleine Wiesen neben dem Acker zu  7M 150R

Symbol 07  Über Viehweide

[Viehweide insgesamt]  74M 187 1/2 R
Symbol 07 1 außer dem wüsten Acker sind kleine Moraste mit Busch und Hügeln hier und da zu  68M
Symbol 07 2 Hofstellen des wüsten Gutes  6M 187 1/2 R

Summe

Acker: 128M 149R
Wüster Acker: 189M 150R
Wiese: 41M 150R
Heufuder: 48 Heufuder
Viehweideland: 74M 187 1/2 R

 R 57   U 711 

Annotationen des wüsten Gutes Jargelin

Über die Aussaat

Der Pächter Salchows hat dieses Jahr 84 Sch Roggen, 36 Sch Gerste und 32 Sch Hafer ausgesät.
Die Kirche Ziethens hat hier Acker und kann jährlich darin drei Sch Roggen und drei Sch Gerste einsäen.
Anmerkung: Wie gesagt ist, sind hier weder Personen noch Vieh, der Acker und die Wiese Jargelins werden von den Leuten bewirtschaftet, die der Pächter Salchows auf dem Hof hat, sowie von seinen Dienstbauern und Kossaten.

Über Abgaben

Die Steuern, die jährlich auf diesen wüsten Acker entfallen, bezahlt der Pächter in Salchow. Und sowohl Akzise5  und Reitersteuer6  sowie Magazinkorn7  in einer Summe, die in den Annotationen Salchows aufgeführt ist. Siehe unten.

 RRev 199   URev 295 

Im Jahr 1704 wurde das Dorf Jargelin revidiert und wie folgt befunden

Zum Feld H gehört:

Ha  durchschnittlich guter Sandboden, war jetzt das erste Mal besät, kann vermutlich in drei Schlägen bewirtschaftet werden, vom wüsten Land L aufgebrochen  8M 240R

Zum Feld G gehört:

Ga  Sandland, ziemlich ertragreich, vom wüsten Acker L aufgebrochen, wird wohl in drei Schlägen bewirtschaftet werden können  4M 60R

Annotationen deswüsten Ackers

La  besteht aus durchschnittlichem Sandland, das wohl als Acker aufgebrochen werden kann, aber vom Pächter wird vorgegeben, diesen nicht als Weide entbehren zu können.
Lb  ist tiefer gelegen und kaltgründig, kann nicht so leicht als Acker bewirtschaftet werden, sondern wird als Weide genutzt, weil hier wenig Weide ist, besonders für Schafe.

Summe

NeuerAcker: 13M

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Peder (Petrus) Wising
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Peder (Petro) Wising vermessen.

2  Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

3 In der Urschrift steht statt des Symbols ein L

4  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

5  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

6  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

7  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.