R 212   U 146 

Beschreibung des Bauerndorfes Kirchdorf, das im Jahre 1697 vermessen wurde1 

Namen der Einwohner

1 . Jochim Stilow, Schulz.
2 . Henning Bijhl.
3 . Marten Steffen.
4 . Hans Meijer.
5 .Petter Kreel
Vollbauern, gehören unter die Stadt Greifswald, jeder versteuert eine Landhufe und ist untertänig. Diese haben auch eine wüste Hufe oder zwei halbe Bauernhöfe unter sich.

6 . Peter Baus
7 . Hans Remer
Sind Untertänige und gehören unter den Landrat von der Lancken, haben jeder zwei Landhufen in Bewirtschaftung.

8 . Kasten Meijer, Einlieger.
9 . Hans Papke, Einlieger
Untertänige der Stadt, sind lahm und geben nichts.

10 . Michel Willm, Kuhhirte.
11 . Kirche oder Kapelle.
12 . Claß Jönßen, Schweinehirte.

Früher haben hier acht Voll- und vier Halbbbauern gewohnt, aber nun nicht mehr als die oben genannten.
Dieses Dorf liegt im Kirchspiel Gristow und im Distrikt Greifwald, es gehört zu einer Hälfte der Stadt Greifswald und zur anderen Hälfte dem Landrat von der Lancken. Im Norden und Osten grenzt es an Tremt und Kowall, im Westen an Jeeser und im Süden an Jager und das gemeinsame Weideland bei Strehlow.
Hier im Dorf befindet sich auch eine Kapelle, in der nur vier Mal im Jahr gepredigt wird, wenn die Einwohner zum Heiligen Abendmahl gehen.

 R 213   U 147 

Arealausrechnung von Kirchdorf

Der Acker wird in drei Felder geteilt:

A : Langenfelt

war dieses Jahr Roggenfeld und besteht aus folgenden Bodenarten

[A]   150RM 285R
Ab  scharfer Lehm mit Sand vermischt und auf durchschnittlich hohem Land gelegen  78M 15R
Ac  tief liegendes und kaltgründiges Land  10M 270R
Ad  durchschnittlich guter Lehmhumus  35M 150R
Ae  Kampbarg , besteht aus magerem Sandhumus, hoch liegend  25M 180R
Af  ein niedrig liegender Kamp in der Langwisch  210R

B : Lehmbergschlag

dieses Jahr Gersten- und Haferfeld, besteht aus folgenden Bodenarten:

[B]   183M 180R
Ba  hoch liegender, durchschnittlich guter Lehmhumus an einigen Stellen sandvermischt  11M 195R
Bb  hoch liegender, guter Lehmhumus  45M 195R
Bc  hoch liegender, magererSandacker  14M 135R
Bd  Sandhumus  5M 150R
Be  ein Stück Lehmhumus  1M 105R

C .Trempter Schlag , dasBrachfeld

[C]   171M 255R
Ca  sandvermischter Lehmhumus auf durchschnittlich hohem Land  107M 105R
Cb  Sand, ein wenig mit Lehm vermischt  37M 210R
Cd  ein Stück Acker, der zumeist aus Sand besteht

 R 214   U 148 

Wiesen

[D]  [Ertrag:] 60 Heufuder  92M 255R
Da  flache, durchschnittliche Wiese mit kurzem Grass, Meij Koppel genannt  37M 240R
Db  Langewisch , flache Wiese von gleicher Natur  39M 195R
Dc  Salsbrukswisch von gleicher Art, doch etwas mit Büschen bewachsen  12M 30R
De  zwei Wiesenflecken bei Klintberg  3M 90R

E:

E  ein kleines Stück wüster Acker an der Grenze zu Jager  1M 135R

Wald undWeideland

[Wald und Weideland insgesamt]   55M 195R
Ea  sumpfigerErlenbruch  28M 210R
F  ein Berg mit zwei oder drei Eichen- und Haselbüschen darauf, Klintberg genannt  4M 45R
g  elf Stücke Grastümpel im Feld, wovon zwei, die größer sind, die trotz der Weidenbezeichnung auch als Wiese gelten können, aber die Bauern binden dort ihre Pferde fest, die anderen weiden sie sonst  17M 105R
Ha  ein kleiner Morast an der Grenze zu Jeeser oder Hoppenhuff  1M 120R
Hb  zwei Plätze mit Büschen bewachsen im Hoppenhuff  1M 15R
J  Der Borg genannt, ein Platz, wo ein alten Zeiten ein Schloss gestanden haben soll, ergibt an Areal  1M 180R
K  ein Sandberg mit dünnem Gras im Feld B  1M 120R

 R 215   U 149 

Hofstellen, Wege undTriften2 

[Hofstellen , Wege und Triften insgesamt]   27M 90R

Symbol 68  Hofstellen
ö.d.  wüste Grundstücke
Symbol 15  Wege mit Gärten
L  Triften und am gemeinsamen Weideland Im Streek
zusammen 27M 90R

m

m  zwei Seen, werden Großer und Kleiner Salsbruk genannt, jeder gehört nur zur Hälfte hierhin, an Areal so viel, wie hierhin gehört  1M 60R

Summe

Acker: 506M 120R
Wüster Acker: 1M 135R
Wiese: 52M 255R
Heufuder: 60 Heufuder
Wald undWeideland: 55M 195R
Hofstellen: 27M 90R
Fischgewässer: 1M 60R

 RRev 216   URev 253 

Am 14. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Kirchdorf revidiert und wie folgt befunden

Neu aufgebrocher Acker seit der letzten Vermessung

G1  drei Stücke der aufgebrochenen Wiese Ga, besteht aus sandvermischtem, schwarzen, morigen Boden, wird hier und da mit Rüben besät  1M 255R

Kirchen- und Kapellenwiese, ist hier vermessen

Cp  zwei Stücke an der Grenze zu Jeeser und Jager, werden vom Küster Jochim Stilow bewirtschaftet, dafür gibt er jährlich einen Rthl an die Kapelle, sind an Inhalt  2M 255R

Beschreibung deswüsten Ackers

E  liegt wie zuvor wüst und kann wegen dessen Abgelegenheit nicht aufgebrochen werden, besteht sonst aus reinem Sand mit kurzem, dünnem Gras bewachsen. Sonst findet man hier keine Gelegenheit, weder bei den Wiesen noch beim Weideland, etwas aufzubrechen, wenn nicht etwas von der Viehtrift aufgebrochen und mit Lein besät wird.

Summe

NeuerAcker: 1M 255R
Pastorenacker: 2M 255R

 R 217   U 150 

Annotationen von Kirchdorf

Über denAcker

Der Acker liegt in drei Schlägen und die Greifswalder sagen, auf ihren Teil könne man jährlich, wenn alles besät wird, drei einhalb Drömt Roggen, Gerste jeder nicht mehr als einen Drömt, Hafer ebenso zwei einhalb Drömt. Erbsen werden in die Brache gesät, von jedem jährlich sechs Sch.
Das ist so zu verstehen, dass das schlechte zusammen mit dem guten Land besät wird, da hier ein Teil des Ackers aus Sand besteht und nur alle fünf oder sechs Jahre besät wird, laut Aussage.
Die zwei Bauern, die zu von der Lancken gehören, säen jeder, wenn sie in den Sandacker säen überall einen halben Last Roggen oder vier Drömt, Gerste zu 16 Sch, Hafer zu drei Drömt, Erbsen zu acht Scheffeln. Die Bauern sagen, man könne nicht mehr als das fünte Korn zurück bekommen, und es müsste ein fruchtbares Jahr sein. Dieser Acker trägt die Saat am besten in durchschnittlichen Jahren, berichten die Bauern, dafür muss er zuerst Roggen tragen, dann Gerste, danach Erbsen und wiederum Roggen und zuletzt Hafer. Dann wird er gedüngt und nicht häufiger auf diese Weise als jedes sechste Jahr.

 U 151 

ÜberWiesen

Von der Meijkoppel erhält jeder der Greifswalder drei Fuder Heu, von der Langewisch und Salsbruck , wenn es wohl gewachsen ist, bekommt jeder drei Heufuder. Von der Wiese beim Klint bekommen sie  R 218 jeder ein halbes Fuder, wenn es wohl wächst, nach ihren eigenen Worten. Mehr Wiesen haben sie nicht.
In den Feldern sind wohl einige Tümpel, wo ziemlich viel Gras wächst und wohl als Wiese geeignet wären, aber sie werden von den Bauern als Anpflockweide für ihre Pferde genutzt.Die Bauern, die zu von der Lancken gehören, bekommen jeder von der Meijkoppel vier Fuder, und auch aus der Langewisch jeder vier Fuder.Diese beiden haben bei Kowall drei Stücke Wiesen, wovon sie beide zusammen sieben Fuder bekommen, nach eigenem Bericht. Auch auf der Feldmark Mesekenhagens haben sie Wiese zu einem Morgen, die sie abwechselnd nutzen und einer kann jährlich ein halbes Fuder erhalten. Beim Kowaller Damm , hat Hans Remer eine Wiese, die Bin Dam genannt wird, davon kann er einen Fuder bekommen, nach eigener Aussage.

ÜberWeideland

Auf dem Weideland, das Im Streek genannt wird, gibt es keine feste Grenze, sondern es wird gemeinsam von den umliegenden vier Dörfern genutzt, nämlich von: Kirchdorf, Kowall, Mesekenhagen und Jager. Auf das Weideland treiben die genannten Dörfer ihr Vieh.
Die Bauern klagen, da der Verwalter aus Gristow mit seinen Schafen immer auf ihre Felder kommt und die Tiere dort weiden lässt.

 R 219 

Über Vieh

Die Greifswalder Bauern müssen wegen ihres Dienstes jeder acht Pferde, sechs Kühe und drei junge Rinder halten.
Die Bauern von der Lanckens halten auch jeder acht Pferde, sechs Kühe und drei junge Rinder.

ÜberBrennholz

Brennholz müssen sie von Hildebrandshagen kaufen, Zimmerholz müssen sie sich aus anderen Orten beschaffen, wenn sie sonst etwas benötigen, haben sie auf dem oben genanntem Weideland kurzes Buschwerk, das sie eigentlich als Zaunholz nutzen sollten. Bienen haben sie nicht.

 U 153 

Über Dienst

Die Greifswalder Bauern verrichten ihren Dienst in Gristow drei Tage in der Woche mit zwei Personen und vier Pferden das gesamte Jahr, ausgenommen zwölf Wochen in denen sie vier Tage ebenfalls mit zwei Personen und vier Pferden dienen müssen.3  Von der Lanckens Bauern geben Dienstgeld4  oder Pacht, jeder eineinhalb hundert Gulden und dient nicht, und die Hälfte ihrer Abgaben wird mit der Pacht verrechnet.

 R 220 

Über Obstgärten

Jeder Bauer hat bei seinem Haus einen Obstgarten mit einigen Bäumen darin.

Über Hufen

Die Hufen sind alle steuerpflichtig und die Greifswalder geben zusammen für die zwei wüsten Hufen 20 Rthl Pacht nach Greifswald und 13 Gulden Pacht gibt jeder für seinen Hof.
 U 154 Tribunalsteuer 5 gibt jeder der Greifswalder 22 lß, das ergibt vier Gulden und 14 ß.
Staatssteuer6  haben sie zwei Mal in diesem Jahr gegeben, beim ersten Mal gab jeder sieben Gulden und beim zweiten Mal neun Gulden und zwölf lß. Sie wissen nicht, wofür sie dieses geben, aber sie meinen, es wird als Kopfsteuer und anderes berechnet, was sie sonst abzugeben pflegen und also davon dieses Jahr frei waren.
Sonst pflegen sie jeder drei GuldenKopfgeld7  zu geben.
Magazinkorn8  gab jeder dieses Jahr 14 Sch, das ergibt insgesamt 60 Sch.
Reitergeld9  gibt jeder im Monat einen Rthl und fünf ß, das ergibt 13 Rthl und zwöf ß.
Akzise10  geben sie als Scheffelzahl: für einen Sch Roggen einen Stempel für Malz sechs lß.
Priesterkorn11  gibt jeder drei Sch und 18 Garben sowie 32 lß.
Der Küster erhält drei Sch Hafer, ob sie noch etwas mehr abgeben wissen sie nicht,  R 221 da sie keine Quittung bekommen, sondern sie müssen zahlen wie es ihnen befohlen wird.
Von der Lanckens Bauern geben jährlich, wie ihre Quittung von Mai bis Mai es ausweist wie folgt:
Hufensteuer12  neun Rthl einen lß.
Reitergeld , Montierung 15 Rthl.
Staatssteuer neun Rthl 26 lß.
Kopfsteuer geben sie drei Rthl 40 lß.
Tribunalsteuer 31 einhalb ß.
 U 155 Magazinkorn 14 einhalb Sch.
Der Pastor bekommt von jedem viereinhalb Sch und 29 Garben Roggen.
Bauus gibt an Geld einen Gulden und einen ß.
Bemer gibt 18 ß.
Der Küster erhält viereinhalb Sch Hafer, sie geben sonst weniger als üblich ist.

Monumente

Dort liegt ein Berg, der Borg genannt wird, und über den man sagt, dort habe in alten Zeiten ein Schloss gestanden, aber niemand kann sich daran erinnern.

Die Abgaben derEinlieger

Der Kuhhirte gibt einen RthlNebenmodus13  für sich und für seine Frau 16 ß.
Grundpacht einen halben Rthl.
 R 222 Akzise gibt er für jeden Scheffel, der erwähnt ist, und für eine Kuh acht lß.
Der Schweinehirt gibt an Kopfsteuer 18 lß, Nebenmodus einen halebn Rthl für sich und seine Frau, für eine Kuh acht ß. An Akzise gibt er soviel wie der andere.
Casten Meijer gibt 42 lß Nebenmodus, für seine Frau gibt er acht lß.
Kopfgeld gibt er zwölf ß und für seine Frau acht ß.
Für zwei Kühe gibt er 16 ß.
Hans Papke ist lahm und gibt nichts.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Abraham Hesselgreen
Revision: Ab. Wulff, Johan Hesselgren
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Abraham Hesselgreen vermessen.

2  In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide.  Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.

3  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

4  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

5  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

6  Staatssteuer: eine Steuer, die an den Staat entrichtet wird. Grimm, Jacob und Wilhelm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960, Bd. 17, Leipzig 1893, Sp.321.

7  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

8  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

9  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

10  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

11  Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor.  Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69

12  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

13  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.