R 429   U 313 

Beschreibung des Kirchdorfes Neuenkirchen, das zum Amt Eldena gehört und am südlichen Ende bis zur Stadt Greifswald reicht, im Westen und Südwesten bis Wackerow, im Nordwesten und Norden an Kieshof, Hankenhagen und Leist grenzt und im Osten an Wampen und Ladebow, das Ende Juli und Anfang August 1697 vermessen wurde1 

Hier im Dorf sollen einst zwölf Bauern gewohnt und jeder zwei Hufen Land bewirtschaftet haben, nun leben hier allein sechs, die nach eigener Angabe jeder eine Hufe besitzen. Der restliche Acker soll vom jetzigen Besitzer zum Teil an die Bauern zum Teil an die Einlieger und Handwerker, die hier wohnen, verpachtet werden. Dr. Maschow aus Greifswald hat für geleisteten Vorschuss von der Universität acht Hakenhufen erhalten, wieviel darüberhinaus wissen die Bauern nicht.
Der hiesige Pastor soll zwei Hufen Acker besitzen, welche teils wüst liegen, teils so schlecht sind, dass die Arbeit, sie aufzubrechen, die Mühe nicht lohnt.

 R 430 

Namen der Einwohner

1 . Der Pastor, Herr Matthias Mönkhusen
2 . Joris Marsch, freier Mann, Müller, hat bei der Mühle zwei Morgen Acker, außerdem bewirtschaftet er den des Pastors
3 . Casten Dilow, Schulze, zwei Hufen Land bei seinem Hof, er hat dreiviertel Pachtacker
4 . Jocom Bidenweg, zwei Hufen, dreiviertel Pachtacker
5 . Casten Risbek, Krüger, zwei Hufen, dreiviertel Pachtacker
6 . Claus Risbek, Kossat2 , eine Hufe
7 . Christian Brasch, zwei Hufen, dreiviertel Pachtacker

8 . Claus Eggert, zwei Hufen
9 . Daniel Schröder, freier Mann
diese gehören zum obengenannten Dr. Maschow und besitzen außer diesen zwei Hufen jeder zusammen vier in Pacht von Dr. Maschow, außer 14 Morgen, die ein Müller aus Greifswald pachtet. Sie zahlen pro Morgen einen Reichstaler an Pacht

10 . Hinrich Nagel, freier Mann, Leinweber, eine Hufe
11 . Martin Meier, Küster, zwei Hufen
12 . Marten Harm, freier Mann, Leinweber
13 . Hans Risan, freier Mann, Schneider
 R 431 14 . Andres Kröger, ein alter Mann, der Ackerbau angegeben hat
15 . Casten Sens, freier Mann, Tagelöhner
16 . Christian Gilow, Kuhhirt
17 . Christian Anders, Schweinehirt
18 . Christian Toms, freier Mann, Leinweber, wohnt im Haus des Pastors
19 . Hans Harn

20 . Klempin, Weber
21 . Klüfer, Tagelöhner
freieMänner, wohnen im Kirchenhaus

 R 432   U 319 

Arealausrechnung von Neuenkirchen

Acker

A. Im Heidenfeld

[A]   97M 120R
Aa , Sandhumus auf durchschnittlich hohem Land, beinhaltet  37M 240R
Ab , sechs Stücke eben liegender Sandhumus zu den Enden hin recht tief liegend  56M 270R
Ac , zwei Stücke Sandhumus auf ebenem Land, beinhalten  2M 210R

B. Oldenhagens Feld

[B]   99M 120R
Ba , Sandhaltiger Lehmhumus auf durchschnittlich hohem Land  37M 30R
Bb , Acker, der zumeist aus Sand besteht, doch an einigen Stellen etwas humos ist, ergibt  62M 90R

C. Smalebrak

C , Besteht zumeist aus Lehmhumus auf ebenem Land, ist jedoch etwas sandhaltig und an den Seiten zur Windmühle hin reiner Sand, vorn am Weg ein Stück, beinhaltet zusammen  77M 15R

 R 433 

D. Im Horstfeld

[D]   56M 120R
Da , Ziemlich guter Lehmhumus oder Humuserde, scheint, wie auch berichtet wird, kaltgründig zu sein, doch ich denke, nicht sehr zum Schaden, beinhaltet  50M 210R
Db , fünf Stücke Acker dabei aus Sandhumus bestehend  5M 210R

 U 320 

E. Mühlenfeld

Ea , durchschnittlich guter Lehmhumus auf ebenem Land, macht in vier Stücken  71M 120R

Kapellenfeld , das jährlich bebaut wird

Eb , Guter Lehmhumus auf ebenem Land, beinhaltet  10M 150R
Ec , niedrig liegender Acker, wovon in diesem Jahr ein Teil unbesät lag, acht Stücke beinhalten  10M 165R
Ed , fünf Ackerwurten3  bei den Häusern von ziemlich gutem Lehmhumus  R 434  und beinhalten  7M 30R

Der Pastorenacker hier im Dorf ist überall mit P bezeichnet, nämlich

AP , niedrig liegender Acker im Feld A, ein Stück von  7M 60R
BP , fünf Stücke im Feld B, wovon die Hälfte aus Sand besteht und beinhaltet  7M 60R
CP , in Feld C gibt es zwei Stücke, das kleinste besteht zumeist aus Sand  6M 180R
DP , drei Stücke im Feld D von gutem Lehmhumus  8M 150R
EP , drei Stücke im Mühlenfeld von gutem Lehmhumus  3M 180R
Im Kapellenfeld sind vier Stücke, die recht niedrig liegen und dieselbe Bezeichnung haben, beinhalten 2M 30R

 U 321 

Wüster Acker

[F]   219M 165R
Fa , Wüster Acker mit Heide bewachsen und beim Zeichen Symbol 36  stehen Büsche darauf  R 435  Bei der Grenze zu Wackerow und Kieshof ist er am besten aufzubrechen  147M 210R
Fb , flacher, eben liegender, wüster Acker der so gut ist, dass er wohl aufgebrochen werden könnte, beinahe besser als ein Teil des aufgebrochenen, heißt Laugenhorn , macht  36M 165R
Fc , drei Stücke niedriger wüster Acker, zwei davon dicht dabei, das dritte näher am Dorf, umfassen 7M 210Rlb/> Fd, acht Stücke wüster Acker auf ebenem Land, bei Feld A  26M 195R
Fe , noch zwei Stücke getauschter wüster Acker, ein Stück bei den Feldern im Dorf, das zweite im Feld B, umfassen  285R

 R 436 

Wiesen

[G]  [Ertrag] 80 Heufuder  137M 90R
Ga , Soltenwisch von durchschnittlichem Graswuchs, umfasst 31M 270R, mit einer von Gräben umgebenen Wiese darin, die Schmatzhagenswisch heißt und von derselben Art ist, beinhalten zusammen  33M 180R
Gb , sind alle die Wiesen und Wiesenstreifen, die es neben und bei den Feldern C, D und E gibt, insgesamt 15 Stück, nahezu überall von durchschnittlichem Grasbewuchs; anzumerken ist, dass sie nicht häufiger genutzt werden als die Felder dabei besät werden, umfassen  46M 165R
 U 322 Gc , ist eine spitze Wiese bei der Grenze von Kieshof und Wackerow, die mit Riedgras bestanden ist, beinhaltet  2M 240R
Gd , diese Wiesen sind in und bei den Feldern A und B wiederzufinden, teils flach, teils mit durchschnittlichem Graswuchs, umfassen  46M 270R
Ge , sumpfige Wiese bei den Grenzen zu Wampen und Leist  2M 210R
Gf , drei Wiesen beim Dorf von festem Boden und durchschnittlichem Grasbewuchs, beinhalten  4M 225R

H. Wald und Weideland

[H,p,o]   343M 215R
Ha , Oldenhagen, ein Erlen- und Weidenbruch  32M 150R
Hb , Gehölze mit Erlenbüschen, die es innerhalb dieser Grenzen auf gutem Weideland gibt, teils mit festem teils mit niedrigem Grund, ergeben  38R 185R
 R 438 Hc , flaches gutes Weideland von recht gutem Grasbewuchs, gibt es an sechs Stellen, das eine Stück heißt Retwisch und besteht aus 45 Morgen. Dieses Retwisch wurde dieses Jahr als Weide gebraucht, doch wie ich glaube, scheint es bisweilen gemäht werden zu können, es liegt an der Grenze zu Wampen, und zwei Stücke an der Grenze zu Greifswald, das dritte an der Grenze zu Kieshof ergibt mit zwei weiteren an der Grenze zu Leist  145M
 U 323 Hd , Heide und Sandhügel bei den Häusern, ergeben  36M 210R
He , flaches Heideland mit kurzem Heidekraut und einigen sumpfigen Plätzen, ergibt zusammen mit einem kleinen Fleck festen Heidelandes in Retwisch  55M 180R
 R 439 Hf , sind vier Moräste in und außerhalb der Felder, nämlich zwei im Feld E und eins in oder bei Bb und das vierte bei der Grenze zu Ladebow  24M 180R
Hg , ist ein Fleck mit Riedgras und Rohr, findet sich direkt A, macht  2M 240R
p , sind alle Tümpel inner- und außerhalb der Felder, beinhalten  2M 240R
o , ein Erlen- und Espenwäldchen dicht bei den Häusern, umfasst  4M 30R

Hofstellen

[Hofstellen zusammen]   42M 210R
Symbol 29  Hofstellen
J , Weg von kurzer Grasweide
Po , ist eine vom Pastor angepflanzte Weidenkoppel
= = . Triften4  innerhalb der Felder mit zwei buschigen Plätzen
Ö d t , wüste Hofstellen
Symbol 88  sind zwei in Kriegszeiten aufgeworfene Wälle
 R 440 i , Dinerwisch , wird vom Greifswalder Stadtdiener bewirtschaftet  3M 150R
k , ein Wiesenstreifen am Greifswalder Damm, der vom Müller, der dort wohnt, bewirtschaftet wird. Soll aber früher hierher gehört haben,  1M 90R

Summe

Acker: 469M 50R
Wüster Acker: 219M 165R
Wiese: 137M 90R
Heufuder: 80
Wald und Weideland: 343M 215R
Hofstellen, Obst- und Gemüsegärten: 42M 210R

 RRev 441   URev 273 

Am 6. Mai 1705 ist das Kirchendorf Neuenkirchen revidiert und wie folgt befunden worden

Neuer Acker, der seit der letzten Vermessung aufgebrochen wurde

[F1-F3]   2M 195R
F1 , Von Fa vor einigen Jahren aufgebrochen, besteht aus reinem, losen weißen Sand, der lediglich mit Roggen oder Buchweizen besät werden kann  120R
F2 , dieses Jahr vom Müller von Fa aufgebrochen, ist bisher noch nicht besät, besteht aus losem weißen Sand, der nur selten besät werden kann  120R
F3 , vor ein paar Jahren von Fa aufgepflügt, besteht aus etwas loser und magerer Sanderde, wird manchmal mit Feld B besät, kann lediglich mit Roggen oder Buchweizen besät werden  1M 130R

Der Pastorenacker wurde bei der vorigen Vermessung abgeteilt; sein bisheriger wüster Acker wurde nun bei der Vermessung verteilt.
P8 , dessen Beschaffenheit findet sich bei Fd verzeichnet, und beinhaltet  6M 60R
 RRev 442 P11 , im Feld Fe  90R
P12 , ebenso in Fc  150R

 URev 274 

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

Fa, drei Stücke, von Fa und mit Nr. 4  bezeichnet, sind an einigen Stellen als Acker nutzbar, da sie sehr eben sind, doch bestehen sie aus magerer und loser Sanderde, die hier und dort durchaus mit Roggen besät werden könnte  2M 60R
Fa, das mit Nr. 5  bezeichnet ist, liegt zwischen dem Postweg und den beiden Feldern C und B, besteht aus sehr unebenem Land mit Hügeln und Senken, und nahe beim Morast Ha und der Grenze sehr tief liegend, kaltgrundig  RRev 443  und hier und dort mit kleinen Wiesenbüscheln und sehr kurzer Heide bewachsen. Hat überall sandigen Boden, der wegen seines schlechten, unebenen und sandigen Bodens niemals Acker war oder zu solchem gemacht werden kann.
Fa, mit Nr. 6  bezeichnet, besteht aus sehr tiefliegender kaltgrundiger, lehmiger Sanderde mit kurzer Heide bewachsen, die wegen des tiefen und kalten Grundes kaum mehr aufgebrochen zu können scheint.
Fa, mit Nr. 7  bezeichnet, besteht aus tief liegender, kaltgrundiger und morastiger, humushaltiger Sanderde. Nun stehen zumeist alle Furchen voller Wasser, hier und dort mit einigen kleinen Weidenbüschen und überall mit Heidebüscheln bewachsen, scheint wegen des schlechten und kalten Bodens nicht aufgebrochen werden zu können, wenn es nicht durch einige Gräben verbessert wird.
 RRev 444  Fb , oder Laugenhörn lag nun wie ehemals wüst, besteht aus sandig humosem Erde, an den Seiten sehr tief liegend und kaltgrundig und in den Furchen voll mit Wasser,  URev 275  mit Heidebüscheln und Gras bewachsen. Könnte wohl mit der Zeit der Teil davon, der am höchsten liegt, aufgebrochen werden, wenn die alten Gräben aufgegraben und instand gehalten würden, doch die Bewohner geben an, dass sie es nicht als Weide entbehren könnten, da es in ihrem Weideland liege und die beste Weide sei.
Fc , drei Stücke, bestehen aus guter Wiese und sehr tief liegendem, kaltgrundigen humushaltigen Sandboden, der zur Weide besser zu gebrauchen ist als zum Acker. Er scheint wegen seiner tiefen Lage niemals aufgebrochen werden zu können, und steht nun meist unter Wasser.
 RRev 445  Fd, sechs Stücke von Fd mit der Nr. 8  bezeichnet, ist sehr tiefliegend, mit Gras und Heidebüscheln bewachsen, hier und dort stehen einige Weidenbüsche, besteht aus sehr kaltgrundiger und ein wenig humushaltiger Sanderde, die nur schwerlich eines Tages aufgebrochen werden zu können scheint, wenn nicht alle Gräben wieder ausgehoben werden.
Fd, zwei Stücke mit Nr. 9  bezeichnet, sind Sandkuhlen, die aus sehr hoch liegendem Sandboden bestehen, doch sind sie so voller Löcher, dass sie kaum zum Acker umgepflügt werden können.
Fe, mit Nr. 10  bezeichnet, besteht aus etwas tief liegender Humuserde, wird als Weide gebraucht und ist dazu nützlich.
 RRev 446  Es scheint so, dass Hc in früheren Zeiten Ackerland war, doch nun ist es dazu nicht mehr zu gebrauchen, da es zu niedrig liegt und meist unter Wasser steht.
Seit der vorigen Vermessung wurden zwei Bauernhöfe hier im Dorf errichtet. Die Namen der Bauern sind Petter Petters und Jacob Bidenweg, sie sind Halbbauern und haben ebensoviel wie die anderen.

Summe

Neuer Acker: 2M 95R
Pastorenacker: 7M

 R 447   U 314 

Annotationen über Neuenkirchen

Vom Acker

Der Acker ist mit hier zum größten Teil ziemlich flach, besteht teils aus Sand, teils auch so niedrig liegend, dass er nur in sehr trockenen Jahren ertragreich ist. Die Bodengüte wird in der Arealausrechnung verzeichnet.
Der Acker ist hier in vier Schläge aufgeteilt, doch außerdem haben sie ein Feld unter sich aufgeteilt, das jedes Jahr besät werden soll, teils vom Mühlenfeld , teils vom Kapellenfeld .
Hier kann in guten Jahren das vierte Korn erhalten werden, nach ihrer Aussage bisweilen aber nicht einmal die Aussaat. Ich glaube allerdings, dass hier durchweg das vierte Korn zu erlangen ist. Der Acker wird jedes vierte Jahr gedüngt.

Von Aussaat

Nr. 3, 4, 5 und 7 säen jeder nach eigener Aussage 14 Scheffel Roggen, 14 Gerste, Hafer ebenfalls 14 Scheffel und vier Scheffel Erbsen, ergibt für alle vier 56 Scheffel Roggen, 56 Gerste, 56 Hafer und 16 Scheffel Erbsen.
Nr. 8 und Nr. 9 säen jeder nach eigener Aussage 18 Scheffel Roggen, 18 Gerste, zwei Drömt Hafer und vier Drömt Erbsen, ergibt zusammen 36 Scheffel Roggen und Gerste, 48 Scheffel Hafer und acht Scheffel Erbsen.
 R 448  Nr. 6 und 10 säen jeder sieben Scheffel Roggen, sieben Gerste, sieben Hafer und zwei Erbsen, ergibt 14 Scheffel Roggen, Gerste und Hafer und vier Scheffel Erbsen. Nr. 12 und 14 säen auch 14 Scheffel Getreide und vier Scheffel Ebsen.
Dieses ist ohne den Pachtacker gerechnet, will man dessen Zahlen wissen, kann man es im Verhältnis schnell ausrechnen.
Hier liegt eine Wiese namens Schmatzhagenswisch , die auch hier war.

 U 315 

Von Wiesen

Diese Wiesen können durchaus als durchschnittlich gelten und geben wohl durchweg ein halbes Fuder pro Morgen. Doch ist anzumerken, dass die Flecken, die in den Feldern liegen, nicht jedes Jahr bewirtschaftet werden, sondern brach liegen, wenn das Feld Brache ist.
Anmerkung: Hier liegt eine Wiese mit Namen Dinerwisch , die die Stadtdiener von Greifswald besitzen, und man ist hier der Ansicht, diese Wiese sei einst von den Bewohnern den Stadtdienern für einen Dienst auf Lebenszeit überlassen worden, denn es ist leicht zu sehen, dass sie hierher gehört hat.  R 449  denn außerhalb der Wiese verläuft ein "Lip" oder alter Graben, von dem die Bauern annhemen, er sei die Trennungslinie.

Heufuder

Nr. 3, 4, 5 und 6 erhalten jeder nach eigener Aussage vier Fuder, ergibt zusammen 16. Nr. 8 und 9 jeder sechs Fuder, macht zwölf. Nr. 6 und 10 erhalten jeder zwei Fuder, ergibt vier. Nr. 11 erhält vier.
Hier liegt auch eine Wiese, die Schmatzhagenswisch heißt und in alten Zeiten von hier weggekommen ist, auf welche Weise, weiß niemand zu berichten. Doch nun ist sie vom Besitzer wieder eingelöst worden, diese Wiese hat Nr. 14 für zwei Rtlr gepachtet, er erhält von ihr zwei Fuder Heu, ergibt die Summe von 38 Fudern Heu.

 U 316 

Vom Weideland

Weideland gibt es hier genug, sowohl Grasweide als auch Heideland, so dass sie über den Sommer genug Vieh halten können. Sie pflegen auch über den Sommer Milchkühe zu nehmen und geben  R 450  für jede Kuh ein Achtel Teil Butter, wenn sie außerdem anderes Vieh zur Weide über den Sommer halten, bekommen sie zwölf Lübsche Schilling für jedes Tier. Über den Winter können sie aber nicht mehr als folgend halten.
Brennholz und Werkzeugholz müssen sie weit entfernt einkaufen, hier gibt es lediglich kleines Strauchwerk, wie die Karte ausweist.

Von Vieh

Nr. 2 besitzt acht Pferde, sechs Kühe und vier Schafe. Nr. 3 hat sechs Pferde, vier Kühe und sechs Schweine. Nr. 4 hat sechs Pferde, vier Kühe und sechs Schweine, Nr. 5 besitzt sechs Pferde, vier Kühe und sechs Schweine, Nr. 6 hat zwei Pferde, eine Kuh und zwei Schweine, Nr. 7 sechs Pferde und zwei Kühe, seine Schafe sind gestorben. Nr. 8 hat acht Pferde, sechs Kühe, zehn Schafe und acht Schweine, Nr. 9 acht Pferde, sechs Kühe, zehn Schafe und acht Schweine. Nr. 10 besitzt drei Pferde, zwei Kühe und ein Schwein, Nr. 11 sechs Pferde, vier Kühe und sechs Schweine, für die er keinen Nebenmodus5  zahlt.  R 451  Nr. 12 hält zwei Pferde und zwei Kühe, Nr. 13 besitzt nichts, Nr. 14, 15, 16 und 17 halten jeder eine Kuh, Nr. 18 zwei Kühe und Nr. 19, 20 und 21 jeder eine Kuh.
Diese Dorf wird nur für sechs Hufen besteuert, laut Kirchenmatrikel sollen es aber 24 sein.

Von der Windmühle

Vor sechs Jahren hat der Müller mit eigenem Geld diese Mühle aufgebaut, ebenso das Haus, in dem er wohnt. Freies Bauholz hat er von der Herrschaft erhalten. Sein Vertrag lautet dahingehend, dass er über zehn Jahre jedes Jahr vier Drömt dafür zahlt. aber später muss er sechs Drömt geben. Auf diese Weise bewirtschaftet er nunmehr die Mühle, sollte aber die Obrigkeit mehr Pacht haben wollen, müssen ihm die in der Mühle entstehenden Unkosten ersetzt werden, mit Ausnahme des Mühlsteines und der Eisengeräte.  R 452 

Von Krug

Der Krüger zahlt einen Rtlr an Krugpacht und vier Mark an die Professoren6 , er bekommt sein Bier aus Greifswald; er hat keinen großen Umsatz.

Vom Gesinde

Jeder, der Ackerbau betreibt, hat einen Knecht und eine Magde im Dienst.

 U 318 

Von Abgaben

Nr. 3, 4, 5 und 7 geben an Pacht und Dienstgeld7  20 Rtlr, zusammen 80 Rtlr. Nr. 8 und 9 geben ebenso viel, also 40 Rtlr.
Für den Pachtacker geben Nr. 8 und 9 für jeden Morgen einen Rtlr, wenn sie etwas gepachtet haben. Darüber hinaus hat der Herr Pastor hier zwei Hufen von den Professoren gepachtet, die die anderen vier Bauern wiederum von ihm gepachtet haben, und ihm dafür für sechs Rtlr Wert Getreide oder anderes geben.
Nr. 6 und 10 geben jeder für eine Hufe 10 Rtlr Dienstgeld, ergibt zusammen 20 Rtlr.  R 453  Nr. 3, 4, 5, 7, 8 und 9 geben halb so viel wie die in Wampen. Sie wissen selbst nicht, was sie geben, sondern sie müssen am Jahresende die Quittungen zurück geben.
Nr. 2 leistet an Kopfsteuer8  für sich drei Rtlr und für seine Frau einen halben Rtlr. Der Müllerknecht zahlt vier Mark, Nebenmodus9  gibt er zwei Rtlr und 16 Schilling, für vier Schafe sechs lübsche Schilling. Nr. 12 gibt für sich und seine Frau jählich zwei Rtlr Nebenmodus, für zwei Pferde 16 lübsche Schilling, für zwei Kühe 16 lübsche Schilling, für zwei Jungen und eine Magd zwei Rtlr und 12 lübsche Schilling. Im letzten Jahr gab er zusammen sechs Rtlr 46 lübsche Schilling.
Nr. 13 gibt in allem jählich zwei Rtlr, Nr. 14 zahlt nichts, wie er es angegeben hat.
Nr. 15 zahlt für sich und seine Frau einen Rtlr und vier Schilling und für eine Kuh acht lübsche Schiling, Nr. 19, 20 und 21 geben ebenso. Nr. 17 gibt beides gleich wie die anderen Kuhhirten für jede seiner Kühe. Nr. 18 gibt für sich und seine Frau zwei Rtlr, für zwei Kühe 16 lübsche Schilling.
Sie geben auch jährlich drei Gulden Pachtgeld für ihre Hofstellen.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen von Olof Spaak.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist.  Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.

4  In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide.  Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.

5  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

6  Nachdem Herzog Bogislaw XIV. 1626 bereits Teile des Amtes Eldena (Gut Grubenhagen mit den dazugehörigen Dörfern Subsow, Pansow und Weitenhagen) zur Versorgung der Professoren vorgesehn hatte, erklärte er 1632, er wolle das gesamte Amt Eldena der Universität Greifswald abtreten, um die wirtschaftliche Situation der Universität zu verbessern. Nachdem eine Kommission im Januar 1632 eine Visitation durchgeführt und den Zustand des Amtes protokolliert hatte, erfolgte die Schenkung am 28. März 1634. Der Herzog behielt sich allerdings Reichs-, Kreis- und Landsteuern, Jagd- und Strandgerechtigkeiten, weitere lokale Abgaben sowie Wochendienste aus einigen Dörfern vor. Die Universität besaß insgesamt 25 Orte und wurde durch diesen umfangreichen Grundbesitz, den sie bis 1945 nahezu unverändert behielt, zu einer der reichsten Hochschulen Deutschlands. Edmund Lange: Die Greifswalder Sammlung Vitae Pomeranorum, Baltische Studien, Erste Folge, Ergänzungsband, Greifswald 1898, S. 266.

7  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

8  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

9  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.