Beschreibung und Annotation des Gutes Horst, das im Juni des Jahre 1697 vermessen wurde1
Dieses ist ein Kirchdorf unter dem Amt Wolgast, ungefähr eine Meile nordwestlich von Greifswald entfernt gelegen. Vor
drei Jahren ist es reduziert worden, nachdem es eine lange Zeit der Familie Busch gehört hatte, deren Herkunft der Kaufmannstand ist. Die alte Hufenzahl sind fünf Hufen, es weiß niemand ob es Land-
oder Hakenhufen waren, nun wird für eineinhalbreduzierte Hufen2 und sechs Morgen versteuert. Alle Einwohner sind Kossaten. 3 Früher sollen hier 22 Einwohner gelebt haben, die zumeist Handwerker waren. Die jetzigen
Einwohner haben zuvor zehn Rthl Dienstgeld4 gegeben, aber als ihnen dieses erhöht und erschwert wurde, hat die derzeitige königliche Kommission dieses auf sechs Rthl
herabgesetzt, so berichtet man.
Der Krüger, der hier wohnt, soll früher vier eindrittel Rthl gegeben
haben, aus dem Grund, weil in der herzoglichen Zeit5 hier ein Freischulz war. Aber nun muss der Krüger insgesamt zehn Rthl
für seinen Acker und den Krug geben. Nebenbei ist er ein Schulz, der
für seine Mühe nichts erhält als den Titel.
Der hiesige Pastor hat nicht nur eine Hufen getrennt von
den anderen, sondern auch hier und da einige Wiesenflecken. Die Hufe soll R 601 beinahe zwei Landhufe betragen.
Was den Acker, die Windmühle und die Wiesen Segebadenhaus betrifft, findet man im Areal
angegeben. Der Müller gibt an Buschs Witwe für die Mühle acht Drömt Roggen. Die Witwe Buschs hat nur diese Mühle von der Reduktionskommission6 unreduziert für sich behalten. Bei der Mühle liegen sieben Morgen an Wiese und Acker, für den Acker soll die Mühle in Stand gehalten werden
Die Ackerbestellung
Was die Ackerbewirtschaftung anbelangt, so ist der Boden durchweg zumeist recht sandig, und was niedrig liegt, ist in nassen so gefährdet wie der andere Boden in trockenen Jahren nicht ertragreich ist. Der Acker ist in keine bestimmten Felder oder Schläge geteilt, sondern wird jedes Jahr besät.
Die Aussaat
Die Aussaat beträgt für jeden acht Sch Roggen, sech Sch Gerste und ebensoviele Sch Hafer.
Die Aussaat des Herrn Pastors soll an die 20 Sch Roggen betragen, ebenso an Gerste und an Hafer zwölf Sch.
Man rechnet hier das zweite Korn.
Wiese und Heuschlag
Wiesen und Heuwerbung sind hier zum Teil vorhanden, aber nicht sehr ertragreich, da einige mit Büschen bewachsen sind, und andere sind von flachem und geringem Graswuchs. Es wird gesagt, man könne pro Mann drei Fuder Heu bekommen. Die Kirchenwiese soll zehn Fuder geben.
R 602Weide
Die Weide ist am besten hier im Dorf, besonders in trockenen Jahren, wenn die morastige Weide südlich des Dorfes vom Vieh betreten werden kann.
U 429Wald
Wald ist hier für Zäune und Brennholz zu finden. Im Winter müssen sie all ihr Holz im Rickbruch schlagen, der ungeheuer tief ist. Ein großer Teil des genannten Bruches, der hierher gehört, ist auf der Karte über Eldena zu finden.
Vieh
Das Vieh soll im gesamten Dorf, zusammen mit dem Vieh des Pastors, nicht die 40 Stück übersteigen. Man soll hier nicht mehr als drei Zugochsen pro Mann besitzen, Schafe sollen nicht viel über eine Stiege kommen. Es ist anzumerken, dass das Dorf die Freiheit hat, zum Teil auf der Feldmark Wendorfs und Segenbadenhaus zu weiden, was man bei den Dörfern vermerkt findet. In diesem Sinne gibt es dort einige bestimmte Weideabschnitte, die sich das Vieh der Dörfer mitunter teilt. Das sieht man bei obengenannten Dorf Segebadenhau, dort ist die Wiese R2 Allmende.
Notiz:
Zur herzoglichen Zeit soll dieser Hof wie eine andere Stadt oder ein privilegiertes Dorf die Freiheit gehabt haben, nach einem Vogel zu schießen, wofür man noch heute den Beweis in Greifswald findet, wo der Silbervogel ist, den ihnen die Herzöge R 603 schenkten, ein unumstößlicher Beweis solcher Freiheit. Aber nun, da obengenannter Vogel aufgrund von Armut gegen eine gewisse Summe an Geld in die Hände der Greifswalder versetzt ist, haben sie auch ihre Freiheit lange Zeit nicht genutzt.
Der Grenzverlauf
Der Grenzverlauf ist zumeist ringsum richtig, außer im Westen mit Segebadenhau und im Norden mit Wendorf. Dort weiß man nichts Bestimmtes zu sagen, als nur, dass man seit Menschengedenken die oben genannte Freiheit hat, dass das Vieh sich an den Stellen das Gras teilen solle, die als gemeinsame Weide angegeben zu finden sind.
Namen der Einwohner
1.
Die Witwe des verstorbenen Busch.
2.
Albertus Schwart, Pastor.
3.
Theodosius Newe, Krüger.
4.
Petter Ewert.
5.
Jochom Ewert.
6.
Petter Gollnow.
7.
Jochom Sass.
8.
Jasper Wulf.
[-]
Ernst Häger.
9.
Hans Spank, Müller.
10.
Hinrich Helmdorff.
Sind alle Kossaten und gleich an der Ackerbewirtschaftung beteiligt.
Einlieger
11.
Sigmon Jensen, Schneider.
12.
Jochom Wegner, Küster.
13.
Hans Gröning, Kuhhirte.
13.
Petter Bannekow.
Der Anteil der Witwe des verstorbenen Busch ist ebenso groß wie der Anteil der anderen, der Müller hat ihn für acht Rthl gepachtet.
R 604 U 430Arealausrechnung des Hofes Horst
[Acker insgesamt] 204M 90R
Die Ackerbewirtschaftung nördlich des Dorfes
| A niedrig und
teils lehmig-humos 52M 210R A1 höher liegend und recht sandiger Lehmhumus 10M 150R |
Bauernacker |
A2
Pastorenacker, recht sandiger
Lehmhumus
17M 30R
A3
Acker, der zu Segebadenhau gehört, recht sandiger
Lehmhumus
1M 30R
Südlich des Hofes
| B ist teils
niedrig und ein wenig sandvermischter Lehmhumus 40M 270R B1 ist recht sandig und zumeist höher liegender Lehmhumus 28M |
Bauernacker |
| B2 ziemlich
guter Lehmhumus, etwas höher liegend 28M 210R B3 recht sandiger Lehmhumus 18M 60R |
Pastorenacker |
B4
Acker, der zu Segebandenhau gehört, Lehmhumus
240R
B5
Acker, der zu Segebadenhau gehört, recht sandiger
Lehmhumus
5M
B6
Küsteracker, zumeist niedriger
Lehmhumus
1M 90R
Wiesen und Heuschlag
[C,C1-C8] 56M 30R
| C von einem sehr
guten, flachen und grasreichen Wiesenboden 25M 210R C1 von einem buschigen Wiesengrund 10M 60R |
Bauernwiese |
| C2 von einem sehr
guten, grasreichen Wiesenboden 2M 120R C3 von einem buschigenWiesengrund 2M 120R C4 sind zwei Wiesentümpel, die zumeist gemäht werden können 1M 150R |
Pastorenwiese |
C5 Wiese, die zu Segebadenhau gehört, ist eine buschige Wiese. Hierunter versteht man auch zwei buschige Wiesen neben B5 zu ein neunzehntel Morgen 9M 60R U 431
| C6 von sehr gutem,
grasreichen Wiesenboden 240R C7 eine buschige Wiese 180R |
Küsterwiese |
C8 Kirchenwiese, eine gute, flache Wiese 3M 90R
Wald und Weideland
[Wald- und Weideland insgesamt]
196M 270R
D
Rickbruch ist ein übermäßig tiefer und morastiger
Bruch mit dichten und dicken Weidebüschen bewachsen. Hierunter versteht
man einen Morast, der sich beim Dorf befindet
112M 270R
R 606 [D1,
,
ergeben zusammen
55M 270R]
D1
ist eine recht morastige und tiefe Weide neben dem Morast
Rickbruch , jedoch flache, aber zu denTriften7 hin ist sie fester. Hier einbezogen sind auch genannte Trift sowie eine ziemlich gute und
flache Weide mit
Hof- und Wegstellen mit
der Signatur
, weil sie ohne Unterscheidung zusammenhängen
die Mühlenstelle wird auch eingeschlossen, mit der Signatur
ergeben alle zusammen 55M 270R
D2
ist eine flache und fortlaufend bültige, höher liegende Weide
11M 30R
D3
eine sehr gute, flache und niedrig liegenden Weide, die wohl als
Wiese eingezäunt werden könnte, was sie früher wohl gewesen ist, gehört zu Segebadenhau 17M
Obst- und Gemüsegärten
E sind nicht nur Obstgärten mit einigen Apfel- und Kirschbäumen, sondern auch Kohlgärten und Kälberkoppeln 8M
Summe
Acker: 204M 90R
Wiese: 56M 30R
Heufuder: 56 Heufuder
Wald undWeideland: 196M 270R
Obst- und Gemüsegärten: 8M
Am 28. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Horst revidiert und wie folgt befunden
Hier im Dorf wurde seit der letzten Vermessung weder etwas aufgebrochen, noch findet man hier eine Gelegenheit, etwas von
Wiese oder Weideland aufzubrechen.
Der Pastorenacker und die Pastorenwiese wurden bei der letzten
Messung abgeteilt.
Kirchenacker, ist nun abgeteilt
[Ka-Kc]
5M 165R
Ka
ein Stück in B1, genannt Beij der Booke gelegen
2M
Kb
ein Stück in B5, genannt Beij der Krugstädte
1M 75R
Kc
ein Stück ebenso in B5 auf der Westseite des Küsterackers
2M 90R
B6
wurde bei der vorigen Vermessung abgeteilt und ausgerechnet, genannt Nach dem Rickbruck
.
C8
ist eine Kirchenwiese, die bei der
vorigen Vermessung abgeteilt und ausgerechnet wurde.
Küsteracker und Küsterwiese
Kd ein Stück in B5 zu 1M 45R
C7 ist eine Wiese, die dem Küster gehört, wurde bei der letzten Messung abgeteilt und ausgerechnet.
Ke eine Wiese hinter dem Haus des Küsters in D zu 210R
Summe
Kirchenacker: 5M 165R
Küsteracker: 1M
45R
Küsterwiese: 210R
1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.
2 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
3 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
4 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
5 Herzog Philipp Julius (1584-1625), von 1603 bis zu seinem Tod 1625 führte er die Regierung des Herzogtums Pommern-Wolgast. Wehrmann, Martin: Genealogie des pommerschen Herzogshauses. (Veröffentlichenungen der landesgeschichtlichen Forschungsstelle für Pommern. Bd. 1, H. 5) Stettin 1937. S. 130f.
6 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
7 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.