R 61   U 715 

Beschreibung des Adelsgutes Menzlin, das im Juli des Jahres 1694 geometrisch vermessen wurde1 

1. Das Gut Menzlin liegt im Distrikt Wolgast und grenzt im Norden an Konsages und Salchow, im Osten an Jargelin, im Süden an die Stadt Anklam und Stolpe, wo die Peene dazwischen verläuft, im Westen grenzt es an Polzin.

2. Die Einwohner Menzlins gehen nach Ziethen zur Kirche, wo auch deren Pastor wohnt. In alten Zeiten hat in Menzlin eine Kapelle gestanden. Auf dem Feld Menzlins war Acker, der dazu gehörte, aber da die Kapelle längst zerstört ist, wurde der Acker zu Ziethens Kirche gelegt. Der Buchstabe D auf Menzlins geometrischer Karte weist den Acker aus.

3. Menzlin besteht aus lauter Bauernland, und ganz Menzlin wird zu 23 Landhufen gerechnet, wie Ziethens Kirchenmatrikel2  angibt.

4. In Menzlin gibt es zwei Besitzer, nämlich Kapitän Christian Gustaf Owstins Witwe3  und Assessor Strahlenhielm aus Wismar. Die Witwe des Kapitäns hat in Menzlin sechs Bauernhöfe und der Assessor zwei. Außerdem ist ein Bauer im selbigen Dorf, Michael Koppen mit Namen, dessen Vorfahren den Hof kauften, den er bewohnt. Dieser Hof hat zuvor den Owstins gehört.

Namen der Einwohner

1 . Kapitän Christian Gustaf von Owstins Witwe, die selbst drei Bauernhöfe in Menzlin bewohnt und bewirtschaftet.

3 . Georgen Potsaar
6 . Marten Potsaar
2 . Hans Potsar
Die Bauern der Kapitänswitwe.

 R 62   U 716 

4 . Petter Potsaar
5 . Jochom Bramer
Die Bauern Strahlenhielms.

7 . Michel Koppen, ein freier Mann, hat seinen Hof gekauft.
8 . Jochom Gärtnär, Leinenweber, wohnt im Haus, das der Kirche in Ziethen gehört.
9 . Mathis Baar, Kuhhirte.

Jochem Zivert, Schneider.
Staffan Gärtnär, Tagelöhner
Einhäusler.

6. Die drei Bauern der Kapitänswitwe verrichten jede Woche fünf Tage Dienst4  in Quilow mit zwei Personen und einem Paar Ochsen oder drei Pferden. In der Ernte dient jeder Bauer fünf Tage in der Woche manchmal mit drei und manchmal mit vier Personen, sowie mit Ochsen und Pferden.
Die Bauern des Assessor Strahlenhielms dienen fünf Tage in der Woche auf dem Gut Salchow ,jeder mit zwei Personen und einem Paar Ochsen oder drei Pferden. In der Erntezeit dient jeder Bauer ebenso wie die Bauern der Kapitänswitwe.

 R 63   U 717 

Arealausrechnung des Adelsgutes Menzlin mit den dazugehörigen Annotationen

Über den Acker

Der Acker Menzlins ist in drei Felder geteilt und wird in drei Schlägen bestellt.

Das Feld A

Das Feld A war dieses Jahr Winterfeld und ist von folgender Art:

[A]   150M 151 1/2 R
A1  guter lehmig-humoser Acker, etwas mit Lehm vermischt, der gute Sommer- und Wintersaat tragen kann, dessen Areal ist  111M 113R
A2  schwerer und magerer Sandboden, der für die Sommersaat schwierig ist  39M 37 1/2 R

B. Das Feld war dieses Jahr das Sommerfeld und enthält diese Bodenarten:

[B]   129M 182R
B1  guter Sandhumus  78M 220R
B2  etwas schwerer Sandhumus, aber trägt oft gute Saat  50M 262R

C. War dieses Jahr die Brache und enthält folgende Bodenarten:

[C]   127M 75R
C1  guter sandig-humoser Acker  64M 150R
C2  schwerer und magerer Sand  6M 150R
C3  schwerer und kaltgründiger Sandboden  56M 75R

D .

Ein Ackerstück, das zur Kirche Ziethens gehört und jährlich besät wird  1M 43R

 R 64   U 718 

E. Wüster Acker

E  bei Menzlin ist neben dem mit Heide bewachsenen wüsten Acker auch ziemlich gute Weide, besonders für Schafe, kann zum größten Teil mit der Zeit wieder aufgenommen werden  287M 233R

F. Wiese und Heuernte

[F]  [Ertrag] 72 Heufuder  62M 74R
F1  Peenwisch ist von ziemlich gutem Graswuchs, umfasst  40M 220R
F2  eine Wiese an der Grenze zu Jargelin, die gutes Gras trägt, aber ganz uneben und bültig  18M 230R
F3  neben dem Feld A eine kleine Wiese  2M 224R
Die Einwohner haben mir gesagt, jeder Bauernhof kann insgesamt acht Fuder Heu ernten, das beträgt für alle neun Bauernhöfe 72 Heufuder.
Anmerkung: Bei Ziethen ist eine Wiese, die zum Gut der Owstins in Menzlin gehört, von der Wiese können jährlich 15 Fuder Heu geerntet werden. Sie wird Ackerstückweise gemäht, siehe Ziethen.

G. Über Viehweide

[G]   291M 297R
G  bei Menzlin ist gutes Weideland, sowohl neben der Peene als auch neben den Ackerfeldern und das gesamte Areal, außer den wüsten Acker, der auch dazu genutzt wird, umfasst  280M 150R
Hofstellen und Wege sowie kleine Kälberkoppeln 11M 147R

H. Fischgewässer

H  Buurpool umfasst  2M 150R
und darin sind Karauschen und Schleie.
Sonst können die Einwohner Menzlins in der Peene neben ihrem Land Reusen setzen, aber das nutzen sie selten oder wenig.
Die Peene , soweit sie hier entlangläuft, ist 15 Morgen und wenn diese Teilung davon mitten im Strom verläuft, so ergibt die Hälfte dieses Fischgewässers für sie folgendes 7M 150R

Summe

Acker: 408M 150 1/2 R
Wüster Acker: 287M 233R
Wiese: 62M 74R
Heufuder: 72 Heufuder
Viehweide: 291M 297R
Fischgewässer: 2M 150R

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Annotationen des Adelsgutes Menzlin

Anmerkung: Wald, sowohl zum Brennen als auch zum Bauen muss alles jährlich von anderen Orten gekauft werden, wie aus dem Amt Stolpe und anderenorts.

Über Aussaat und Fruchtbarkeit

Wie die Einwohner mir sagten, kann jeder Bauernhof jährlich 30 Sch Roggen, 20 Sch Gerste, 18 Sch Hafer, einen Sch Erbsen, einen halben Sch Buchweizen und eineinhalb Sch Lein aussäen. Das ergibt für alle neun Höfe 270 Sch Roggen, 180 Sch Gerste, 162 Sch Hafer, neun Sch Erbsen, 13 einhalb Sch Lein und viereinhalb Sch Buchweizen.
Aber hierbei sagten die Bauern, sie können jeder manchmal mehr aussäen.
In einen Morgen können drei Scheffel Roggen oder Gerste gesät werden.
Das Kirchenland Ziethens kann jährlich mit dreieinhalb Sch Roggen oder Gerste besät werden. Und dieses Stück, das nur einen Morgen 43 Ruten umfasst, ist ein guter Beweis genug für selbige Aussaat.

Über Arbeitsvieh

Auf jedem Bauernhof sind vier Ochsen und sechs bis sieben Pferde notwendig, weil die dort wohnenden Bauern Herrenhofdienst leisten.

Über Gesinde

Auf jedem Hof sind ein Knecht und ein Mädchen.5 

Über Abgaben

1. Akzise6  gab ganz Menzlin dieses Jahr 25 Rthl zwölf ß.
2. Reitersteuer7  gibt Michael Koppen fünf Rthl jährlich.
Die Reitersteuer der anderen Höfe ist in die Reitersteuer Quilows und Salchows eingerechnet.
3. Magazinkorn8  gab M: Koppen dieses Jahr vier Sch.
Das Magazinkorn der anderen Höfe bei den Abgaben Quilows und Salchows, siehe Magazinkorn in den Annotationen bei Quilow und Salchow.

 RRev 201   URev 297 

Im Jahr 1704 wurde das Dorf Menzlin revidiert und wie folgt befunden

Das Feld A

[A]   24M 270R
A3  zwei Stücke durchschnittliches Sandland vom wüsten Acker E aufgebrochen, wird mit dem Feld besät und umfasst  2M 180R
A4  fünf Stücke etwas mageres und kaltgründiges Land, werden jetzt nur jedes fünfte bis sechste Jahr besät, vom wüsten Acker E aufgebrochen  11M 90R
A5  zwei Stücke etwas hoch gelegenes Sandland, das, wenn es gedüngt wird, wohl in drei Schlägen besät werden kann, vom wüsten Acker E aufgebrochen  11M

Das Feld B

[B]   12M 210R
B3  Sandland, etwas hoch gelegenes Sandland, von E aufgebrochen, liegt in drei Schlägen, sind zwei Stücke  4M 210R
B4  zwei Stücke etwas hoch gelegener Sandboden, kann wohl in drei Schlägen bewirtschaftet werden, wenn es einigermaßen seinen Dünger erhält, vom wüsten Acker E aufgebrochen  8M

Im Feld C

[C]   29M 240R
C4  Sandboden, etwas mager wie Da, der, wenn er zwei Jahre getragen hat, drei bis vier Jahre ruhen muss, ist vom wüsten Acker E aufgebrochen  9M
C5  sechs Stücke noch magerer und noch tiefer liegender, soll nach Bericht der Bauern kaltgründig sein und also nicht mehr als zwei höchstens drei Jahre im Schlag tragen können, dann müssen die Stücke wohl sechs bis acht Jahre liegen.

 RRev 202 

Annotationen zum wüsten Acker Menzlins

Ea  ist Sandboden, etwas mager, kann wohl aufgebrochen werden, wenn die Einwohner denselben düngen.
Eb  scheint als Acker nahezu unbrauchbar zu sein, weil er sehr niedrig liegt und die Bauern sagen, dass in wasserreichen Jahren überall das Wasser steht.
Ec  ist ein wenig hoch liegender Acker und von besserem Grund, doch meinen die Bauern, ihn aus Mangel an Dünger nicht kultivieren zu können.
Ed  ist noch höher liegend, kann wohl aufgebrochen werden und dann zumindest jedes fünfte bis sechste Jahr tragen.
 URev 298 Notiz: Hier findet man dicht bei den Häusern ein Ackerstück, bei der letzten Messung mit D  gekennzeichnet, das zu einer Kapelle gehörte, die vormals hier im Dorf stand. Aber nun bewirtschaften die Bauern dasselbe und geben dafür an die Hauptkirche in Ziethen einen halben Rthl jährlich.

Summe

Neuer Acker: 67M 120R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Peder (Petrus) Wising
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Peder (Petro) Wising vermessen.

2  Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

3  von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt.  Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.

4  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

5 In der Urschrift wird zusätzlich für jeden Hof ein Junge vermerkt.

6  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

7  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

8  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.