R 609   U 433 

Beschreibung des Gutes Wüst Eldena, das am letzten Tag des Juni und am ersten Tag des Juli im des Jahre 1697 vermessen wurde1 

Dieses Gut, das ungefähr eineinhalb Meilen westlich von Greifswald liegt, gehört zu dieser Stadt, worunter es seit undenklichen Zeiten gelegen hat. Es gehört zum Kirchspiel Horst. Man sagt, das gesamte Gut soll früher zu nicht mehr als sechs Hakenhufen gerechnet worden sein, das sind Landhufen. Was sonst die Reduktion2  dieser Hufen betrifft, wissen sie nichts zu berichten, weil sie soviel geben müssen, wie ihnen von ihrem Gutsbesitzer gesagt wird.3  Da sie dafür keine Quittung bekommen, weiß man also nicht, wie hoch sie eingeschätzt werden.
Magazinkorn4  hat jeder in den vergangenen zwei Jahren 14 Roggen Scheffel gegeben. Jeder Bauer gibt jeden Monat einen Rthl Reitersteuer5  und dazu haben sie im Jahr ein und aus zwei Reiter im gesamten Dorf untergebracht.
Sonst muss man wissen, dass sich hier im Dorf eine Tochter-Kapelle befindet, die zu Horst gehört. Diese hat hier auf der Feldmark drei Wiesenflecken, von denen zwei Rthl gegeben werden und von der dritten Wiese einen halben Rthl jährlich. Von dem obengenannten Geld bekommt der Pastor in Horst eineinhalb Rthl für seine Arbeit und die Mühe, die er hat, wenn er jährlich  R 610 sechs Mal hier predigen muss, aber er wird jedes mal von den hiesigen Einwohnern bewirtet. Der Küster aus Horst erhält davon auch sechs Groschen. Der Schulz bekommt hier für seine Mühe einen Morgen Acker und eine Koppel, die er teilweise als Acker, teils als Wiese nutzt.
Sie müssen sämtlich zwei Drömt Hafer an das Amt Loitz geben für den Morast, der Die Houff genannt wird und beim Feld Die Houff unter der Signatur C3 liegen soll. Aus dem Grund, weil dieser Morast herzoglich6  sein soll. Sie geben auch pro Mann zwei Sch Hafer und einen Scheffel Roggen sowie einen Fuder Heu vom gesamtes Dorf an den Greifswalder Herrendiener.

Ackerbewirtschaftung

Der Acker ist im Grunde zumeist von gut gelegenem Lehmhumus, wie in der Ausrechnung zu sehen ist. Aber was sonst den gesamten Bodes des Gutes betrifft, so ist dieser zumeist niedrig liegend, so dass nasse Jahre schädlicher sind als trockene. Weil die Wiesen, die alle niedrig liegend sind, nicht abgeerntet werden oder wachsen können, wie auch der niedrig liegende Acker darin ertränkt oder erstickt wird.

Die Aussaat

Die Aussaat soll pro Mann an Roggen 24, an Gerste 24, an Hafer 24 und an Erbsen 14 Sch betragen. Und nachdem sie alle gleich in der Ackerbewirtschaftung sind, so  R 611 sind sie auch alle gleich in der Aussaat. Es gibt vier Schläge oder Felder wie Das Grimmsche , das nun die Roggensaat trägt, Das Lötzische , das nun die Gerstensaat trägt, Das Felt in der Rickborn , das nun Hafersaat trägt, Vorm Holtz und Die Houff sind die Brache.

 U 434 

Wiese und Heuernte

Wiese und Heu scheint es hier an Überfluss zu geben, wie in der Ausrechnung zu sehen ist. Denn zuerst sind sie an Zahl ziemlich viele und dann wachsen sie alle gut, besonders in trockenen Jahren. Wie oben schon gesagt wurde, ist anzumerken, dass es hier keine ständigen Wiesen gibt, sondern wenn diese oder die Ackerfelder besät werden, so werden auch die darin liegenden Wiesenflecken eingezäunt. Wie dieses Jahr die Wiese, die Beijm Kollck-Graffwen genannt wird, Weide war, nachdem sie brach lag, nächstes Jahr wird sie wieder als Wiese eingezäunt. Man sagt, im vergangenen Jahr solle man nicht mehr als 14 Heufuder pro Mann bekommen haben, obwohl sie nicht leugnen, dass sie nicht mehr in trockenen Jahren bekommen.

Wald und Weide

Was Wald und Weide anbelangt, so ist vom ersteren hier kaum soviel zu finden, wie man es für Brenn- oder Zaunholz braucht. Die letztgenannte besteht aus ihrer Brache und was sie sonst von ihren Wiesen entbehren können. Man kann  R 612 wohl sagen, man findet diese hier für die Einwohner nicht im Überfluss. Sie sagen auch, dieses sei eine Ursache, warum sie nicht wissen, wieviel Heu jeder im Jahr bekomme. Denn in einigen Jahren müssen sie ihrem Vieh mehr Weide überlassen und folglich erhalten sie hingegen weniger Heu, weil es von ihrem Heuschlag genommen wird, was sie als Weide liegen lassen und einräumen müssen.

Vieh

Sie sagen, im gesamten Dorf sind 80 Stück Rinder, aber große und alte Zugochsen soll jeder Bauer acht Stück haben. Schafe findet man hier ungefähr drei bis vier Stück bei jedem.

 U 435 

Hofdienst

Hofdienst7  hat dieses Dorf früher in Groß Petershagen geleistet, aber als dieses Gut dort zerstört war, haben die hiesigen Einwohner zumeist ihrem Gutsherren 25 Rthl Dienstgeld8  gegeben, jeder 50 Gulden.

Der Grenzverlauf

Der Grenzverlauf ist ringsum richtig, sowohl im Osten mit Horst und Willershusen, im Süden mit Neuendorf und Prützmannshagen, als auch im Westen mit Barthmannshagen und Willerswalde sowie im Norden mit Segebadenhau.

 R 613 

Einwohner

1.  Claes Meijer, Schulz.
2.  Jochom Sillmer.
3.  Petter Schwerin.
4.  Christian Pullsack.
5.  Jochim Barnekow.
6.  Peter Morder.

Einlieger

7.  Hans Thegk, Leinenweber.
8.  Stoffer Salman, Zimmermann.

Hinrich Schwerin, Kuhhirte.
Jochom Schwerin, Schweinehirte.
9. 

10.  Die Kapelle im Dorf.

 R 614   U 436 

Arealausrechnung von Wüst Eldena

Der Acker

[A]   289M 240R

A Die Houff ist mitten darauf guter, hoch liegender Lehmhumus, aber an den Enden ein wenig niedrig 34M 30R
A1 Vorm Holtz ist ein niedrig liegendes, lehmig-humoses Feld, besonders an der Weide 36M 180R
Brache

A4 Rickhörn ist etwas höher liegender, lehmig-humoser Acker, doch an den Seiten zu Vorm Holtz und Lindhorst etwas niedrig 58M 120R
A3 Lindhorst , ist ein wenig höher liegender Lehmhumus 8M 120R
Die Hafersaat

A4 ist höher liegender Lehmhumus 35M 120R
A5 ist niedrig liegender Lehmhumus 31M 90R
A6 ist etwas höher liegender, ein wenig sandiger Lehmhumus 11M
Das Grimmschefelt , das nun Roggensaat trägt.

A8 niedrig liegender Lehmhumus 34M 270R
A7 höher liegender Lehmhumus 37M 150R
Das Löitzsche Felt , das nun Gerstensaat trägt.

a  sind zwei lehmig-humose Ackerstückchen bei den Häusern  2M 60R

Wiesen und Heuschlag

[B, b+]  [Ertrag] 149 Heufuder  149M 210R

[B und b+  ergeben zusammen  115M 270R]
B  sind drei flache Wiesen, die zumeist im Acker sind, sind von fester Koppel  R 615 und recht grasreich, aber sonst werden sie, je weiter sie vom Acker entfernt sind, desto sumpfiger und schlechter. Eingeschlossen sind
b+  im Feld A7 zu  115M 270R

B1  sind drei buschige Wiesenflecken, die überall grasreich sind  22M 90R
B2  Kapellwischen , drei Stücke, alle mit flachem, grasreichen Wiesenboden  3M 120R
B3  Doctorwisch , eine niedrig liegende, buschige Wiese, gehört zu Horst  3M 30R

Diese obengenannten Wiesen und Wiesenflecken können recht wenig Heu pro Morgen geben, wenn sie überall gemäht werden können. Jedoch kommt es selten vor, dass die Wiese B mehr als zur Hälfte gemäht wird, wenn nicht ein gutes, trockenes Jahr ist.

 U 437 

Wald und Weideland

[Wald und Weideland insgesamt]   375M 30R
C  Der Horster Bruch ist überall tiefer und bodenloser Schlammboden, besteht aus Erlen- und Weidebüschen. Darin liegen drei kleine Eichenhügel
 R 616 C1  mit der Signatur 1, sind ein guter Eichenwald, der größte heißt Hohehorst und sein Areal beträgt zehn einhalb Morgen. Der gesamte Wald gehört zu Horst  99M 270R

[C2 und 2  ergeben zusammen  49M 150R]
C2  sind zwei Erlen und Weidenbrüche mit tiefen und moratigen Grund.
2  darunter mit der Signatur 2 ist ein Teil des Bruches an der Grenze zu Willerhusen eingeschlossen, dessen Areal beträgt ein siebenzehntel Morgen und gehört zur Kapelle  49M 150R

[C3 und 3  ergeben zusammen  36M 240R]
C3  sind zwei flache, jedoch sehr bültige Moraste, die recht grasreich sind, besonders in trockenen Jahren, die dann überall beweidet werden können.
3  Hierunter sind fünf kleine Tümpel unter der Signatur 3 eingerechnet, insgesamt  36M 240R

C4  Der Koppel ist ein flaches Weideland, ausgenommen bei Nr. 4, dort ist ein Eichen-, Birken- und Wacholderbuschhügel zu fünf zweizehntel Morgen, sonst ist es von einem grasreichen Wiesengrund  R 617 neben dem Morat tief gelegen  35M 240R
C5  beim Kolckgraffwen ist überall flache, eben liegende und ein wenig niedrige Wiesenweide, die im kommenden Jahr eingezäunt und gemäht wird  81M 120R

[C6 und 6  ergeben zusammen  60M 120R]
C6  die Weidenflecken neben der Grenze zu Neuendorf sind meistens flach, jedoch zu einem guten Teil recht buschige, grasreiche Wiesenweideflecken.
6  die acht buschigen Weideflecken neben dem Acker mit der Signatur 6, sind hier eingerechnet, insgesamt also  60M 120R

Symbol 68 Weg- und Hofstellen, die ersteren aus Wiesenboden und grasreich  11M 90R

 R 618 

Obst- und Gemüsegärten

D  die Gärtchen und Koppeln, die sich neben den Häusern befinden, bestehen zum Teil aus Obstgärten mit Apfel-, Birnen- und Kirschbäumen, zum Teil aus Gemüsegärten. Teilweise sind es auch Wiesen und Weidestückchen mit gutem Grund  14M

Summe

Acker: 289M 240R
Wiese: 149M 210R
Heufuder: 149 Heufuder
Wald und Weideland: 375M 30R
Obst- und Gemüsegärten: 14

 RRev 619   URev 330 

Am 17. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Wüst Eldena revidiert und wie folgt befunden

Neuer Acker, seit der letzten Messung aufgebrochen

[Ba - Bc]   1M 202 1/2R
Ba  von der Wiese B aufgebrochen, besteht aus tief liegendem, sandig-humosen Boden, mit weißem Moorsand darunter, wird in vier Schlägen beim Feld A bestellt  1M 60R
Bb  von B aufgebrochen, besteht aus lehmvermischten Humusboden, ein wenig tief liegend, wird in vier Schlägen beim Feld A3 bestellt  60R
Bc  von B2 aufgebrochen, ist tief liegender Sandboden, etwas humos, wird beim Feld A8 bestellt  821/2R

Kirchen- und Kapellenwiese, sind drei Strücke, die bei der vorigen Messung ausgemessen wurden, befinden sich unter B2.

 RRev 620 

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

C5  war in alten Zeiten zumeist alles Acker, inbesondere der Teil zwischen dem Acker A1 und dem Graben X, aber nun so tief liegend, dass er nicht mehr als Acker zu nutzen ist, sofern nicht das mit CD gekennzeichnete Stück, das höher liegend ist merklich verbessert werden könnte, wenn der Grenzgraben zwischen  URev 331 Willerswalde und hier, sowie der Graben X gerodet oder aufgeworfen würden. Besteht aus einem sandig-humosen Grund, darunter ist Lehm, dessen Inhalt ist  14M 210R

Cb  zwei Stücke von Cb, sind mit Cc gekennzeichnet, waren in früheren Zeiten Acker und könnten wohl aufgebrochen werden, aber nicht häufiger als jedes sechste bis neunte Jahr besät werden. Denn sie bestehen aus trockener, mit kurzer Heide bewachsenen Sandheide. Der Humus ist nicht mehr als zwei bis drei Finger breit hoch, darunter liegt bloßer, roter Sand  12M 185R

 RRev 621  Das übrige von Cb sind zumeist kleine Moraste und niedriges Land, zum Teil mit Riedgras, zum Teil mit Erlen- und Weidenbüschen bewachsen. Insgesamt niedriges Land, ist auf dem Plan verteilt, wie daraus zu ersehen ist.

Anmerkung: Der Bruch oder Morast C, mit der darinnen liegenden Eicheninsel, gekennzeichnet mit 1 zusammen mit der Wiese B3, findet man bei der vorigen Vermessung diesem Dorf zugehörig. Aber nach der Grenzausweisung des Schulzen Claeß Meijers und des Bauern Jochim Sillmers sollen obengenannter Bruch, Insel und Wiese zum Dorf Horst gehören.

Summe

Neuer Acker: 1M 202 1/2R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Anders Jernström
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.

2  Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen.  Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.

3  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

4  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

5  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

6  Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen.  Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.

7  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

8  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.