Beschreibung des Dorfes Mannhagen, das im Oktober 1696 geometrisch vermessen wurde
Das Dorf Mannhagen liegt im Amt Wolgast, Vogtei Horst und Kirchengemeinde Reinkenhagen. Es grenzt nördlich an Reinkenhagen, Hankenhagen und Dömitzow, im Osten an Jeeser und Wendorf, im Süden an Horst und Segebadenhau, im Westen an Wilmshagen.
Mannhagen war eine lange Zeit im Besitz der Quilower aus Stralsund gewesen, dann ist es in die Hände ihrer Gläubiger gefallen. Und dieses Dorf ist in zwei gleiche Teile geteilt. Der erste Teil , den Henrik Andris Normann nutzt, hat er von den Gläubigern, die in Stralsund sind. Zuerst hat er 100 Gulden Pacht1 gezahlt, dann ist dieser Teil in sechs Jahren so in die Höhe gestiegen, dass er jetzt an den Hofrat Boltenstierna jährlich 400 Gulden Pacht gezahlt hat. Es bleibt außerdem die Hälfte von der Hufensteuer2 , die jährlich für den ganzen Teil ansteht. Das andere halbe Dorf bewohnt Jean Gönterhak. Er hat diesen Teil ein Zeit lang so gehabt, als gehöre es ihm und er ist folgendermaßen dazu gekommen: dieser Hof ist abgebrannt und Quilows Witwe oder Erben konnten ihn nicht wieder aufbauen. Also ging er dorthin und baute den Hof auf unter der Bedingung, dass er seine ganzen Unkosten abwohnen und dann Pacht geben soll. Seit 26 Jahren hat er hier gewohnt, aber ob er in den 26 Jahren etwas Pacht gezahlt hat, müsste er selbst nachweisen. Jetzt wurde das ganze Dorf von der königlichen Reduktionskommission3 zum Amt Wolgast eingezogen, wie es von alters her dazu gehört hat hört, sowie die ganze Horster Vogtei.
R 757 U 471Nach der Kirchenmatrikel4 von Reinkenhagen
steht Mannhagen für 16 Hufen, aber zahlt jetzt Hufensteuer für 7 Hufen nach reduziertem Maß5 .
In früheren Zeiten war kein Ackerhof6 in diesem Dorf gewesen, sondern damals haben hier zwölf Bauern und zwei Kossaten7 gewohnt.
Namen der jetzigen Einwohner
1.
Henrik Andris Normann, Adliger und Pächter des halben Dorfes
2.
Peter Röbik, Bauer und untertänig in diesem Teil, er dient Normann drei Tage pro Woche mit
vier Pferden und zwei Personen
3.
Staffan Röbik, Kossat und untertänig, der dient Normann drei Tage pro Woche mit einer Person
zu Fuß
4.
Bartel Giös, Schäfer unter Normann
5.
Jean Giönterhak, hat die andere Hälfte vom Dorf unter sich
6.
Frantz Dipling, freier Mann, der von Gönterhak 1 ½ Landhufe pachtet und ihm jährlich 50 Rthl
Pacht zahlt
7.
Friderik Suur, freier Mann und zahlt Gönterhak jährlich 17 Rthl Pacht für Acker, den er von
ihm pachtet
8.
Tagelöhner, der auf Normanns Teil wohnt
9.
Kuh- und Schweinehirte
10.
Gönterhakz Tagelöhner
Arealausrechnung von Mannhagen
A Über Acker
Der Acker wird in vier Schlägen oder Feldern bestellt und ist von folgender Art:
[A]
551M 265R
A1
an der westlichen Seite vom Dorf guter lehmhaltiger Sand, der gute Winter- und Sommersaat
tragen kann,
212M 285R
A2
auf gleicher Seite vom Dorf, sandig und etwas schwerer Sandboden, der keine besonders
körnige Sommersaat trägt. Roggen und Hafer werden meistens auf diesen Acker gesät,
61M 225R
A3
an der östlichen Seite vom Dorf schöner lehmhaltiger Sandboden, der gute Winter- und
Sommersaat trägt,
196M 30R
A4
Sandboden, etwas körnig und mager, der kein gutes körniges Sommergetreide tragen kann.
Roggen und Hafer werden in diesen Acker gesät und dieser umfasst
66M 175R
A5 . ein Sandkamp, ganz mager und grob, der nur jedes vierte Jahr mit Roggen besät wird,
14M 150R
B Über wüsten Acker
[B]
190M 160R
B1
wüster Acker mit Laubbüschen bewachsen,
10M
B2
wüster Acker mit Heidekraut bewachsen und ist kaltgründig,
110M 150R
B3
ein kleiner wüster Acker im Feld A2,
1M 160R
B4
wüster Acker an der nordöstlichen Seite vom Dorf, das aus sandigem Grund und mit Heidekraut
bewachsen ist,
68M 150R
Ein Teil von diesem wüsten Acker könnte wohl aufgepflügt werden und ein Teil ist nicht zum Pflügen geeignet, besonders an der westlichen Seite vom Dorf.
C Über Wiesen und Heuernte
[C]
157M 15R
C1
eine kaltgründige Wiese, die sehr kurzes und kurzes Gras trägt und ist etwas mit kleinen
Birken und Weidebüschen bewachsen,
66M
C2
Wiese, die früher ziemlich gut gewesen ist, jetzt ist sie aber mehr als zu zwei Teilen mit
Wald bewachsen,
59M
C3
fünf Stücke Wiese an der westlichen Seite vom Dorf im Acker,
18M 65R
C4
ziemlich schöne Wiese und hier hat ein Bauernhof gestanden,
8M 150R
C5
Wiesensölle im Acker an der östlichen Seite vom Dorf,
5M 100R
Nach dem Bericht des Pächters Normann können jetzt im ganzen Dorf 50 bis 60 Fuder Heu gesammelt werden, [ergibt] 60 Fuder.
Auf Wendorfs Feld liegen zwei kleine Wiesen, die hierher gehören, die eine zu 4 Fuder und die andere zu 2 Fuder Heu netto.
Aber in
Wendorfs Ausrechnung lautet es über diese Wiesen wie folgt:
"Ib
eine buschige Wiese von Mannhagen nahe dessen Grenze, jedoch auf der Feldmark des wüsten
Guts Klein Wendorf, mit mittelmäßigem Graswuchs zu
4M 135R, 3 Fuder Heu.
Kd
eine buschige Riedgras Wiese auf Groß Wendorfs Feldmark, gehört zu Mannhagen zu
6M 270R, 8 Fuder Heu."
D Über Viehweide und Wald
[D]
311M 137R
D1
wallbegrenztes und ziemlich gutes Weideland,
106M
D2
eine kleine Stelle Weideland, die lange zwischen Mannhagen und Segebadenhau strittig
gewesen war, zu 4 Morgen und 75 Ruten und weil keiner sicher darüber war, wem es wirklich gehörte, wurde dieses Stück deshalb
mittendurch geteilt und bei Mannhagen verbleiben
2M 37R
D3
eine gute wallbegrenzte Koppel,
22M 150R
D4
Weideland mit jungem Laubwald bewachsen und liegt neben der Grenze von Wilmshagen,
29M 150R
R 761
U 475
D5
ein großer und tiefer Morast, den man Rinkenhagens
Moor nennt, und in alten Zeiten pflegte man in diesem Moor Torf zu stechen,
80M
D6
sandiges Land mit Heidekraut bewachsen, neben diesem Moor,
22M
D7
ein Sandberg mit Heidekraut bewachsen, neben dem Acker A3,
5M 100R
D8
Tümpel, Hügel, Sölle und Wege in und neben den Ackerfeldern, die umfassen
24M
D9
niedriges Weideland zwischen wüstem Acker,
20M
Die Viehweide, beides für Groß- und Kleinvieh, ist in diesem Dorf ausreichend und für das Notwendige gibt es kleine Laubbüsche auf dem Feld aber wenig für notwendiges Brennholz und Zaunstangen.
die Hofstellen mit Strassen und dem Trift8 umfassen
46M
Jeder hat bei seinem Hof Gemüsegärtchen und es stehen ertragreiche Bäume
darum. In die wüsten Hofstellen wird Leinsaat und Hanf gesät.
Summe
Acker: 551M 265R
wüster Acker: 190M 160R
Wiese: 157M 15R
Heufuder: 60
Viehweide und Wald: 311M 137R
Hofstellen:
46M
Die Revisionsausrechnung findet man auf Seite 782.
U 475[b][...]9
R 762 U 476Annotationen von Mannhagen
Über Aussaat und Güte des Ackers
Der Acker, wie gesagt wurde, wird in vier Schlägen bestellt und Normann kann jährlich aussäen: 14 Drömt Roggen, Gerste 8 oder
9
Drömt manchmal auch 10, Hafer 14 Drömt oder 15, Erbsen 6 Scheffel, Buchweizen 4 Scheffel und Leinsaat 2 oder 3.
Petter Robik,
Normanns Bauer, kann jährlich aussäen: Roggen 24 Scheffel, Gerste 20, Hafer 24, Erbsen 2, Buchweizen 1 und Leinsamen ½
Scheffel.
Staffa Röbik, Normanns Kossat kann aussäen: Roggen 6 Scheffel, Gerste 4, Hafer 6, Buchweizen 1 und Lein ¼
Scheffel.
Und diese Aussaat ist, die hier oben steht, vom halben Mannhagen. So viel kann auch auf der anderen Hälfte ausgesät
werden, die Gönterhak unter sich hat, denn das Dorf wurde mittendurch geteilt. In einen Morgen Land von dem guten Acker können
3
Scheffel Roggen oder Gerste, 4 [Scheffel] Hafer gesät werden und es ist wohl das Beste die Aussaat des Dorfes anhand der
Arealausrechnungen einzuordnen, es werden 3 [Scheffel] Roggen oder Gerste, Hafer 4 [Scheffel] auf dem guten Acker gerechnet
aber im
schlechteren Acker kann man nicht mehr als 2, höchstens 2 ½ Scheffel Roggen oder Gerste einsäen, obwohl selten Gerste in ihn
gesät
wird.
Über Arbeitsvieh und anderes Vieh
Normann benötigt 12 Ochsen und 10 Pferde. Außerdem kann er 30 Rinder füttern und 300 Schafe. Der Bauer, der Normann dient, hält 8 Pferde und 2 Ochsen. Und er kann außerdem 8 Rinder füttern. Staffa Röbik hat 3 Pferde und 2 Kühe. Auf dem anderen Anteil müssen unbedingt so viele Ochsen, Pferde und anderes Vieh gehalten werden, wie es in diesem Teil gehalten wird.
Über Gesinde
Normann muss jährlich 4 Knechte, 4 Mägde und einen Jungen beschäftigen. Sein Bauer hat 1 Knecht, 1 Magd und 1 Jungen. Sein Kossat behilft sich mit 1 Jungen. Im anderen Anteil des Dorfes ist ebensoviel Gesinde nötig.
R 764 U 478 linksÜber Abgaben
Akzise10 wird vom ganzen Anteil Normanns
vierteljährlich gezahlt: 6 Rthl 16 ß. Dipling Gönterhakz Bauer zahlt vierteljährlich 40 ß Akzise. Suur zahlt 12 ß, der Kuh-
und der
Schweinehirte 14 ß zusammen.
Was Normann im Jahr 1694 an verschiedenen Dingen, wie Hufensteuer, Magazinkorn11 und Reitersteuer12 gezahlt hat, beläuft sich auf 83 Gulden und 13 ß für das halbe
Mannhagen.
Nun folgt Johan Gönterhakes schriftlicher Bericht über Mannhagens Beschaffenheit, der da lautet:
Zur dienlichen Nachricht gebe auff begehrte Puncta zur antwort.
auf den 1.
Wirt von Meinen Leuten so Er gester abent auf Mons: Normans Hoffe Examinirt, vellige, bericht erhalten haben.
der ander Punct
wirt mit meiner Vnterschrift beantwortet.
der 3.
So habe dieses antheil biß an die königl. Reduction, alß ein Hÿpoticarius posse= dirt, in die 16. Jahr wegen Meines großen Vorschußes so ich der Quilawen gethan. und Erbauwunge der Neuwen Hofzimmer, welche in den Kriges Ruin Nebenst den Dorffzimmern totaliter ruiniret geworden wieder Melioniren mußen, habe aber die Zinsen Meines Capitals, Nebenst der vielfältigen Außgabe Contribution und gesinde lohn nicht haben können.
der 4:
Ist mir vnbewust, weilen ich biß an die königl. reduction, kein pensionarius gewesen.
der 5. Punct
wirt von den hiesigen Vnterthanen am besten können erkundiget werden, undt bringet selten über daß 4te korn, auch in vieler saaht was ringer.
U 481 linksder 6.
Die Wiesen anlangent sindt wie Er zum theil selber gesehen merentheils mit holtz be wachsen, vnd kan numero wenig fuder geworben werden, habe auch kein Jahr solches obseviret.
der 7. 8. Punct
werden die Vnterthanen ambesten nachricht geben.
der 9. Punct
nichts.
der 10. Punct
halte wegen Mangel der Vnterthanen 12 Hackochsen nur anitzo 8 pferde. R 766 Insgesampt an rind viehe ungefehr etzlich 30 Heupter.
der 11.
an bienen habe 5. stöcke sindt dießes Jahr meistentheils gestorben.
der 12. 13. 14. 15. 16.
habe nichts.
der 17. Punct
wan eine reiche Ernte vnd viel futter bringet könne 3 biß 400 gehalten werden.
der 18.
Nichts.
der 19.
Die Hufen sindt mittelmeßig, viel sandig viel niedrich, landt schlupig vnd gar tieff daß man zur Winter Saaht halbe stÿcken muß liegen laßen.
der 20.
So gehen alle landes onera sie mögen Nahmen haben wie sie wollen über dießes U 481 rechts Dorff auß benommen Bischoffrocken vnd Waldt Haber.
der 21. Punct
kan am bästen beÿ denen Vnterthanen erfahren werden.
der 22.
Habe die Vnter Jacht mit hunden biß zur königl. reduction gehabt.
der 23. Punct
habe ich Civil Juridiction gehabt.
der 24. Punct
werden eben meßig die Vnterthanen deß andern antheil da von Nachricht geben können.
Joh: Günterhake.
Am 13., 14. und 15. Mai 1705 wurde das Dorf Mannhagen revidiert und wie folgt befunden
Neuer Acker, seit der vorigen Vermessung bewirtschaftet
[Ba,B3,Bc,Bd,Be]
33M 130R
Ba
wurde kürzlich von B2 bewirtschaftet, liegt vorwiegend innerhalb der Grenze, besteht aus
grau-moorigem Sandboden, dabei kaltgründig und niedrig liegend, wird mit keinem Schlag bestellt, weil er jetzt vor Kurzem
bewirtschaftet wurde um zu versuchen, ob dort etwas Getreide wachsen kann,
2M 30R
B3
war ganz und gar bewirtschaftet, ist Sandboden und wird wie der andere Acker bestellt,
1M 160R
Bc
von B4 bewirtschaftet, ist niedriger und matschiger Sandboden, wird jedoch im gleichen
Schlag mit dem alten Acker bestellt,
13M 150R
Bd
ebenso von B4 aufgepflügt, besteht aus magerem Sandheideboden mit rotgelbem Boden darunter,
wird nur hin und wieder bestellt, nämlich jedes fünfte und siebente Jahr und dann wird es zweimal im Schlag mit Roggen oder
Hafer besät. Das Stück an Jeesers Grenze meinte der Pächter nur deshalb zu besäen, um das Weideland vor Eingriffen anderer
zu
schützen,
14M 60R
RRev 783
URev 384 Be
vom wüsten Hof
13 bewirtschaftet, besteht aus Sandhumus, wir in vier Schlägen mit A1 bestellt,
2M 30R
Zurzeit lag A5 nach der Strichelung wüst, ist mit kleinem Heidekraut und einer Art Gras bewachsen, die "Hasengeil" genannt wird. Der Pächter berichtete, dass er dort an einer Stelle etwas bewirtschaftet hat, musste es an anderer Stelle wieder liegen lassen, weil es nicht zu Bestellen lohnt. Auch kann es nicht von der Schafweide entbehrt werden.
Beschreibung vom übrigen wüsten Acker
B1
dieses lag jetzt wie früher wüst, besteht aus etwas hochgelegenem Boden, jedoch schließt an
den Seiten sandvermischter Boden ¼ Elle dick, dann Sandboden mit ziemlich großem Birkenwald und mit einigen Eichen bewachsen,
kann jedoch mit viel Mühe bewirtschaftet werden.
B2
die Stücke von B2 mit E bezeichnet, zumeist eben gelegen, sandvermischter Boden, ¼ dick,
als Acker geeignet, ist mit Gras und Heidekrautbülten überall bewachsen,
71M 60R
RRev 784
Das Übrige von B2 besteht aus moorigem, URev 385
kaltgründigem Sandboden, ¼ Elle dick, eben und niedrig liegend, war mit kurzem Gras bewachsen, war nicht besonders als Acker
geeignet. Es kann auch nicht wegen des Viehdrifts entbehrt werden, denn das ganze Vieh muss darüber gehen, wenn es auf die
Weide D1 getrieben werden soll.
B4
das Übrige von B4 besteht aus Hügeln und Bodensenken, magerer, flacher Sand, keine 1/8 Elle dick satter Boden, ehe man auf reinen Sand stößt, ist mit
kleinem, dürrem Heidekraut bewachsen, scheint als Acker völlig unbrauchbar zu sein. Es kann auch nicht als Schafweide entbehrt
werden.
D7
war zumeist Acker gewesen, Gilland genannt, erwies
sich als hochgelegener Sand und ist fast nichts anderes als ein Fuchsberg, kann nicht bewirtschaftet werden.
Summe: 71M 60R
Summe
neuer Acker: 33M 130R
1 Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.
2 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
3 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
4 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.
5 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
6 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird. Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.
7 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
8 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
9 Zusätzlicher Text in der Urschrift, siehe Transkription.
10 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
11 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
12 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
13
(Symbol in der Urschrift)