Beschreibung des Ortes Brünzows, der im September 1694 geometrisch vermessen worden ist1
1. Das Dorf Brünzow liegt im Distrikt Wolgast, grenzt im Norden an Vierow und Kräpelin, im Osten an Klein Ernsthof, im Süden an Stilow und Neuendorf, im Westen aber an Loissin.
2. Die Einwohner von Brünzow gehen nach Wusterhusen zur Kirche, wo auch ihr Pastor wohnt.2
3. Die Brünzower Dorfbewohner sind eine Zeit lang Untertänige von Ludwigsburg gewesen. Früher haben sie
zum Wolgaster Schloss3 gehört und – wie die Brünzower Einwohner selbst zu berichten wissen – soll das Dorf Brünzow in Kriegszeiten wüst
geworden sein. Als es aber wieder aufgebaut und repariert worden war, haben die Einwohner Dienst in Groß-Ernsthof4 getan und schließlich ist das ganze Dorf Brünzow nach verschiedenen Veränderungen unter Ludwigsburg5 gekommen,worüber man in den Exactis Publicis Antiquoribus Pomeraniae bessere Nachricht wird finden können.
Anmerkung: Jetzt ist das Dorf wieder Amt und Krone zugeführt
worden.
4. Die Einwohner in Brünzow versteuern jetzt drei reduzierte Hufen. 6 Ob man aber in Brünzow Land- oder Hakenhufe rechnet, weiß ich nicht, denn das hat mir niemand sagen können.
5. In Brünzow wohnen vier Bauern, und soviele haben dort immer gewohnt, wie mir gesagt wurde.
Die
Namen der gegenwärtigen Bauern sind folgende:
| 1 . Jacob
Stoltz, Schulze 2 . Georgitz Dannfelt 3 . Marten Dannfelt 4 . Hans Rasch |
Vollbauern, welche sechs Tage in der Woche mit zwei Personen und vier Pferden in Ludwigsburg dienen. Aber in der Erntezeit dient jeder Bauer bisweilen mit drei, bisweilen mit fünf Personen und dann alle Tage in der Woche. |
5 . Hindrik Larß, Kuhhirte
R 94 U 759Arealausrechnung von Brünzow
Über denAcker
Der Brünzower Acker ist in drei bestimmte Felder eingeteilt und die Bodengüte des Feldes A ist folgende:
A : guter
sandig humoser Acker, der gut Winter- und Sommersaat trägt
73M 18R
das Feld A war dieses Jahr Winterfeld.
[B]
63M 150R
B1 : prächtiger sandig humoser Acker zu
31M
B2 : Sandboden, etwas
humusartig
16M
B3 : grober und magerer Sand
16M 150R7
B
war vergangenes Jahr das Sommerfeld.
[C1, C2]
62M 187 1/2R
C : Das Brachfeld umfaßt
folgende Bodenarten:
C1 : prächtiger und herrlich sandig
humoser Acker, der gut Saat trägt
53M 37 1/2R
C2 : schwerer Sand, der für
Sommersaat etwas schädlich ist, besonders in trockenen Jahren
9 M 150R
C3 : eine umzäunte Fläche bei den
Häusern, die jährlich besät wird
186R
Über den wüsten Acker
D . Der wüste Acker, der hier und da ringsum in den Ackerfeldern liegt, zu
65M
Betreffender wüster Acker, der als Acker
wenig brauchbar ist, ist zum größten Teil niedrig und sumpfig, aber es ist eine gute Weide
darauf
Über Wiesen und Heuernte
E : In und
neben dem Feld A sind einige kleine Wiesen, welche zusammen umfassen
14M 255R
Betreffende kleine Weiden können nicht öfter abgeerntet werden als
das Ackerfeld A besät wird, und weil die Wiesen stückweise hier und da
liegen, so kann man keine höhere Heuzahl für sie ansetzen als 16 Heufuder
ÜberWeideland
[F]
60M 215R
F1
Pferdekoppel von gutem wallbegrenzten Land
11M 150R
F2
zwei Gehölze von verschiedenem Laubholz wie Erlen, Espen, Birken und Weiden etc.; darin ist
gutesWeideland
31M 75R
F3
kleine Hügel und Tümpel in und
neben den Ackerfeldern mit dem Weg oder derStraße
13M 150R
F4
Weideland, welches zu Kräpelin gehört. Es hat früher hierher
gehört, aber die Einwohner in Brünzow haben vor langer Zeit mit dem Besitzer in Kräpelin getauscht
und dafür ein Stück Acker auf seinem Feld wiederbekommen, das die Brünzower nun auch unter dem Pflug
haben sollen; das Areal findet man bei der Kräpeliner Arealausrechnung wieder unter dem Zeichen
40M 140R
Koppeln und Obstgärten sowie Hofstellen
[G]
7M 221R
DerObstgarten
Nr. 1
umfaßt
150R
Nr. 2
umfaßt
150R
Nr. 3
umfaßt zusammen mit einem Platz, auf dem das Haus
steht
220R
Nr. 4
umfaßt zusammen mit dem Hausraum
226R
die übrigen Hofstellen und kleinen Weiden umfassen 5M 75R
Summe
Acker: 199M 240R
Wüster Acker: 65M
Wiese: 14M
225R
Heu: 16 Heufuder
Weideland: 60M 215R
Obstgärten und Hofstellen: 7M 221R
Annotationen zu Brünzow
Über Aussaat und Güte desAckers
Jeder Bauer meint jährlich aussäen zu können: Roggen 36 Sch, Gerste 18, Hafer zwölf, Erbsen sechs, Buchweizen einen, Lein anderthalb und dieses beläuft sich bei vier Bauern auf: 144 Sch Roggen, 72 Sch Korn, 48 Sch Hafer, 24 Sch Erbsen, 4 Sch Buchweizen, 6 Sch Lein. In einem Morgen Land, meinen die Bauern drei Scheffel Roggen oder Gerste säen zu können.
Heufuder
Bei Spandowerhagen liegt eine kleine Wiese, die zu diesem Dorf gehört und jeder Bauer in Brünzow kann – wie sie selbst sagen – jährlich zwei Fuder Heu ernten. Die Arealausrechnung von der betreffenden Wiese findet man im Arealbuch von Spandowerhagen.
# Obstgärten
Bei jedem Bauernhof in Brünzow sind gute Obstgärten, die meist alle Jahre gute Frucht tragen, so dass die Einwohner davon einen guten Teil verkaufen können.
Über Arbeitsvieh und Gesinde für die Ackerbestellung
Jeder Bauer benötigt immer acht Pferde und ein paar Ochsen; Schafe werden im Dorf an die 50 St. gehalten. Der Schulze hat immer zwei Knechte und eine Magd. Die anderen Bauern haben jeder einen Knecht, eine Magd und einen Jungen.
Jährliche Abgaben
Dieses Jahr ist anAkzise8 vom ganzen Dorf zwölf Rthl gegeben worden.
Reitersteuer9 gibt jeder Bauer monatlich zwei Rthl
Magazinkorn10 haben die Bauern zusammen 24 Sch Roggen gegeben.
Anmerkung: An das Wolgaster Schloss oder die Beamten
geben diese vier Bauern zusammen 24 Sch Roggen, 24 Sch Gerste, 24 Sch Hafer und außerdem wird von ganz Brünzow jährlich an das Wolgaster Schloss 14 Rthl. Pachtkorn11 und Geld gegeben.
Im Jahr1704 ist das Dorf Brünzow revidiert und wie folgt befunden worden
B4 fünf Stücke, sind von D bewirtschaftet; kaltgründiger Sandboden 2M 120R
Über denwüsten Acker
Der wüste Acker ist eisenrostig und kaltgründig, dient nicht besonders als Acker, denn man konnte unten an den Enden vom Acker sehen, dass das Korn an jedem Ende ertrinkt. Der wüste Acker ist an der Grenze und unten am Wald niedriger.
Summe
Neuer Acker: 2M 120R
1 Wurde laut Urschrift von Petro Wising vermessen.
2 Brünzow gehört zum Kirchspiel Wusterhusen.
3 Das Wolgaster Schloss: vermutlich ist die Zeit gemeint, als das Wolgaster Schloss noch Residenzsitz des Wolgaster Zweiges der Pommerschen Herzöge war. Mit dem Tod Herzogs Philipp Julius 1625 starb die Linie aus, gleichzeitig verlor das Schloss Wolgast seine Stellung als fürstliche Residenz. 1665 bis 1675 saßen die Generalgouverneure, die Regierung, das Hofgericht und die königliche Kammer im Wolgaster Schloss, nachdem noch 1663 eine Verlegung von Stettin nach Wolgast abgelehnt worden war. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen im Jahre 1675 verlor das Schloss in Wolgast seine Rolle als Residenz und Verwaltungszentrum, das nunmehr Stettin wurde. Backhaus, Helmut: Das Schloss Wolgast als schwedisch-pommersche Residenz. In:Buchholz, Werner, Mangelsdorf, Günter (Hg.): Land am Meer. Pommern im Spiegel seiner Geschichte. Roderich Schmidt zum 70. Geburtstag, Köln, 1995, S. 494f. und S. 505f.
4 Im Jahr 1643 verlieh Königin Christina dem Generalgouverneur Livlands Hermann Wrangel u.a. den Ackerhof Groß Ernsthof. Nach Wrangels Tod erhielten seine Kinder aus dritter Ehe den Besitz, den sie 1653 mit Carl Gustav Wrangels Besitzungen in Livland eintauschten. Seine Tochter Auguste Aurora erhielt den Ackerhof 1688, als Wrangels Nachlass aufgeteilt wurde. Als sie 1699 verstarb fiel der Besitz als ehemaliges herzogliches Tafelgut zurück an die schwedische Krone. Asmus, Ivo: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-220.
5 Burchard M. Müller von der Lühnen (1604-1670): entstammt einem Lüneburger Geschlecht von Patriziern und Salzherren ab. 1623 trat er in schwedische Kriegsdienste und erwarb sich im Laufe der Zeit hohe militärische Anerkennungen. Als General zog er sich schließlich nach der erfolgreichen Verteidigung von Greifswald 1659 als General auf seine Güter Ludwigsburg, Mellentin und Retzow zurück, welche er 1650 zusammen mit dem Adelstitel erworben hatte. Nach seinem Tod ging sein Besitz an seine Söhne Freiherr Carl Leonhard und Jakob Heinrich über. Näheres siehe Pyl, Theodor: Müller von der Lühne, Burchard. In: Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 22, [Historische Commission bei der Königl. Akademie der Wissenschaften] Leipzig 1885. Seite 701f.
6 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
7 In der Urschrift ist richtig 16:150 vermerkt, während in der Reinschrift 16:30 steht.
8 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
9 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
10 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
11 Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor. Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69