R 28   U 740 

Beschreibung des Adelsgutes Ziethen, das im Juli des Jahres 1694 geometrisch vermessen wurde1 

1. Ziethen liegt im Distrikt Wolgast und grenzt im Norden an Ramitzow und Daugzin, im Osten an Relzow, im Süden an die Stadt Anklam, im Westen an den wüsten Hof Jargelin und das Dorf Salchow.

2. Im Dorf Ziethen ist die Kirche und der Pastor, der auch hier wohnt. Es sind neun Dörfer, die zum Pastorat gehören.

3. Ziethen ist ein altes Lehnsgut der Owstins2  und nun ist der Präsident Rüdiger von Owstin der Besitzer.

4. Wie die Einwohner sagen soll bei Ziethen Ritter-, Pastoren- und Bauernland sein, aber wieviele Ritter-, Pastoren- oder Bauernhufen es sind, kann man nicht erfahren. Es ist auch nicht deutlich aus Ziethens Kirchenmatrikel3  ersichtlich, denn in ihr steht wohl, dass bei Ziethen 21 Hufen ohne Pastoren- und Kirchenacker sein sollen, aber daneben wird nicht genannt, welche Hufen das sind. Außer in selbiger Kirchenmatrikel steht es unter dem Zeichen am Rande zugeschrieben, dass der Pastorenacker vier Landhufen umfassen soll, aber über den anderen Acker wird dort nichts berichtet. Jetzt steuert Ziethen für zwei und eine halbe Hufe Bauernland oder steuerpflichtigen Acker.

5.In früheren Zeiten haben hier vier Vollbauern gewohnt, die auf dem Hof ihren Dienst verrichteten. Aber nun wohnen hier nur zwei Bauern und ein Kossate4 . Die Namen der Einwohner sind folgende:

 R 29  U 741 1 . Martinus Cornelius Frantzon, Pastor.
2 . Jean Wewetzer, Pächter auf dem Adelsgut.

3 . Petter Mejer
4 . Michel Barkman
Vollbauern

6 . Marten Goltzow, Kossate.
7 . Christian Sillmer, Krüger. Hat auch einen Bauernhof zu bewirtschaften.
8 . Christopher Heideman, Schäfer.
9 . Jacob Loo, Müller.
10 . Hindrik Kotz, Schmied.
11 . Christopher Betker.
12 . Petter Larson, Einhäusler.
13 . Jacob Löön, Leinenweber.

14 . Petter Goltzow
15 . Rüdier Hillbrand
Häker

Samuel Barsel, Zimmerman und wohnt im Haus der Kirche.
16 . Frantz Brokman, Küster.

6. Jeder Vollbauer dient fünf Tage die Woche mit zwei Personen und einem Paar Ochsen oder vier Pferden. Der Kossate dient vier Tage in der Woche mit einer Person zu Fuß.5  Während der Ernte dient jeder Bauer bisweilen mit vier und bisweilen mit drei Personen täglich die fünf Tage in der Woche. Und der Kossate dient dann selbst.

7. Durch das Dorf Ziethen läuft ein kleiner Fluss, und an selbiges Wasser ist eine Mühle gebaut, die im Herbst und Frühling geht, ebenfalls im Sommer und Winter, wenn keine große Hitze oder Kälte das Wasser verdorrt oder gefriert. Diese Mühle gehört zur Hälfte nach Ziethen und zur anderen Hälfte nach Quilow.

 R 30   U 742 

Arealausrechnung des Adelsgutes Ziethen mit dazugehörigen Annotationen

Über den Acker

Ziethens Acker ist in drei bestimmte Felder geteilt und wird in drei Schlägen bestellt.

A.

[A]   156M 96R
Die Bodenart des Feldes A  ist von einer Art, nämlich lehmig-humoser Sand, der immer gute Winter- und Sommersaat trägt. Und das Areal des gesamten Feldes beträgt  156M 96R
Dieses Feld liegt in verschiedenen Teilen von einander getrennt, aber man findet es auf der Karte und dem Buchstaben A. Dieses Feld war dieses Jahr das Winterfeld.

B.

War dieses Jahr Sommerfeld und enthält folgende Bodenarten:

[B]   153M 260R
B1  guter sandig-humoser Acker, der gute Winter- und Sommersaat trägt  138M 125R
B2  schwerer und magerer Sand  15M 140R

C.

Brachfeld, das folgende Bodenarten enthält:

[C]   144M 225R
C1  guter lehmig-humosiger Sandboden  103M 150R
C2  Lehmboden  9M 75R
C3  etwas schwerer Sand, aber trägt meistenteils gute Saat  32M

D .

Ackerstück, das jährlich besät wird  2M 224R

 R 31   U 743 

E. Wüster Acker

[E]   117M 189R
E  neben und in Ziethens Ackerfeldern ist der wüste Acker hügelig, sonst fast von der Bodenart wie der Acker worin er liegt, wenn er so angesehen wird  117M 189R

F. Wiese und Heuernte

[F]  [Ertrag] 292 Heufuder  312M 235R
F1  Wiese, die gesondert zum Verwalterhof in Ziethen gehört, umfasst  30M 160R
Von genannter Wiese können 40 Fuder Heu geerntet werden.
F2  gute und ertragreiche Wiese, neben Daugzins Wiese zu  28M
F3  zu dieser Wiese gehören viele Besitzer wie die Einwohner Ziethens, sowie die Besitzer Quilows, Klein Bünzows und Mantelins.Diese Wiese ist von sehr kurzem und dünnem Graswuchs, die gesamte Wiese umfasst  150M 50R
Diese Wiese wird alle Jahre unter den Besitzern ausgelost, so dass das Stück, welches der eine ein Jahr gehabt hat, das folgende Jahr ein anderer haben muss.
Von dieser Wiese können die Einwohner Ziethens jährlich 42 Fuder Heu ernten, Quilow bekommt 60 Fuder Heu, Klein Bünzow 60 Fuder und Menzlin 15 Fuder. Insgesamt 117 Fuder Heu.
F4  kleine Wiesen in und neben den Ackerfeldern, die gutes Gras tragen, umfassen zusammen  56M 225R
Diese Wiesen liegen so oft brach wie das Ackerfeld, in dem sie liegen.
 R 32  U 744 F5  diese Wiese, die zwischen den Ackerfeldern liegt und von gutem Graswuchs ist, gehört ganz und gar nach Daugzin, die gesamte Wiese umfasst  44M 150R
F6  gute Wiese beim Dorf, die gesondert dem Pastor gehört  2M 150R
Von dieser Pastorenwiese können jährlich zehn Fuder Heu geerntet werden wie mir gesagt wurde.
Von den Wiesen, die in und neben den Ackerfeldern liegen können 65 Fuder Heu geerntet werden sagen die Einwohner.
Ohne die zehn Fuder, die der Pastor auf seiner kleinen Wiese F6 bekommt, kann man aus den Ackerfeldern jährlich nur 13 Fuder Heu bekommen, die bei den 65 Fudern eingerechnet sind. Man findet bei der angegeben Heuzahl große Fehler, denn wie ich mir einbilde, so wird immer die Hälfte verschwiegen.

G. Über Viehweide

[G]   196M 32M
G1  gutes und fettes Weideland zu  111M
G2  Tümpel, Hügel, Moraste, Täler im und neben dem Acker  64M 112R
G3  Mühlenteich oder Morast, worin sich das Wasser für die Mühle befindet  8M 70R
G4  Wege und Hofstellen mit kleinen Gemüsegärten oder anderen Koppeln  12M 150R

H

H  ein kleiner Obst- und Gemüsegarten beim Hof des Pächters oder Hof Nr. 1 zu  290R

Wald für Bauholz haben sie frei im Wald des Besitzers bei Jamitzow, aber was in Ziethen als Brennholz nötig ist wird in anderen Dörfern gekauft.

Summe

Acker: 457M 150R
Wüster Acker: 117M 189R
Wiese: 312M 235R
Heufuder: 292 Heufuder
Viehweide: 196M 32R
Obstgärten: 290R

 R 33   U 745 

Annotationen des Adelsgutes Ziethen

Über die Aussaat und die Fruchtbarkeit des Ackers

Der Pächter hat dieses Jahr 199 Sch Roggen, 144 Sch Gerste, 60 Sch Hafer, 18 Sch Erbsen, vier Sch Lein und vier Sch Buchweizen ausgesät.
Der Müller kann jährlich 36 Sch Roggen und drei Sch Hafer säen.
Kommendes Jahr sät er keinen Roggen, sondern er sät soviel Sommerkorn wie er dieses Jahr Roggen gesät hat.
Jeder Bauer und der Krüger säen im Jahr, wie sie sagen, 30 Sch Roggen, 18 Sch Gerste, 18 Sch Hafer, zwei Sch Erbsen und eineinhalb Sch Lein, was für zwei Bauern und den Krüger 90 Sch Roggen, 54 Sch Gerste, 54 Sch Hafer, sechs Sch Erbsen und vier einhalb Sch Lein beträgt.
Die jährliche Aussaat des Kossaten ist 20 Sch Roggen. zwölf Sch Gerste, vier Sch Hafer, zwei Sch Erbsen und ein halber Sch Lein.
Der Schmied kann jährlich sechs Sch Roggen und fünf Sch Gerste säen.
Der Pächter des Pastors meint, jährlich 60 Sch Roggen, 40 Sch Gerste, 18 Sch Hafer, zwei Sch Erbsen und einen Sch Lein auszusäen.
Es muss bemerkt werden, dass die Erbsen in das Brachfeld gesät werden.
Anmerkung: In einen Morgen Land können drei Sch Roggen und Gerste oder vier Sch Hafer gesät werden.

Über das Arbeitsvieh für die Ackerbewirtschaftung

Der Pächte des Adelsgutes hält selbst immer acht Ochsen und acht Pferde.
Jeder Bauer braucht vier Ochsen und vier Pferde. Der Krüger hält zwei Ochsen und vier Pferde, der Kossate behilft sich mit vier Ochsen, der Müller mit zwei Ochsen und vier Pferden.
Der Pächster des Pastors bestellt den Pastorenacker mit vier Ochsen und fünf Pferden.
Die Schäferei hier auf dem Gut kann 500 Schafe halten.

 R 34   U 746 

Über das Gesinde

Der Pächter hat auf dem Hof zwei Häker, siehe unten, einen Knecht, zwei Mägde und einen Jungen.
Jeder Bauer benötigt zwei Knechte und Mägde, der Kossate eine Magd und einen Jungen, der Krüger hat einen Knecht und zwei Mägde. Der Müller hat einen Müllerknecht und einen Arbeitsknecht.
Der Schmied hat einen Gesellen, einen Lehrjungen, eine Magd und einen Jungen.

Über jährliche Abgaben

1. Akzise6  ist dieses Jahr von Ziethen 26 Rthl 18 ß gegeben worden.
2. Reitersteuer7  gibt jeder Bauer sieben Rthl jährlich und der Kossate gibt die Hälfte gegenüber einem Bauern, das beträgt für Ziethen jährlich 17 Rthl 24 ß.
Magazinkorn8  hat ganz Ziethen vergangenes Jahr 15 Sch gegeben.
Ziethen und Klein Bünzow halten zusammen ein Lehnspferd.9 

 R 35   U 747 

Über Pacht und Pachtgeld

Der Pächter Jean Wewetzer zahlt für den Ackerhof jährlich an Herrn Owstin 300 Rthl, er hat zwei Dienstbauern und einen Kossaten unter sich.
Der Müller gibt für die Mühle und den Acker, den er zu bewirtschaften hat, jährlich zehn Rthl und 276 Sch Roggen. Diese Mühlenpacht wird zwischen den Besitzern Ziethens und Quilows geteilt, jeder nimmt die Hälfte.
Der Krüger gibt für den Acker, den er bestellt, und den Krug jährlich 30 Rthl. Er leistet keinen Dienst.
Der Schmied wohnt im Haus der Kirche, aber für die Schmiede gibt er jährlich einen Rthl.
Der Leinenweber gibt jährlich einen Rthl Pacht.
Petter Larson gibt für sein Haus jährlich einen Rthl Pacht.
Und mit all dieser Pacht, Mühlen- und Kruggeld hat der Verwalter nichts zu tun, sondern dieses wird gesondert an die Besitzer gezahlt. Der Verwalter gibt 300 Rthl für seine Ackerbewirtschaftung allein, die er in seinen Händen hat.
Der Pächter des Pastors gibt jährlich an den Pastor 30 Rthl Pacht und 84 Sch Gerste sowie Heu und Stroh für die Fütterung der zehn Rinder.

 RRev 222   URev 338 

Im Jahr1704 wurde das Dorf Ziethen revidiert und wie folgt befunden

Im Feld A

Aa  zwei Stücke wie A  2M

Im Feld B

B3  ein Stück etwas niedriger Sandboden  2M 60R

Im Feld C

[C]   10M 150R
C4  vier Stücke grober Sandboden, werden zusammen mit dem Feld bewirtschaftet  9M 60R
C5  zwei Stücke etwas niedrig gelegener Sandboden  1M 90R

Ac  zwei Stücke von Af und ein Stück von C1 in der Wiese F4 gelegen, die seit der letzten Messung nicht besät wurden und auch nicht mehr als Acker genutzt werden können, weil es aus sehr schlüpfrigen Land besteht und zur Kultur sehr ungeeignet ist. Es umfasst  6M 180R
Ab  niedriger Boden im Feld A, als Acker ungeeignet, mit Weidebüschen bewachsen, ergibt  3M 120R

Summe

Neuer Acker: 14M 210R

 RRev 223   URev 338 

Arealausrechnung des Pastorenackers in Ziethen, der bei der Revisison abgeteilt wurde

Im Feld A

[Pa-Pb]   25M 90R
Pa  zwei Stücke wie A  15M
Pb  zwei Stücke, die jedes Jahr besät werden, von der Güte wie A oder B1 zu  10M 90R

Im Feld B

[Pc-Pd]   17M 120R
Pc  sechs Stücke von der Güte wie B1 zu  14M 150R
Pd  drei Stücke wie B2  2M 270R

Im Feld C

[Pe-Pf]   23M 90R
Pe  neun Stücke wie C1  22M 240R
Pf  ein Stück neuer Acker  150R

Notiz

Wo Wiesen als Stücke des Pastors liegen, sind es auch seine.

K  ein Ackerstück unweit des Dorfes, das der Kirche gehört, von der Güte wie A  1M 270R

Anmerkung: Was den wüsten Acker angeht, so besteht er überall aus Sandboden, und der an den Grenzen zu Ramitzow und Daugzin gelegene ist etwas höher gelegen und mit vielen Steinen und Ziegengräben darauf, welcher etwas schwer auzubrechen wäre. Aber all der andere ist sehr niedrig und nicht besonders zur Kultur brauchbar und kann überall nicht mal ein wenig als Weide entbehrt werden, wie der Pächter berichtet.

Summe

Pastorenacker: 66M
Kirchenacker: 1M 270R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Peder (Petrus) Wising
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Peder (Petro) Wising vermessen.

2  von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt.  Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.

3  Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

4  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

5  Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.

6  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

7  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

8  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

9  Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß.  Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.