R 462   U 336 

Beschreibung des Dorfes Alt-Ungnade, das zum Amt Eldena gehört und im August des Jahres 1697 vermessen wurde.1 

Dieses Dorf liegt im Kirchspiel Levenhagen, eine halbe Meile südwestlich von der Stadt Greifswald entfernt und grenzt an nachfolgende Orte: im Norden an Wackerow, Heilgeisthof und Hinrichshagen, im Osten auch an Hinrichshagen, im Süden an Dersekow, im Westen an Levenhagen und Griebenow.

Namen der Einwohner

1 . This Ilenfelt, Schulz.
2 . Jochom Markward, Bauer.
3 . Michel Eggbrecht, Bauer.
4 . Jochom Rissbeck, Bauer.
Untertänige. Jeder versteuert für eineinhalb Hufen und jeder gibt 130 Gulden Pacht.

Einlieger

5 . Claus Rissbeck ist ein Mann, der Ackerbau angibt, gibt nichts mehr als Akzise2 , wohnt bei Rissbeck. Untertänig.
6 . Hans Jenson, Leinenweber, wohnt in der Kate des Schulzen, freier Mann.
7 . Bartholomeus Schultz, Besenbinder, wohnt in Nr. 3 Kate. Untertänig.
 R 463 8 . Casper Timmerman, Schneider, wohnt in Nr. 2 Kate, freier Mann.

9 . Christian Foss, Kuhhirte.
10 . Friedrich Firow, Schweinehirte.
Wohnen in einem Haus.

Früher, nämlich vor dem Brandenburgischen Krieg3 , haben hier acht Bauern gewohnt und seitdem haben nicht mehr als vier hier gewohnt. Es ist anzumerken, dass sich hier ein wüster Hof befindet, der bewirtschaftet wird. Und hierzu, wie mir hier berichtet wurde, wird das Feld als Boltenhagen bezeichnet. Über den Hof, so heißt es, weiß niemand etwas zu berichten. Sonst ist hier ein Ort, der Hoffstedt genannt wird, wo Häuser gestanden haben sollen, wie genannter Hof. Die Einwohner wissen dazu nichts zu sagen, außer dass sie das Feld so übernommen haben und dieses nun zu diesem Hof gerechnet wird.

 R 464   U 341 

Arealausrechnung von Alt-Ungnade

A: Sidenfelt

[A]   63M 170R
Aa  tief liegender Lehmhumus  13M 80R
Ab  niedrig liegender, sandvermischter Lehmhumus  19M 195R
Ac  tief liegendes, kaltes Land, das hier Fossland genannt wird, umfasst  14M 135R
Ad  niedrig liegender Sandhumus, ergibt  16M 60R

B: Hohenfelt

Ba  hoch liegender Acker, ungefähr zur Hälfte aus Sandhumus und zur Hälfte aus Lehmhumus bestehend  103M 210R

C: Karkfelt

[C]   81M 45R
Ca  Sandhumus auf durchschnittlich hohem Land bei Bookhorst , nahe beim Baurholtz etwas tief liegend  68M 45R
Cb  ein Stück, ebenso niedrig liegender Sandhumus  13M

 R 465 

D : Mittelfelt

besteht aus ziemlich gutem Lehmhumus auf durchschnittlich hohem Land  90M 90R

Boltenhagens Feld

das in vier Teile geteilt ist und wird bestellt wird das obige Feld

[Boltenhagens Feld insgesamt] 71M 225R

A1 das Roggenfelt 19M 120R
B1 das Sommerfeld 16M 120R
C1 das Haferfeld 14M 240R
D1  dieBrache
Diese bestehen aus sandvermischtem Lehmhumus auf ebenem Land.

 U 342 

E: Wüster Acker

[E]   184M 270R
Ea  hoch liegender wüster Acker, mit Heide bewachsen, umfasst zwei Stücke beim Feld Ba  99M 285R
Eb  wüster Acker, gute Grasweide und zu einem Teil etwas tief liegend, findet man an zehn Stellen  84M 285R

 R 466 

F:Wiesen

[F]  [Ertrag] 20 Heufuder  83M 45R
Fa  Wiesen beim und im Feld A, sind von durchschnittlichem Graswuchs und umfassen  50M 30R
Fb  sind die Wiesen, die sich beim und im Mittel - und Hohenfeld befinden, sie sind nicht besonders ertragreich  13M 210R
Fc  sind die Wiesen, die sich beim Karkfelt und Boltenhagens Feld befinden, von durchschnittlichem Graswuchs, ergeben  17M 195R
Fd  eine sumpfige Wiese vorn bei den Häusern, von durchschnittlichem Graswuchs, ergibt  1M 210R

G:Wald

[G]   166M 65R
Ga  genannt Herrenholtz , wovon die Bauern nichts bekommen dürfen, besteht aus Eichen-, Erlen- und Haselwald, umfasst  38M 240R
 R 467 Gb  noch zwei Gehölze, bestehen aus Eichen-, Erlen und Haselwald, der eine wird Bookhorst geannt, der andere Baurholtz , ergeben zusamman  67M 60R
Gc  noch vier kleine Gehölze, vorn beim Dorf, von gleicher Natur, ergeben  16M 150R
Gd  sieben kleine Erlenbrüche, zwei in der Nähe der Grenze zu Dersekow, drei an der Grenze zu Heilgeisthof und zwei an der Grenze zu Levenhagen  26M 210R
 U 343 Ge  ist eine buschige Stelle, wo ein Hof gestanden haben soll, ergibt mit den Wiesenecken zwischen der Grenze zu Heilgeisthof und BoltenhagensAcker mit einem Stück beim Feld A  17M 5R

H:Weideland

[H]   164M 150R
Ha  gutes, flachen Grasweideland, findet man an fünf Stellen auf festem Grund  37M 180R
Hb  sumpfiges, flaches Weideland, nahe beim Morast, zum Teil Riedgras, zum Teil anderes Gras, umfasst  27M 210R
Hc  Ungnader Dijk , ist ein Morast mit Ried, Rohr und Weidebüschen, wo wohl einige Flecken Riedgras sind, die in trockenen Jahren gemäht werden können. Ergibt mit Mühlenberg , der darinnen liegt  66M 120R
Hd  sumpfiges, buschiges Weideland beim Dorf, ergibt  12M 240R
He  Tümpel und kleine Moraste in und neben dem Feld  17M 270R
Hf  eine Weidekoppel, vorn bei den Häusern mit guterWeide  2M 30R

 R 469 

Hofstellen

[Hofstellen insgesamt:]   24M 120R

Symbol 29 Grundstücke
T Obstgärten
J Wege mit Triften zwischen den Feldern
ö .d . wüste Hofstellen
Diese Abschnitte ergeben  16M 210 R

=  mit drei Stücken,Triften4  oder Dämme  24M 120R

Summe

Acker: 410M 140R
Wüster Acker: 184M 270R
Wiese: 83M 45R
Heufuder: 20 Heufuder
Wald: 166M 65R Weideland: 164M 150R
Hofstellen: 24M 120R

 RRev 470   URev 357 

Am 17. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Alt Ungnade revidiert und wie folgt befunden

Neuer Acker, der seit der vorigen Vermessung aufgebrochen ist

[Neuer Acker]   46M 30R
E1  von Ea vier Stücke, vor einem Jahr aufgepflügt, werden nun zum ersten Mal zur Probe mit Roggen besät, bestehen aus durchschnittlich hoch gelegenen Sandboden, wird in vier Schlägen bei dem Feld B bestellt  11M
E2  zwei Stücke von Eb aufgebrochen, etwas tiefer gelegen, durchschnittlicher Sandboden, auch vor einem Jahr aufgepflügt und werden nun wie E1 zur Probe besät. Und wenn sie etwas tragen sollten, werden sie in vier Schlägen beim Feld B bewirtschaftet werden  7M 90R
E3  ebenso von Eb aufgebrochen, ist gewöhnliches Land, besteht aus durchschnittlichem Sandboden, wird nicht in bestimmter Weise bestellt  2M 90R
E4  wurde von Eb jetzt vor kurzem aufgepflügt und noch nicht besät, besteht aus viel, tief liegendem, kaltgründigem und etwas grobem Sandboden, soll jedoch in vier Schlägen im Feld A bestellt werden  2M 150R
 RRev 471 E5  zwei Stücke von Eb aufgebrochen, bestehen aus durchschnittlichem Sandboden, etwas lehmvermischt und kaltgründig, und zum Weideland Ha tief liegend, werden in vier Schlägen im Feld C bestellt  6M 270R
E6  von Eb aufgebrochen, liegt nördlich am Weg, der von Greifswald kommt und nach Grimmen führt, besteht aus durchschnittlicm Sandboden, ein wenig humusvermischt, und ist überall kaltgründig und eisenrostig, wird ebenfalls in vier Schlägen im Feld C bestellt  6M 270R
 URev 358 E7  von Eb aufgebrochen, ist von zuvor genannter Beschaffenheit, und wird in vier Schlägen im Feld D bestellt  5M 60R
E8  von Eb aufgebrochen, ist von gleicher Beschaffenheit und Bewirtschaftung wie E6, wird im Feld A1bestellt  2M 180R
E9  von Eb aufgepflügt, ist von gleicher Beschaffenheit wie E6, wird RRev 472 in vier Schlägen im Feld B1 bestellt  240R
F10  von aufgebrochen, etwas tief liegend und kaltgründig, schwärzlicher, ein wenig humusvermischter Sandboden, vor einem Jahr aufgebrochen, wird in vier Schlägen im Feld A bestellt  180R

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

[Übriger wüster Acker] 44M 195R
Ea von Ea, mit Nr. 11  gekennzeichnet. Könnte zur Not wohl aufgebrochen werden, besteht aus hoch liegendem, etwas hügeligem und magerem Sandboden, mit kurzer Heide bewachsen. Es könnte alle fünf bis sechs Jahre mit Roggen oder Buchweizen besät werden. Aber die Einwohner geben vor, dieses nicht als Schafweide entbehren zu können. Sind  24M 90R
Das übrige von Ea besteht aus reinem, magerem Sand, ist mit kurzer Heide und hier und da mit einigen Wacholderbüschen bewachsen. Es sollte schwerlich  RRev 473 wegen seiner Unbrauchbarkeit aufgebrochen werden können. Denn die Einwohner berichten, dass sie vor 20 bis 30 Jahren hier und da kleine Stücke aufpflügten, um die Güte des Bodens zu testen, aber sie haben von ihrer Aussaat nichts zurückbekommen.

Eb von Eb, mit Nr. 12  gekennzeichnet. Besteht aus durchschnittlich gelegenem  URev 359 Sandboden, mit kurzem Gras und dünner Heide bewachsen, kann aufgebrochen werden. Zu  1M 105R

Eb von Eb, mit Nr. 13  gekennzeichnet. Besteht aus sehr tief liegendem, kaltgründigem, eisenrostigem, ein wenig humusvermischtem Sandboden, der mit Gras bewachsen ist. Kann jedoch aufgebrochen werden, wo mit Gräben geholfen wird. Aber die Einwohner geben an, dass dieses unmöglich als Weide entbehrt werden könne und als Weide geeigneter sei denn als Acker. Zu  19M

 RRev 474  Das übrige des wüsten Ackers Eb besteht überall aus tief liegendem, magerem Sandboden, mit kurzem Gras bewachsen, hier und da Heidebülten, und liegt an der Grenze zu Heilgeisthof. Es ist sehr kaltgründig und eisenrostig und es kann unmöglich aufgebrochen werden, wo es nicht durch Gräben ein wenig verbessert werden kann. Aber die Einwohner sagen, sie können es nicht als Weide entbehren.
Hier im Dorf wurden seit der letzten Vermessung zwei Bauernhöfe gebaut, die Namen der Bauern sind Bartholomeus Markwart, Nr 11 , und Jacob Riesbeck, Nr. 12 . Sie haben gleichviel wie die anderen, die es ihnen abtraten, an Acker und Wiese.

Summe

NeuerAcker: 46M 30R

 R 475   U 337 

Annotationen von Alt Ungande

Über den Acker und die Aussaat

Der Acker wird hier in vier Felder geteilt, das AltUngnader und Boltenhagens Feld , die westlich bei Heilgeisthof liegen, werden auch in vier bestimmte Felder geteilt. Der Acker hier ist durchschnittlich, teilweise aus Sand, teilsweise kalt und niedrig und teilweise lehmig-humos, wie es die Ausrechnung am besten ausweist. Hier ist anzumerken, dass die Aussaat des Boltenhagener Feldes eingerechnet wird, denn es wird mit den anderen bewirtschaftet und auch in vier Felder geteilt. Aber man bezeichnet alle vier Felder generell als Boltenhagener Feld .
In das Hohenfelt , wenn es Roggenfeld ist kann jeder vier Sch Weizen, 54 Sch Roggen, fünf Sch Gerste, 54 Sch Hafer und vier Sch Erbsen säen.
In das Mittelfelt kann jeder vier Sch Weizen, 54 Sch Roggen, fünf Sch Gerste, 54 Sch Hafer und fünf Sch Erbsen säen.
In das Sidefelt kann jeder vier Sch Weizen, 48 Sch Roggen, vier Sch Gerste, 42 Sch Hafer und sechs Sch Erbsen säen.
In das Karkfelt kann auch jeder vier Sch Weizen, 48 Sch Roggen, vier Sch Gerste, 42 Sch Hafer und sechs Sch Erbsen säen.
Dieses ist folglich so zu verstehen, wenn das Hohenfelt Roggenfeld ist, können darin vier Sch Weizen und 54 Sch Roggen gesät werden. Ist es Gerstenfeld, werden, wie es oben steht, fünf Drömt gesät  R 476 und so weiter. So ist das bei allen Feldern zu verstehen, und Boltenhagens vier gleiche Felder werden mit eingerechnet.
Notiz: Hier bekommt man nach, laut Aussage, in guten Jahren das vierte Korn wieder.

ÜberWiesen

Die Wiesen sind hier keine anderen als die in den Feldern gelegenen. Die Bauern sagen, dass alle Wiesen in jedem Feld, es sei denn es liegt brach, gemäht werden. Es ist anzumerken, im Sidefelt ist deren meiste Wiese, und wenn dieses Brache ist bekommen sie auf diese Weise nicht viel Heu. In trockenen Jahren können sie wohl  U 338 beim Rijkgrafwen etwas Ried, oder wie es hier genannt wird, Schnittgras, mähen, was das Vieh aber nicht gern fressen will. Wenn das Feld, nämlich Sidefelt , nicht brachliegt, kann wohl jeder fünf Fuder bekommen, laut Aussage. Aber sonst nicht mehr als zwei.

ÜberWeideland

Weideland ist hier schließlich gut, sowohl an Umfang als auch Güte, so lange der wüste Acker unbewirtschaftet bleibt. Denn der besteht sowohl aus Heidekraut als auch teilweise aus Grasland

 R 477 

Über Wald

Wald zum Brennen ist hier für den Hausbedarf und für anderes Werkzeug, aber nicht zum Verkauf. Hier ist anzumerken, dass hier eine Stelle ist, die man Herrenholtz nennt, woraus diese Bauern nichts ohne Erlaubnis bekommen. Aus diesem Wald pflegen die Bauern aus Levenhagen, mit der Erlaubnis der Herrschaft, ihr Brennholz zu schlagen.

Über Vieh

Nr. 1 hält zehn Pferde, acht Kühe und 16 Schafe.
Nr. 2 hält zehn Pferde, acht Kühe und zehn Schafe.
Nr. 3 hält zehn Pferde, acht Kühe und acht Schafe.
Nr. 4 hat zehn Pferde, sieben Kühe und neun Schafe.
Nr. 5 hat eine Kuh, aber gibt nichts.
Nr. 6 hat eine Kuh.
Nr. 7 hat ein Pferd und drei Kühe.
Nr. 8 hat eine Kuh.
Nr. 9 hat zwei Kühe und drei Schafe.
Nr. 10 hat zwei Kühe und 30 Schafe.

 R 478   U 339 

Über Abgaben

Jeder hat für eine Hufe 22 lßTribunalsteuer5  gegeben, ergibt für eineinhalb Hufen 33 lß. Und für vier Hufen ergibt das zwei Rthl und sechs lß. Im Jahr wird dieses zwei Mal gegeben, das ergibt: vier Rthl und zwölf lß.
Kopfsteuer6  gibt jeder Bauer eineinhalb Rthl, das ergibt sechs Rthl.
Für das Gesinde gab Eggebrecht vergangenes Jahr 32 lß.
Risbeck gab vergangenes Jahr für sein Gesinde 27 lß.
Ihlenfelt gab für sein Gesinde 18 lß.
Markward gab für sein Gesinde vergangenes Jahr 26 lß.
Wenn sie mehr Gesinde haben, geben sie mehr, und wenn sie weniger haben geben sie dementsprechend.
Vor drei Jahren haben dieBauernViehsteuer7  gegeben, aber dann nicht.
Magazinroggen8  gibt jeder acht Sch und das zwei Mal im Jahr, für vier Bauern ergibt das insgesamt: 84 Scheffel im Jahr.
Reitergeld9  beträgt im Monat insgesamt sechs Rthl, das ergibt im Jahr 72 Rthl.
 R 479 Notiz: In diesem Jahr ist so viel gegeben worden, im vergangenen Jahr wurden fünf Rthl vier Mark und vier lß.
Werbegeld10  haben sie im vergangenen Jahr zusammen 16 Rthl und acht lß gegeben.
Akzise geben die Bauern nun wieder im Quartal, jeder gibt sieben Mark, das ergibt für jeden vier Rthl und vier Mark und für vier Bauern ergibt das insgesamt 18 Rtl und 32 lß.

 U 340 

Abgaben der Einlieger

Nr. 6 gibt Nebenmodus11  für sich, seine Ehefrau und eine Kuh zwei Rthl und acht lß.
Er gibt sonst acht Gulden weniger acht lß, aber er weiß nicht, wie diese Abgaben bezeichnet werden. Es ergibt zusammen vier Rthl und acht lß.
Nr. 7 gab im vergangenen Jahr für sich fünf Mark, für seine Ehefrau zwölf lß und für drei Kühe drei Mark. Das ergibt alles zusammen: eineinhalb Rthl und vier lß.
Akzise gibt er quartalsweise 14 lß, das ergibt 56 lß.
Nr. 8, der Schneider, hat früher an Nebenmodus zehn Mark gegeben.
Und für seine Ehefrau gab er 16 lß. Aber nun da sein Einkommen nicht gut ist, hat er in vier Jahren fünf Mark für sich und für  R 480 seine Ehefrau zwölf lß gegeben. Das ergibt einen Rthl und vier lß.
Die Akzise im Quartal beträgt 14 lß.
Für eine Kuh werden acht lß gegeben.
Der Kuhhirte gibt 16 lß Nebenmodus für sich und für seine Ehefrau acht lß, das ergibt 24 lß.
Für zwei Kühe gibt er acht ß, das ergibt 16 lß.
Für Schafe gibt er vier einhalb lß.
Der Schweinehirte gibt für sich und seine Frau 24 lß.
Für zwei Kühe gibt er acht lß, das ergibt 16 lß.
Für 40 Schafe gab er im vergangen Jahr zu einem Stempel, das ergibt einen Rthl und zwölf lß.

ÜberBienen

Bienen gedeihen hier nicht besonders gut.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Abraham Hesselgreen
Revision: Laurenz Balck, Johan Hesselgren
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Abraham Hesselgreen vermessen.

2  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

3  Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

4  In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide.  Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.

5  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

6  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

7  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

8  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

9  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

10  Eine Abgabe, die zur Anwerbung von Soldaten erhoben wird Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 238, Berlin,1856, Sp. 413.

11  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.