Beschreibung des Adelsgutes Menzlin, das im Juli des Jahres 1694 geometrisch vermessen wurde1
1. Das Gut Menzlin liegt im Distrikt Wolgast und grenzt im Norden an Konsages und Salchow, im Osten an Jargelin, im Süden an die Stadt Anklam und Stolpe, wo die Peene dazwischen verläuft, im Westen grenzt es an Polzin.
2. Die Einwohner Menzlins gehen nach Ziethen zur Kirche, wo auch deren Pastor wohnt. In alten Zeiten hat in Menzlin eine Kapelle gestanden. Auf dem Feld Menzlins war Acker, der dazu gehörte, aber da die Kapelle längst zerstört ist, wurde der Acker zu Ziethens Kirche gelegt. Der Buchstabe D auf Menzlins geometrischer Karte weist den Acker aus.
3. Menzlin besteht aus lauter Bauernland, und ganz Menzlin wird zu 23 Landhufen gerechnet, wie Ziethens Kirchenmatrikel2 angibt.
4. In Menzlin gibt es zwei Besitzer, nämlich Kapitän Christian Gustaf Owstins Witwe3 und Assessor Strahlenhielm aus Wismar. Die Witwe des Kapitäns hat in Menzlin sechs Bauernhöfe und der Assessor zwei. Außerdem ist ein Bauer im selbigen Dorf, Michael Koppen mit Namen, dessen Vorfahren den Hof kauften, den er bewohnt. Dieser Hof hat zuvor den Owstins gehört.
Namen der Einwohner
1 . Kapitän Christian Gustaf von Owstins Witwe, die selbst drei Bauernhöfe in Menzlin bewohnt und bewirtschaftet.
| 3 . Georgen
Potsaar 6 . Marten Potsaar 2 . Hans Potsar |
Die Bauern der Kapitänswitwe. |
| 4 . Petter
Potsaar 5 . Jochom Bramer |
Die Bauern Strahlenhielms. |
7 . Michel Koppen, ein freier
Mann, hat seinen Hof gekauft.
8 . Jochom Gärtnär, Leinenweber, wohnt im Haus, das der Kirche in Ziethen gehört.
9 . Mathis Baar, Kuhhirte.
| Jochem Zivert, Schneider. Staffan Gärtnär, Tagelöhner |
Einhäusler. |
6. Die drei Bauern der Kapitänswitwe verrichten jede Woche fünf Tage Dienst4 in Quilow mit zwei Personen und einem Paar Ochsen oder drei Pferden. In der Ernte dient jeder Bauer fünf Tage in der Woche
manchmal mit drei und manchmal mit vier Personen, sowie mit Ochsen und Pferden.
Die Bauern des Assessor Strahlenhielms dienen fünf Tage in der Woche auf dem Gut Salchow ,jeder mit zwei Personen und einem
Paar Ochsen oder drei Pferden. In der Erntezeit dient jeder Bauer ebenso wie die Bauern der Kapitänswitwe.
Arealausrechnung des Adelsgutes Menzlin mit den dazugehörigen Annotationen
Über den Acker
Der Acker Menzlins ist in drei Felder geteilt und wird in drei Schlägen bestellt.
Das Feld A
Das Feld A war dieses Jahr Winterfeld und ist von folgender Art:
[A]
150M 151 1/2 R
A1
guter lehmig-humoser Acker, etwas mit Lehm vermischt, der gute Sommer- und Wintersaat
tragen kann, dessen Areal ist
111M 113R
A2
schwerer und magerer Sandboden, der für die Sommersaat schwierig ist
39M 37 1/2 R
B. Das Feld war dieses Jahr das Sommerfeld und enthält diese Bodenarten:
[B]
129M 182R
B1
guter Sandhumus
78M 220R
B2
etwas schwerer Sandhumus, aber trägt oft gute Saat
50M 262R
C. War dieses Jahr die Brache und enthält folgende Bodenarten:
[C]
127M 75R
C1
guter sandig-humoser Acker
64M 150R
C2
schwerer und magerer Sand
6M 150R
C3
schwerer und kaltgründiger Sandboden
56M 75R
D .
Ein Ackerstück, das zur Kirche Ziethens gehört und jährlich besät wird 1M 43R
R 64 U 718E. Wüster Acker
E bei Menzlin ist neben dem mit Heide bewachsenen wüsten Acker auch ziemlich gute Weide, besonders für Schafe, kann zum größten Teil mit der Zeit wieder aufgenommen werden 287M 233R
F. Wiese und Heuernte
[F]
[Ertrag] 72 Heufuder
62M 74R
F1
Peenwisch ist von ziemlich gutem Graswuchs,
umfasst
40M 220R
F2
eine Wiese an der Grenze zu Jargelin, die gutes Gras trägt, aber ganz uneben und
bültig
18M 230R
F3
neben dem Feld A eine kleine Wiese
2M 224R
Die Einwohner haben mir gesagt, jeder Bauernhof kann insgesamt acht Fuder
Heu ernten, das beträgt für alle neun Bauernhöfe 72 Heufuder.
Anmerkung: Bei Ziethen ist eine Wiese, die zum Gut der Owstins
in Menzlin gehört, von der Wiese können jährlich 15 Fuder Heu geerntet werden. Sie wird Ackerstückweise gemäht, siehe
Ziethen.
G. Über Viehweide
[G]
291M 297R
G
bei Menzlin ist gutes Weideland, sowohl neben der Peene als auch neben den Ackerfeldern und das gesamte Areal, außer den wüsten Acker, der auch dazu genutzt
wird, umfasst
280M 150R
Hofstellen
und Wege sowie kleine Kälberkoppeln 11M 147R
H. Fischgewässer
H
Buurpool umfasst
2M 150R
und darin sind Karauschen und Schleie.
Sonst können die Einwohner
Menzlins in der Peene neben ihrem Land Reusen setzen, aber das nutzen sie selten oder
wenig.
Die Peene , soweit sie hier entlangläuft, ist 15 Morgen und wenn diese
Teilung davon mitten im Strom verläuft, so ergibt die Hälfte dieses Fischgewässers für sie folgendes 7M 150R
Summe
Acker: 408M 150 1/2 R
Wüster Acker: 287M 233R
Wiese: 62M 74R
Heufuder: 72 Heufuder
Viehweide: 291M 297R
Fischgewässer: 2M 150R
Annotationen des Adelsgutes Menzlin
Anmerkung: Wald, sowohl zum Brennen als auch zum Bauen muss alles jährlich von anderen Orten gekauft werden, wie aus dem Amt Stolpe und anderenorts.
Über Aussaat und Fruchtbarkeit
Wie die Einwohner mir sagten, kann jeder Bauernhof jährlich 30 Sch Roggen, 20 Sch Gerste, 18 Sch Hafer, einen Sch Erbsen,
einen halben Sch Buchweizen und eineinhalb Sch Lein aussäen. Das ergibt für alle neun Höfe 270 Sch Roggen, 180 Sch Gerste,
162 Sch Hafer, neun Sch Erbsen, 13 einhalb Sch Lein und viereinhalb Sch Buchweizen.
Aber hierbei sagten die Bauern, sie können jeder manchmal mehr aussäen.
In einen Morgen können drei Scheffel Roggen oder Gerste gesät werden.
Das Kirchenland Ziethens kann jährlich mit dreieinhalb Sch Roggen oder Gerste besät werden. Und dieses Stück, das nur einen
Morgen 43 Ruten umfasst, ist ein guter Beweis genug für selbige Aussaat.
Über Arbeitsvieh
Auf jedem Bauernhof sind vier Ochsen und sechs bis sieben Pferde notwendig, weil die dort wohnenden Bauern Herrenhofdienst leisten.
Über Gesinde
Auf jedem Hof sind ein Knecht und ein Mädchen.5
Über Abgaben
1. Akzise6 gab ganz Menzlin dieses Jahr 25 Rthl zwölf ß.
2. Reitersteuer7 gibt Michael Koppen fünf Rthl jährlich.
Die Reitersteuer der anderen Höfe ist in die Reitersteuer Quilows und Salchows eingerechnet.
3. Magazinkorn8 gab M: Koppen dieses Jahr vier Sch.
Das Magazinkorn der anderen Höfe bei den Abgaben Quilows und Salchows, siehe Magazinkorn in den Annotationen bei Quilow und
Salchow.
Im Jahr 1704 wurde das Dorf Menzlin revidiert und wie folgt befunden
Das Feld A
[A]
24M 270R
A3
zwei Stücke durchschnittliches Sandland vom wüsten Acker E aufgebrochen, wird mit dem Feld
besät und umfasst
2M 180R
A4
fünf Stücke etwas mageres und kaltgründiges Land, werden jetzt nur jedes fünfte bis sechste
Jahr besät, vom wüsten Acker E aufgebrochen
11M 90R
A5
zwei Stücke etwas hoch gelegenes Sandland, das, wenn es gedüngt wird, wohl in drei Schlägen
besät werden kann, vom wüsten Acker E aufgebrochen
11M
Das Feld B
[B]
12M 210R
B3
Sandland, etwas hoch gelegenes Sandland, von E aufgebrochen, liegt in drei Schlägen, sind
zwei Stücke
4M 210R
B4
zwei Stücke etwas hoch gelegener Sandboden, kann wohl in drei Schlägen bewirtschaftet
werden, wenn es einigermaßen seinen Dünger erhält, vom wüsten Acker E aufgebrochen
8M
Im Feld C
[C]
29M 240R
C4
Sandboden, etwas mager wie Da, der, wenn er zwei Jahre getragen hat, drei bis vier Jahre
ruhen muss, ist vom wüsten Acker E aufgebrochen
9M
C5
sechs Stücke noch magerer und noch tiefer liegender, soll nach Bericht der Bauern
kaltgründig sein und also nicht mehr als zwei höchstens drei Jahre im Schlag tragen können, dann müssen die Stücke wohl sechs
bis acht Jahre liegen.
Annotationen zum wüsten Acker Menzlins
Ea
ist Sandboden, etwas mager, kann wohl aufgebrochen werden, wenn die Einwohner denselben
düngen.
Eb
scheint als Acker nahezu unbrauchbar zu sein, weil er sehr niedrig liegt und die Bauern
sagen, dass in wasserreichen Jahren überall das Wasser steht.
Ec
ist ein wenig hoch liegender Acker und von besserem Grund, doch meinen die Bauern, ihn aus
Mangel an Dünger nicht kultivieren zu können.
Ed
ist noch höher liegend, kann wohl aufgebrochen werden und dann zumindest jedes fünfte bis
sechste Jahr tragen.
URev 298 Notiz: Hier
findet man dicht bei den Häusern ein Ackerstück, bei der letzten Messung mit D gekennzeichnet, das zu einer Kapelle gehörte, die vormals hier
im Dorf stand. Aber nun bewirtschaften die Bauern dasselbe und geben dafür an die Hauptkirche in Ziethen einen halben Rthl
jährlich.
Summe
Neuer Acker: 67M 120R
1 Wurde laut Urschrift von Peder (Petro) Wising vermessen.
2 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.
3 von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt. Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.
4 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
5 In der Urschrift wird zusätzlich für jeden Hof ein Junge vermerkt.
6 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
7 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
8 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.