R 514   U 382 

Beschreibung des Bauerndorfes Gerdeswalde, das im Kirchspiel Horst liegt und Anfang September 1697 vermessen wurde

Dieses Dorf gehört Jochim von Platen in Willerswalde, liegt im Distrikt Grimmern und grenzt im Norden an Groß Wendorf, im Osten an Jager und Petershagen, im Süden an Jarmshagen und westlich an Horst.

Namen der Einwohner

1 . Jacob Schult, Bauer
2 . Jochom Jens, Bauer
freie Leute, besitzen jeder anderthalb Hufen zum Bewirtschaften, zahlen 32 Rtlr Pacht, ergibt 64 Rtlr

3 . Hans Glasow, freier Mann, hat zwei Hufen, zahlt 40 Rtlr

4 . Bengt Bengtson, Untertan
5 . Bartram Möller
6 . Marten Fögler, Untertan
Kossaten1 , haben jeder sieben Morgen, wofür sie jeder fünf Reichstaler leisten macht 15 Rtlr. Außerdem besitzen sie jeder eine halbe Hufe Mietacker für zehn Rtlr, ergibt 30 Rtlr. Sie dienen nicht, sondern zahlen stattdessen wie oben angegeben.

Summe: 140 Rtlr
 R 515 

7 . Jörgen Schult, Leinweber
8 . Jochom Tegg, Leinweber
9 . Jochim Stanik, Schweinehirt
freie Leute. Anmerkung: Der Pastor in Horst besitzt auch eine Kossatenstelle mit diesen sieben Morgen Acker dabei; was er dafür zahlt , kann keiner sagen

Früher haben hier sieben Vollbauern und vier Kossaten gelebt.

 R 516   U 386 

Arealausrechnung von Gerdeswalde

Der Acker liegt in vier Feldern, nämlich:

A. Dieses Jahr das Roggenfeld

[A]   65M 60R
Aa , Heißt das Sandfeld, besteht aus Sandhumus auf ebenem Land  15M 225R
Ab , Sandacker auf ebenem Land, macht  4M 120R
Ac , Ellerstück , niedrig liegender Sandhumus, ergibt  21M 150R
Ad , heißt Op de Huff und besteht aus Sandhumus auf durchschnittlich hohem Land, beinhaltet  17M 135R
Ad , Sandacker in genannter Hufe  6M 30R

B. Blumschlag , Gerstenfeld

[B]   76M 90R
Ba , Lehmhaltiger Sandhumus auf durchschnittlich hohem Land, ergibt mit Hodsbarg ,das von selber Art ist  68M 150R
Bb , magerer Sandacker im genannten Schlag  7M 240R

 R 517 

C. Hafer- und Erbsenfeld

[C]   69M 120R
Ca , Hoheschlag , besteht aus strengem sandhaltigen Lehm 36M 210R Cb, Im Kalebruk , besteht aus Lehmhumus auf hohem Land  30M 45R
Cc , ein sandig humoser Kamp2 , ergibt  2M 16R

D. Dieses Jahr Brachschlag

[D, E]   68M 105R
Da , Segenbarg , besteht aus hoch liegendem sandhaltigen Lehm, macht  2M 120R
Db , strengerer Lehm im selben Feld  3M 45R
Dc , Sandacker im selben Feld  2M 120R
 R 518 Dd , Mohrstück , eben liegendes Land, Lehmhumus, etwas sandvermengt  29M 15R
E , drei Ackerwurten3  aus Lehmhumus bei den Häusern  2M 225R

 U 387 

F. Wüster Acker

Fa , Sandig und auf durchschnittlich hohem Land, mit Heide bewachsener wüster Acker, beinhaltet  28M 45R
Fb , wüster Acker, recht gute Graswiese, zumeist recht niedrig liegend, beinhaltet  29M 120R

G. Wiesen

[G]  [Ertrag] 40 Heufuder  93M 120R
Ga , Sumpfige, durchschnittlich gute Wiese bei den Grenzen zu Groß Wendorf und Jager, stößt an eine Wiese bei der Grenze zu Petershagen, macht  62M 30R
 R 519 Gb , sind die zehn Wiesenstücke, die es inner- und außerhalb der Felder gibt, die meist festen Boden haben und durchschnittlich tragen, beinhalten  28M 270R
Gc , eine buschige Wiese beim Dorf, die lediglich zwischen den Sträuchern gemäht wird, macht  1M 120R

H. Wald und Weideland

[H]   217M 165R
Ha , Hoffkoppel , mit jungem Eichen- und Haselwald beim Dorf, beinhaltet  8M 240R
Hb , drei Erlenbrüche, von denen der eine Rickbruch heißt  57R 150R
Hc , sumpfige morastige Weide, heißt Im Blum , mit grobem Riedgras und Weidenbüschen bewachsen  95M 75R
 R 520 Hd , gutes festes Weideland, teils Graswiese, teils mit Heidekraut vermengt  56M

Tümpel und Moräste

I: p: , Die Moräste sind mit I:, die Tümpel mit p: bezeichnet, ergeben zusammen  23M 40R

Hofstellen

[Hofstellen zusammen]   20M 165R
Symbol 29  Hofstellen
Ö: T: , wüste Stellen
Symbol 87  der Weg durch das Dorf und die Triften4  durch die Felder mit einer Lehmkuhle in Db mit dem Zeichen Sig: o, diese Teile beinhalten  20M 165R

Summe

Acker: 279M 75R
Wüster Acker: 57M 165R
Wiese: 92M 120R
Heufuder: 40
Wald und Weideland: 241M 105R
Hofstellen: 20M 165R

 RRev 521   URev 326 

Am 30. Mai 1705 ist das Dorf Gerdeswalde revidiert und wie folgt befunden worden

Neuer Acker, der seit der letzten Vermessung aufgebrochen wurde

[F1, F2]   3M 270R
F1 , ein Stück vom wüsten Acker Fa aufgebrochen, wird in vier Schlägen bei Feld Ae bebaut, ist ebener Sand  90R
F2 , zehn Stücke, vom wüsten Acker Fb aufgebrochen, von denen sich zwei in Aa, vier in Ca, zwei in Da, eins in Ac und eines in Cb befinden, sind ebene, humusvermengte Sanderde und werden mit denselben Feldern bewirtschaftet, in denen sie liegen  3M 180R

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

[Fa, Fb]   37M 45R
Fa , Von Fa, ist mit Nr. 1 bezeichnet, kann durchaus kultiviert werden, da es recht hoch liegt und von ebenem Sand ist; mit kurzer Heide und Gras bewachsen, doch kann es nicht öfter als jedes dritte Jahr besät werden  19M 105R
 RRev 522  Das Übrige von Fa ist sehr tief liegend und zur Kultur nicht sehr dienlich
Fb , sechs Stücke von Fb, ist von derselben Güte wie 1, jedoch etwas niedriger, mit kurzem Gras und Heidekraut bewachsen  17M 240R
Das Übrige von Fb ist recht tief liegend und als Acker nicht recht zu nutzen. Man könnte durch das Ausheben von Gräben aber einiges verbessern.
Darüberhinaus ist hier nichts, weder Wiese noch Weide, das aufgebrochen werden könnte, denn es ist alles sumpfig.

Summe

Neuer Acker: 3M 270R

 RRev 523   URev 327a 

Arealausrechnung des Anteils des Herrn Hinrich von Platen an Gerdeswalde, der im Juli 1708 vermessen und wie folgt befunden wurde

Acker

Im Feld A

[P1-P5]   43M 30R
P1 , acht Stücke in Aa  9M 150R
P2 , drei Stücke in Ab  3M 120R
P3 , acht Stücke in Ac  14M 90R
P4 , elf Stücke in Ad  11M 90R
P5 , fünf Stücke in Ae  4M 180R

Im Feld B

[P6-P7]   52M 90R
P6 , 30 Stücke in Ba  46M 240R
P7 , sechs Stücke in Bb  5M 150R

Im Feld C

[P8-P9]   45M 195R
P8 , 16 Stücke in Ca  25M 210R
P9 , 21 Stücke in Cb  19M 285R

 RRev 524 

Im Feld D

[P10-P13]   42M 45R
P10 , 18 Stücke in Da  20M
P11 , zwei Stücke in Db  1M 255R
P12 , drei Stücke in Dc  1M 210R
P13 , elf Stücke in Dd  18M 180R
P14 , drei Stücke in E  2M 225R
[P15-P16]   2M 210R
P15 , zwei Stücke in F1  60R
P16 , neun Stücke in F2  2M 150R

Wüster Acker

[P17-P18]   19M
P17 , fünf Stücke in Fa  3M 210R
P18  25 Stücke in Fb  15M 90R
 RRev 525  Im übrigen wüsten Acker auf den Feldern dieses Dorfes verfügen die Besitzer über gewisse besondere Stücke, außerdem wird einiges als gemeinsame Weide genutzt

 URev 327b 

Wiesen

[P19-P21]   56M 120R
P19 , 55 Stücke in Ga  38M 240R
P20 , 44 Stücke in Gb  16M 60R
P21 , ein Stück in Gc  1M 120R

Gemeinsam genutzte Wiesen

[Zusammen]   9M
Symbol 10 , ein Stück in Ga  2M 120R
Symbol 10 , drei Stücke in Gb  6M 180R

Anmerkung

Vom Feld C sind seit der ersten Vermessung zwei kleine Ackerstücke wüst gelegt, die keiner der Besitzer haben will.  RRev 526  Sie werden nun als allgemeine Weide genutzt. Das eine Stück mit einer Größe von 150R liegt in Cb, das andere von 45 R Größe liegt in Cc, zusammen ergeben sie 195R.

Summe

Acker: 188M 195R
Wüster Acker: 19M
Wiesen: 56M 120R

 RRev 527   URev 327b 

Arealausrechnung des Anteils des Herrn Christian Plessen an Gerdeswalde, der im Juli 1708 vermessen und wie folgt befunden wurde

Acker

Im Feld A

[C1-C5]   21M 210R
C1 , sechs Stücke in Aa  6M 75R
C2 , zwei Stücke in Ab  1M
C3 , acht Stücke in Ac  7M 60R
C4 , zehn Stücke in Ad  6M 45R
C5 , fünf Stücke in Ae  1M 30R

Im Feld B

[C6-C7]   24M
C1 , 29 Stücke in Ba  21M 210R
C2 , fünf Stücke in Bb  2M 90R

Im Feld C

[C8-C10]   23M 30R
C8 , 16 Stücke in Ca  11M
C9 , 18 Stücke in Cb  9M 210R
 RRev 528 C10 , ein Stück in Cc  2M 120R

Im Feld D

[C11-C14]   23M 145R
C11 , 17 Stücke in Da  11M
C12 , ein Stück in Db  1M 90R
C13 , drei Stücke in Dc  210R
C14 , acht Stücke in Dd  10M 135R
[C15-C16]   1M 270R
C15 , zwei Stücke in F1  60R
C16 , sieben Stücke in F2  1M 210R

 RRev 529 

Wüster Acker

[C17-C18]   7M 210R
C17 , vier Stücke in Fa  1M 150R
C18 , 20 Stücke in Fb  6M 60R

Wiesen

[C19-C20]   27M 150R
C19 , 48 Stücke in Ga  20M 270R
C20 , 35 Stücke in Gb  6M 180R

Summe

Acker: 94M 55R
Wüster Acker: 19M 210R
Wiesen: 27M 150R

 R 530   U 383 

Annotationen über Gerdeswalde

Von Acker und Aussaat

Der Acker ist teils gut, teils durchschnittlich und teils schlecht, wie es die Ausrechnung über die Bodengüte beschreibt, er ist in vier Schläge aufgeteilt, und wird jedes vierte Jahr gedüngt.
Nr. 1 sät 30 Scheffel Roggen, 30 Scheffel Gerste, 36 Scheffel Hafer und keine Erbsen. Nr. 2 sät 30 Scheffel Roggen, 30 Scheffel Gerste, 36 Scheffel Hafer und ebenfalls keine Erbsen, Nr. 3 sät 42 Scheffel Roggen, 42 Scheffel Gerste, 42 Scheffel Hafer und Erbsen, Nr. 4 sät zehn Scheffel Roggen, zehn Scheffel Gerste, zehn Scheffel Hafer und Erbsen, Nr. 6 sät mit seiner Wurte5  oder dem Ackerstückchen beim Haus 17 Scheffel Roggen, 17 Scheffel Gerste und 17 Scheffel Hafer. Nr. 5 sät 14 Scheffel Roggen, 14 Scheffel Gerste, 18 Scheffel Hafer und Erbsen.
Hier werden nur recht selten Erbsen gesät, sagen die Bauern.
Roggen und Gerste werden hier drei Scheffel in einen Morgen gesät, Hafer vier Scheffel und Erbsen zwei Scheffel. In guten Jahren kann hier durchaus das sechste Korn erhalten werden, doch geschieht dies selten, sondern das dritte Korn in durchschnittlichen Jahren. Natürlich tragen die Felder dann am besten, wenn es nicht zu nass und nicht zu trocken ist.

 R 531 

Von Wiesen

Die Wiesen sind recht schlecht und haben nur kurzes Gras, sie können nicht sonderlich in der Heufuderzahl gesteigert werden. Sie geben nach hiesiger Aussage :
Nr. 1 erhält acht Fuder, Nr. 2 erhält acht Fuder, Nr. 3 erhält zehn Fuder, Nr. 4 erhält zwei Fuder, Nr. 5 erhält drei Fuder und Nr. 6 erhält drei Fuder.

 U 384 

Vom Weideland

Das Weideland ist hier nicht besonders, vor allem nicht in den Morästen, dort ist das Vieh auch nur selten, denn sie sind so tief, dass das Vieh dort fast schwimmen muss. In früheren Zeiten war hier genug Weideland, wenn die Gräben geöfnet wurden. Doch nun geschieht dies nicht, sondern das Wasser bleibt immer stehen und steht sogar bisweilen an den Rändern auf den Feldern.

 R 532 

Vom Gesinde

Nr. 1 hält einen Knecht, Nr. 2 einen Jungen, Nr. 3 einen Jungen und eine Magd, Nr. 4 hat kein Gesinde, Nr. 5 hält eine Magd, Nr. 6 eine Magd und einen Knecht.

Vom Vieh

Nr. 1 kann sieben Pferde, neun Kühe, sechs Schafe, acht Schweine und zwei Bienenstöcke füttern oder halten, Nr. 2 vier Pferde, zwei Ochsen, acht Rindviecher und zwei Bienenstöcke, Nr. 3 acht Pferde, zwei Ochsen und neun Rindviecher, Nr. 4 vier Pferde, zwei Ochsen, drei Kühe und ein Rindvieh, Nr. 5 zweieinhalb Pferde, zwei Ochsen und eine Kuh, Nr. 6 sechs Pferde, vier Ochsen und acht Schafe, Nr. 7 zwei Pferde und vier Ochsen, Nr. 8 hat zwei Pferde. Der Kuhhirt besitzt ein Pferd, der Schweinehirt hat ein Pferd.

 R 533 

Vom Wald

Gibt es hier nicht, lediglich einige junge Erlenbüsche. Wenn sie Brennholz benötigen, müssen sie es kaufen.

 U 385 

Von Abgaben

Die Bauern haben keine Kenntnis darüber, da sie keine Quittungen erhalten. Sie können sich auch nicht daran erinnern, was sie ausnahmsweise geben.
Magazinkorn6  gibt jeder der Vollbauern fünf Scheffel Roggen, ergibt 15 Scheffel. Die Kossaten geben zusammen fünf, ergibt fünf Scheffel, und als Summe 20 Scheffel.
An Reitersteuer7  leisten die Vollbauern im Monat einen Rtlr. und die Kossaten zusammen ebenfalls einen Reichstaler. Jeder Bauer gibt einmal im Jahr einen halben Rtlr Kopfsteuer8 , für seine Frau 16 Schilling und für eine Magd zwölf.
Die Kossaten geben ebenso viel. An Nebenmodus9  leisten die freien Leute für jede Kuh acht Schilling, für ein Pferd acht Schilling und ein Schaf einen Stempel, die Untertänigen nichts.
 R 534  Nr. 1 und Nr. 2 geben jeder zwei Scheffel Priesterkorn10  und zwei Scheffel Hafer Küsterkorn. Nr. 3 gibt drei Scheffel Priesterkorn und drei Scheffel Hafer Küsterkorn.
Der Leinweber Nr. 7 gibt drei Gulden acht Schilling Kopfsteuer, für seine Frau zwölf Lübsche Schilling, für seinen Sohn 24 Lübsche Schilling, zehn Mark Nebenmodus und 15 Lübsche Schilling Akzise11  jedes Vierteljahr.
Nr. 8 gibt drei Gulden 12 Schilling Kopfsteuer für sich und seine Frau, 10 Mark Nebenmodus und einen Reichstaler Stättegeld für den Platz auf dem ihr Haus steht.
Der Kuh- und der Schweinehirte geben wie die anderen Kopfsteuer und Nebenmodus.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: k. A.
Revision: A. Norrdahl
Anmerkungen:

1  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

2  Kamp, ein mit einem Zaum oder Graben eingefasstes Stück Feld von unbestimmter Größe.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 34, Berlin 1785, Sp. 1.

3  Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist.  Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.

4  In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide.  Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.

5  Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist.  Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.

6  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

7  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

8  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

9  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

10  Kirchenkorn: Das Kirchenkorn war eine Unterhaltsabgabe an die Geistlichen in Form von Geld oder Naturalien.  Backhaus, Helmut: Reichsterritorium und schwedische Provinz. Vorpommern unter Karls XI. Vormündern 1660-1672, Göttingen 1969, S. 243f. (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 25

11  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.