R 585   U 421 

Beschreibung und Annotation des Gutes Segebadenhaus1 

Dieser Hof wurde im Juni des Jahres 1697 vermessen. Der Ort liegt ungefähr eine Meile nordwestlich von Greifswald und gehört unter das Amt Wolgast. Es wurde erst vor kurzer Zeit reduziert,2  nachdem es lange Zeit in fremden Händen war, zuletzt gehörte es Bürgermeister Schmitelow, dessen Erben und Witwe sollen es nun für 400 Rthl Pacht in Besitz haben. In frühreren Tagen, als hier viel mehr Acker zugehörte, sollen diesem Gut 23 einhalb Landhufen angerechnet worden sein, aber nun versteuert das Dorf nur sechs reduzierte Hufen und 16 Morgen. In alten Zeiten haben hier 15 Vollbauern und ein Kossate3  gewohnt, nun sind es sechs Vollbauern. Der übrige Anteil ist das Ackerwerk, wo die genannten Bauern dienen und ihren Hofdienst4  nach Landessitte verrichten.
In Kontributionen und Abgaben sind sie ihren Nachbarn mit ebensolcher Hufenzahl gleichgestellt, 5 sie sagen jedoch, bis jetzt versteuern sie sowohl für den gesamten Hof als auch für ihren eigenen Hofacker. Es ist anzumerken: Der eigene Acker der Bauern beträgt neun Landhufen und die eineinhalb, die sie vom Hof pachten, haben sie zu gleichem Anteil unter sich aufgeteilt. Für die genannten eineinhalb Hufen geben sie  R 586 24 Rthl, so bleiben für den Hof 13 Hufen übrig, die man bewirtschaftet.
Was sonst den Pastorenacker betrifft, der zwischen Segebadenhau und Horst liegt, so hat man keinen Nachricht bekommen können, ob dieser zuvor hier eingerechnet war oder nicht. Sie sagen jedoch, dieser soll zu einer Landhufe und dreiviertel gerechnet werden. Der Pastor hat sonst auf ihrem Feld ein Stück Acker, das zu eineinhalb Morgen gerechnet wird, dieses Land hat er nun einige Jahre wüst liegen lassen. Darin soll man sechs Scheffel Hafer einsäen können. Was dem Pastor sonst zukommt, so erhält er von den hiesigen Einwohner nach Landes- und allgemeinen Brauch. Er wohnt im Ort Horst, zu dessen Kirchspiel dieses Gut gehört.
Was nun die Hufen der Einwohner anbelangt, so besitzt Hindrich Moij die allerschlechtesten, weil seine Hufe durch schlechten Sand verläuft, so ähnlich ist es auch bei Michel Ewert, dessen Anteil verläuft durch den schlechten Sand neben der Grenze zum Ort Horst.
Der Schulz besitzt im Acker eine Wiese zu vier Morgen für seinen Dienst.
Anmerkung: Die Unterscheidung zwischen Hof- und Bauernacker beruht nur auf deren und einen abgetrennten Acker, so dass unter das Areal der Bauern auch die eineinhalb  R 587 vom Hof gepachteten Hufen eingeschlossen sind, obgleich diese zum Hof gehören. Der vom Hof getrennte Acker und wie er befunden, ein- und abgeteilt ist, findet man in der Ausrechnung.

 U 422 

Ackerbewirtschaftung

Der Acker ist an Grund und Güte zum größten Teil gut, wie aus der Ausrechnung zu sehen ist. Hier soll selten großer Misswuchs geschehen, da der Acker richtig bewirtschaftet wird, aus dem Grund, was höher liegend ist, ist von der Beschaffenheit weder zu hoch noch zu niedrig. Die niedrig liegende Bodenart nimmt in nassen Jahren schaden und die sandige in trockenen Jahren. Sowohl der Hofacker als auch der Bauernacker liegen in vier Feldern, wovon drei jedes Jahr besät werden. Was nördlich des Dorfes liegt ist ein Hilfsfeld zu den anderen Felder, die südlich liegen.

Aussaat

Für jeden Bauern soll sich die Aussaat auf 26 Scheffel für Roggen, auf 24 Scheffel für Gerste und auf ebensoviel für Hafer sowie auf vier Sch Erbsen belaufen. Aber der Hof soll an Roggen, Gerste, Hafer und Erbsen aussäen können.6  Die Bauern sagen, man könne knapp das vierte Korn wieder bekommen und das nur in guten Jahren.

Über Wiesen und Heuernte

Was das anbelangt, so ist festzustellen, dass man hier wohl  R 588 mehr einzäunen könnte, als zu finden ist, da dicht an der Grenze zu Willershagen überall guter Wiesengrund ist, der nun als Viehweide dient. Sonst sind deren Wiesen und Wiesenflecken in Büschen, Morast und Wald gelegen und die Bauern berichten, einer könne knapp fünf Fuder Heu bekommen und der Hof insgesamt nicht viel über 20 Fuder.

Wald

Wald ist hier nicht besonders viel, obgleich Freijenholtz sehr viele Eichen hat, jedoch sind diese alle jung und ohne Mast. Doch man hat hier reichlich Brenn- und Stangenholz. Beim Dorf in der Weide war früher ein schöner Eichenwald, aber der wurde im letzten Krieg7  ganz zerstört, so dass man dort nun viele junge Eichen hat.

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Weide

Die Weide hier im Dorf ist sehr gut für Großvieh sowie auch für Schafherden, weil man hier sowohl Heideland als auch grasreiches Weideland findet. Der hiesige Wald ist überall von gutem, grasreichen Grund, das bewirkt, dass man hier viel Sommervieh halten kann. Aber man muss immer darauf achten, was man über den Winter füttern kann, soll man auf dem Hof finden können.

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Vieh

Rinder zu 50 bis 60, an Zugochsen zehn, an Schafen 400 Stück. Jeder Bauer hat zehn Rinder und acht Zugochsen, aber Schafe findet man überall nicht mehr als 24. Man sagt, weil die Schafe schnell wachsen, kann jeder nicht mehr als zehn Stück halten.

Windmühle

Die Windmühle hat hier 20 Jahre gestanden, als der Wind sie umwehte. Man gab sechs Drömt Roggen, hatte Acker zu fünf Scheffeln Roggen und dieses Land nannte man Mölenbrinck . Dieses Ackerstück findet auf der Karte und in der Ausrechnung zu Wendorf.

Grenzverlauf

Der Grenzverlauf mit Eldena ist ohne Streitigkeit, sowie auch im Westen mit Willerswalde8  und Willershagen, im Norden mit Mannhagen und im Osten9  mit Horst. Wovon der letztgenannte Hof keine besondere Grenztrennung hat.

 R 590 

Einwohner

1.  Die Witwe des verstorbenen Schmitelow.
2.  Hans Möhl, Schulz.
3.  Hinrich Wulff.
4.  Thünnes Wulff.
5.  Michel Ewert.
6.  Henning Moij.

Einlieger

8.  Kasten Rod, freier Mann.
9.  Dawid Menick, Kuhhirte.
10.  Christian Theg, Leinenweber.
11.  Claes Dewert, untertänig.
12.  Hans Krackt, untertänig.
13.  Petter Woller, Schäfer.

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Arealausrechnung von Segebadenhau

[Acker insgesamt:]   607M 150R

Der Hofacker südlich des Dorfes

A  die Roggensaat  49M 140R
B  die Brache  51M 150
C  die Gerstensaat  52M
Alle von einem wohl gelegenen, hoch liegenden lehmig-humosen Grund

D  von obengenannter, guter Bodenart  35M 90R
D1  von einem recht sandigen Lehmhumus  26M 30R
Die Hafersaat

Bauernacker, südlich des Dorfes

E  von wohl gelegenem, hoch liegendem Lehmhumus  69M
E1  von schwerem, sandvermischtem Lehmhumus  18M 60R
Die Roggensaat

F  die Brache
G  die Gerstensaat
beide von wohl gelegenem, hoch gelenem Lehmhumus

H  von wohl gelegenem, hoch liegendem Lehmhumus  50M 90R
Hb  von niedrig liegendem Lehmhumus  28M 150R
Die Hafersaat

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Hofacker, nördlich des Dorfes, der Kornfelt heißt

J  von wohl gelegenem, hoch liegendem Lehmhumus  23M 210R
J1  von recht sandigem Lehmhumus  5M 60R
Die Roggensaat

K  die Gerstensaat  18M 210R
L  die Brache  15M 90R
M  die Hafersaat
Diese sind zum Hof hin höher liegend, bei dessen lehmig-humosen und guten Boden, werden zur Weide hin kontinuierlich flacher

Bauernacker, nördlich des Dorfes im selben Feld

N  von zumeist obengenannter Bodenart  8M 150R
N1  von recht sandigem Lehmhumus  19M 60R
Die Gersten- und Hafersaat

O  Pastorenacker, der meist von niedrig liegendem Lehmhumus ist  2M 60R

 R 593 

Wüster Acker

[P]   322M
P  ist neben der Grenze, niedrig liegendes Weideland, aber zum Wald hin auch Acker mit bültigem Heideland  96M 240R
P1  kahles, flaches, höher liegendes Heideland, das von obengenanntem lehmig-humosen Grund ist  225M 60R

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Wiesen und Heuernte

[q]  [Ertrag] 107 Heufuder  107M 240R
q  Die Grosse Wisch ist eine tiefe und morastige Wiese neben der Grenze, aber zum Acker hin von festem Wiesengrund, überall sehr mit Büschen bewachsen und grasreich  67M 210R
q1  Priesterwisch , die dem Pastor in Horst gehört, ist sehr tief und morastig, eine mit Büschen bewachsene Wiese  9M 120R
q2  im Freijholtz sind fünf und im Missbruch zwei buschige jedoch grasreiche Wiesenflecken  26M 120R
 R 595 q3  neben dem Bauernfeld N eine flache, grasreiche und teils niedrige Wiese, sowie im Feld H eine Wiesenecke von gleicher Natur und Nr. 3 zu  4M 90R

Diese obenstehenden Wiesen, die größtenteils mit Büschen bewachsen sind, für diese kann man kein bestimmtes Maß finden, außer dass sie alle jährlich gemäht werden können. Aus dem Morast bekommt man, wenn überhaupt, ein kleines Fuder. Insgesamt 107 Fuder.

 U 426 

Wald und Weideland

[Wald und Weideland insgesamt:]   448M 60R
R  Freijenholtz ist ein Eichen-, Espen-, Birken-, Hasel- und Erlenwald, sein Boden ist gute Weide.
Symbol 32 hierunter versteht man eine Mühlenstelle mit der Signatur Symbol 32 
2  sind acht kleine Buschflecken im Ackerfeld liegend, mit der Signatur Nr: 2 insgesamt  138M 210R
 R 596 R1  Mesbruch, ist überall tiefer, morastiger grund, sowie kleiner Erlenwald, jedoch sehr gute Weide, besonders in trockenen Jahren  151M 120R

[R2 und o ergeben zusammen  17M 120R]
R2  dieses soll sich das Vieh aus Horst mit dem aus Segebadenhau teilen, denn diese flache und tiefe, morastige Weide ist doch sehr grasreich.
o  hier sind fünf kleine Tümpel eingeschlossen, die sich im Acker befinden mit der Signatur o und zu ein einzehntel Morgen
 17M 120R

[R3 und Symbol 29  ergeben zusammen  125M 210R ]
R3  ist eine Weide neben der Grenze zu Bremerhagen, die ein wenig niedrig ist aber von so gutem Graswuchs, dass sie wohl als Wiese gelten könnte und weil die Wege überall von gutem, höher liegendem Wiesengrund sind.
Symbol 29 eingeschlossen sind die Grundstücke hier mit der Signatur Symbol 29 
 125M 210R

 R 597  R4  ein kleiner Eichenwald mit Weideland und jungen Eichen  10M
R5  eine Pferdekoppel, mit gutem Wiesen- und Weidegrund  5M

 U 427 

Obst- und Gemüsegärten

S  ein Obst- und Gemüsegarten des Gutes, davon besteht erstgenannter zumeist aus Kirschbäumen und einigen Apfel- und Birnenbäumen  17M 60R

Ungewisse Grenze

T  zwischen Mannhagen und genanntem Dorf befindet sich eine unbestimmte Grenze im Morast, der Missbruch genannt. Denn die aus Mannhagen haben meinem Kollegen auf andere Weise den Grenzverlauf gewiesen als die hiesigen Bauern es mir erzählten. Die Stelle besteht aus dem Erlenmorast, denn er ist ein Teil des Missbruch , der überall von tiefem Grund ist.

Summe

Acker: 607M 150R
Wüster Acker: 322M
Wiese: 107M 240R
Heufuder: 107 Heufuder
Wald und Weideland: 448M 60R
Obst- und Gemüsegärten: 17M 60R
Grenzauszeichnung: 15M 210R

 RRev 598   URev 329 

Am 22. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Segebadenhau revidiert und wie folgt befunden10 

Neu aufgebrochenerAcker, seit der vorigen Vermessung

Pa  zwei Stücke von Pa aufgebrochen, etwas sumpfiger Sandboden, eine viertel Elle tiefer, dichter Sandboden, überall niedrig gelegen, kaltgründig, kann nicht in bestimmten Schlägen bestellt werden, sondern wird nur hier und dort besät  10M 270R

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

P  von P die mit Pb bezeichneten Stücke, bestehen aus tief liegendem, sumpfigen Sandboden, einviertel Ellen tiefer, dichter Boden, der Grund darunter ist roter Sand, könnte wohl aufgebrochen werden, wenn man die alten Gräben aufbrechen würde und mit kurzer Heide und Grasbewuchs verbesserte  73M 30R

Das übrige von P ist sehr sumpfig und tief liegend, insgesamt als Acker nicht geeignet, kann aber als Wiese genutzt werden.

 RRev 599 

P1  ein Teil von P1, gekennzeichnet mit Pc könnte ganz, wenn es notwenig wäre, aufgebrochen werden, aber müsste zuvor durch Gräben und Teiche verbessert werden, weil es sehr tief liegt und kaltgründig ist. Besteht sonst aus Sandboden, der eine viertel Elle tief dicht ist, ist nun eine gute Grasweide  30M
Das übrige von P1 besteht aus holprigen Torfmoos, der Grund darunter ist von rotem Sand. Wird insgesamt als unbrauchbar zum Acker bezeichnet.

Summe

Neuer Acker: 10M 270R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Anders Jernström
Revision: P. Brodthagen, Ab. Wulff
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.

2  Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen.  Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

5  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

6 Die Angaben zur Aussaat des Hofes fehlen sowohl in der Rein- als auch in der Urschrift.

7  Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

8 In der Urschrift ist als weiterer Grenzort Bremerhagen vermerkt.

9 In der Urschrift ist als weiterer Grenzort Wendorf vermerkt.

10 Laut Urschrift wurde die Revisionsmessung von P. Brodthagen und Ab. Wulff vorgenommen.