Beschreibung Nonnendorfs und Spandowerhagens sowie Latzows, die im August 1694 vermessen worden sind.1
Diese Dörfer liegen alle zumeist nordwestlich bis nördlich von Wolgast und gehören alle drei zu Wrangelsburg2 . Zur Kirche gehen die Einwohner nach Wusterhusen.3 Nonnendorf ist ein Ackerwerk.4 Früher soll es zwar ein Bauerndorf gewesen sein, jedoch weiß niemand, wie viele hier gewohnt haben werden, weil es schon
so
lange Zeit ein Ackerwerk war, auch schon zur Zeit der Herzöge5 . Latzow ist ein Dienstdorf unter dem obengenannten Ackerwerk. Früher sollen dort vier Vollbauern gewohnt haben, aber jetzt
findet man nicht mehr als zwei Bauern, zwei Kossaten6 und einen Halbbauern. Spandowerhagen, das nun eine Holländerei ist und ebenfalls obengenanntem Verwalter auf Nonnendorf
untersteht, soll früher ein Adelsgut gewesen sein. Aber durch einen Totschlag, der durch dessen Besitzer erfolgt war, fiel
das Gut
an die Herzöge. Nachdem das geschehen war, flüchteten die Kinder des Besitzers und die Herzöge zogen es ein. Danach kam es
in den
Besitz eines Adligen, Karl Ruth7 , der ein Oberst gewesen war und es als Lohn bekam. Von diesem hat es der verstorbene Feldherr Wrangel8 Nonnendorf mit dessen Dorf für 22.000 Rthl erworben. Schließlich haben es Bauern besessen und acht Kossaten sollen dort
gewohnt haben, von denen vier seit Menschengedenken dort wohnten und im letzten Krieg9 ruiniert wurden. Ihre Wohnsitze sind R 1148 mit dem Zeichen
bezeichnet. Diese Dörfer grenzen alle Feld an Feld und sind ohne irgendeine merkliche Grenze unterschieden.
Latzow und Nonnendorf werden durch den Weg getrennt, der von Spandowerhagen kommt und zum Dorf führt. Von ihm aus geht ein
Graben in
einige Windungen und schließlich dann Acker um Acker ohne besondere Grenzzeichen zu Rubenows Grenze. Früher soll ihre Grenze
weiter
innen auf dem Nonnendorfer Feld verlaufen sein, aber zur Zeit der Herzöge ist sie um einen Teil verringert worden, als auch
ihre
Dienste und Abgaben weniger wurden. Südlich an diese beiden Orte grenzen Pritzwald mit einem kleinen Graben und einem Grasstreifen
zwischen den Äckern, und Wusterhusen mit zwei kleinen Grabenenden sowie einem Grasstreifen und einem Morast. Man soll jedoch
hier
keinen genauen und sicheren Grenzverlauf wissen. Nach Westen und Norden ist Warsin, wo man auch keine feste Grenze in Erfahrung
bringen kann. Nonnendorf und Spandowerhagen haben zwischen sich keine Grenze, und die Einwohner Warsins wissen auch nichts.
Nach
Norden sind die Allmende-Wiesen bei Lubmin und die Innenbucht von Peenemünde, die Wik
genannt. Im Osten grenzen dann Freest R 1149 und Voddow an das Dorf und
zuletzt noch Rubenow im Süden. Sonst muss man wissen, dass zwischen Rubenow und Nonnendorf eine Stelle Acker und Wiese direkt
beim
Dorf Rubenow gelegen haben soll, die wohl zu Voddow gehört hat und hierüber streiten sich die Besitzer. Keiner weiß wie weit
und
breit es eigentlich sein soll, jedoch hat man schließlich den Ort umrissen und findet ihn danach ausgerechnet und beschrieben.
Einwohner in allen drei Dörfern10
Nonnendorf
1 . bewirtschaftet ein Verwalter Paul Krüger mit Namen.
11 . Jacob Krüger, ein
Viehhirte, bekommt vier Drömt Roggen und etwas Unterhalt zu seiner Ernährung nämlich eineinhalb Rthl.
12 . Michel Hanick, Schafhirte,
bekommt elf Drömt Roggen als Lohn.
Spandowerhagen
2 . bewohnt Hans Frank, ein Holländer.
3 . Swen Jonson, ein Fischer dort.
4 . Jochen Koppen, er bekommt vier Drömt Roggen als Lohn sowie eineinhalb
Rthl.
Latzow
| 5 . Michel
Faul, Schultz 6 . Karsten Faul |
Vollbauern. |
7 . Jacob Below,
Halbbauer.
8 . Hindrick Lang,
Kossate.
9 . Hindrick Mallkün,
Kossate.
10 . Petter Below, Viehhirte, er
bekommt zweieinhalb Drömt Roggen als Lohn.
Über Hufen und deren Steuern sowie andere Abgaben
Nonnendorf soll zu 15 Landhufen berechnet sein und Spandowerhagen zu einer, diese sollen alle zusammen Ritterhufen sein, für die sie Lehnpferde11 halten müssen. Latzow ist früher, als dessen Grenzen weiter gingen, zu acht steuerbaren Landhufen berechnet worden. Jetzt weiß niemand, wie hoch sie nun in der Steuer berechnet werden, weil sie soviel geben müssen, wie ihnen von ihrem Inspektor in Wrangelsburg zugerechnet wird. Für Nonnendorf mit dessen dazugehörigem Dorf gibt der Verwalter Pacht, nämlich für Nonnendorf 870 fl und für Spandowerhagen 250 fl. Außerdem muss er die ganze Kronsteuer12 geben, wie er dieses Jahr drei Mal Kopfgeld13 gegeben hat, sechs Rthl das erste Mal, das zweite Mal neun Rthl, das dritte Mal zwei Rthl, macht zusammen 17 Rthl. Für jedes Vieh acht ß, für 100 Schafe einen Rthl 32 ß, macht für Nonnendorf 19 Rthl acht ß und für Spandowerhagen zehn Rthl.14 Außerdem gibt er acht Rthl Akzise15 . An den Pastor in Wusterhusen gibt er 15 Sch Roggen und an den Küster neun Sch Hafer und nicht mehr.16 Der Holländer in Spandowerhagen zahlt dem Verwalter für das Vieh, das er dort hält, nämlich 60 Kühe. Für eine Milchkuh gibt er drei Rthl, weshalb er, da er nicht alle Jahre gleich viele Milchkühe halten kann, R 1151 auch jährlich keine bestimmte Summe gibt. Bisweilen 100 Rthl manchmal weniger oder mehr. Außerdem gibt er Kronsteuer, zusammen mit Kopfgeld hat er einen Rthl gegeben. Und für sein Vieh gibt er soviel, wie der Verwalter. Akzise hat er alle Quartal 14 ß gegeben. Aus Latzow dient jeder Bauer auf Nonnendorf jahraus und jahrein vier Tage mit zwei Leuten und vier Pferden und den fünften Tag zu Fuß.17 Aber in der Erntezeit müssen sie die Woche über alle Tage vier Leute haben sowohl die Kossaten als auch der Halbbauer wie auch der Vollbauer. Außerdem geben sie Kronsteuer wie Rubenow, aber sie wissen nicht, wieviel diese eigentlich betragen kann, weil sie geben müssen, wie es ihnen von ihrer Obrigkeit vorgeschrieben wird. Jedoch wissen sie gleichwohl, dass jeder Vollbauer jedes Quartal vier Groschen Akzise gibt und die anderen im Verhältnis dazu. Magazinkorn18 von jedem Vollbauern acht und von den anderen wie von einem ganzen macht zusammen 24 Sch. Priesterkorn gibt das ganze Dorf 18 Sch nach Wolgast. Außerdem geben sie alle zusammen ihrem eigenen Pastor in Wusterhusen nämlich neun Sch Roggen und dem Küster vier Sch Roggen. Der Pastor bekommt auch ein Huhn, eine Stiege Eier und eine Wurst von jeder Hufe, der Küster aber nur 20 Eier und eine Wurst. Pacht gibt jeder Bauer sieben fl, zusammen 14fl. Die Kossaten geben alle einen Rthl, und der Halbbauer gibt auch einen Rthl. Das bekommt ihre Herrschaft auf Wrangelsburg, sowie ein Rauchhuhn19 von jedem.
R 1152 U 1009Arealausrechnung für Nonnendorf
Ackerbau
[A, B, C]
375M 240R
Aa
Krakfeld von Lehmhumus
63M 60R
Ab
im selben Feld schwerer, sandhaltiger Lehmhumus
36M
Ac
niedrig gelegener, sandiger Lehmhumus
8M
| Ba
Lehmhumus
127M 120R Bb sandiger Lehmhumus 24M |
im Lankenfelt |
| Ca
Lehmhumus
83M 60R Cb schwerer und sandhaltiger Lehmhumus 35M |
im Mühlenfelt |
Anmerkung: 376M 240R
Wiese und deren Heuernte
[x]
[Ertrag:] 96 Heufuder
66M
x1
sind ebene und prächtige Wiesenstücke, sowohl innerhalb als auch außerhalb der
Ackerfelder, die wohl mindestens zwei Fuder Heu pro M bringen können
30M
x2
buschige Wiesenflecken, von denen die Wiese, die an der Grenze zu Rubenow liegt, die beste
ist. Sie kann mindestens einen Fuder pro M geben
36M
Wald
[Wald insgesamt]
229M
welches ein Waldabschnitt zwischen Nonnendorf und Spandowerhagen bezeichnet, Freister Dannen genannt, aus einigen kleinen Kiefern und Heidesandhügeln bestehend
222M
Rehagen, ein kleiner Eichenbruch
7M
Weideland
[Weideland insgesamt]
336M 210R
1
ebene Wiese, eingezäunte Weide
94M
2
niedrig und aus bültig, worunter alle Moraste und Tümpel zu verstehen sind
45M 210R
3
buschige Weide
14M
4
Heidekraut und sandiges Heideland
176M
Grundstücke und Wegstellen
7M
Obst- und Gemüsegärten
a sind Gemüse- und Obstgärtenstücke mit einer Leinkoppel 2M 240R
Wüstes Land
F : An der Grenze zu Rubenow eine buschige Wiese, die zu Voddow gehört zu einem Fuder Heu pro Morgen 2M 150R
Streitigkeit
bei oben genanntem wüsten Land liegt ein Stück sandiger Acker, den Voddow von Nonnendorf
beansprucht
1M
Summe
Acker: 375M 240R
Wiese: 66M
Heu: 96 Heufuder
Wald: 229M
Weideland: 336M 210R
Obst- und Gemüsegärten: 2M
240R
Wüstes Land: 2M 150R
Strittiges Land: 1M
Arealausrechnung der Holländerei Spandowerhagen20
Ackerbau
[Da, Db, Ea, Eb]
72M 120R
Da
sandiger Lehmhumusim Köterfelt
12M
Db . schwerer sandvermischter
Lehmhumus
15M 120R
Ea
sandiger Lehmhumusim Kiesfelt
44M
Eb . schwerer sandvermischter
Lehmhumus
1M
Wiese und Heuernte
[x3, x4,x5, x6]
[Ertrag:] 92 Heufuder
67M 207R
x3
Sandwisch mit der darin liegenden Wiese, die
beide von einem buschigen und zum Teil niedrig liegenden Weideboden sind, sie gehören zu Nonnendorf
36M 60R
x4
Sandkoppel, eine ebene Wiese mit den Wiesenecken
beim Köterfelt
12M 180R
x5
Snochenort, ebenfalls eine ebene Wiese - die von
der Schlange21 ihren Namen hat
9M
x6
ist eine Wiesenecke von prächtigem und ebenem Weideboden neben dem Köterfelt, die zu Warsin gehört und deshalb Die Warsinsche
Wisch heißt.
3M 240R
Diese obengenannten Wiesen können überhaupt eineinhalb Fuder Heu pro jedem Morgen geben, denn wenn die eine schwach ist,
verbessert sich die andere 21M22 180R
Gemüsegärten und Grundstücke
[Gemüsegärten und Grundstücke insgesamt]
4M 240R
Das Grundstück und die Hofstelle, die rundum von einem Graben umzogen ist, welche zusammen
a mit drei kleinen Gemüsegärten, die hier einbezogen sind, mit der Sign. a bzeichnet, beträgt
3M
Altes Kossatengrundstück, jetzt ein gutes Weideland
1M 240R
Summe
Acker: 72M 120R
Wiese: 67M 207R
Heu: 92 Fuder
Gemüsegärten und Grundstücke: 4M240R
Arealausrechnung für Latzow
Ackerbau
[Fa, Fb, Ga, Gb, H, I]
196M 120R
Fa
ebener, guter Lehmhumus im Altkoppelfelt
52M 150R
Fb
sandiger Lehmhumus
18M
Ga
Lehmhumus im Hofenberg
20M 120R
Gb
sandiger Lehmhumus, die drei darin liegenden Ackerkämpen23
15M 180R
H Röwenfelt, das überall aus Lehmhumus besteht; und hier dazugerechnet werden die Ackergärten ringsum die Häuser 31M
I Sandfelt, das aus einer Menge Ackerkämpe besteht, die dort alle zumeist aus schwerem sandvermischtem Lehmhumus bestehen 58M 270R
Wiese und Heuernte
[Ertrag:] 20 Heufuder
x
24 einige prächtige
Wiesenflecken in den Feldern von zwei Fudern pro Morgen
10M
Weideland
[Weideland insgesamt]
203M 270R
u25 rwaldige und buschige Weide, von denen die erstere dicht beim Gut
liegt, besteht aus Hasel-, Eichel- und Erlenwald, aber die andere unter der Sig.
ist dabei meist morastig sowie an den Seiten von prächtigen Eichenstreifen.
Hierunter versteht man auch die Tümpel und Moräste vom
Zeichen
80M 150R
Heidekraut und sandiges Heideland, das zumeist Acker gewesen sein soll
117M 120R
Höfe und Wegstellen, die letzteren von prächtiger Wiese
6M
Obst- und Gemüsegärten sowie Wiesengärten bei den Häusern
Obst- und GemüsegärtenKälberkoppel |
3M 150R |
Summe
Acker: 196M 120R
Wiese: 10M
Heufuder: 20Heufuder
Weideland: 203M 270R
Obst- und Gemüsegärten: 3M
Annotationen von Nonnendorf, Spandowerhagen und Latzow.26
Über Ackerbau und Aussaat
Nonnendorf wird in drei Felder geteilt, von denen das Mühlenfelt, jetzt mit Sommersaat, das beste an Wuchs sein soll. Als nächstes Lanken, jetzt Winterfeld, und schließlich Krakfelt, das jetzt Brache ist. In die beste Bodenart soll man nicht mehr als drei Sch Roggen einsäen können, in die schlechtere Bodenart ungefähr zwei Sch. Der Verwalter kann also nach eigener Aussage nicht mehr als drei einhalb Fuder Roggen säen. Lankenfelt kann ebensoviel tragen, aber Krakfelt drei Fuder. Der Acker Spandowerhagens ist zumeist überall schlecht und sandig, so dass man im Kiesfelt nicht über ein halbes Fuder hat, und in das Köterfelt vier Drömt aussäen kann. Zu bemerken ist, dass das Köterfelt ungefähr mittendurch in zwei Felder geteilt ist, in jeden Teil kann man nicht mehr als zwei Drömt aussäen. Latzow ist auch von verschiedener Bodenart, insofern als an einigen Stellen mehr oder weniger Sand ist. Desgleichen hat man es in zwei Bodenarten geteilt, die von gleicher Aussaat sind, wie das Nonnendorfer Feld. Das beste ist Altkoppellfelt, jetzt mit Roggensaat, und dort soll man insgesamt sechs Drömt aussäen können. Röwenfelt ist jetzt Sommerfeld und soll an die drei Drömt Aussaat sein. Hofenberg, dazu gehören die anderen drei Kämpe, die dort neben liegen; jetzt ist es Brache, von fünf Drömt Aussaat. Sandfelt wird jedes vierte Jahr mit Roggen besät und jedes Jahr zu einem Teil mit ungefähr sechs Sch Roggen besät.
R 1158Wiese und Heuernte
Auf dem Nonnendorfer Grund und Boden findet man fleckenweise kleine, gute Wiesen wie an der Grenze zu Rubenow, sowie hier und da in den Feldern, aus denen man laut Aussage nicht über 50 Fuder Heu bekommen soll. Sonst ist bei Spandowerhagen eine buschige Wiese, Sandwisch genannt, sie gehört zu Nonnendorf und soll fünf Fuder Heu geben. Zu bemerken ist auch ein kleines Stück Wiese, das nun unter der Weide liegt, in der umzäunten Weide direkt bei Spandowerhagen, Soltkoppel genannt, und sie gibt zwei bis drei Morgen. Zu Spandowerhagen gehören all die anderen dort darin liegenden Wiesen, die 50 Fuder Heu ergeben sollen; einschließlich dessen, was ihnen bei der Freesendorfer Allmende gehört, was aus der Lubminer Ausrechnung zu ersehen ist. Latzow soll rings um den Tümpel und auf den Wiesenflecken, die man dort findet, jeder einen Fuder ernten können. Außer von den Wiesen, die sie zwischen Freesendorf und Spandowerhagen haben; davon soll man vier Fuder Heu bekommen können und sie sollen zu sechs M berechnet sein.
Wald, Weide und Vieh
Zwischen Nonnendorf und Spandowerhagen liegt ein kleiner Kiefenabschnitt von jungen Bäumen, Freister Dannen genannt, sie dienen den Einwohnern in Spandowerhagen R 1159 als Zaunholz und Brennholz. Sonst müssen Nonnendorf und Latzow ihr Brennholz in der Netzebander Heide schlagen. Zu bemerken ist, dass bei Latzow ein kleines Gehölz aus Hasel, Erlen, Eichen und Weiden ist, das ihnen sehr hilfreich ist. Die Eichen, die man dort findet sind wohl groß und alt genug, sollen aber keine ansehnliche Mast tragen können. Ihren Weiden sind in allen drei Dörfern ziemlich knapp, denn sie sind zumeist mit Heide überzogen. Und außerdem sind die Tümpel und U 1013 Moraste so beschaffen, dass das Vieh keinen großen Nutzen davon haben kann. Die Heide trägt dazu bei, dass hier eine große Schäferei gehalten werden kann, deren Tiere das meiste auffressen. Spandowerhagen muss jetzt zumeist wegen seiner guten Weide hervorgehoben werden, von der der gegenwärtige Holländer auch seine Pacht zahlen muss. Was das Vieh und Rindvieh betrifft, so soll Nonnendorf über Winter 40 Stück Großvieh halten können: Pferde etwa 14, Schafe etwa 1000, Schweine 40 Stück, ebensoviele Gänse. In Spandowerhagen hält man immer etwa 60 Kühe, zwei Pferde und vier Ochsen; Gänse und Schweine wie es die Zeit zulässt. In Latzow ist auch wenig Zeit für Vieh, so dass die Bauern höchstens fünf Stück Großvieh halten. R 1160 die Kossaten halten drei Stück, wie auch der Halbbauer. Zugochsen hat der Schulze vier, der andere Bauer sechs und die Kossaten und Halbbauern an die drei Stück. Die Schafherde besteht aus 20 Tieren. Über den Wald und die Weide zwischen Nonnendorf und Spandowerhagen ist zu bemerken, dass dieses alles bei Nonnendorf aufgeführt ist, weil zwischen diesen Anwesen keine feste Grenze besteht.
Bienen
Beim Verwalter befinden sich 22 Stöcke, in Spandowerhagen etwa vier, in Latzow bei jedem etwa zwei Stöcke, sie sind für den Hausbedarf.
Gesinde
Der Verwalter hat zwei Knechte, zwei Arbeitsjungen und zwei Mägde; außerdem hat er einen großen Sohn und eine Tochter; und in Spandowerhagen hat er jemanden, der für die Ackerbestellung sorgt. Sonst hat der Holländer nur eine Dienstmagd und eine ältere Tochter. Die Vollbauern in Latzow haben jeder einen Knecht und einen Arbeitsjungen. Die anderen haben jeder nur einen Dienstboten.
Fischerei
Seitdem die acht Kossaten fort sind, ist die Fischerei bei Spandowerhagen beinahe eingegangen, obwohl hier jetzt ein Mann sitzt, der sie ausüben soll. R 1161 Jedoch gibt er nur der Herrschaft von Wrangelsburg einen richtigen Fisch, wenn das Glück ihm etwas zuschanzt und sonst gibt er nichts dafür.
Die Abmachung und die Streitigkeiten
Soweit man sich erinnern kann, soll Voddow auf dem Nonnendorfer Feldern eine kleine Wiese besessen haben, worüber auch kein Streit besteht, weil Voddow darüber eine herzogliche Instruktion versichert sein soll. Aber das kleine Ackerstück, das daneben liegt, soll vor 13 Jahren durch den Verwalter Nonnendorfs insofern dann strittig geworden sein, weil er sich weigerte, ein Lamm an Voddow zu geben, als er das Feld besät fand wie die ganzen anderen. Etwas, was sein Vorgänger in diesem Fall gegeben hätte. Unter dem Vorwand, dass dieses nicht in seinem Vetrag aufgeführt sei und er, der Verwalter, folglich nicht verpflichtet sei, das zu bezahlen. Was die anderen Streitigkeiten mit Voddow angeht, so findet man sie in der Ausrechnung über Voddow.
RRev 214 URev 3231704 sind die Dörfer Spandowerhagen und Nonnendorf revidiert und wie folgt befunden worden
Cc
bewirtschaftet von F4 und besteht aus der Güte wie Cb. Wird von Nonnendorf bestellt.
1M 240R
Zwischen Spandowerhagen und Nonnendorf weiß keiner recht, wo die Grenze ist. Abgesehen davon meint der alte Verwalter Kröger
aus Nonnendorf gehört zu haben, wo der Weg auf dem Konzept zu finden ist, und die Grenze gewesen sein soll. In Spandowerhagen
war
auch ein alter Mann, Diedrich mit Namen, der sagte, dass die Grenze dort verlaufen soll, wo der Graben beim Nonnendorfer Acker
liegt.
Über den wüsten Acker
F5
scheint als Acker brauchbar zu sein und umfasst
30M [30R] und 30R, der andere besteht aus klarem Sandberg, hier und da Heidekraut.
Zwischen Warsin und hier soll die Grenze auch nicht richtig sein, denn der Hauptmann Müller von der Lühnen27 mäht dort überall, so wie er meinte.
Summe
Neuer Acker: 1M 240R
URev 324Nonnendorf
In Nonnendorf ist seit der vorigen Vermessung nichts bewirtschaftet oder verändert worden.
RRev 215 URev 3251704 sind die Dörfer Latzow und Freesendorf revidiert und wie folgt befunden worden
[Fa, Fb]
38M 90R
Fa
fünf Stücke von Lc bewirtschaftet und bestehen aus Sand, die jedes dritte bis sechste Jahr
besät werden
14M 270R
Fb
von Lc. bewirtschaftet und liegt niedrig und ist etwas kaltgründig, wird jedes vierte Jahr
besät.
23M 120R
Der wüste Acker besteht aus Sandbergen und einigen Senken, er kann
jedoch ebensogut wie der neue Acker tragen.
Summe
Neuer Acker: 38M 90R
1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.
2 Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden. Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.
3 Nonnendorf, Spandowerhagen und Latzow gehören zum Kirchspiel Wusterhusen.
4 Das Ackerwerk Nonnendorf kam 1688 in den Besitz der Auguste Aurora Wrangel und fiel als sie 1699 unverheiratet und kinderlos starb als ehemlaliges Domonialgut zurück an die Krone. Asmus, Ivo: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo; Droste Heiko; Jend Olesen (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 217-220.
5 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
6 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
7 Oberst Karl Ruth bekam das Gut Nonnendorf als Lohn für seinen Dienst. Am 9. Oktober 1652 verkaufte er dieses Gut an den Feldherrn Wrangel für 22.000 (18.000 ?) Reichstaler. Der Kaufvertrag liegt als Kopie im RA Stockholm E 8029 (RBH 563 [25]). Asmus Ivo, Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf-Gunnar (Hg.): Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft, 3. Kolloquium zur Pommerschen Geschichte 13.-14. Oktober 1993. Pommern im Reich und Europa, Greifswald 1996, S. 133. Beschreibung Nonnendorfs, LA Greifswald, Rep 6a, Band 4, Folio 1147.Asmus, Ivo: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, Anmerkung 36, S. 204.
8 Carl Gustaf Wrangel: Der bekannte schwedische Feldherr Carl Gustaf Wrangel wurde am 13. Dezember 1613 geboren, seine Eltern waren der Sohn des baltisch-stämmigen Adligen Hermann Wrangel und der Margareta Grip (eine Cousine Gustav II. Adolfs). Wrangel erhielt die übliche Ausbildung eines jungen Adligen jener Zeit, wozu auch die Bildungsreise in andere europäische Länder zählte. Nach Aufenthalten in den Niederlanden und Frankreich schloss er sich den schwedischen Truppen in Deutschland an und durchlief eine außerordentliche militärische Karriere. Schon 1645 wird er Feldmarschall, sechs Jahre später erhält Wrangel einen Grafentitel, im Jahr 1657 ist er Admiral und 1664 Reichsmarschall. Außerdem gehört er in der Zeit 1660-1672 zur Vormundschaftsregierung Karls XI. Als Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns (1648-1650 und 1661-1676) übernimmt er die Mittlerfunktion zwischen dem schwedischen Reich und dem Kontinent, wobei es ihm gelang, recht unabhängig in seiner Position zu wirken - schon seine Zeitgenossen nannten ihn, wegen seines Auftretens einen "norddeutschen Prinzen". Neben seinen umfangreichen Besitzungen in Pommern, besaß der Feldherr auch u. a. große Anwesen in Schweden und Finnland, und wirkte als einer der großen Bauherrn seiner Epoche. Wrangels glanzvolle militärische Laufbahn endete1675 wenig ruhmvoll mit der Niederlage bei Fehrbellin, wo er der Oberbefehlshaber über die schwedischen Truppen war. Schwer krank starb er am 25. Juni 1676 auf seinem Sitz Spyker auf Rügen. Da er keine überlebenden Söhne hatte, vererbte Wrangel seinen umfangreichen Nachlass seinen Schwiegersöhnen. Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.II, Stockholm 1906, S. 746
9 Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.
10 Die Nummern 5 – 10 sind nur in der Urschrift vermerkt.
11 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.
12 Kronsteuer: eine Steuer, die einem Landesherrn bei seiner Krönung, oder zur Annahme der königlichen Würde, entrichtet wird. 1 Macc. 10, 29. 11, 35. wird sie die Kron-Steuer genannt, Krünitz, D. Johann Georg: Oeconomische Encyclopädie oder allgemeines System der Staat- Stadt- Haus und Landwirtschaft, Bd. 53, Berlin 1791, Sp. 831.
13 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
14 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
15 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
16 Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor. Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69
17 Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.
18 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
19 Rauchhuhn: Das Rauchhuhn wird an den Grundherrn zur Anerkennung seiner Eigentumsrechte entrichtet. Es kann ebenfalls eine Abgabe an den Pastoren oder Schulmeister des Ortes zu einer bestimmten Zeit im Jahr sein, abhängig von diesem Zeitpunkt wird es regional auch Herbst-, Pfingst-, Sommer- oder Fastnachtshuhn genannt. Ursprünglich war diese Abgaben für das Haus oder genauer die Feuerstelle gedacht. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 121, Berlin 1812, Sp. 92.
20 Durch den Zusatz der Lubminer Wies verändert sich auch die Endausrechnung der Wiesen.: statt wie in der Reinschrift 61: 180, steht in der Urschrift 67: 207.
21 Gemeint ist die Ringelnatter.
22 In der Reinschrift steht als Morgenangabe: 61; in der Urschrift 21. Durch den Zusatz der Lubminer Wies verändert sich auch die Endausrechnung.
23 Ackerkämpe ein Boden, der Getreide trägt oder tragen soll. Zum Schutz vor dem weidenden Vieh wird die Fläche mit Wällen und Hecken abgegrenzt. Seedorf, Heinrich und Meyer, Hans (Hg.): Landeskunde Niedersachsen. Natur- und Kulturgeschichte eines Bundeslandes. Band II Niedersachsen als Wirtschafts- und Kulturraum, Neumünster 1996.
24 In der Urschrift steht K.
25 In der Urschrift steht Lb.
26 Die Überschrift in der Urschrift lautet Annotation der obengenannten drei Dörfer.
27 Jakob Heinrich Müller von der Lühnen (1652 - 1713) war ein Sohn von General Burchard Müller von der Lühnen. Nach seinem Dienst im Militär schlug er eine Beamtenlaufbahn ein und verstarb als Amtshauptmann von Rügen und Wolgast. Spruth, Herbert: Müller von der Lühnen. In: Familiengeschichtliche Mitteilungen der Pommerschen Vereinigung für Stamm- und Wappenkunde (Sedina-Archiv). Bd. 10, Heft 3 1964, Seite 22 f.