R 481   U 350 

Beschreibung des Kirchendorfs Levenhagen, das zum Amt Eldena gehört und im August des Jahres 1697 vermessen wurde1 

Dieses Dorf liegt eine dreiviertel Meile nordwestlich von Greifwald am Landweg nach Grimmen und Tribsees. Im Norden grenzt es an Kronhorst und Jarmshagen, im Nordwesten an Kreutzmannshagen, im Westen und Süden an Griebenow und im Südosten an Alt Ungnade und Boltenhagen.
Hier im Dorf steht eine Kirche, und außerhalb der Kirchenpforte eine kleine Kapelle, worin nicht gepredigt wird, sondern seit alten Zeiten ein Denkmal stand. Hierhin pflegten Kranke oder andere Menschen etwas zu schenken. Das geschah dann so, dass es durch ein kleines Loch in der Tür eingeworfen wurde und für die Kirche eingesammelt wurde, wenn sich etwas fand. Man denkt, kranke Menschen sollen dadurch gesund werden. Wie berichtet wird, hat ein Adliger, der eine blinde Frau hatte, vor einigen Jahren etwas geschenkt, wodurch die Frau ihr Augenlicht zurückbekam.

Namen der Einwohner

1 . Herr Jacobus Krause, Pastor. R 482

2 . Casten Markward, Schulz.
3 . Peter Man, Bauer.
4 . Jochom Markward.
5 . Hans Eggbregt.
6 . Jochom Rijsbek.
Untertänige Bauern, jeder gibt 95 Gulden jährlich. Vor zwei Jahren wurden ihnen fünf Gulden erlassen, sonst gaben sie volle 100 Gulden. Diese versteuern sie nun für eine Hufe, dieses Jahr für eineinhalb, und danach, wenn dieses Jahr vorbei ist, sollen sie jeder für eine dreiviertel Hufen geben.

7 . Marten Goldnow, Krüger, untertänig im Ort Horst.
8 . Casten Lorentz, Küster und Schneider, wohnt im Haus der Kirche.

10 . Berndt Tim, Kuhhirte.
11 . Christian Günther.
Wohnen zusammen in einem Haus.

12 . Eine Ehefrau, Focch genannt. Bei Nr. 3.
13 . Tesselsch, eine Witwe. Bei Nr. 5.
14 . Bilsch, Ehefrau eines Knechts. Bei Nr. 6
Einlieger

Früher wohnten hier sechs Bauern und drei Kossaten.

 R 483   U 354 

Arealausrechnung von Levenhagen

Der Acker

wird in vier Felder geteilt:
A war dieses Jahr Roggenfeld, wird an der einen Seite am Landweg und an der anderen Seite am Jarmshagener Weg genannt.

[A]   80M 30R
Aa  Lehmhumus auf ebenem Land, zwei Stücke, umfasst  43M 285R
Ab  sandvermischter Lehmhumus, an den Seiten etwas niedrig liegend, zwei Stücke  36M 45R

B: Dieses Jahr Sommerfeld

Es wird am Dijk und am Baurholtz genannt

[B]   82M 225R
Ba  Sandhumus, durchschnittlich hoch liegend, an den Seiten etwas abfallend, ergibt  16M 165R
Bb  sandvermischter Lehmhumus auf durchschnittlich hohem Land  34M 90R
Bc  ist der Acker, der vom Baurholtz genannt wird, besteht aus sandvermischtem Lehmhumus, an den Enden niedrig liegend, ergibt  31M 270R

 R 484 

C. Das Feld beim Adebarsnest .

Ca  niedrig liegender und etwas kaltgründiger Acker an vier Stellen, besteht aus sandvermischtem Lehmhumus, ergibt  104M 270R

D: Das Feld am Alt Ungnader Karkweg und am Mittelwisch

[D]   72M 225R
Da  am Alt Ungander Karkweg besteht aus Lehmhumus auf ebenem Land  45M 75R
Db  am Mittelwisch , Humusboden, sandvermischt, teils etwas niedrig liegend  27M 150R

E:

[E]   20M
E  sind sechs Ackerstellen vorn bei den Häusern, zumeist aus Humusboden bestehend  6M 270R
Ea  zwei Stücke, Triften, die laut Aussage jedes dritte Jahr als Acker bewirtschaftet werden, mit einem sumpfigen Stück beim Dorf, niedrig liegend, ergibt  13M 30R

 R 485   U 355 

Der Pastoren- oder Priesteracker hier im Dorf

ist überall mit der Nr. 1 gekennzeichnet in jedem Feld.

[A1, B1, C1, D1]   43M 195R
A1  im Roggenfeld  10M 45R
B1  im Gerstenfeld  10M 150R
C1  im Hafer- und Erbsenfeld  12M 225R
D1  im Brachfeld  10M 75R

F: Wiesen

[Fa-Fd]  [Ertrag] 40 Heufuder  99M 210R
Fa  die Grote Wisch vom Dijk besteht aus trockener, hoch liegender Wiese und ist zu einem Teil nicht besonders ertragreich, ergibt mit den Wiesen zwischen den Feldern A und B, deren Graswuchs und Güte durchschnittlich ist  52M 120R
Fb  noch die Wiesen, die sich in den Feldern befinden, bestehen zumeist aus  R 486 hoch liegender, trockener Wiese, kurzer Graswuchs, ergibt an neuen Stellen  24M 150R
Fc  sumpfige Wiese mit Riedgras beim Levenshagener Dijk , ergibt an drei Stellen  14M
Fd  Wiesenflecken vorn bei den Häusern mit darauf gepflanzten Weiden, ergeben an fünf Stellen einige Ecken zwischen den Wieseflecken  8M 240R

Fe: Wüster Acker

Fe  zwei Stücke wüster Acker, die meistens als Wiese dienen und auch genutzt werden  8M 30R

G: Wald und Weideland

[G]   227M 255R
Ga  junger Erlenwald oder Strauchwerk auf niedrigem Grund, doch es ist zu bemerken, im Linthorst stehen zwei oder drei Eichen, darin der Levenshagener Dijk , ergibt  21M 210R
 R 487  U 356 Gb  Levenshagener Dijk ist ein sumpfiger Morast mit Röhricht und Weidenbüschen bewachsen, ergibt mit Baurholtz , der von gleicher Beschaffenheit ist  104M 180R
Gc  flaches Weideland, teils hoch liegende, trockene Wiese, teils sumpfiges und mit Riedgras bewachsenes Weideland, umfasst mit Gnadenhuff  81M 75R
Gd  Pferdekoppel , besteht aus gutem, festem Weideland  20M 90R

Hofstellen

[Hofstellen insgesamt]   29M 210R

Symbol 29  Hofstellen mit deren Obst- und Gemüsegärten oder Hopfengärtchen darin
T  Nr. 5 hat auf seinem Grundstück einen Espenwald und einen kleinen Obstgarten
H  Wege, an denen einige Weiden stehen
Symbol 86  die Kirche
k  drei Stücke Weidenkoppel bei den Häusern
o  eine Lehmgrube im Feld
p  zwei kleine Tümpel, einer inmittes des Weges, einer außerhalb
Diese Abschnitte ergeben  29M 210R

Summe

Acker: 404M 45R
Wüster Acker: 8M 30R
Wiese:99M 210R
Heufuder: 40 Heufuder
Wald und Weideland: 227M 255R
Hofstellen: 29M 210R

 RRev 488   URev 353 

Am 26. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Levenhagen revidiert und wie folgt befunden

Hier ist seit der letzten Vermessung nichts aufgebrochen worden. Fe scheint als Acker gänzlich ungeeignet zu sein, sowohl als Wiese als auch als Weideland, wegen des niedrigen, kaltgründigen und eisenrostigen Bodens.
Der Pastorenacker wurde bei der vorigen Vermessung abgeteilt.

 R 489   U 351 

Annotationen von Levenhagen

Über den Acker

Der Acker hier ist in durchschnittlichen Jahren am besten, weil die meisten Abschnitte niedrig liegend und kaltgründig sind, wie die Bauern sagen und augenscheinlich auch bezeugen können. Denn der Acker war bei der Vermessung ziemlich sumpfig, auch dort, wo er wie sonst höher zu sein scheint. Jedoch soll er in durchschnittlichen Jahren wohl in Ordnung sein. Die Bauern sagen, sie haben in den drei oder vier Jahren, die sehr nass waren, ihr Brotkorn immer gekauft.

Über Aussaat

Der Acker wird hier in vier Schläge geteilt und hier wird wie folgt ausgesät:
Jeder sät nach Aussage zwei Drömt Weizen, einen Drömt Roggen, drei Drömt Gerste, zweieinhalb Drömt Hafer und sechs Sch Erbsen oder Bohnen.
Die Summe der Aussaat der fünf Bauern beträgt: zehn Drömt Weizen, fünf Drömt Roggen, 15 Drömt Gerste, zwölf einhalb Drömt Hafer und 30 Sch Erbsen oder Bohnen.
Der Krüger hat Acker zu acht Sch Aussaat.
Es werden vier Sch Weizen, Roggen und Gerste in einen Morgen Land gesät, Hafer fünf Sch.
In besten Jahren kann man hier das fünfte, wohl auch das sechste Korn bekommen.
Wiederum nach Aussage, wird der Acker jedes vierte Jahr gedüngt.

 R 490 

Über Wiesen

Die Wiesen hier sind mittelmäßig, hier könnte wohl genug Wiese sein, weil Teile des Weidelandes als Wiese gelten können, wenn man sie einzäunte. Aber da das Weideland knapp ist, wird sich das wohl nicht machen lassen. Sonst ist zu bemerken, dass die Wiesen in den Feldern nicht jedes Jahr gemäht werden, denn wenn ein Feld brach liegt, muss auch die Wiese ruhen.
Jeder Bauer kann laut Aussage acht Fuder Heu bekommen, das ergibt für alle fünf zusammen 40 Fuder, ausgenommen der Pastor. Beim Rijkgraben pflegen sie, wenn das Jahr trocken ist, ein Fuder zu mähen, es ist Riedgras.

Über Weideland

Weideland ist knapp und wenig, jedoch teilweise gut. In trockenen Sommern kann das Vieh wohl zum Teich am Rijkgraben gehen.

 U 352 

Über Wald

Wald findet man hier keinen anderen als die Weiden bei den Häusen und auf den Feldern einige Erlenbüsche,  R 491 die auf der Karte zu sehen sind. Ihr Brennholz pflegen sie ohne Bezahlung von dem Feld in Alt Ungnade, aus dem Herrenholtz , zu bekommen.

Über Vieh

Jeder Bauer hat zwölf junge und alte Pferde, zwölf Häupter Rinder und zehn Schweine.
Als Summe für fünf ergibt das 60 Pferde, 60 Rinder und 50 Schweine.
Der Kuhhirte hat zwei Kühe.
Der Schweinehirt hat eine Kuh, Nr. 12 hat eine Kuh, Nr. 14 hat auch eine Kuh. Der Krüger hat drei Pferde und drei Kühe.
Bienen gedeihen hier nicht besonders, jedoch haben sämtliche Einwohner zwei oder drei Bienenstöcke für den Hausbedarf.

Über Gesinde

Jeder muss einen Knecht, einen Mittelknecht und ein Mädchen für die Ackerbewirtschaftung haben.
Diese Bauern geben Dienstgeld2  und dienen nicht.

 R 492   U 353 

Über Obst-, Hopfen- und Gemüsegärten

Jeder hat bei seinem Haus auf dem Grundstück einen Obst-, Hopfen- und Gemüsegarten für den Hausbedarf, und manchmal wohl auch, um einige Mengen Obst oder Äpfel zu verkaufen.

Abgaben

Die Einlieger geben hier so, wie anderenorts im Amt.
Akzise3  gibt jeder Bauer nun im Quartal sieben Mark, der Krüger gibt eine Mark, die Einlieger geben acht lß und der Leinenweber gibt zwölf lß.

Über den Krug

1. Der Krüger gibt zwei Rthl Pacht für den Krug, und für das was dazu gehört gibt er zehn Rthl. Sonst gibt er Kopfsteuer4  und Nebenmodus5  wie die anderen freien Leute.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Abraham Hesselgreen
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Abraham Hesselgreen vermessen.

2  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

3  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

4  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

5  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.