Beschreibung Konerows1
Dieses Dorf liegt im Wolgaster Distrikt eineinviertel Meilen von der Stadt entfernt, es gehört zu der Kirche Wusterhusens und grenzt im Osten an Pritzwald, im Süden an Lodmannshagen, im Westen an Gustebin und im Norden an Wusterhusen.
Namen der Einwohner
1 . Jacob
Clarl,Pächter
2 . Christopher Gladerow,Vollbauer
Über die Herrschaft
In herzoglichen Zeiten2 hat das Dorf, nach Bericht der Einwohner, zum Wolgaster Schloss3 gehört, und drei Bauern haben hier gewohnt. Bis zum vergangenen Brandenburgischen Krieg4 sind hier verschiedene Herrschaften gewesen. Vor 16 Jahren haben Rittmeister Nieroth5 und seine Frau das Dorf bekommen und wohnten hier selbst acht Jahre lang auf den zwei Bauernhöfen. Die hat dann der Pächter bewirtschaftet und dafür 80 Rthl im Jahr gibt; die Herrschaft erstattet die Steuer für die zwei Höfe. Der Bauer hat 30 Rthl und die Hälfte von der Steuer jährlich gegeben, solange der Rittmeister hier wohnte. Aber danach hat er acht Jahre lang 35 Rthl und dazu Steuern gegeben. Die Hufenzahl wissen sie nicht genauer als folgendermaßen: wenn von der Kanzel für eine Hufe ein Rthl abgekündigt wird, wird für die zwei Höfe des Pächters gegeben und der Bauer zahlt einen halben Rthl oder für anderthalb reduzierte Hufen6 . In den Wusterhusener Kirchenmatrikel steht Konerow mit 16 Hakenhufen aufgeführt; siehe auch die Annotationen über Wusterhusen. Der Bauer meint gehört zu haben, dass hier in alten Zeiten auch zwei Kossaten7 gewesen seien, aber vor wie langer Zeit, weiß er nicht.
R 267 U 83Arealausrechnung von Konerow, welches im Wolgaster Distrikt liegt und im August 1694 geometrisch vermessen wurde.
Acker
Der Acker ist in vier Schläge oder Felder geteilt, von denen zwei mit Sommersaat und eins mit Wintersaat besät werden; das vierte ist Brache. Die Bodenart ist wie folgt:
A Das Feld A
das dieses Jahr Winterfeld war und Grundfält genannt wird
A1
Humusboden, bei den Wiesenflecken etwas niedrig
44M 135R
B . das Feld B oderBrache
[B2-B3]
51M 240R
B2
Humusboden
48M 30R
B3
Sandhumus
3M 210R
[C4-C5]
36M 30R
C4
Sommerfeld, Humusboden
27M 90R
C5
sandhaltiger Humus
8M 240R
Db . das Feld D war das zweite Sommerfeld und ist Humusboden 39M 165R
Wüster Acker
[E7-E9]
22M 210R
E7
ein Stück ebener wüster Acker mit Heide
bewachsen, auf dem Feld D sowie auch ein Stück mit Büschen darauf
5M 210R
E8
auf dem Feld A sind drei Stücke
2M 240R
E9
dicht bei der Grenze zu Wusterhusen und Pritzwald ist ein Stück mit verschiedenen Tümpeln darin, und wenn die Tümpel von dem wüsten
Acker abgerechnet werden, beträgt derwüste Acker:
14M 60R
Notiz.: Ein Stück, das Acker war und jetzt als Wiese bestellt wird, bei
folgendem Punkt über Wiese und das Stück F 10.
Wiese
[F10-F16]
69M 90R
F10
Ein Stück der Wiese
Grosse Ritterhoffswisch war Acker gewesen, wovon man die Furchen noch sichtbar sind; aber jetzt wird es als Wiese genutzt und ist
eine gute ertragreiche Graskoppel, etwas niedrig und zum Acker hin einige
kleine feste Brinke. Es umfasst mit einem Stück an der Grenze zu Pritzwald von gleicher ArtWiese
23M 60R
F11
ein Stück etwas niedriger von gleicher Art Graskoppel
10M 120R
F12
Kleine Ritterhoffswisch ist auch eine gute,
ertragreiche Wiese mit gutem Weidegras
F13
Im Feld A sind sieben Graskoppeln, die zusammen umfassen
5M 255R
F14
drei Stücke dito im Feld B
1M
desgleichen ein Stück bei Feld A von mittelmäßiger Graskoppel
2M 120R
F15
bei der Grenze zu Pritzwald ist ein niedrig liegendes Stück Wiese
mit kurzem Gras
3M 210R
F16
im Feld B ist ein sumpfiger Bruch mit Büschen darauf und Graskoppeln bei den Äckern, welcher umfasst,
wenn die Büsche abgerechnet werden
2M 240R
Über die Heufuder siehe die Annotationen, nach Aussage der Einwohner geben diese Wiesen insgesamt:
66 Heufuder
Weideland
G16 Zwischen den Wiesen Ritterhoffswisch und Landgraben ist gutes, ertragreiches Weideland, bei der Wiese von besserem Gras; aber zum Landgraben hin feucht und von schlechterem Gras, an Areal: 64M 210R
R 269 U 85Wald
[H17-H21]
13M 105R
H
Zwischen den Feldern C D ist von den Häusern zur Wiese Ritterhoffswisch ein Teil mit Eichen, Buchen- undHaselbüschen
H17
bewachsen, an Areal
6M 225R
H18
ein Teil, der dieses Dorf von Pritzwald trennt und von dorther zu diesem Dorf führt
1M 195R
H19
zwischen den Feldern A D und dem Grundstück Nr. 1 sind Eichen und hochgewachsene
Eschen
2M 60R
H20
bei dem Grundstück Nr. 2 von gleicher Art Wald mit einigenHaselbüschen
285R
H21
ein schmaler Streifen im Feld A mit Büschen darauf, umfasst
1M 240R
Tümpel
[J22-J24]
20M 270R
J22
Im Feld B sind drei Tümpel mit Weidenbüschen bewachsen, an Areal
8M 150R
J23
Vier Tümpel auf dem wüsten Acker E 9
sind von kurzem Gras, sie trocknen größtenteils aus, wenn trockene Jahre sind. Sie dienen als Weideland und umfassen:
10M 210R
J24
Im Feld D ist ein Wassertümpel, sowie auch im Feld B, dieser
wird Lang Soll genannt und sie umfassen:
1M 60R
Hofstellen etc.
[K25-K27]
4M 90R
K25
Die Obstgärten sind nicht mit irgendwelchen Zäunen eingehegt,
sondern die verschiedenen Apfel- und Birnenbäume sind hier und dort ringsum bei
den Häusern, die beides, sowohl Hofstellen als auch
Gemüsegärten umfassen:
3M
K26
Dicht bei Feld A ist ein schmaler Streifen mit Apfel- und Birnenbäumen bewachsen, der zu dem wüsten Bauernhof gehört, der dort
stand.
90R
K27
Ein Platz zwischen den Grundstücken, wo das Vieh den Sommer über liegt
1M
Summe
Acker: 171M 270R
Wüster Acker: 22M 210R
Wiese: 69M 90R
Heu: 66 Heuuder
Weideland undWald: 78M 15R
Tümpel und Hofstellen zusammen: 24M 210R
Annotationen zu Konerow
Über denAcker
Der Acker liegt hier in vier Feldern, von denen zwei jedes Jahr mit Sommergerste besät werden; eines mit
Wintersaat und eines, von dem ungefähr die Hälfte gedüngt werden kann, liegt als Brache. Der Boden ist hier
ziemlich gut, aber Weizen, sagt man, will hier nicht wachsen.
Aussaat nach Aussage:
Der Pächter sät anRoggen: acht Drömt oder 96 Sch
DerBauer: vier Drömt oder 48 Sch
[Insgesamt:] nach eigenen Worten 144 Sch.
Der Pächter sät an Sommerkorn:
Gerste sechs Drömt oder 72 Sch,
Hafer fünf Drömt oder 60 Sch,
Erbsen acht bis zwölf Sch: 12 Sch
Buchweizen 1 1/2 Sch
[Insgesamt:] 145 1/2 Sch
Der Bauer sät halb soviel von jeder Sorte 72 3/4
Sch.
[Insgesamt Sommerkorn:] 218 1/4 Sch.
Über Wiese
Dicht beim Acker ist eine gute, ertragreiche Wiese von gutem Gras, die einen
nennen sie Grosse Ritterhoffswisch , die anderen Kleine
Ritterhoffswisch. Der Pächter meint von dort 30 Fuder Heu zu bekommen und von dem Brachfeld -Wiesenflecken zehn Fuder Heu sowie von Feld A vier Fuder. Der Bauer bekommt von der Wiese 15 Fuder. Vom Brachfeld fünf
Fuder Heu von Feld A zwei Fuder
15 Fuder Heu 6 Fuder Heu 45 Fuder Heu ergeben 66 Heufuder
Bei den anderen Dörfern hat
dieses Dorf keine Wiesen, sondern hier wird nur beim Gut geerntet, wie
oben gesagt.
Über die Abgaben
Der Pächter gibtKopfgeld8 sechs Rthl, manche Jahre weniger Akzise9 sechs Rthl zwölf lß oder vierteljährlich einen Rthl 27 lßViehsteuer10 für 14 Ochsen und Kühe sowie sechs Pferde acht lß das
Stück 100 alte Schafe zwei Rthl
Magazinkorn11 fünfeinhalb Sch, jedoch nicht alle Jahr gleichImmengeld12 für drei Stöcke zu zwei lß das Stück und der Bauer für drei Stöcke.
Der Bauer gibt anderthalb Rthl Kopfgeld, jedoch nicht jedes Jahr gleich Akzise jedes Quartal 28 lß, ergibt jährlich zwei Rthl 16 lß. Viehsteuer für sechs Stück Rind, vier Pferde zu acht lß das Stück, Schafe hat er keine das andere ist ein Rthl 32 lß Reitersteuer13 jeden Monat 38 lß Magazinkorn zehn oder elf Sch, doch nicht jedes Jahr gleich.
Gemüsegärten sind hier bei jedem Hof, aber die Obstgärten sind nicht durch irgendwelche Zäune eingehegt, doch stehen verschiedene Apfel- und Birnenbäume hier und dort mit einigen Hopfenstangen. Dicht beim Acker befindet sich ein Eichen- und Eschenwald.
Wald
Zum Bauen und Brennen kaufen sie Holz aus dem Kronwald Prägel.
RRev 170 URev 2611704 ist das Dorf Konerow revidiert und wie folgt befunden worden.14
[B4-B5, C6]
11M 255R
B4 , drei Stücke, vom wüsten Acker und dem Zeichen E 9, sind Sandboden, welcher jedes dritte Jahr besät werden kann.
4M 210R
B5 , drei Stücke, von den
niedrigen und wüsten Flecken und Zeichen F 23 bewirtschaftet, ist niedriger Sandboden und kaltgründig, können jedes vierte
Jahr
besät werden
2M 45R
C6 , ein Stück, von der Wiese und dem Zeichen F 10, niedriger Sandhumus und etwas kaltgründig, kann jedes dritte Jahr besät
werden
5M
Über daswüste Land
E7 ist mit Büschen bewachsen und von hellem Sand, über den die Einwohner sagen, dass er nicht als Acker genutzt werden kann. Und es scheint, dass er dafür ganz unbrauchbar ist. E8 niedriger, nasser und kaltgründiger Boden, der nicht als Acker gebraucht werden kann. E9 oder der andere wüste Acker kann wohl als Acker bewirtschaftet werden, aber er ist hochgelegener Sand, der kaum die Mühe lohnen würde.
Summe
Neuer Acker: 11M 255R
1 Wurde laut Urschrift von Simon Skragge vermessen.
2 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
3 Das Wolgaster Schloss: vermutlich ist die Zeit gemeint, als das Wolgaster Schloss noch Residenzsitz des Wolgaster Zweiges der Pommerschen Herzöge war. Mit dem Tod Herzogs Philipp Julius 1625 starb die Linie aus, gleichzeitig verlor das Schloss Wolgast seine Stellung als fürstliche Residenz. 1665 bis 1675 saßen die Generalgouverneure, die Regierung, das Hofgericht und die königliche Kammer im Wolgaster Schloss, nachdem noch 1663 eine Verlegung von Stettin nach Wolgast abgelehnt worden war. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen im Jahre 1675 verlor das Schloss in Wolgast seine Rolle als Residenz und Verwaltungszentrum, das nunmehr Stettin wurde. Backhaus, Helmut: Das Schloss Wolgast als schwedisch-pommersche Residenz. In:Buchholz, Werner, Mangelsdorf, Günter (Hg.): Land am Meer. Pommern im Spiegel seiner Geschichte. Roderich Schmidt zum 70. Geburtstag, Köln, 1995, S. 494f. und S. 505f.
4 Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.
5 Rittmeister Nieroth: Carl Nieroth geb. um 1650 in Finnland – gest. 1712 in Pernå / Finnland. Nieroth war zunächst Fähnrich im Kavallerieregiment des Generalmajors Wolmar Wrangel (ein Halbbruder Carl Gustav Wrangels). Seit 1675 Leutnant und bis 1677 Rittmeister beim Leibregiment, seit 1679 Leutnant bei den Drabanten seiner Königlichen Majestät. Nieroth wurde 1692 zum Oberstleutnant des Südschonischen Kavallerieregiments befördert. Im Jahr darauf in den Adelsstand erhoben und in den Riksdåg eingeführt. Nieroth nahm an den Sitzungen in den Jahren 1693 und 1697 teil. Seit 1695 diente er als Oberstleutnant bei den Drabanten seiner Königlichen Majestät und war 1700 Generalmajor der Kavallerie und Oberst des Småländischen Kavallerieregiments. 1704 wurde er zumGeneralleutnant der Kavallerie ernannt und ein Jahr darauf zum königlichen Rat ernannt. In der Zeit 1705 bis 1710 war er Präsident des Hofrats von Göta. Die Titel Friherre und Greve erhielt Nieroth im Jahr 1709. Zum Generalgouverneur von Estland wurde er 1709 berufen. Außerdem war er kommandierender und Hauptmann über das „politie och oeconomie verket“ in Finnland seit 1710. Hofberg, Herman: Svenskt biografisk lexikon, Bd. II, Stockholm 1906, S. 179 f.
6 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
7 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
8 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
9 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
10 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
11 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
12 Abgabe für die Erlaubnis der Bienenhaltung. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 6, Berlin 1784, Sp. 752.
13 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
14 Arealausrechnung für den wüstenAcker in Konerow, der seit 1694 bewirtschaftet wird welcher bei der Revision 1704 aufgenommen wurde. (Überschrift in der Urschrift).