R 257   U 182 

Beschreibung von der Holländerei1  Wisch, die zwischen der Insel Koos und Karrendorf liegt und dem Rat in Greifswald gehört, geht nach Gristow zur Kirche

Die Namen der Einwohner

Reier Heyers, ist ein freier Mann, zahlt keine Hufensteuer2 , sondern 15 Rthl Pacht, zahlt zudem Kopfsteuer3 , wie es festgesetzt wird, 1/3 Rthl, mal mehr mal weniger, zahlt auch Viehsteuer4  8 ß pro Stück, kann insgesamt 16 Stück und 2 Pferde halten.

Über Acker

Acker hat er nicht mehr als einen kleinen Kamp für 5 bis 6 Scheffel Aussaat.

Über Wiesen

Die Wiesen sind hier ziemlich gut. Wieviel sie sind, das ist in der Ausrechnung zu sehen. Er kann nach eigener Aussage bis zu 20 oder 22 Fuder Heu bekommen, wohl auch weniger. Sie werden auch jährlich vom Meer überspült.

Weideland

Das Weideland ist gut genug und er kann außer seinem Vieh den Sommer über 10 Stück anderes, fremdes Vieh zum Abweiden nehmen und er bekommt 12 ß pro Stück.

Über Fischerei

Das nutzt er Herbst und Frühling mit Reusen, wie es die Einwohner von Lieps machen.

Über Gesinde

Eine Magd und ein Hirtenmädchen hält er in seinen Diensten und wohnt hier mit seiner alten Mutter. Wenn er eine Frau hätte, bräuchte er keine Magd aber jetzt braucht er sie solange für die Hausarbeit.

 R 258   U 183 

Arealausrechnung von der Holländerei Wisch

Acker

G  ein Stück kaltgründiger Acker von schwarzem Boden, ergibt  1M 75M

Mehr Acker gibt es hier nicht.

Wiesen

[H]  25 Heufuder,  25M 150R
Ha  gut tragende Wiese neben Koser See, ergibt  12M 270R
Hb  zwei Wiesenflecken von gleicher Art bei den Häusern,  4M 30R
Hc  drei Wiesenstücke von mittelmäßigem Graswuchs, bei Lieps liegend und von Gräben umgeben, ergeben  8M 150R

I  Weide mit sehr gutem Rasen darin, drei Symbole jedoch nur mit Gräben getrennt, ergeben zusammen  32M 120R

Symbol 68  die Hofstelle, worin das Haus steht und ein Gemüsegärtchen,  90R

Summe

Acker: 1M 75R
Wiese: 25M 150R
Heufuder: 25
Weideland: 32M 120R
Hofstellen: 90R

 RRev 258   URev 261 rechts 

Am 1. Mai 1705 wurde das Dorf Wisch revidiert und wie folgt befunden

Hier wurde seit der vorigen Vermessung nichts neu bewirtschaftet. Auch kann hier nichts, weder von der Wiese noch vom Weideland, zu Acker gemacht werden, denn es liegt sehr niedrig, so dass das Wasser im Herbst und Frühling alles überflutet.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Abraham Hesselgreen
Revision: Laurenz Balck, Johan Hesselgren
Anmerkungen:

1 „Holländerei nennet man ein Etablissement, wo die Bewohner das ihnen zugeschlagene Land und Wiesen bei ihren Hofstellen in einem unzertrennten Zusammenhange liegen haben, und durch richtige Grenzen aus aller Gemeinschaft mit ihren Nachbarn gesetzt sind. Da diese Art der Einrichtung zuerst von der in Holland befindlichen entlehnet worden ist, so hat solches vermutlich Gelegenheit gegeben, dergleichen neue Anlagen Holländereien zu nennen. Besonders aber pflegt man denen Etablissements, bei welchen die Hauptsache in der Viehzucht und dem Wiesewachs besteht, diesen Nahmen beizulegen, indem auch in Holland die Haupteinnahme des Landmannes auf der Viehzucht beruhet.“  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 343.

2  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

3  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

4  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.