R 789   U 557 

Beschreibung des Adelsgutes Ramitzow, das im Juli des Jahres 1694 geometrisch abgefasst wurde1 

Namen der Einwohner

1 . Matheus Bernt, ein freier Bauer.

2 . Marten Wollin
3 . Jochom Poltzarn
Zwei untertänige Bauern in Daugzin.

Ramitzow ist ein Adelshof, liegt im Distrikt Wolgast und ist von Anklam dreiviertel Weg entfernt. Die Besitzer dazu sind jetzt Frau Oberst Leutnant Eickstedt und der eine freie Bauer Matheus Bernt. Der Teil, den Frau Oberst Leutnant besitzt beträgt fünf sechstel und der Teil des Bauern Nr. 1 ist ein sechstel. Von den Teilen, die Frau Oberst Leutnant besitzt sind zwei sechstel, die seit alters her zur Herrschaft Daugzin gehört haben, aber die übrigen drei sechstel oder das halbe Dorf haben einen Norman2  gehört, der hier auch selbst wohnte. Dieser verkaufte im Alter die selbigen drei Höfe für 900 Rthl, von diesen drei Höfen sind zwei Teile oder zwei Höfe Ritterland und ein Hof steuerpflichtig. Die Bauern meinen, die Höfe sind vor Normans Zeit alles Bauernhöfe gewesen und steuerpflichtig und erst von besagtem Besitzer zu Ritterland gemacht worden. Diese drei Höfe Land lässt die Herrschaft von anderen gegen Pacht bestellen, jedoch ist dabei zu bemerken, dass diese Hufen zu einem großen Teil wüst und unaufgebrochen liegen gegenüber den drei Höfen, die die Bauern selbst besitzen. Die zwei R 790 Höfe, die Nr. 2 und 3 bewirtschaften sind steuerbares Land und jeder Bauer hat, nach ihrer Aussage, bei seinem Hof Land zu zwei Hakenhufen. Der eine Hof, der Matheus Bernt gehört, ist von gleicher Quantität wie einer der anderen Höfe, nämlich zwei Hakenhufen, wie das vorher geschätzt worden war, als er es vor acht Jahren von einem Bürger aus Anklam, mit Namen Echbrecht Waterhahn, zurückkaufte. Dafür hat er diesem Waterhahn 340 vorpom: Gulden oder 170 Rthl gegeben. Dieser Waterhahn ist durch Tausch in den Besitz des Hofes gekommen, mit dem Kämmerer Chron Westphal aus Greifswald, der wiederum dafür einen  U 558 Hof Watenhahnes im Dorf Mesekenhagen bekam. Dieser erwähnte Westphal hat selbigen Hof in Ramitzow von Paul Hendrik von Schwerin gekauft, welcher diesen wieder als einen Brautschatz des Adligen Jacob von Lüskow bekam. Dieser Lüskow ist rechtmäßiger Lehnfolger dieses Hofes gewesen, und selbiger Bauer, der damals dort wohnte, verrichtete seinen Dienst in Reltzow.Der Ort gehört zum Kirchspiel Ziethen und grenzt im Süden an Salchow, Gargatin und Ziethen, im Osten an Daugzin, im Norden an Klitzendorf und im Westen an Groß Bünzow und wieder an Salchow. R 791 Über die neue Hufenzahl nach der reduzierten Art ist von den Bauern keine andere Kunde zu erlangen, als die, wenn für die Hufe ein Rthl ausgeschrieben wird, muss jeder Bauer fünf pom: Mark geben, woraus das Verhältnis zu den steuerpflichtigen Hufen folgt, die die Bauern haben, das bis zu zwei einhalb reduzierten Hufen beträgt. Über die alte Hufenzahl Ramitzows wissen sie nicht Bescheid, jedoch ist davon etwas bestimmtes zu schließen, weil sie ihrem Pastor Messkorn3  geben, das beträgt bis zu drei Sch für jede Hufe, sowohl vom Herrenhof als auch von den Bauernhöfen. Seit alters her ist es die Manier des Distrikts, von jeder Hufe dem Pastoren einen Scheffel Roggen zu geben. Daraus folgt, dass bei Ramitzow früher 18 Hakenhufen waren.

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Arealausrechnung von Ramitzow

Der Acker

wird in drei Felder geteilt und das Feld A war, bei der Durchführung der Messung, das Roggenfeld.

[A]   59M 90R
Aa  Humusland, etwas sandvermischt  52M 120R
Ab  Sandhumus  6M 270R

Das Feld B, die Sommersaat

[B]   75M 60R
Ba  Humusland sandvermischt  21M 240R
Bb  Humusland, mitunter kaltgründig  53M 120R

Das Feld C, die Brache

[C]   86M 240R
Ca  gutes Humusland, etwas lehmiger Grund  59M 210R
Cb  Humusland, etwas sandig  27M 30R

Wüster Acker

[D]   178M 210R
Da  wüster Acker von gleicher Natur wie der aufgebrochene, liegt stückeweise zwischen dem aufgebrochenen Acker und ist mit Heidekraut bewachsen  40M 180R
Db  altes, wüstes und tief liegendes Land, hier und da mit einigen Weidebüschen bewachsen, als Acker geeignet  22M 240R
Dc  hoch liegender, wüster Acker mit Heide bewachsen, mit sandig-humosem Grund, geeignet, aufgebrochen zu werden  27M 180R
 R 793  U 628 Dd  altes, wüstes Land mit Heidekraut und einigen Weidenbüschen bewachsen, kann auch als Acker genutzt werden  63M 180R
Df  sehr alter, wüster Acker, bültig und mit Heide überwachsen, kaltgründig, könnte wohl wieder als Acker genutzt werden, wenn Fleiß darauf verwendet werde  24M 30R

Weideland

[E]   71M 60R
Ea  ertragreiches Grasland, das voller Moore oder Grasmoraste ist  30M 30R
Eb  Grasland zwischen den Äckern gelegen mit einem Morast dabei  10M 60R
Ec  festes Heideland mit besserem Grasland darin  22M 240R
Ed  Teiche und Morast sowohl in dem aufgebrochenens als auch in dem wüsten Acker, ergibt zusammen  8M 30R

Fd  Gebiet des Dorfes mit Hofstellen und Gemüsegärten, die man darin findet  7M 90R

Summe

Acker: 221M 90R
Wüster Acker: 178M 210R
Weideland: 71M 60R
Hofstellen: 7M 90R

 R 794   U 559 

Annotationen von Ramitzow

Über den Acker

Was den Acker anbelangt, so wird er in drei Felder geteilt und alle sind von gleicher Beschaffenheit, doch das Feld A wird für das beste gehalten. Es ist überall durchschnittlich gutes Land, das besser Roggensaat als Gerste trägt. Wenn jedoch fruchtbare Jahre sind, trägt dieser Boden gute Gerstensaat, aber für Erbsen und Weizen ist dieser Acker nicht ergiebig, wegen seines geringen Bodens. Dieser Acker trägt dreimal nacheinander Streusaat, wenn er einmal gedüngt ist, aber ein viertes Mal kann keine Streusaat außer Hafer darin gesät werden. In einen Morgen Land können drei Sch gesät werden und sie mähen ihre Morgen 60 Ruten in der Länge und fünf in der Breite was einen Morgen oder 300 Quadratruten ergibt.

Über die Aussaat

Nr. 1 kann, nach Aussage, an Wintersaat zwei Drömt Roggen säen und an Sommerkorn drei Drömt Gerste, Hafer und Buchweizen.
Die Aussaat von Nr. 2 beträgt drei Drömt Wintersaat und an Sommersaat drei Drömt und drei Sch Gerste, Hafer und Buchweizen.
Nr. 3 sät zwei Drömt und sechs Sch Roggen und an Sommersaat einen Drömt und vier Sch Gerste, neun Sch Hafer und eineinhalb Sch Buchweizen.
 R 795 Die Aussaat des Herrenaker steigt dagegen nicht, weil er zu einem großen Teil unbestellt liegt. Nach Aussage der Bauern soll an Wintersaat dieses Jahr sechs Drömt und drei Sch ausgesät worden sein. Die Sommersaat soll nur einen Drömt sein.
Die Summe beträgt nach erfolgtem Bericht 278 Drömt und einen halben Sch.

 U 560 

Über Wiesen

Die Bauern Nr. 2 und 3 haben eine Wiese zu zwei Fudern. Eines jeden Anteil des Heuschlags findet man bei Ziethen, den Frau Oberst Leutnant Eickstedt ihnen gestattet hat. Aber Nr. 1 hat keinen Heuschlag und muss anderswo mieten, weil auf den Besitzungen des Dorfes keine Wiese zu finden ist.

Über Weideland

Auf ihrer Feldmark haben sie recht gute Weide für ihr Vieh, aber sie wird sehr von der Schäferei und dem Vieh aus Daugzin zertreten, die hier manchmal ihr Futter suchen.

Über den Wald

Auf der Feldmark des Dorfes ist kein Wald für Brenn- oder Bauholz zu finden, sondern sie kaufen was zum Brennen notwendig R 796  ist von den umliegenden Dörfern Gnatzkow und Lentschow. Jährlich werden ein halber Rthl oder vier Mark für einen so großen Platz gegeben, aus dem jeder über den Winter das abschlagen kann, was er für seinen Bedarf benötigt.

Über Vieh

Über den Winter können auf jedem Bauernhof zwölf bis 14 Rinder von Ochsenstatur, Kühe und Kälber durchgefüttert werden. Nach ihrer Aussage hat jeder Bauer sechs Pferde mit Fohlen.

Über Fischgewässer

Bei diesem Dorf sind keine Fischgewässer zu finden.

 U 561 

Über Dienste

Die beiden, die nach Daugzin gehören, gehören auch mit ihren Diensten dorthin und das fünf Tage. Vier Tage dienen sie mit Pferden und Leuten und den fünften zu Fuß4  immer mit zwei Personen. Die gesamte Getreidernte dienen sie fünf Tage in der Woche zu viert.

Über Abgaben

Akzise5  geben Nr. 2 und 3 jedes Quartal 18 Groschen, ergibt im Jahr über sechs Rthl.
Nr. 1 gibt im Quartal an Akzise 21 einhalb Groschen, beträgt im Jahr drei Rthl 14 vorpom: ß.
Kopfgeld6  hat Nr. 1 vergangenes Jahr drei Rthl gegeben.
Jeder der Bauern Nr. 2 und 3 gab an Kopfgeld im selbigen Jahr eineinhalb Rthl, das ergibt drei Rthl.
Jeder der drei Bauern gibt monatlich an Reiterverpflegung vier Mark und das beträgt folglich im Jahr für jeden acht Rthl und ergibt als Summe für alle drei 24 Rthl.
Tribunalsteuer7  gibt jeder Bauer jährlich neun Groschen, ergibt als Summe für alle drei einen Rthl sechs vorpom: ß.
Die Summe beträgt für erwähnte an sich 40 Rthl und 20 vorpom: ß.

 RRev 322   URev 461 

Im Jahr1704 wurde das Dorf Ramitzow revidiert und wie folgt befunden

Im Feld A

[A]   12M 240R
Ac  zwei Stücke Sandboden, durchschnittlich, mit wenig Humus vermischt, von Dc aufgepflügt  5M 180R
Ad  vier Stücke etwas hoch gelegener Sandboden von Dc aufgepflügt  6M 180R
Ae  ein Stück von Ea aufgepflügt, besteht auch aus Sandboden, jedoch sehr mager  180R

Im Feld B

Be  fünf Stücke mittelmäßiger Sandboden, etwas humusvermischt, ein Morgen von Df das übrige von Dd aufgebrochen, zusammen  15M 150R

 URev 462 

Im Feld C

[C]   14M 30R
Cc  vier Stücke durchschnittlicher Sandboden, etwas humusvermischt, von Df aufgepflügt, aber nicht alles war besät, sondern wurde dieses Jahr ganz aus dem Heideland aufgebrochen 13M
Cd  ein Stück Sandland, soll sehr kaltgründig sein, so dass es nicht mehr aufgebrochen werden kann, von Db aufgepflügt  1M 30R

Anmerkung

Bei diesen beiden Dörfern wird der neu aufgepflügte Acker zusammen mit den Feldern, in denen er liegt, bestellt.

 RRev 323 

Anmerkung

Was den übrigen wüsten Acker betrifft, so besteht er aus etwas humusvermischtem Sandboden.
Da  könnte wohl aufgebrochen werden und ist von gleicher Güte wie der aufgepflügte Acker, wo er zwischen liegt. Ist hier und da mit Weidebüschen bewachsen, scheint etwas nass und kaltgründig zu sein.
Db , Dd , Df  und besonders Db, sind nicht besonders zur Kultur geeignet, weil überall der andere wüste Acker sehr kaltgründig sein soll und laut Aussage nicht aufgebrochen werden kann. Auch kann nicht mehr von besagten Db, Dd und Df als Weide entbehrt werden, aus Mangel an Weide, denn diese ist hier beim Dorf sehr knapp.

Summe

Neuer Acker: 42M 120R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Oloff (Olaus) Spaak vermessen.

2  Die Familie von Normann (auch Narmann, Nahrmann und Norrmann) zählte zu den ältesten Adelsgeschlechtern auf der Insel Rügen und im Gebiet des Herzogtums Pommern-Wolgast. Sie hatten Güter u.a. im Gebiet von Rügen, Anklam, Grimmen und Demmin. Bereits im 13. Jahrhundert zählten sie zum auf Rügen gesessenen Adel und über pommersche Grenzen hinaus waren Teile der Familie in späterer Zeit auch in Dänemark, Schweden, Schlesien, Ostpreußen, Mecklenburg, Württemberg u.a. ansässig.  Normann. In: Kneschke, Ernst Heinrich (Hg.): Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexikon. Bd. 6, Leipzig 1865. S. 527ff.

3  Kirchenkorn oder Priesterkorn 

4  Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.

5  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

6  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

7  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.