Beschreibung des Bauerndorfes Jager, das zur Hälfte zum Kirchspiel Gristow und zur Hälfte zu Horst gehört. Es liegt im Distrikt Greifswald und gehört zur dortigen Heiligen Geist Kirche. Im Juni des Jahres 1697 wurde es vermessen.1
Namen der Einwohner
| 1. Jacob
Bradendahl. 2. Marten Nemptzow. 3 . Petter Brandenburg. 4. Paul Corasch 5. Claes Nemptzow. 6. Henning Schröder. 7 . Marten Mörder. 8. Albrecht Hopp. |
Vollbauern, haben jeder eine Hufe zu bewirtschaften. |
9.
Hinrich Polsack,Schneider.
10.
Christopher Barg, Leinenweber.
11.
Hinrich Ertman, Tageköhner.
12.
Hans Meijer,Kuhhirte.
13.
Die Kapelle im Dorf.
Dieses Dorf grenzt im Norden an Wendorf, im Nordosten an Jeeser, im Osten an Kirchdorf und Mesekenhagen, im Westen an Gerdeswalde.
R 310 U 218Annotationen des Bauerndorfes Jager.
Über Acker
Der wird hier in drei Schläge geteilt, seine Bodenart ist durchschnittlich gut und flach. Die zwei Felder Iserbeckerfelt und Das Bawen Thun sind die besten. Der eine Teil des Sandtfeldes besteht aus Sand, da und dort wird davon ein Stück besät, dann liegt es einige Jahr und ruht nach belieben, denn es besteht fast nur aus bloßem Sand und wird nicht gedüngt.
Über Aussaat
Im Iserbekenfelt kann jeder zwei Drömt Roggen, einen Drömt Gerste und zwei Drömt Hafer säen.
In das Feld Bawen
Thun sät jeder zwei Sch Roggen, einen Drömt Gerste und einen Drömt Hafer.
In Das Sandtfeldt sät jeder zwei Drömt Roggen, zehn Sch Gerste und einen Drömt Hafer.
In das Brachfeld sät jeder manchmal drei Sch Erbsen, manchmal mehr.
Hier ist anzumerken, dass Korn und
Hafer zusammen in ein Feld gesät werden.
In das beste Feld können in einen Morgen vier Sch Gerste und Roggen, sowie sechs Sch Hafer gesät werden. In einen
Morgen des schlechten Feldes können drei Sch Roggen und Korn sowie vier oder fünf Sch Hafer gesät werden.
Der Schulze sagt, man könne ohne Ausnahme wohl das vierte R 311 Korn zurück bekommen, aber Petter Brandenburg meinte, dieses sei nicht
möglich.
Der Acker wird jedes dritte Jahr gedüngt, nämlich der beste. Den Sandacker düngen sie nicht, denn die Bauern sagen, wenn sie diesen düngen sollen, bevor sie den
Roggen darin säen, dann verbrenne der Dünger, da ja derselbe Acker keine andere
Saat als Roggen trage.
ÜberWiesen
Die Wiesen sind hier ziemlich gut, obgleich sie an einigen Stellen mit Busch bewachsen sind, wie es auf der Karte zu sehen ist. Die
Bauern sagen, die Wiese Soltland sei die beste, davon bekäme man insgesamt 24 Fuder Heu,
ergibt für jeden drei Fuder.
Von der Twerkavel bekommt jeder zwei Fuder, ergibt 16
Fuder.
Beij den Crons Camp bekommt jeder einen Fuder, das ergibt acht.
Von der
Bauercoppel erhält jeder eineinhalb Fuder, ergibt insgesamt zwölf.
Von Sandtfelt erhält man insgesammt 42 Fuder.
Von Alter
Burort bekommt jeder, wenn sie gemäht wird, zwei Fuder, das ergibt 16.
Alle zusammen: 118 Fuder Heu.
R 312 Ein paar Wiesenflecken, gibt es hier, die zu der Kapelle im Dorf gehören,
ungefähr zu zwei Morgen.
Über Weideland
Diese ist hier sowohl an Menge als auch an Güte so, dass sie genug Vieh halten können. Sie haben in dem gemeinsamen Weideland Im Streek keine festgelegte Grenz, sondern das Vieh wird überall mit den umliegenden Dörfern gemeinsam gehalten.
Über Wald
Holz zum Brennen haben sie für den Hausbedarf aus dem jungen Gehölz, aber nichts zum verkaufen. Im Dambruk pflegen der Bürgermeister und der Rat in Greifswald, die hier zu sagen haben, mit anderen umliegenden Dörfern, die auch jungen Wald haben, gegen Bezahlung zu handeln.
U 220Über Vieh
Jeder der Bauern kann acht Pferde, acht Kühe, zwei oder drei Schafe, drei oder vier für eine Person halten. R 313 Nr. 9 hat drei Häupter Vieh und gibt zwei Taler Pacht, zwei TalerDienstgeld2 ,Nebenmodus3 einen halben Taler,Kopfgeld4 manchmal 16 ß manchmal einen halben Taler. Er gibt für das Handwerk, das er ausübt, zehn Mark.
| Nr. 10 hat zwei Häupter Vieh. Nr. 11.hat zwei Stück. Nr. 12 hat auch zwei Stück. |
Diese geben wie die anderen Einlieger und sind Untertänige. Manchmal gibt der Leinenweber für sein Amt einen Rthl. |
Über Dienst
Diese dienen in Wackerow drei Tage in der Woche mit zwei Personen und vier Pferden. Manchmal müssen sie in der Erntezeit vier Tage in der Woche mit zwei Personen und vier Pferden dienen.
Über Abgaben
Hufensteuer5 für siebeneinhalb Hufen haben sie an Ostern für das laufende Jahr sieben Gulden gegeben, das ergibt 52 einhalb
Gulden.
Dann hat jeder einmal sieben Gulden gegeben, das ergibt 62 Gulden neun lß.
R 314 Tribunalsteuer6 hat jeder 22 lß gegeben, das ergibt für sieben drei Rthl und zehn lß.
Kopfsteuer7 hat jeder drei Gulden zwei Mal im Jahr gegeben, ergibt 36 Rthl.
Pacht gibt jeder zehn Rthl und 18
lß jährlich, das ergibt für sechs 62 Rthl und zwölf lß.
Magazinkorn8 gab jeder von sechs Teilen 18 Sch, das ergibt 108 Sch.
Reitersteuer9 gibt jeder im Jahr bis jetzt 13 Rthl und zwölf lß, ergibt 79 Rthl 24 ß.
Zuvor haben sie für sechs Hufen Steuern gezahlt, aber nun sollen sie für sieben Hufen zahlen, wie man ihnen sagte.
U 221 Diese geben auch jeder ein Huhn an das Armenhaus wie sie berichten, das sind acht Hühner insgesamt.
Priesterabgabe10 pro Hufe geben sie zwei Sch Roggen und einen Schinken.
Der Küster
erhält von jedem zwei Sch Hafer.
Arealausrechnung von Jager
Der Acker wird in drei Felder geteilt, nämlich:
A : Iserbekenfelt , war dieses Jahr Roggenfeld
und besteht aus folgenden Bodenarten.
[A]
97M 60R
Aa
guter Lehmhumus auf durchschnittlich hohem Land
83M 210R
Ab
zwei Stücke niedrig liegender Lehmhumus, ergeben
7M 90R
Ac
fünf Stücke brach liegender Acker, scheinen wohl in nassen Jahren keine Saat tragen zu
mögen, wurde nun also nicht besät, ergeben
6M 60R
Das Sommerfeld
[Das Sommerfeld insgesamt]
70M 30R
Ba
Croncamp , niedrig liegender Lehmhumus etwas
sandvermischt
17M 120R
Bb
sechs Stücke Ackerkämpe oder Wurten, guter Lehmhumus, der auch in diesem Feld bestellt wird, liegt beim Dorf
13M 195R
Bc
eben liegender Lehmhumus, in Nähe des Dorfes am Weg zu
Jeeser, ergibt
6M
R 316 Bd
ein Stück sandvermischter Lehmhumus daneben, umfasst
16M 225R
ist ein Stück Sandacker in Bd
225R
Be
zwei Stücke Lehmhumus in der Wiese F gelegen, umfassen
6M 195R
f
drei kleine, niedrig liegende Wiesenflecken in genannter Wiese
165R
Bg
zwei Stücke aus Sandhumus bestehend und hoch liegend
8M 75R
C . Das Brachfeld, Bawen Thun genannt:
[C, D]
119M 45R
C
hochliegender Lehmhumus, am West- und am Nordende tief liegend, umfasst
75M 135R
D
ist Sandacker, der jedes dritte, vierte oder fünfte Jahr einmal an vier Stellen bestellt
wird, davon befinden sich zwei Stellen an der Grenze zu Jeeser und Kirchdorf, die anderen beiden bei den Häusern,
umfassen
43M 210R
Wüster Acker
[E]
33M 255R
E
sechs Stücke sandiger und mit Heide bewachsener wüster Acker, und wo sich dieses Zeichen
befindet sind Büsche darauf,
diese liegen bei B und D, ergeben
19M 45R
Ea
ein Stück ebenso, an der Grenze zu Groß Petershagen
14M 210R
Wiesen
[Wiesen insgesamt]
[Ertrag] 130 Heufuder
203M 195R
Fa
die Wiese, die Soltland
genannt wird ist eine ziemlich gute Wiese, je näher am Graben, der die
Grenze zu Gerdeswalde ist, desto sumpfiger und mooriger, wird für die beste hier im Dorf gehalten, ergibt
39M 75R
Fb
trockene, hoch liegende Wiese im Feld A, an einigen Punkten etwas
sumpfig
2M 210R
b
in und neben dem genannten befinden sich noch acht Stücke Wiesenflecken, die nicht oft gemäht werden können, wenn das Feld besät ist, ergeben
3M 45R
U 224 Fc
sind drei Stücke flache Wiesen mit Riedgras,
zwei Stücke bei den Ackerwurten R 318 an der Grenze zu
Wendorf, und das dritte Stück auf der anderen Seite des Dorfes beim Acker Bc, ergeben
5M 120R
Fd
SchultenKoppel , ist eine
niedrige Wiese beim Grundstück des Schulzen, ist mit Weidebüschen bewachsen, die der Schulze sich mittels seines Dienstes oder Amtes
vorbehalten hat
8M 45R
Fe
sind vier Stücke flache Wiesen, nämlich Alter Baurorth und Twerkavelswisch , werden hier nur
für eine gerechnet, da sie nicht voneinander getrennt sind. Beij den Cronscamp ist
das zweite Stück gelegen, das dritte im Crons-Camp und das vierte bei der Schulten Koppel . Diese sind von einer Natur, außer Alter Baurorth , es ist sumpfiger und mit Moorbodengräsern, die anderen
sind fest und mit gutem Graswuchs, umfassen
29M 165R
R 319 Ff
trockene, hoch liegende Wiese mit sehr kurzem Gras jedoch dicht bewachsen, liegt beim Feld C, ergibt
10M 150R
Fg
eine sumpfige Wiese mit Riedgras bei
Baurorth und Twerkavelswisch gelegen,
ergibt 4M 120R
Fh Baurkoppel , sumpfige, buschige Moorwiese, umfast
50M 150R
Fi
flache, sumpfige und niedrige Moorwiese daneben
45M 255R
k
sind drei Stücke kleine Wiesenecken, eine an der Grenze zwischen
Kirchdorf und Jager, die zweite beim und die dritte im Acker Bd gelegen, mit festem Grund und
durchschnittlichem Graswuchs, umfasst
3M 90R
l
eine trockene, hoch liegende Wiese beim oder auf dem Grundstück
Nr: 10, mit festem, gutem Graswuchs, umfasst
270R
Wald und Moraste oder Brüche
[G, H]
219M 120R
Ga
Dambruck , mit Eichen, Birken und Kiefern auf Heideland bewachsen
48M 255R
Gb
junger Eichen- und Haselwald bei der Grenze zu
Groß Petershagen, ergibt
7M 30R
Gc
junger Kiefern und anderer Laubwald auf
niedrigen Grund, ergibt
7M 255R
Gd
Im Boken genannt, besteht aus Eichen-, Birken-11 undHaselwald
27M 270R
Ge
Kobrinck mit einigen Eichen,
ergibt
6M 75R
Gf
mit einigen Eichen auf festem Grund und Büschen
von dem Acker Bd gleich neben den Ackerwurten, sowohl im Dorf als auch an
der Grenze zu Wendorf, ergibt mit einem Stück an der Grenze zu Kirchdorff
11M 120R
R 321 Gg
Erlen- und Weidenbruch
findet man hier an neun Stellen gelegen, eines lieg an den Grenzen zu Wendorf, das zweite beim Dorf und sechs kleine Stücke
findet man in den Wiesen zwischen den Äckern Ba und Bg, das neute Stück
liegt unweit des gemeinsamen Weidelandes
Im Streek genannt, umfassen zusammen
67M 165R
Gh
zwei Stücke mit Espenwald in der Wiese
Schultzen Koppel , ergeben
2M 225R
Gi
zwei Stücke Feuchtwiesen im und neben dem Feld A, ergeben
9M 150R
H
drei Stücke flache Moraste in der Grenze zu Wendorf
gelegen
7M 150R
Noch ein Morast, Alle Kuhlen genannt an der Grenze zu Groß Petershagen mit gleichem Zeichen, ergibt oder umfasst 22M 225R
Weideland
[J]
265M 195R
Ja
flaches, gutes Weideland mit gutem Gras und festem Grund, ergibt
238M 270R
Jb
flaches und sumpfiges Weideland, bei der Grenze zu Groß Petershagen, umfasst 14M
120R
Jc ein Stück Heideland daneben, umfasst
4M 30R
Jd
eine Koppel oder wüstes Grundstück bei denHäusern
2M 225R
Je
gute Grasweide an der Grenze zu Jeeser
5M 150R
Hofstellen
Hofstellen, worauf jeder Bauer einen
Gemüsegarten und einige Bäume stehen hat k dieWege Triften unten beim Weideland zwei Tümpel in den Wegen
|
18M 120R |
L ist ein Platz mit jungem Erlenwald, gehört zu Gristow 1M 255R
Summe
Acker: 286M 135R
Wüster Acker: 33M 255R
Wiese:
203M 195R
Heufuder: 130 Heufuder
Wald: 219M 120R
Weideland: 265M
195R
Hofstellen: 18M 210RR
Am 18. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Jager revidiert und wie folgt befunden
Neu aufgebrochener Acker seit der letzten Vermessung
[E1-E2]
5M 135R
E1
vier Stücke von E aufgebrochen, sind hoch liegender, magerer Sand, werden nur jedes dritte
Jahr mit Roggen besät
4M 105R
E2
ein Stück von E aufgebrochen, besteht aus etwas ebeneren Sandboden, wird beim Feld B
bestellt
1M 30R
Kirchen- oder Kapellenwiese, die nun vermessen wurde
[K1-K3]
3M 215R
K1 zwei Stücke in Fe
2M 120R
K2
zwei Stücke in Fh
1M 30R
K3
ein Stück in Fi
75R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
E
das übrige von E besteht teils aus hoch gelegenem, magerem Sand mit RRev 324
URev 258 kurzer Heide und teils tief liegend mit Moos bewachsen, ist
alles zusammen zur Kultur ungeeignet.
Ea
lag bis jetzt wüst, besteht aus sehr niedrigem, kaltgründigem und moorigen Sandboden, mit
kurzer Heide und Moos bewachsen, ist als Acker ungeeignet, wenn es nicht durch ausgehobene Gräben verbessert wird.Sonst findet
man auf der Feldmark dieses Dorfes keine Gelegenheit weder Wiese noch Weideland, das als Acker genutzt werden könnte, weil das
alles sehr sumpfig und tiefliegend ist.
Summe
NeuerAcker: 5M 135R
Kirchenwiese: 3M 215R
1 Laut Urschrift wurde es von Abraham Hesselgreen vermessen.
2 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
3 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
4 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
5 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
6 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
7 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
8 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
9 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
10 Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor. Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69
11 In der Urschrift böök: Buchen.