R 48   U 702 

Beschreibung des Adelsgutes Salchow, das imJuli des Jahres 1694 geometrisch vermessen wurde1 

1. Das Dorf Salchow liegt im Wolgaster Distrikt und grenzt im Norden an Klein und Groß Bünzow, im Osten an Ramitzow und Ziethen, im Süden an Jargelin und Menzlin aber westlich an Konsages.
2. Salchows Bewohner haben ihren Kirchgang nach Ziethen, wo auch ihr Pastor wohnt.
3. Salchow ist ein altes Lehngut der Sastrows. Der jetzige Eigentümer, der Assessor am Wismarer Tribunal Michel von Strahlheim, bekam Salchow mit seinen Pertinenzien als Mitgift seiner Frau. Deren Vater, Hopmann Remer, hatte es einst von den Sastrows gekauft.
4. Nach der Kirchenmatrikel von Ziethen wird festgestellt, dass Salchow zu 29 Hakenhufen gerechnet wird, doch wieviele Ritterhufen darunter sind, kann man nicht wissen, denn die Kirchenmatrikel schweigt darüber.
5. In Salchow haben immer drei Vollbauern und ein Kossat2  gewohnt.

6. Namen der Einwohner

1 . Jacob Dunker, Pächter

2 . Hans Brenner
3 . Jacob Brenner
4 . Jacob Brenner
Vollbauern

5 . Die Witwe des Kossaten Georg Brenner
6 . Detlof Hellbrand, Einlieger
7 . ein Hakerhaus

 R 49   U 703 

7. Der Pächter Jacob Dunker gibt für Salchow, Konsages und den wüsten Hof Jargelin jährlich 500 Rtlr. Pacht. Er hat fünf Bauern und zwei Kossaten unter sich, die Dienst auf dem Hof leisten. Jeder Bauer dient vier Tage in der Woche mit zwei Mann und einem Paar Ochsen oder drei Pferden, jeder Kossat dient vier Tage in der Woche mit einem Mann zu Fuß. In der Erntezeit dient jeder Bauer mit drei Personen und jeder Kossat mit zwei Mann.

 R 50   U 704 

Arealausrechnung des Adelsgutes Salchow mit der zugehörigen Annotation

Acker

Feld A

Salchows Acker wird in drei Schlägen bebaut, und Feld A , das dieses Jahr Winterfeld war, ist von gutem, sandig humosem Acker, der sowohl Winter- wie Sommersaat tragen kann. Das ganze Feld beinhaltet in vier Stücken  88M
Ab , Humusland, eine Wurte oder dergleichen  2M 90R

B 

Das Feld war im letzten Jahr Sommerfeld und besteht aus Sandhumus, der recht gute Saat tragen kann, es beinhaltet  113M 150R

C

[C]   128M 243R Das Feld war Brache und besitzt folgende Bodengüten:
C1 , Sandig humoser guter Acker  101M 101R
C2 , Lehmerde  3M 205R
C3 , strenger magerer Sandboden  23M 237R

Symbol 83  Wüster Acker

In den Salchower Ackerfeldern liegt überall wüster Acker, der zu einem großen Teil bebaut werden könnte, und sicher genau so viel Saat tragen würde wie der bewirtschaftete Acker, wenn er recht behandelt würde. Der gesamte wüste Acker Salchows beinhaltet  159M

 R 51   U 705 

Von Wiesen und Heuernte

[Z]  [Ertrag] 30 Fuder  43M 37 1/2R
Z1 , Patow Wisch ist sehr mit Büschen bewachsen, trägt durchschnittlich grobes Gras und beinhaltet  21M 75R
Z2 , kleine Wiesen in und neben den Ackerfeldern mit  21M 26R
Diese kleinen Wiesen liegen so oft brach wie das Ackerfeld, in dem sie liegen, und dann kann von ihnen kein Heu geerntet werden. Auf den Salchower Feldern können jährlich 30 Fuder geerntet werden, doch wenn die Felder A oder C brach liegen, kann man soviel Heu nicht zusammen bringen.

Symbol 10  Von Weideland und Wald

[Symbol 10 ]  130M 64R
Symbol 10  1, Dieses Stück sieht so aus als sollte es eigentlich Acker sein, doch ist es so sumpfig und als Acker kaum zu benutzen, daher wird es als Viehweide genutzt  14M
Symbol 10  2, Morasthügel, kleine Büsche und bültiges Heideland  84M 225R
Symbol 10  3, Eichenwälder neben dem Dorf mit  8M 70R
Symbol 10  4, Pferdekoppel mit Erlen, Espen und Weidenbüschen bewachsen  12M
Symbol 10  5, Die Hofstellen mit kleinen Gemüse- und Obstgärten, die zusammen liegen und nicht gut getrennt und separiert werden können  11M 69R
Symbol 10  6, Obst, Gemüse- und Hopfengarten des Hofes Nr. 1  1M 76R

Summe

Acker: 330M 99R
Wüster Acker: 159M
Wiese: 43M 37 1/2R
Heufuder: 30
Weideland und Wald: 130M 64R
Obst - und Gemüsegärten: 1M 76R

 R 52   U 706 

Annotationen des Adelshofes Salchow

Anmerkung: In Salchow ist gute Weide, doch kein Wald, so dass sowohl Brenn- als auch Bauholz jährlich von anderen Dörfern gekauft werden muss.

Von der Ausaat

Auf den Feldern Salchows hat der Verwalter dieses Jahr 108 Scheffel Roggen, 72 Scheffel Gerste, 38 Scheffel Hafer, neun Scheffel Erbsen und fünf Scheffel Lein ausgesät. Jeder Bauer sagt, er würde jährlich 30 Scheffel Roggen, 16 Scheffel Gerste, 15 Scheffel Hafer, zwei Scheffel Erbsen und einen Scheffel Lein aussäen, macht zusammen für alle drei Bauern, 90 Scheffel Roggen, 48 Scheffel Gerste, 45 Scheffel Hafer, sechs Scheffel Erbsen und drei Scheffel Lein.
Der Kossat kann die Hälfte eines Bauern aussäen, nämlich 15 Scheffel Roggen, acht Scheffel Gerste, acht Scheffel Hafer, einen Scheffel Erbsen und einen halben Scheffel Lein.
Nach Angaben der Bauern können drei Scheffel in einen Morgen gesät werden.

Vom Arbeitsvieh

Der Verwalter hält zwölf Ochsen und acht Arbeitspferde, jeder Bauer benötigt vier Ochsen und fünf Pferde, der Kossat behilft sich mit zwei Ochsen und zwei Pferden.
Die Schäferei kan in Salchow zwischen 700 und 800 Schafen halten, doch Salchows Felder können sie allein nicht ernähren, sondern dafür müssen Felder von Konsages und Jargelin, sowie ein Teil der Felder von Menzlin hinzugenommen werden.
Bienen können auf diesen Feldern auch gehalten werden.

 R 53   U 707 

Vom Gesinde

Der Verwalter hält auf dem Hof zwei Knechte, zwei Mägde und einen Jungen, jeder Bauer benötigt einen Knecht, eine Magd und einen Jungen. Der Kossat hat allein eine Magd und einen Jungen.
Außer den zwei Knechten, die der Verwalter sich hält, braucht er auch zwei Haker, die ruhig die Äcker pflügen. Mit diesem Gesinde werden auch Konsages und Jargelin bewirtschaftet.

Von Abgabenr

1. Der Verwalter gibt jährlich an Akzise3  für ganz Salchow und Konsages 27 Rtlr 20 Schilling.
2. An Reitersteuer4  kommt jährlich auf Salchow und auf zwei Bauern in Menzlin 72Rtlr und 12 Schilling.
3. Von diesen Gütern, nämlich Salchow, Jargelin, Konsages und den zwei Bauern in Menzlin ist an Magazinkorn5  für jede Hufe sechs Scheffel zu entrichten, das hat dieses Jahr 45 Scheffel Roggen ergeben.
4. Der Eigentümer hält zusammen mit dem Kapitän Kirchbach, der in Behrenhoff lebt, ein Lehnpferd6 , Kirchbach selbst hat den Stamm des Lehnpferdes.
5. Alle diese Güter, Salchow, Jargelin, Konsages und die zwei Bauern in Menzlin steuern für siebeneinhalb Hufen nach dem Reduktionskurs7  über die Hufenzahl in Pommern.

 RRev 197   URev 293 

Im Jahre 1704 ist das Dorf Salchow revidiert und wie folgt befunden worden

Im Feld A

ist nichts verändert.

Im Feld B

Ba , Zwei Stücke vom wüsten Ackers Symbol 83  aufgebrochen, Sanderde, etwas humos, soll auch recht kalt sein, wird zusammen mit den Feldern besät  4M 120R
Bb , drei Stücke, ebenso, mehr hoch liegend und von härterem Boden, auch vom wüsten Acker Symbol 83  aufgebrochen  5M 60R

Feld C

C4 , ein Stück von durchschnittlich grobem Sand, wird gleich mit den Feldern, die vom wüsten Acker Symbol 83  aufgebrochen wurden besät  1M 240R

Annotationen über den wüsten Acker in Salchow

Symbol 83  a Ist als Acker nutzbar, wird aber jetzt als Weide genutzt, ist recht gutes Grasland, beinhaltet  4M 90R
Symbol 83  b, Sanderde, ein wenig humos, könnte wohl aufgebrochen werden, soll aber etwas kaltgrundig sein.
Symbol 83  c, teils hoch liegend, teils tief liegende Sanderde, ist ziemlich kaltgründig und lohnt daher nicht die Mühe es aufzubrechen, zumal der Pächter dies Land sehr nötig als Weide braucht, was mit der Wahrheit übereinstimmt, da es hier nur wenig Weideland gibt.

Summe

Neuer Acker: 11M 120R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urschrift fol. 709 vermessen von Peder Wising.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

4  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

5  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

6  Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß.  Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.

7  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.