R 731   U 508 

Annotationen von Gristow,

welches dem Rat in Greifswald gehört, in Vorpommern im Distrikt Greifswald liegt und eine eigene Kirche hat, im Oktober 1696 vermessen wurde.

 U 508 links 

Namen der Einwohner

1 . Pastor
2 . Witwe des vorigen Pastors
3 . der Verwalter Adam Vilme
4 . der Küster Jochim Klinck
5 . Casten Jarmer, Einlieger und Tagelöhner
6 . Michel Möhl, Kossat1 
7 . Jacob Barnkow, Kossat

8 . Zacharias Brehmer
9 . Nils Möller
Einlieger und Tagelöhner

10 . Tim Ostburg, Kuhhirte beim Hof Nr. 3
11 . Hans Trÿhl, Kossat
12 . Michel Born, Kossat und Schulze
13 . Jochim Schottbar, Kuhhirte

Dieses Ackerwerk2  war seit herzoglichen Zeiten3  hier gewesen und vier Kossaten, die zusammen soviel haben sollen, wie die vier Kossaten in Kalkvitz und so geben diese vier Akzise4 , Kopfsteuer5  und alle anderen Abgaben soviel, wie die vier, die dort wohnen (siehe dort die Annotationen) und leisten ebenso viel Hofdienst auf diesem Ackerwerk Gristow.

 R 732 

Über den Acker

Der Acker, der hier zum Ackerwerk gehört, liegt in vier Schlägen mitsamt dem wüsten  U 508 rechts  Hof Kowall, der auch zu diesem Ackerwerk gelegt wurde. Dafür, sowie auch für Kowall, wird an Pacht zusammen 550 Rthl gegeben. Darunter dienen die vier Kossaten hier im Dorf, sowie Kalkvitz und Brook und vier Kossaten in Kirchdorf, die jeder soviel dienen, wie die in Kalkvitz (siehe dort die Annotationen).

Die Aussaat für das Ackerwerk und Kowall zusammen

Roggen 3 Last oder 192 Scheffel, Gerste 2 Last, Hafer 2 Last und 3 Drömt oder 228 Scheffel. Jeder Kossat 12 Scheffel mit Roggen, Gerste und Hafer zusammen.

Über Wiesen

Die Wiese Neüenwisch hat früher zu Brook und Kalkwitz gehört, aber niemand weiß vor wieviel Jahren sie hier zum Ackerwerk gelegt wurde. Wie der Verwalter sagt, kann sie höchstens 15 gute Heufuder oder Bauerfuder, wie sie hier sagen, geben. Die andere Wiese Kämerherr Wisch gibt höchstens 5 Heufuder,  R 733  die weniger und sumpfiger ist; in der Wiese Theilwisch 4 Fuder, in Ümlop 3 Fuder. Die Kossaten können in Bÿltsoll 2 Fuder, in der anderen Wiese, die Röfwenwisch genannt wird, 6 Fuder [bekommen].

Über Vieh und Gesinde

Nr. 3: 6 Pferde, 30 Kühe, 600 Schafe, 1 Knecht, 1 Magd, 1 Kleinmagd
Nr. 5: 1 Kuh
Nr. 6: 3 Pferde, 2 Kühe, 1 Magd
Nr. 7: 3 Pferde, 2 Kühe, 1 Magd
Nr. 8: 1 Kuh
Nr. 9: -
Nr. 10: 1 Kuh
Nr. 11: 3 Pferde, 2 Kühe, 1 Magd
Nr. 12: 3 Pferde, 2 Kühe, 1 Magd
Nr. 13: 1 Kuh

 R 734 

Bienenstöcke haben sie nicht.

 U 509 links 

Über Fischerei

Im Frühling innerhalb von vier Wochen fischen sie nach Barschen und Plötzen. Anderes nutzen sie nicht, außer über Winter Aalfischerei, jedoch wird nichts dafür gegeben.

Jeder hat einen Gemüsegarten und einige haben einige wenige Bäume.

Nr. 5, 8 und 9 geben jeder gleich viel an Kopfgeld und Nebenmodus6  1 Rthl 4 ß, für eine Kuh 8 ß. Akzise jeder 32 ß im Jahr.

Nr. 10 und 13 jedes Mal 12 ß Kopfgeld, Akzise jeder 1 Rthl im Jahr, und für 1 Kuh 8 ß, Nebenmodus für jeden 16 ß, für eines jeden Frau 18 ß.

Was die Abgaben des Verwalters Christian Wilmers in Dömitzow betrifft, wird es in den nachfolgenden Angaben aufgeführt.

Wieviel Hufen hier gerechnet werden, meinen sie nicht zu wissen.

 R 735   U 509 rechts 

Das Gristowsche Ackerwerck - steüret vor 4 hufwen, giebet monatlich nach der Stadt repartition

an Reüter Verflegung7  4 f thuet: 36 f - ß.
an Hufn steüer8  hat es pro Ao 1695 gegeben: 53 [f] = 4 ß.
an Magazins rogken9  48 scheffel à 1 f 8 ß.: 64 [f]
an nebenmodum: 31 [f] 16 [ß]
an kopsteür: 41 [f] 4 [ß].
Qwartahl=steür à Jahr: 18 [f] 20 [ß].

S[umma]: 244 f 20 ß

Chrsitian Willmer
Pensionarius

 U 510 rechts 

[...]10 

 U 511 
 R 736   U 541 

Arealausrechnung von Gristow,

welches in Vorpommern im Distrikt Greifswald liegt, eine Kirche im Dorf hat, im Oktober 1696 vermessen wurde und im Norden an Brook und Kalkvitz, im Osten und Süden an den Sund zwischen Pommern und Rügen und westlich an Kowall grenzt.

Acker

Na-Nh  der Acker, der zum Ackerwerk gehört und in vier Schlägen von folgender Bodenart liegt.  174M 60R
Na  Sandhumus, je näher Kalkvitz Grenze desto humoser, je näher dem Sandberg desto sandiger,  40M 210R
Nb  Sand, etwas humos, neben Na, wird nur mit Roggen besät,  11M 60R
Nc  Sandhumus, bei den Häusern und der Wiese humoser, bei Nh sandiger,  24M 90R
Nd  Sandhumus,  8M 120R
Ne  zwei Stücke magerer Sand, die nur mit Roggen besät werden, werden Büchow genannt,  19M 270R
Nh  scharfer und magerer Sand, der jedes neunte oder zehnte Jahr ein Stück mit Roggen besät wird,  43M 210R

Nf  Sand, etwas humos und niedrigliegend, besonders bei den Wiesenstücken,  22M 210R
Ng  Sand,  3M 90R
Diese zwei Stücke gehören den Kossaten, und einige Morgen werden brach gelegt.

 R 737 

Acker des Pastors

[Ni,NK]   20M 60R
Ni  zwei Stücke magerer Sand, die nur mit Roggen besät werden, wird Büchow genannt,  18M 135R
NK  zwei Stücke Sand, etwas humos, wo das Wasser übertritt, wenn das Meer ansteigt,  1M 225R

[O,OF]   25M 60R

O  Wiese

Oa  zwei Stücke mittelmäßiger Rasen, 3 Heufuder,  1M 285R
Ob  eine Wiese, Trillwisch genannt, niedrigliegend beim Weideland und besser beim Acker, 5 Heufuder,  4M 30R
Oc  sumpfige Wiese, Ümlop genannt, 3 Heufuder,  3M 90R
Od  eine Wiese, Röwenwisch genannt, mit mittelmäßigem Gras, 9 Heufuder,  6M 270R
Oe  zwei Stücke, das eine Bÿltsoll genannt, das kleine andere hat keinen Namen, sind etwas niedrigliegend, jedoch ertragreich, 2 Heufuder,  1M 165R

In Bÿltsoll meinten sie 2 Heufuder bekommen zu können (siehe Annotationen). Wenn diese Feldmark mit der in den Annotationen von Brook verglichen wird, scheint sie soviel Heufuder geben zu können, wie hier angegeben ist.

 R 738 

Wiese des Pastors

OF  eine Salzwiese mit etwas kurzem Gras, Die Wiese auffm Pfarrenbrinck genannt, leidet Schaden durch das Wasser, und ist vom Pastor im Auszug aus der Kirchenmatrikel11  mit 8 Heufuder aufgeführt,  7M 120R.

Die andere liegt, wie dort gesagt wird, beim Erlenbruch, der Ellerstrauch genannt wird. Niemand sprach darüber, als die Vermessung erfolgte und dieser Auszug wurde mir danach im November geschickt. Auch ist dort nicht mehr Wiese, als das eine kleine Stück Oe und die Wiese Ümlop, denn ich weiß nicht, wo diese zu finden ist, wenn es nicht ein Teil von der Wiese Röwenwisch ist, die auch beim besagten Erlenbruch liegt.

 U 542 

P Wald

[P]   48M 150R
Pa  ein Erlenbruch, der auch Ellerstrauch genannt wird, umfasst  5M 180R
Pb  einige mittelmäßige Eichen auf festem Grund, das beträgt  240R
Pc  ein kleiner Holm in der Seebucht, Werderchen genannt, sind  R 739  kurze Büsche darauf und umfasst  1M 180R. Dieser Holm ist kleiner oder größer, weil das Wasser dort entweder steigt oder absinkt.
Pd  eine Insel, die Riems genannt wird, ist mit kurzen und größtenteils Eichenbüschen bewachsen, sowie Weideland dazwischen, wird viel als Weide für junge Pferde und anderes Vieh genutzt, die dort von Frühling bis Herbst weiden,  40M 150R

Q Weideland

[Q,Symbol 19 ,Symbol 120 ,Symbol 112 ]  108M 165R
Qa1  hohe, magere Sandhügel, wovon einige kleine Stücke hier und da jedes zehnte Jahr besät werden,  20M
Qa2  hoher, löchriger Sandberg, Dannenkamp genannt, es scheint auch mit einigen Baumstümpfen, so dass dort Kiefernwald gewesen war,  18M 240R
Qa  hohe Sandberge beim Acker und bessere Weide beim Meer, umfasst mit einem Stück beim Ackerstück NK, sowie einem Ort zwischen den Häusern und dem Meer,  15M 60R
Qb  Grasweideland, sumpfig und mit verschiedenen tiefen, schmalen Wasserstreifen,  15M 240R
 R 740 Qc  zwei Kälberkoppeln,  5M 120R
Qd  zwei Stücke sumpfiges Weideland,  20M 270R
Qe  zwei Stücke gutes Grasweideland,  4M 195R
Qf  ein Sandhügel mit kleinen Wachholderbüschen darauf,  2M 90R
Symbol 19  drei Sandberge,  2M 150R
Symbol 120  zwei Sandbänke, wo jedoch großenteils das Meer übertritt, ist jedoch reiner Sand,  2M 90R
Symbol 112  ein kleiner Holm mit Schilfrohr und Ried,  210R

Symbol 94  ein Tümpel mit schönen mittelmäßigen Karauschen darin,  120R

Hofstellen

[Hofstellen insgesamt]   6M
TK  jeder hat einen Gemüsegarten mit einigen Bäumen dazwischen, die mit den Hofstellen umfassen  5M 180R
der Kirchhof, 120R

Summe

Acker: 194M 120R
Wiese: 25M 60R
Heufuder: 30
Wald, Weideland, Fischtümpel: 157M 135R
Hofstellen, etc.: 6M

 RRev 741   URev 251 

Am 12. Mai 1705 wurde das Kirchdorf Gristow revidiert und wie folgt befunden, nämlich:

Neuer Acker, der seit der vorigen Vermessung bewirtschaftet wurde

[Qa1,Q3,Q4]   24M 75R
Qa1  ist vollständig bewirtschaftet, außer zwei Sandhügel, besteht aus ebenem Sand, wird jedes fünfte Jahr bestellt und mit Roggen besät,  18M 270R
Q3  von der Weide Qa2 bewirtschaftet, ist humushaltiger Sandboden, wird zusammen mit dem Feld Nb bestellt,  2M 60R
Q4  von dem Zeichen Qa2 bewirtschaftet, ist reiner Sand, kann nur jedes fünfte oder sechste Jahr mit Roggen besät werden,  3M 45R

Das Übrige von Qa2 ist durchweg reiner Sand mit Baumstümpfen und Hügeln, und eine Sorte Gras, die Buxbart genannt wird, ist zur Kultivierung  RRev 742  nicht besonders geeignet. Und das Stück zwischen Q3 und Q4 ist loser Sand, ist auf keinen Fall brauchbar.

Pastorenacker und -wiese wurde bei der vorigen Vermessung zugewiesen und der Acker mit Ni, NK und die Wiese mit OF bezeichnet.12 

Summe

Neuer Acker: 24M 75R

 URev 249 

[...]13 

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision:
Anmerkungen:

1  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

2 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.

3 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen.  Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.

4 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

5 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

6 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

7 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

8 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

9 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

10 Zusätzliche Anlage in der Urschrift: "Extract der Kirche=Matricul zu Gristow [...]"

11  Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

12 In der Urschrift steht an dieser Stelle zusätzlich folgender Text: "P sonst hat der Pastor ein Stück Acker in i, Zeichen Ni, neben dem Morast Pa, der jetzt zugewiesen wurde und 60 Morgen umfasst."

13 Zusätzliche Anlage in der Urschrift: "Extract auß der Matricul zu Gristow, zum Wieden Hofe belegene Äcker und Wischen betreffend. [...]"