R 698   U 503 

Annotationen von Tremt, das in Vorpommern im Greifswalder Distrikt und im Gristower Kirchspiel liegt und im Juni des Jahres 1697 vermessen wurde1 

Namen der Einwohner

1.  Kort Houger
2.  Claes Glasow, Halbbauer
3.  Hans Holt, Schulze
4.  Jacob Brehmer
5.  Daniel Weier

6.  Martin Burmeister, Kuhhirt
Jacob Keef, Schweinehirt

7.  Jochim Kreel, ein Halbbauer
8.  This Paul
9.  Daniel Schult
Die anderen sechs sind Vollbauern und alle untertänig.
Nach dem Bericht dieser Einwohner haben hier einst zwölf Bauern gewohnt, Voll- und Halbbauern. Nun liegen vier Hofstellen wüst, Nr. 10 und Nr. 12, jeweils ein Vollbauernhof, ein ganzer Greifswalder und ein halber Stralsunder Bauernhof. Nr. 10 war seit dem letzten Brandenburgischen Krieg2  nicht mehr bewohnt, von Nr. 11 weiß niemand, wie lange er seit dem Kaiserlichen Krieg3  wüst liegt und Nr. 12 ist seit 37 Jahren4  nicht mehr bewohnt. Obwohl die Hofstellen nicht bewohnt sind, bewirtschaften die Bauern den Acker.  R 699  Die in Kalkvitz bebauen die Flächen des wüsten Hofes Nr. 10 und geben der Herrschaft dafür jährlich 15 Rtlr und außerdem an den Pastor und den Küster ihre Gerechtsame für denselben Hof.
Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5, Nr. 7 und Nr. 9 sowie die wüsten Höfe Nr. 10 und Nr. 11 gehören der Stadt Greifswald, den ganzen wüsten Hof Nr. 11 bewirtschaften die Bauern Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 9. Jeder von ihnen hat gleich viel davon. Sie leisten dafür jeder an die Stadt Greifswald 24 Rtlr Pacht, Dienstgelder5  und außerdem Hufensteuer6 .
Die anderen drei Höfe mit dem wüsten Hof Nr. 12 gehören dem Anna Brigitta Kloster in Stralsund. Nr. 2 und Nr. 8 besitzen jeder gleich viel und ebenso den wüsten Hof Nr. 11, für den sie 25 1/2 Rtlr Dienstgeld und an Pacht drei Rtlr 32 Schilling, fünfeinhalb Scheffel Hafer, fünfeinhalb Scheffel Gerste und ebenso viel Roggen jährlich zahlen.
Die anderen Greifswalder Bauern haben zusammen die Äcker des wüsten Hofes Nr. 12 und leisten dafür jährlich 15 Rtlr.
 R 700  Nr. 1 besitzt fünf Morgen mehr als jeder von Nr. 2 und Nr. 8 und gibt 30 Rtlr Dienstgeld, fünf Rtlr und jeweils sechs Scheffel Roggen, Gerste und Hafer an Pacht. Wieviele Hufen hier gerechnet werden, wissen sie nicht, und wenn Hufen- und andere Steuer gezahlt wird, macht die Herrschaft die Berechnung. Darüber können sie auch keine genauen Angaben machen, denn sie erhalten keine Quittungen.

Vom Acker

Der Acker liegt hier in vier Schlägen und gibt das vierte bis fünfte Korn wieder. D wird davon für den besten gehalten, dann folgen A, B und C, der der schlechteste ist. Im ersten Jahr wird Roggen in die Brache gesät, dann Gerste, Hafer und Sommerroggen und in dritten Jahr Hafer.
E wird Butenschlag genannt, da es nicht in festgelegten Schlägen liegt, sondern zwei Jahre mit Hafer besät wird und dann zwei Jahre unbesät ruht.
Jeder der Greifswalder Bauern sät 30 Scheffel Roggen, zwölf Scheffel Gerste, 36 Scheffel Hafer und zwei bis drei Scheffel Erbsen.
 R 701  Nr. 1 sät 24 Scheffel Roggen, zwölf Scheffel Gerste, 24 Scheffel Hafer und zwei bis drei Scheffel Erbsen. Nr. 2 und Nr. 8 säen jeder 20 Scheffel Roggen, zwölf Gerste, 20 Hafer und zwei bis drei Scheffel Ebsen. Die Wiesen sind in den Karten verzeichnet, dort können sie nach eigenen Angaben höchstens elf Fuder Heu erhalten.  U 504 

Vom wüsten Acker und der Weide

Der wüste Acker, der nun als Weide genutzt wird, liegt seit Kaiserlichen Zeiten7  öde und wird nun als Weide genutzt, obgleich er nur wenig dazu taugt, da er zumeist mit Wacholderbüschen bestanden ist, auch richtet das Wasser großen Schaden auf der Weide an. Vor zwei Jahren hat das Eis angeblich anderthalb Hufen Land weggerissen. Wieviel Weideland hier ist, wird aus der Karte und der Ausrechnung ersichtlich.

Vom Wald

Bauholz kauft zum Teil die Herrschaft, zum Teil auch die Bauern, zumeist in Kuhleborn.  R 702  Brennholz wird in Hildebrandshagen gekauft, oder dort wo es am besten zu bekommen ist.

Vom Vieh und vom Gesinde

Nr. 1 hält acht Pferde, sieben Kühe, zwölf Schafe, zwei Bienenstöcke, einen Knecht, einen Jungen und eine Magd. Nr. 2 besitzt acht Pferde, sechs Kühe, zehn Schafe, zwei Bienenstöcke, einen Knecht, einen Jungen und eine Magd, Nr. 3 hält acht Pferde, sechs Kühe, acht Schafe, drei Bienenstöcke, einen Knecht, einen Jungen und eine Magd, Nr. 4 besitzt acht Pferde, fünf Kühe, vier Schafe und einen Bienenstock. Nr. 5 hält acht Pferde, vier Kühe und sieben Schafe, sowie einen Knecht und einen Jungen. Nr. 6 besitzt zwei Kühe, Nr. 7 hält sechs Pferde, drei Kühe, fünf Schafe, einen Knecht, einen Jungen und eine Magd. Nr. 8 hält acht Pferde, sechs Kühe, acht Schafe, drei Bienenstöcke, einen Knecht und einen Jungen. Nr. 9 hält auch acht Pferde, fünf Kühe, acht Schafe, einen Knecht und einen Jungen.

 R 703 

Von Fischerei

Hier können sie nach eigener Angabe keine andere Fischerei betreiben als den Aalfang, den sie mit dem Aaleisen schlagen, wie es hier heißt.

Dienst

Über das Dienstgeld8  hinaus müssen sie Fahrdienste erledigen, wenn es ihnen gesagt wird, ebenfalls Bauholz und anderes, das ihnen befohlen wird.

Obstgärten

Jeder hat bei seiner Hofstelle einen Obst- und Gemüsegarten.

Abgaben

Letztes Jahr wurde drei Mal Kopfsteuer9  zu einem Taler je Hufe entrichtet. Die sieben geben jeder jährlich drei Rtlr Akzise10  und Nr. 7 anderthalb Rtlr.
Der Kuhirt zahlt einen halben Rtlr Akzise pro Jahr, jedes Mal 12 Lübschilling Kopfgeld. Der Schweinehirt zahlt zwölf Lübschilling Akzise und jedes Mal 12 Lübschilling Kopfgeld,wenn es eingefordert wird, an Magazinkorn11  81 Scheffel12 .
 R 704  Jeder der Greifswalder Bauern zahlt einen Rtlr fünf Schilling Reitersteuer13  im Monat, Nr. 7 zwölf Schilling pro Monat. Jeder der Stralsunder zahlt 24 Schilling, für den wüsten Hof Nr. 12 16 Schilling Reitersteuer.
Jeder der Greifswalder gibt 1/4 Scheffel Gerste Hundekorn14 , das der Stadtschütze bekommt. Wieviel Hufen hier gerechnet werden, wissen sie angeblich nicht.

 R 705   U 535 

Arealausrechnung von Tremt

Der Acker liegt in vier Schlägen oder Feldern und ist von folgender Bodengüte

Das Gerstenfeld A, das Grosser Schlag heißt

[A]   194M 165R
Aa , fünf Stücke Lehmerde, die teils zum Feld A, teils zu den Feldern B und C gehören  18M 90R
Ab , schwarzvermengter Lehmhumus beim Dorf  13M 60R
Ac , Sandhumus  84M 15R
Ad , etwas humoser Sand  48M 105R
Ae , magerer Sand

Die Brache B heißt Lindhorst Schlag

[B]   108M 135R
Ba , Lehmhmus, zwei Stücke bei den Häusern schwarzvermengt  22M 180R
Bb , zwei Stücke Sandhumus  49M 135R
Bc ,tief liegender Sandhumus, besonders bei der Wiese  11M 120R
Bd , etwas humushaltiger Sand  21M 120R
Be , kaltgrundiger Sand, der wie gesagt wird, danach als Weide genutzt werden soll  3M 180R

 R 706 

Das Haferfeld C Reuenschlag

[C]   145M 135R
Ca , Sandhumus  39M 135R
Cb , tief liegender Sandhumus, besonders bei der Wiese  30M 285R
Cc , Sandhumus, teils humushaltig, teils mager und sandiger  70M 180R
Cd , magerer Sand, der letztens von altem wüsten Acker aufgepflügt wurde  4M 135R

Das Roggenfeld D heißt Kirchenschlag

[D]   124M 180R
Da , guter Sandhumus  103M 60R
Db , Sand  19M 270R
Dc , guter Sandhumus, gehört dem Pastor in Gristow  1M 150R

Das Felt E heißt Butenschlag , vergleiche hierzu die Annotationen

[E]   12M 60R
Ea , 13 Stücke tief liegender Sand  5M 150R
Eb , Sand, ebenes Land  6M 120R

 R 707   U 536 

F Wüster Acker

[F]   78M 255R
F , vier Stücke schlechter, sandiger wüster Acker  2M 180R
Fa , alter sandiger wüster Acker, der nun als Weide genutzt wird. Es wird gesagt, niemand könne sich daran erinnern, wann er je bewirtschaftet wurde. Er ist zumeist überall mit Wacholdersträuchern bestanden, hier und dort stehen einige wenige große Bäume  75M 120R

G Wiesen

[G]   46M 165R
G , 18 Stücke mit G bezeichnet, von durchschnittlicher Wiese, beinhalten [Heuertrag] 15 Fuder  10M 225R
Ga , eine Wiese, Kamp Ruenwisch genannt, mittendrin sumpfig [Heuertrag] 5 Fuder  5M
[Heuertrag Gb, Gc] 5 Fuder
Gb , Hoppenhofs Wisch mitten drin sumpfig, mit Dreiblattgras bewachsen, macht  2M 120R
Gc ,ein schmaler Wiesenstreifen bei der Grenze zu Falkenhagen neben dem Bach, buschig beim Wald und tief liegend beim Bach  6M 60R
Gd , eine Wiese die In der Reu heißt, mittendrin sumpfig und besser, doch beim Acker kurzer Grasbewuchs  18M 30R
 R 708  Ge , eine Wiese von kurzem Gras, zu den Erlenbüschen hin etwas tief liegend [Heuertrag] 4 Fuder  4M 30R

H Wald

[H]   39M 180R
H , zwei Stücke mit einigen Eichen und kleinen Laubbüschen bestanden, ergibt  1R 120R
Ha , ein Stück mit unterschiedlichem Laubwald mit einigen größeren Bäumen darunter, heißt Lindhorst  30M 210R
Hb , ein kurzgewachsener Erlenbruch  3M 150R
Hc , sieben Stücke mit kleinen Sträuchern darauf  1M
Hd , durchschnittlich große Eichen und andere Bäume, mit kleinem Strauchwerk dazwischen  3M 75R

 R 709 

J Weideland

[J]   79M 150R
J , fünf Weiden von kurzem Gras und mit J bezeichnet  5M 210R
Ja , zwei feste Brinke15  in der Wiese Gd  1M 210R
Jb , zwischen den Hofstellen ist ein Platz mit kurzem Gras, manchmal auch Tümpeln, beinhaltet zusammen mit den Wegen  8M 90R
Jc , zwei tief liegende Grasweiden  22M 120R
Jd , von kurzem Gras und festem Grund  20M 90R
Je , ebenso von festerem Grund  9M
Jf , tief liegende Weide mit Erlenbüschen darauf  7M 150R
Jg , zwei feste löcherige Weiden  4M 180R

 U 537 

Tümpel

Symbol 21  15 Tümpel beinhalten  6M 45R

Hofstellen

[Hofstellen zusammen]   12M 30R
T: K: , jeder besitzt Obst und Gemüsegärten, die zusammen mit den Hofstellen beinhalten  8M 60R
Ö: T: , wüste Hofstellen  3M 270R

Summe

Acker: 585M 75R
Wüster Acker: 78M
Wiese: 46M 165R
Heufuder: 41
Wald, Weiden und Tümpel: 125M 75R
Hofstellen: 12M 30R

 RRev 710   URev 243 

Am 1. Mai 1705 ist das Dorf Tremt revidiert und wie folgt befunden worden

Neuer Acker, der seit der letzten Vermessung aufgebrochen wurde

[Neuer Acker]   7M 195R
F1 , Vom wüsten Acker F aufgebrochen, besteht aus humushaltigem Sand, ist aber etwas sumpfig, liegt bei der Grenze zu Kirchdorf, wird in vier Schlägen bei Feld A bebaut  210R
F2 , ein Stück, aufgebrochen vom wüsten Acker F, ist zumeist Sand, liegt zwischen Hb und Eb, wird bei Feld B bewirtschaftet  75R
F3 , zwei Stücke, vom wüsten Acker F aufgebrochen, bestehen aus sumpfigem, moorigen Sand, ein Stück bei der Grenze zu Brook, das andere in der Wiese Gd, wird bei Feld C bebaut  1M 90R
J4 , ein Stück, aufgebrochen von Feld J, besteht aus schwarzer mooriger Erde, wird hier und dort mit Leinsamen besät  150R
 RRev 711   URev 244  J5 , ein Stück von der Trift16  Jb aufgebrochen, humushaltige Sanderde, wird jedes zweite Jahr bewirtschaftet  285R
ÖT6 , aufgebrochen von der wüsten Hofstelle Ö:T:, sandhaltige Humuserde, wird gleich wie Aa bebaut  150R
ÖT7 , ein Stück, aufgebrochen vom wüsten Hof, ist von oben genannter Güte  120R
ÖT8 , zwei Stücke vom der wüsten Hofstelle Ö:T: aufgebrochen, kaltgrundiger Sandhumus, wird hier und dort mit Flachs oder Hafer besät  2M 30R
 RRev 712  G9 , ein Stück von der Wiese Gd aufgebrochen, wird dann und wann mit Leinsamen besät, ist schwarze moorige Erde  75R
H10 , zwei Stücke von Hc aufgebrochen, von der Beschaffenheit wie G9

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

F , Das Übrige von F besteht zumeist aus Sand, zum teil sehr tief liegend, könnte notfalls aufgebrochen werden.
 URev 245  Fa , von Fa, das mit Nr. 1 bezeichnet ist, ebener Sandboden und kultivierbar, da es recht hoch liegt, ist anderthalb Viertel tief von derselben Beschaffenheit, doch tiefer findet man rotmoorigen Sand, war nun mit Wacholderbüschen, kurzer Heide und Gras bewachsen  14M 180R
 RRev 713  Fa , mit Nr. 2 bezeichnet, ist etwas tiefer, mit Wacholderbüschen, kurzem Gras und Heidekraut bewachsen, könnte kultiviert werden, ist aber zumeist Sand. Unter einer Viertel Elle findet sich roter und mooriger Sand  20M 190R
Fa , mit 3 bezeichnet ist zumeist von derselben Qualität doch etwas tiefer liegend, könnte notfalls aufgebrochen werden  150R
F , von F bei der Grenze zu Brook, könnte kultiviert werden, ist aber etwas sumpfig und mit Wacholderbüschen bewachsen
 RRev 714  Das Übrige von Fa ist als Acker unbrauchbar, da es sehr sumpfig und voller Löcher ist. Es besteht zumeist aus schwarzem und rotem Moorsand  URev 246  und nach einer Viertel Elle findet sich klares Wasser. Man kann ohne Mühe eine Stange hinein stecken und keinen Grund finden. Ist zum Teil mit kleinen Wacholderbüschen und zum Teil mit Moos bewachsen, ein anderer Teil sind Wassertümpel, die mit Nr. 7 bezeichnet sind.
Darüber hinaus gibt es hier nichts auf den Wiesen, Weiden oder Wäldern, das als Acker nützlich sein könnte.

Summe

Neuer Acker: 7M 195R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen von Abraham Hesselgreen.

2  Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

3  Dreißigjähriger Krieg 1618-1648. 

4  Der Schwedisch-Polnische Krieg (Zweiter Nordischer Krieg): dauerte von 1655 bis 1660, daran beteiligte Parteien waren Schweden, Polen, Russland, Brandenburg und Frankreich. Vorrangig lieferten die polnischen Ansprüche auf den schwedischen Thron den Kriegsgrund. Allerdings rangen die beteiligten Kriegsparteien besonders um die Vorherrschaft im Baltikum. Dabei ging es Schweden besonders um die eroberten Gebiete Estland und Livland. Im Jahr 1655 fiel Karl X. Gustav von Schweden im Jahr 1655 in Polen ein. Mit dem Vertrag von Oliva 1660 wurde der Friedensschluss besiegelt. Darin verzichtet Polen auf Thronansprüche in Schweden. Livland und Estland verbleiben bei Schweden. Brandenburg musste sich aus Pommern, Holstein und Schleswig zurückziehen. Dafür erlangte das Kurfürstentum, mittlerweile ein politischer und militärischer Machtfaktor, die Souveränität über das Herzogtum Preußen. Frankreich garantierte für den Frieden.  Branig, Hans: Geschichte Pommerns Teil 2. Von 1648 bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Köln, Weimar, Wien 2000, S.11-15

5  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

6  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

7  Dreißigjähriger Krieg 1618-1648. 

8  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

9  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

10  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

11  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

12 Diese Angabe scheint viel zu hoch, findet sich aber so in der Urschrift.

13  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

14  Hundekorn: Der Begriff Hundekorn war in Vorpommern seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bekannt. Noch im 17. Jahrhundert war diese Abgabe gebräulich, die in Roggen, Hafer und Gerste zu entrichten war.  Wiggers, F. Gutachten über das Hundekorn. In: Baltische Studien, Band 29, (1878), S. 14; 38.

15  Brink: ein grüner Platz ohne Bäume, in Holzungen, Feldrändern oder Wäldern.  Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 55.

16  In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide.  Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.