Beschreibung des Bauerndorfes Kirchdorf, das im Jahre 1697 vermessen wurde1
Namen der Einwohner
| 1 . Jochim Stilow,
Schulz.
2 . Henning Bijhl. 3 . Marten Steffen. 4 . Hans Meijer. 5 .Petter Kreel |
Vollbauern, gehören unter die Stadt Greifswald, jeder versteuert eine Landhufe und ist untertänig. Diese haben auch eine wüste Hufe oder zwei halbe Bauernhöfe unter sich. |
| 6 . Peter Baus
7 . Hans Remer |
Sind Untertänige und gehören unter den Landrat von der Lancken, haben jeder zwei Landhufen in Bewirtschaftung. |
| 8 . Kasten Meijer,
Einlieger.
9 . Hans Papke, Einlieger |
Untertänige der Stadt, sind lahm und geben nichts. |
10 . Michel
Willm, Kuhhirte.
11 . Kirche oder Kapelle.
12 . Claß Jönßen, Schweinehirte.
Früher haben hier acht Voll- und vier Halbbbauern gewohnt, aber nun nicht
mehr als die oben genannten.
Dieses Dorf liegt im Kirchspiel Gristow und im Distrikt Greifwald, es gehört zu einer Hälfte der Stadt Greifswald und zur anderen Hälfte dem Landrat von
der Lancken. Im Norden und Osten grenzt es an Tremt und Kowall, im Westen an Jeeser und im Süden an Jager und das gemeinsame
Weideland bei Strehlow.
Hier im Dorf befindet sich auch eine Kapelle, in der nur vier Mal im Jahr gepredigt wird, wenn die Einwohner zum Heiligen Abendmahl gehen.
Arealausrechnung von Kirchdorf
Der Acker wird in drei Felder geteilt:
A : Langenfelt
war dieses Jahr Roggenfeld und besteht aus folgenden Bodenarten
[A]
150RM 285R
Ab
scharfer Lehm mit Sand vermischt und auf durchschnittlich hohem Land gelegen
78M 15R
Ac
tief liegendes und kaltgründiges Land
10M 270R
Ad
durchschnittlich guter Lehmhumus
35M 150R
Ae
Kampbarg , besteht aus magerem Sandhumus, hoch
liegend
25M 180R
Af
ein niedrig liegender Kamp in der Langwisch
210R
B : Lehmbergschlag
dieses Jahr Gersten- und Haferfeld, besteht aus folgenden Bodenarten:
[B]
183M 180R
Ba
hoch liegender, durchschnittlich guter Lehmhumus an einigen Stellen sandvermischt
11M 195R
Bb
hoch liegender, guter Lehmhumus
45M 195R
Bc
hoch liegender, magererSandacker
14M 135R
Bd
Sandhumus
5M 150R
Be
ein Stück Lehmhumus
1M 105R
C .Trempter Schlag , dasBrachfeld
[C]
171M 255R
Ca
sandvermischter Lehmhumus auf durchschnittlich hohem Land
107M 105R
Cb
Sand, ein wenig mit Lehm vermischt
37M 210R
Cd
ein Stück Acker, der zumeist aus Sand besteht
Wiesen
[D]
[Ertrag:] 60 Heufuder
92M 255R
Da
flache, durchschnittliche Wiese mit kurzem Grass, Meij Koppel genannt
37M 240R
Db
Langewisch , flache Wiese
von gleicher Natur
39M 195R
Dc
Salsbrukswisch von gleicher Art, doch etwas mit
Büschen bewachsen
12M 30R
De
zwei Wiesenflecken bei Klintberg
3M 90R
E:
E ein kleines Stück wüster Acker an der Grenze zu Jager 1M 135R
Wald undWeideland
[Wald und Weideland
insgesamt]
55M 195R
Ea
sumpfigerErlenbruch
28M 210R
F
ein Berg mit zwei oder drei Eichen- und
Haselbüschen darauf, Klintberg genannt 4M 45R
g
elf Stücke Grastümpel im Feld, wovon zwei, die größer sind, die
trotz der Weidenbezeichnung auch als Wiese gelten können, aber die Bauern binden dort ihre Pferde fest, die anderen weiden sie sonst
17M 105R
Ha
ein kleiner Morast an der Grenze zu Jeeser oder Hoppenhuff
1M 120R
Hb
zwei Plätze mit Büschen bewachsen im Hoppenhuff
1M 15R
J
Der Borg genannt, ein Platz, wo ein alten Zeiten
ein Schloss gestanden haben soll, ergibt an Areal
1M 180R
K
ein Sandberg mit dünnem Gras im Feld B 1M 120R
Hofstellen, Wege undTriften2
[Hofstellen , Wege und Triften insgesamt] 27M 90R
Hofstellen
ö.d. wüste Grundstücke
Wege mit Gärten
L Triften und am gemeinsamen Weideland Im Streek |
zusammen 27M 90R |
m
m zwei Seen, werden Großer und Kleiner Salsbruk genannt, jeder gehört nur zur Hälfte hierhin, an Areal so viel, wie hierhin gehört 1M 60R
Summe
Acker: 506M 120R
Wüster Acker: 1M 135R
Wiese: 52M
255R
Heufuder: 60 Heufuder
Wald undWeideland: 55M 195R
Hofstellen: 27M 90R
Fischgewässer: 1M 60R
Am 14. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Kirchdorf revidiert und wie folgt befunden
Neu aufgebrocher Acker seit der letzten Vermessung
G1 drei Stücke der aufgebrochenen Wiese Ga, besteht aus sandvermischtem, schwarzen, morigen Boden, wird hier und da mit Rüben besät 1M 255R
Kirchen- und Kapellenwiese, ist hier vermessen
Cp zwei Stücke an der Grenze zu Jeeser und Jager, werden vom Küster Jochim Stilow bewirtschaftet, dafür gibt er jährlich einen Rthl an die Kapelle, sind an Inhalt 2M 255R
Beschreibung deswüsten Ackers
E liegt wie zuvor wüst und kann wegen dessen Abgelegenheit nicht aufgebrochen werden, besteht sonst aus reinem Sand mit kurzem, dünnem Gras bewachsen. Sonst findet man hier keine Gelegenheit, weder bei den Wiesen noch beim Weideland, etwas aufzubrechen, wenn nicht etwas von der Viehtrift aufgebrochen und mit Lein besät wird.
Summe
NeuerAcker: 1M 255R
Pastorenacker: 2M 255R
Annotationen von Kirchdorf
Über denAcker
Der Acker liegt in drei Schlägen und die Greifswalder sagen, auf ihren Teil könne man jährlich, wenn alles
besät wird, drei einhalb Drömt Roggen, Gerste jeder nicht mehr als einen Drömt, Hafer ebenso zwei einhalb Drömt. Erbsen werden in die Brache
gesät, von jedem jährlich sechs Sch.
Das ist so zu verstehen, dass das schlechte zusammen mit dem guten Land besät wird, da hier
ein Teil des Ackers aus Sand besteht und nur alle fünf oder sechs Jahre besät wird, laut Aussage.
Die
zwei Bauern, die zu von der Lancken gehören, säen jeder, wenn sie in den Sandacker säen überall einen halben Last Roggen oder vier Drömt, Gerste zu 16
Sch, Hafer zu drei Drömt, Erbsen zu acht Scheffeln. Die Bauern sagen, man könne nicht mehr als das fünte Korn zurück bekommen, und es müsste ein fruchtbares Jahr sein. Dieser Acker trägt die Saat am besten in durchschnittlichen Jahren, berichten die Bauern, dafür muss er zuerst Roggen tragen, dann Gerste, danach Erbsen und wiederum Roggen und zuletzt Hafer. Dann wird er gedüngt und nicht
häufiger auf diese Weise als jedes sechste Jahr.
ÜberWiesen
Von der Meijkoppel erhält jeder der Greifswalder drei Fuder Heu, von der Langewisch und Salsbruck , wenn es wohl gewachsen ist,
bekommt jeder drei Heufuder. Von der Wiese beim Klint bekommen sie
R 218 jeder ein halbes Fuder, wenn es wohl wächst, nach ihren eigenen Worten.
Mehr Wiesen haben sie nicht.
In den Feldern sind wohl einige Tümpel, wo
ziemlich viel Gras wächst und wohl als Wiese geeignet wären, aber sie werden von den Bauern als Anpflockweide für ihre Pferde genutzt.Die Bauern, die zu von der Lancken gehören, bekommen jeder von der Meijkoppel vier
Fuder, und auch aus der Langewisch jeder vier Fuder.Diese beiden haben bei Kowall drei
Stücke Wiesen, wovon sie beide zusammen sieben Fuder bekommen, nach eigenem Bericht. Auch auf der Feldmark
Mesekenhagens haben sie Wiese zu einem Morgen, die sie abwechselnd nutzen und einer kann jährlich ein
halbes Fuder erhalten. Beim Kowaller Damm , hat Hans Remer eine Wiese, die Bin Dam genannt wird, davon kann er einen Fuder bekommen, nach eigener
Aussage.
ÜberWeideland
Auf dem Weideland, das Im Streek genannt wird, gibt es keine
feste Grenze, sondern es wird gemeinsam von den umliegenden vier Dörfern genutzt, nämlich von: Kirchdorf, Kowall, Mesekenhagen
und
Jager. Auf das Weideland treiben die genannten Dörfer ihr Vieh.
Die Bauern
klagen, da der Verwalter aus Gristow mit seinen Schafen immer auf ihre Felder
kommt und die Tiere dort weiden lässt.
Über Vieh
Die Greifswalder Bauern müssen wegen ihres Dienstes jeder acht Pferde, sechs Kühe und drei junge Rinder halten.
Die Bauern von der
Lanckens halten auch jeder acht Pferde, sechs Kühe und drei junge Rinder.
ÜberBrennholz
Brennholz müssen sie von Hildebrandshagen kaufen, Zimmerholz müssen sie sich aus anderen Orten beschaffen, wenn sie sonst etwas benötigen, haben sie auf dem oben genanntem Weideland kurzes Buschwerk, das sie eigentlich als Zaunholz nutzen sollten. Bienen haben sie nicht.
U 153Über Dienst
Die Greifswalder Bauern verrichten ihren Dienst in Gristow drei Tage in der Woche mit zwei Personen und vier Pferden das gesamte Jahr, ausgenommen zwölf Wochen in denen sie vier Tage ebenfalls mit zwei Personen und vier Pferden dienen müssen.3 Von der Lanckens Bauern geben Dienstgeld4 oder Pacht, jeder eineinhalb hundert Gulden und dient nicht, und die Hälfte ihrer Abgaben wird mit der Pacht verrechnet.
R 220Über Obstgärten
Jeder Bauer hat bei seinem Haus einen Obstgarten mit einigen Bäumen darin.
Über Hufen
Die Hufen sind alle steuerpflichtig und die Greifswalder geben zusammen für die zwei wüsten Hufen 20 Rthl Pacht
nach Greifswald und 13 Gulden Pacht gibt jeder für seinen Hof.
U 154 Tribunalsteuer
5 gibt jeder der Greifswalder 22 lß, das ergibt vier Gulden und 14 ß.
Staatssteuer6 haben sie zwei Mal in diesem Jahr gegeben, beim ersten Mal gab jeder sieben Gulden und beim zweiten Mal neun Gulden und
zwölf lß. Sie wissen nicht, wofür sie dieses geben, aber sie meinen, es wird als Kopfsteuer und anderes
berechnet, was sie sonst abzugeben pflegen und also davon dieses Jahr frei waren.
Sonst pflegen sie jeder drei GuldenKopfgeld7 zu geben.
Magazinkorn8 gab jeder dieses Jahr 14 Sch, das ergibt insgesamt 60 Sch.
Reitergeld9 gibt jeder im Monat einen Rthl und fünf ß, das ergibt 13 Rthl und zwöf ß.
Akzise10 geben sie als Scheffelzahl: für einen Sch Roggen einen Stempel für Malz sechs lß.
Priesterkorn11 gibt jeder drei Sch und 18 Garben sowie 32 lß.
Der Küster erhält drei Sch Hafer, ob sie noch etwas mehr abgeben wissen sie nicht, R 221 da sie
keine Quittung bekommen, sondern sie müssen zahlen wie es ihnen befohlen wird.
Von der Lanckens Bauern geben jährlich, wie ihre Quittung von Mai bis Mai es ausweist wie folgt:
Hufensteuer12 neun Rthl einen lß.
Reitergeld , Montierung 15 Rthl.
Staatssteuer neun
Rthl 26 lß.
Kopfsteuer geben sie drei Rthl 40 lß.
Tribunalsteuer 31 einhalb
ß.
U 155 Magazinkorn 14 einhalb Sch.
Der Pastor bekommt von jedem viereinhalb Sch und 29 Garben Roggen.
Bauus gibt an
Geld einen Gulden und einen ß.
Bemer gibt 18 ß.
Der Küster erhält
viereinhalb Sch Hafer, sie geben sonst weniger als üblich ist.
Monumente
Dort liegt ein Berg, der Borg genannt wird, und über den man sagt, dort habe in alten Zeiten ein Schloss gestanden, aber niemand kann sich daran erinnern.
Die Abgaben derEinlieger
Der Kuhhirte gibt einen RthlNebenmodus13 für sich und für seine Frau 16 ß.
Grundpacht einen halben Rthl.
R 222 Akzise gibt er für jeden Scheffel, der erwähnt ist, und für eine
Kuh acht lß.
Der Schweinehirt gibt an Kopfsteuer 18
lß, Nebenmodus einen halebn Rthl für sich und seine Frau, für eine Kuh acht ß. An Akzise gibt er soviel wie der andere.
Casten Meijer gibt 42 lß Nebenmodus, für seine
Frau gibt er acht lß.
Kopfgeld gibt er zwölf ß und für seine Frau acht ß.
Für zwei Kühe gibt er 16
ß.
Hans Papke ist lahm und gibt nichts.
1 Wurde laut Urschrift von Abraham Hesselgreen vermessen.
2 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
3 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
4 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
5 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
6 Staatssteuer: eine Steuer, die an den Staat entrichtet wird. Grimm, Jacob und Wilhelm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960, Bd. 17, Leipzig 1893, Sp.321.
7 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
8 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
9 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
10 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
11 Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor. Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69
12 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
13 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.