R 767   U 453 

Beschreibung von Wilmshagen, welches im Oktober 1696 geometrisch vermessen wurde.

Das Dorf Wilmshagen liegt im Distrikt Greifwald und Kirchspiel Reinkenhagen. Es grenzt nördlich an Hildebrandshagen und Reinkenhagen, im Osten an Mannhagen, im Süden an Segebadenhau und im Westen an Bremerhagen.

Das Dorf Wilmshagen gehört St. Georg in Greifswald1  und es wird für 9 ¼ Landhufen berechnet aber es wird jetzt hier für 6 Hufen Hufensteuer2  gegeben. Die Einwohner sagen, dass einer von den hochseligen pommerschen Fürsten dieses Dorf St. Georg geschenkt hat.

In früheren Zeiten haben hier sechs Vollbauern und drei Kossaten gewohnt aber jetzt wohnen hier folgende Personen
1.  Henning Byl, Bauer, untertänig und Schulze, er zahlt jährlich 22 ½ Rthl Dienstgeld3  und 5 ½ Rthl Pacht4 
2.  Staffan Meier, Bauer, untertänig, der zahlt 22 ½ Rthl Dienstgeld und 7 Rthl Pacht
3.  Marten Schwichtenberg, Bauer, untertänig, zahlt 15 Rthl Dienstgeld und 4 1/3 Rthl Pacht
4.  Casten Alwart, untertänig, Bauer, zahlt 30 Rthl Dienstgeld, 10 Rthl Pacht
5.  Clauus Kreel, untertänig, Bauer, zahlt 15 Rthl Dienstgeld, 7 Rthl Pacht
6.  Georgen Hundertmark, untertänig, Leinweber
7.  Peter Biernwech, Kuhhirte, untertänig
8.  Jacob Böök, Einlieger, untertänig

 R 768   U 454 

Arealausrechnung von Wilmshagen

Über Acker

A  der Acker wird in vier Schlägen bestellt und ist von folgender Art,  306M 242R
A1  guter lehmhaltiger Sand, der gute Winter- und Sommersaat tragen kann und liegt an der Westseite vom Dorf, umfasst  165M 150R
A2  mittelmäßig guter Sandhumus,  16M 70R
A3  drei Stück kaltgründige und niedrige Ackerkämpe5 ,  6M 110R
A4  strenger Sandkamp,  2M
A5  an der Ostseite vom Dorf guter sandig-humoser Acker, der gute Saat trägt,  20M
A6  lehmhaltiger Sandhumus, sieben Stücke, die in mittleren Jahren gute Winter- und Sommersaat tragen,  59M 154R
A7  vier niedrige und kaltgründige Ackerstücke, die in nassen und kalten Jahren keine gute Saat tragen,  17M 208R
A8  strenger Sand, vier Stücke, die nur jedes vierte Jahr einmal mit Roggen besät werden,  19M 150R

 R 769   U 455 

B Über wüsten Acker

[B]   78M 179R
B1  zwei niedrige und kaltgründige wüste Äcker an der Westseite vom Dorf, die mit Heidekraut und Gras bewachsen sind,  16M 80R
B2  auf gleicher Seite ein niedriger wüster Acker mit Gras bewachsen und auf ihm könnte wohl Wiese sein aber er wird jetzt als Weideland genutzt. Von ihm wird zwischenzeitlich etwas aufgepflügt und Hafer hinein gesät,  11M 100R
B3  an der Ostseite wüster Acker, niedrig, der zwischenzeitlich mit Hafer besät wird, aber dazwischen wird er als Wiese genutzt,  8M 224R
B4  zwei kaltgründige und sumpfige wüste Äcker,  6M 225R
B5  wüste Äcker, die mit Heidekraut und jungem Birkenwald bewachsen sind. Es kann davon wohl ein Teil wieder bewirtschaftet werden,  35M 150R

C Über Wiesen und Heuernte

[C]   153M 22R
C1  an der Westseite vom Dorf eine Wiese, die kaltgründig ist, dünnes und sehr kurzes Gras trägt,  89M
C2  eine kleine Wiese im Acker A1,  200R
C3  eine Wiese beim Dorf zu  1M 290R
C4  eine gute Wiese, die Lutgen Koppel genannt wird,  5M 230R
 R 770   U 456  C5  ziemlich gute Wiesen neben dem Acker A7,  13M 150R
C6  ebenso eine mittelmäßig gute Wiese, die von A6 zu A7 geht,  12M 100R
C7  magere Wiese, kaltgründig, die sehr kurzes und dünnes Gras trägt,  27M 150R
C8  eine kleine Wiese im Acker A5,  80R
C9  eine Wiese neben dem Acker A5,  2M 22R

Der Bauer auf Hof Nr. 1 meint jährlich 5 Fuder Heu zu sammeln.
Nr. 2 meint jetzt jährlich 10 Fuder Heu [zu sammeln] aber früher hat er mir 20 angegeben, also ist es nötig, das ich erwähne, dass es lügenhaft ist.
Nr. 3: 5 [Fuder Heu]
Nr. 4: 12 [Fuder Heu]
Nr. 5: 9 [Fuder Heu]
Summe: 41 [Fuder Heu]

Aber diese Heuzahl können die Wiesen keinesfalls annähernd geben, da diese nicht so viel auf einen Fuder sammeln können, wie andere Leute in dreien, darum werden bis auf weiteren Bescheid entsprechend 100 Fuder in die Spalte gesetzt und es wird kaum weniger werden, wenn die Wiesen richtig berücksichtigt wurden, denn sie sind nicht die schlechtesten, die ich gesehen habe.

 R 771   U 457 

D. Über Viehweide und Wald

[D]   280M
D1  wallbegrenztes Weideland, gute Viehweide,  73M
D2  Weideland mit jungem Laubwald, sowie einigen großen Eichen,  17M
D3  Morast mit kleinem Erlenwald bewachsen  22M
D4  Sandberg oder Moor mit Heidekraut und kleinen Laubbüschen bewachsen,  53M
D5  Weideland, das an einigen Stellen wallbegrenzt, an anderen Stellen mit Bülten und Heidekraut bewachsen, sowie an einigen Stellen morastig und mit kleinen Büschen bewachsen ist,  84M
D6  eine Koppel oder Pferdekoppel mit Wald bewachsen,  9M
D7  sonst Tümpel, Büsche und Hügel auf dem Feld zu  22M

Das Weideland in diesem Dorf ist sowohl für Großvieh als auch für Schafe ausreichend. Wald ist hier auf dem Feld zum notdürftigen Brennen und für Zaunstangen. Gelegentlich können die Einwohner auch einige Fuhren junges Laubholz nach Greifswald verkaufen.

Symbol 127  Hofstellen mit der großen Strasse zwischen den Häusern, umfassen  33M

Diese Einwohner haben gute ertragreiche Bäume rings um ihre Höfe herum, sowie gute Gemüsegärtchen.

Summe

Acker: 306M 242R
wüster Acker: 78M 179R
Wiese: 153M 22R
Heufuder: 100
Viehweide und Wald: 280M
Hofstelle: 33M

Die Revisionsausrechnung findet man auf Seite 785.

 R 772   U 458 

Annotationen von Wilmshagen

Über Aussaat und Güte des Ackers

Der Acker, wie gesagt, wird in vier Feldern bestellt und der Bauer, der auf Nr. 1 wohnt kann jährlich aussäen: Roggen 30 Scheffel, Gerste 24, Hafer 32, Erbsen 3, Sommerroggen 2 und Leinsaat ½ Scheffel.
Nr. 2 und Nr. 5 können gleichviel aussäen, jeder wie der Bauer auf Nr. 1.
Nr. 3 der Bauer kann aussäen: Roggen 18, Gerste 18, Hafer 18, Erbsen 2 und Leinsaat ¼ Scheffel.
Nr. 4 der Bauer kann aussäen: Roggen 36 Scheffel, Gerste 36, Hafer 42, Erbsen 5 und Lein 1 ¾ Scheffel.
In einen Morgen, wie die Bauern sagen, können 3 Scheffel Roggen oder Gerste eingesät werden und 4 ½ Scheffel Hafer. Vergleicht man nun die Fläche mit der Aussaat, den Acker in vier Schläge teilend, so wird ersichtlich, wie gut sie gelogen haben, wie sie es auch oft andernorts tun.

Über Gesinde

Jeder von den vier Bauern hier im Dorf hält einen Knecht, eine Magd und einen Jungen aber der Bauer Nr. 3 behilft sich mit einem halben Knecht und einem Jungen.

Über Arbeitsvieh und anderes Vieh

Die Bauern auf Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 5 brauchen jeder 8 Pferde, 2 Ochsen. Es kann außerdem jeder 12 Rinder und 5 Schafe füttern.
Der Bauer auf Nr. 4 hält 8 Pferde, 2 Ochsen und füttert daneben 15 Rinder und einige Schafe.
Der Bauer auf Nr. 3 hält 5 Pferde und 2 junge Pferde, füttert daneben 6 Rinder.
In warmen Jahren, da stehen die Bienen hier gut.6 

 R 773   U 459 

Über Abgaben

Vom ganzen Dorf kommen jedes Quartal 4 Rthl 8 ß Akzise7 . Reitersteuer8  werden monatlich von diesem Dorf 5 Rthl gegeben und die Einwohner haben außerdem immerzu Einquartierungen. Hufensteuer, andere Steuern, sowie Magazinkorn9  kommen jedes Jahr ungleich. Darum kann man dieses nicht genau notieren.

 RRev 785   URev 402 

Anno 1705 d: 4 Junÿ ist zu Wilmershagen die Revision von mir Sam: Griese vorgenommen und Befunden worden.

Neüer acker seit der vorigen Vermes=sung.

[Ba,Bd,Be,Ce,Cg,Dc,Dd]   26M 15R
Ba  1 Stück von B1 außgepflüget, bestehet auß guter schwartzen etwas sand=vermengten erden, ist tüchtig zu sommar= und winter=saat, ist nach D1 der weÿde etwas abhellig belegen, hat schon 3 mahl die saat getragen, areal  5M 180R
Bd  2 st: von B4 außgepflüget; bestehet auß guter schwartzer sandvermeng=ter erden, areal  165R
Be  2 st: von B5 außgeradet und gepflü=get, bestehet auß guter schwartzer etwas leim vermengter erden, ist in der mitten ein wenig hoch, auf beÿden seÿten abhellig belegen, und tüchtig zu sommer und wintersaat, träget dieses Jahr die 3:te saat areal  12M 165R
Ce  1 st: von C5 bestehet auß leim vermengter erden, und ist gut zu sommer und winter saat, areal  1M 15R
 RRev 786  Cg  1 st: von C7 außgepflüget, bestehet der grund auß schwartzen mürben erden  270R
Dc  1 st: von D3 außgeflüget, bestehet auß strengen sand, kan kaum 2 saat tragen wen es 6 à 7 Jahr geruhet hat à  1M 90R
Dd  1 st: von D4 außgepflüget, bestehet auß strengen sande und ist ein sand kamp wie A8 so dabeÿ lieget, kan kaum 2 saat tragen, wen es 6 à 7 Jahr geruhet hat  4M 30R

 URev 403 

Beschreibung des übrigen wüsten ackers

B1
B2
bestehen alle beÿde auß mager strengen sande, sind niedrig und schlupig belegen, darzu kalt=grundig und bornigt, daher zur cultur undienlich

 RRev 787  B1  mit n:o X bezeichnet, bestehet der grund auß schwartzer erden ist eben belegen, und zur cultur dienlich areal  225R

B3
B4
B5
alle dreÿ insgesampt sind schlupig be=legen, bestehen zwar ¼ elle tieff auß schwartzer erden, sind aber allesampt theils mit hohen bircken und Eichen theils mit Ellern Holtze bewachsen, und zur cultur unbeqwehm.

Summa

neüer acker: 26M 15R
wüster acker: 225R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Peder (Petrus) Wising
Revision: Samuel Griese
Anmerkungen:

1 Das Hospital St. Georg in Greifswald findet in den Quellen erstmalig in den Jahren 1301 und 1304 Erwähnung. In der Einrichtung, die außerhalb der Stadtmauern lag wurden ausschließlich Leprakranke untergebracht, für die ein eigener Friedhof in der Nähe vorgesehen war. Die wirtschaftliche Grundlage des Hospitals bestand aus Schenkungen von Laien und Klerikern, auf diese Weise kam es u.a. in den Besitz der Hölzung Sanz. Heute erinnert das St.-Georgsfeld an den früheren Standort der Einrichtung. Detleff Kattinger: Die Stadtentwicklung vom Ende des 13. Jahrhunderts bis 1500. In: Horst Wernicke (Hg.): Greifswald, Geschichte der Stadt, Schwerin 2000, S. 49f.

2 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

3  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

4  Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.

5  Kamp, ein mit einem Zaum oder Graben eingefasstes Stück Feld von unbestimmter Größe.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 34, Berlin 1785, Sp. 1.

6 Anstelle auf Bienen könnte sich der Satz auch auf das Dorf beziehen, denn das Wort "bÿen", wie es im Original geschrieben steht, ist in diesem Kontext nicht ganz eindeutig zu interpretieren. So könnte der Satz also auch wie folgt übersetzt werden: "In warmen Jahren, da kommt das Dorf hier gut aus."

7 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

8 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

9 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.