R 726   U 507 

Annotationen von Kalkvitz, welches in Vorpommern im Distrikt Greifswald, Kirchspiel Gristow liegt, wurde im Oktober 1696 vermessen

 U 507 links 

Namen der Einwohner

1  Claus Möller
2  Hans Camerat
3  Christopffer Heins Witwe
4  Jochim Kreel
5  Michel Möller

Die Witwe wohnt dort im eigenen Haus, hat jedoch keinen Acker mehr als ein Stück neben der Kate Nr. 3. Die anderen vier werden als Kossaten gerechnet und sollen jeder 5 Morgen haben, so dass dieses Dorf jetzt für 20 Morgen Steuern zahlt. Jeder zahlt jährlich 24 ß Pacht und dient in der Erntezeit vier Wochen lang vier Tage pro Woche und dann das ganze Jahr drei Tage pro Woche immer mit einer Person zu Fuß auf dem Ackerwerk Gristow.

Über Acker

Der Acker liegt nicht in bestimmten Schlägen, sondern sie müssen ihn jedes Jahr besäen. Von welcher Beschaffenheit [er ist], sieht man auf der Karte. Nur bisweilen lassen sie ½, 1 bis 1 ½ Scheffel Land brach liegen.  R 727  Jeder kann nach eigener Aussage wie folgt säen: Nr. 3 mit Roggen und Gerste 3 ½ Morgen, das andere mit Hafer in den Sand oder Bohnen in die tiefliegenden Enden neben der Wiese und es können in einen Morgen 3 Scheffel Gerste, 3 Scheffel Hafer gesät werden.

Wiesen

Die Wiese wird auf der Karte gezeigt, sie können nach eigener Aussage auf der Wiese Acter Henningshoff 5 Fuder bekommen, auf Witt-struch 3 Fuder, auf der dritten 8 Heufuder. So viele Heufuder, wie in der Ausrechnung aufgeführt sind, scheinen diese Wiesen geben zu können, wenn sie mit den Wiesen von Brook verglichen werden, siehe Annotationen.

Wald

Zum Bauen besorgt die Herrschaft, zum Brennen oder Brennholz wird gekauft, wo sie das Beste vorfinden.

Über Vieh und Gesinde [und Abgaben]

Nr. 1: 4 Pferde, 3 Kühe, 1 halbwüchsigen Knecht
Nr. 2: 4 Pferde, 3 Kühe, 1 halbwüchsigen Knecht
Nr. 3: 2 Kühe
Nr. 4: 4 Pferde, 2 Kühe, 1 Magd
No 5: 4 Pferde, 3 Kühe, 1 Magd, jedoch war er selbst nicht zu Hause

 R 728 

Soviel Pferde oder anderes Vieh können sie nicht halten, wenn sie den wüsten Hof abgeben, den sie jetzt in Tremt nutzen. Dafür geben sie zusammen 15 Rthl.  U 507 rechts  Außerdem betreiben sie im Frühjahr Fischerei mit Hering, teils auch anderem und jeder gibt dafür 4 ß Reitersteuer1  und sonst 8 lß für die Morgen, die sie nutzen, so dass jetzt auf jeden 12 lß Reitersteuer pro Monat kommen, außer Service- oder Einquartierungsgeld, Hufensteuer2  gibt jeder 8 ß, wenn von der Kanzel verkündet wird, dass eine Hufe 1 Rthl geben soll, Kopfgeld3  jeder, wenn es bekannt gegeben wird 12 ß, Akzise4  jeder 1 Rthl im Jahr, Magazinkorn5  vergangenes Jahr 7 Scheffel.

Anmerkung: Die Wiese Neüenwisch hat in früheren Zeiten zu Brook und Kalkvitz gehört, aber vor wie vielen Jahren sie fortgenommen und zum Ackerwerk Gristow gelegt wurde, wissen sie nicht. Auf Wiese und Weideland verursacht das Meer großen Schaden, wenn es steigt und nimmt ebenso von dem fort, was daneben liegt, jedes Jahr etwas.

 R 729   U 540 

Arealausrechnung von Kalkvitz, welches in Vorpommern im Distrikt Greifswald und dem Kirchspiel Gristow liegt, im Oktober 1696 vermessen wurde6 

Acker

I  Diesen Acker müssen sie jedes Jahr besäen, nur ½ bis 1 und höchstens 1 ½ Scheffel Land wird jedes Jahr brach gelegt und ist von folgender Bodenart,  25M 255R
Ia  zwei Stücke guter Sandhumus, schwarz vermischt bei den Häusern, je näher Jb desto sandiger,  20M 195R
Ib  magerer Sand,  5M 60R

K Wiese

[K]   22M 150R
Ka  eine Wiese, wird Wittstruch genannt, mit mittelmäßigem Gras, etwas tiefliegend, 5 Heufuder,  3M 240R
Kb  eine Wiese, die Achter Heins Hoff genannt wird, eine mittelmäßige [Wiese], 6 Heufuder,  4M 30R
Hc  eine Wiese, sehr tiefliegend, 10 Heufuder,  9M 60R
Hd  eine etwas sumpfige Wiese, wird Kämer-herr Wisch genannt, gehört zum Ackerwerk Gristow, 5 Heufuder,  5M 120R

Wald

L  ein sumpfiger kurzer Erlenbruch,  3M 30R

 R 730 

Weideland

M  Grasweideland, das sumpfig ist und mit verschiedenen schmalen und tiefen Wasserstreifen,  34M 240R

Hofstellen

[Hofstellen insgesamt:]   3M
TK  jeder hat Gemüsegarten mit einigen Bäumen darin, die mit den Hofstellen und Wegen betragen  2M 225R
Symbol 92  zwei steinige Sandhügel,  75R

Summe

Acker: 25M 255R
Wiese: 22M 150R
Heufuder: 26
Wald und Weide: 37M 270R
Hofstellen u.a.: 3M

 RRev 730   URev 248 

Am 11. Mai 1705 habe ich die revidierten Dörfer Brook und Kalkvitz unterzeichnet und wie folgt befunden7 

Beschreibung von Kalkvitz8 

In diesem Dorf wurde seit der vorigen Vermessung kein neuer Acker genutzt, auch gibt es hier keine Möglichkeit, weder von Wiese noch Weideland, etwas aufzupflügen oder zu bewirtschaften.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision:
Anmerkungen:

1 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

2 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

3 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

4 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

5 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

6 "Und es grenzt im Norden an Brook, im Osten an den Strelasund zwischen Pommern und Rügen, im Süden an Gristow und im Westen an Brook." (zusätzlicher Text in der Urschrift).

7 Die Überschrift fehlt in der Reinschrift und wurde aus dem Text der Urschrift eingefügt.

8 Die Überschrift fehlt in der Reinschrift und wurde aus dem Text der Urschrift eingefügt.