Beschreibung von Mesekenhagen, einem Ackerwerk in der Horster Vogtei und dem Kirchspiel Gristow, das Anfang Juni 1697 vermessen wurde1
Mesekenhagen war zur Zeit der letzten Herzöge2 ein Amtsdorf der Horster Vogtei, die ein Anhang des Amtes Wolgast ist. Doch zur damaligen Zeit ist es, so wird gesagt,
zusammen mit den anderen Besitzungen der Horster Vogtei wegen gemachter Geldschulden in den Besitz von Luse Busch gekommen,
der ein
fürstlicher Verwalter war. Von dessen Erben hat der vorzeitige Eigentümer es gekauft.
Darauf ist dieses Dorf durch die
königliche Reduktionskommission3 wieder dem Amt zugefallen. Es gibt hier auf der Gemarkung lediglich Acker, der für eine halbe Hufe gehalten wird und einige
Wiesen, die zu Greifswald gehören. Ebenfalls gibt es drei Kossatenstellen4 und dabei einige Ackerwurten5 , auch einen Kapellenacker, über den der Geistliche in Gristow verfügt, denn hier im Dorf stand in früheren Zeiten eine
Kapelle, deren Stelle noch zu sehen ist. Sie soll erst im letzten Krieg6 vollständig zerstört worden sein. Die Ausrechnung soll diese Teile jeden für sich bezeichnen, und alle diese Besitzungen
sollen in der Karte und der Ausrechnung deutlich getrennt und erkennbar sein.
Namen der Einwohner
1 . Herr
Eichmann, Bürger aus Greifswald, läßt durch seine Sohn die Hälfte dieses Ackerwerkes bewirtschaften
2 . Herr Stadtsekretär Hermanni, besitzt
die andere Hälfte, und hat sie an einen Pächter mit Namen Krüger vergeben, der ihm 110 Rtlr Pacht dafür zahlt
| 3 . Casten Ludwig,
untertänig
4 . Hans Bauger , freier Mann; Temos Bar, Einlieger bei Bauger |
diese gehören zur Stadt |
5 . der Kuhhirte Michel Telk
U 194 Diese sitzen noch auf ihrem früheren Besitz, bis sie die Meliorationen
abgewohnt haben, die ihnen von der königlichen Liquidationskommission gut geschrieben wurden.
Früher haben hier zehn Vollbauern
und einige Kossaten mit anderen Leuten gelebt, so dass hier 24 Feuerstellen oder Wohnplätze gewesen sein sollen. Dieses Dorf
hat den
Ruf, dass es bei guter Pflege ein guter Hof war, und anderes nicht an mangelnder Bodengüte liegen kann. Doch der jetzige Eigentümer
vermag es mit seinen eigenen Leuten nicht so instand zu halten, wie es einst gewesen zu sein scheint.
Von Hufen
Nach dem Bericht Krügers soll dieses Gut für fünf reduzierte Hufen und fünf Morgen versteuert werden, mit Ausnahme der halben Hufe, die der Stadt Greifswald gehört.
R 272 U 195Arealausrechnung von Mesekenhagen
Acker in Mesekenhagen, der dem Amt gehört
A. Koppelschlag , dieses Jahr Roggenfeld
[A]
120M 60R
Aa , Vier Stücke, bestehen aus
durchschnittlich gutem Lehmhumus,
72M 240R
Ab , ebener, lehmig humoser Acker,
an den östlichen Enden etwas tief liegend ist, doch nicht zu seinem Schaden
47M 120R
B. Sollschlag , dieses Jahr Gerstenfeld
B , Besteht überall aus gutem Lehmhumus und beinhaltet 81M 225R
C. Dorpschlag , Haferfeld
C , Besteht überall aus gut gelegenem Lehmhumus 43M 75R
D. Fuhlrügenschlag
[D]
125M 105R
Da , überall eben liegender,
guter Lehmhumus, beinhaltet
122M 15R
Db , drei Stücke kaltgrundiger
Acker im selben Feld
3M 90R
[E]
23M 180R
E , drei Wurten7 bei den Häusern von gutem Lehmhumus und gut gelegen, macht
21M 90R
Ea , Lüpkehof ist Acker von gleicher Art, war ein altes mit Gräben umgebenes
Schloß
Acker, der der Stadt Greifswald gehört
A1 , drei
Ackerstücke, Die halbe Huff genannt, besteht aus eben liegendem Lehmhumus,
beinhaltet
24M 45R
B1 , vier Ackerwurten von gleicher
Bodenart, liegen bei den Häusern
4M 210R
Der Kapellenacker
A2 , drei Stücke Kapellenacker, beinhalten 2M 285R
R 274 U 196F. Wüster Acker, der zum Amt gehört
[F]
116M 120R
Fa , flacher wüster Acker, teils
scheint er noch nicht sehr alt, sondern erst von den jetzigen Bewohnern wüst gelegt worden zu sein. Ich denke, er ist so gut
wie der aufgebrochene Acker, beinhaltet an acht Stellen zusammen
38M
Fb , wüster Acker von gleicher Art,
doch bei der Grenze zu Karrendorf etwas tiefer liegend
7M 120R
Fc , wüster Acker, der früher gepflügt
wurde, nun aufgrund seiner tiefen Lage aber als Wiese oder gute Weide benutzt werden kann
41M
Fd , fester sandgrundiger wüster
Acker, an zwei Stellen gute Weide, die eine bei Feld D die andere bei der Grenze zu Kowall
17M
Fe , vier Stücke tief liegender wüster
Acker mit Weidenbüschen bewachsen, zwei Stücke liegen bei der Grenze zu Karrendorf, die anderen beiden zwischen den Feldern
C
und D
13M
Wüster Acker der Stadt, der zu Die Halbe Huff gehört
ö , sind vier kleine Endstücke, machen 1M
G. Wiesen des Amtes
[G]
[Ertrag] 60 Heufuder
102M 225R
Ga , Bollewisch , teils sumpfig, Riedgraswiese, durchschnittlich ertragreich
38M 90R
Gb , feste Wiese dabei, von kurzem
Graswuschs und ziemlich festem Grund
9M 120R
Gc , ein Rohrschlag oder -platz mit
Rohr in der Wiese Ga, ergibt
1M 180R
Gd , 14 kleine Wiesen von kurzem
Graswuchs und recht festem Grund, von denen zwei bei der Grenze zu Hankenhagen liegen, die dritte zwischen dem wüsten Acker
Fc
und dem Acker Ab, die vierte im Feld B R 276 , die fünfte, sechste, siebte
und achte im und neben Da, die anderen vier sind zwischen den fremden Wiesen, die bei der Weide Im Streek liegen , ergeben
50M 195R
Ge , noch ein Stück bei Die Halbe Huff , ergibt
2M 240R
Wiesen der Stadt, die von nachfolgenden Dörfern genutzt werden
[Ga1-Gc1]
25M 120R
Ga1 , sind drei Wiesen von
durchschnittlichem Graswuchs, die von Tremt genutzt werden und beinhalten
15M 90R
Gb1 , vier Stücke von der gleichen
Art, die von Gristow genutzt werden
9M 30R
Gc1 , eine Wiese, die dem Pastor in
Kirchdorf gehört, ergibt
1M
Pastoren- und Kapellenwiesen
[Ga2-G5]
54M 180R
Ga2 , drei Wiesenstücke, die aus
kurzem mooshaltigen Gras bestehen, gehören der Kapelle
12M 75R
Gb2 , eine Wiese, die dem Pastor in
Gristow gehört, ergibt
5M 30R
G3 , Horster Krogwisch , von der gleichen Art,
ergibt
1M 150R
G4 , eine Wiese, die der
Heiliggeistkirche in Greifswald gehört, von der gleichen Beschaffenheit wie die anderen
8M 210R
G5 , ein kleines Wiesenstück bei den
Häusern, das von Nr. 4 genutzt wird
1M 195R
Anmerkung: Diese zusammen können meiner Einschätzung nach 26 Fuder Heu
ergeben.
H Wald und Weideland
Ha , zwei
Stücke, Fuhlrügenholz , besteht aus Eichen- und Haselwald auf prächtigem Grasland,
beinhaltet
11M 135R
Hb , lichter Kiefernwald auf
Heideland
7M 285R
Ho , Anmerkung: Dieses Zeichen bezeichnet drei buschige Plätze, gehören zu Die halbe Huff
, ergeben
3M 60R
Hp , diese Zeichen gibt es an drei
Stellen, es bedeutet Dorn- und Weidebüsche im und neben dem Amtsacker
3M 90R
R 278 Hc , drei Weidenflecken in Die halbe Huff mit einigen
Weidebüschen darauf
3M
U 198 Hd , prächtige, flache und gute Weide, könnte zum Teil durchaus als Wiese dienen, wenn sie
eingezäunt würde
101M 90R
He , flache, sumpfige Grasweide mit
schwarzen unbewachsenen Erdflecken hier und dort, beinhaltet
178M 255R
Hf , drei feste Brinke8 , die mit Heide bewachsen sind
20M 210R
Hg , Mesekenhäger Moor und ein weiteres kleines, die beide mit Rohr und Riedgras bestanden sind
11M 255R
Hh , ein Stück Weideland bei der
Grenze zu Frätow
6M 210R
Hi , zwei Stücke Weidekoppeln bei den
Häusern
9M 225R
Hk , eine sumpfiger Weidenfleck bei
der Grenze zu Kowall, ergibt
4M 195R
R 279
Die Allmende Im Streek , die gemeinsam mit Mesekenhagen, Kowall, Kirchdorf und Jager genutzt wird
[Gesamt Im
Streek ]
249M 15R
Hl , sandiges, morastiges
Weideland
80M 160R
Hm , darin ein fester Brink von
2M 210R
Anmerkung: Dies ist ein Teil in der Weide, der nach Aussage des
Verwalters an das Dorf gelangt ist, weiteres kann in den Annotationen zur Weide gesehen werden.
Hn , ist die übrige Weide, die den
anderen drei Dörfern gehört, sie enthält
249M 15R. Anzumerken ist, dass, wenn diese Teile zusammengelegt werden, sie 332M 90R
ergeben, wenn man dies durch vier teilt, erhält jedes Dorf 83M 22 1/8 R. So
kommt die Angabe des Verwalters mit dieser Aufteilung in Übereinstimmung, denn nach R 280 den Angaben des Verwalters beträgt der Teil Mesekenhagens 83M 70R, so wird dessen
Teil nach dem Aufweisen der Grenzen hier aufgeführt.
Hofstellen
Hofstellen
ö , wüste Hofstellen
j , der Weg durch das Dorf
Ruinen der alten Kapelle, dies ergibt zusammen
17M
240R
Summe
Acker: 425M 285R
Wüster Acker: 117M 120R
Wiese: 102M 125R
Heufuder: 60
Wald und Weideland: 445M 280R
Hofstellen, Obst- und Gemüsegärten: 17M 240R
Am 6. Mai 1705 ist das Dorf Mesekenhagen revidiert und wie folgt befunden worden, nämlich
Neuer Acker, der seit der letzten Vermessung aufgebrochen wurde
[Gesamt neuer Acker]
36M 30R
F1 , acht Stücke, von Fa aufgebrochen,
besteht aus kaltgrundiger, lehmhaltiger Sanderde, die etwas tief liegen, und in vier Schlägen beim Feld A liegen
7M 90R
F2 , drei Stücke, von Fa aufgebrochen,
besteht aus schwerem Lehmboden, der sehr tief liegend und kaltgrundig ist, je tiefer er gepflügt wird, je schwerer wird der
Lehm, wird aber beim Feld A bebaut
3M 210R
F3 , vor ein paar Jahren von Fa
aufgepflügt, besteht aus etwas loser und magerer Sanderde, wird manchmal mit Feld B besät, kann lediglich mit Roggen oder
Buchweizen besät werden
1M 130R
F4 , zwei Stücke, bestehen aus etwas
humushaltiger Sanderde, doch bisweilen etwas eisenrostig, wiird beim Feld B bewirtschaftet
5M 30R
RRev 282 F5 , von Fd aufgepflügt, besteht aus Lehmhumus, gut tragender Boden, doch bei der Weide etwas
tief liegend, wird bei Da bewirtschaftet
13M 60R
URev 266 F6 , zwei Stücke, von Fe aufgepflügt, sind sehr tief und kaltgrundiger schwerer Lehmboden, auf
dem nun Wasser steht, wird in vier Schlägen beim Feld C bebaut
210R
Ö , vier Stücke, die alle aufgebrochen
sind und aus leicht lehmhaltiger Sanderde bestehen, werden bei dem Feld bestellt, bei dem sie liegen, nämlich A1
1M
H7 , drei Stücke von Hi aufgebrochen,
sind in früheren Zeiten Hofstellen gewesen, bestehen aus Lehmhumus, werden zumeist jedes Jahr mit Flachs besät
270R
H8 , zwei Stücke von Hp aufgebrochen,
lehmhaltiger Boden, werden in vier Schlägen bei Da bebaut
225R
J9 , ein Stück, das von J aufgebrochen
ist, von Beschaffenheit und Bestellung wie H7
1M 30R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
[Gesamt übriger wüster Acker]
13M 120R
Fa, Das Stück von Fa, das mit Nr. 10
bezeichnet ist, besteht aus etwas tief liegender, lehmhaltiger Sanderde, als Acker nutzbar
9M 60R
RRev 283 Der Rest von Fa ist sehr tief liegend und von blauem Lehmgrund, auf
dem im Herbst und im Frühjahr das Wasser steht. Wegen seiner niedrigen Lage wird er als nicht kultivierbar eingeschätzt.
URev 267 Fb , das Übrige von Fb ist wegen seiner tiefen Lage ebenfalls als Acker unbrauchbar. Es ist als
Wiese besser zu gebrauchen, so wird es auch genutzt.
Fc, ein Stück von Fc mit Nr. 11
bezeichnet, besteht aus humushaltiger Sanderde, ist als Acker nutzbar. Wird wohl mit der Zeit aufgebrochen werden.
Das Übrige von Fc besteht aus sehr tief liegendem Lehmboden, auf dem nun überall das Wasser steht, so dass kaum die Kuppen
der
Furchenrücken sichtbar sind, als Acker nicht zu nutzen.
Fd, von Fd mit der Nr. 12 bezeichnet,
kann aufgebrochen werden, von gleicher Güte wie F5
Fe , besteht aus sehr tief liegendem,
blau-lehmigen Boden, ist mit Weidenbüschen bewachsen, wird wegen seiner niedrigen Lage als nicht kultivierbar
eingeschätzt.
Hp , kann alles aufgebrochen werden,
besteht aus lehmig humosem Grund, doch mit Dornenbüschen bestanden, dadurch kostet es viel Arbeit, alles auszuroden.
Hi , das
Übrige von Hi ist ein Wassertümpel.
Summe
Neuer Acker: 35M 30R
R 284 U 200Annotationen über Mesekenhagen
Vom Acker und wüsten Acker
Der Acker liegt hier im Dorf in vier Schlägen oder Feldern, er besteht fast überall aus der gleichen Bodenart, recht gutem
Lehmhumus. Der Unterschied ist, dass ein Teil niedrig liegt und besonders in nassen Jahren auch kaltgrundig ist. Daher liegt
der größte Teil davon unbebaut und wird jetzt als Wiese oder Weide genutzt, wie es in der Ausrechnung über den wüsten Acker
aufgeführt ist.
Der andere wüste Acker, der höher liegt, ist nahezu von derselben Güte wie der bebaute, wenn er besät und gedüngt wird.
Hier wird außerdem der Acker nicht in bestimmten Feldern besät. Eichmann hat seinen Acker in vier Schläge geteilt, doch der
Pächter Krüger bewirtschaftet seinen lediglich in drei Schlägen in den drei Feldern Sollschlag , Dorpschlag und Fuhlrügenschlag, doch zum halben Teil in Koppelschlag , das ihm ebenfalls zugeschlagen ist. Er verpachtet den Acker an andere hier in der Umgebung und erhält für den Morgen 30
Schilling und mehr, je nach Güte des Ackers.
Hier ist zu bemerken, dass Koppelschlag der am tiefsten gelegene Schlag ist, besonders an den Enden. Dieses Feld wurde in früheren Zeiten De Hundertmorgen genannt.
Von Aussaat
Im Koppelfeld , wenn Roggen oder Gerste gesät wird, säen sie jeder 9 1/2 Drömt, an Hafer sechs Scheffel in jeden Morgen, an Roggen und Gerste vier Scheffel pro Morgen, wie sie sagen
Jeder sät hier, wenn dort Hafer gesät wird, anderthalb Fuder, Erbsen säen sie nach Gutdünken und jeder nicht jedes Jahr gleich.
Im Sollschlag sät jeder ein Fuder Roggen oder Gerste oder auch zehn Drömt Hafer, im Dorpschlag jeder ein Fuder Roggen oder Gerste, neun
oder zehn Fuder Hafer, im Fuhlrügenschlag jeder ein Fuder und sechs Scheffel Roggen oder Gerste, zehn Drömt Hafer, dies alles laut eigener Aussage.
U 201 Die Bewohner klagen sehr über den Acker; wenn kalte oder nasse Jahre seien, wolle er gar nicht tragen, in warmen Jahren trage
er am besten, dann erhalten sie das vierte Korn zurück, aber sonst nach eigenen Angaben nicht die Aussaat. Doch wenn es auf
dem besten Ackerland niemanden gibt, der bei dieser Gelegenheit klagt, so gäbe es auch unter ihnen niemanden, der dies täte.
Hierg gibt es eine halbe Hufe Land, die zu Greifswald gehört und von den Kossaten in Gristow für sechs Rtlr jährlich bewirtschaftet
wird. R 286
Von Wiesen
Von den Wiesen, die zum Amt gehören, kann jeder nach eigener Aussage 25 Fuder Heu erhalten. Das haben sie im letzten Jahr
auch bekommen. Hier liegen auch einige fremde Wiesen, die die Ausrechnung ausweist, doch wie sie von hier fort gekommen sind,
lassen sie aus, doch scheinen sie alle in früheren Zeiten hierher gehört zu haben. Wie mir berichtet wurde, soll die Wiese,
die dem Krüger von Horst gehört, ihm in herzoglichen Zeiten9 geschenkt worden sein, und zwar mit dem Zweck, dass der Herzog, wenn er durch das Land reiste, dort freies Futter für seine
Pferde erhalten konnte. So oder ähnlich sind die anderen wohl auch fortgekommen.
Mit den Angaben zur Heufuderzahl mag es sein wie es wolle, so sind sie doch nicht so dünn, dass man nicht durchweg ein Fuder
auf einen Morgen rechnen kann, vor allem, wenn sie einen guten Teil des wüsten Ackers mähen können, der hier nicht mit einberechnet
ist.
Vom Weideland
Weideland gibt es hier genug, sowohl an Menge als auch an Güte, so dass genug R 287 Vieh gehalten werden kann. Doch ist zu bemerken, dass die Weide Im Streek keine sichere Grenze hat, sondern ich sie nach dem Bericht von Herrn Eichmann eingezeichnet habe. Er sagte mir, dass die
Frau eines alten Kuhhirten, die einmal zu ihm kam und bettelte, zum alten Eichmann sagte, dass er ihr sicher etwas geben würde,
wenn er wüsste, was sie wisse. U 202 Daraufhin fragte er sie, was das denn sein solle, und sie berichtete daraufhin, dass im Weideland, das nun Im Streek heiße und Allmende sei, die wahre Grenze diejenige sei, wenn man auf der Kowaller Brücke stünde, wo einst ein Pfosten stand,
und zwischen Kirchdorf und Mesekenhagen auf den Horster Kirchturm blicke. Zwischen Jager und diesem Dorf solle die Grenze
so verlaufen, indem man hinter dem Fossberg, wo noch ein Pfosten steht, zum Klintsberg schaue10 . Sie berichtete auch, dass ihr Mann einen Grenzstein mitten Im Streek gesehen habe, wo diese Grenzen zusammenliefen. Darauf sei ein herzogliches Wappen gewesen. Diesen Grenzstein hätten die
Kirchdorfer in kaiserlichen Kriegszeiten11 fort genommen und R 288 in einer Moorsenke verschwinden lassen. Diese Weide ist darüber hinaus, so lang die Einwohner sich zurückerinnern können,
allgemein zwischen Kirchdorf, Jager, Mesekenhagen und Kowall gewesen.
Wenn sie Vieh zur Weide bei sich haben, erhalten sie für jedes Stück Großvieh 12 Lübschilling Weidegeld.
Von Vieh
Herr Eichmann besitzt 36 Stück Großvieh und 20 Pferde. Sie können auf beiden Seiten 400 Schafe halten, doch jetzt haben sie keine, alle sind tot. Der Krüger hat ebensoviel Vieh, doch wenn sie so viel Vieh halten, wie sie jetzt angegeben haben, können sie jeder nicht so viel Schafe über den Winter bringen. Im Sommer ist hier Weide genug. Herr Eichmann hat 40 Stück kleines und großes Weidevieh, er erhält für sie, wenn sie ausgewachsen sind, sechs, acht, zehn oder zwölf Lübschilling.
R 289Von der Fischerei
Fischerei betreiben sie hier nicht, mit Ausnahme der Laichzeit. Dann fangen sie mit einem Kescher, den sie "Kessels" nennen in einem Bach, der die Grenze zwischen hier und Kowall bildet, wo sie je nachdem Krebse, Plötzen und anderes bekommen. U 203
Vom Gesinde
Herr Eichmann hat oder hält zwei Knechte, zwei Jungen und drei Mägde. Der Krüger hat seine Kinder und hält keine fremden Leute.
Von Abgaben
Davon wissen sie nichts, um mich zu unterrichten. Der Sekretär Hermanni und Herr Eichmann leisten jeder für ihren Teil selbst.
Von Monumenten
Hier gibt es einen Platz, der mit Gräben umgeben ist, wo einst ein Schloß oder ein großes Gebäude mit Namen Lüpkehof gestanden haben soll. Der Platz und die Ruinen werden noch so genannt. R 290 Diese Stelle ist zwischen den Gräben als Acker umgepflügt, weiteres war nicht in Erfahrung zu bringen.
Von der Kossatenstelle der Stadt und seinen Bewohnern
Hans Baugert besitzt eine Kossatenstelle und eine Wurt von vier Scheffeln Aussaat und pachtet darüber hinaus Acker vom Krüger.
Das Haus ist sein eigenes, dafür gibt er neun Gulden Grundpacht. Er hat auch ein Wiesenstück mit zwei Fudern Heuertrag.
Casten Ludwig hat die anderen beiden Kossatenstellen unter sich und beide Wurten, für die er neun Gulden zahlt, den anderen
Acker und die Wiese, die außerdem dort liegen, werden von den Kossaten in Gristow für sechs Rtlr bewirtschaftet, wie bereits
erwähnt worden ist.
Diese beiden besitzen jeder zwei Kühe, zwei Pferde, zwei Schweine und zwei Kälber oder Fohlen, derjenige, der als Einlieger
bei Baugert lebt, besitzt zwei Kühe und eine Stute, keinen Hengst. Jeder leistet einen halben Rtlr Steuer12 jährlich, sowie zehneinhalb Mark Nebenmodus13 . R 291 Derjenige, der als Einlieger bei Baugert lebt, gibt zwei Mark weniger, da er keine Pferde hat. Was die fremden Wiesen betrifft,
die hier auf dieser Gemarkung zu finden sind, so sind sie abgeteilt und in der Ausrechnung verzeichnet.
1 Laut Urkarte vermessen von Abraham Hesselgreen.
2 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
3 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
4 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
5 Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist. Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.
6 Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.
7 Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist. Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.
8 Brink: ein grüner Platz ohne Bäume, in Holzungen, Feldrändern oder Wäldern. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 55.
9 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
10 Heute vielleicht Heidberg und Hasselberg.
11 Dreißigjähriger Krieg 1618-1648.
12 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
13 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.