Arealausrechnung vom Fischerort Wieck
Acker
[I]
45M 45R
Ia
Cöterhuff, ist Acker, der zumeist aus purem Sand
besteht, umfasst
17M 255R
Ib
Swarteland, besteht auch aus Sandboden,
ergibt
8M 180R
Ic
ein Stück Krugland beim Ventz Felt, besteht aus
Sandhumus
3M 225R
Die sechs Morgen, die im Ventz
Felt liegen und hierher gehören hierher, werden hier aufgeführt, ergeben 6M
Id
sechs Ackerflecken beim Fischerort Wieck, von niedrigliegendem Humusboden,
8M 285R
Wiesen
[K]
10 Heufuder,
13M 180R
Ka
fünf Wiesenflecken beim Fischerort Wieck, ergibt
3M 30R
Kb
fünf Wiesenflecken, ebenso, bei Köterhuff zwei
Stücke beim Swarteland ein Stück und zwei Stücke beim Krugland bei Wents Felt, ergibt
3M 150R
Die sieben Morgen, die diese Einwohner auf der Wiese Soltenland haben, werden hier aufgeführt, ergeben 7M
Hofstellen
Höfe
die KircheL sind Wege und Weideland vorn neben dem Stand m ist die Wieker Schanze1
das Schutzwehr
|
diese Teile umfassen 18M 240R |
N . der Fluss oder die Einfahrt nach Greifswald ist aufgenommen bei Eldena
Summe
Acker 45M 45R
Wiese 13M 180R
Heufuder 10
Hofstellen 18M 240R
Am 29. April 1705 ist der Fischerort Wieck revidiert und wie folgt befunden worden
Seit der Vermessung 1697 sind zwei Fischer mit Namen Jacob Braas und Petter Möller ansässig geworden. Sie ernähren sich von ihrer Fischerei. Jeder hat sich ein kleines Haus im Norden am Ende vom Dorf gebaut, die Nr. 27 und 28 bezeichnen.
R 423 U 299Annotationen vom Fischerdorf Wieck unter Amt Eldena
Namen der Einwohner
1 . Christian
Sur, ein Gast
2 . Michel
Seling, Stadtvogt
3 . Hans
Hart, Fährmann
4 . Casten
Malkin, Krüger, untertänig
| 5 . Bernt Meyer,
eine Kuh 6 . Hindrich Ditloff, eine Kuh 7 . Jacob SettRect und Peter Möller 8 . This Grifanke und Christ Grub., eine Kuh 9 . Hans Leel, hat eine [Kuh] gekauft 10 Jacob Grys 11 Marten Bökeler 12 Bartolomeus Sass, eine Kuh 13 . Ertman Meyer, eine Kuh 14 . Arent Bauslag 15 . Erik Stenhugger |
Fischer Alle diese Fischer ernähren sich nur von Fischerei und haben weder Acker noch Weide und sind freie Leute. Sie geben jeder drei Gulden Steuergeld2 im Jahr und haben ein eigenes Haus. Sie fischen in der Binnenbucht zwischen Ludwigburg und in Richtung Koos. Sonst zahlen sie nichts als Nebenmodus3 und Kopfsteuer4 aber wieviel, wussten sie nicht genau. |
R 424 16 Casten Borgwall, Schneider, hat eine Kuh, gibt wie andere Schneider
| 17 . Vallentin
Borgwall 18 Claus Rivonke 19 Jacob Pavenkopp 20 Hans Gris, kaufte kürzlich eine [Kuh] 21 Hans Guhl 22 liegt vorläufig wüst |
Fischer5 |
| 23
Jürgen Schünman 24 Jacob Bras 25 . Peter Hetman |
Kossaten, untertänig |
26 ist eine Schanze, darin ist ein Korporal und ein Konstabler
R 425 U 300Über den Kossatenacker in Wieck
Sie haben ihren Acker in Ladebow, den man dort vermerkt findet, siehe "Über den Acker". Sie können jeder 7 Scheffel Roggen,
7
Scheffel Gerste, 6 Scheffel Hafer säen. Soviel können sie wohl jährlich aussäen aber es ist anzumerken, dass der Acker zumeist
aus
Sand besteht und nicht überall besät wird, sondern auch liegt und ruht. Sie düngen ihren Acker jedes dritte Jahr.
Der Krüger
hat auch einige Morgen Acker, ungefähr für 6 Scheffel Roggen Aussaat, in Wieck 7 Scheffel Gerste. Hafer sät er nicht. Er hat
einige
Morgen auf dem Feld von Ladebow und hat außerdem eine Wurte6 in Wieck.
Die Kossaten haben auch zwei Ackerkämpe7 in Wieck oder Wurtenland.
Der Gast hat auch ein
kleines Stückchen besät und Wiese mit darin.
Über Wiesen
Der Fährmann hat auf Soltwisch auf Ladebows Feldmark Wiese für einen Morgen, hat R 426 bei seinem Haus auch einen kleinen Fleck.
Der Krüger hat drei Morgen, 4
Fuder Heu.
Der Kossat Petter Hedman hat dort auch einen Morgen allein, 1 Fuder.
Sonst haben die Kossaten dort zusammen Wiese
für einen Morgen, nämlich alle drei 1 Fuder.
Anmerkung: Petter Hedman hat einen Morgen allein, weil seine Wurte so viel weniger ist als die der anderen. Die Kossaten können 1 Fuder pro Person auf ihren Wiesenflecken bekommen.
U 301Über Weideland
Weide haben dieses Kossaten auf dem Weideland von Ladebow frei aber nur an einer Stelle an Wampens Grenze und im und am Ladebower Mohr. Die anderen, die dort wohnen, haben überhaupt kein Recht dort etwas Vieh zu halten ohne Ladebows Erlaubnis oder gegen Bezahlung.
Vieh
Nr. 4 der Krüger hat zwei [Pferde], zwei [Kühe]. Der Krüger hat freie Weide in Ladebow
R 427
| Nr. 23 hat drei Pferde, zwei Kühe. Nr. 24 hat drei Pferde und ein Fohlen, zwei Kühe, 1 Kalb und ein Rind. Nr. 25 [hat] vier Pferde, zwei Kühe, ein Rind. |
Fischen auch während der Fischlaiche aber sonst nicht. |
Über Dienst
Diese drei Kossaten dienen in Eldena jeder mit einer Person vier Tage die Woche, außer in der Erntezeit dienen sie mit zwei
Personen
so lange der Roggen gemäht wird.
Der Krüger gibt Dienstgeld8 oder Roggen-Pacht 8 Rthl im Jahr und dient nicht. Er zahlt Nebenmodus
jedes Mal 2 Rthl und zweimal im vorigen Jahr, sonst nur einmal. Er zahlt auch Akzise9 26 lß pro Quartal und ist nur allein mit seiner Frau. Sonst ist zu
bemerken, dass der Krüger seiner eigenen Aussage nach keinen besonderen Umsatz hat. Denn der Gast, der hier wohnt, schenkt
auch Bier
und gibt nichts dafür.
Der Stadtvogt betreibt auch einen Krug und gehört zur Stadt Greifswald mit seinem Hof und Haus.
Über Abgaben
Darüber wissen die Kossaten nicht Bescheid, denn mal bekommen sie Rechnungen und mal nicht. Auch kümmern sie sich gewöhnlich nicht darum.
U 302Über Fischerei
Die Kossaten fischen zusammen mit den anderen Fischern in der Laichzeit mit Netzen und sind 8 Stück über jedem Netz und fangen Hering und anderen Fisch. Aber die Fischer, die sich davon ernähren, nutzen [Streunetze], "Streüer" genannt, zum fischen, zwei und zwei zusammen mit einem Boot.
[...]10
1 Pommern war für seine Zeit ein hochaufgerüstetes Gebiet, die strategische Lage bildete ein dauerndes Risiko. Neben den acht Festungen Stettin, Stralsund, Greifswald, Anklam, Demmin, Wolgast, Damm und Wollin, existierten 16 Schanzen, unter ihnen auch die in Wie(c)k bei Greifswald. Die Schweden errichteten sie 1665 zur Sicherung der Ryckmündung aus Backsteinen der Klosterruine Eldena im Bereich des heutigen Wiecker Hafens. In der Schanze befanden sich ständig ein Korporal und ein Konstabel (Geschützmeister), die jährlich drei Holzfuhren von Bauern aus Friedrichshagen erhielten. Bis 1764 wurden die Gebäude abgebrochen.
2 In der Urschrift steht anstelle von Steuergeld, "stade gielt".
3 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
4 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
5 Die Textaufteilung folgt an dieser Stelle der Urschrift, siehe Transkription.
6 Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist. Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.
7 Kamp, ein mit einem Zaum oder Graben eingefasstes Stück Feld von unbestimmter Größe. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 34, Berlin 1785, Sp. 1.
8 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
9 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
10 In der Urschrift sind die im Text erwähnten Quittungen für Wieck beigefügt (siehe Bd. 29 Fol. 303ff.).