R 292   U 178 

Beschreibung1  von Kräselin, welches im Nordwesten und Nordosten an Lubmin grenzt, im Süden an Stevelin und Kräpelin

Es gehört zum Wolgaster Distrikt und Amt und zum Kirchspiel Wusterhusen.2 

Namen der Einwohner

Hans Norman, Pächter
Paul Günter, Vieh- und Schafhirte

Über die Herrschaft und Hufenzahl

Da dieses Dorf in herzoglichen Zeiten3  zum Wolgaster Schloss4  gehört hat und fürstliches Tafelgut5  war, so ist es jetzt auch von Franz Albrecht Hackewitz6  reduziert7  worden, dessen Vater8 , wie der Pächter sagt, dieses von dem letzten Herzog9  bekommen hat, und nach des Vaters Tod hat sein Sohn dieses geerbt. Vor ungefähr 40 Jahren haben hier zwei Bauern gewohnt. Auch steht betreffendes Dorf in der Kirchenmatrikel10  von Wusterhusen zu vier Landhufen aufgeführt, aber besagter Verwalter meint nicht zu wissen, wieviel Hufen jetzt hier gerechnet werden. Seit 40 Jahren haben hier keine Bauern mehr gewohnt, sondern nur ein Pächter auf beiden Bauernhöfen und er hat hier gegen Pacht gesessen, gab aber nicht alle Jahre gleich viel. Momentan zahlt er 70 Rthl, weil er auch frei von Hufensteuer11  ist. Jedoch zahlt er außerdem Kopfgeld12  drei Rthl für das Jahr 1693, Akzise13  vierteljährlich einen Rthl neuneindrittel lß, Viehsteuer14  für 24 Stück Großvieh und Pferde, 150 Schafe über Winter drei Dreier pro Stück, sowie acht lß pro Stück für oben erwähntes Vieh.
Paul Günter hat im Jahr 32 lß Kopfgeld gegeben, Akzise vierteljährlich sieben lß, Viehsteuer für vier Kühe, 50 Schafe einen Rthl 16 lß. Anmerkung: ein Pächter gibt für 100 Schafe einen Rthl 32 lß aber ein Schäfer oder Schäferknecht zwei Rthl 32 lß für hundert Schafe. Magazinkorn15  gab der Verwalter für das Jahr 1693 zwölf Sch, welches ihm jedoch von der Pacht16  abgerechnet wurde.

 R 293   U 103 

Arealausrechnung vom Ackerwerk17  Kräselin, welches im Wolgaster Distrikt und Amt liegt und im September 1694 geometrisch vermessen worden ist.

Acker

Der Acker liegt in drei Schlägen und folgende Bodenarten sind im:

[A]   36M 210R
A1  Sommerfeld A,Sandhumus,  33M 135R
A2  magerer Sand,  3M 75R

B3  Brachfeld B, Humusboden, an einigen kleinen Stellen sandvermischt  37M 75R

[C]   35M 225R
C4  das Winterfeld C, sand- und lehmvermischter Humusboden, bei dem Wiesenstück etwas tiefliegend,  13M 255R
C5  Sandhumus, zum Bach hin etwas tiefliegend,  15M 270R
C6  Sandhumus,  3M
C7  magerer Sand,  1M 90R
C8  Sandboden, etwas lehm- und humushaltig,  1M 210R

Wüster Acker

[D]   46M 255R
D9  unebener und hügeliger wüster Acker, mit Heidekraut bewachsen,  18M 210R
D10  ebenso, mit Heidekraut bewachsen und mitten drin hochgelegen,  28M 45R

Wiese

[E]   10M 210R
E11  im Ackerstück C4 ist ein Stück Wiese,  2M 60R
E12  ebenso ein Stück zwischen betreffendem Ackerstück und der Grenze, sowie ein Sandstreifen durch den mitten hindurch ein Bach verläuft, beträgt alles zusammen  2M 150R
 R 294  U 104 E13  im Feld A sind zwei Stücke Rasen,  1M 45R
E14  neben der Kräpeliner Grenze sind zwei tiefliegende Wiesenstücke von kurzem Gras,  3M 90R
E15  zwischen Lubmins Grenze und dem Ackerstück C5 ist etwas tiefliegender Rasen,  1M 165R

Von diesen Wiesenstücken meinte der Verwalter höchstens sechs gute Fuder Heu zu bekommen, solche, die sie Bauerfuder nennen: 6 Heufuder

Wald

[F]   30M 180R
F16  im wüsten Acker D10 sind zwei Stücke mit Eichen-, Hasel- und Buchenwald neben dem wüsten Acker, an den Grenzen aber Erlenbüsche, diese umfassen  6M 75R
F17  im Ackerstück C4 sind zwei kleine Stücke mit Eichen, Buchen und Haseln  1M 240R
F18  bei Lubmins Grenze ist ein Espenhain, der zum Teil zu Lubmin gehört, jedoch zum größten Teil diesem Gut gehört. Er umfasst  120R
F19  zwischen Lubmins Grenze und den Feldern C und A ist ein Eschen- und Erlenhain mit einigen Eichen neben dem Acker,  13M 210R
F20  ein Morast mit Erlen und Weidenbüschen bewachsen an Kräpelins Grenze,  8M 135R

Viehweide und Tümpel

[G21, G22, Symbol 01 ]  3M 150R

G21  eine Pferdekoppel bei den Häusern, ist ein Morgen groß.  1M
G22  Und ein tiefliegendes Stück Grasweide G22, ergibt18   1M 30R

Symbol 01  im wüsten Acker D9 sind zwei Tümpel und einer im Wiesenstück E l2, die ergeben  1M 120R

Im wüsten Acker und in dem Wald haben diese Bewohner ihre beste Viehweide.

[Symbol 08 ,Symbol 12 ,Symbol 19 ]  5M 120R
Symbol 08  ein Obstgarten mit Apfel- und Birnbäumen,  1M 60R
Symbol 12 ,Symbol 19  die Hofstellen und die Straßen ergeben zusammen mit einem kleinen Morast bei dem Waldstück F17 und der Lehmgrube Symbol 19  in D10,  4M 60R

Summe

Acker: 109M 210R
Wüster Acker: 46M 255R
Wiese: 10M 210R
Heu: 6 Fuder
Wald: 30M 180R
Viehweide, Tümpel und Hofstellen: 8M 270R

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Annotationen von Kräselin

Über Acker und Aussaat

Der Acker ist ganz dreischlägig, wie man es auf der Karte und aus der Arealausrechnung ersehen kann. Die Aussaat beträgt laut Aussage sechs Drömt Roggen oder Winterkorn und sechs Drömt Sommerkorn, wovon vier Drömt Gerste und zwei Drömt Hafer sind. Und in das Brachfeld werden drei bis vier Sch Erbsen gesät.

Über Wiese und Wald

Mehr Wiese ist hier nicht, laut Aussage, als sechs Fuder Heu hier zu Lande im Acker. Zum Hausbau ist hier kein Bauholz, sondern es wird dort gekauft, wo sich die beste Gelegenheit findet. Zum Brennen ist einiges von den Erlenbüschen, die hier wachsen.

 RRev 308   URev 446 

1704 sind die Dörfer Stevelin und Kräselin revidiert und wie folgt befunden worden.

Kräselin

Hier ist nichts neu bewirtschaftet worden und kann es auch nicht wegen seines niedrigen und kalten Grundes. Auch ist C8 wüst gelegt worden, wird aber wohl wieder bestellt werden.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision:
Anmerkungen:

1 Kräselin wurde laut Urschrift von Simon Skragge vermessen.

2 Diese Zeile ist ein Textbestandteil der Überschrift aus der Urschrift.

3  Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen.  Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.

4  Das Wolgaster Schloss: vermutlich ist die Zeit gemeint, als das Wolgaster Schloss noch Residenzsitz des Wolgaster Zweiges der Pommerschen Herzöge war. Mit dem Tod Herzogs Philipp Julius 1625 starb die Linie aus, gleichzeitig verlor das Schloss Wolgast seine Stellung als fürstliche Residenz. 1665 bis 1675 saßen die Generalgouverneure, die Regierung, das Hofgericht und die königliche Kammer im Wolgaster Schloss, nachdem noch 1663 eine Verlegung von Stettin nach Wolgast abgelehnt worden war. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen im Jahre 1675 verlor das Schloss in Wolgast seine Rolle als Residenz und Verwaltungszentrum, das nunmehr Stettin wurde.  Backhaus, Helmut: Das Schloss Wolgast als schwedisch-pommersche Residenz. In:Buchholz, Werner, Mangelsdorf, Günter (Hg.): Land am Meer. Pommern im Spiegel seiner Geschichte. Roderich Schmidt zum 70. Geburtstag, Köln, 1995, S. 494f. und S. 505f.

5  Tafelgut: eine landesherrliche Besitzung.  Asmus, Ivo: Die Dörfer der Universität Greifswad: Entwicklungslinien des Amtes Eldena im 17. Jahrhundert. In: Historische Kommission für Pommern und Landesarchiv Greifswald (Hg.), Die schwedische Landesaufnahme von Vorpommern 1692-1709, Ortsbeschreibungen Bd. 5: Die Dörfer der Universität Greifswald, Greifswald 2001, S. 15.

6  Franz Albrecht (gest. 1701) Besitzer von Klein Ernsthof, Kräselin und Gustebin. Verheiratet in erster Ehe mit Anna Margarethe von Quatz und in zweiter Eheh mit Sophie Dorothea von Schwerin.  Hackewitz. In: Ehrenkrook, Hans Friedrich: Genealogisches Handbuch der adeligen Häuser. Bd. 5 (Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 26) Limburg a.d. Lahn 1961. S. 92.

7  Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen.  Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.

8  Franz Albrecht Hackewitz war um 1600 Kammerjunker des pommerschen Herzogs Philipp Julius, der ihn 1622 mit Klein Ernsthof, Kräselin und Gustebin belehnte. Verheiratet war F. A. Hackewitz mit Anna Sophie v. Bohlen. Hackewitz. Ehrenkrook, Hans Friedrich: Genealogisches Handbuch der adeligen Häuser. Bd. 5 (Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 26) Limburg a.d. Lahn 1961. S. 92.

9  Bogislaw XIV. (1580-1637). 

10  Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

11  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

12  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

13  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

14  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

15  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

16  Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.

17  Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.

18 Die Flurstücke G21 und G22 sind im Originaltext zusammengefasst beschrieben.