Beschreibung des Guts Gustebin, welches im September 1694 geometrisch vermessen wurde1
1.) Gustebin liegt im Wolgaster Distrikt, grenzt im Norden an Wusterhusen, im Osten an Konerow, im Süden an Spiegelsdorf und Boltenhagen, im Westen an Stilow und Klein Ernsthof.
2.) Die Einwohner von Gustebin sind eingepfarrt nach Wusterhusen, wo auch ihr Pastor wohnt.
3.) Eine Zeit lang hat die Familie Hackewitz2 auf Klein Ernsthof Gustebin besessen. Da es ihnen aber von den damaligen Herzögen bloß geschenkt worden ist, so ist es dieses Jahr auch durch die königliche Reduktion3 wieder eingezogen worden.
4.) In früheren Zeiten haben hier sechs Vollbauern und ein Kossat4 gewohnt. Jetzt aber wohnen hier nur zwei Bauern und ein Kossat. Die übrigen vier Bauernhöfe bewirtschaftet Hackewitz auf Klein Ernsthof5 selbst.
5.) Namen der Einwohner:
| 1 Petter
Gåås 2 Frantz Löbik |
Vollbauern |
3
Petter
Tuls,Kossat
4
Viehhof von Hackewitz
Kuhhirte
6.) Diese Einwohner dienen sowohl auf Klein Ernsthof als auch hier auf den wüsten Höfen, die Hackewitz selbst bewirtschaftet, und jeder Bauer leistet fünf Tage in der Woche Dienst, nämlich vier Tage mit zwei Personen und vier Pferden. Den fünften Tag wird mit einer Person zu Fuß gedient. Der Kossat dient fünf Tage in der Woche mit einer Person zu Fuß. Bei der Ernte aber dient jeder Bauer bisweilen mit fünf, bisweilen mit drei Personen und der Kossat dann immer mit zwei Personen.
7.) In Gustebin ist lauter Bauernland und es wird jetzt zu vier reduzierten Hufen versteuert6 .
R 112 U 772Arealausrechnung über Gustebinmit zugehöriger Annotation
Acker
[A]
80M
A
Der Acker in Gustebin wird in vier Schlägen bestellt, und das
Feld A, das dieses Jahr ein Sommerfeld war, ist aus folgenden Bodenarten:
A1
guter sandig-humoser Acker mit Lehm vermengt und kann
verschiedene Arten Saat tragen,
22M 225R
A2
magerer und schwerer Acker, der auf hohen Bergen und in tiefen Tälern liegt und für die Sommersaat ganz hart
ist, insbesondere in trockenen Jahren;
57M 75R
wenn aber schöne und warme Frühlingstage sind und danach ein feuchter Sommer, so tragen diese Berge und Bodensenken genügend Saat7
[B]
89M 150R
B
war vergangenen Sommer das zweite Sommerfeld und umfasst diese Bodenarten:
B1
Acker, etwas sandig-humos und mit Lehm vermengt, kann, wenn mittelmäßig gute Jahre sind,
ziemlich gut Saat tragen,
46M 150R
B2
grober und magerer Sand auf Bergen und Tälern,
39M 225R
B3
kaltdurchzogener und schlechter Acker,
3M 75R
C Das Feld war vergangenes Jahr Winter- oder Roggenfeld und umfasst größtenteils, wie mir auch scheint, eine Bodenart, nämlich Sandhumus, jedoch hat der Sand wohl den größten Anteil und das Areal des betreffenden Feldes umfasst, 68M
R 113 U 773[D]
87M 261R
D
war dieses Jahr Brachfeld. Es liegt in drei Teilen, nämlich zwei
Teile liegen neben dem Morast oder dem Weideland
Zysendyk, und der dritte Teil liegt an der Grenze zu Klein Ernsthof und Wusterhusen;
seine Bodenarten sind folgende:
D1
Sandboden, etwas humos und kann bisweilen gute Saat tragen,
39M 37 1/2R
D2
guter Sandhumus,
26M 150R
D3
sandig-humoser Boden, aber kaltdurchzogen,
11M 187 1/2R
D4
klarer und magerer Sand, der nur jedes dritte Jahr mit Roggen besät
werden kann,
10M 186R
E siehe das Wusterhusener Pastorenland
Wüster Acker
Berge und Sandhügel, welche in
früheren Zeiten Acker gewesen waren. Sie bestehen aber nur aus reinem Sand und umfassen
128M 150R
Von dem wüsten Acker ist wohl der größte Teil, der überhaupt nicht als Acker dient.
Wiesen und Heuernte
[
]
41M 70R
1
Wiese von schönem und starkem Graswuchs,
14M 70R
2
eine Wiese, die sehr kurzes und dünnes Gras trägt,
21M
3
kleine Grashügel in
den Ackerfeldern zu
6M
Wie die Bauern sagen, soll man bei jedem Bauernhof jährlich fünf Fuder Heu ernten können und beim Kossatenhof ein Fuder, welches
zusammen beträgt: 31 Heufuder.
Man kann nichts anders finden, als dass die Heuzahl allzu klein und gering angegeben ist, denn
von der Wiese
1 müsste eigentlich soviel eingebracht werden, jedoch mag solches genauerer Untersuchung
überlassen bleiben, weil die Einwohner schwören mussten, dass sie richtig gesagt haben.
θ Weideland
[θ]
249M 37 1/2R
θ1
ziemlich gutes Weideland neben Zysendyk, im Herbst und Frühling aber sehr sumpfig,
179M
θ2
Hügel, Tümpel, Morast und andere kleine Flecken in und neben den Ackerfeldern zu
57M 187 1/2R
θ3
Die Hofstellen mit kleinen Obstgärten, Gemüsegärten, Koppeln und anderen kleinen Gärtchen zu
12M 150R
Bei Gustebin ist genug Weideland. Der Pächter von Klein Ernsthof muss sein Vieh größtenteils darauf weiden.
Summe
Acker: 325M 111R
Wüster Acker: 128M 150R
Wiese: 41M 70R
Heu: 31 Fuder
Weideland: 249M 37 ½R
Annotationen zum Gut Gustebin
Über Aussaat
Die Bauern in Gustebin haben mir gesagt, dass, wenn der Acker richtig bestellt
ist, bei jedem Bauernhof jährlich gesät werden kann: 30 Sch Roggen, 30
Sch Gerste, 18 Sch Hafer, vier Sch Erbsen, zwei Sch Buchweizen und anderthalb Sch Lein, welches sich beläuft für alle sechs Bauernhöfe 180 Sch Roggen, 180 Sch Gerste, 108 Sch
Hafer, 24 Sch Erbsen, 12 Sch Buchweizen und 9 SchLein
Es ist zu bemerken, dass auf den vier Höfen, die Hackewitz selbst bewirtschaftet, nicht immer soviel eingesät wird, denn
er wird nicht damit fertig den Acker vollständig zu bestellen. Die Bauern aber
säen aus, wie bereits gesagt.
Der Kossat kann jährlich säen: 4 Sch Roggen, 4
Sch Gerste, 4 Sch Hafer, 1/2 Sch
Erbsen und 1/4 SchLein
ÜberArbeitsvieh
Jeder Bauer benötigt immer sieben Pferde und zwei Ochsen. Der Kossat behilft sich mit drei Pferden. Hackewitz selbst hält hier kein Zugvieh, wie er sagt.
Dienstleute
Jeder Bauer hält Knecht, Magd und Jungen. Der Kossat hat nur eine Magd.
Anmerkung: Holz zum Bauen wird von anderen Orten gekauft. Was aber zum Brennen benötigt wird, wird zumeist
vom eigenen Feld genommen, denn es ist auf einem wüsten Acker
Kiefernwald gewachsen, von dem man größtenteils Brennholz haben kann.
Das, was
von diesem Dorf jährlich abgegeben wird, ist in einer Summe bei den Abgaben von Klein Ernsthof aufgeführt worden und findet
man bei
den Annotationen von Klein Ernsthof wieder.
1704 ist das Dorf Gustebin wie folgt revidiert und befunden worden
B4 , zwei
Stücke, bewirtschaftet vom wüsten Acker
und bestehen aus Sand, die alle drei bis sechs Jahre besät werden können,
3M
C1 , vier
Stücke, von
bewirtschaftet und sind Sandboden, etwas sandvermischt auf ebenem Land,
3M 120R
C2 , zwei Stücke, sind
bewirtschaftet von
und bestehen aus reinem Sand,
150R
D5 , ein
Stück, ist reiner Sand, etwas tiefliegend, von
bewirtschaftet,
2M 60R
Der übrige wüste Acker ist sehr sandig, und die Bauern meinen, ihn unmöglich mit Nutzen bestellen zu können.
Anmerkung: Er scheint jedoch als Acker brauchbar, denn er ist weder niedrig noch hoch, sondern eben: 10M 120R
Von dem Kiefernwald ist nicht eine Kiefer mehr zu sehen, denn sie sind alle abgehauen und zum Brennen
verbraucht worden. Dort ist nur ein Sandberg.
Summe
NeuerAcker: 9M 30R
1 Gustebin wurde laut Urschrift von Petro Wising vermessen.
2 Vorpommersches evangelisches Adelsgeschlecht, dessen Stammreihe mit Franz Albrecht Hackewitz, herzoglich pommerscher Kammerjunker, beginnt, der 1622 mit drei Gütern bei Wolgast belehnt wurde (Klein Ernsthof, Kräselin und Gustebin). Hackewitz. In: Hueck, Walter: Adelslexikon. Bd. 4 (Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 67) Limburg a.d. Lahn 1978. S. 365.
3 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
4 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
5 Franz Albrecht (gest. 1701) Besitzer von Klein Ernsthof, Kräselin und Gustebin. Verheiratet in erster Ehe mit Anna Margarethe von Quatz und in zweiter Eheh mit Sophie Dorothea von Schwerin. Hackewitz. In: Ehrenkrook, Hans Friedrich: Genealogisches Handbuch der adeligen Häuser. Bd. 5 (Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 26) Limburg a.d. Lahn 1961. S. 92.
6 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
7 Die Zwischensumme in der SpalteAcker: 80 Morgen steht in der Urschrift aber nicht in der Reinschrift.