R 44   U 790 

Beschreibung des Adelsgutes Pätschow, das im August des Jahres 1694 geometrisch vermessen wurde1 

1. Das Gut Pätschow liegt im Wolgaster Distrikt und grenzt im Norden an Schmatzin, im Osten an Vitense und Quilow, südlich stößt es an den Peenestrom , westlich grenzt es an Lüssow.
2. Die Einwohner von Pätschow haben ihren Kirchgang nach Schlatkow, wo auch ihr Pastor lebt.
3. Auf dem Adelshof Pätschow hat früher ein Fritzhorn gelebt, der alleiniger Eigentümer von Pätschow war, doch die Bauern von Pätschow gehörten zu Quilow. Sie haben schon immer Dienst in Quilow geleistet. Der Adelshof Pätschow kam nach dem Tod Fritzhorns zu Quilow, und dann hat die Familie Owstin Pätschow für eine lange Zeit besessen. Jetzt ist Conrad Franz von Friedenbergfür eine Schuldablösung Eigentümer von ganz Pätschow. Er lebt hier auf dem Gut.
In früheren Zeiten sollen hier ein Adliger und sechs Vollbauern gelebt haben, sagt man.
4. Wieviele Ritter- oder Bauernhufen in Pätschow liegen, weiß der Eigentümer nach eigenen Angaben nicht. Doch Pätschow wird für dreieinhalb reduzierte2  Hufen besteuert.

Einwohner von Pätschow sowie die Dienste der Untertanen

Conrad Franz von Friedenberg, Eigentümer von Pätschow

Claus Rikfeldt
Christopher Schmitt
Bauern, die jeder auf Pätschow fünf Tage in der Woche mit zwei Mann und einem Paar Ochsen oder drei Pferden dienen.

Gents Möller, Kossat, der Kossat3  dient vier Tage in der Woche mit einem Mann zu Fuß auf demselben Adelshof.
Jochom Fries, Schäfer
Tomas Smedenwolt, Kuhhirt

 R 45   U 791 

Arealausrechnung des Adelsgutes Pätschow mit den zugehörigen Annotationen

Acker

Der Acker in Pätschow wird in drei Schlägen bewirtschaftet, und Feld A, das dieses Jahr Winterfeld war, ist von folgender Güte
A1 , guter sandig humoser Acker, der gute Saat trägt  108M 2621/2R
A2 , etwas strenger und magerer Sandboden  10M 75R

B  war diese Jahr Sommerfeld und beinhaltet folgende Bodengüten
[B]   100M 150R
B1 , guter sandig humoser Acker, der gute Saat trägt  51M 225R
B2 , etwas strengerer Sandhumus, doch ziemlich guter Acker  48M 225R

C  war dieses Jahr Brache und besteht aus folgenden Bodenarten:
[C]   96M 17 1/2 R
C1 , guter sandig humoser Acker  67M 280R
C2 , etwas strengerer Sand  28M 27 1/2 R

Vom wüsten Acker

In Pätschow gibt es wüsten Acker von 297M
Dieser wüste Acker ist nicht uneben oder schlecht, sondern er ist fast so gut wie der bebaute Acker.
Zu seiner Bewirtschaftung sind Arbeit und Dünger nötig.

 R 46   U 792 

E  Von Wiese und Heuschlag

Zwei Wiesenstücke von dünnem und spitzem Gras  36M 187 1/2R
Nach dem Bericht der Bewohner können auf diesen Wiesen, wenn guter Graswuchs ist, wohl 32 Fuder geerntet werden, doch in sehr trockenen Jahren weniger als halb so viel.

Vom Weideland

F1 , Bei Pätschow ist recht gute Weide, doch ist sie nass und morastig, denn sie besteht zum größten Teil aus Morast und sumpfigem Land  204M 150R
F2 , die Hofstellen und Wege mit kleinen Gemüsegärten  7M 15R
Bau- und Brennholz muss jährlich von anderen Orten gekauft werden.

Fischgewässer

G , Auf den Feldern von Pätschow liegen zwei kleine Tümpel, die zusammen beinhalten  6M 180R
In diesen Tümpeln leben nur kleine Plötzen und Karauschen oder "Bibel", wie sie hier sagen. Darüber hinaus dürfen die Einwohner in der Peene fischen.

Summe

Acker: 315M 205R
Wüster Acker: 297M 36R
Wiese: 36M 187 1/2 R
Heufuder: 32
Weideland: 211M 225R
Fischgewässer: 6M 180R

 R 47   U 793 

Annotationen über das Adelsgut Pätschow

Von der Aussaat

Der Adlige oder Eigentümer sagt, er habe dieses Jahr 156 Scheffel Roggen, 96 Scheffel Gerste, 60 Scheffel Hafer, neun Scheffel Erbsen, vier Scheffel Leinsamen und anderthalb Scheffel Buchweizen ausgesät.
Jeder Bauer kann jährlich 36 Scheffel Roggen, 18 Scheffel Gerste, acht Scheffel Hafer, einen Scheffel Erbsen, dreiviertel Scheffel Lein und einen halben Scheffel Buchweizen aussäen, das ergibt für zwei Bauern 72 Scheffel Roggen, 36 Scheffel Gerste, 16 Scheffel Hafer, zwei Scheffel Erbsen, anderthalb Scheffel Leinsamen und einen Scheffel Buchweizen.
Der Kossat sät jährlich zwölf Scheffel Roggen, acht Scheffel Gerste, zwei Scheffel Hafer und einen Scheffel Erbsen.
Kirchenacker soll hier in Pätschow auch vorhanden sein, doch weiß niemand, wo er liegt und wieviel es sein soll.
In einen Morgen können drei Scheffel Roggen oder Gerste eingesät werden.

Von Arbeitsvieh

Der Adlige benötigt acht Ochsen und 20 Pferde, jeder Bauer braucht vier Ochsen und sechs Pferde, der Kossat drei Ochsen und ein Pferd. Die Schäferei kann beim Dorf über den Winter 400 Schafe halten.

Gesinde

Der Adlige hält drei Knechte und drei Mägde sowie einen Jungen, jeder Bauer braucht einen Knecht, eine Magd und einen Jungen. Der Kossat behilft sich mit einem Mädchen oder einem Jungen.

Von jährlichen Abgaben

Akzise wurde von ganz Pätschow im vergangenen Jahr 14 Rtlr und 44 ß geleistet. Reitersteuer4  wird jährlich von Pätschow 32 Rtlr 40ß entrichtet.
Von Magazinkorn5  oder dem Lehnpferd6  für das Ritterland weiß der Eigentümer nichts, viel weniger andere darin zu unterrichten.

 RRev 224   URev 341 

Im Jahre 1704 ist das Dorf Pätschow revidiert und wie folgt befunden worden

Im Feld A

[A]   20M 120R
A3 , vier Stücke vom wüsten Acker D aufgebrochen, besteht aus tief liegender Sanderde, soll ziemlich kaltgrundig sein, und kann nicht öfter als alle fünf Jahre besät werden  17M 180R
A4 , zwei Stücke,vom wüsten Acker D aufgebroche, etwas hügelig und mageres Land, wird besät wie das vorige  2M 240R

Im Feld B

[B]   16M 90R
B3 , ein Stück vom wüsten Acker D aufgebrochen, tieg liegend und kaltgrundig, Sandhumus, der bisher noch nicht besät wurde  2M 270R
B4 , vier Stücke, ebenso, von D aufgebrochen, etwas höher liegend und von magerer Sanderde, hat teils ein Mal getragen, ist aber erst kürzlich aufgepflügt worden  13M 120R

Im Feld C

C3 , zwei Stücke, hügeliges und magerer Sand, der jedes vierte oder fünfte Jahr besät wird, vom wüsten Acker D aufgebrochen  5M 30R
C4 , ein Stück, ebenso, von D aufgebrochen etwas besser, kann in drei Schlägen besät werden  1M 90R

 RRev 225   URev 342 

Vom wüsten Acker

Der wüste Acker Da  unten zur Peene hin ist von sandigem Grund, sehr hügelig, scheint aber doch zu einem Teil aufgebrochen werden zu können, und zumindest jedes sechste oder siebte Jahr tragen zu können. Aber die Bewohner wenden ein, der Boden sei teils kalt teils mager und nicht kultivierbar.
Db ist etwas höher liegend und von etwas besserem Grund, doch die Bauern hier im Dorf sagen, er sei ebenfalls nicht kultivierbar. Sie wollen das wieder liegen lassen, was sie bereits aufgebrochen haben.

Summe

Neuer Acker: 43M

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Peder (Petrus) Wising
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen von Peder Wising.

2  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

5  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

6  Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß.  Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.