Annotationen von Brook, das in Vorpommern im Distrikt Greifswald und im Kirchspiel Gristow liegt, vermessen im Oktober 1696
U 505 linksNamen der Einwohner
| 1 . Claus
Drews 2 . Michel Möller |
Vollbauern |
Nach dem Bericht der Einwohner gehört dieses Dorf dem Heilig-Geist Kloster in Greifswald und wie Michel Möller meint, wurde es von einem von den Herzögen den
Gutsverwaltern geschenkt.
Diese geben jetzt jeder 15 Rthl Pacht und dienen dabei auf demAckerwerk1 Gristow, in der Pflugzeit im Frühling und im Herbst vier Tage in der Woche mit
einem Pflug, vier Pferden und drei Personen und wenn das
Brachland gepflügt wird drei Tage, in der Erntezeit vier Tage
in der Woche mit drei Personen, in der Heuernte mit zwei Personen drei Tage die Woche und sonst das ganze Jahr hindurch mit
zwei Personen zu Fuß drei Tage jede Woche. Und wenn es so befohlen wird mit Leuten, Wagen und Pferden. Außer diesem Dienst beim besagten Ackerwerk müssen sie auch Dienst bei den Ratsherren in Greifswald leisten, die die
Aufsicht über das Gut haben, anhand der sie ihnen befehlen, jedoch sind es R 716 keine bestimmten Tage.
Über denAcker
Der Acker liegt in vier Schlägen, wie es auf der Karte erscheint. Die Aussaat von jedem beträgt nach deren Worten: 30 Scheffel Roggen, 30 Scheffel Gerste, 36 Scheffel Hafer, 2, 3 bis 4 Scheffel Erbsen und sie können in besten Jahren 8 bis 9 Scheffel wieder bekommen aber "durch ein Banck", wie deren Worte waren, 6 Scheffel.
U 505 rechtsÜberWiesen
In Langewisch ist das Beste, wenn im Frühjahr warmes Wetter ist. Dort kann jeder 5 gute
Heufuder bekommen, in Bredewisch jeder 2 Heufuder. Die Enden von Lange-wisch Richtung Kalkvitz werden Brede-wisch
genannt.
Anmerkung: Der Knecht, der bei der Vermessung dabei war und Stiefsohn von Nr. 1 ist, Georg Levin genannt, sagte, dass
sie im Jahr jeder 10 Heufuder erhalten haben. Es kann auch jeder in guten Jahren 15 Fuder auf Langewisch erhalten.
In der Wiese R 717 GruusKoppel, die bei der Kate Nr. 2 liegt, kann Nr. 2 nach eigenen Worten 1 ½ Heufuder bekommen.
Wald
Bauholz muss die Herrschaft kaufen. Brennholz kaufen sie von Hildebrandshagen, jeder für 1 Rthl im Jahr.
Vieh und Gesinde
Nr. 1 hat 8 Pferde, 2 junge [Pferde], 5 Kühe, 2 junge [Kühe], 9 Schafe, 3 Bienenstöcke, 2Knechte2 .
Nr. 2 hat 8 Pferde, 2 junge [Pferde], 6 Kühe, 3 junge [Kühe], 2 Bienenstöcke, hat seine eigenen Kinder und deshalb kein Gesinde.
Fischerei
Wie sie sagen, betreiben sie hier Fischerei nicht mehr, als im Winter mit Aal, jedoch geben sie nichts dafür.
R 718Obstgärten
Jeder hat einen Obst- und Gemüsegarten.
Mit Acker und allem hier innerhalb der Grenze ist dieses für 5 Hufen berechnet aber was für Hufen, wissen
sie nicht. Damals hat auch Neüwisch hierzu gehört aber es wurde vor einigen Jahren dann
davon weggenommen und zum Ackerwerk in Gristow gelegt. Dort kann der Verwalter nach den Worten von Nr. 2 höchstens 20 bis 30 Fuder bekommen. Der Knecht Casten
Möller, der jetzt bei Nr. 1 dient, sagte, dass sie dort in den besten Jahren 24 bis 30 Fuder bekommen können. Jetzt wird dieses
für
2 Landhufen gerechnet und das eine Feld für 1 Sandhufe. Jetzt meinen sie immer 1 ½ Rthl geben zu müssen, wenn von der Kanzel
vorgelesen wird, dass jedereduzierte Hufe3 1 Rthl geben soll, wie die Bauern sagen.
U 506 links Was dieHufensteuer4 betrifft, wissen sie nichts Genaueres anzugeben, als was gesagt ist, weil sie keine Quittungen bekommen. Dafür meinen sie
nichts derartiges angeben zu können.
Akzise5 gibt jeder 3 Rthl im Jahr,Reitersteuer6 jeder 1 Rthl 5 ß pro Monat,Magazinkorn7
R 719 die letzten beiden Jahre jeder 14 Scheffel, an den Stadtschützen jeder ¼ Scheffel. Früher haben sie 2 Scheffel Hafer an denStadthof gegeben, wovon die, welche die Aufsicht haben, sich Pferde damit halten sollten und da waren die Bauern von solchen Postfahrten frei. Jetzt müssen sie ebenso 2 Scheffel Hafer geben.
Dieser und der zweite Vollbauer, die unter diese Herrschaft oder Besitzer gehören, leisten außerdem auch freie Postfahrten hin und zurück. Darüber beschweren sich die Bauern.
Arealausrechnung von Brook,
das in Vorpommern, im Distrikt Greifswald, im Kirchspiel Gristow liegt, im Oktober 1696 vermessen wurde und es grenzt im Nordwesten an Tremt, im Nordosten an den Sund zwischen Rügen und Pommern, im Osten an Kalkvitz, im Süden an Gristow und Kowall, und im Westen an Kowall und Tremt.
Acker
Der Acker liegt in vier Schlägen oder Feldern und folgende Bodenart ist darin:
Aa das Feld A, Koppelfält genannt, war Roggenfeld und ist guter Lehmhumus, sandvermischt beim Weg, 31M 90R
B Die Brache, Lange Stÿcken genannt, 28M 270R
Ba
lehmhaltige Humuserde,
12M 210R
Bb
guter Sandhumus,
16M 60R
C Gerstenfeld C, Mittel Felt genannt, 35M 135R
Ca
schwarz vermischte Humuserde,
11M
Cb
guter Sandhumus,
24M 135R
D Das Haferfeld D, Sandfelt, genannt, 50M 210R
Dae
ein Stück, wird Die Eikland genannt, ist guter
Sandhumus,
17M
Da
guter Sandhumus,
6M 225R
Db
Sand etwas humos,
11M 75R
Dc
magerer Sand, davon hier und da einige kleine Stücke jedes Jahr besät werden, ruhen dann
einige Jahre,
15M 210R
E Wüster Acker
[E]
19M 60R
Ea
zwei Stücke wüster Acker aus lehmig-humosem, etwas tiefliegendem
Grund, wird jetzt als Weideland genutzt,
10M
Eb
sandiger wüster Acker mit kleinem Heidekraut
bewachsen,
9M 60R
F Wiese
[F] 38M 90R
| Fa eine Wiese mit mittelmäßigem Gras, Die Lange Wisch genannt, 15M 120R Fb zwei Stücke sumpfige Wiese, 4M 60R |
30 Heufuder |
R 722
Fc
eine Wiese, Gruskoppel
genannt, mit mittelmäßigem Gras, 2 Heufuder, 1M 180R
Fd
eine Wiese, Neüenwisch
genannt, ist überall tiefliegend und an einigen kleinen Stellen sumpfig, 24 Heufuder,
17M 30R. Diese gehört zum Ackerwerk Gristow.
Die Heufuder von den ersten beiden Wiesenstücken sind nach Aussage eines Knechts aufgeführt, siehe Annotationen. Wenn die anderen beiden mit den Angaben, die in Preetz und Schmedshagen gemacht wurden, verglichen werden, scheinen sie soviel Fuder geben zu können, wie angegeben ist.
U 539G Wald
[G]
18M 30R
Ga
verschiedene Arten kleiner Laubbäume mit einigen mittelmäßigen Eichen dazwischen,
4M 90R
Gb
zwei Erlenbrüche, der eine Borkhörn genannt, der andere ist etwas kurz,
12M 210R
R 723
Gc
zwei kleine Stücke hochgewachsene, jedoch sumpfige Erlenbrüche in der
Wiese Fd, die auch zum Ackerwerk Gristow gehören, 1M 30R
H Weideland
[H]
54M 285R
Ha
Weideland mit kurzem Gras, ist sumpfig,
besonders bei der Wiese Fd und dem Erlenbruch,
13M 135R
Hb
gutes Grasweideland, jedoch tiefliegend besonders beim Erlenbruch,
9M
Hc
Weideland mit kleinem Heidekraut darauf, Hötens-brinck genannt,
32M 150R
Hofstellen
TK jeder hat einen Obst- und Gemüsegarten, die zusammen mit den Hofstellen umfassen, 2M 40R
Summe
Acker: 146M 105R
wüster Acker: 19M 60R
Wiese: 38M
90R
Heufuder: 56
Wald undWeideland: 73M 15R
[Hofstellen]: 2M 40R
Am 11. Mai 1705 wurde das Dorf Brook revidiert und wie folgt befunden, nämlich:
Hier im Dorf wurde seit der vorigen Vermessung nichts [neu] bewirtschaftet.
Beschreibung vom übrigen wüsten Acker
Ea von Ea, das man mit Nr. 1 bezeichnet
findet, war vor zwei Jahren bewirtschaftet gewesen, aber es liegt jetzt wieder wüst, ist
von festem Grund und gutem humushaltigem Sandboden, aber es wird gesagt, dass es wegen Knappheit an Viehweide nicht entbehrt werden kann,
2M 150R.
Ea mit 2
bezeichnet, könnte ebenso zur Kultivierung geeignet sein, besteht aus etwas tiefliegendem
Sandboden, aber die Einwohner geben vor, dass es als Weide nicht entbehrt werden kann,
4M 285R
Ea das Übrige von Ea ist etwas niedrig, besteht aus schwarzer mooriger Erde, kann ebenso zur Kultivierung geeignet sein, besonders
für die Aussaat von Hafer, wenn es als Weide entbehrt werden könnte.
RRev 725 Eb lag jetzt wie früher wüst, besteht zumeist aus Sand, mit Wachholderbüschen und kleinem URev 248
Heidekraut bewachsen, aus moorigem Grund vom Weg bis zum Meer. Das andere ist etwas fester, könnte zur Not wohl alles bewirtschaftet werden, wenn es als Weide entbehrt werden könnte. Sonst gibt es hier nichts, dass zur Kultivierung geeignet wäre.
Summe [Ea1, Ea2]: 7M 135R
1 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird. Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.
2 In der Urschrift wird noch eine Magd angegeben.
3 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
4 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
5 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
6 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
7 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.