Beschreibung des Adelsgutes Klein Bünzow, das im Juli des Jahres 1694 geometrisch vermessen wurde.1
Namen der Einwohner
1 . Frau von Owstin2 , geborene von Eickstedt.
| 2 . Petter
Göltzow. 3 . Michel Holtz. 4 . Marten Bönzow. 5 . Jochom Holtz. |
Diese vier sind Bauern und Untertänige, jeder hat gleichviel Land, das sie bewirtschaften und das jedem zu einerreduzierten Hufe3 bei derHufensteuer4 berechnet wird. Aber wie die Bauern meinen, hat jeder eine Bauer- oder Landhufe Land. |
| 6 . Christoffer
Göltzow. 7 . Jacob Schillow. 8 . Jochom Malchin. |
Diese drei sindKossaten5 und Untertänige und haben jeder drei Morgen Acker in jedem Feld, das ihnen vom Ritteracker6 zugeschlagen ist. Sie versteuern es nicht. |
| 9 . Johan Böntzow,
ist Stellenmacher. 10 . Nikolas Oluffson, ist Bildhauer. |
Diese beiden, Nr. 9 und 10, pachten einige Morgen Acker in den Feldern anderer Dörfer. Und weil sie in Klein Bünzow freien Raum haben, ihr Handwerk auszuüben, bezahlen sie dem Besitzer durch ihr Handwerk, was von ihnen verlangt wird. |
11 . Daniel Österijk, ist Viehhirte.
12 . Michel Kneppel, Schäfer.
13 . Petter Femer, Hofvogt und ein freier Mann.
R 813 Dieses Dorf Klein Bünzow liegt im Distrikt Wolgast, eine Meile von
Anklam entfernt, und war in alten Zeiten ein Gut der Familie Neuenkirchen7 . Zurzeit ist Präsident Owstin hier Lehensfolger, und es ist seit langer Zeit ein Lehen der Owstins. Nun besitzt eine Frau von Owstins diesen genannten Ort so lange,
bis sie ausbezahlt wird.
Das Dorf grenzt im Osten an Groß Bünzow, im Norden an Gnatskow oder Pretschow, im Westen an Groß
Jasedow und Schlatkow und im Süden an Groß Polzin und Salchow. U 571 Was die Hufenzahl
in Klein Bünzow betrifft, so sind es zweierlei: steuerpflichtige und Ritterhufen. Die steuerpflichtigen
sind vier reduzierte Hufen8 , aber die Ritterhufen wusste die Witwe des Besitzers selbst nicht, weil die davon handelnden Dokumente nicht zur Hand waren, sondern bei Herrn Präsidenten Owstin. Laut Bericht weiß sie davon, dass dieses Dorf zusammen mit Ziethen ein Lehnspferd9 hält. Pastoren- oder Kirchenland gibt es nicht im Dorf. Hier im Dorf
befindet sich eine kleine Kapelle, doch sie gehört richtiggehend zur Kirche in Groß Bünzow.
Arealausrechnung von Klein Bünzow
Es sind drei Ackerfelder.
A. War bei der MessungBrache
[A]
120M 90R
Aa
gutes, eben liegendes Humusland
74M 120R
Ab
niedrig, kalt und nass, ist sumpfiges Humusland
45M 270R
Das Feld B, die Sommersaat
[B]
178M 240R
Ba
gutes, ebenes Humusland
47M 150R
Bb
Sandhumusland, im Boden kaltgründig und sumpfig
63M
Bc
Lüttkefelt besteht aus gutem Humusland
27M 30R
Bd
Die Achterhöffe , darin ist Humusland zu
19M 150R
Bf
Sandhumus
6M 90R
Bg
kaltgründiges Humusland mit etwas Lehm und Sand vermischt
15M 120R
Das Feld C, die Wintersaat
[C]
128M 270R
Ca
Humusland mit ein wenig Sand vermischt
38M
Cb
Sandhumus, etwas hoch gelegen
41M 120R
Cd
Sandhumus, kälter am Grund und sumpfig
48M 150R
Ce
ein sandig-humoser Kamp aus der Heide
gerodet
1M
Wüsten Acker
[D]
329M 210R
Da
niedriges und kaltgründiges, wüstes Land mit Bülten und Büschen bewachsen
41M 60R
Db
alter, wüster Acker fleckenweise mit Buschwerk bewachsen, geeignet, aufgebrochen zu werden
56M 240R
Dc
alter, wüster Acker, besteht aus Sandboden
23M 90R
Dd
wüster Acker mit Weidebüschen und Heide bewachsen, kaltgründig, als Acker brauchbar
39M 210R
Df
wüster Acker, im Ackerfeld mit Heide bewachsen
7M 240R
Dg
alter, wüster Acker mit kurzer Heide und Grasland bewachsen, besteht aus kaltgründigem sandig-humosem Grund
160M 240R
Wiese
[E]
52M 120R
Ea
im Feld A sind sumpfige Wiesenflecken zu
3M 180R
Eb
sowohl darin als auch an den Seiten beim Feld B sind sumpfige Wiesenflecken mit mäßig grobem Gras zu
15M 60R
Ec
im Feld C sind Wiesenflecken mit Gräben, die zwischen den Feldern verlaufen und auch gemäht werden
3M 240R
U 636 Ed
die Wiese zur Hofkoppel
ist ein wenig sumpfig und R 816 trägt durchschnittlich grobesGras
9M 30R
Ef
Kattenstart eine Wiese,
zum Teil sumpfig
4M 120R
Eg
die KrakowWisch ist eine
sumpfige Wiese mit mäßig grobem Gras und reichlich Weidebüschen bewachsen
15M 30R
Eh
Herdwisch eine sumpfige, bewachsene Wiese an der Grenze zu Gnatskow oder Pretschow
1M 60R
Die Heufuderzahl
[Ertrag] 43 Heufuder
Nach dem Bericht des Hofvogtes und der Bauern
beträgt die Heufuderzahl für alle diese Wiesenflecken und Wiesen, die oben
aufgeführt sind, wenn man sie zusammenzählt, 43 gute Fuder.
Weideland
[F]
305M 180R
Fa
Gebüschflecken und andere sumpfige Stellen im aufgebrochenen Acker
2M 60R
Fb
buschiges Heidekrautland mit Morasten,
die man überall im Heideacker findet
27M 30R
Fc
morastiges Land an der Grenze zu Groß Bünzow, mit Buschwerk
bewachsen, beim dortigen Heideland
10M 120R
R 817 U 637 Fd
mit allerhand Laubbüschen, doch zumeist Hasel,
sumpfiges, bewachsenes Land
52M 270R
Fg
festes Heideland mit einem festen Wiesenboden, dabei ist guteViehweide
33M 210R
Fh
Gaulmoor , ein sumpfiger Morats mit Gras und Bülten zugewachsen, wird als Viehweide genutzt
32M 60R
Fi
feste Heide, wird als Viehweide genutzt
108M 240R
Fk
ein Grasmorast in der Heide an der Grenze
zu Groß Bünzow
20M 180R
Fl
an der Grenze zu Gnatskow ist sumpfiges Land, überall mit Laubbüschen bewachsen
18M 240R
G.
[G]
30M 100R
Ga
das Dorf mit Koppeln, Obst- und Gemüsegärten, Straßen sowie denTriften10 innerhalb der Felder, ergibt zusammen
29M 240R
Gb
Kälberkoppel im Morast bei der Wiese
Hofkoppel
160R
Summe
Acker: 428
Wüster Acker: 329M 210R
Wiese: 52M
120R
Heufuder: 343 Heufuder
Weideland: 305M 180R
Hofstellen: 30M 100R
Arealausrechnung über das strittige Land, um das sich die Besitzer Klein Bünzows und Groß Jasedows streiten
Die strittige Stelle beginnt beim Stein 1, der in einer Landspitze
bei Groß Jasedow in dem mit Laubbüschen bewachsenen Morast liegt. Von dem Stein gehen die aus Klein Bünzow gleich zu einer Landspitze in einem
Fallgraben 2, und von dort auf einen großen Stein 3 zu, sodann
folgen sie dem Graben, der Gaulmoor von der festen Heide trennt, die Groß Jasedow gehört. Dann bis zu der Landspitze im betreffenden
Morast 4, von dort gehen sie gleich zu einem Stein in der Heide 5, und von dort zu zwei Steinen 6. Von dort gehen sie wieder über
die Heide zu einer Stelle 7, die bei Herdwisch liegt. Die in Groß
Jasedow gehen wiederum mit ihrer Grenze von genanntem Punkt 1 aus zu dem großen Stein 3. Von dort gehen sie gleich über Gaulmoor zum Stein A, der in einer Furche auf der anderen Seite des Morastes liegt. Und von dort gehen sie zu einem anderen großen
Stein B, der in derselben Furche liegt. Die Linie folgt dann von
dort zum genannten Punkt 7 Herdwisch , den sich die aus Klein Bünzow als gesetzten Termin
beanspruchen.
Worum sie streiten ist in der Beschaffenheit ist von zweierlei Art:
Ha Heideland, das
lange Zeit als Acker genutzt wurde und aus sandig-humosen Grund besteht, kann wieder als Acker brauchbar sein. Wüster Acker zu 7M 60R
Hb die Stelle in Gaulmoor , die zwischen den Parteien strittig ist. Weideland zu 8M
240R.
Hc strittiges, festes Weideland mit Heide und Gras bewachsen. Weideland zu 6M 120R
Summe für das strittige Land
Wüster Acker: 7M 60R
Weideland: 15M 60R
Annotationen von Klein Bünzow
Über den Acker
Der Acker in Klein Bünzow kann in drei Arten geteilt werden, die gutes und schlechtes Land sind. Der gute Acker liegt zumeist beim Dorf, der schlechte ist entlegen an den Grenzen. Seine Natur ist allgemein und folglich, sowohl laut Aussage der Bauern als auch der Adligen, nämlich so, dass man hier viel schlüpfrigen oder sumpfigen sowie kaltgründigen Acker findet, der in recht trockenen und auch nassen Jahren keine besondere Saat trägt. Aber in durchschnittlich nassen Jahren soll er reichlich Saat tragen. Wie es der sehr gute Wuchs diesen Jahres genug beweist. Von den Ackerfeldern, die in drei Schlägen liegen, wird das Feld A , mit dem Lüttkefelt , für das beste gehalten. Es trägt von allen Äckern im Dorf die beste Gerstensaat. Die anderen Felder B und C sind hier und da von sehr kaltem Grund und an Fruchtbarkeit beide gleich reichlich zu schätzen, sie tragen an Roggen und Gerste gleich viel, wenn solche Jahre sind. Jedoch wird im allgemeinen über den Acker so geurteilt, dass im Dorf die Roggensaat besser als andere Saat gedeihen soll, besonders, wenn der März trocken ist. In einen Morgen Land können drei Sch Roggen, vier Sch Hafer, drei einhalb Sch Gerste gesät werden. Der Hofvogt Petter Femer berichtet was das Ackerland im allgemeinen abgibt, nämlich dass aus einem Sch Aussaat der Roggensaat, wenn sie am besten trägt, R 820 sechs Sch gedroschen werden können. Aber in durchschnittlichen Jahren gibt die Saat überall das vierte Korn von einem Sch wieder. Nachdem, wie Frau von Owstin selbst berichtete, kann hier in Klein Bünzow generell nur das dritte Korn erreicht werden. Mein Urteil hierüber schließe ich aus den Berichten des angrenzenden Dorfes Groß Jasedow, die die Bauern dort abgaben. Folglich kann der Acker dieses Dorfes, wenn er nicht etwas schlechter ist als in Klein Bünzow, auch nicht besser sein. Nach den Berichten der Bauern in Groß Jasedow, kann in guten Jahren das sechste Korn reichlich von diesem Land gewonnen werden. Und folglich als Konsequenz soll das Ackerfeld Klein Bünzows dem gegenüber nicht etwas hieran fehlen, wie mir scheint.
U 573Über Aussaat
Auf dem Hofacker beträgt die Aussaat an Roggen dieses Jahr zwei Last oder 16
Drömt.
In den höchsten Schlag können zwei einhalb Last Roggen gesät werden.
Die Sommersaat an Gerste beträgt 13 Sch.
An Hafer 65 Sch.
Ergibt insgesammt 413 Sch.
Die
Aussaat eines jeden Bauern an Roggen beträgt drei Drömt.
An Gerste und Hafer dreieinhalb Drömt.
Die Aussaat eines jeden Kossaten
an Roggen ist zehn Sch.
An Sommersaat auch zehn Sch.
Die Summe beträgt insgesamt 789 Sch.
ÜberWiesen
Auf der Feldmark des Dorfes liegen in den Feldern einige Wiesenflecken und kleine Wiesen außerhalb der Felder. Die man mit ihren Bezeichnungen, Namen sowie der Fruchtbarkeit in den Arealausrechnungen beschrieben findet. Außer diesen Wiesenplätzen hat Klein Bünzow bei Ziethen drei Wiesen liegen, von denen die eine 15 Ruten in der Breite ist, und die anderen beiden sind jede sieben Ruten breit. An Heu kann man im Jahr 30 bis 40 Fuder von diesen Wiesen bekommen.
Über Viehweide
Weideland sowohl für Großvieh als auch für Schäferei und Pferde ist auf der Feldmark des Dorfes reichlich genug.
U 574ÜberBrennholz
Alles Brennholz müssen sie aus umliegenden Dörfern kaufen, für eine Fuhre Birkenholz werden sechs Groschen gegeben. Früher gehörte die KarbowerHeide , die bei der Wrangelsburger Heide liegt, zu Klein Bünzow. Aber sie wurde von Präsident Owstin verkauft.
Über Vieh
Den Winter über können auf dem Hof 30 Stück Großvieh und eine Schäferei zu 200 Schafen gefüttert werden. Jeder Bauer kann zehn Häupter Vieh oder R 822 Rinder über den Winter halten und jeder Kossate vier oder fünf. Jeder Bauer kann sechs bis acht Arbeitspferde halten, jeder Kossate zwei.
UmObstgärten
Auf dem Adelshof ist ein guter Obstgarten, der wohl einträglich ist. Die Bauern haben kleine Obst- und Gemüsegärten bei ihren Häusern.
Über Dienste
Die Bauern aus Klein Bünzow dienen fünf Tage die Woche mit Gesinde und Vieh, in der Erntezeit täglich, miteinander. Aber außerdem das Jahr über mit zwei Personen, die dienstpflichtig sind, jeden Tag. Die Kossaten dienen immer mit zwei Personen fünf Tage die Woche.
Über Abgaben
Wenn die Bauern keine Einquartierung haben, gibt jeder Bauer monatlich 14
GroschenReitergeld11 , und jeder Kossate gibt fünf Groschen.
Akzise12 beträgt für jeden Bauern im Quartal zehn einhalb Groschen, für jeden Kossaten sechs Groschen.
Magazinkorn13 gab jeder Bauer vergangenes Jahr vier Sch.
Im Jahr 1704 wurde das Dorf Klein Bünzow revidiert und wie folgt befunden
Im Feld A ist nichts verändert.
Im Feld B
Bh zwei Stücke des wüsten Landes Db aufgebrochen, sind tief liegender Sandboden, etwas humos und kaltgründig. Werden jedoch so oft wie das Feld besät und umfassen 4M 180R
Im Feld C
[C]
5M 210R
Cf
drei Stücke des wüsten Ackers Dd aufgebrochen, sind sandiges Land
und teilweise kaltgründig, werden ebenso wie das Feld besät
3M 30R
Cg
noch etwas tief liegender und auch kaltgründig, das jedoch so oft wie das Feld besät
wird
2M 180R
Annotationen zum wüsten Acker in Klein Bünzow
Da
ist tief liegendes und kaltgründiges Land, wird als Weide genutzt und kann folglich
nicht aufgebrochen werden.
Db
ist stellenweise so tief liegend, dass das Wasser in nassen Jahren ständig darauf steht
und kann deswegen nicht aufgebrochen werden.
Dc
ist tief liegendes, sandiges Land und scheint ganz aufgebrochen werden zu können, aber
die Bauern geben vor, es sei so alt ist und die Mühe lohne sich nicht.
Dd
ist wohl noch höher liegend und besser, jedoch findet man hier und da niedrige Plätze,
die ganz unbrauchbar sind.
Df
ist Sand, ganz wenig humos, kann wohl aufgebrochen werden.
Dg
kann nicht als Weide entbehrt werden und ist außerdem als Acker nicht besonders
geeignet, weil es so morastig ist.
Summe
Neuer Acker: 10M 30R
1 Wurde laut Urschrift von Oloff (Olaus) Spaak vermessen.
2 von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt. Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.
3 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
4 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
5 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
6 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.
7 Christoph von Neuenkirchen, Rat und Hauptmann (25. Juli 1567- 9. Juni 1641) und Johann (Hans) von Neuenkirchen , Pomm.-Wolgastischer Hofmarschall (?-14. Aug. 1624). Die Familie erlosch im 17. Jahrhundert.
8 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
9 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.
10 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
11 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
12 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
13 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.