Beschreibung Vierows, das im September 1694 vermessen wurde1
Ungefähr mitten zwischen Greifswald und Wolgast liegt dieses Dorf, von jedem anderthalb Meilen entfernt, von Wolgast im Nordwesten bis Westen und nach Greifswald zu im Westen bis Süden. Ihr Grundherr ist hier die Familie Wrangel2 in Wrangelsburg3 . Sie dienen unter dem Ackerwerk Nonnendorf4 der obengenannten Herrschaft.das nachher mit den Pertinentien dem Königlichen Domanium5 wieder zugefallen ist.6 Früher sollen hier fünf Bauern gewohnt haben, von denen jetzt noch vier hier wohnen. Den Anteil des fünften bestellen sie gemeinsam. Die wüste Hofstelle wird mit der Signatur Q bezeichnet. Zu berichten ist aber, dass dieses Dorf früher zum Eldenaer Kloster7 gehört haben soll und schließlich zur Zeit der Herzöge8 zu Nonnendorf gelegt wurde, gleichsam als herzogliches Tafelgut9 . Die Grenzen verlaufen zumeist richtig, wie östlich nach Lubmin durch einen Graben, nach Westen zu mit Gahlkow durch einige bezeichnete Grenzsteine und einen Graben, der ebenfalls Brünzow nach Süden trennt. Mit Kräpelin hat das Dorf aber keine bestimmten Grenzzeichen, auch ist das eine nicht sicherer als das andere. Jede Grenze soll richtig verlaufen. Nach Norden zu ist die Innenbucht der großen See.
Abgaben
Außer dem Dienst, den sie jährlich leisten, ein jeder das Jahr über mit vier Zugochsen und zwei Arbeitsleuten an vier Tagen und den fünften mit zwei Leuten zu Fuß10 . Sie müssen sonst in der Roggenernte jeder vier Personen die Woche hindurch halten, aber dann R 1163 drei Personen in der übrigen Erntezeit. Außer diesem Dienst steuern sie an die Krone für vier reduzierte Hufe11 , sowie es angekündigt wird. Das ganze Dorf soll zu 13 einhalb Landhufen veranschlagt werden. Magazinkorn12 gibt jeder acht Sch Roggen; Distriktsteuer13 jeder zweimal im Jahr zehn Groschen. Akzise14 gibt jeder 28 ß jedes Quartal. Etatssteuer15 einmal einen Rthl 47 ß. Reitersteuer16 jeder jeden Monat 39 Sch; Kopfsteuer17 einen Rthl. Ihr Grundherr bekommt von jedem elf Mark Vorpommersch Pacht; und Wischgeld18 – für die Wiesen bei Freesendorf – vom ganzen Dorf fünf Mark. Dazu bekommt ihre Obrigkeit für das Land der wüsten Hofstelle, welches sie bestellen, zwölf Rthl. Priesterkorn19 gibt jeder nach Wolgast fünf Sch Roggen, fünf Sch Gerste und fünf Sch Hafer; und ihrem eigenen Pastor, der in Wusterhusen wohnt,20 gibt jeder vier Sch Roggen und dem Küster ein einviertel Sch mit anderen kleinen Abgaben, wie vorher bei anderen Dörfern dieser Kirche angegeben ist. Außerdem bekommt ihr Pastor von jedem jährlich 20 ß „Archionatsgeld“.
Namen der Einwohner
| N:1
Hindrick Musbeck, Schultz 2 : Michel Plöier 3 : Karsten Malchin 4 : Thies Lang |
bestellen 13 einhalb Landhufen |
Drei Einlieger bei den anderen
5 : Andreas Greek
6 : Petter Peterson
7 : Jens Görgiens Witwe
8 : Hans Georgen, Kuhhirte
Arealausrechnung des Hofes Vierow.21
Ackerbau
[A, B, C, D] 367M 270R
Aa x
Das Grosse Felt von gutem, eben gelegenem
Lehmhumus
85M 270R
Ab x
schwerer, sandvermischter Lehmhumus im gleichen Feld
21M
Ba x
Krekfelt von obengenannter besserer Bodenart
76M 180R
Bb x
im selben Feld sandiger Lehmhumus
15M
Bc x
desgleichen recht schwerer, sandvermischter Lehmhumus
25M
Ca x
Sandfelt von gutem Lehmhumusboden
59M 60R
Cb x
sandvermischter Lehmhumus
14M
Da x
Dwerfelt aus Lehmhumus
55M 60R
Db x
schwerer, sandvermischter Lehmhumus
16M
Wald
[Wald]
34M
x
Koppel dicht beim Gut gelegen aus Eichen- und Haselwald, besonders an den Seiten so
zusammengesetzt, aber mitten darin zumeist aus Erlen. Dieser Waldabschnitt endet zum Gut hin in einigen kleinen Koppeln, die
zumeist mit Schlehdornbüschen bewachsen sind.
Darin ist auch ein kleiner Morast mit der Signatur
34M
Weideland
[Weideland insgesamt]
120M
Das wüste Land, das früher Acker gewesen war, obwohl es beim Brünzow Felt ein wenig niedrig liegt. Es ist überall von sandigem Heidekrautboden.
18M
V
Das Heideweideland an der Lubminer und Kräpeliner Grenze, welches zu einem guten Teil
niedrig liegt und grasig ist mit der Signatur
x, diese bezeichnet ebenfalls alle Tümpel in den Feldern
und anderwärts
20M
Die Weide, die am großen Seestrand liegt, welche teils aus Weideland besteht, größtenteils
aber aus Heideland mit Eichenbüschen bewachsen – die früher zum Teil Acker gewesen sein sollen – ist überall zumeist von
sandigem Grund
73M
sind die Grundstücke und die Wegstücke des Dorfes, von denen die letzteren überall gute
Weide sind, denn diese sind überall von grasreicher Wiese
9M
Obst- und Gemüsegärten
a
Obst- und Gemüsegärten mit anderen kleinen Gartenstücken bei den Häusern, von denen die
Obstgärten für die Einwohner ein guter Gewinn sind. Siehe die Annotation über deren weitere Beschaffenheit.
2M
x
Ist ein strittiges Heidekrautstück, das man auf der Kräpeliner Karte wiederfindet,
sowie
den Sandacker von einem halben M bei der Signatur
9M
150R
Summe
Acker: 367M 270R
Wald: 34M
Wiese: 102M 60R
Weideland: 120M
Obst- und Gemüsegärten: 2M
Strittige Grenzen: 9M
150R
Annotationen über Vierow22
Der Ackerbau und dessen Aussaat
Die gesamte Ackerbestellung wird in vier Felder geteilt – wie aus der Ausrechnung zu ersehen ist – von denen jedes Jahr drei besät werden und das vierte als Brache liegt. Jetzt ist das Grosse Felt mit Sommersaat besät und wird wegen seines Bodens und seiner Lage nach als das beste geschätzt. Dann folgt das Dwerfelt an Güte, auf dem jetzt Sommersaat stand, dann Sandfelt, das jetzt Brache ist und schließlich Krekfelt, jetzt mit Wintersaat. Die Aussaat beträgt für jeden an Roggen 30 Sch, Gerste 19 Sch, Hafer 18 Sch, Erbsen sechs Sch. Außerdem sagen die Einwohner, dass sie in einen Morgen von der besseren Bodenart drei Sch und in den schlechteren zwei säen können.
Wiese
Auf ihrem Grund und Boden liegen wohl einige Wiesenflecken, aber wegen der Enge ihrer Viehweide liegen sie nicht umzäunt. Also müssen sie sich mit den Wiesen behelfen, die sie zu einem Teil unten bei Freesendorf liegen haben, und zum anderen Teil pachten und kaufen sie von den umliegenden Heudörfern wie Rubenow etc. Sie sagen, dass ihre Wiesen bei Freesendorf zwölf Fuder Heu bringen können, aber mein Urteil darüber findet man in der Lubminer Karte neben der allgemeinen Ausrechnung.
R 1167Wald, Weide und Vieh
Unweit des Gutes liegt ein Waldabschnitt, Koppel mit Namen, der aus Eichen, Hasel und Erlen besteht, welcher, außer dass dieser Ort wegen seines Weidegrundes sehr gut als Weide ist, auch das Dorf mit dem notwendigen Brennholz versorgt. In guten Mastjahren können sie sich leidlich aus dem Mastwald mit Schweinedung behelfen. Sonst ist die andere Weide für ihre Kühe, aber obengenannte Koppel für die Ochsen. U 1018 Ebenfalls zu bemerken ist, dass hier beim Dorf nicht viel Weide im Überfluss ist, so dass jeder, nämlich die drei Bauern, an Großvieh nicht über 14 Häupter haben. Thies Lang hat aber ungefähr fünf Stück. Schafe haben die Bauern jeder zwölf, Langen hat aber sieben. Schweine hat jeder 20, aber Gänse hat jeder acht.
Bienen
Bei jedem soll man zwei Bienenstöcke finden.
Grundstücke und Obstgärten
Die Wege des Dorfes sind ihre beste Weide, denn sie sind überall von gutem Weidegrund. Hier findet man auch Äpfel- und Birnenobst nicht nur für den Hausbedarf, R 1168 sondern auch zum Verkauf; wenn die Jahre danach sind, dass man ungefähr an die 20 Tonnen Äpfel und Birnen verkaufen kann. Wenn es sich zutragen will, bekommt man vier Mark für jede Tonne.
Gesinde
Außer Langen, der einen Knecht und eine Magd hat, haben die anderen zwei Knechte und zwei Mägde.
Streitigkeit
Die strittige Grenze, die diese Einwohner mit Kräpelin haben, findet man nach ihrer Qualität und Beschaffenheit bei deren Ausrechnung und Beschreibung. Ich habe hier wohl so aufgezeichnet, wie diese Einwohner sie wussten. Aber die von Kräpelin wussten es anders, alles zusammen wurde auf der Kräpeliner Karte ganz bis zum Brünzower Weg abkopiert, der für eine feste Grenze gehalten wird. Hier ist aber nur, was die Vierower angewiesen haben, jedoch mit keinem anderen Grund, als dass sie sagen, dass dieses hierher gehört hat, während ihre Widerpartner sagen, dass es ihnen gehört.
RRev 212 URev 319Anno 1704 ist das Dorf Vierow revidiert und wie folgt befunden worden.23
[A, B]
8M 90R
Ac
ein Stück von
bewirtschaftet und ist von gleicher Güte wie Ab
1M 180R
Bd
drei Stücke bestehen aus Sand, die alle drei bis sechs Jahre besät werden, von
bestellt
6M 210R
Be
von der strittigen Grenze aufgebrochen, aber Ha muss wieder liegen gelassen werden
3M 180R
Wüster Acker
kann wohl als Acker gebraucht werden, jedoch etwas kaltgründig
Summe
Neuer Acker: 8M 90R
1 Wurde laut der Urschrift von Anders Jernström vermessen.
2 Die Familie des Genaralgouverneurs Carl Gustaf Wrangel (1613-1676). Da er ohne männlichen Erben verstarb, ging sein umfangreicher Nachlass an seine Töchter b.z.w. an deren Ehemänner Nils Brahe und Leonhard Johan Wittenberg. Asmus, Ivo: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 195-226.
3 Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden. Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.
4 Das Ackerwerk Nonnendorf kam 1688 in den Besitz der Auguste Aurora Wrangel und fiel als sie 1699 unverheiratet und kinderlos starb als ehemlaliges Domonialgut zurück an die Krone. Asmus, Ivo: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo; Droste Heiko; Jend Olesen (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 217-220.
5 Domanium: auch Kammer- oder Domänengut. Das Domanium zählt zu den unbeweglichen Gütern und Ländereien im Staat, dessen Einkünfte den Regenten, dessen Familie und die Regierung unterhalten sollen. Für die Verwaltung dieser Güter sind die eigens dafür eingerichteten Kammer-Kollegiis zuständig. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 33, Berlin 1775, Sp. 321f.
6 Dieser Textabschnitt wurde nachträglich am Rand vermerkt und taucht nicht in der Urschrift auf.
7 Mit der Einführung der Reformation in Pommern 1534 wurde das Kloster aufgehoben und im Jahr darauf im Jahr darauf in ein herzogliches Amt umgewandelt. Vierow wurde 1634 vom Amt Eldena getrennt und dem Amt Wolgast zugeschlagen. Asmus, Ivo: Die Dörfer der Universität Greifswad: Entwicklungslinien des Amtes Eldena im 17. Jahrhundert. In: Historische Kommission für Pommern und Landesarchiv Greifswald (Hg.), Die schwedische Landesaufnahme von Vorpommern 1692-1709, Ortsbeschreibungen Bd. 5: Die Dörfer der Universität Greifswald, Greifswald 2001, S. 15.
8 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
9 Tafelgut: eine landesherrliche Besitzung. Asmus, Ivo: Die Dörfer der Universität Greifswad: Entwicklungslinien des Amtes Eldena im 17. Jahrhundert. In: Historische Kommission für Pommern und Landesarchiv Greifswald (Hg.), Die schwedische Landesaufnahme von Vorpommern 1692-1709, Ortsbeschreibungen Bd. 5: Die Dörfer der Universität Greifswald, Greifswald 2001, S. 15.
10 Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.
11 Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist. Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.
12 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
13 Distriktsteuer: Die Distrikte Barth, Wolgast, Loitz mit Grimmen und Tribsees, Greifswald und die Insel Rügen umfasste die ritterschaftlichen Güter. Auf ihnen beruhte die landständische Organisation der Ritterschaft. Zu den Distriktversammlungen trafen die Gutsherren eines Distrikts zusammen und berieten dort über die inneren Angelegenheiten. Die Disriktsteuern mussten an den jeweiligen Distrikt gezahlt werden. Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 152 f.
14 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
15 Etats- oder Staatssteuer: eine Steuer, die an den Staat entrichtet wird.
16 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
17 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
18 Wischgeld ist eine Abgabe der Bauern für die Nutzung der Wiesen die dem Grundherrn gehören. Wossidlo, Richard und Teuchert, Hermann (Hg.): Mecklenburgisches Wörterbuch, Bd. 7, Neumünster 1992, Sp. 1445.
19 Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor. Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69
20 Vierow gehört zum Kirchspiel Wusterhusen.
21 In der Urschrift sind nur die Tabellen für åker und skoug aufgeführt.
22 Die Überschrift in der Urschrift lautet Annotation öwer äwen nemde byFirow.
23 Areal uthräkning öfwer åkren som är upbrukat uti Fierow sedan 1694 och wed revision 1704 obseverat är (So lautet die Überschrift der Revisionsurschrift).