R 97   U 762 

Beschreibung von Stilow1 , welches im August 1694 geometrisch vermessen wurde

1.) Das Dorf Stilow liegt im Wolgaster Distrikt, grenzt im Norden an Brünzow Klein Ernsthof, im Osten an Gustebin, im Süden an Boltenhagen undRappenhagen, im Westen aber an Neuendorf.

2.) Die Einwohner von Stilow sind eingepfarrt nach Wusterhusen, wo auch ihr Pastor wohnt.

3.) Der Besitzer von Stilow ist Leutnant Jakob Heinrich Müller von der Lühnen2 . Er hat es von seinem verstorbenen Vater General Müller von der Lühnen3  geerbt, welcher Stilow zur Zeit König Karls X.4  gekauft haben soll. Wie ich auch gehört habe, soll Stilow vor langer Zeit herzoglich gewesen sein, jedoch wird man das wohl in den Akten wieder finden.

4.) Das ganze Dorf besteht aus Bauernland, und neun Vollbauern haben hier gewohnt. Weil aber das Dorf in Kriegszeiten zerstört worden ist, verringerte sich die Zahl der Bauern, so dass an Stelle der neun Bauern jetzt hier nur vier Vollbauern und zwei Kossaten5  wohnen. Auf den übrigen wüsten Bauernhöfen ist ein Ackerhof6  angelegt worden, auf welchem die Einwohner oder Untertänigen von Stilow Dienst leisten: nämlich jeder Vollbauer dient sechs Tage in der Woche mit zwei Personen und vier Pferden, und jeder Kossat dient drei Tage in der Woche mit einer Person und einem Paar Ochsen. Die anderen drei Tage dient jeder Kossat mit einer Person zu Fuß. Während der Ernte dienen die Bauern bisweilen mit drei und bisweilen mit fünf Personen am Tage.

Namen der Einwohner

1 Jocom Hegdman
2 Borkwall Wtest
3 Marten Kascher
4 Jocom Wittik
Vollbauern

5 Claus Gleß
6 Michel Coss
Kossaten

7  Petter Runk Knecht auf dem Hof7 
8  Claus Möller Kuhhirte
9  Borkwald Milow Schäferknecht

 R 98   U 763 

Arealausrechnung des Guts Stilow mit zugehöriger Annotation

Acker

A  Feld A oder das Mölnfelt in Stilow, welches dieses Jahr Winterfeld war, ist von einerlei Art, nämlich sandig-humos, und das betreffende Feld ist in nassen Jahren etwas kühl, wie die Einwohner sagen,  115M 37 1/2R

B  Feld B oder Gustebins Felt war dieses Jahr Sommerfeld und enthält folgende Bodenarten  146M
B1  guter, sandig-humoser Acker, der gute Saat trägt,  18M 37 1/2R
B2  Acker, der aus Bergen und Tälern besteht, ist etwas mager und streng für die Sommersaat, besonders in sehr trockenen Jahren. Roggensaat aber trägt selbiger Acker gut,  125M 262 1/2R
B3  ein Ackerstück von gutem Sandhumus, das jährlich besät wird,  2M

C  Feld C oder Ellerholtz Feltwar dieses Jahr Brache und enthält diese Bodenarten  154M 112 1/2R
C1  guter und schöner sandig-humoser Acker, der gute Saat tragen kann,  110M 262 1/2R
C2  magerer und strenger Sand, der nicht immer gute Sommersaat tragen kann,  43M 150R

 R 99   U 764 

Wüster Acker

X  wüste Äcker, die hier und da in und neben den Ackerfeldern liegen, welche sandig und als Acker wenig brauchbar sind.  38M 262 1/2R

Jedoch sind dazwischen wohl einige Enden, die als Acker gut genug sind

Wiese und Heuernte

Y   47M 262 1/2R
Y1  oder Sakkwisch enthält zusammen mit dem Grashügel unter dem Feld B1.
Betreffende Wiese trägt sehr kurzes und sehr dünnes Gras.  4M 150R
Y2  oder Pipenbarg Wisch ist sehr sumpfig und morastig, trägt dünnes Sumpfgras. Selbige Wiese ist auch an verschiedenen Stellen mit Busch bewachsen, und sie enthält  21M
Y3  Grashügel auf und neben den Ackerfeldern, auf welchen Heu geerntet werden kann, wenn der Acker daneben besät ist,  12M 112 1/2R

Es ist wohl richtig, dass diese Wiesen sehr wenig und von schlechtem Graswuchs sind. So haben freilich auch die Bauern eine kleine Heuzahl angegeben, nämlich bei jedem Hof sollen jährlich nur zwei Fuder Heu geerntet werden können, welche für das ganze Gut zusammen beträgt: 18 Heufuder

 R 100   U 765 

Weideland und Wald

Z   229M 150R
Z1  gutes und schönes wallbegrenztes Weideland neben Sysendyk,  135M
Z2  morastig und tief neben Sysendyk, ist auch mit kleinen Erlenbüschen bewachsen,  23M
Z3  Rodland ist ein Morast, an der Grenze von Klein Ernsthof gelegen und sehr sumpfig und tief. Er ist mit Gagel8  und großen Bülten überwachsen, enthält 33M
Z4  Sandhügel und hohe Sandberge im Weideland Z1 zu  32M
Z5  kleine Sölle und Hügel in den Ackerfeldern zu  6M 150R

Bei Stilow ist gutes Weideland nur im Frühling. Später im Herbst ist es etwas tief und beschwerlich, weil Sysendyk dann von Wasser überflutet ist.

Obst- und Gemüsegärten, sowie Hofstellen

#   11M 186R
#1  Beim Hof Nr. 7 Gemüse- und Kräutergarten9  zusammen zu  257R
Der Garten ist von geringem Wert.
Bei den anderen Hofstellen sind wohl kleine Obstgärten, aber sie können nicht von den Hofstellen getrennt werden, weil sie klein sind und an allen Seiten vom Haus liegen.
  Alle Hofstellen mit Obst- und Gemüsegärten sowie die Straße und Wassertümpel mitten darin enthalten außer Nr. 7,  10M 229R

Summe

Acker: 415M 150R
Wüster Acker: 38M 262 1/2R
Wiese: 47M 262 1/2R
Heu: 18 Fuder
Viehweide und Wald: 229M 150R
Obst- und Gemüsegärten sowie Hofstellen: 11M 186R

 R 101   U 766 

Annotationen von Stilow

Über Aussaat und des Ackers Fruchtbarkeit

Auf dem Ackerhof oder Hof Nummer sieben ist dieses Jahr ausgesät worden: 168 Sch Roggen, 132 Sch Gerste, 24 Sch Hafer, 23 Sch Erbsen, 1 Sch Buchweizen, 4 Sch Lein.
Jeder Bauer hat ausgesät: Roggen im Jahr 36 Sch, Gerste 24 Sch, Hafer zwölf Sch, Erbsen vier Sch, Buchweizen einen Sch und Lein einen Sch. Für alle vier Bauern beläuft es sich auf10  144 Sch Roggen, 96 Sch Gerste, 48 Sch Hafer, 16 Sch Erbsen, 4 Sch Buchweizen, 4 Sch Lein.
Jeder Kossat sät jährlich Roggen neun Sch, Gerste sechs Sch, Hafer zwei Sch und Lein einen Halben Sch, was sich beläuft für zwei 18 Sch Roggen, 12 Sch Gerste, 4 Sch Hafer, 1 Sch Lein.
Die Bauern säen ihre Erbsen immer in das Brachfeld.
# Die Einwohner sagen, dass sie in einen Morgen drei Sch Roggen oder Gerste säen können. #

Holz, sowohl zum Bauen als auch zum Brennen, wird von den umliegenden Dörfern gekauft, denn hier beim Dorf ist nichts, was zum Bauen tauglich wäre.

Arbeitsvieh

Auf dem Ackerhof, der angelegt worden ist, wird nicht mehr Zugvieh als sechs Pferde gehalten, denn die Bauern müssen den meisten Acker bestellen. Jeder Bauer benötigt acht Pferde und vier Ochsen. Jeder Kossat aber kann sich mit einem Paar Ochsen und einem Pferd behelfen. Eine Schäferei wird hier auf dem Ackerhof gehalten mit 300 Schafen über Winter.

 R 102   U 767 

Über Gesinde

Auf dem Ackerwerk in Stilow wird nur ein Knecht gehalten, zwei Mägde und ein Junge. Jeder Bauer hält Knecht, Magd und Jungen, aber jeder Kossat kann sich mit Junge oder Magd behelfen.

Über Abgaben

1.) Nach Ludwigsburg gibt jeder Bauer jährlich vier Sch Roggen, vier Sch Gerste und vier Sch Hafer, und außerdem gibt jeder Bauer jährlich zwei Rthl und 36 ß Pacht11 . Ein Kossat gibt nur 16 ß im Jahr.
3.) Jeder Bauer lässt auch für den Hof zwölf Mark Werg12  spinnen und jeder Kossat sechs Mark.
Akzise13  wird von den Einwohnern von Stilow außer denen, die auf dem Ackerhof wohnen, jährlich zwölf Rthl und vier Schillinge gegeben.
Reitersteuer14  von diesen vier Bauern und zwei Kossaten jährlich 56 Rthl.
Magazinkorn15  wurde von den betreffenden vier Bauern und zwei Kossaten letztes Jahr 36 Sch Roggen abgegeben.
In Stilow sind immer 20 Hakenhufen gerechnet worden, wie die Bauern sagen, und alle steuerpflichtige oder Bauernhufen.

Die Windmühle, die auf Stilows Feldmark steht, ist zur Zeit der Herzöge16  zusammen mit einer kleinen Hofstelle in Stilow, auf der der Müller gewohnt hat, an Klein Ernsthof verschenkt worden.

 RRev 299   URev 425 

1704 ist das Dorf Stilow und Klein Ernsthof wie folgt revidiert und befunden worden

Stilow

B4 , ein Stück, von X bewirtschaftet und besteht aus hochgelegenem schwärzlichem Sandboden,  1M 270R

Wüster Acker

Der übrige wüste Acker besteht aus sehr kaltgründigem und sandigem Land, das fast nicht als Acker nutzbar ist. Auch meinten die Bauern, diesen unmöglich bestellen zu können.

Summe

Neuer Acker: 1M 270R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Peder (Petrus) Wising
Revision:
Anmerkungen:

1 In der Urschrift wurde Stilow ursprünglich als Adelshof bezeichnet. Dieses wurde jedoch gestrichen. Stilow wurde laut Urschrift von Petro Wising vermessen.

2  Jakob Heinrich Müller von der Lühnen (1652 - 1713) war ein Sohn von General Burchard Müller von der Lühnen. Nach seinem Dienst im Militär schlug er eine Beamtenlaufbahn ein und verstarb als Amtshauptmann von Rügen und Wolgast.  Spruth, Herbert: Müller von der Lühnen. In: Familiengeschichtliche Mitteilungen der Pommerschen Vereinigung für Stamm- und Wappenkunde (Sedina-Archiv). Bd. 10, Heft 3 1964, Seite 22 f.

3  Burchard M. Müller von der Lühnen (1604-1670): entstammt einem Lüneburger Geschlecht von Patriziern und Salzherren ab. 1623 trat er in schwedische Kriegsdienste und erwarb sich im Laufe der Zeit hohe militärische Anerkennungen. Als General zog er sich schließlich nach der erfolgreichen Verteidigung von Greifswald 1659 als General auf seine Güter Ludwigsburg, Mellentin und Retzow zurück, welche er 1650 zusammen mit dem Adelstitel erworben hatte. Nach seinem Tod ging sein Besitz an seine Söhne Freiherr Carl Leonhard und Jakob Heinrich über.  Näheres siehe Pyl, Theodor: Müller von der Lühne, Burchard. In: Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 22, [Historische Commission bei der Königl. Akademie der Wissenschaften] Leipzig 1885. Seite 701f.

4  Karl X. Gustav (1622-1660) wurde nach der Abdankung seiner Cousine Königin Christina 1654 zum König von Schweden gekrönt. Um die schwedische Herrschaft im Ostseeraum weiter auszubauen begann er Krieg gegen Polen zu führen. Dieser schwedisch-polnisch-dänische Krieg währte die Zeit seiner Regentschaft und endetet mit seinem Tod im Jahre 1660.  Johnsson, Ulf G.: Schwedische Regenten (übers. von Myriam Lindberg), Skövde 1989. S. 20f.

5  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

6  Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.

7 Der Knecht dient laut Urschrift auf dem Ackerhof.

8  Das schwedische Wort pors steht für den botanischen Begriff Myrica Gale, welches im Deutschen Gagel bzw. den Gagelstrauch meint, eine Pflanze aus der Familie der Gagelstrauchgewächse. In norddeutschen Gegenden wird der Gagelstrauch häufig auch als Porst oder Post bezeichnet. Allerdings sollte der norddeutsche Porst nicht mit dem hochdeutschen Porst bzw. Sumpfporst, einer Pflanze aus der Familie der Heidekrautgewächse, verwechselt werden. Frank Lorberg: Das Verschwinden des Gagels - Landschaft ein ephemeres Phänomen. In: Bellin, F., Gehlken B., u.a.: Gagel, Speik und Wegerich. Beiträge zur Landschafts- und Vegetationskunde. Kassel 1999, Seite 82ff.

9 Anstelle von Kräutergarten steht in der Urschrift Obstgarten.

10 Diese ganze Zeile inklusive der Zahlenangaben in den Tabellenspalten fehlt in der Reinschrift und so wurde der Übersetzungstext durch den vollständigen Text aus der Urschrift ergänzt.

11  Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.

12  Werg ist das Abfallprodukt vom Flachs- oder Hanfhecheln. Gesponnen wurde es zu grobem Leinen oder zu Seilen weiterverarbeitet.  Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 29, Leipzig 1960. Sp. 312 ff.

13  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

14  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

15  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

16  Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen.  Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.