Beschreibung des Dorfes Hildebrandshagen, das im September 1696 geometrisch vermessen wurde1
Das Dorf Hildebrandshagen liegt in der Horster Vogtei und dem Kirchspiel Reinkenhagen. Es grenzt nördlich und östlich an
Reinkenhagen, südlich an Wilmershagen und Bremerhagen und westlich an Stoltenhagen und Kakernehl.
Hildebrandshagen hatten Jan
Möller und seine Vorfahren lang im Besitz, aber nun ist es wieder zum Amt Wolgast bzw. zur Horster Vogtei eingetragen, wovon
es
einst abgenommen wurde.
Einwohner
1 . Jan
Möllers Witwe, die das Dorf bisher im Besitz hatte, lässt selbst eine Hufe Land bewirtschaften
2 . Jan Möller, der Sohn des alten
Möller, bebaut auch anderthalb Hufen
3 . Jan Rieter, Möllers Schwiegersohn,
bewirtschaftet ebenfalls anderthalb Hufen
4 . Henrik Husman, Pächter,
bewirtschaftet sieben Landhufen und zahlt jährlich 275 Gulden Pacht, außerdem stehen die halben Hufensteuern an, die auf die
sieben Hufen fallen.
5 . Claus Ruug, untertäniger Bauer, hat
eine Hufe und dient dem Pächter drei Tage in der Woche mit zwei Mann und vier Pferden, in der Erntezeit leistet er vier Tage
in der Woche mit zwei Mann und vier Pferden Dienste.
6 . Der Kuhhirt. Der Schäfer lebt auf
dem Hof des Pächters.
In früheren Zeiten haben hier genug Bauern und Kossaten2 gelebt.
Arealausrechnung des Dorfes Hildebrandshagen mit der dazu gehörigen Annotation
A. Vom Acker
Der Acker in diesem Dorf liegt in vier Schlägen und ist von
folgender Art:
[A]
293M 263R
A1 , schöner und ertragreicher,
feuchter, sandig humoser Acker
48M 225R
A2 , sandig humoser Acker, der sehr
unterschiedlich beschaffen ist, denn sobald ein Ackerstück gut ist, folgt eines mit hartem Sand und dann mittlerer Acker und
erneut harter Sand und dann wieder guter Acker
131M 55R
A3 , recht guter sandig humoser Acker,
hier und da mit festen Sandfeldern
59M 75R
A4 , guter sandig humoser Acker
13M
A5 , drei schmale kaltgrundige
Ackerkämpen3
4M 109R
A6 , neun sandig humose Ackerkämpen,
die gute Saat tragen können und zusammen beinhalten
23M 267R
A7 , sandiger und sehr magerer Acker,
der nur selten Saat tragen kann, höchstens jedes vierte oder fünfte Jahr etwas Roggen, und das nur sehr schlecht. Das
nördlichste davon ist ein fester Sandhügel
13M 132R
B. Wüster Acker
[B]
86M 13R
B1 , Wüster Acker, der mit
unterschiedlichem Laubwald bewachsen ist
43M 100R
B2 , zwei sandige Stücke wüsten
Ackers, die vor fünf oder sechs Jahren gepflügt worden sind
10M 280R
B3 , sandiger wüster Acker, der mit
Heide bewachsen ist
30M 158R
B4 , ein kleiner wüster Acker
1M 75R
Mehr über den wüsten Acker hier kann man in der Ausrechnung über das
Weideland nachlesen.
C. Wiesen und Heuschlag
[C]
[Heuertrag] 30 Fuder
29M 15R
C1 , Drei kleine Wiesen beim Acker A2
und an den Grenzen etwas bewachsen, beinhalten
11M 165R
C2 , eine kleine Wiesensölle beim
Acker A3
6M 150R
C3 , eine Wiese beim Acker A5
1M
C4 , vier kleine Wiesen im Morast
zwischen den Ackerkämpen A6 und A7, die mit Büschen bewachsen sind
10M
Die Einwohner behaupten, dass beim ganzen Dorf nicht mehr als 23 Fuder Heu geworben werden könnten, doch werden die
Wiesen von den hier lebenden Bewohnern sehr schlecht gepflegt, daher könnte man wohl im Jahr 30 Fuder Heu von ihnen erhalten.
240R
D. Von Weideland und Wald
[D]
734M
D1 , Klifwer Holz besteht aus allerlei verschiedenem Laubwald, sowie hier und dort
großen Eichen, in früheren Jahren sind in diesem Wald verschiedene Äcker gewesen.
84M
D2 , Heidemoor hier und dort mit Laubbüschen bewachsen, wurde an verschiedenen Stellen
in früheren Zeiten aufgepflügt, doch wie mir scheint, nur mit geringem Nutzen, da das ganze Land kalt und niedrig ist, und
ich
nicht sehen kann, wie hier Saat gedeihen soll
371M
D3 , Laubwald
und Morast, sowie hier und dort schöne Eichenbäume
230M
D4 , ein schöner Eichenwald mit großen
Eichenbäumen
13M
D5 , ein
großer Morast, der Grote Dik heißt
22M
D6 , ein Morast, der Kleine Dik heißt
9M 150R
D7 , kleine
Tümpel in den Ackerfeldern mit
3M 150R
Weide für großes und kleines Vieh gibt es hier genug.
Wald für das Brennholz und den Dünger, sowie große Eichen für den
Hausbau gibt es hier genug, Holz zum Heizen und Düngen kann sogar von hier verkauft werden.
Die Hofstellen mit den wüsten Stellen, Wegen und kleinen eingezäunten Koppeln
beinhalten
36M
Bei den Hofstellen gibt es Gemüsegärten und tragende Obstbäume.
Summe
Acker: 293M 263R
Wüster Acker: 86M 13R
Wiese: 29M 15R
Heufuder: 30
Wald und Weideland:734M
Hofstellen: 36M
Annotationen des Dorfes Hildebrandshagen
Von der Aussaat und der Güte des Ackers
Der Acker bei diesem Dorf ist reichlich mager, wie aus der Arealausrechnung entnommen werden kann. Die Witwe Möller kann
jährlich
zwölf Scheffel Roggen in die Brache säen, in die Roggenstoppeln ebenfalls zwölf Scheffel Roggen, acht Scheffel Gerste, 18
Scheffel
Hafer, ein Scheffel Buchweizen und einen halben Scheffel Leinsamen.
Der Bauer kann ebenso viel säen wie die Witwe.
Der
Sohn Möller und der Schwiegersohn Richter haben zusammen drei Hufen, jeder von ihnen kann auf seinen Hufen soviel säen wie
die
Witwe. Der Pächter sagt, jährlich an Brachroggen und Stoppelroggen 96 Scheffel Aussaat zu haben, 48 Scheffel Gerste, 96 Hafer,
sechs
Erbsen, vier Buchweizen und einen oder zwei Scheffel Leinsamen.
Die Saat in diesen Feldern bringt nicht viel, klagen die
Einwohner, in einen Morgen können höchstens drei oder vier Scheffel gesät werden.
Vom Gesinde
Die Möllersche hält einen Knecht, eine Magd und einen Jungen.
Der Möllersohn und der Schwiegersohn Richter benötigen jeder
einen guten Knecht, eine Magd und einen Jungen, doch nun haben sie kein Gesinde und können ihr Land nicht bewirtschaften,
sondern
müssen es dem Pächter überlassen.
Der Pächter hält einen Knecht, einen Mittelknecht, einen Häker, einen Jungen und eine Magd.
Der Bauer behilft sich mit seinen eigenen Kindern, zwei von ihnen sind fast erwachsen.
Von Arbeits- und anderem Vieh
Die Witwe Möller hält zwei Ochsen und vier Pferdem außerdem zehn Rinder, kleine und große zusammen.
Jan Möller hat lediglich
ein Pferd, und nun eine junge Kuh oder Quie. Der Schwiegersohn Richter besitzt drei Pferde und zwei Kühe. Der Pächter hält
acht
Pferde und acht Ochsen, füttert ebenfalls 22 Rindviecher über den Winter und hat außerdem eine Schäferei mit 450 Schafen.
Der
Bauer hat sechs Pferde, zwei Ochsen und acht Rindviecher.
Von Abgaben
Akzise4 wird hier vierteljährlich drei Reichstaler und 39 Schilling gezahlt, an Reitersteuer5 werden monatlich drei Reichstaler bezahlt und Magazinkorn6 wurde im vergangenen Jahr 34 1/2 Scheffel gegeben.
Diese Dorf
wird nun für zwölf Stralsundische Hufen versteuert, was für diese Dorf wirklich viel ist. In fürstlichen Zeiten7 hat man hier nur Steuer für neun Hufen geleistet.
Am 20. Mai 1705 ist in Hildebrandshagen die Revision durch Samule Griese vorgenommen und wie folgt befunden worden
Neuer Acker seit der letzten Vermessung
[D1-D3]
3M 45R
Ba , ein Stück vom wüsten Acker B1
aufgebrochen, besteht aus sandvermengter Erde, liegt eben und ist sowohl zur Winter- als auch zur Sommersaat zu nutzen
180R
Bb , drei Stücke vom wüsten Acker B2
aufgebrochen, sandhaltige Erde, liegt eben und wird mit Hafer und Roggen besät
6M 60R
Bc , drei Stücke vom wüsten Acker B3
aufgebrochen, besteht aus Sanderde, liegt eben, zur Hafer- und Roggensaat nutzbar, ist zum gewöhnlichen Schlag A2 gelegt
worden
21M 135R
H8 , zwei Stücke, die von den Koppeln
zu Acker gemacht worden sind, bestehen aus guter schwarzer humoser Erde
40R
Dc , ein Stück von D3 gerodet, besteht
aus guter schwarzer etwas sandhaltiger Erde
130R
Ca , zwei Stücke von C1 ausgepflügt,
besteht aus schwarzer sandhaltiger Erde
135R
URev 399
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
B1 , Der Grund besteht zwar aus sandhaltiger Erde, doch ist er überall mit großen Eschen und Birken bestanden und daher nicht
kultivierbar.
B2 , liegt zusammen und eben, besteht
aus sandhaltiger Erde, ist zwar kaltgründig, aber durchaus kultivierbar.
B3 , besteht aus sandiger Erde, liegt
eben, ist gut für Roggen und Hafer nutzbar
B4 , ein fester Sandkamp, kann alle
sechs bis sieben Jahre zwei Mal besät werden, muss anschließend aber erneut so lang brach liegen.
D3 , darin liegt ein ebenes Stück ohne
Bewuchs, Nr. 3, der Grund besteht aus lehmhaltiger schwarzer Erde
1M 30R
D2 , ist überall matschig und liegt
niedrig, besteht aus kaltgrundigem mageren Moorsand, kann nicht kultiviert werden.
Summe
Neuer Acker: 29M 280R
1 Laut Urkarte vermessen von Peder Wising.
2 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
3 Kamp, ein mit einem Zaum oder Graben eingefasstes Stück Feld von unbestimmter Größe. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 34, Berlin 1785, Sp. 1.
4 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
5 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
6 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
7 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.