Beschreibung des Adelshofes Quilow, der im August des Jahres 1694 vermessen wurde1
1. Quilow liegt im Wolgaster Distrikt. Es grenzt im Norden an Schlatkow, östlich an Groß Polzin, südlich an den Peenestrom und westlich an Pätschow und Vitense.
2. Quilow hat eine eigene Kirche, doch der Pastor lebt in
Schlatkow.
3. Quilow gehört der Witwe des Kapitäns Christian Gustaf von Owstin mit ihren kleinen Kindern. Quilow ist alter Familienbesitz der Owstins.
4. Quilow und Vitense, zwei Höfe in Groß Polzin
und fünf in Menzlin werden nun für sechseinhalb Hufen besteuert, doch wieviel davon Ritter-oder Bauernhufen sind, kann man
von den
Bewohnern nicht erfahren, denn er sagt, das sei ihm selbst verborgen. Aber er sagt, es müssten ungefähr zehn Ritterhufen in
Quilow
liegen und die anderen oben genannten Orte seien allesamt steuerpflichtiger Acker oder Bauernland.
5. Auf den Feldern von Quilow
steht eine Wassermühle, die im Herbst und im Frühling über genug Wasser verfügt, doch im Sommer mangele es oft daran. Der
Müller gibt
jährlich für diese Mühle 96 Scheffel Roggen an Pacht.
6. Bei Ziethen steht ebenfalls eine Wassermühle, die zur Hälfte zu Quilow
gehört. Was diese Mühle jährlich einbringt, kann unter den Annotationen von Ziethen nachgelesen werden.
7. Für Quilow, Vitense und
die Dienstbauern in Menzlin und Groß Polzin, sowie die Quilower Wassermühle gibt der Pächter Koppern jährlich 475 Rtlr an
Pacht.
Die Einwohner von Quilow
1 . Melchior
Koppern, Pächter von Quilow und Vitense
2 . Christopher Buntzow
3 . Hans Buntzow
4 . Petter Putsaar
5 . Martin Pottenschil, ein freier Mann,
der einen kleinen Acker zum Bebauen besitzt, siehe auch bei der Aussaat
6 . Christian Frese, Schäfer
7 . Carsten Köler, Kuhhirt
8 . Christopher Hofschilt,
Schweinehirt
9 . Nils Nilsen, Einlieger
10 . David Feltrecht, Müller
11 . Georg Becker, Leinweber
Vom Dienst
Die Kossaten2 dienen hier auf dem Adelshof in Quilow jeder vier Tage in der Woche mit zwei Mann und einem Paar Ochsen oder drei Pferden, doch während der Ernte dient jeder Kossat fünf Tage in der Woche mit zwei Mann und drei Pferden.
R 38 U 784Arealausrechnung des Adelshofes Quilow mit der dazugehörigen Annotation
Acker
[A]
108M 103R
A , Quilows Acker wird in drei
Schlägen bebaut und Feld A, das dieses Jahr Winterfeld war, ist von folgender Beschaffenheit
A1 , Sandhumus
22M 225R
A2 , sandig humoser Acker aber hoch
liegend und in sehr trockenen Jahren trügerisch
73M
A3 , harter und magerer Sandboden
12M 128R
[B]
149M 85R
B
war in diesem Jahr Sommerfeld und besteht aus folgender Bodengüte
B1 , guter sandig humoser Acker
40M
B2 , lehmhaltiger Sand
8M 10R
B3 , Sandhumus, doch etwas fester in
trockenen Jahren
102M 25R
[C]
117M 22 1/2R
Das Feld C war in diesem Jahr Brache und beinhaltet folgende Bodengüten
C1 , guter, sandig humoser Boden
60M 60R
C2 , Sandhumus, auf dem in feuchten
Jahren schöne Saat wächst, doch in sehr trockenen Jahren ist dies zweifelhaft. Ergibt zusammen mit dem Stück, das an der
Grenze zu Pätschow liegt
57M 371/2 R
C3 , lehmig humoser Sandboden
9M 225R
D , Der Acker des Müllers besteht aus Sandhumus, der jährlich bebaut und besät wird 8M 112R
Wüster Acker
E , gehört zu Quilow, wüster Acker
282M
Dieser wüste Acker hat die gleiche Güte wie der aufgebrochene Acker.
F Wiese und Heuschlag
[F]
[Heuertrag] 18 Fuder
41M 215R
F1 , Rohrdeich ist eine sehr sumpfige und morastige Wiese, die grobes und hartes Riedgras trägt, an Fläche
18M 40R
F2 , Wiese
4M 225R
F3 , nahe der Peene ist ein Wiesenstreifen, der nur Riedgras trägt, dort ist es morastig
19M 250R
In Quilow können jährlich nicht mehr als 18 Fuder grobes und starres Heu
geerntet werden.
Anmerkung: Bei Ziethen besitzt der Adelshof Quilow eine Wiese, von der 60 Fuder Heu geworben werden können,
siehe dazu F3 in Ziethen.
G Von Weideland und Wald
[G]
383M 75R
G1 , In Quilow ist gute und
ausreichende Weide, die bei der Peene buschig und morastig ist und 198M und 30R
beinhaltet, zusammen mit Brüchen und Tümpeln ergibt es
293M 150R
G2 , Eichenwald mit anderen Büschen vermengt mit
62M
G3 , buschige Pferdekoppel
15M
G4 , Hofstellen mit ihren Umzäunungen
12M 225R
Obst- und Gemüsegärten
Beim Adelshof Obst- und Gemüsegärten mit 150R
Anmerkung: Bauholz, und meist auch Brennholz, wird gekauft.
Die Einwohner Quilows dürfen in der Peene mit Netzen und Reusen fischen, oder auch mit anderen Gerätschaften, die dazu dienlich sind.
Die Peene umfasst soweit sie an ihrer Grenze hier entlangfließt 23M 1/2 R. An Fläche wird die Hälfte gerechnet, ergibt 11M 225R
Summe
Acker: 383M 32 1/2 R
Wüster Acker: 282M
Wiese: 41M 215R
Heufuder: 18
Weide und Wald: 383M 75R
Obst- und Kohlgärten: 160R
Annotationen über das Adelsgut Quilow
Von Aussaat und der Fruchtbarkeit des Ackers
In Quilow hat der Pächter dieses Jahr 198 Scheffel Roggen, 159 Scheffel Gerste, 115 Scheffel Hafer, zehn Scheffel Erbsen,
zwei Scheffel Wicken und vier Scheffel Lein ausgesät.
Jeder Kossat hat dieses Jahr 14 Scheffel Roggen, zwölf Scheffel Gerste, sechs Scheffel Hafer, zwei Scheffel Erbsen und einen
Scheffel Lein ausgesät, was jährlich für die Kossaten 42 Scheffel Roggen, 36 Scheffel Gerste, 18 Scheffel Hafer, sechs Schefel
Erbsen und drei Scheffel Lein ergibt
Der Müller sät jährlich sieben Scheffel Roggen, zehn Scheffel Gerste und drei Scheffel Hafer.
Martin Potenschildt kann jährlich fünf Scheffel Roggen, drei Scheffel Gerste und zwei Scheffel Hafer aussäen.
Anmerkung: Wie die Einwohner selbst berichten, können drei Scheffel Roggen oder Gerste in einen Morgen gesät werden.
Die Kirche von Quilow hat in den Feldern von Quilow einige Morgen Acker, aber auf den Feldern von Vitense besitzt sie an
kultiviertem Acker 7M 225R, der abseits liegt. Die Buchstaben G und E bezeichnen diesen Acker.
Von Arbeitsvieh
Der Pächter hält auf dem Hof zwölf Ochsen und acht Arbeitspferde. Mit diesem Vieh und den Diensten der Bauern und Kossaten
wird der Acker von Quilow und Vitense bewirtschaftet.
Jeder Kossat benötigt vier Ochsen und zwei Pferde, Der Müller hält sich zwei Ochsen und zwei Pferde. Martin Potenschildt
hat zwei Pferde. Die Schäferei kann auf den Feldern von Quilow und Vitense 1000 Schafe halten.
Vom Gesinde
Der Pächter hält auf dem Gut drei Häker, die in Vitense leben, siehe dazu die Beschreibung von Vitense. Darüber hinaus hat
er auf dem Hof in Quilow zwei Knechte, zwei Mägde und einen Jungen.
Jeder Kossat benötigt immer eine Magd und einen Jungen.
Der Müller hält immer eine Magd und einen Jungen.
Von jährlichen Abgaben
Im letzten Jahr gab ganz Quilow und Vitense an Akzise3 32 Rtlr und 24 ß.
An Reitersteuer4 kommt auf Quilow mit den Pertinenzen wie Vitense, zwei Höfen in Groß Polzin und und fünf in Menzlin 61 Rtlr 36ß.
Magazinkorn5 wurde letztes Jahr 52 Scheffel Roggen abgeführt.
Für Quilow wird ein ganzes Lehnpferd6 gehalten.
Im Jahr 1704 ist das Dorf Quilow revidiert und wie folgt befunden worden
Im Feld A wurde nichts aufgebrochen, sondern A3 wüst liegen gelassen, da es in acht Jahren unbebaut lag und wohl nicht wieder aufgebrochen wird, da es sehr mageres Land ist, das kaltrgrundig ist und recht tief liegt.
Im Feld B
[B]
37M 150R
B4 , ebene Sanderde, teils mager und
kaltgrundig, vom wüsten Acker E aufgebrochen, wird zwei bis drei Jahre in Schlägen besät und bleibt dann sechs bis acht Jahre
liegen, wie der Besitzer erzählte. Dies scheint einigermaßen glaubhaft, da sie diesen Acker nicht in der nötigen Weise zu
düngen vermögen
18M
B5 , vier Stücke, noch tiefer liegend,
und je näher der Peene , umso tiefer und kälter, vom wüsten Acker E aufgebrochen,
wird gewöhnlich wie die vorigen bewirtschaftet
19M 150R
Im Feld C
[C4-C6, Da]
15M 50R
C4 , hoch liegende Sanderde,
dreischlägiger Acker vom wüsten Acker E aufgebrochen
2M 210R
C5 , etwas schlechter, ebenfalls von E
aufgebrochen, wird wie das Feld besät
4M 30R
RRev 227 C6 , ein Stück Sanderde, bei der Grenze zu Pätschow etwas kaltgrundig, das der Verwalter in
Pätschow aufgebrochen hat. Doch der Besitzer sagt, der Vertrag des Verwalters ende in zwei Jahren und dann müsse es liegen
bleiben, da es zu weit abgelegen liege, um es zu düngen
9M 30R
Da , ein Stück tief liegender und
kalter Sandboden, den der Müller vom wüsten Acker E aufgebrochen hat
2M 90R
Den wüst liegenden Acker betreffend
Ea , der große wüste Acker, der im Konzept mit Ea bezeichnet ist, soll vollständig unkultivierbar sein, da der Grund sehr kalt
und
sumpfig sein soll. Der Besitzer sagt, er werde die Aussaat nicht zurückbekommen und will daher, den einen, den er bereits
aufgebrochen hat, wieder liegen lassen. Er klagt auch sehr über den alten Acker, dass dieser nie mehr als das vierte Korn
hergebe, obwohl er gedüngt und gepflegt würde. Dies scheint zum großen Teil der Wahrheit zu entsprechen, und ich pflichte
ihm
bei, dass er von den genannten wüsten Äckern sehr wenig oder nichts aufbrechen kann.
Eb , wird als Schafweide verwandt und
kann als solche nicht entbehrt werden.
Die Erklärung des Adligen folgt diesem Dokument und scheint zum größten Teil
wahrheitsgemäß.
Summe
Neuer Acker: 53M
RRev 229 URev 346Arealausrechnung des Kirchenackers, der bei der Revision in Quilow verteilt wurde
Im Feld A
[Ka,Kb]
6M 120R
Ka , ein Stück von der Beschaffenheit
wie A2 beinhaltet
1M 120R
Kb , von derselben Beschaffenheit wie
G in Vitense, gehört der Kirche
5M
Anmerkung: Dieses Stück Kb liegt auf der Grenze zwischen diesen Höfen und
wird zu Quilow gerechnet
Pastorenacker in Feld C
Pa , zwei
Stücke von der Güte wie C1, beinhalten
1M 210R
Hier sollen noch mehr Acker und noch mehr Wiesenflecken sein, die
dem Pastoren gehören, doch gibt es hier niemanden, der benennen kann, wo diese liegen.
Relation des Pastoren- und Kirchenackers in Quilow, der am 25. Mai des Jahres 1704 besehen wurde und vom Kapitän Owstin und dem Bauern ausgewiesen wurde
1. Das Kirchenstück Kb liegt auf den Feldern von Quilow und gehört der Kirche von Quilow. Fünf Morgen davon sind auch beim
Pätschower Stieg , wie die Kirchenmatrikel berichtet.
2. Ka, das Wolbekerland , das bei der Revision verteilt wurde, und zu 1M 120R gerechnet wird, ist in der Matrikel mit einen halben Morgen verzeichnet.
Pastorenacker
1. Die halbe Hufe, die der Pastor haben soll, kennt hier niemand, außer dass der Kaptän sagt, wenn der Pastor dies ausgewiesen
haben möchte, so
müssten ihm in jedem Feld fünf Morgen abgeteilt werden, kultiviertes wie wüstes Land. Doch in der Zwischenzeit erhält der
Geistliche
vom Herrn Kapitän für die halbe Hufe entweder acht Scheffel Roggen oder Gerste.
RRev 231
2. die beiden Stücke, die die Kossaten bebauen, sind Pa , bei der Revision verteilt.
URev 346a
Das restliche Stück bei Pätschows Stieg ,
nämlich Ge
gehört zu Vitense, doch die Grenze soll nach der Teilung durch Gb und Kb gehen und dann wie
ehemals.
In Vitense gibt es ein Stück Acker, das mit K1
bezeichnet und bei der Revision begutachtet worden ist, das der Kirche in Schlatkow gehört.
Der Schafhirt in Quilow, der es nutzt, gibt der Kirche in Schlatkow jährlich vier Mark dafür. Das Stück beinhaltet 270 Ruten.
Hiervon gibt es einen kleinen Auszug aus der Kirchenmatrikel, den der Pastor mir gegeben hat.
1 Laut Urschrift fol. 781 vermessen von Peder Wising
2 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
3 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
4 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
5 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
6 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.