R 509   U 379 

Beschreibung und Annotationen der Holländerei1  Krauelshorst2 

Diese Holländerei gehört der Stadt Greifswald und liegt im Kirchspiel Levenhagen am Rickgraben , und ist fast vollständig von Morast umgeben.
Nach Angaben der Bewohner gibt es hier nur Acker zu einer Aussaat von sechs Scheffeln, der zudem kaltgrundig ist und keine großen Mengen einbringen kann.
Wiesen gibt es hier im Verhältnis zur Größe genug, doch meist sind sie sumpfig. Man kann wohl 40 Fuder Heu werben, wenn alles gemäht wird. Dieses Jahr hat er lediglich 20 Fuder bekommen. Die Wiesen bestehen darüber hinaus zumeist aus Riedgras und können wegen ihres sumpfigen Untergrundes nicht jedes Jahr gemäht werden; in nassen Jahren wird nichts geworben.
An Weideland gibt es hier nichts anderes als das zwischen den Büschen und das im Morast.

Vom Vieh

Hier können durchaus die 20 Kühe und zwei Pferde gehalten werden, die der Vorgänger hier gehalten hat, doch sie haben hier nur drei Pferde und eine eigene Kuh.
Er hält darüber hinaus vier fremde Kühe, für die er jährlich ein Achtel Butter pro Stück gibt.  R 510  Der Bewohner hat zehn Bienenstöcke, für die er 20 Schilling zahlt. Für diese Holländerei muss er, wenn acht Jahre vorbei sind, jährlich sieben Rtlr zahlen, wie es sein Vertrag bestimmt. Im Augenblick gibt er der Stadt also nichts.

Von Abgaben

Letztes Jahr gab er ein Mal drei Gulden, ein Mal 16 Schilling.
An Akzise3  ist ihm noch nichts angewiesen worden, was er zu zahlen hat.
Für drei Pferde und eine Kuh zahlt er vier Mark Nebenmodus4 .

 R 511   U 380 

Arealausrechnung von Krauelshorst

Der Acker

L , fünf kleine Ackerkampen, von denen eine, die entfernteste, brach liegt, bestehen zumeist aus kaltgrundiger und schwarzer Erde  3M 225R

Wiesen

[M]   39M 195R
Ma , zwei Wiesen, fester Boden  2M 270R
Mb , buschige Riedgraswiese  2M 240R
Mc , sumpfige, flache Riedwiese, durchschnittlich ertragreich, beinhaltet  33M 285R

N. Wald und Weideland

[N]   100M 285R
Na , Eichen- und Haselwald; die größten Eichen sind fast alle gefällt, ergibt mit Kasperwerder und einem Eichenbrink5  im Morast zusammen  9M 165R
Nb , sumpfiges, morastiges Weideland, mit Erlen- und Weidenbüschen bewachsen, beinhaltet  91M 120R

 R 512 

Hofstellen

[Hofstellen zusammen]   1M 30R
Symbol 68  Hofstelle
K , Gemüsegärten
= =  , ist eine Furt

Summe

Acker: 3M 225R
Wiese: 39M 195R
Heufuder: 30
Wald und Weideland: 100M 225R
Hofstellen: 1M 30R

 RRev 513   URev 352 

Am 25. Mai 1705 ist die Holländerei Krauelshorst revidiert und wie folgt befunden worden

Hier wurde seit der letzten Vermessung nichts aufgebrochen. Auch gibt es hier keine Möglichkeit, von den Wiesen oder dem Wald etwas zu bewirtschaften, da der Boden kalt und niedrig ist.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Abraham Hesselgreen
Revision:
Anmerkungen:

1  „Holländerei nennet man ein Etablissement, wo die Bewohner das ihnen zugeschlagene Land und Wiesen bei ihren Hofstellen in einem unzertrennten Zusammenhange liegen haben, und durch richtige Grenzen aus aller Gemeinschaft mit ihren Nachbarn gesetzt sind. Da diese Art der Einrichtung zuerst von der in Holland befindlichen entlehnet worden ist, so hat solches vermutlich Gelegenheit gegeben, dergleichen neue Anlagen Holländereien zu nennen. Besonders aber pflegt man denen Etablissements, bei welchen die Hauptsache in der Viehzucht und dem Wiesewachs besteht, diesen Nahmen beizulegen, indem auch in Holland die Haupteinnahme des Landmannes auf der Viehzucht beruhet.“  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 343.

2 Vermutlich vermessen von Abraham Hesselgreen; der damalige Name der Holländerei war Kronhorst.

3  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

4  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

5  Brink: ein grüner Platz ohne Bäume, in Holzungen, Feldrändern oder Wäldern.  Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 55.