R 1138   U 999 

Beschreibung des Dorfes Pritzwald, das im August 1694 vermessen wurde1 

Dieses Dorf ist im Südosten ungefähr eine Meile von Wolgast entfernt. Früher soll es ein herzogliches Tafelgut2  gewesen sein, aber jetzt gehörte es lange Zeit dem benannten Hofgerichtsdirektor Herrn Greiggenschildt3 ; man meint, das Dorf sei an seine Eltern gegen 2200 Rthl verpfändet worden. In diesen Tagen ist der Acker der Krone wieder zuerkannt worden und gehört unter das Pastorat Wusterhusens4 . Im Norden grenzt es an Latzow und im Westen an Wusterhusen und Konerow; im Süden an Lodmannshagen, an den Bruch5  die Ziese und im Osten an Rubenow.

Über den Hof

In alten Zeiten haben hier sieben Vollbauern und zwei Kossaten gewohnt, von denen der Verwalter Nr.1 , Jacob Wilde, vier Höfe hat, die zwei Kossatenacker und vier Morgen Schulzenacker. Auf den anderen drei Höfen wohnen Bauern wie folgt:

2 .Petter Rijk
3 .Gert Lÿder
4 .Gottschalk Wolff
Bauern

5 . Petter Ruck, Untertäniger Tagelöhner ist bei Nr. 2
6 . Christopher Kikebus, dient bei den Bauern, Einlieger und Untertäniger bei Nr. 2.
Schäferkate
7 . Borkwart Lüders, dient auch so, wohnt im Hirtenhaus
8 . Petter Maas, Kuhhirte.

 R 1179 

Über Hufen, Landesbeschaffenheit und Priestergerechtigkeit6 

Hier im Dorf sind alles steuerbare Hufen, die jetzt zu vier reduzierten Hufen7  gerechnet werden; wieviel es in alten Zeiten waren, darüber weiß hier niemand Bescheid. Weil es aber hier im Lande seit alters her üblich ist, dem Pastor fünfviertel Sch Roggen für jede Landhufe zu geben, kann man es folglich so finden, dass der Verwalter dem Pastor jährlich acht Sch Roggen gibt und jeder Bauer zwei, das ergibt 14 Sch. Und von den Bauern eine Wurst und 20 Eier, von dem Verwalter vier Würste und 80 Eier.

 R 1140   U 1003 

Arealausrechnung für das Dorf Pritzwald

Ackerbau

[A, B, C]   325M 180R

A  ist das Fier Rutenfelt
Aa  ist guter Lehmhumus  76M 60R
Ab  sandiger Lehmhumus  6M

B  ist Eksolenfelt, jetzt Sommerfeld
Ba  Lehmhumus  119M 180
Bb  sandiger Lehmhumus  16M

C  das Wusterhusschefelt, das zum Teil besät ist, zum Teil brach liegt, so dass dieses Feld zusammen zwei Felder ergibt, es hat bald so viele Namen wie Ackerflecken darinnen sind
Ca  Lehmhumus von obengenannter, guter Bodenart einerlei  11M
Cb  niedriger sandhaltiger Lehmhumus  4M
Cc  mittelmäßiger sandhaltiger Lehmhums  52M 240R
Cd  schwerer sandhaltiger Lehmhumus  40M

 R 1141   U 1004 

Wiese und Heuernte

[F]  [Ertrag:] 138Heufuder  74M 90R
F1  Neuwisch, eine etwas niedrige Koppel  22M 240R
F2  Winkellwisch, von gleicher Beschaffenheit und Natur  9M 150R
F3  einige Wiesenflecken in und neben den Ackerfeldern, von grasreicher Weidefläche und können wohl mit den zwei obengenannten Wiesen pro Morgen mindestens zwei Fuder Heu ergeben  32M
F4  Wiesenecken bei der Grenze zu Konerow neben dem Wusterhusschefelt gelegen, so halb und halb morastig und bültig sowie von verdichtetem Wiesenboden. Kann einen Fuder pro Morgen geben  10M

Weideland

[G, Grundstücke und Wegstellen]   260M 150R
G  Das Weideland, das an der Grenze zu Lodmannshagen liegt
und bei der Sign. Ga  Koppel und Bültenweide ist, aber
bei Sign. Gb  von niedrigem und morastigem Boden. Unter diesen Zeichen versteht man alle Moraste und Tümpel in und neben den Ackerfeldern; sie ergeben zusammen  147M
 R 1142  U 1005 Gc . waldige Weide mit Erlen und Eichen in Nähe des Gutes mit gutem Weideboden; man versteht hierunter die Eichenhügel im Feld sowie anderes Buschwerk  28M
Gd  ist Heideland, das überall von sandigem Boden ist und früher Acker gewesen sein soll  78M
Symbol 29  Grundstücke und Wegstellen, die ebenfall von guter Weide sind. Und auch entfernt von den Häusern prächtige Wiesen  7M 150R

Obstgärten

H  Sind Obstgärten, die zum größten Teil mit Eschen und Erlenwald bewachsen sind  7M

Grenzzeichen

Symbol 31  Auf der Grenzlinie liegende Grenzsteine sind folglich mit dem Zeichen Symbol 31  bezeichnet

Summe8 

Acker: 325M 180R
Wiese: 74M 90R
Heufuder: 138 Heufuder
Weideland: 260M 150R
Obstgärten: 7M

 R 1143   U 1000 

Annotationen zu Pritzwald9 

Die Beschaffenheit des Ackers und Aussaat

Die Felder werden hier in vier Schläge geteilt, wie sie es nennen; indem sie drei Teile bisweilen mehr, bisweilen weniger besäen und den vierten Teil brach liegen lassen, wie es ihr Brauch ist. Das Vier Rutenfelt ist das Beste. Eksolenfelt ist wohl gut, aber es hat tiefe Senken und ist teilweise sehr feinkörniger Sand

Aussaat

Der Verwalter hat dieses Jahr sein kleinstes Winterfeld und sät dort zehn Drömt Roggen aus, im Vorjahr waren es 13. Gerste zehn Drömt, im Vorjahr acht Drömt. Hafer dieses Jahr sechs, er sät im Jahr auch zehn Sch Erbsen. Buchweizen zwei Sch. Lein an die drei.

Die Bauern säten im Vorjahr zwei Drömt Roggen, dieses Jahr nur 18 Sch. Gerste zwei Drömt jeder, ein Drömt Hafer und Erbsen etc. zusammen gerechnet.

Wiesen

In Spandowerhagen Wisch tom Hofen bekommt der Verwalter vier Bauernfuder, - es ist von zwölf Ruten Breite und es wächst nicht viel darauf, aber in Nähe des Gutes gibt es an die 30 Fuhren Heu mit vier Pferden davor.
Die Bauern in Spandowerhagen ernten jeder zwei Fuder; in der Nähe des Gutes jeder sechs

 R 1144 

Pacht

Wilde gibt 300 Rthl Pacht und Hufensteuer, wird zwar ausgegeben, aber vergütet

Viehweide

Ist hier leidlich, wie es die Karte angibt. Im Morast zwischen den Äckern wächst so hartes Riedgras, dass das Vieh nicht gern daran geht.

Holz

Aus der Netzebander Heide und dem Prägel muss alles Nutzholz und Brennholz gekauft werden

Über das Vieh

400 Schafe können über den Winter gehalten werden und 40 Stück Rindvieh mit dem Arbeitsvieh und acht Pferden. Der Verwalter muss zur Arbeit zwei Knechte und einen Jungen haben. Jedes Pferd und an die vier bis sechs Ochsen werden dafür gebraucht, sowie  U 1001  zwei Dienstmägde. Die Bauern haben zwei bis drei Schafe.
Nr. 2 hat drei Kühe, zwei Ochsen, und acht Pferde.
Nr. 3 hat acht Kühe, zwei Ochsen, und acht Pferde.
Nr. 4 hat zwölf kleine und große Kühe, zwei Ochsen, und acht Pferde.
Jeder hat seinen Knecht und seine Magd, von denen - wie gesagt – zwei Tagelöhner als Knechte dienen.

Über den Dienst

Jeder leistet drei Tage die Woche Dienst auf dem Hof10 , außer in der Erntezeit, mit zwei Personen und vier Pferden, sowie zwei Tage zu Fuß11  mit zwei Personen; in der Erntezeit die ganze Woche. In der Roggenernte dient jeder mit zwei Mähern und zwei Bindern und in der Gerstenernte mit zwei Mähern und einem Binder. Und wenn sie einfahren mit vier Zugtieren.

 R 1145 

Bienen

Der Verwalter hat wohl acht oder mehr Bienenstöcke
Nr.2 keine.
Nr.3 hat zwei ,und die Hälfte gehört der Herrschaf.
Nr.4 hat zehn Stöcke, und die Hälfte gehört der Herrschaf.

Über Abgaben

Die Pacht beträgt, wie gesagt, 300 Rthl.
Kopfgeld12  hat der Verwalter sechs Rthl gegeben
und für jede Kuh acht lß Viehsteuer13 , die alle zwei Jahre für für 24 Stück Rindvieh berechnet wird, wie es früher gegeben worden ist. Und auch für die vier Pferde; für jeden Bienenstock werden zwei lß gegeben, hier waren es im Vorjahr vier Stück.
Für 100 Schafe gibt der Pächter einen Rthl 32 ß und der Hirtenknecht zwei Rthl 32 ß für seine Hundert; und Kopfgeld 32 ß. Zu Weihnachten hat er einen Rthl Kopfgeld gegeben.
Jeder Bauer gibt drei fl oder anderthalb Rthl Kopfgeld. Der Knecht muss von seinem Taler Lohn zwei lß abgeben, und er bekommt zehn Rthl jährlich. Die Mägde ebenso für drei Rthl, die sie an Lohn im Jahr bekommen. So wie auch das Gesinde des Verwalters. Hufensteuer ist nicht bestimmt, sondern wie sie angeordnet wird, so oft es im Jahr auch kommen mag.  R 1146   U1002 
Reitersteuer14  gibt jeder Bauer monatlich anderthalb Rthl und einen drei Dreier und der Verwalter dagegen die Hälfte.
Tribunalsteuer15  alle Jahr zweimal und zwei Rthl ergibt vier Rthl.
Pacht gibt jeder Bauer fünf fl und fünf lß.
Staatssteuer16  wird unterschiedlich gegeben, wie es kommt.

Magazinkorn17 

geben die Bauern jährlich 16 Sch
und der Verwalter 16 Sch.
Akzise18  und Landkaststeuer19  wird jedes Quartal für das gesamte Dorf gegeben: Akzise drei Rthl 41 ß
und Landkaststeuer 31 lß
Zeitgeld20  an den Pastor, ohne was dafür angezeigt steht, gibt jeder vier lß.
Anmerkung: Der wüste Acker ist hier wohl an die 60 bis 70 Jahre alt. Auf dem Hof werden sowohl Roggen als auch Heu in Haufen gesetzt, denn die Scheune ist umgefallen. Der Hof hat nun wohl 50 Jahre unter Pacht gelegen.

Monumente

Auf dem Hof steht ein Stück eines alten Steinhauses, welches in früheren Zeiten eine Klosterkapelle gewesen sein soll, aber nun krähen am Morgen die Hähne darin. Denn dieses wird von obengenanntem Pächter als Truthahn- und Hühnerhaus genutzt, sowie ebenfalls als ein gewisses Haus.

 RRev 171   URev 263 

Im Jahr 1704 wurde das Dorf Pritzwald revidiert und wie folgt befunden.21 

Seit der früheren Vermessung ist bei diesem Gut keine Veränderung geschehen. Und was den wüsten Acker angeht, so besteht derselbe ganz aus feinkörnigem Sand, aber rings um den Morast ist etwas kaltgründiger Boden. Die Einwohner sagen, dieser sei als Acker unbrauchbar und könne als Weide nicht entbehrt werden. Mir scheint es jedoch, dass alles als Acker bewirtschaftet werden könnte und jedes fünfte oder sechste Jahr mit Roggen besät werden könnte.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2008, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Anders Jernström
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut der Urschrift von Anders Jernström vermessen.

2  Tafelgut: eine landesherrliche Besitzung.  Asmus, Ivo: Die Dörfer der Universität Greifswad: Entwicklungslinien des Amtes Eldena im 17. Jahrhundert. In: Historische Kommission für Pommern und Landesarchiv Greifswald (Hg.), Die schwedische Landesaufnahme von Vorpommern 1692-1709, Ortsbeschreibungen Bd. 5: Die Dörfer der Universität Greifswald, Greifswald 2001, S. 15.

3  Hofgerichtsdirekor Greiggenschildt: Gualter (Gvalter) Greigge geadelt Greiggenschildt, wurde am 1. Mai 1622 in Wolgast geboren. Er war als Hofgerichtsdirektor und Rechtsprofessor in Greifswald tätig. Am 3. März 1683 erhielt er das schwedische Adelsdiplom. Greiggenschildt starb am 18. Februar 1697 in Greifswald, sein Nachfolger als Hofgerichtsdirektor wurde Franz Michael von Boltenstern. Warnstedt, Christopher v.: Ostdeutsche Familienkunde, Bd. 37, 1989, S. 33-35.; Walther von Greiggenschield, Hofgerichtsdirektor von Greifswald (1.5.1622 - 18.2.1697) Zur Biographie siehe "Die Greifswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Bd. 14". Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 123.

4 Pritzwald gehört zum Kirchspiel Wusterhusen.

5 Gemeint ist das morastige Gebiet an der Ziese (Gb).

6  Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor.  Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69

7  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

8 Die Summe der Arealausrechnung erscheint nicht in der Urschrift.

9 In der Urschrift fehlt die Überschrift für den Abschnitt der Annotationen. Außerdem befinden sich die Annotationen hier vor der Arealausrechnung.

10  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

11  Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.

12  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

13  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

14  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

15  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

16  Staatssteuer: eine Steuer, die an den Staat entrichtet wird. Grimm, Jacob und Wilhelm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960, Bd. 17, Leipzig 1893, Sp.321.

17  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

18  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

19  Landkasten: Im Landkasten werden die Steuergelder verwaltet, die der Landesherr ausgeschrieben und die Landstände bewilligt hatte. Der rechnungs- und kassenführende Landschaftsmandatar führte drei unterschiedliche Kassen: eine für die allgemeinen Steuern, die zweite für die Mittel der Ritterschaft und die dritte für die Mittel der Städte. Zur besseren Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben betrieb der Landkasten der pommerschen Stände eine Fondwirtschaft. Eine Landkastensteuer ist demnach eine, die an den Landkasten gezahlt werden muss.  Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 198-202.

20  Zeitgeld, auch Quratal-Pfennig genannt ist eine monetäre Abgabe der Gemeindemitglieder an den Pfarrer, die aller drei Monate entrichtet wurde.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 30 Leipzig 1741. Sp. 87.

21 Beskrifning öf:r Pritzwald (Überschrift in der Revisionsurschrift).