Beschreibung vom Ackerwerk1 Wackerow, welches im Distrikt Greifswald und im Kirchspiel Neuenkirchen liegt
Dieses Ackerwerk gehört dem Rat in Greifswald. Wie lange es hierunter gehört oder auf welche Weise es dahin gekommen ist, darüber weiß der Verwalter nicht Bescheid. Aber wie er sonst meinte, sollen hier früher zehn Bauern gewohnt haben und es war ein Bauerndorf und dann vor 40 Jahren, wie er gehört hat, wurde es zum Ackerwerk gemacht. Dieses Ackerwerk soll fünf reduzierte Hufen2 versteuert haben, so lange dieser Verwalter dort wohnt. Weiter weiß er nichts, sondern was die Grenzen betrifft, grenzt es im Nordwesten3 an Steffenshagen, im Norden und Osten an Neuenkirchen, im Süden an Greifswald und Heilgeisthof, im Südwesten und Westen an Alt Ungnade und Levenhagen.
Die Namen der Einwohner4
1 . Hindrik
Reeder, Pächter, zahlt 300 Rthl Pacht.
2 . Fridrich Hans, Schäfer, hat vier Kühe und ein Kalb
R 351
| 3 . Jacob Albrecht,
Häker 4 . Lorentz Sur, Tagelöhner |
wohnen zusammen, haben zwei Kühe und zwei Rinder5 |
5 . Claus Ekhoff, Holländer6 , hat Vieh des Pächters für einen bestimmten Betrag, gibt für jede Kuh, die Milch gibt 7 Gulden, hat 45 Stück
R 352 U 247Arealausrechnung vom Ackerwerk Wackerow
Der Acker wird hier in Felder geteilt, nämlich:
A Steenfelt war dieses Jahr Roggenfeld und besteht überall aus mittelmäßig hohem Land und Lehmhumus, umfasst 60M 75R
B Smale Brak war in diesem Jahr mit Stoppel-Roggen besät und besteht aus ebenem Lehmhumus und beträgt an Fläche 58M 180R
C wird Eikenfelt genannt und war in diesem Jahr Gerstenschlag, besteht auch überall aus mittelmäßig gutem Lehmhumus, 62M
D
Goldbergs=feldt, war dieses Jahr Haferfeld, besteht
aus folgenden Bodenarten,
56M 270R
Da
Lehmhumus, bei der Wiese etwas tiefliegend, ergibt
14M 165R
Db
ebener Lehmhumus,
37M 180R
Dc
drei Stücke tiefliegender Acker, der auch zu diesem Feld gehört,
4M 225R
E
Koppelschlag, dieses Jahr Brache, steht aus
folgenden Bodenarten,
72M 195R
Ea
mittelmäßig guter Lehmhumus, längs der Seiten kaltgründig, umfasst
33M 45R
Eb
sandvermischter Lehmhumus, auf ebenem Land, beträgt an Fläche
29M
R 353 Ec
drei Stücke, erst kürzlich vom wüsten Acker aufgepflügt und aus Sand bestehend,
10M 150R
F Wüster Acker
[F]
310M 255R
Fa
wüster Acker mit gutem Rasen, etwas tiefliegend, jedoch nicht sehr zum Schaden,
umfasst
28M 255R
Fb
flacher wüster Acker mit Heidekraut bewachsen, auch an manchen Stellen etwas niedrigliegend
mit Gras, ergibt zusammen
282M
Wiesen
[G]
60 Heufuder,
75M 130R
Ga
feste, gute Graswiese neben dem Acker, mitten darin und unten beim Morast sumpfig und mit
Riedgras,
23M 90R
Gb
acht Wiesenstücke, zumeist von festem Rasen und ziemlich ertragreich, sieben Stücke liegen
in und bei C und B, das dritte zwischen A, B und D, ergeben
13M 70R
R 354 Gc
noch ein Stück Graswiese zwischen dem Feld A und Neuenkirchens Grenze,
3M 180R
Gd
drei Stücke Riedwiesen unweit Neuenkirchens Grenze gelegen,
5M 240R
Ge
sumpfige Riedwiese an vier Stellen, die beim und im Feld E liegen, ergeben
20M 75R
Gf
flache Riedwiese von nicht besonders gutem Graswuchs neben Steffenhagens Grenze,
9M 75R
Wald
H junger Eichen-, Birken-, und Erlenwald zum meisten Teil von nicht besonders großem Wuchs, auf teils niedrigem teils festem Land, an zwei Stellen zu finden, die eine ist nur ein Brink7 im Morast unweit Rÿkgraffen, ergibt 89M 210R
R 355 U 249Weideland
[Weideland insgesamt ]
448M 140R
Ia
ein Stück Weideland mit dünnem Riedgras und kleinen Erlenbüschen darauf an Steffenshagens
Grenze,
31M 225R
Ib
sumpfige, morastige Weide mit Riedgras, mit einigen Erlen- und Weidebüschen darauf, unten
beim Rickgrafwen,
304M 135R
Ic
eine Koppel unweit vom Hof, umfasst
11M 120R
d
ein Berg in der Koppel, Venusberg genannt, mit zweifachen Gräben herum, was er in alten Zeiten gewesen war, weiß keiner zu berichten,
1M 75R
K
ist ein Morast nahe der Grenze der Stadt Greifswald mit Röhricht und Weidebüschen
bewachsen, umfasst
99M 5R
dieses Zeichen bedeuten einige Büsche neben dem Weg, Stellen an denen
sie stehen,
180R
Hofstellen
die Höfe, worin mit T
bezeichnet ein Obstgarten zu finden ist, mit K
drei Gemüsegärtchen, mit
der Weg, umfassen 7M
Summe
Acker: 310M 120R
wüster Acker: 310M 255R
Wiese: 75M 130R
Heufuder: 60
Wald: 89M 210R
Weideland: 448M
140R
Hofstellen: 7M
Am 11. Mai 1705 ist das Ackerwerk Wackerow revidiert und wie folgt befunden worden
Neuer Acker, seit der vorigen Vermessung bewirtschaftet
F2 von Fb aufgepflügt, zwei Stücke mit sehr magerem und lockerem, etwas weißlicher Sand, der nur jedes fünfte oder sechste Jahr mit Buchweizen oder Roggen besät werden kann, 5M 240R
Beschreibung vom übrigen wüsten Acker
[Fa,Fb] 59M 270R
Fa drei Brinke von Fa mit Nr. 3 bezeichnet, die einigermaßen als Acker dienen könnten, weil sie etwas hochliegend sind, bestehen aus magerem Sandboden, ein wenig kiesartig, sollen auch sehr kaltgründig sein und könnten, wenn sie aufgepflügt würden, jedes dritte, vierte bis fünfte Jahr bestellt werden, 3M 90R
Fa das Übrige von Fa besteht überall aus sehr niedrigliegendem, kaltgründigem, schwärzlichem, moorigem, ebenso eisenrostigem humushaltigem Sandboden, RRev 357 der als Acker wegen seiner Niedrigkeit ganz unbrauchbar ist, wo es nicht mit Gräben etwas verbessert werden konnte, tragen aber gutes Gras für Weide und standen nun zumeist alle Furchen voller Wasser.
Fb mit Nr. 4 bezeichnet, sind drei Stücke, die zur Not mit der Zeit bewirtschaftet werden könnten, weil sie etwas höher und eben liegen als URev 277 der andere wüste Acker, bestehen aus recht magerem Sandboden und das neben dem Feld C und B gelegene ist sehr kaltgründig, und die anderen beiden von etwas losem Sandboden und darunter etwas rötlich, und wo hier etwas aufgepflügt werden könnte, könnte es nicht öfter besät werden als jedes sechste und neunte Jahr, und dann zwei- bis dreimal im Schlag mit Roggen oder Buchweizen, 56M 180R
RRev 358Fb von Fb mit Nr. 5 bezeichnet, ist sehr tiefliegendes grasiges Land und als Weide brauchbarer als für Acker. Auch scheint es wegen seiner Niedrig- und Kaltgründigkeit als Acker vollkommen unbrauchbar zu sein, besteht aus moorigem humushaltigem Sandboden und es standen jetzt alle Furchen voller Wasser.
Das Übrige von Fb ist überall mit dünnem Heidekraut und Gras, hier und da mit kleinen Weidebüschen bewachsen, sehr uneben und bültig, ist von sehr kaltgründigem und moorigem und sandigem Grund, und es sind überall alte Torfgruben, wo sie in früheren Zeiten Torf stachen und sie standen jetzt alle voller Wasser. Auch werden diese wegen ihrer Untauglichkeit niemals aufgepflügt werden und solange hier ein Verwalter ist, verwendet er alles als Schafweide. Er meinte, es davon nicht entbehren zu können.
Summe
neuer Acker: 5M 240R
R 359 U 244Annotationen von Wackerow
Über den Acker
Der Acker ist hier zum größten Teil ziemlich gut. Die Ursache dafür ist vor allem, dass er gut gepflegt wird, so dass dort
nun
ziemlich gutes Getreide steht. Er wird auch in fünf Schläge geteilt und wird jährlich wie folgt besät:
Im Brachschlag wird
zuerst Roggen gesät und das 1 ½ Last, das zweite Jahr Gerste 1 ½ [Last], das dritte Jahr wird es mit Stoppel-Roggen besät,
da geht
nicht mehr hinein als 1 Last und 30 Scheffel, das vierte Jahr Hafer und das fünfte liegt es noch einmal als Brache. Wenn Hafer
gesät
wird, wird darin gesät 1 ½ Last und 2 Drömt Erbsen.
Soviel, wie oben genannt wird, wird auch jedes Jahr ausgesät, obgleich die
Felder gewechselt werden, wie oben steht.
Der Acker wird gewöhnlich jedes fünfte Jahr gedüngt und kann, nach Aussage des
Pächters, wohl überall das vierte Korn bringen.
Über Wiesen
Wiesen sind hier im Acker und längs dem Rÿkgrafwen und sind ziemlich ertragreich. Die, welche am Rikgraven liegen, sind mit Riedgras bewachsen. Die anderen sind zumeist von gutem Gras trockener, hochliegender Wiese. Hier können insgesamt nach Aussage des Verwalters jährlich 50 Fuder bekommen werden.
U 245Über Weideland
Weideland ist hier durchaus genug am Rickgrawen. Aber es ist so sumpfig und morastig, dass das Vieh an viele Stellen nicht gehen kann, welches ich auch bei der Vermessung auch erfuhr, denn bei der Grenzauszeichnung mussten die Bauern und mein Soldat dorthin, wo sie an einigen Stellen bis zur Achselhöhle hineinfielen und an manchen Stellen war es nicht möglich zum Graben hinzukommen.
Über Wald
Holz zum Brennen kann man gänzlich für den Hausbedarf bekommen aber mehr nicht. R 361 Aber Stangenholz muss er kaufen, wie der Verwalter sagte. Was für Wald hier ist, findet man in der Ausrechnung.
Über Vieh
Acht Zugpferde und zwei oder drei Fohlen, Rindvieh 70 Stück. Schäferei kann hier betrieben werden bis 500 Stück und es ist begreiflich, wenn der Verwalter 400 Stück hat, muss der Schäfer 100 Stück halten, Schweine mal 30 mal 40 Stück.
Über Bienen
Sie haben hier gute Bedingungen, denn ich habe hier im Herbst eine ziemliche Menge stehen sehen, welche auch gut profitieren können.
U 246Über Fischgewässer
Im Rikgrafwen pflegt der Verwalter Reusen stehen zu haben, wo er jeden Tag für den Hausbedarf frischen Fisch wie Karauschen und Hechte und wohl anderem Fisch bekommen kann.
R 362Über Gesinde
Der Pächter muss drei Knechte, vier Mägde und zwei Burschen und einen für die Schweine halten. Über den Hofdienst findet man [etwas] in Jagers Annotationsbuch, denn sie dienen hier, wofür der Verwalter 300 Gulden zahlt.
Über Abgaben
Der Pächter weiß nicht wieviel hier abgegeben wird, denn er hat es vergessen. Aber das meint er doch, dass alles, was er insgesamt abgeben hat, sich wohl auf ungefähr 300 Gulden beläuft. Die Abgaben werden von der Pacht abgezogen, außer Kopfsteuer8 , Nebenmodus9 und Akzise10 . Das musste er selbst tragen, welches sich jährlich auf 52 Rthl beläuft.
1 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird. Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.
2 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
3 Im Text der Reinschrift steht Nordost. Es handelt sich wahrscheinlich um einen Abschreibefehler, denn in der Urschrift ist die geographisch richtige Lage Nordwest angegeben.
4 Die Einwohner Nr. 2 bis Nr. 5 sind in der Urschrift zusätzlich als freie Personen ausgewiesen.
5 Die zwei Kühe und zwei Rinder werden in der Urschrift nur Einwohner Nr. 4 zugeordnet
6 „Holländerei nennet man ein Etablissement, wo die Bewohner das ihnen zugeschlagene Land und Wiesen bei ihren Hofstellen in einem unzertrennten Zusammenhange liegen haben, und durch richtige Grenzen aus aller Gemeinschaft mit ihren Nachbarn gesetzt sind. Da diese Art der Einrichtung zuerst von der in Holland befindlichen entlehnet worden ist, so hat solches vermutlich Gelegenheit gegeben, dergleichen neue Anlagen Holländereien zu nennen. Besonders aber pflegt man denen Etablissements, bei welchen die Hauptsache in der Viehzucht und dem Wiesewachs besteht, diesen Nahmen beizulegen, indem auch in Holland die Haupteinnahme des Landmannes auf der Viehzucht beruhet.“ Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 343.
7 Brink: ein grüner Platz ohne Bäume, in Holzungen, Feldrändern oder Wäldern. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 55.
8 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
9 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
10 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.