Beschreibung des Adelsgutes Ziethen, das im Juli des Jahres 1694 geometrisch vermessen wurde1
1. Ziethen liegt im Distrikt Wolgast und grenzt im Norden an Ramitzow und Daugzin, im Osten an Relzow, im Süden an die Stadt Anklam, im Westen an den wüsten Hof Jargelin und das Dorf Salchow.
2. Im Dorf Ziethen ist die Kirche und der Pastor, der auch hier wohnt. Es sind neun Dörfer, die zum Pastorat gehören.
3. Ziethen ist ein altes Lehnsgut der Owstins2 und nun ist der Präsident Rüdiger von Owstin der Besitzer.
4. Wie die Einwohner sagen soll bei Ziethen Ritter-, Pastoren- und Bauernland sein, aber wieviele Ritter-, Pastoren- oder Bauernhufen es sind, kann man nicht erfahren. Es ist auch nicht deutlich aus Ziethens Kirchenmatrikel3 ersichtlich, denn in ihr steht wohl, dass bei Ziethen 21 Hufen ohne Pastoren- und Kirchenacker sein sollen, aber daneben wird nicht genannt, welche Hufen das sind. Außer in selbiger Kirchenmatrikel steht es unter dem Zeichen am Rande zugeschrieben, dass der Pastorenacker vier Landhufen umfassen soll, aber über den anderen Acker wird dort nichts berichtet. Jetzt steuert Ziethen für zwei und eine halbe Hufe Bauernland oder steuerpflichtigen Acker.
5.In früheren Zeiten haben hier vier Vollbauern gewohnt, die auf dem Hof ihren Dienst verrichteten. Aber nun wohnen hier nur zwei Bauern und ein Kossate4 . Die Namen der Einwohner sind folgende:
R 29 U 741 1 . Martinus Cornelius Frantzon,
Pastor.
2 . Jean Wewetzer,
Pächter auf dem Adelsgut.
| 3 . Petter
Mejer 4 . Michel Barkman |
Vollbauern |
6 . Marten Goltzow,
Kossate.
7 . Christian
Sillmer, Krüger. Hat auch einen Bauernhof zu bewirtschaften.
8 .
Christopher Heideman, Schäfer.
9 . Jacob Loo, Müller.
10 . Hindrik Kotz, Schmied.
11 . Christopher Betker.
12 . Petter Larson, Einhäusler.
13 . Jacob Löön, Leinenweber.
| 14 . Petter
Goltzow 15 . Rüdier Hillbrand |
Häker |
Samuel Barsel, Zimmerman und wohnt im Haus der Kirche.
16 . Frantz Brokman, Küster.
6. Jeder Vollbauer dient fünf Tage die Woche mit zwei Personen und einem Paar Ochsen oder vier Pferden. Der Kossate dient vier Tage in der Woche mit einer Person zu Fuß.5 Während der Ernte dient jeder Bauer bisweilen mit vier und bisweilen mit drei Personen täglich die fünf Tage in der Woche. Und der Kossate dient dann selbst.
7. Durch das Dorf Ziethen läuft ein kleiner Fluss, und an selbiges Wasser ist eine Mühle gebaut, die im Herbst und Frühling geht, ebenfalls im Sommer und Winter, wenn keine große Hitze oder Kälte das Wasser verdorrt oder gefriert. Diese Mühle gehört zur Hälfte nach Ziethen und zur anderen Hälfte nach Quilow.
R 30 U 742Arealausrechnung des Adelsgutes Ziethen mit dazugehörigen Annotationen
Über den Acker
Ziethens Acker ist in drei bestimmte Felder geteilt und wird in drei Schlägen bestellt.
A.
[A]
156M 96R
Die Bodenart des Feldes A
ist von einer Art, nämlich lehmig-humoser Sand, der immer gute Winter- und Sommersaat
trägt. Und das Areal des gesamten Feldes beträgt
156M 96R
Dieses Feld liegt in verschiedenen Teilen von einander getrennt, aber
man findet es auf der Karte und dem Buchstaben A. Dieses Feld war dieses Jahr das Winterfeld.
B.
War dieses Jahr Sommerfeld und enthält folgende Bodenarten:
[B]
153M 260R
B1
guter sandig-humoser Acker, der gute Winter- und Sommersaat trägt
138M 125R
B2
schwerer und magerer Sand
15M 140R
C.
Brachfeld, das folgende Bodenarten enthält:
[C]
144M 225R
C1
guter lehmig-humosiger Sandboden
103M 150R
C2
Lehmboden
9M 75R
C3
etwas schwerer Sand, aber trägt meistenteils gute Saat
32M
D .
Ackerstück, das jährlich besät wird 2M 224R
R 31 U 743E. Wüster Acker
[E]
117M 189R
E
neben und in Ziethens Ackerfeldern ist der wüste Acker hügelig, sonst fast von der Bodenart
wie der Acker worin er liegt, wenn er so angesehen wird
117M 189R
F. Wiese und Heuernte
[F]
[Ertrag] 292 Heufuder
312M 235R
F1
Wiese, die gesondert zum Verwalterhof in Ziethen gehört, umfasst
30M 160R
Von genannter Wiese können 40 Fuder Heu geerntet werden.
F2
gute und ertragreiche Wiese, neben Daugzins Wiese zu
28M
F3
zu dieser Wiese gehören viele Besitzer wie die Einwohner Ziethens, sowie die Besitzer
Quilows, Klein Bünzows und Mantelins.Diese Wiese ist von sehr kurzem und dünnem Graswuchs, die gesamte Wiese umfasst
150M 50R
Diese Wiese wird alle Jahre unter den Besitzern ausgelost, so dass das
Stück, welches der eine ein Jahr gehabt hat, das folgende Jahr ein anderer haben muss.
Von dieser Wiese können die Einwohner
Ziethens jährlich 42 Fuder Heu ernten, Quilow bekommt 60 Fuder Heu, Klein Bünzow 60 Fuder und Menzlin 15 Fuder. Insgesamt
117
Fuder Heu.
F4
kleine Wiesen in und neben den Ackerfeldern, die gutes Gras tragen, umfassen zusammen
56M 225R
Diese Wiesen liegen so oft brach wie das Ackerfeld, in dem sie
liegen.
R 32 U 744 F5
diese Wiese, die zwischen den Ackerfeldern liegt und von gutem Graswuchs ist, gehört ganz
und gar nach Daugzin, die gesamte Wiese umfasst
44M 150R
F6
gute Wiese beim Dorf, die gesondert dem Pastor gehört
2M 150R
Von dieser Pastorenwiese können jährlich zehn Fuder Heu geerntet werden
wie mir gesagt wurde.
Von den Wiesen, die in und neben den Ackerfeldern liegen können 65 Fuder Heu geerntet werden sagen die
Einwohner.
Ohne die zehn Fuder, die der Pastor auf seiner kleinen Wiese F6 bekommt, kann man aus den Ackerfeldern jährlich
nur 13 Fuder Heu bekommen, die bei den 65 Fudern eingerechnet sind. Man findet bei der angegeben Heuzahl große Fehler, denn
wie
ich mir einbilde, so wird immer die Hälfte verschwiegen.
G. Über Viehweide
[G]
196M 32M
G1
gutes und fettes Weideland zu
111M
G2
Tümpel, Hügel, Moraste, Täler im und neben dem Acker
64M 112R
G3
Mühlenteich oder Morast, worin sich das Wasser für
die Mühle befindet
8M 70R
G4
Wege und Hofstellen mit kleinen Gemüsegärten oder anderen Koppeln
12M 150R
H
H ein kleiner Obst- und Gemüsegarten beim Hof des Pächters oder Hof Nr. 1 zu 290R
Wald für Bauholz haben sie frei im Wald des Besitzers bei Jamitzow, aber was in Ziethen als Brennholz nötig ist wird in anderen Dörfern gekauft.
Summe
Acker: 457M 150R
Wüster Acker: 117M 189R
Wiese: 312M 235R
Heufuder: 292 Heufuder
Viehweide: 196M 32R
Obstgärten: 290R
Annotationen des Adelsgutes Ziethen
Über die Aussaat und die Fruchtbarkeit des Ackers
Der Pächter hat dieses Jahr 199 Sch Roggen, 144 Sch Gerste, 60 Sch Hafer, 18 Sch Erbsen, vier Sch Lein und vier Sch Buchweizen
ausgesät.
Der Müller kann jährlich 36 Sch Roggen und drei Sch Hafer säen.
Kommendes Jahr sät er keinen Roggen, sondern er sät soviel Sommerkorn wie er dieses Jahr Roggen gesät hat.
Jeder Bauer und der Krüger säen im Jahr, wie sie sagen, 30 Sch Roggen, 18 Sch Gerste, 18 Sch Hafer, zwei Sch Erbsen und eineinhalb
Sch Lein, was für zwei Bauern und den Krüger 90 Sch Roggen, 54 Sch Gerste, 54 Sch Hafer, sechs Sch Erbsen und vier einhalb
Sch Lein beträgt.
Die jährliche Aussaat des Kossaten ist 20 Sch Roggen. zwölf Sch Gerste, vier Sch Hafer, zwei Sch Erbsen und ein halber Sch
Lein.
Der Schmied kann jährlich sechs Sch Roggen und fünf Sch Gerste säen.
Der Pächter des Pastors meint, jährlich 60 Sch Roggen, 40 Sch Gerste, 18 Sch Hafer, zwei Sch Erbsen und einen Sch Lein auszusäen.
Es muss bemerkt werden, dass die Erbsen in das Brachfeld gesät werden.
Anmerkung: In einen Morgen Land können drei Sch Roggen und Gerste oder vier Sch Hafer gesät werden.
Über das Arbeitsvieh für die Ackerbewirtschaftung
Der Pächte des Adelsgutes hält selbst immer acht Ochsen und acht Pferde.
Jeder Bauer braucht vier Ochsen und vier Pferde. Der Krüger hält zwei Ochsen und vier Pferde, der Kossate behilft sich mit
vier Ochsen, der Müller mit zwei Ochsen und vier Pferden.
Der Pächster des Pastors bestellt den Pastorenacker mit vier Ochsen und fünf Pferden.
Die Schäferei hier auf dem Gut kann 500 Schafe halten.
Über das Gesinde
Der Pächter hat auf dem Hof zwei Häker, siehe unten, einen Knecht, zwei Mägde und einen Jungen.
Jeder Bauer benötigt zwei Knechte und Mägde, der Kossate eine Magd und einen Jungen, der Krüger hat einen Knecht und zwei
Mägde. Der Müller hat einen Müllerknecht und einen Arbeitsknecht.
Der Schmied hat einen Gesellen, einen Lehrjungen, eine Magd und einen Jungen.
Über jährliche Abgaben
1. Akzise6 ist dieses Jahr von Ziethen 26 Rthl 18 ß gegeben worden.
2. Reitersteuer7 gibt jeder Bauer sieben Rthl jährlich und der Kossate gibt die Hälfte gegenüber einem Bauern, das beträgt für Ziethen jährlich
17 Rthl 24 ß.
Magazinkorn8 hat ganz Ziethen vergangenes Jahr 15 Sch gegeben.
Ziethen und Klein Bünzow halten zusammen ein Lehnspferd.9
Über Pacht und Pachtgeld
Der Pächter Jean Wewetzer zahlt für den Ackerhof jährlich an Herrn Owstin 300 Rthl, er hat zwei Dienstbauern und einen Kossaten
unter sich.
Der Müller gibt für die Mühle und den Acker, den er zu bewirtschaften hat, jährlich zehn Rthl und 276 Sch Roggen. Diese Mühlenpacht
wird zwischen den Besitzern Ziethens und Quilows geteilt, jeder nimmt die Hälfte.
Der Krüger gibt für den Acker, den er bestellt, und den Krug jährlich 30 Rthl. Er leistet keinen Dienst.
Der Schmied wohnt im Haus der Kirche, aber für die Schmiede gibt er jährlich einen Rthl.
Der Leinenweber gibt jährlich einen Rthl Pacht.
Petter Larson gibt für sein Haus jährlich einen Rthl Pacht.
Und mit all dieser Pacht, Mühlen- und Kruggeld hat der Verwalter nichts zu tun, sondern dieses wird gesondert an die Besitzer
gezahlt. Der Verwalter gibt 300 Rthl für seine Ackerbewirtschaftung allein, die er in seinen Händen hat.
Der Pächter des Pastors gibt jährlich an den Pastor 30 Rthl Pacht und 84 Sch Gerste sowie Heu und Stroh für die Fütterung
der zehn Rinder.
Im Jahr1704 wurde das Dorf Ziethen revidiert und wie folgt befunden
Im Feld A
Aa zwei Stücke wie A 2M
Im Feld B
B3 ein Stück etwas niedriger Sandboden 2M 60R
Im Feld C
[C]
10M 150R
C4
vier Stücke grober Sandboden, werden zusammen mit dem Feld bewirtschaftet
9M 60R
C5
zwei Stücke etwas niedrig gelegener Sandboden
1M 90R
Ac
zwei Stücke von Af und ein Stück von C1 in der Wiese F4 gelegen, die seit der letzten
Messung nicht besät wurden und auch nicht mehr als Acker genutzt werden können, weil es aus sehr schlüpfrigen Land besteht
und
zur Kultur sehr ungeeignet ist. Es umfasst
6M 180R
Ab
niedriger Boden im Feld A, als Acker ungeeignet, mit Weidebüschen bewachsen, ergibt
3M 120R
Summe
Neuer Acker: 14M 210R
RRev 223 URev 338Arealausrechnung des Pastorenackers in Ziethen, der bei der Revisison abgeteilt wurde
Im Feld A
[Pa-Pb]
25M 90R
Pa
zwei Stücke wie A
15M
Pb
zwei Stücke, die jedes Jahr besät werden, von der Güte wie A oder B1 zu
10M 90R
Im Feld B
[Pc-Pd]
17M 120R
Pc
sechs Stücke von der Güte wie B1 zu
14M 150R
Pd
drei Stücke wie B2
2M 270R
Im Feld C
[Pe-Pf]
23M 90R
Pe
neun Stücke wie C1
22M 240R
Pf
ein Stück neuer Acker
150R
Notiz
Wo Wiesen als Stücke des Pastors liegen, sind es auch seine.
K ein Ackerstück unweit des Dorfes, das der Kirche gehört, von der Güte wie A 1M 270R
Anmerkung: Was den wüsten Acker angeht, so besteht er überall aus Sandboden, und der an den Grenzen zu Ramitzow und Daugzin gelegene ist etwas höher gelegen und mit vielen Steinen und Ziegengräben darauf, welcher etwas schwer auzubrechen wäre. Aber all der andere ist sehr niedrig und nicht besonders zur Kultur brauchbar und kann überall nicht mal ein wenig als Weide entbehrt werden, wie der Pächter berichtet.
Summe
Pastorenacker: 66M
Kirchenacker: 1M 270R
1 Wurde laut Urschrift von Peder (Petro) Wising vermessen.
2 von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt. Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.
3 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.
4 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
5 Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.
6 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
7 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
8 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
9 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.