Beschreibung des Kirchendorfs Levenhagen, das zum Amt Eldena gehört und im August des Jahres 1697 vermessen wurde1
Dieses Dorf liegt eine dreiviertel Meile nordwestlich von Greifwald am Landweg nach Grimmen und Tribsees. Im Norden grenzt
es an Kronhorst und
Jarmshagen, im Nordwesten an Kreutzmannshagen, im Westen und Süden an Griebenow und im Südosten an Alt Ungnade und Boltenhagen.
Hier im Dorf steht eine Kirche, und außerhalb der Kirchenpforte eine kleine Kapelle, worin nicht gepredigt wird, sondern seit
alten Zeiten ein Denkmal stand. Hierhin pflegten Kranke oder andere Menschen etwas zu schenken. Das geschah dann so, dass
es durch
ein kleines Loch in der Tür eingeworfen wurde und für die Kirche eingesammelt wurde, wenn sich etwas fand. Man denkt, kranke
Menschen sollen dadurch gesund werden. Wie berichtet wird, hat ein Adliger, der eine blinde Frau hatte, vor einigen Jahren
etwas
geschenkt, wodurch die Frau ihr Augenlicht zurückbekam.
Namen der Einwohner
1 . Herr Jacobus Krause, Pastor. R 482
| 2 .
Casten Markward, Schulz. 3 . Peter Man, Bauer. 4 . Jochom Markward. 5 . Hans Eggbregt. 6 . Jochom Rijsbek. |
Untertänige Bauern, jeder gibt 95 Gulden jährlich. Vor zwei Jahren wurden ihnen fünf Gulden erlassen, sonst gaben sie volle 100 Gulden. Diese versteuern sie nun für eine Hufe, dieses Jahr für eineinhalb, und danach, wenn dieses Jahr vorbei ist, sollen sie jeder für eine dreiviertel Hufen geben. |
7 . Marten Goldnow,
Krüger, untertänig im Ort Horst.
8 . Casten Lorentz, Küster und Schneider, wohnt im Haus der Kirche.
| 10 . Berndt Tim,
Kuhhirte. 11 . Christian Günther. |
Wohnen zusammen in einem Haus. |
| 12 . Eine Ehefrau, Focch genannt. Bei Nr. 3. 13 . Tesselsch, eine Witwe. Bei Nr. 5. 14 . Bilsch, Ehefrau eines Knechts. Bei Nr. 6 |
Einlieger |
Früher wohnten hier sechs Bauern und drei Kossaten.
R 483 U 354Arealausrechnung von Levenhagen
Der Acker
wird in vier Felder geteilt:
A war dieses Jahr Roggenfeld, wird an der einen
Seite am Landweg und an der anderen Seite am
Jarmshagener Weg genannt.
[A]
80M 30R
Aa
Lehmhumus auf ebenem Land, zwei Stücke, umfasst
43M 285R
Ab
sandvermischter Lehmhumus, an den Seiten etwas niedrig liegend, zwei Stücke
36M 45R
B: Dieses Jahr Sommerfeld
Es wird am Dijk und am Baurholtz genannt
[B]
82M 225R
Ba
Sandhumus, durchschnittlich hoch liegend, an den Seiten etwas abfallend, ergibt
16M 165R
Bb
sandvermischter Lehmhumus auf durchschnittlich hohem Land
34M 90R
Bc
ist der Acker, der vom Baurholtz genannt wird,
besteht aus sandvermischtem Lehmhumus, an den Enden niedrig liegend, ergibt
31M 270R
C. Das Feld beim Adebarsnest .
Ca niedrig liegender und etwas kaltgründiger Acker an vier Stellen, besteht aus sandvermischtem Lehmhumus, ergibt 104M 270R
D: Das Feld am Alt Ungnader Karkweg und am Mittelwisch
[D]
72M 225R
Da
am Alt Ungander Karkweg besteht aus Lehmhumus auf
ebenem Land
45M 75R
Db
am Mittelwisch , Humusboden, sandvermischt, teils
etwas niedrig liegend
27M 150R
E:
[E]
20M
E
sind sechs Ackerstellen vorn bei den Häusern, zumeist aus Humusboden bestehend
6M 270R
Ea
zwei Stücke, Triften, die laut Aussage jedes dritte Jahr als Acker bewirtschaftet werden,
mit einem sumpfigen Stück beim Dorf, niedrig liegend, ergibt
13M 30R
Der Pastoren- oder Priesteracker hier im Dorf
ist überall mit der Nr. 1 gekennzeichnet in jedem Feld.
[A1, B1, C1, D1]
43M 195R
A1
im Roggenfeld
10M 45R
B1
im Gerstenfeld
10M 150R
C1
im Hafer- und Erbsenfeld
12M 225R
D1
im Brachfeld
10M 75R
F: Wiesen
[Fa-Fd]
[Ertrag] 40 Heufuder
99M 210R
Fa
die Grote Wisch
vom Dijk besteht aus trockener, hoch liegender Wiese und ist zu einem Teil nicht
besonders ertragreich, ergibt mit den Wiesen zwischen den Feldern A und B, deren Graswuchs und Güte durchschnittlich ist
52M 120R
Fb
noch die Wiesen, die sich in den Feldern befinden, bestehen zumeist aus R 486 hoch liegender, trockener Wiese, kurzer Graswuchs, ergibt an neuen Stellen
24M 150R
Fc
sumpfige Wiese mit Riedgras beim Levenshagener
Dijk , ergibt an drei Stellen
14M
Fd
Wiesenflecken vorn bei den Häusern mit darauf gepflanzten Weiden, ergeben an fünf Stellen
einige Ecken zwischen den Wieseflecken
8M 240R
Fe: Wüster Acker
Fe zwei Stücke wüster Acker, die meistens als Wiese dienen und auch genutzt werden 8M 30R
G: Wald und Weideland
[G]
227M 255R
Ga
junger Erlenwald oder Strauchwerk auf niedrigem Grund, doch es ist zu bemerken, im
Linthorst stehen zwei oder drei Eichen, darin der Levenshagener Dijk , ergibt
21M 210R
R 487 U 356 Gb
Levenshagener Dijk ist ein sumpfiger Morast mit
Röhricht und Weidenbüschen bewachsen, ergibt mit Baurholtz , der von gleicher
Beschaffenheit ist
104M 180R
Gc
flaches Weideland, teils hoch liegende, trockene Wiese, teils sumpfiges und mit Riedgras
bewachsenes Weideland, umfasst mit Gnadenhuff
81M 75R
Gd
Pferdekoppel , besteht aus gutem, festem
Weideland
20M 90R
Hofstellen
[Hofstellen insgesamt] 29M 210R
Hofstellen mit deren Obst- und Gemüsegärten oder Hopfengärtchen darin
T Nr. 5 hat auf seinem Grundstück einen Espenwald und einen kleinen Obstgarten H Wege, an denen einige Weiden stehen
die Kirche
k drei Stücke Weidenkoppel bei den Häusern o eine Lehmgrube im Feld p zwei kleine Tümpel, einer inmittes des Weges, einer außerhalb |
Diese Abschnitte ergeben 29M 210R |
Summe
Acker: 404M 45R
Wüster Acker: 8M 30R
Wiese:99M 210R
Heufuder: 40 Heufuder
Wald und Weideland: 227M 255R
Hofstellen: 29M 210R
Am 26. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Levenhagen revidiert und wie folgt befunden
Hier ist seit der letzten Vermessung nichts aufgebrochen worden. Fe scheint als Acker gänzlich ungeeignet zu sein, sowohl
als Wiese als auch als Weideland, wegen des niedrigen, kaltgründigen und eisenrostigen Bodens.
Der Pastorenacker wurde bei der vorigen Vermessung abgeteilt.
Annotationen von Levenhagen
Über den Acker
Der Acker hier ist in durchschnittlichen Jahren am besten, weil die meisten Abschnitte niedrig liegend und kaltgründig sind, wie die Bauern sagen und augenscheinlich auch bezeugen können. Denn der Acker war bei der Vermessung ziemlich sumpfig, auch dort, wo er wie sonst höher zu sein scheint. Jedoch soll er in durchschnittlichen Jahren wohl in Ordnung sein. Die Bauern sagen, sie haben in den drei oder vier Jahren, die sehr nass waren, ihr Brotkorn immer gekauft.
Über Aussaat
Der Acker wird hier in vier Schläge geteilt und hier wird wie folgt ausgesät:
Jeder sät nach Aussage zwei Drömt Weizen, einen Drömt Roggen, drei Drömt Gerste, zweieinhalb Drömt Hafer und sechs Sch Erbsen
oder Bohnen.
Die Summe der Aussaat der fünf Bauern beträgt: zehn Drömt Weizen, fünf Drömt Roggen, 15 Drömt Gerste, zwölf einhalb Drömt
Hafer und 30 Sch Erbsen oder Bohnen.
Der Krüger hat Acker zu acht Sch Aussaat.
Es werden vier Sch Weizen, Roggen und Gerste in einen Morgen Land gesät, Hafer fünf Sch.
In besten Jahren kann man hier das fünfte, wohl auch das sechste Korn bekommen.
Wiederum nach Aussage, wird der Acker jedes vierte Jahr gedüngt.
Über Wiesen
Die Wiesen hier sind mittelmäßig, hier könnte wohl genug Wiese sein, weil Teile des Weidelandes als Wiese gelten können, wenn
man sie einzäunte. Aber da das Weideland knapp ist, wird sich das wohl nicht machen lassen. Sonst ist zu bemerken, dass die
Wiesen in den Feldern nicht jedes Jahr gemäht werden, denn wenn ein Feld brach liegt, muss auch die Wiese ruhen.
Jeder Bauer kann laut Aussage acht Fuder Heu bekommen, das ergibt für alle fünf zusammen 40 Fuder, ausgenommen der Pastor.
Beim Rijkgraben pflegen sie, wenn das Jahr trocken ist, ein Fuder zu mähen, es ist Riedgras.
Über Weideland
Weideland ist knapp und wenig, jedoch teilweise gut. In trockenen Sommern kann das Vieh wohl zum Teich am Rijkgraben gehen.
U 352Über Wald
Wald findet man hier keinen anderen als die Weiden bei den Häusen und auf den Feldern einige Erlenbüsche, R 491 die auf der Karte zu sehen sind. Ihr Brennholz pflegen sie ohne Bezahlung von dem Feld in Alt Ungnade, aus dem Herrenholtz , zu bekommen.
Über Vieh
Jeder Bauer hat zwölf junge und alte Pferde, zwölf Häupter Rinder und zehn Schweine.
Als Summe für fünf ergibt das 60 Pferde, 60 Rinder und 50 Schweine.
Der Kuhhirte hat zwei Kühe.
Der Schweinehirt hat eine Kuh, Nr. 12 hat eine Kuh, Nr. 14 hat auch eine Kuh. Der Krüger hat drei Pferde und drei Kühe.
Bienen gedeihen hier nicht besonders, jedoch haben sämtliche Einwohner zwei oder drei Bienenstöcke für den Hausbedarf.
Über Gesinde
Jeder muss einen Knecht, einen Mittelknecht und ein Mädchen für die Ackerbewirtschaftung haben.
Diese Bauern geben Dienstgeld2 und dienen nicht.
Über Obst-, Hopfen- und Gemüsegärten
Jeder hat bei seinem Haus auf dem Grundstück einen Obst-, Hopfen- und Gemüsegarten für den Hausbedarf, und manchmal wohl auch, um einige Mengen Obst oder Äpfel zu verkaufen.
Abgaben
Die Einlieger geben hier so, wie anderenorts im Amt.
Akzise3 gibt jeder Bauer nun im Quartal sieben Mark, der Krüger gibt eine Mark, die Einlieger geben acht lß und der Leinenweber gibt
zwölf lß.
Über den Krug
1. Der Krüger gibt zwei Rthl Pacht für den Krug, und für das was dazu gehört gibt er zehn Rthl. Sonst gibt er Kopfsteuer4 und Nebenmodus5 wie die anderen freien Leute.
1 Wurde laut Urschrift von Abraham Hesselgreen vermessen.
2 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
3 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
4 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
5 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.