Beschreibung des Gutes Wüst Eldena, das am letzten Tag des Juni und am ersten Tag des Juli im des Jahre 1697 vermessen wurde1
Dieses Gut, das ungefähr eineinhalb Meilen westlich von Greifswald liegt, gehört zu dieser Stadt, worunter es seit undenklichen
Zeiten gelegen hat. Es gehört zum Kirchspiel Horst. Man sagt, das gesamte Gut soll früher zu nicht mehr als sechs Hakenhufen
gerechnet worden sein, das sind Landhufen. Was sonst die Reduktion2 dieser Hufen betrifft, wissen sie nichts zu berichten, weil sie soviel geben müssen, wie ihnen von ihrem Gutsbesitzer gesagt
wird.3 Da sie dafür keine Quittung bekommen, weiß man also nicht, wie hoch sie eingeschätzt werden.
Magazinkorn4 hat jeder in den vergangenen zwei Jahren 14 Roggen Scheffel gegeben. Jeder Bauer gibt jeden Monat einen Rthl
Reitersteuer5 und dazu haben sie im Jahr ein und aus zwei Reiter im gesamten Dorf untergebracht.
Sonst muss man wissen, dass sich hier
im Dorf eine Tochter-Kapelle befindet, die zu Horst gehört. Diese hat hier auf der Feldmark drei Wiesenflecken, von denen
zwei Rthl
gegeben werden und von der dritten Wiese einen halben Rthl jährlich. Von dem obengenannten Geld bekommt der Pastor in Horst
eineinhalb Rthl für seine Arbeit und die Mühe, die er hat, wenn er jährlich R 610 sechs Mal hier predigen muss, aber er wird jedes mal von den hiesigen Einwohnern bewirtet. Der Küster aus Horst erhält davon
auch
sechs Groschen. Der Schulz bekommt hier für seine Mühe einen Morgen Acker und eine Koppel, die er teilweise als Acker, teils
als
Wiese nutzt.
Sie müssen sämtlich zwei Drömt Hafer an das Amt Loitz geben für den Morast, der Die
Houff genannt wird und beim Feld Die Houff unter der Signatur C3 liegen
soll. Aus dem Grund, weil dieser Morast herzoglich6 sein soll. Sie geben auch pro Mann zwei Sch Hafer und einen Scheffel Roggen sowie einen Fuder Heu vom gesamtes Dorf an den
Greifswalder Herrendiener.
Ackerbewirtschaftung
Der Acker ist im Grunde zumeist von gut gelegenem Lehmhumus, wie in der Ausrechnung zu sehen ist. Aber was sonst den gesamten Bodes des Gutes betrifft, so ist dieser zumeist niedrig liegend, so dass nasse Jahre schädlicher sind als trockene. Weil die Wiesen, die alle niedrig liegend sind, nicht abgeerntet werden oder wachsen können, wie auch der niedrig liegende Acker darin ertränkt oder erstickt wird.
Die Aussaat
Die Aussaat soll pro Mann an Roggen 24, an Gerste 24, an Hafer 24 und an Erbsen 14 Sch betragen. Und nachdem sie alle gleich in der Ackerbewirtschaftung sind, so R 611 sind sie auch alle gleich in der Aussaat. Es gibt vier Schläge oder Felder wie Das Grimmsche , das nun die Roggensaat trägt, Das Lötzische , das nun die Gerstensaat trägt, Das Felt in der Rickborn , das nun Hafersaat trägt, Vorm Holtz und Die Houff sind die Brache.
U 434Wiese und Heuernte
Wiese und Heu scheint es hier an Überfluss zu geben, wie in der Ausrechnung zu sehen ist. Denn zuerst sind sie an Zahl ziemlich viele und dann wachsen sie alle gut, besonders in trockenen Jahren. Wie oben schon gesagt wurde, ist anzumerken, dass es hier keine ständigen Wiesen gibt, sondern wenn diese oder die Ackerfelder besät werden, so werden auch die darin liegenden Wiesenflecken eingezäunt. Wie dieses Jahr die Wiese, die Beijm Kollck-Graffwen genannt wird, Weide war, nachdem sie brach lag, nächstes Jahr wird sie wieder als Wiese eingezäunt. Man sagt, im vergangenen Jahr solle man nicht mehr als 14 Heufuder pro Mann bekommen haben, obwohl sie nicht leugnen, dass sie nicht mehr in trockenen Jahren bekommen.
Wald und Weide
Was Wald und Weide anbelangt, so ist vom ersteren hier kaum soviel zu finden, wie man es für Brenn- oder Zaunholz braucht. Die letztgenannte besteht aus ihrer Brache und was sie sonst von ihren Wiesen entbehren können. Man kann R 612 wohl sagen, man findet diese hier für die Einwohner nicht im Überfluss. Sie sagen auch, dieses sei eine Ursache, warum sie nicht wissen, wieviel Heu jeder im Jahr bekomme. Denn in einigen Jahren müssen sie ihrem Vieh mehr Weide überlassen und folglich erhalten sie hingegen weniger Heu, weil es von ihrem Heuschlag genommen wird, was sie als Weide liegen lassen und einräumen müssen.
Vieh
Sie sagen, im gesamten Dorf sind 80 Stück Rinder, aber große und alte Zugochsen soll jeder Bauer acht Stück haben. Schafe findet man hier ungefähr drei bis vier Stück bei jedem.
U 435Hofdienst
Hofdienst7 hat dieses Dorf früher in Groß Petershagen geleistet, aber als dieses Gut dort zerstört war, haben die hiesigen Einwohner zumeist ihrem Gutsherren 25 Rthl Dienstgeld8 gegeben, jeder 50 Gulden.
Der Grenzverlauf
Der Grenzverlauf ist ringsum richtig, sowohl im Osten mit Horst und Willershusen, im Süden mit Neuendorf und Prützmannshagen, als auch im Westen mit Barthmannshagen und Willerswalde sowie im Norden mit Segebadenhau.
R 613Einwohner
1.
Claes Meijer, Schulz.
2.
Jochom Sillmer.
3.
Petter Schwerin.
4.
Christian Pullsack.
5.
Jochim Barnekow.
6.
Peter Morder.
Einlieger
7.
Hans Thegk, Leinenweber.
8.
Stoffer Salman, Zimmermann.
| Hinrich Schwerin, Kuhhirte. Jochom Schwerin, Schweinehirte. |
9. |
10. Die Kapelle im Dorf.
R 614 U 436Arealausrechnung von Wüst Eldena
Der Acker
[A] 289M 240R
| A Die Houff ist mitten darauf guter, hoch liegender Lehmhumus, aber an den Enden ein
wenig niedrig 34M 30R A1 Vorm Holtz ist ein niedrig liegendes, lehmig-humoses Feld, besonders an der Weide 36M 180R |
Brache |
| A4 Rickhörn ist etwas höher liegender, lehmig-humoser Acker, doch an den Seiten zu
Vorm Holtz und Lindhorst etwas
niedrig 58M 120R A3 Lindhorst , ist ein wenig höher liegender Lehmhumus 8M 120R |
Die Hafersaat |
| A4 ist höher
liegender Lehmhumus 35M 120R A5 ist niedrig liegender Lehmhumus 31M 90R A6 ist etwas höher liegender, ein wenig sandiger Lehmhumus 11M |
Das Grimmschefelt , das nun Roggensaat trägt. |
| A8 niedrig
liegender Lehmhumus 34M 270R A7 höher liegender Lehmhumus 37M 150R |
Das Löitzsche Felt , das nun Gerstensaat trägt. |
a sind zwei lehmig-humose Ackerstückchen bei den Häusern 2M 60R
Wiesen und Heuschlag
[B, b+] [Ertrag] 149 Heufuder 149M 210R
[B und b+
ergeben zusammen
115M 270R]
B
sind drei flache Wiesen, die zumeist im Acker sind, sind von fester Koppel R 615 und recht grasreich, aber sonst werden sie, je weiter sie vom Acker entfernt
sind, desto sumpfiger und schlechter. Eingeschlossen sind
b+
im Feld A7 zu
115M 270R
B1
sind drei buschige Wiesenflecken, die überall grasreich sind
22M 90R
B2
Kapellwischen , drei Stücke, alle mit flachem,
grasreichen Wiesenboden
3M 120R
B3
Doctorwisch , eine niedrig liegende, buschige
Wiese, gehört zu Horst
3M 30R
Diese obengenannten Wiesen und Wiesenflecken können recht wenig Heu pro Morgen geben, wenn sie überall gemäht werden können. Jedoch kommt es selten vor, dass die Wiese B mehr als zur Hälfte gemäht wird, wenn nicht ein gutes, trockenes Jahr ist.
U 437Wald und Weideland
[Wald und Weideland insgesamt]
375M 30R
C
Der Horster Bruch ist überall tiefer und
bodenloser Schlammboden, besteht aus Erlen- und Weidebüschen. Darin liegen drei kleine Eichenhügel
R 616 C1
mit der Signatur 1, sind ein guter Eichenwald, der größte heißt Hohehorst und sein Areal beträgt zehn einhalb Morgen. Der gesamte Wald gehört zu Horst
99M 270R
[C2 und 2
ergeben zusammen
49M 150R]
C2
sind zwei Erlen und Weidenbrüche mit tiefen und moratigen Grund.
2
darunter mit der Signatur 2 ist ein Teil des Bruches an der Grenze zu Willerhusen
eingeschlossen, dessen Areal beträgt ein siebenzehntel Morgen und gehört zur Kapelle
49M 150R
[C3 und 3
ergeben zusammen
36M 240R]
C3
sind zwei flache, jedoch sehr bültige Moraste, die recht grasreich sind, besonders in
trockenen Jahren, die dann überall beweidet werden können.
3
Hierunter sind fünf kleine Tümpel unter der Signatur 3 eingerechnet, insgesamt
36M 240R
C4
Der Koppel ist ein flaches Weideland, ausgenommen
bei Nr. 4, dort ist ein Eichen-, Birken- und Wacholderbuschhügel zu fünf zweizehntel Morgen, sonst ist es von einem
grasreichen Wiesengrund R 617 neben dem Morat tief gelegen
35M 240R
C5
beim Kolckgraffwen ist überall flache, eben
liegende und ein wenig niedrige Wiesenweide, die im kommenden Jahr eingezäunt und gemäht wird
81M 120R
[C6 und 6
ergeben zusammen
60M 120R]
C6
die Weidenflecken neben der Grenze zu Neuendorf sind meistens flach, jedoch zu einem guten
Teil recht buschige, grasreiche Wiesenweideflecken.
6
die acht buschigen Weideflecken neben dem Acker mit der Signatur 6, sind hier eingerechnet,
insgesamt also
60M 120R
Weg- und
Hofstellen, die ersteren aus Wiesenboden und grasreich
11M 90R
Obst- und Gemüsegärten
D die Gärtchen und Koppeln, die sich neben den Häusern befinden, bestehen zum Teil aus Obstgärten mit Apfel-, Birnen- und Kirschbäumen, zum Teil aus Gemüsegärten. Teilweise sind es auch Wiesen und Weidestückchen mit gutem Grund 14M
Summe
Acker: 289M 240R
Wiese: 149M 210R
Heufuder: 149 Heufuder
Wald und Weideland: 375M 30R
Obst- und Gemüsegärten:
14
Am 17. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Wüst Eldena revidiert und wie folgt befunden
Neuer Acker, seit der letzten Messung aufgebrochen
[Ba - Bc]
1M 202 1/2R
Ba
von der Wiese B aufgebrochen, besteht aus tief liegendem, sandig-humosen Boden, mit weißem
Moorsand darunter, wird in vier Schlägen beim Feld A bestellt
1M 60R
Bb
von B aufgebrochen, besteht aus lehmvermischten Humusboden, ein wenig tief liegend, wird in
vier Schlägen beim Feld A3 bestellt
60R
Bc
von B2 aufgebrochen, ist tief liegender Sandboden, etwas humos, wird beim Feld A8
bestellt
821/2R
Kirchen- und Kapellenwiese, sind drei Strücke, die bei der vorigen Messung ausgemessen wurden, befinden sich unter B2.
RRev 620Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
C5 war in alten Zeiten zumeist alles Acker, inbesondere der Teil zwischen dem Acker A1 und dem Graben X, aber nun so tief liegend, dass er nicht mehr als Acker zu nutzen ist, sofern nicht das mit CD gekennzeichnete Stück, das höher liegend ist merklich verbessert werden könnte, wenn der Grenzgraben zwischen URev 331 Willerswalde und hier, sowie der Graben X gerodet oder aufgeworfen würden. Besteht aus einem sandig-humosen Grund, darunter ist Lehm, dessen Inhalt ist 14M 210R
Cb zwei Stücke von Cb, sind mit Cc gekennzeichnet, waren in früheren Zeiten Acker und könnten wohl aufgebrochen werden, aber nicht häufiger als jedes sechste bis neunte Jahr besät werden. Denn sie bestehen aus trockener, mit kurzer Heide bewachsenen Sandheide. Der Humus ist nicht mehr als zwei bis drei Finger breit hoch, darunter liegt bloßer, roter Sand 12M 185R
RRev 621 Das übrige von Cb sind zumeist kleine Moraste und niedriges Land, zum Teil mit Riedgras, zum Teil mit Erlen- und Weidenbüschen bewachsen. Insgesamt niedriges Land, ist auf dem Plan verteilt, wie daraus zu ersehen ist.
Anmerkung: Der Bruch oder Morast C, mit der darinnen liegenden Eicheninsel, gekennzeichnet mit 1 zusammen mit der Wiese B3, findet man bei der vorigen Vermessung diesem Dorf zugehörig. Aber nach der Grenzausweisung des Schulzen Claeß Meijers und des Bauern Jochim Sillmers sollen obengenannter Bruch, Insel und Wiese zum Dorf Horst gehören.
Summe
Neuer Acker: 1M 202 1/2R
1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.
2 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
3 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
4 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
5 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
6 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
7 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
8 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.