Beschreibung des Kirchdorfes Reinkenhagen, das im Oktober 1696vermessen wurde1
Das Kirchdorf Reinkenhagen liegt zwischen Stralsund und Greifswald, grenzt im Norden an Engelswacht und Miltzow, im Osten
an
Hankenhagen, im Süden an Mannhagen und Wilmershagen und im Westen an Hildebrandshagen. Dieses Dorf hat mehrere Besitzer, wie
den
Staatskommissar Klinkowström, der den größten Teil hier im Dorfe besitzt. Ihm gehören neun steuerpflichtige Hufen, für sieben gibt er Hufensteuer nach
Greifswald, für die anderen beiden nach Stralsund. Der Staatskommissar hat diese beiden Hufen in diesem Sommer von den Kammerherren
in Stralsund gekauft.
St. Georgen2 in Stralsund ist der andere Besitzer in diesem Dorf, ihr gehören zwei Landhufen, von denen zwei Hufen in Stralsund
versteuert werden.
Die Trägerleute oder Träger in Stralsund besitzen hier im Dorf ebenfalls eine halbe Landhufe, die nach
Stralsund versteuert wird. Die Witwe von Rittmeister Schröder in Reinkenhagen hat auch eine halbe Landhufe, die nach Stralsund
versteuert wird. Sie besitzt zudem eine Kate im Dorf und dabei einen Ackerstreifen mit einer Aussaat von einem Scheffel.
Auf
dem Anteil von Engelswacht haben sieben Vollbauern und sieben Kossaten3 gelebt, auf den zwei Hufen, die von den Kammerherren gekauft wurden, lebten zwei Bauern. Nun wohnt dort ein Pächter. Auf
den
anderen Teilen haben nie mehr gelebt als nun hier sind.
Namen der Einwohner
1 . Joachim
Balthasar Birnbaum, Pastor der Gemeinde Reinkenhagen
2 . Hans Henrich Reuter, Krüger und
freier Mann, der eine Hufe Land vom Staatskommissar Klinkowström gepachtet hat
3 . Conrad Kluut, freier Mann, pachtet
die zwei Hufen vom Staatskommissar, die er von den Kammerherren gekauft hat
4 . Die Schäferei des
Staatskommissars
5 . Ludwig Pansow, Schmied, hat drei
Morgen bei der Schmiede und außerdem jährlich Acker vom Staatskommissar
6 . Küsterhaus, der Küster pachtet
jährlich Acker
7 . Hinrich Ram, Schneider und freier
Mann, der jährlich Acker pachtet
8 . das Haus des Kuh- und
Schweinehirten
9 . eine alte Mühlenkate in der ein
Häker wohnt, der ein freier Mann ist
10 . eine Kate auf dem Land des
Pastors, in der die Witwe des alten Pastors lebt
11 . Hans Glasen, freier Mann, lebt
auf der halben Trägerhufe
12 . Christian Remer, Leinweber, lebt
in der kleine Kate der Witwe Schröder
13 . Mattis Eggers, freier Mann, wohnt
auf dem Anteil des Staatskommisars, er bewirtschaftet acht Morgen Land
| 14 . Martin
Kröger
15 . Jacob Koos 16 . Fratz Koos 17 . Hans Schumann, freier Mann |
Bauern von St. Georgen, von denen die ersten drei untertänig sind |
18 . Petter Burgmeister, freier Mann,
lebt auf der halben Hufe der Witwe Schröder
19 . David Risch, freier Mann, wohnt
auf dem Anteil des Staatskommissars
Arealausrechnung des Dorfes Reinkenhagen
Vom Acker
Der Acker im gesamten Dorf liegt in vier Schlägen und ist von folgender Beschaffenheit:
[A1, A2, A3, A5]
415M 20R
A1 , Acker von recht gutem
Sandhumus, der in mittleren Jahren recht gute Winter- und Sommersaat tragen kann
271M 80R
Diese 16 kleineren und größeren Ackerstücke gehören zum Anteil von Engelswacht.
A2 , ebenfalls recht guter Acker,
der gute Winter- und Sommersaat trägt
87M 150R
In diesem Stück bebaut der Krüger eine Hufe, die zu Engelswacht
gehört, aber sie ist ihm gut zugemessen, und im selben Stück soll die Witwe des Rittmeisters Schröder eine halbe Hufe
besitzen, die auch nicht uneben oder zu klein ist.
A3 , vier Stücke sandigen Ackers,
die etwas fester als der anderer Acker sind, aber bisweilen recht gute Roggensaat tragen, gehören zum Anteil von
Engelswacht
47M 150R
A5 , ein prächtiger Ackerstreifen,
der gute Saat trägt und jedes Jahr besät werden kann
8M 240R
A4 , Der Acker des Pastors, recht
guter Sandhumus
43M 112R
U 442
A6 , die halbe Stralsundische
Trägerhufe besteht aus recht gutem sandig humosen Land und beinhaltet
17M 22R
[A7-A9]
113M 110R
A7 , ziemlich guter sandig humoser
Acker, der zu St. Georgen in Stralsund gehört und in bestimmte Areale abgeteilt liegt
82M 295R
A8 , ebensolcher Acker, der St.
Georgen gehört
17M 40R
A9 , magerer und schwerer
Acker
13M 75R
R 747 Die Bauern haben berichtet, wieviel Hufen zu welchem Anteil gehören,
wie auf der ersten Seite nachgesehen werden kann. Doch danach kann sich niemand richten, denn die Bauern sind wirklich so
konfus
in ihren Angaben, dass man sich wirklich vorsehen soll, bevor man Schlüsse aus ihren Angaben zieht. Man muss hier die Angaben
aller Besitzer hören und sich zeigen lassen, wieviel jedem gehört.
Der Acker von allen Hufen, wie ich bemerkt habe, ist
reichlich zugemessen, lediglich der Pastor hat auf seinen zwei Hufen reichlich wüsten Acker.
B. Vom wüsten Acker
[B1-B5]
380M 90R
B1 , Etwas sandiger wüster Acker,
schwer und kaltgrundig und mit Heide bewachsen
119M
B2 , wüster Acker mit jungem
Laubwald bewachsen, hier und dort gibt es dort kleine Tümpel und Sölle
66M 150R
B3 , recht guter wüster Acker, der
mit Heidekraut bewachsen ist
76M 225R
B4 , wüster Acker, etwas sandig und
steinig, mit Heidekraut bewachsen
60M 15R
B5 , wüster Acker, der mit jungem
Laubwald bestanden ist und unterschiedliche Tümpel und Sölle hat
58M
Der oben genannte wüste Acker gehört zum Anteil des Staatskommissars
[B6-B8]
79M 150R
B6 , wüster Acker zwischen den zwei
Hufen des Pastors, der ebenso gut wie der gepflügte Acker ist
15M 150R
B7 , wüster Acker mit Gebüsch und
Tümpeln in der halben Stralsundischen Trägerhufe
10M 150R
B8 , wüster Acker zwischen St.
Georgens Hufen, der mit Laubwald bewachsen ist
53M 150R
Anmerkung: Der wüste Acker, der mit Wald bestanden ist, verfügt über viele niedrige Senken, Tümpel und Sölle, die noch nie
gepflügt worden sind, doch ist das meiste davon Acker gewesen.
Nun aber durch die Büsche zu kriechen und alle kleinen Tümpel
und Sölle auszutrocknen, hat niemand die Zeit. Das wäre reine Zeitverschwendung.
C. Von Wiesen und Heuschlag
[C1-C3]
[Heuertrag] 10 Fuder
9M 84R
C1 , Eine kleine gute Graswiese bei
der Grenze zu Hankenhagen
1M 78R
C2 , eine kaltgrundige Wiese vor dem
Kiefernwald in Richtung Engelswacht
5M 150R
C3 , vor dem Ende des Ackers von St.
Georgen eine Wiese von
2M 156R
Auf dem Anteil Engelswachts oder des Staatskommissars Klinkowström kann man jährlich sieben Fuder und auf dem Anteil von
St.
Georgen drei Fuder Heu erhalten, ergibt 10 Heufuder.
Von Weideland und Wald
[
]
503M 253R
1, Niedriges Heideland, auf dem sowohl für kleines als auch für großes Vieh recht gute Weide ist
120M
2, ein
tiefer Morast, in dem man früher, als das Feld noch unbewaldet war, Torf zum Brennen gestochen hat
60 M
3, ein Laubwald, sowie große Eichen und eine kleine gerodete Heide, die beinhalten
30M 150R
4, drei
Stücke recht guter Kiefernwald, der wohl früher zu einem Teil gepflügt wurde
68M
5, Morast und Heideland, mit kleinen Laubbüschen bewachsen
33M
U 445
6, etwas niedriges und kaltgrundiges Heideland, das früher
zum größten Teil aufgepflügt war
140M
7, Weide von
gutem Grasbewuchs, der Acker dort war aufgepflügt, kann durchaus als Wiese angesehen werden
6M 170R
8, eine
Sölle oder Morast, in dem, so wird gesagt, kleine Karauschen leben sollen
4M 198R
9, ebenfalls ein kleiner Tümpel mit kleinen Karauschen oder "Bibeln"
187R
10, Triften,
kleine Tümpel, Wege und Hügel im Ackerfeld des Staatskommisars Klinkowström, die beinhalten
19M
11, Büsche
und Sölle in St. Georgens Acker
17M 168R
12, Büsche und Tümpel im Pastorenacker
4M
[Hofstellen gesamt]
67M
die Hofstellen mit den Wegen und den wüsten Stellen beinhalten zusammen
67M
Bei den Höfen sind kleine Gemüsegärten zum Eigenbedarf, außerdem stehen
rund um die Häuser tragende Obstbäume, doch sind sie ohne große Bedeutung.
Die Revisionsausrechnung befindet sich auf der Seite
791.
Summe
Acker: 588M 264R
Wüster Acker: 459M 240R
Wiese: 9M 89R
Heufuder: 10
Wald und Weideland: 503M 253R
Hofstellen: 67M
Annotationen über Reinkenhagen
Weideland gibt es hier sowohl für Großvieh als auch für Schafe genug. Auf diesen Feldern kann eine ansehnliche Schäferei
gehalten
werden, und die Weide ist hier für Schafe recht gesund. Da alle Felder aufgepflügt und rein sind, wäre nur wenig Weide vorhanden,
doch muss man sich vergegenwärtigen, dass es hier viel wüsten Acker gibt, der in früheren Zeiten jedes vierte bis sechste
Jahr
lediglich mit Roggen und Hafer besät wurde, und deshalb zur Viehweide dazugelegt wurde. Auch gibt es hier beim Dorf viel wüsten
Acker, der fast so gut ist wie gepflügter und mit geringer Mühe aufgepflügt werden kann. Siehe dazu die Unterschiede beim
wüsten
Acker, die bereits erwähnt wurden; derjenige, der mit Büschen und Wald bewachsen ist, ist nicht so gut wie der flache, der
mit
Heidekraut bestanden ist.
Anmerkung: Zwischen Reinkenhagen und Hankenhagen liegt eine kleine Weide, deren Zugehörigkeit
umstritten ist, verzeichnet unter K. Sie beinhaltet ungefähr drei Morgen und 150 Ruten. Hierüber gibt Hankenhagens Arealausrechnung
Auskunft.
Von Aussaat und der Güte des Ackers
Der Pächter, der in Engelswacht lebt, bebaut und besät hier im Dorf drei Hufen, der Krüger eine Hufe, Kluut zwei Hufen. Die
anderen
drei Hufen, die zu Engelswacht gehören, werden morgenweise verpachtet.
Der Acker des gesamten Dorfes wird in etwa vier
Schlägen gehalten, doch nicht in getrennten Feldern, da der Acker und seine Hufen sehr verschachtelt miteinander liegen, und
jeder
Acker sein getrenntes Brachfeld hat, so verhält es sich auch mit den anderen Feldern.
Was der Pächter in Engelswacht jährlich
auf den drei Hufen aussäen kann, die er hier bewirtschaftet, hat er angegeben; es findet sich in den Annotationen von Engelswacht.
Der Krüger sagt, jährlich drei Drömt Roggen, zwei Drömt Gerste, drei Drömt Hafer, einen Scheffel Buchweizen und einen Scheffel
Leinsamen aussäen zu können, Kluut jährlich vier Drömt Roggen, zwei Gerste, und vier Hafer, sowie jeweils einen Scheffel Buchweizen
und einen Leinsamen. Was auf die anderen drei Hufen gesät werden kann, wusste man nicht recht, da es so viele sind, die sie
besäen.
Jeder der Bauern von St. Georgen kann 15 Scheffel Roggen, sechs Scheffel Gerste, 20 Scheffel Hafer und jeweils einen
halben Scheffel Buchweizen und Leinsamen aussäen. Der Bauer auf der halben Trägerhufe sät zehn Scheffel Roggen vier Gerste
und 14
Scheffel Hafer.
R 753
U 448 Der Bauer auf dem Hof von Rittmeister Schröder kann 14 Scheffel Roggen, sieben
Scheffel Gerste, 18 Scheffel Hafer und einen halben Scheffel Buchweizen oder Leinsamen aussäen.
Nach den oben genannten Angaben
zur Aussaat muss man sich nicht richten, denn sie sind so, dass die Bewohner sich deswegen schämen sollten, daher sollte man
die
Aussaat lieber selbst nach dem ausgerechneten Areal des Dorfes vornehmen. Man gehe von vier Schlägen aus, und rechne nach
den
eigenen Angaben der Einwohner pro Morgen drei Scheffel Roggen oder Gerste und vier Scheffel Hafer.
Vom Arbeits- und anderem Vieh
Was das Arbeitsvieh und die Schäferei auf dem Teil anbelangt, den der Pächter von Engelswacht hier bebaut, so steht dies
bei den
Angaben zu Engelswacht.
Der Krüger hält fünf Pferde und zwei Ochsen, Kluut besitzt fünf Pferde und vier Ochsen, jeder der St.
Georgen Bauern hält vier Pferde, der Bauer auf der Trägerhufe hält vier Pferde, der Bauer der Witwe Schröder hat ebenfalls
vier
Pferde.
Jeder der freien Männer, die auf dem Anteil Engelswachts leben und Acker pachten, halten vier Pferde und fünf Stück
Rindvieh. Der Krüger besitzt über den Winter zwölf Rindviecher und zehn Schafe, Kluut 14 Stück Rindvieh und einige Schafe.
Jeder der
Bauern von St. Georgen kann sieben Stück Vieh und sechs Schafe über den Winter bringen, der Bauer auf der Trägerhufe zur Zeit
lediglich sechs Stück Rindvieh.
Vom Gesinde
Der Krüger und Kluut halten jeder einen Knecht, eine Magd und einen Jungen. Jeder der Bauern von St. Georgen, der Bauer der Schröderschen und der Trägerbauer haben eine Magd oder einen Jungen. Die anderen Bewohner des Dorfes behelfen sich ohne Dienstvolk.
Vom Dienstgeld
Der Krüger gibt für den Acker und den Krug jährlich 30 Rtlr, außerdem die anderen Steuerpflichten, die auf seine Hufen fallen.
Kluut leistet jährlich 38 Rtlr und nichts darüber hinaus, die St. Georgen Bauern geben zusammen jährlich 40 Rtlr, der Schmied
jährlich fünf und der Bauer auf der Trägerhufe sieben Reichstaler.
Henrik Ram zahlt jährlich vier Reichstaler, der Bauer der
Schröderschen acht, Mattis Eggers acht und David Risch zehn Reichstaler.
Von Abgaben
Reinkenhagen leistet vierteljährlich sechs Reichstaler Akzise4 , zur Reitersteuer5 sehe die Annotationen von Engelswacht. Sechs Monate des Jahres wird eine Reiter unterhalten, für jeden der sechs Monate sind
sieben Reichstaler zu zahlen, außerdem zahlt dieses Dorf für fünf Hufen Reitersteuer an Stralsund. Für jede Hufe werden monatlich
12
Schilling gezahlt.
Jeder der Stralsundischen Bauern spinnt jährlich vier Mark Werg und gibt dies Engelswacht. This Eggers gibt
jedes Jahr einen Reichstaler Pacht an die Kirche.
Reinkenhagen wird nicht mit seinen Hufen in der Kirchenmatrikel aufgeführt,
doch der Pastor erhält die Bezahlung für zwölf Hufen, und in der Beschreibung wird auch dem Manuskript des Pastors über die
ganze
Gemeinde gefolgt, die "Weil die rechte Kirchenmatrikel etc." heißt.
Am 15. Mai 1705 ist in Reinkenhagen die Revison von mir, Samuel Griese, vorgenommen und wie folgt befunden worden
Neuer Acker, der seit der letzten Vermessung aufgebrochen wurde
[Neuer Acker gesamt]
61M 180R
Ba , Vom wüsten Acker B1 aufgebrochen,
der Boden besteht aus sandhaltiger Erde, die sowohl Winter- als auch Sommerkorn trägt, wird zusammen mit dem Stück A3
gebraucht
2M 13R
Bc , acht Stücke, vom wüsten Acker B3
aufgebrochen, besteht aus sandhaltiger Erde, liegt eben und ist zum vierschlägigen Acker, und zwar zum Acker A1, gelegt
32M 30R
Bd , fünf Stücke vom wüsten Acker B4
aufgebrochen, besteht aus sandhaltiger Erde, liegt eben und ist sowohl zur Winter- als auch zur Sommersaat geeignet
24M 270R
zwei Stücke, die von
:3 gerodet und aufgebrochen sind, besteht aus
humoser, etwas sandhaltiger Erde, liegt eben und ist sowohl zur Winter- als auch zur Sommersaat gut
2M 165R
Pfarracker wurde hier schon früher vermessen
D , in A4, ist
schon ausgerechnet
Bf , in Bc, ist neu aufgepflügt,
besteht aus sandhaltiger Erde, an Fläche
7M 240R
Außerdem hat der Pastor in
B6
an wüstem Acker
7M 210R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
B1 , Ist ein ebenes Feld, besteht eine Viertel Elle tief aus sandhaltiger Erde, und ist kultivierbar.
B2 , der Grund besteht aus guter
schwarzer, etwas sandhaltiger Erde, allerdings ist es mit kräftigem großen Gehölz bewachsen und daher nicht kultivierbar
RRev 793 B5 , der Grund besteht zwar aus guter schwarzer Erde,
B7 , allerdings sind sie mit kräftigem
großen Gehölz bewachsen
B8 , und daher nicht
kultivierbar
B3, mit Nr. 1 bezeichnet, ist ein eben liegendes Feld, das in einer Tiefe von einer Viertel Elle aus sandhaltiger Erde besteht, und
kultivierbar ist
26M 210R
Anmerkung: Das Übrige von B3 besteht aus magerem, schwerem Sand und ist
nicht zu bewirtschaften.
B4 , ist teils niedrig, teils bergig
gelegen und der Boden besteht aus magerem schwarzen, teils aus schwerem gelben Sand und ist nicht kultivierbar.
RRev 794
URev 397 B6 , gehört zur Pfarre und ist teils mit großem Gehölz bewachsen, teils auch hügelig, und es
besteht aus schwerem Sand und ist also nicht kultivierbar
:3, das Übrige
ist mit großem Gehölz bewachsen und nicht kultivierbar
zwei Stücke in A1, liegen seit der ersten Vermessung wüst und sind mit hohem Hasengeil6 bewachsen, war einst ein Kossatenstück gewesen, an Fläche hat es
4M 45R.
Summe
Neuer Acker: 61M 180R
Wüster Acker: 26M 210
Kultivierter Acker: 7M 240R
Wüster Pfarracker: 7M 210R
1 Laut Urschrift Folio 438 vermessen von Peder Wising.
2 Das Kleine St. Jürgenkloster in Stralsund wurde (1673 zusammen mit dem Friedhof St. Jürgen errichtet), es diente als Hospital und lag in der Nähe des Kniepertores auf der Stadtmauer, ein im 18. Jhdt. errichtetes Gebäude steht noch heute in der Knieperstraße 9. Lange, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S.
3 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
4 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
5 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
6 Alte Bezeichnung für Spartium scoparium, Besenginster, Besenkraut, Brahm. Wird bis zu einem Meter hoch.