Beschreibung von der Holländerei1 Wisch, die zwischen der Insel Koos und Karrendorf liegt und dem Rat in Greifswald gehört, geht nach Gristow zur Kirche
Die Namen der Einwohner
Reier Heyers, ist ein freier Mann, zahlt keine Hufensteuer2 , sondern 15 Rthl Pacht, zahlt zudem Kopfsteuer3 , wie es festgesetzt wird, 1/3 Rthl, mal mehr mal weniger, zahlt auch Viehsteuer4 8 ß pro Stück, kann insgesamt 16 Stück und 2 Pferde halten.
Über Acker
Acker hat er nicht mehr als einen kleinen Kamp für 5 bis 6 Scheffel Aussaat.
Über Wiesen
Die Wiesen sind hier ziemlich gut. Wieviel sie sind, das ist in der Ausrechnung zu sehen. Er kann nach eigener Aussage bis zu 20 oder 22 Fuder Heu bekommen, wohl auch weniger. Sie werden auch jährlich vom Meer überspült.
Weideland
Das Weideland ist gut genug und er kann außer seinem Vieh den Sommer über 10 Stück anderes, fremdes Vieh zum Abweiden nehmen und er bekommt 12 ß pro Stück.
Über Fischerei
Das nutzt er Herbst und Frühling mit Reusen, wie es die Einwohner von Lieps machen.
Über Gesinde
Eine Magd und ein Hirtenmädchen hält er in seinen Diensten und wohnt hier mit seiner alten Mutter. Wenn er eine Frau hätte, bräuchte er keine Magd aber jetzt braucht er sie solange für die Hausarbeit.
R 258 U 183Arealausrechnung von der Holländerei Wisch
Acker
G ein Stück kaltgründiger Acker von schwarzem Boden, ergibt 1M 75M
Mehr Acker gibt es hier nicht.
Wiesen
[H]
25 Heufuder,
25M 150R
Ha
gut tragende Wiese neben Koser See, ergibt
12M 270R
Hb
zwei Wiesenflecken von gleicher Art bei den Häusern,
4M 30R
Hc
drei Wiesenstücke von mittelmäßigem Graswuchs, bei Lieps liegend und von Gräben umgeben,
ergeben
8M 150R
I Weide mit sehr gutem Rasen darin, drei Symbole jedoch nur mit Gräben getrennt, ergeben zusammen 32M 120R
die Hofstelle, worin das Haus steht und ein Gemüsegärtchen,
90R
Summe
Acker: 1M 75R
Wiese: 25M 150R
Heufuder: 25
Weideland: 32M 120R
Hofstellen: 90R
Am 1. Mai 1705 wurde das Dorf Wisch revidiert und wie folgt befunden
Hier wurde seit der vorigen Vermessung nichts neu bewirtschaftet. Auch kann hier nichts, weder von der Wiese noch vom Weideland, zu Acker gemacht werden, denn es liegt sehr niedrig, so dass das Wasser im Herbst und Frühling alles überflutet.
1 „Holländerei nennet man ein Etablissement, wo die Bewohner das ihnen zugeschlagene Land und Wiesen bei ihren Hofstellen in einem unzertrennten Zusammenhange liegen haben, und durch richtige Grenzen aus aller Gemeinschaft mit ihren Nachbarn gesetzt sind. Da diese Art der Einrichtung zuerst von der in Holland befindlichen entlehnet worden ist, so hat solches vermutlich Gelegenheit gegeben, dergleichen neue Anlagen Holländereien zu nennen. Besonders aber pflegt man denen Etablissements, bei welchen die Hauptsache in der Viehzucht und dem Wiesewachs besteht, diesen Nahmen beizulegen, indem auch in Holland die Haupteinnahme des Landmannes auf der Viehzucht beruhet.“ Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 343.
2 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
3 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
4 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.