R 493   U 371 

Beschreibung des Ortes Jarmshagen, der im Kirchspiel Levenhagen liegt1 

Dieses Dorf liegt an der Westseite des Rijkgraben , eine Meile von der Stadt Greifswald entfernt und gehört unter die Stadt. Es grenzt an nachfolgende Dörfer: im Norden an Gerdeswalde, im Nordosten und Osten an Groß Petershagen und Wackerow, im Süden an Levenhagen, im Westen und Südwesten an Willershusen und Kreutzmannshagen.
Hier haben vor den Brandenburgischen Zeiten2  sechs Vollbauern und zwei Kossaten3  gewohnt, aber nun wohnen hier nur die Nachfolgenden:

Namen der Einwohner

1 . Anders Anderson, Schulz.
2 . Tis Sander.
3 . Petter Otto.
4 . Claus Slutow
5 . Claus Widebrecht
Jeder dieser Bauern soll eine Hufe Land haben, wofür sie auch Steuern zahlen4  und sonst gibt jeder 20 Rthl Pacht.

6 . Casten Stuows, eine Bauernwitwe.
7 . Strohlfotsch, eine Witwe.
8 . Westfahlsche, eine Witwe.
9 . Hindrich Allms.
10 . Peter Nieswager, Leinenweber.
11 . Lorentz Boy, Kuhhirte.
12 . Casten Günter. Freier Mann.

 R 494   U 376 

Arealausrechnung von Jarmshagen, das unter die Stadt Greifswald gehört

Der Acker wird in fünf Felder geteilt, nämlich:

A:

A  Schedelbergsfelt , war dieses Jahr Roggenfeld, besteht aus sandvermischtem Lehmhumus  40M

B: Kiwitzfelt , das Gerstenfeld

[B]   42M 180R
Ba  besteht aus sandvermischtem Lehmhumus auf ebenem Land, umfasst  38M 180R
Bb  sind 14 Stücke niedrig liegende Ackerflecken  4M

C. Das Sommerfeld

[C]   59M 60R
Ca  Brüggenberg , besteht aus Sandhumus, bei den Wiesen etwas niedrig liegend, umfasst  33M 120R
Cb  Hohebruck , niedrig liegender Acker, umfasst  13M 60R
Cc  Sandhumus auf durchschnittlich hohem Land, umfasst mit einem Stück Sumpf dabei  12M 180R

 R 495 

D: Richfelt

[D]   43M 75R
Da  hoch liegender Sandacker entlang den Seiten etwas humos und niedrig, war dieses Jahr die Brache, umfasst  22M 285R
Db  Sandhumus auf ebenem Land, umfasst in vier Stücken  12M 135R
Dc  Sibenrodenfelt , das auch zu diesem Feld gehört, besteht aus zwölf sehr niedrig liegenden Stücken und aus mit Grasecken verteilten Ackerflecken  7M 255R

E: Kortefelt und Middelfelt , werden jedes Jahr bestellt

[E]   41M 240R
E  besteht aus ziemlich gutem Lehmhumus, ergibt  39M 150R
Ea  Ackerwurten5  bei den Häusern, bestehen aus Lehmhumus  2M 90R

F: Wüster Acker

F  fünf Stücke wüster Acker, niedrig liegend und von guter Grasweide, ergeben  8M 45R

G:Wiesen

[G]  [Ertrag:] 60 Heufuder  175M 75R
Ga  Hohebruckwisch , sumpfige Wiese mit durchschnittlichem Graswuchs, in Nähe der Grenzen buschig, umfasst  84M 270R
 U 377 Gb  zwei Stücke flache Sumpfwiesen bei der Grenze zu Levenhagen  13M 30R
Gc  zwei Stücke flache Wiese mit durchschnittlichem Graswuchs, eine bei A und eine bei Ca gelegen  36M 240R
Gd  drei Stücke ziemlich gute Wiese beim Kiwitzfelt , hier und da mit einigen Büschen bewachsen, ergeben  23M 75R
Ge  ist die Wiese, die man bei den Feldern Da und E findet, ist mit durchschnittlichem Gras bewachsen, ergibt  11M 60R
Gf  ist eine ziemlich gute Wiese bei den Häusern, nämlich vier Stücke hohe, trockene Wiese, das fünfte Stück mit Riedgras, ergeben  6M

 R 497 

Wald undWeideland

[H, g, p]   497M 180R
Ha  Vogelsang , mit allerhand jungem Laubwald auf guter Weide, ergibt mit buschigen Stellen in und neben dem Feld  32M 165R
Hb  Köter Dijk , morastige Weide mit Erlen- und Weidenbüschen bewachsen, mit etwas von der gleichen Art bei der Grenze zu Willershusen, ergibt  189M 150R
Hc  Grote Dijk , flache, morastige Weide mit grobem Riedgras, hier und da an einigen Stellen mit anderem Gras, das in trockenen Jahren gemäht wird. Aber das geschieht selten, sagen die Bauern, weil es meist fortgeschwemmt wird  224M 15R
Hd  Trintenbrink mit einigen festen Brinken6 , ergibt  3M 195R
He  flaches, ziemlich festes Weideland, neben dem Teich bei den Häusern, ergibt  27M 165R
 R 498 Hf  Morast mit grobem Riedgras und Röhricht bewachsen, beim Dorf, ergibt  15M 150R
g  drei Stücke Weidekoppeln bei den Häusern, ergeben  4M 165R
p  ein Tümpel  75R

Hofstellen

[Hofstellen insgesamt]   21M 95R

Symbol 29 Hofstellen mit einer Kapelle
ö .T . wüste Hofstellen
Symbol 90 Wege mit einem Tümpel darin
Symbol 87 dieTrift7  nach Levenhagen neben dem Kortefelt und dem Teich darin
Diese Abschnitte ergeben  29M 95R

Summe

Acker: 226M 255R
Wüster Acker: 8M 45R
Wiese: 175M 75R
Heufuder: 60 Heufuder
Wald undWeideland: 497M 180R
Hofstellen: 21M 95R

 RRev 499   URev 349 

Am 22. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Jarmshagen revidiert und wie folgt befunden

Neuer Acker, der seit der letzten Messung aufgebrochen wurde

F1  vom wüsten Acker F aufgebrochen, ist zwischen Db gelegen, besteht aus magerem, reinem Sand, der nur jedes dritte bis vierte Jahr besät werden kann, zu  120R

Kirchenacker, nun abgeteilt

K1  in Cc  210R

Kirchenwiesen

[K2, K3]   5M 180R
K2  in Gb  4M 120R
K3  in Gc  1M 60R

 RRev 500 

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

[F, Hd, Ha]   2M 120R
F von F das mit Nr. 2  gekennzeichnete Stück kann aufgebrochen werden. Es besteht aus durchschnittlich hoch liegendem Sandacker, etwas humos. Aber es ist weit abgelegen, und der Weg dorthin ist schlecht, darauf kann man dort in Herbst und Frühling kaum hingelangen.  1M 180R
 URev 350 Das übrige von F ist sehr tief liegend und besteht aus sandig-humosen Grund, als Acker insgesamt ungeeignet. Wegen dessen niedriger Lage soll und wird er nie mehr aufgebrochen werden, da nicht alle alten Gräben aufgebrochen werden können, wodurch das Wasser abfließen und der Acker dadurch verbessert werden könnte.

 RRev 501  Hd von Hd das mit Nr. 3  gekennzeichnete Stück liegt in Grote Dijk , ist früher Acker gewesen und kann wohl als Acker aufgebrochen werden. Besteht aus durchschnittlich hoch gelegenem Sandboden mit kleinen Wacholderbüschen bewachsen. Aber die Einwohner geben vor, dass sie dieses nicht entbehren können, weil das Weideland oder der Morast Grote Dijk sehr tief sind, und das Vieh darin fortwährend waten muss. Deswegen gehen die Tiere,  URev 351 wenn sie müde sind auf diese kleine Insel und ruhen sich dort aus, weil sie im Morast nicht liegen können. Umfasst  240R

Ha  ist in früheren Zeiten Acker gewesen, aber es  RRev 502 ist mit Weidenbüschen bewachsen und sehr tief liegend. Es besteht aus sumpfigem, sandig-humosem Grund, wegen dessen niedriger Lage wird es als Acker für ungeignet eingeschätzt, wenn man es nicht durch Gräben verbessert wird.

Summe

Übriger wüster Acker: 2M 120R
NeuerAcker: 120R
Kirchenacker: 210R
Kirchenwiesen: 5M 180R

 R 503   U 372 

Annotationen des Bauerndorfes Jarmshagen

Über den Acker

Der Acker hier ist ziemlich flach, zum Teil ist Ursache dafür, dass er von den umgebenen Morasten große Not durch das Wasser leidet und den Rijkgraben , der in alten Zeiten gewöhnlich geöffnet und gereinigt wurde. Jetzt ist er zumeist überall zugewachsen, so dass das Wasser nicht ablaufen kann, wenn er nicht gerade in sehr warmen Jahren im Sommer austrocknet, was selten geschieht. Der andere Acker, der höher liegt, hat damit keine Not, außer an den Enden an einigen Stellen. Aber der Sand macht ihm etwas zu schaffen, so dass er an einigen Stellen nicht alle Jahr besät werden kann, wie Größe und Güte es in der Ausrechnung den weiteren Anschein geben. Der Acker selbst kann hier in fünf Schläge geteilt werden, wovon eines, nämlich das beste, jedes Jahr besät wird.
Hier werden drei bis vier Sch Roggen und Gerste in einen Morgen gesät, Hafer fünf bis sechs Sch, je nachdem wie der Acker beschaffen ist. In den besten Jahren bekommt man das sechste Korn wieder, aber die Bauern sagen, das geschieht selten und der Acker trägt in trockenen Jahren am besten.

 U 373 

Über Wiesen

Obgleich die Wiesen etwas sumpfig sind, können sie doch als durchschnittlich angesehen werden, sowohl an Größe als auch an Güte. Es ist anzumerken, wenn trockene Sommer sind, können sie im Dijk Riedgras, Schachtelhalm und anderes Gras mähen, aber es geschieht selten, dass sie dort etwas mähen und heimfahren können. Denn dort ist es so tief und morastig, und man kann man an einigen Stellen bis unter die Arme einsinken, wenn es sehr nass ist. Die Bauern klagen auch, dass das Vieh in Herbst und Frühling oft darin ertrinkt. Jetzt standen dort Heuhaufen genug, die aber nicht eingebracht werden konnten, sondern dort stehen bleiben und verfaulen, berichten die Bauern. Hier ist anzumerken, wenn die Gräben  R 505 geöffnet und aufgehalten werden, wie das in alten Zeiten geschehen ist, könnte es gut bleiben und dieses kann mit wenig Arbeits- und Kostenaufwand geschehen.

Über die Heufuder

Jeder Bauer bekommt jährlich laut Aussage zwölf Fuder Heu, aber wenn sie etwas beim Rijkgraben ernten, können sie jeder wohl 16 Fuder bekommen. Die Bauern berichten, dieses sei in vier Jahren nicht geschehen. Ergibt also jährlich für fünf Bauern 60 Fuder Heu.
Es ist auch zu bemerken, die Wiesen in dem brach liegendem Feld, sind ebenfalls Brache.

ÜberWeideland

Weideland ist hier im Sommer gut genug, aber im Herbst und Frühling ist es nicht sehr brauchbar, sagen die Bauern, denn das Wasser wird darüber geschwemmt.

Wald

Zum Brennen haben sie Strauchwerk für den Hausbedarf, aber nichts zu verkaufen.

 R 506   U 374 

Über Vieh

Jeder Bauer hat Vieh wie folgt:

Nr. 1 hat acht Pferde und neun Kühe.
Nr. 2 hat acht Pferde und zwölf Kühe.
Nr.3. hat acht Pferde und neun Kühe.
Nr. 4. hat acht Pferde und elf Kühe.
Außer diesen haben sie auch noch einiges Jungvieh.

Nr. 5. hat sieben Pferde und neun Kühe.
Nr. 6 hat zwei Kühe.
Nr. 7 hat eine Kuh.
Nr. 8 hat eine gepachtet.
Nr. 9 hat kein Vieh.
Nr. 10 hat kein Vieh.
Nr. 11 hat zwei Kühe.
N. 12 hat auch zwei Kühe.

 R 507 

Über Gesinde

Sie haben kein Gesinde, sondern ihre Kinder helfen ihnen bei der Arbeit. Ausgenommen Petter Otto, er hat einen Knecht und eine Magd.

Über Obstgärten

Jeder hat auf seinem Grundstück einige Bäume für den Hausbedarf, und in guten Jahren können einige wohl eine oder zwei Tonnen verkaufen.

Über Abgaben

Reitersteuer8  gibt jeder monatlich einen Rthl, das ergibt im Jahr für fünf: 60 Rthl.
Für dieses Jahr haben sie einen Rthl und 15 lß gegeben.
Magazinroggen 9 hat jeder manchmal acht, machmal zehn, zwölf und wohl 14 Sch gegeben.
Kopfsteuer10  drei Mal im Jahr jeder einen Rthl, das ergibt 15 Rthl.
Priesterkorn11  gibt jeder zwei Sch etwas Mehl.
 U 375 Der Küster bekommt auch zwei Sch, jedoch gestrichen.
Der Pastor erhält einen Schinken und 14 Pfund von jedem, 25 Eier, zwei lß Zeitgeld12   R 508 für jede Person, die zum Heiligen Abendmahl geht. Der Küster bekommt einen halben Schweinekopf und zwölf Eier von jedem.
Über andere Abgaben wissen sie nicht Bescheid, manchmal geben sie mehr, manchmal weniger. Sie bekommen auch keine Quittung. Und sie sagen, sie gäben immer mehr als von der Kanzel abgekündigt werde.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Abraham Hesselgreen
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde vermutlich wie die anderen Orte des Kirchspiels Levenhagen von Abraham Hesselgreen vermessen.

2  Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

5  Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist.  Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.

6  Brink: ein grüner Platz ohne Bäume, in Holzungen, Feldrändern oder Wäldern.  Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 55.

7  In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide.  Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.

8  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

9  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

10  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

11  Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor.  Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69

12  Die Familie des Genaralgouverneurs Carl Gustaf Wrangel (1613-1676). Da er ohne männlichen Erben verstarb, ging sein umfangreicher Nachlass an seine Töchter b.z.w. an deren Ehemänner Nils Brahe und Leonhard Johan Wittenberg.  Asmus, Ivo: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 195-226.