R 363   U 256 

Beschreibung vom Ackerwerk1  Groß Kieshof und dem wüsten Hof Hankenhagen,

welches zum Amt Eldena gehört, im Kirchspiel Neuenkirchen liegt und im Juli 1697 vermessen wurde. Und es grenzt an die Dörfer Mesekenhagen und Karrendorf im Norden, im Osten an Leist, im Süden an Neuenkirchen und im Westen an Steffenshagen.

Namen der Einwohner

1 . Christopher Retzerow, Pächter, wohnt allein in Groß Kieshof

Der Verwalter meint, dass dieses einem Mann namens Gotzkow gehört haben soll, später hat Oberst Pudbus es von ihm gekauft und wie es zum Amt Eldena oder der Universität gekommen ist, darüber weiß der Verwalter keinen bestimmten Grund, aber er sagt, es hatte Anspruch auf Reduktion2  gehabt aber es soll später vom Wismarer Tribunal für frei erkannt worden sein. Weiter weiß er nichts darüber.

Der Verwalter meint, Groß Kieshof soll zwei Hufen versteuern aber welche Art Hufen, weiß er nicht.

Hankenhagen, meint er, soll immer zum Amt Eldena gehört haben, dieses versteuert, wie er meint, 13 Hufen oder seinem Wort nach,  R 364  wie seine Obrigkeit es schätzt, soll es soviel sein.

Hierauf hat er zwei Häker und einen Kuhhirten wohnen, welche in einem Haus wohnen, wo der Verwalter auch eine Scheune hat. Mehr Häuser gibt es dort nicht. Ihre Name sind

1 .
Hindrich Schutt
Gören Brandt
Häker
Conrad Kuhhirte
freie Leute, wohnen in einem Haus

2 . die Scheune oder Viehstall

Für diese beiden zahlt der Pächter 500 Gulden Pacht und hat dazu keine Bauern, sondern bearbeitet es mit eigenen Leuten und zahlt keine Hufensteuer3 , sondern nur Kopfsteuer4 , Viehsteuer5  und Akzise6 . Vor dem letzten Krieg7  haben in Hankenhagen fünf Bauern gewohnt, in alten Zeiten aber, meint man, sollen elf Bauern dort gewohnt haben.

 R 365   U 260 

Arealausrechnung von Groß Kieshof

Acker

[A]   24M 75R
Aa  Sandacker auf ebenem Land, der in diesem Jahr brach lag,  12M 120R
Ab  Sandacker mit etwas Humus vermischt, war dieses Jahr Brache,  11M 30R
Ac  ein kleiner Kamp8  aus Sandhumus bestehend, unweit vom Haus,  225R

Wüster Acker

[B]   35M 255R
Ba  etwas niedrigliegender wüster Acker, mit gutem Gras darauf, umfasst,  20M 225R
Bb  zwei Stücke wüster Acker mit Heidekraut darauf und höher liegend,  13M 90R
Bc  ein Stück, ebenso beim Hof, ergibt  1M 240R

Wiesen

[C]  7 Heufuder,  22M 135R
Ca  zwei strauchige Sumpfwiesen, nicht besonders ertragreich,  16M 120R
Cb  strauchige Riedwiese, von mittelmäßigem Graswuchs, umfasst  6M 15R

Wald und Weideland

[D,p]   134M 285R
Da  ein Erlen- und Birkenbruch mit einigen Eichen darin am Hof und an den Rändern,  30M 105R
 R 366 Db  Eichenwald von mittelmäßigem Wuchs und Größe, mit Birkensträuchern vermischt; wo dieses Zeichen Symbol 36  zu finden ist, sind nur kleine Büsche, umfasst,  28M 150R
Dc  gutes Weideland mit jungem Erlen- und Birkenwald hier und da bewachsen, umfasst  50M 120R
De  flaches Heideland an zwei Stellen,  5M 255R
p  drei Stücke sumpfige Grassenken mit Gras darin,  1M 60R
Df  sumpfiger Morast mit einigen Büschen darauf, wohin kein Vieh kommen kann,  16M 225R
Dg  flache gute Weide unweit der Häuser,  1M 270R

Symbol 68  die Hofstelle
k  Gemüse- und Kräutergarten
1M 150R

Summe

Acker: 24M 75R
wüster Acker: 35M 255R
Wiese: 22M 135R
Heufuder: 7
Wald und Weide: 134M 285R
Hofstellen: 1M 150R

 RRev 367   URev 279 rechts 

Am 11. Mai 1705 ist das Dorf Groß Kieshof revidiert und wie folgt befunden worden

Hier wurde seit der letzten Vermessung nichts neu bewirtschaftet.

Beschreibung des wüsten Ackers

Ba  lag jetzt wie früher wüst, ist tiefliegender und eisenrostiger Boden, scheint als Acker wegen seiner Niedrigkeit unbrauchbar zu sein, da er nicht durch Gräben verbessert werden konnte.
Bb  ist sehr tiefliegender Sandhumus mit Weidebüschen bewachsen, kann ebenso wegen seiner Niedrigkeit nicht bewirtschaftet werden, sondern ist gute Weide.
Bc  kann als Acker bewirtschaftet werden und besteht aus Sandhumus, mittelmäßig hoch liegend aber der Verwalter meint, ihn nicht bewirtschaften zu können wegen des Viehtrifts9 .

 R 368   U 261 

Arealausrechnung vom wüsten Hof Hankenhagen

Der Acker wird in vier Felder geteilt, nämlich

A Dambruks Schlag war dieses Jahr das Roggenfeld

[A]   64M
Aa  Sandhumus auf mittelmäßig hohem Land,  24M 240R
Ab  sandvermischter Lehmhumus auf ebenem Land,  38M 45R
Ac  ist ein Stück im gleichen Feld, das dieses Jahr als Brache lag und aus Sandhumus besteht,  1M 15R

B Im Mohrenfelt, Gerstenfeld

[B]   61M 90R
Ba  ebenes Land, Lehmhumus, etwas mit Sand vermischt,  43M 30R
Bb  zwei Stücke niedrigliegend und aus Sandhumus bestehende Ackerstücke, umfassen  6M 75R
Bc  drei Stücke niedrigliegender Acker, lag dieses Jahr als Brache,  11M 285R

C  Oldenhagens Felt

Das Hafer- und Erbsenfeld in diesem Jahr, besteht aus sandvermischten Lehmhumus auf ebenem Land,  53M 120R

 R 369 

D Das Felt twischen Rämel

War in diesem Jahr die Brache.


[D,d]   71M 105R
Da  Lehmhumus auf ebenem Land, nahe zur Wiese etwas tiefliegend und kaltgrundig, ergibt  45M 285R
Db  ebenes Land, überall Lehmhumus, umfasst  17M 180R
Dc  niedrigliegender Sandhumus,  6M 150R
d  drei Ackerwurten unweit der Häuser,  1M 90R

E Wüster Acker

[E]   140M 180R
Ea  alter wüster Acker auf mittelmäßig hohem Land, mit Heidekraut bewachsen,  41M 210R
Eb  wüster Acker, der zu einem Teil etwas tief liegt und überall von ziemlich gutem Rasen; wo dieses Zeichen Symbol 36  zu finden ist, sind Büsche darauf; sind sechs Stücke, umfassen  98M 270R

 R 370   U 262 

F Wiesen

[F]  43 Heufuder,  87M 30R
Fa  trockene, hochliegende Wiese von mittelmäßigem Graswuchs. Die eine beginnt am Ende vom Feld A und wird am Graben geschlossen, der beim Acker Dc vorn neben Mesekenhagens Grenze ansteigt. Die andere liegt beim Feld C, umfassen  27M 240R
Fb  sechs Stück niedrige Wiesen von kurzem Graswuchs, liegen teilweise bis zu den Grenzen zu Mesekenhagen und Karrendorf, teilweise zwischen den Feldern, umfassen zusammen  47M 255R
Fc  ein Erlenbruch mit Riedgras, das hier und da von Zeit zu Zeit, wenn trockene Jahre sind, zwischen den Büschen gemäht wird,  11M 135R

 R 371 

Wald und Weideland

[G]   333M
Ga  zwei Stücke Erlen- und Birkenbruch, der eine beim Hof, der andere an Groß Kieshofs Grenze gelegen, umfasst  38M 15R
Gb  kleiner junger Laubwald von allerhand Art, zum teil festes, teils niedriges Land, umfasst  48M 45R
Gc  Hankenhäger Mohr mit kleinen Büschen bewachsen, wohin kein Vieh kommen kann, umfasst  27M 45R
Gd  flaches Heideland mit Gras an einigen Stellen enthalten, neben Steffenshagens Grenze liegend, umfasst  137M 135R
Ge  gute Viehweide von ziemlich gutem Rasen,  27M 195R
Gf  sind fünf Stücke kleine Grassenken, umfassen  4M 75R
Gg  Morast, der hier und da nur zwischen Mohrkuhlen  R 372  abgeweidet werden kann, liegt neben Steffenshagens Grenze und umfasst,  30M 285R
Gh  ein strauchiger Ort mit dickem Riedgras darauf, am Landweg, sowie zwei Plätze daneben von gleicher Art mit Röhricht bewachsen,  11M 225R
 U 263 Symbol 10 i sind fünf Stücke Hasel- und Weidenrämel10  zwischen und in den Feldern, umfassen  5M 270R
k  eine Kälberkoppel unweit der Häuser,  1M 210R

Hofstellen

[Hofstellen zusammen]   11M 60R

Symbol 68  die Höfe, auf denen jetzt Häuser stehen
Symbol 87  der Weg
ergeben  4M 60R

Ö  d  T  wüste Hofstellen, worauf früher Häuser  R 373  gestanden haben, als das Dorf in Wohlstand war und sie werden als Weide genutzt, umfassen  7M

Seen

H  zwei kleine Seen oder Wasserpfützen, von denen nur einer, nämlich Der Blenck, Fische enthält, aber die Einwohner meinen dort nichts fangen zu können, diese umfassen  7M 240R

Summe

Acker: 250M 15R
wüster Acker: 140M 180R
Wiese: 87M 30R
Heufuder: 43
Wald und Viehweide: 333M
Hofstellen und wüste Stellen: 11M 60R
Seen oder Wassertümpel: 7M 240R

 RRev 374   URev 280 

Am 12. Mai 1705 ist der wüste Hof Hankenhagen revidiert und wie folgt befunden worden

Neuer Acker, seit der vorigen Vermessung bewirtschaftet

[E1-E4]   25M 270R
E1  von Ea bewirtschaftet und besteht aus Sandboden, etwas humushaltig, wird in vier Schlägen zum Feld A bestellt,  3M 210R
E2  vom wüsten Acker Eb bewirtschaftet, ist von humushaltigem Sanboden, liegt etwas niedrig in vier Schlägen und wird zum Feld A bestellt,  9M 210R
E3  tiefliegender und kaltgrundiger Sandboden, etwas humushaltig, vom wüsten Acker EB bewirtschaftet, ist vierschlägiger Acker, wird zum Feld B bestellt,  9M 60R
E4  zwei Stücke vom wüsten Acker Eb bewirtschaftet, besteht aus Lehmboden, etwas sandvermischt, wird zum Feld C bestellt,  3M 90R

 RRev 375 

Beschreibung vom übrigen wüsten Acker

Ea von Ea das Stück mit Nr. 5  bezeichnet, ist als Acker geeignet und besteht aus Sandhumus, aber doch rauer Sand darin, soll so bald wie möglich bewirtschaftet werden, umfasst  2M 270R

 URev 281 

Der Rest von Ea scheint als Acker ungeeignet zu sein. Er besteht aus reinem Sand und wenn Wind ist, soll der Sand vom Wetter hin und her geweht werden, wo auch kleine Sandgruben sind, aber unten beim Heideland ist sehr niedriger und kaltgründiger roter Sand, scheint als Acker ungeeignet.

Eb sind zwei Stücke mit Nr. 6  bezeichnet, als Acker geeignet, bestehen aus Sandhumus, etwas tiefliegend,  12M 120R

 RRev 376 

Der Rest von Eb ist als Acker ungeeignet, teils wegen des reinen Sandes wie neben Ea und teils wegen seiner Niedrigkeit wie neben dem Morast Ga und beim Ackerstück Ac, und zum Teil mit Weidenbüschen bewachsen. Jetzt stand dort überall Wasser in den Furchen, ebenso auch auf dem neuen Acker.

O T  sind wüste Höfe, die wohl bewirtschaftet werden können, wo das Dorf nicht aufgebaut wird; bestehen aus lehmig-humosem Boden.

Summe

neuer Acker: 25M 270R
[wüster aber geeigneter Acker:] 15M 90R

 R 377   U 257 

Annotationen von Groß Kieshof und dem wüsten Hof Hankenhagen

Über den Acker

Der Acker hier bei Groß Kieshof ist sehr wenig und flach und ist dieses Jahr nicht das Geringste von ihm besät, sind auch nicht mehr als zwei Kämpe, der eine liegt jetzt brach, der andere soll nächstes Jahr Brache sein und ist dennoch jetzt unbesät. Der Acker wird hier auf solche Weise jedes zweite Jahr besät. Sonst, sagt der Verwalter, wird jedes Jahr einer von den beiden Kämpen mit 2 ½ Drömt Roggen, dann soviel Gerste und dreimal Hafer, dann wird er gedüngt.

Der Acker in Hankenhagen wird in vier Schläge geteilt und ist zumeist überall von mittelmäßiger Güte. Die Bodenart ist in der Ausrechnung weiter im Einzelnen aufgeführt.

Über Aussaat

In Hankenhagen können jährlich 1 ½ Last Roggen, 1 ½ Last Gerste, 1 ½ Last Hafer und 3 oder 4 Scheffel Erbsen gesät werden.  R 378  Aber der Verwalter bestellt nicht genau, sondern sät, wie es die Gelegenheit ergibt mal so mal anders, denn er hat keine Bauern. Er vermag es also nicht ihn so ganz am Stück zu halten. In guten Jahren kann man hier das sechste Korn und wohl mehr bekommen.

 U 258 

Über Wiesen

Die Wiesen sind hier wohl alle auf beiden Höfen mittelmäßig ertragreich und zumeist überall von gutem Graswuchs. Auf Groß Kieshof können nach Aussage des Verwalters 7 Fuder gemäht werden, wenn sie gemäht werden können und das Wasser nicht überhand nimmt. 30 Fuder können nach seiner Aussage nur auf den zwei beiden erhalten werden. Mir scheint es ganz anders. Obgleich sie dünn bewachsen sind, so sind sie um so viel größer. Hier ist wohl ein Teil, der nicht jedes Jahr gemäht wird, denn beim Brachfeld wird nicht gemäht.

Über Weideland

Das Weideland ist hier überall ziemlich gut. Ein Teil vom wüsten Acker  R 379  ist auch gute Grasweide, wie in der Ausrechnung zur Größe bei jedem Hof weiter zu finden ist.

Über Wald

Holz zum Brennen gibt es hier wohl auf beiden Höfen aber verkaufen, meint er, darf er nicht. Es sind auch einige Eichen hier und da und insbesondere bei Groß Kieshofs Hof stehen einige in der Gegend. Aber der Verwalter sagt, Eicheln für die Schweinemast wachsen nicht darauf und obgleich dort etwas wachsen könnte, reicht es nicht sehr.

Über Vieh

Eigenes Vieh hat er junge und alte Pferde und 20 Fohlen, 12 Ochsen, 30 Kühe. Schäferei wird jetzt hier zu 500 Stück betrieben. Früher hat er dafür 1000 gehalten, sind ihm aber gestorben. Soviel Vieh kann auch über Winter gehalten werden. Jeder von den Häkern hat zwei Kühe, der Kuhhirte eine Kuh.

 R 380   U 259 

Über Bienen

Diese waren hier früher ertragreich genug gewesen, aber jetzt, sagt der Verwalter, wollen sie nicht gedeihen. Als Ursache gibt er an, dass vor einigen Jahren, nachdem ihm eine Scheune in Hankenhagen abbrannte, wo er seine Bienen stehen hatte, auch sie verbrannt wurden. Seither haben sie nicht gedeihen wollen.

Über Gesinde

Bis jetzt muss der Verwalter einen Arbeitsknecht, zwei Schäferknechte halten. Aber später wird er nicht noch Leute beschäftigen, nachdem die Schafe tot sind. Zwei Mägde hält er und zwei Burschen. Drei Söhne und eine Tochter hat er auch, die auch arbeiten. Sonst muss er soviel Knechte halten.

Über Abgaben

Kopfsteuer zahlt er für sich 5 Rthl im Jahr.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Abraham Hesselgreen
Revision: Johan Hesselgren
Anmerkungen:

1 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.

2 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen.  Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.

3 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

4 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

5 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

6 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

7 Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

8  Kamp, ein mit einem Zaum oder Graben eingefasstes Stück Feld von unbestimmter Größe.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 34, Berlin 1785, Sp. 1.

9  In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide.  Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.

10  Rämel bezeichnet einen schmalen Strich Landes um oder an der Seite eines Feldes oder einer Hölzung, Weide u.a.. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 179, Berlin 1842, Sp. 298.