Beschreibung von Kräpelin,
das im Wolgaster Distrikt liegt, eineinhalb Meilen von der Stadt entfernt, gehört zum Kirchspiel Wusterhusen und grenzt im Norden an Lubmin und Kräselin; im Osten an Stevelin und Wusterhusen, im Süden an Klein Ernsthof, im Südwesten an Brünzow und im Nordwesten an Vierow 1
Namen der Bewohner
1 . Henning
Christopher Bohl
2 . Jacob Kron, Kossat2
3 . Petter Lang, Haker, oder ein Mann,
der den Herrschaftsacker pflügt und eggt
Nr. 4
ist eine halb verfallene, unbewohnte Hütte
In fürstlichen Zeiten3 hat dieses Dorf zum Wolgaster Schloss4 gehört, und Jacob Kron sagt, dass hier fünf Vollbauern gewohnt haben. Ob aber einige Kossaten damals hier wohnten, weiß er nicht. Danach wurde es zu einem Ackerwerk gemacht; ob einer der Herzöge dies getan hat oder es später geschehen ist, wissen sie nicht zu sagen. Einer der Herzöge hat es dann verpfändet, berichtet der nun hier lebende Adlige, aber wie lange das her und für welchen Betrag es verpfändet sei, sagt er, nicht zu wissen. Seitdem hat immer ein Adliger nach dem anderen dort gelebt. Im vergangenen Frühjahr kam Henning Christopher Bohl hierher. Es gehören keine Dienstbauern dazu, sondern allein der Kossat, der nun hier Untertan ist. Vor sieben Jahren gab es hier auch einen Knecht, This Kron, der Bruder des Kossaten, ebenfalls Untertan. Doch er kaufte sich damals frei und gab der damaligen Herrschaft 40 Rthl. Nun, zu Jacobi5 diesen Jahres, wurde dieses Dorf reduziert6 und aus dem Verzeichnis sollte zu sehen sein, was damals hier geschehen ist, gleichfalls die Verhältnisse dieses Dorfes aus den königlichen Reduktionsakten. Darüber, so sagen die nun hier lebenden Bewohner, wüssten sie nichts zu berichten, wie auch insbesondere R297 über die Hufenzahl. In der Wusterhusener Kirchenmatrikel wird es mit 18 Haken- oder neun Landhufen aufgeführt, da auch vom Kräpelinschen-Gleventinschen Feld gesagt wird, es sei ebenso wie die Wiese und der Morast, die zwischen dem betreffenden Feld und der Grenze zu Wusterhusen liegen, hier dazugerechnet worden.
Dieses Feld mit der Wiese und dem Morast gehört nun dem Pastor in Wusterhusen. Das Gustebinsche-Gleventinsche Feld, meinen sie, sei dem Pastor besagter Kirche von einem der Fürsten geschenkt worden. Sie berichten aber, dass Franz Albrecht von Hackewitz7 aus Klein U180 Ernsthof behauptet, sein Vater oder Schwiegervater, er erinnere sich nicht welcher von beiden, habe das Kräpelinsche-Gleventinsche Feld von einem alten wüsten Acker bewirtschaftet. Doch war man seither der Meinung, es sei dem Pastor für die Gerechtsame, die er hier vom Dorf haben dürfte, von einem der Adligen, die hier gelebt haben, überlassen worden. Aber sie wissen nicht, wer es gewesen sein soll. Nun erhält der Pastor gleichwohl vom ganzen Dorf zwölf Scheffel Roggen und hat dazu noch den Acker mit der Wiese und dem Morast. Ihre Beschaffenheit und Bodenfläche findet man in der Ausrechnung von Wusterhusen.
R298 U87Arealausrechnung des Wolgaster Amtsdorfes Kräpelin, das im September 1694 geometrisch vermessen wurde.
Acker
Der Acker ist in vier Schlägen, davon wird ein Feld mit Wintersaat besät, zwei mit Sommersaat, und eines ist Brache, siehe dazu die Annotationen. Die Bodenart ist wie folgt in
Feld A, das dieses Jahr Brache war
[A]
82M 45R
A1
Sand und Lehmhumus
37M 45R
A2
ebenso die andere Seite des Weges nach Brünzow zwei Stücke
18M 135R
A3
magerer Sand, der nur mit Roggen besät wird, ist zwar zum Acker A hin etwas besser, aber
je näher zur Grenze, desto magerer
26M 165R
Feld B, das ein Sommerfeld war
[B]
89M 120R
B4
sand- und lehmhaltige Humuserde
74M
B5
magerer Sand
15M 120R
Feld C war das andere Sommerfeld
[C]
48M 210R
C6
Schwarzhumus
10M 150R
C7
Sandhumus, zur Wiese hin etwas mit schwarzer Humuserde vermengt
11M 45R
C8
magerer Sand
12M 120R
C9
sandhaltige Humuserde, zum hohen Berg hin sandiger
10M 285R
C10
magerer Sand
3M 210R
Feld D war Winterfeld und umfasst
[D]
51M
D11
Sand- und lehmhaltige Humuserde
35M
D12
Schwarzhumus
1M
D13
Sand- und lehmhaltige Humuserde
15M
ein Stück sand- und lehmhaltige Humuserde, die unmittelbar an der Grenze zu Vierow liegt,
das die in Kräpelin getauscht und dafür von den Einwohnern von Brünzow ein Stück Weideland von 4M 140R erhalten haben. Dieses
Ackerstück wird zu 1M 150R als Acker bestellt und 1M 60R sind wüster Acker der in der Ausrechnung von Brünzow, S. 95, Sign.
F4, angeführt ist.
Wüster Acker
[E]
146M 60R
E14
Zwischen den Feldern A B und der Brünzower Grenze ist wüster Acker, zur Grenze hin mit
nassem Boden, und beim bewirtschafteten Acker mit Heide bewachsen, der nun als Viehweide benutzt wird und eine Fläche hat
von
24M 165R
E15
im Feld A bei der Vierower Grenze sind sieben sandige Stücke mit Heidekraut
8M
E16
bei und im Feld C vier Stücke von gleicher Beschaffenheit
25M 195R
E17
ein tief gelegenes Stück zwischen der Wiese F 23 und dem Erlenbruch
1M 165R
E18
hochgelegener und mit Heide bewachsener wüster Acker aus Sandboden
39M 225R
E19
ein Stück, das nicht so hoch liegt
26M 240R
R300 U89 E20
Unmittelbar an der Kate Nr. 2 ist ein Stück von guter Erde, in dem noch immer einige
Furchen sichtbar sind
1M 120R
E21
wüster Acker, hier und da mit einigen Gruben und Gräben
18M 150R
NB E22
Unmittelbar an der Grenze zu Vierow ist ein Stück sandiger wüster Acker, der mit Heide
bewachsen ist, von dem die Bewohner von Vierow sagen, er gehöre zu ihrem Dorf, doch der Kossat hier ist der Meinung, er sei
zu
Kräpelin gekommen, und die Grenze zwischen diesen zwei Dörfern gehe hinter dem Weg von Lubmin nach Brünzow. Eben dieses
Stück umfasst 8M 285R. Es wird jetzt in der
Ausrechnung bei keinem der beiden Dörfer geführt, ehe nicht der Streit darüber beendet wird.
210R davon sind umgepflügt unter symbol
; das andere liegt noch immer wüst
Wiese
[F]
12M 15R
F23
Zwischen Feld C und der Grenze zu Lubmin ist eine etwas sumpfige Wiese, die aber beim
Acker besseres Gras aufweist, sie umfasst
5M 90R
F24
dicht bei Klein Ernsthof sind drei Wiesenstücke von mittelmäßigem Gras, sie umfassen
2M 150R
F25
bei der Wusterhusener Grenze ist ein schmaler Streifen mit der Fläche
2M
F26
beim Ackerstück C6 ist ein Stück etwas sumpfiger Wiese
2M 75R
Der Kossat sagt, von diesen Wiesenstücken könne man zehn, höchstens
aber zwölf Fuder Heu erhalten. 12 Heufuder
Wald
[G]
22M 140R
G27
Zwischen dem Feld E und Lubmins Grenze ist ein sumpfiger Erlenbruch von
13M
G28
ein ebensolches Stück zwischen dem Ackerstück C9 und Kräselins Grenze, an Fläche
3M 240R
G29
unmittelbar beim Ackerstück C6 und dem wüsten Acker E21 ist ein mit Weißdornbüschen
bewachsenes Stück, das als Viehweide nutzbar ist.
6M
Viehweide
[H]
54M 90R
H30
Zwischen den Erlenbrüchen G27 und G28 ist ein Stück, das Wiese gewesen zu sein scheint,
aber nach der Aussage der Bewohner als Viehweide genutzt wird, es umfasst
4M 90R
H31
bei der Grenze zu Wusterhusen ist ein Stück Weideland, das bei den Gräben etwas sumpfig
ist und an Fläche aufweist
2M
H32
zwei bültige Stücke zwischen den wüsten Äckern E18 und E 19, die nun zum Teil voller
Wasser stehen. Sie trocknen in trockenen Jahren fast vollständig und werden dann als Viehweide genutzt und umfassen mit einem
schmalen festen Streifen zwischen beiden Stücken
25M 180R
H33
ein Stück mit verschiedenen Wasserlöchern, wird als Viehweide genutzt und umfasst
11M
H34
ein hoher, mit kurzem Heidekraut bewachsener Sand- und Lehmberg, an Fläche
11M 120R
Tümpel
J
Wassertümpel werden mit dem Buchstaben J bezeichnet, alle sechs zusammen umfassen
3M 240R
K
Hofstellen mit Gemüsegärten und die Obst- und Gemüsegärten des Kossaten machen
zusammen
6M 210R
L
Darunter sind drei unbewohnte Hofstellen L, die auf der Karte zu sehen sind und der Platz
M
Nota: der zwischen Kräpelin und Vierow strittige wüste Acker wird hier gesondert aufgeführt bis weitere Auskunft gegeben werden kann8 8M 285R
Summe
Acker: 271M 75R
Wüster Acker: 146M 60R
Wiese: 12M 15R
Heu: 12 Fuder
Wald und Viehweide: 77M 30R
Tümpel,
Hofstellen, etc.: 10M 150R
Annotationen zu Kräpelin
R302 U180Von Acker und Aussaat
Der Acker hier in Kräpelin ist in der vergangenen Zeit schlecht bestellt worden, da diejenigen, die hier wohnten, ihn für wenig Geld an die umliegenden Dörfer verpachtet hatten, da die Herrschaft selbst es nicht bestreiten konnte. Seine Beschaffenheit wird am besten auf der Karte ersichtlich. Er wird in vier Felder geteilt, davon zwei Sommerfelder, eins liegt brach und eins ist mit Wintersaat besät, wie die Karte und die Ausrechnung zeigen. Die Aussaat können sie nach eigenen Angaben nicht genau angeben, da der Adlige sie nicht alle besät. Der Kossat glaubt, dass in jedes Feld ungefähr acht Drömt ausgesät werden können. Doch kann er dies nicht mit Gewissheit sagen, da diese Felder weder überall, noch von denen allein besät worden sind, die hier gewohnt haben, sondern an verschiedene verpachtet wurden, die in der Umgebung leben. Der Kossat hat acht Morgen. Davon lässt er jedes Jahr zwei Morgen brach liegen. Er sät acht bis zehn Scheffel Roggen, Gerste, Hafer und Erbsen zehn, elf bis zwölf Scheffel zu sammen. Sie alle sagen, dass Weizen hier nicht ausgesät werden könne.
Wiese
Bei Freesendorf hat dieses Dorf Wiese á vier Fuder Heu, und der Kossat ein
Fuder Heu. Der Bauer sagt, auf den Wiesenflecken hier können zehn bis zwölf Fuder Heu gemäht werden. Mehr Wiesen haben sie
hier nach
eigener Aussage nicht. Wie viel Pacht jetzt hier gegeben werden soll, weiß der Adlige. Er hat hierfür keine Kopfsteuer9 gegeben, da es als sein Eigentum berechnet worden sei. Letztes Jahr gab er in Kotzlow, das im Distrikt Loitz liegt, wo er
damals wohnte acht Rthl. Jedes
:tal 28 lß Akzise10 , und für seine Frau 14 lß., für einen Knecht zehn lß und für zwei Mägde jeweils acht lß, für den Haker und seine Frau
zusammen 14 lß. R303 Viehsteuer11 hat er hier noch nicht gegeben, da es als sein Eigentum gerechnet wurde.
Der Kossat gab letztes Jahr einen Reichstaler an Kopfgeld, dieses Jahr 16 lß, Akzise jedes
:tal 28 lß, Viehsteuer für drei Pferde und drei Kühe jeweils 8 lß pro Stück, für sechs Schafe einen
Stempel oder sechs Dreier je Tier, Immen geld12 acht Stempel für zwei Stöcke und Magazinkorn13 zwei Scheffel. Der Adlige hat hier noch nie Magazinkorn gegeben. Der Kossat gibt jeden Monat 9 ½ lß an Reitersteuer14 .
Im Jahre 1704 ist das Dorf Kräpelin revidiert und wie folgt befunden worden
A4 , zwei
Stücke, bewirtschaftet von E14, in der Güte wie A2
2M 210R
B6 , ein Stück, von E18
bewirtschaftet, ist ziemlich sandig, aber wird mit den anderen Äckern besät
6M 150R
C11 , ein Stück, besteht aus
hellem Sand, wird alle sechs Jahre bestellt, sagt der Bauer, aber ich denke, dieser Acker ist ebenso gut wie C10, ist von
E19
bewirtschaftet
4M 90R
Wüster Acker
E15 , E16 , und E18 könnten vermutlich als Acker gebraucht werden, aber er sagt, er habe nicht genug Pflugkraft dafür. Es sei hier nicht ausreichend Weide für das Vieh, deshalb bleiben sie unbewirtschaftet.
Summe
Neuer Acker: 13M 150R
1 Wurde laut Urschrift Fol. 291 von Simon Skragge vermessen.
2 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
3 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
4 Das Wolgaster Schloss: vermutlich ist die Zeit gemeint, als das Wolgaster Schloss noch Residenzsitz des Wolgaster Zweiges der Pommerschen Herzöge war. Mit dem Tod Herzogs Philipp Julius 1625 starb die Linie aus, gleichzeitig verlor das Schloss Wolgast seine Stellung als fürstliche Residenz. 1665 bis 1675 saßen die Generalgouverneure, die Regierung, das Hofgericht und die königliche Kammer im Wolgaster Schloss, nachdem noch 1663 eine Verlegung von Stettin nach Wolgast abgelehnt worden war. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen im Jahre 1675 verlor das Schloss in Wolgast seine Rolle als Residenz und Verwaltungszentrum, das nunmehr Stettin wurde. Backhaus, Helmut: Das Schloss Wolgast als schwedisch-pommersche Residenz. In:Buchholz, Werner, Mangelsdorf, Günter (Hg.): Land am Meer. Pommern im Spiegel seiner Geschichte. Roderich Schmidt zum 70. Geburtstag, Köln, 1995, S. 494f. und S. 505f.
5 25. Juli
6 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
7 Franz Albrecht (gest. 1701) Besitzer von Klein Ernsthof, Kräselin und Gustebin. Verheiratet in erster Ehe mit Anna Margarethe von Quatz und in zweiter Eheh mit Sophie Dorothea von Schwerin. Hackewitz. In: Ehrenkrook, Hans Friedrich: Genealogisches Handbuch der adeligen Häuser. Bd. 5 (Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 26) Limburg a.d. Lahn 1961. S. 92.
8 In der Urschrift ist zusätzlich mit Bleistift nachgetragen: „In der Ausrechnung von Vierow steht 9M 150R, siehe Seite 760“ (Bd. 35, Anm. d. Übers.) In der Rubrik Wald und Viehweide wurden 4 M 140 R addiert und als endgültige Summe 81 M 140 R notiert.
9 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
10 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
11 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
12 Abgabe für die Erlaubnis der Bienenhaltung. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 6, Berlin 1784, Sp. 752.
13 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
14 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.