R 715   U 505 

Annotationen von Brook, das in Vorpommern im Distrikt Greifswald und im Kirchspiel Gristow liegt, vermessen im Oktober 1696

 U 505 links 

Namen der Einwohner

1 . Claus Drews
2 . Michel Möller
Vollbauern

Nach dem Bericht der Einwohner gehört dieses Dorf dem Heilig-Geist Kloster in Greifswald und wie Michel Möller meint, wurde es von einem von den Herzögen den Gutsverwaltern geschenkt.
Diese geben jetzt jeder 15 Rthl Pacht und dienen dabei auf demAckerwerk1  Gristow, in der Pflugzeit im Frühling und im Herbst vier Tage in der Woche mit einem Pflug, vier Pferden und drei Personen und wenn das Brachland gepflügt wird drei Tage, in der Erntezeit vier Tage in der Woche mit drei Personen, in der Heuernte mit zwei Personen drei Tage die Woche und sonst das ganze Jahr hindurch mit zwei Personen zu Fuß drei Tage jede Woche. Und wenn es so befohlen wird mit Leuten, Wagen und Pferden. Außer diesem Dienst beim besagten Ackerwerk müssen sie auch Dienst bei den Ratsherren in Greifswald leisten, die die Aufsicht über das Gut haben, anhand der sie ihnen befehlen, jedoch sind es  R 716  keine bestimmten Tage.

Über denAcker

Der Acker liegt in vier Schlägen, wie es auf der Karte erscheint. Die Aussaat von jedem beträgt nach deren Worten: 30 Scheffel Roggen, 30 Scheffel Gerste, 36 Scheffel Hafer, 2, 3 bis 4 Scheffel Erbsen und sie können in besten Jahren 8 bis 9 Scheffel wieder bekommen aber "durch ein Banck", wie deren Worte waren, 6 Scheffel.

 U 505 rechts 

ÜberWiesen

In Langewisch ist das Beste, wenn im Frühjahr warmes Wetter ist. Dort kann jeder 5 gute Heufuder bekommen, in Bredewisch jeder 2 Heufuder. Die Enden von Lange-wisch Richtung Kalkvitz werden Brede-wisch genannt.
Anmerkung: Der Knecht, der bei der Vermessung dabei war und Stiefsohn von Nr. 1 ist, Georg Levin genannt, sagte, dass sie im Jahr jeder 10 Heufuder erhalten haben. Es kann auch jeder in guten Jahren 15 Fuder auf Langewisch erhalten.

In der Wiese  R 717  GruusKoppel, die bei der Kate Nr. 2 liegt, kann Nr. 2 nach eigenen Worten 1 ½ Heufuder bekommen.

Wald

Bauholz muss die Herrschaft kaufen. Brennholz kaufen sie von Hildebrandshagen, jeder für 1 Rthl im Jahr.

Vieh und Gesinde

Nr. 1 hat 8 Pferde, 2 junge [Pferde], 5 Kühe, 2 junge [Kühe], 9 Schafe, 3 Bienenstöcke, 2Knechte2 .
Nr. 2 hat 8 Pferde, 2 junge [Pferde], 6 Kühe, 3 junge [Kühe], 2 Bienenstöcke, hat seine eigenen Kinder und deshalb kein Gesinde.

Fischerei

Wie sie sagen, betreiben sie hier Fischerei nicht mehr, als im Winter mit Aal, jedoch geben sie nichts dafür.

 R 718 

Obstgärten

Jeder hat einen Obst- und Gemüsegarten.

Mit Acker und allem hier innerhalb der Grenze ist dieses für 5 Hufen berechnet aber was für Hufen, wissen sie nicht. Damals hat auch Neüwisch hierzu gehört aber es wurde vor einigen Jahren dann davon weggenommen und zum Ackerwerk in Gristow gelegt. Dort kann der Verwalter nach den Worten von Nr. 2 höchstens 20 bis 30 Fuder bekommen. Der Knecht Casten Möller, der jetzt bei Nr. 1 dient, sagte, dass sie dort in den besten Jahren 24 bis 30 Fuder bekommen können. Jetzt wird dieses für 2 Landhufen gerechnet und das eine Feld für 1 Sandhufe. Jetzt meinen sie immer 1 ½ Rthl geben zu müssen, wenn von der Kanzel vorgelesen wird, dass jedereduzierte Hufe3  1 Rthl geben soll, wie die Bauern sagen.
 U 506 links  Was dieHufensteuer4  betrifft, wissen sie nichts Genaueres anzugeben, als was gesagt ist, weil sie keine Quittungen bekommen. Dafür meinen sie nichts derartiges angeben zu können.
Akzise5  gibt jeder 3 Rthl im Jahr,Reitersteuer6  jeder 1 Rthl 5 ß pro Monat,Magazinkorn7   R 719  die letzten beiden Jahre jeder 14 Scheffel, an den Stadtschützen jeder ¼ Scheffel. Früher haben sie 2 Scheffel Hafer an denStadthof gegeben, wovon die, welche die Aufsicht haben, sich Pferde damit halten sollten und da waren die Bauern von solchen Postfahrten frei. Jetzt müssen sie ebenso 2 Scheffel Hafer geben. Dieser und der zweite Vollbauer, die unter diese Herrschaft oder Besitzer gehören, leisten außerdem auch freie Postfahrten hin und zurück. Darüber beschweren sich die Bauern.

 R 720   U 538 

Arealausrechnung von Brook,

das in Vorpommern, im Distrikt Greifswald, im Kirchspiel Gristow liegt, im Oktober 1696 vermessen wurde und es grenzt im Nordwesten an Tremt, im Nordosten an den Sund zwischen Rügen und Pommern, im Osten an Kalkvitz, im Süden an Gristow und Kowall, und im Westen an Kowall und Tremt.

Acker

Der Acker liegt in vier Schlägen oder Feldern und folgende Bodenart ist darin:

Aa  das Feld A, Koppelfält genannt, war Roggenfeld und ist guter Lehmhumus, sandvermischt beim Weg,  31M 90R

B  Die Brache, Lange Stÿcken genannt,  28M 270R

Ba  lehmhaltige Humuserde,  12M 210R
Bb  guter Sandhumus,  16M 60R

C  Gerstenfeld C, Mittel Felt genannt,  35M 135R

Ca  schwarz vermischte Humuserde,  11M
Cb  guter Sandhumus,  24M 135R

 R 721 

D  Das Haferfeld D, Sandfelt, genannt,  50M 210R

Dae  ein Stück, wird Die Eikland genannt, ist guter Sandhumus,  17M
Da  guter Sandhumus,  6M 225R
Db  Sand etwas humos,  11M 75R
Dc  magerer Sand, davon hier und da einige kleine Stücke jedes Jahr besät werden, ruhen dann einige Jahre,  15M 210R

E  Wüster Acker

[E]   19M 60R
Ea  zwei Stücke wüster Acker aus lehmig-humosem, etwas tiefliegendem Grund, wird jetzt als Weideland genutzt,  10M
Eb  sandiger wüster Acker mit kleinem Heidekraut bewachsen,  9M 60R

F  Wiese

[F]   38M 90R

Fa eine Wiese mit mittelmäßigem Gras, Die Lange Wisch genannt, 15M 120R
Fb zwei Stücke sumpfige Wiese,  4M 60R
30 Heufuder

 R 722  Fc  eine Wiese, Gruskoppel genannt, mit mittelmäßigem Gras, 2 Heufuder,  1M 180R
Fd  eine Wiese, Neüenwisch genannt, ist überall tiefliegend und an einigen kleinen Stellen sumpfig, 24 Heufuder,  17M 30R. Diese gehört zum Ackerwerk Gristow.

Die Heufuder von den ersten beiden Wiesenstücken sind nach Aussage eines Knechts aufgeführt, siehe Annotationen. Wenn die anderen beiden mit den Angaben, die in Preetz und Schmedshagen gemacht wurden, verglichen werden, scheinen sie soviel Fuder geben zu können, wie angegeben ist.

 U 539 

G  Wald

[G]   18M 30R
Ga  verschiedene Arten kleiner Laubbäume mit einigen mittelmäßigen Eichen dazwischen,  4M 90R
Gb  zwei Erlenbrüche, der eine Borkhörn genannt, der andere ist etwas kurz,  12M 210R
 R 723  Gc  zwei kleine Stücke hochgewachsene, jedoch sumpfige Erlenbrüche in der Wiese Fd, die auch zum Ackerwerk Gristow gehören,  1M 30R

H  Weideland

[H]   54M 285R
Ha  Weideland mit kurzem Gras, ist sumpfig, besonders bei der Wiese Fd und dem Erlenbruch,  13M 135R
Hb  gutes Grasweideland, jedoch tiefliegend besonders beim Erlenbruch,  9M
Hc  Weideland mit kleinem Heidekraut darauf, Hötens-brinck genannt,  32M 150R

Hofstellen

TK  jeder hat einen Obst- und Gemüsegarten, die zusammen mit den Hofstellen umfassen,  2M 40R

Symbol 121  ein Tümpel
Symbol 19  Steinhügel

Summe

Acker: 146M 105R
wüster Acker: 19M 60R
Wiese: 38M 90R
Heufuder: 56
Wald undWeideland: 73M 15R
[Hofstellen]: 2M 40R

 RRev 724   URev 247 

Am 11. Mai 1705 wurde das Dorf Brook revidiert und wie folgt befunden, nämlich:

Hier im Dorf wurde seit der vorigen Vermessung nichts [neu] bewirtschaftet.

Beschreibung vom übrigen wüsten Acker

Ea von Ea, das man mit Nr. 1  bezeichnet findet, war vor zwei Jahren bewirtschaftet gewesen, aber es liegt jetzt wieder wüst, ist von festem Grund und gutem humushaltigem Sandboden, aber es wird gesagt, dass es wegen Knappheit an Viehweide nicht entbehrt werden kann,  2M 150R.
Ea mit 2  bezeichnet, könnte ebenso zur Kultivierung geeignet sein, besteht aus etwas tiefliegendem Sandboden, aber die Einwohner geben vor, dass es als Weide nicht entbehrt werden kann,  4M 285R

Ea das Übrige von Ea ist etwas niedrig, besteht aus schwarzer mooriger Erde, kann ebenso zur Kultivierung geeignet sein, besonders für die Aussaat von Hafer, wenn es als Weide entbehrt werden könnte.
 RRev 725  Eb lag jetzt wie früher wüst, besteht zumeist aus Sand, mit Wachholderbüschen und kleinem  URev 248  Heidekraut bewachsen, aus moorigem Grund vom Weg bis zum Meer. Das andere ist etwas fester, könnte zur Not wohl alles bewirtschaftet werden, wenn es als Weide entbehrt werden könnte. Sonst gibt es hier nichts, dass zur Kultivierung geeignet wäre.

Summe [Ea1, Ea2]: 7M 135R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision:
Anmerkungen:

1  Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.

2 In der Urschrift wird noch eine Magd angegeben.

3  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

4  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

5  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

6  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

7  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.