R 774   U 460 

Beschreibung des Dorfes Bremerhagen, das im Oktober des Jahres 1696 geometrisch vermessen wurde1 

Das Dorf Bremerhagen liegt in der Horster Vogtei und gehört zum Kirchspiel Horst. Im Norden grenzt es an Hildebrandshagen, im Osten an Wilmershagen im Süden an Segebadenhau und Willerswalde. Im Westen grenzt es an Hohenwarth und Stoltenhagen.
Eine Zeit lang lag Bremerhagen in den Händen verschiedener Gläubiger, Doktor Juris Gerdes aus Greifswald hatte dieses Dorf unter seiner Verfügung, aber jetzt ist es als Vogtei reduziert, 2  was es zuvor auch gewesen ist. Nach Bericht der Bauern, haben in dem Dorf insgesamt 13 Einwohner, Bauern undKossaten3 , gelebt. Aber wieviele wozu zu rechnen sind, wissen sie nicht.

Nun wohnen hier folgende Personen:

Jocom Drewstäd, Pächter, der jährlich 174 Rthl Pacht zahlt. Er sollte wohl mehr geben, aber er hat das Dorf für zwölf Jahren zu dieser Pacht übernommen, und daneben lautet sein Vertragt, einen Schafstall aufzubauen, und das hat er getan. Und wenn er seine zwolf Jahre hier gelebt hat bekommt er nichts für den Stall, weil dieser zum Vertrag gehört.

Peter Wolter, Schulz.
Michael Brandeburg.
Untertänige Bauern, jeder Bauer leistet vier Tage in der Woche Dienst auf demAckerhof4  mit vier Pferden und zwei Personen, am fünften Tag mit einer Person zu Fuß. 5 

Casten Brandeburg, Kossate und untertänig.
Kuh- und Schweinehirte, freie Leute.
Haus des Schäfers.
Haus des Häkers, worin freie Leute sind.
Der Kossate dient drei Tage in der Woche mit einer Person zu Fuß, aber in der Roggenernte dient er vier Tage mit zwei Personen.

 R 775   U 461 

Arealausrechnung von Bremerhagen

E:Acker

Der Acker wird in vier Schlägen bewirtschaftet und ist von folgender Art:

[E]   283M 63R
E1  drei Stücke guter, sandvermischter Sandhumus und zwei kleine Stücke, tragen gut Winter- und Sommersaat  212M 12R
E2  sandig-humoser, guterAcker  40M 160R
E3  Sandhumus, aber etwas kaltgründig, zwei Stücke  18M 5R
E4  guter, lehmvermischter Sandhumus  8M 187R
E5  ebenso, ein Ackerkamp zu  230R
E6  ein Ackerstück zu  1M 24R
E7  ein gutes Ackerstück zu  2M 45R

F: Wüster Acker

[F]   314M 226R
F1  wüster Acker zwischen dem Acker E1 und der Grenze zu Willerswalde, vier Stücke, die mit Heide bewachsen sind, ein Teil davon gut und ein Teil niedrig und kalt  178M 10R
F2  wüster Acker mit Gras bewachsen und insgesamt kaltgründig  18M
F3  niedriger, wüster Acker, der als Koppel genutzt wird  6M 42R
F4  auf der Ostseite des Dorfes, niedriger, wüster Acker  2M 225R
F5  körnig-sandiger, wüster Acker  8M 88R
F6  wüster Acker mit kleinen Laubbüschen bewachsen  10M 75R
F7  wüster Acker mit großem Laubwald bewachsen, hier und da sind kleine Sölle und Tümpel  85M 86R

 R 776   U 462 

G: Über Wiesen und Heuernte

[G]  [Ertrag] 110 Heufuder  128M 286R
G1  ziemlich ertragreiche Wiese mit mittelmäßigem Graswuchs, die gesamte Wiese ist von ziemlich festem und gutem Grund, hier und da stehen kleine, heranwachsende Laubbüsche  58M
G2  ebenso, ziemlich ertragreiche Weide neben dem Acker an der Ostseite des Dorfes  30M 240R
G3  Wiesen neben dem Acker an der Westseite des Dorfes, sind etwas kaltgründig und tragen sehr kurzes Gras  39M 296R

Diese Wiesen auf des Westseite können wohl nicht jedes Jahr überall abgeerntet werden, jedoch zum größten Teil.Die Einwohner haben gesagt, beim Hof könne man jährlich 40 Heufuder ernten, jeder Bauer zehn und der Kossate sechs, das ergibt 66. Aber das kann nicht angehen, sondern diese Heufuder müsste man vervielfältigen, denn von der Wiese G1 will ich 60 Fuder als das wenigste rechnen, und von G2 gute 30 Fuder, von der Wiese G3 als allerwenigstes 20 Fuder, das ergibt 110 Heufuder.
Hier werden an die umliegenden Dörfern manche Wiesen jährlich verpachtet. Das haben sie nicht bedacht und sonst geben sie weniger an, als was sie jährlich bekommen. Auf solche Weise wird die Heufuderzahl wohl geringer.

 R 777   U 463 

K: Über Viehweide und Wald

[K]   234M 5R
K1  morastiges Heideland, das umfasst  147M R
K2  ziemlich hochgewachsener Wald, hat Land darunter, das in früheren Zeiten zu einem großen Teil Acker war  30M
K3  Morast mit kleinemBirkenwald  15M
K4  ein Eichenwäldchen, das Tirgarten genannt wird  12M
K5  Soll, Tümpel und Hügel in Acker und wüsten Acker, umfasst  30M

Wald ist hier genug für beides, zum Brennen und als Zaunholz, zu finden. Die Eichen sind zum Bauen geeignet. Die Bauern verkaufen Brennholz genug. Große Eichen stehen überall um den Acker und wenn Mast ist kann man Schweine mit den Eicheln füttern.

Symbol 69 Hofstellen

Symbol 69 Hofstellen mit wüsten Hofstellen und Wegen umfassen 25M
Bei den Hofstellen stehen ertragreiche Obst- und Gemüsegärtchen.

Symbol 04 Fischgewässer

Ein morastiger See, der Die Blenke genannt wird, darin findet am Hechte, Barsche undKarauschen  13M 70R

Kb  Ein umstrittener Weg, siehe Seite der Revisionsausrechnung pag. 788.

Summe

Acker: 263M 63R
Wüster Acker: 314M 226R
Wiese: 128M 286R
Heufuder: 110 Heufuder
Viehweise undWald: 234M 5R
Hofstellen: 25MR
Fischgewässer: 13M 70R

 R 778   U 464 

Annotationen

Anmerkung: Die Einwohner Bremerhagens wollen es so haben, dass ihre Grenze an der Viehweide gerade entlang hinauf zum Landweg nach Stoltenhagen verläuft und dann mit dem Landweg hinunter über die Grenze zu Hildebrandshagen und also beim dem Stück Heideland zu 63 Morgen. Aber sie haben weder einen Beweis, noch kann ich ganz sehen wo diese entlang läuft, weil das Heideland zum Teil aufgepflügt war. Und das was den einen zukommt, sollen auch die anderen haben. Aber die Einwohner Bremerhagens weisen zwischen deren wüsten Acker ihre Grenze aus, und an einigen Stellengeht sie quer über das Stück, das in seinen Tagen noch nie Grenze oder Grenzzeichen gewesen ist. Dafür wurde das Stück Stoltenhagen überlassen und wird dort im Areal aufgeführt, der Grund dafür ist: Sie haben einen alten Mann, der sagt, das Stück habe früher ihnen gehört und ihre gemieten Arbeitskräfte pflegten auf diesem wüsten Acker Hafer anzusäen. Aber damit den Bremerhagenern kein Unrecht geschehen möge, so können sie ihren Grund und Beweis vorlegen, diese sollten aber besser sein, als das, was ich hörte. Danach scheint es, dass die Grenze so nah in deren Ackerfeld verläuft. Soll die andere Grenze für sie angezeigt werden, geht diese näher an Stoltenhagens Dorf. Auf solche Weise wurde zugleich Symbol 10  ausgebessert, dieses Stück findet man auf der Karte Bremerhagens unter K6.

 R 779   U 465 

Über Aussaat und Güte des Ackers

Der Acker bei diesem Dorf ist ziemlich gut, er kann gut Winter- und Sommersaat tragen und wird in vier Schlägen bestellt. Der Pächter berichtet, man könne jährlich zwei Last Roggen, elf Drömt Gerste, zwölf Drömt Hafer, zehn oder zwölf Sch Erbsen, vier Sch Leinkorn und zwei Sch Buchweizen aussäen.
Jeder Bauer kann 20 oder 22 Sch Roggen, 24 Sch Gerste, 24 Sch Hafer, drei Sch Erbsen, einen halben Sch Buchweizen und einen Sch Leinkorn aussäen. Sonst hat der Schulz in seinem Bauernacker ein Stück Schluzenland, das mit zehn Sch Roggen besät werden kann, der übriger Schulzenacker liegt wüst.
Der Kossate kann acht Sch Roggen, acht Sch Gerste, sieben Sch Hafer, einen Sch Erbsen und einen halben Sch Leinkorn aussäen. In einen Morgen guten Acker können drei Sch Roggen oder Gerste, oder vier Sch Hafer gesät werden. Es ist wohl das beste, die Aussaat mit dem Areal zu vergleichen.

Über Arbeitsvieh und anderes Vieh

Auf dem Hof sind zehn Pferde und zehn Ochsen notwenig. Außerdem können auf dem Hof 40 Rinder und eine Schäferei zu 400 Schafen gefüttert werden.
Jeder Bauer hat acht Pferde, zwei Ochsen und sieben Kühe.
Der Kossate hält drei oder vier Pferde sowie vier Rinder.
In trockenen Jahren gedeihen Bienen in diesem Dorf gut.

 R 780   U 466 

Über Gesinde

Auf dem Ackerhof sind zwei Häker, ein Knecht, ein Junge und drei Mägde.
Jeder Bauer hat einen Knecht, eine Magd und einen Jungen.
Der Kossate behilft sich ohne Gesinde.

Über Abgaben

Akzise6  wird von dem gesamten Dorf im Quartal vier Rthl 20 Schilling gegeben.
Reitersteuer7  werden von dem Dorf monatlich fünf Rthl gegeben, außer wenn sie zehn Mal im Jahr zur Reitereinquartierung im Dorf Dienste leisten.
Magazinkorn8  wird von dem Dorf 48 Sch im Jahr gegeben.
Über dieHufensteuer9  kann nichts bestimmtes geschrieben werden, außer dass sie bezahlt werden muss, wie sie angesagt wird.
Von diesem Dorf werden für vier Hufen und 25 Morgen Hufensteuer gegeben nach Umfang der Reduktion.

 RRev 788   URev 400 

Am 25. Mai des Jahres 1705 ist zu Bremerhagen die Revision von mir Sam. Griese vorgenommen und befunden worden.

Neuer Acker seit der vorigen Vermessung

[Neuer Acker]   26M 148R
Fa  vier Stücke von F1 aufgepflügt, bestehen aus sandvermischter Erde, sind etwas niedrig und kaltgründig gelegen, sind schon das sechs Jahre unter Kultur, liegen beim Schlag E1, an Areal  13M 150R
Fd  ein Stück von F4 ist ganz aufgepflügt, besteht aus sandvermischter Erde und ist eben gelegen, an Areal  2M 225R
Fe  ein Stück von F5, ist ganz aufgepflügt, besteht aus kaltgründiger Sanderde, muss jedes dritte bis vierte Jahr brach liegen, wenn es zwei Jahre Saat getragen hat, an Areal  8M 88R
Ff  75R ein Stück von F6 aufgepflügt, besteht aus sandvermischter Erde und wurde dieses Jahr gerodet und gepflügt, an Areal  120R
Fg  ein Stück von F7 besteht aus sandvermischter Erde  75R
 RRev 789 Kb  ein Stück von K2, besteht aus guter, schwarzer, humoser Erde, an Areal  180R
Symbol 69  1 ein Stück von Symbol 69 besteht aus guter, schwarzer, humoser Erde  210R

 URev 401 

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

F1  ein Stück davon mit der Nr. X gekennzeichnet, der Grund ist eine viertel Elle tief gute, sandvermischte Erde, ist hoch und eben gelegen und zur Kultur geeignet  18M 90R
Anmerkung: Das übrige von F1 ist teils bergig, teils sumpfig gelegen, besteht teils aus schwerem, eisenrostigen, rötlichen Ton, teils aus magerem, moorigen Grund und ist zur Kultur nicht geeignet.

F2  ist zu niedrig gelegen und sumpfig, besteht aus grauem, kaltgründigem Sand, ist weder als Wiese noch als Acker brauchbar.

F3  ist eine Holzkoppel mit vielen großen Bäumen, der Grund besteht zwar aus sandvermischter Erde, kann aber wegen des vielen Holzes nicht als Acker genutzt werden.

F6  
F7 
sind beide mit hohen und großen Hölzungen aus Eichen und Birken bewachsen, können deswegen nicht unter Kultur gebracht werden, der Grund ist teils schwarze Erde, teils sandvermischte Erde.

K1  ist niedrig gelegen und sumpfig, kann nicht als Acker genutzt werden, der Grund besteht aus magerem, moorigen Sand.

Summe

NeuerAcker: 26M 148R Wüster Acker: 18M 90R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Peder (Petrus) Wising
Revision: Samuel Griese
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Abraham Hesselgreen vermessen.

2  Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen.  Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

5  Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.

6  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

7  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

8  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

9  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.