R1104   U974 

Beschreibung des Diensthofes Warsin, der im Juli 1694 vermessen wurde1 

Dieses Dorf soll über eine Meile Weges nordwestlich von Wolgast liegen. Es hat immer zum Amt gehört und eigentlich seinen Hofdienst beim Amtshof Stevelin abgeleistet. Hier dient der Hof noch immer, außerdem ist er nun auch der Krone verpflichtet. Früher, ungefähr zur Zeit der Herzöge2 , sollen hier zwei Bauern und drei Kossaten3  gelebt haben, man weiß nun aber nicht mehr, wie groß die Hufenzahl war, die jeder bewirtschaftet hat. Diese Bewohner sind in Kriegszeiten so verarmt, dass schließlich nur der Bauer und die zwei Kossaten übrig blieben. An deren Stelle sind dann die gegenwärtigen Bauern, die unterzeichnet haben, hergekommen. Sie bewirtschafteten das gesamte Dorf in der Weise, dass sie für das Bauernland oben genannten Hofdienst4  leisten, für das Kossatenland jedoch 30 fl ebenfalls dorthin geben. Dies ist nun über 20 Jahre so gewesen. Die Einwohner berichten jedoch, dass das Kossatenland kürzlich zu einem Teil aus der Heide abgetragen wurde. Außer dem oben erwähnten Dienst, den sie jahraus jahrein mit zwei Dienstleuten und zwei Zugtieren für drei Tage in der Woche und den vierten Tag mit einem Dienstmann zu Fuß leisten müssen, sind sie in der Erntezeit die ganze Woche hindurch mit vier Dienstleuten zum Mähen und drei Zugtieren und drei Dienstleuten zum Einbringen, und dies muss jeder für sich allein aufbringen. Außer diesen Diensten sind sie versteuert oder veranlagt für die Krone für eindreiviertel reduzierte5  Hufen. An Reitersteuer6  zahlen sie monatlich eineinhalb Rthl, an Tribunalsteuer7  zwei Mal jährlich  R1105  jedes Mal 21 ß pro Person, ergibt zusammen 1 Rthl 44 ß; Kopfsteuer8  für jedes Haus 1 Rthl 38 ß sowie der Kuhhirte 12 ß Kopfgeld. Holzgeld9  geben sie 42 ß jährlich nach Stettin. Es ist so, dass ihnen in alten Zeiten auferlegt war, eine Fuhre Holz zum Stettiner Schloss10  zu fahren. Nachdem sie damit nicht zurecht kamen, müssen sie nun jährlich diese Summe erlegen. Agrimensurgelder11  für das gesamte Dorf betragen jährlich 3 Rthl 1 ß. Wolfsteuer12  geben sie 10 ß, die Viehsteuer13  beträgt für beide Bauern und den Kuhhirten 7 Rthl 12 ß. Für Bienenstöcke geben sie 11 ß, an Pacht 4 Rthl 47 ß. Darüber hinaus müssen sie seit alters her 6 ß für ein Rauchhuhn14  geben, das sie sonst wirklich an das Wolgaster Schloß15  liefern müssten.. Hufen- oder Etatssteuer16  ist in den oben genannten Agrimensurgeldern eingeschlossen, Vorschuss17  für die abgebrannte Stadt Neuenwarp18  1 Rthl 6 ¼ ß Magazinkorn19  in Roggen 14 Scheffel, so weisen ihre Quittungen von 1692 die Jahresausgaben aus. Weiterhin geben sie jedes Quartal jeder 21 ß Akzise20 , ergibt zusammen jährlich 3 Rthl 24 ß Was an Summen angesetzt ist, muss für beide Bewohner verstanden werden. Das Dorf gehört zum Kirchspiel Wusterhusen, wo ihr Geistlicher wohnt. Er bekommt von jedem Bauern jährlich drei Scheffel Roggen, eine Wurst und 12 Schilling an Geld,  R1106  sowie 20 Eier. Der Küster bekommt vom ganzen Dorf drei Scheffel Roggen, zwei Brote, 20 Eier und eine Wurst. Das sind ihre gesamten Abgaben. Was die wüsten Hofstellen betrifft, wo die drei Kossaten gewohnt haben, so ist deren Land zumeist dem Ackerbau der Bauern zugeschlagen worden. Es ist mit B bezeichnet. Was nun die Grenzen betrifft, so herrscht insofern große Ungenauigkeit, als nirgends das kleinste Grenzzeichen zu finden ist. Dennoch sind ihre Grenzen eingezeichnet, wie diejenige westlich und nördlich mit Lubmin. Diese ist nicht genau, sondern ein großer Teil davon dürfte zu Lubmin gehören. Die Grenzen östlich und südlich mit Spandowerhagen, Nonnendorf und Latzow werden für die richtigen gehalten.

Namen der Einwohner

1  Petter Röwer
2  Jochom Cron
1 3/4 reduzierte Hufe

3  Christian Lodwig, Kuhhirt

 R1107   U975 

Arealausrechnung des Hofes Warsin

Ackerbau

[A,B,C,D]   151M 60R
Aa  Das Hinnerste Feld von sandigem Lehmhumus  15M
Ab  im selben Feld lehmhaltiger Sandhumus  25M 210R

B  Coterland, überall von lehmhaltigem Sandhumus  15M 240R

Ca  Freesendorfs Feld von sandigem Lehmhumus  10M
Cb  lehmhaltiger Sandhumus im selben Feld  19M

Da  Latzowsfeld von sandhaltigem Lehmhumus  35M 210R
Db  im selben Feld lehmhaltiger Sandhumus  30M

Wiese und Heuernte

E  Strandwisch, die gleich neben der Grenze zu Spandowerhagen liegt und von gutem Wiesengrund ist, hat drei Fuder pro Morgen.  3M 9 Heufuder

Wüster Acker und Weideland

[Insgesamt]   429M 180R
FSymbol 27  Ist eine sumpfige Wiesenkoppel an den Seiten zum Weideland hin etwas buschig  33M
GSymbol 39  ist ein Eichenbuschbruch, dessen Grund sehr grasreich ist, zum Teil aber auch ziemlich sumpfig und morastig; hat zischen den Eichenbüschen auch einige Birkenbüsche. Hierunter werden alle anderen Tümpel und Moräste inner- und außerhalb der Äcker
GSymbol 14  verstanden, die zumeist als Weide brauchbar sind, ihr Zeichen ist Symbol 40 21   63M
H0  Heide von sandigen Boden, die zum größten Teil Acker gewesen sein soll, aber nun ist das Vieh darauf. Hierunter versteht man auch die Hofstellen und Plätze, deren Zeichen Symbol 29  ist. Sie bestehen aus Wiesengrund zu vier Morgen, ergibt  333M 180R

Obst- und Gemüsegärten

Ja  sind einige Gärtchen mit wenigen Apfel- oder Birnbäumen, sowie teilweise mit Gemüse bepflanzt.  11M

Summe

Acker: 151M 60R
Wiese: 3M
Heu: 9 Fuder
Wüster Acker und Weide: 429M 180R
Obst- und Gemüsegärten: 1M

 R1108   U976 

Annotationen zum Diensthof Warsin

Ackerbau und Aussaat

Man findet hier durchgehend ziemlich schlechte, minderwertige Äcker, denn der Sand ist in allen Feldern verteilt, so dass, obwohl man sich bemüht hat, die Bodengüte kurz in zwei Kategorien einzuteilen, dieses kaum bewerkstelligt werden konnte, denn auf den Felder sind stellenweise schlechter und guter Boden stark miteinander vermengt. Obwohl das so ist, hat man jeweils einen Teil beider Bodenarten ausgeschlossen oder einbezogen, und somit wird der bessere Teil sandhaltiger Lehmhumus genannt, in dem sich gleichwohl bisweilen mehr oder weniger Sand findet; der schlechtere Teil heißt sandiger Lehmhumus, da der Sand dort den großen Teil einzunehmen scheint. Diese Äcker sind auf drei Felder verteilt, das Hinnerste, welches jetzt Winterfeld ist und das minderwertigste und schlechteste sein soll. Die Sandanteile übertreffen dort nicht nur die lehmig-humosen, sondern dem letzteren Teil soll in trockenen Jahren gänzlich die Saat abgeschnürt wird. Die Ursache liegt zu einem Teil in dem schweren Lehm. Danach kommen in ihrer Qualität Freesendorfs- und Coterfelt, die nun Brache sind. Endlich Latzowsfeld, auf dem nun Sommersaat ausgebracht wird. Diese letzten Felder werden durch den Weg getrennt, der nach Wusterhusen geht. In trockenen Jahren soll hier nicht viel wachsen können, da die Felder nicht zur zum größten Teil hoch liegen,  R1109   U976  sondern auch der Sand seinerseits alles zerstört. Was die Aussaat betrifft, so soll man in einen Morgen des besseren Bodens nach Aussage der Bauern kaum drei Scheffel einsähen können und in den schlechteren etwa zwei. So soll jeder von ihnen nicht mehr aussähen können als 24 Scheffel Roggen, 18 Gerste und acht Hafer.

Wüste Äcker und hiesige Wiesen

Alles, was nun mit Heidekraut bewachsen ist, soll in alten Zeiten zumeist Acker gewesen sein, wie die Furchen, die noch heute zu sehen sind, zeige. Nun ist es hier und da mit Buschwerk bewachsen, doch ohne Schaden, denn es sind einige kleine neu gewachsene Büsche, die leicht gerodet werden können. Der Boden wäre sonst durchaus als Acker brauchbar, doch das beste ist ausgesucht und was unbewirtschaftet ist, ist das schlechteste und nicht zum Ackerbau zu gebrauchen, sofern es nicht durch gute Pflege und Rat umhegt würde. Was sonst ihre Wiesen betrifft, so sollte man wissen, dass auf allen ihren Feldern nicht das geringste zu finden ist, abgesehen von dem, was ringsum an den Seiten der dort liegenden Tümpel eingebracht werden kann. Außen haben sie ihre Wiesen zwischen Freesendorf und Spandowerhagen auf ihrer Allmende, die fünf an der Zahl sind: Das Mor, Kowisch, Diep Kawel, Houwen und Brink. Diese sollen zusammen 14 Fuder geben, und was sie darüber hinaus benötigen, kaufen sie von Freesendorf. Sie haben aber innerhalb ihrer Grenzen eine kleine Wiese in ihrer Weide, die ebenfalls berechnet und beschrieben ist.

 R1110   U977 

Von Weideland und Vieh

Außer den Weiden, die auf den alten wüsten Äckern liegen und ihnen ziemlich nützlich für ihr Vieh sind, besonders für die Schafe, haben sie ein abgetrenntes Weidestück, zumeist für ihre Pferde. Diese Weide ist von sumpfigem Grund, mit Moos und braunen Flecken besetzt., und teilweise ringsum mit Buschwerk bewachsen. Sie könnte zu einem guten Teil durchaus Wiese sein, wenn das knappe Weideland hier beim Dorf dies zulassen würde. Die Verwalter aus der Umgebung sollen ihr Weideland auch sehr schädigen, indem sie ihre Schafherden über alle Felder hinüberziehen lassen. Das Vieh, groß und klein, soll zusammen nicht mehr als vierzig Stück ausmachen. Sie müssen acht Paar Zugtiere halten, sowohl für den eigenen Ackerbau, als auch für ihren Hofdienst. Sie benötigen allein vier Paar, um das Getreide und das Heu einzufahren, sowie vier Paar für den eigenen Hof. Die Schafherde besteht aus 50 Tieren, Gänse gibt es ebenso viele.

Gesinde

Da sie so viele Dienst bei dem Ackerhof leisten müssen, kann kein Bauer mit weniger als vier Dienstleuten zu Recht kommen. Daher hat jeder Bewohner zwei voll verpflichtete Arbeitsleute und zwei Mittelleute.

Bienen

Hier auf dem Hof können Bienen sich gut entwickeln, da die Herbstheide ringsum blüht. Daher haben die Einwohner jeweils 16 und 22 Bienenstöcke.

 RRev303   URev433 

Im Jahre 1704 ist das Dorf Warsin revidiert und wie folgt befunden worden

[Ac,Cc]   13M 150R
Ac , ein Stück, Bewirtschaftet von HO, und besteht aus Sand  1M 180R
Cc , vier Stücke, bewirtschaftet von HO, bestehen aus Sand, werden alle sechs Jahre besät  12M 165R
Dc , vier Stücke, von gleicher Güte wie Da, bewirtschaftet von HO  9M 30R
Dd , fünf Stücke, bestehen aus Sand, bewirtschaftet von HO, werden alle sechs Jahre besät  4M 120R
Anmerkung: Die Bauern bewirtschaften 120 Ruten des Spandowerhagener Feldes

Wüster Acker

Hier scheint es völlig unmöglich zu sein, dass etwas bewirtschaftet werden kann, da die Heide aus Sandhügeln und Gruben besteht. Hauptmann Müller von der Lühnen22  will die alte Grenze zwischen Spandowerhagen und hier nicht anerkennen, denn er sagt, dass G Symbol 39 , das der Kamp genannt wird, und die beiden Zeichen B zu Spandowerhagen gehört haben sollen, doch wusste keiner eine genaue Grenze zwischen den Feldern.

Summe

Neuer Acker: 27M 195R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2008, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Anders Jernström
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift Fol. 956 von Anders Jernström vermessen.

2  Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen.  Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

5  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

6  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

7  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

8  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

9  Holzgeld: Das Holzgeld ist zum Erwerb von Holz gedacht, es kann allerdings auch der Erlös aus dem Holzverkauf sein. Außerdem zahlten die Untertanen das Holzgeld an die Obrigkeit, damit sie Kleinholz in festgelegten Gebieten als Feuerholz sammeln durften.  

10  Nach der kriegsbedingten Zerstörung des Wolgaster Schlosses, wurde das Stettiner Schloss 1679 erneut Residenz der Generalgouverneure und Verwaltungszentrum schwedisch-Pommerns. Im Dezember 1679 bezog der Generalgouverneur Graf Köniksmarck seinen Sitz im Stettiner Schloss, dessen Gebäudetrakte nach 1687 teilweise auch zu militärischen Zwecken, als Magazin und Zeughaus, verwendet wurden.  Edmund Lange: Die Greifswalder Sammlung Vitae Pomeranorum, Baltische Studien, Erste Folge, Ergänzungsband, Greifswald 1898, S. 293.

11  Agrimensurgeld: Agrimensores sind Feld- und Landmesser und erfahren in der geometrischen Messung der Felder. Sie werden von der Obrigkeit zur Vermessung der Güter eingestellt und bezahlt. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 28, Berlin 1791, Sp. 668.

12  Wolfsteuer: Die Wolfsteuer wurde erstmalig 1670 in einer Verordnung ausgeschrieben, davon sollten die Prämien für getötete Wölfe und Luchse bezahlt werden. Für ein erlegtes Tier, das als Beweis den Distriktkollektoren vorgezeigt werden musste, wurden drei Reichstaler gezahlt. In der schwedisch-pommerschen Polizeiordnung von 1681 wird erstmals offiziell darauf hingewiesen, dass die Wolfsteuer eine Landessteuer ist und damit vom Landkasten verwaltet werden sollte. Im Jahr 1721 erfolgte der Erlass einer allgemeinen Landessteuer zur „Vertilgung der Wölfe“.  Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 347-349.

13  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

14  Rauchhuhn: Das Rauchhuhn wird an den Grundherrn zur Anerkennung seiner Eigentumsrechte entrichtet. Es kann ebenfalls eine Abgabe an den Pastoren oder Schulmeister des Ortes zu einer bestimmten Zeit im Jahr sein, abhängig von diesem Zeitpunkt wird es regional auch Herbst-, Pfingst-, Sommer- oder Fastnachtshuhn genannt. Ursprünglich war diese Abgaben für das Haus oder genauer die Feuerstelle gedacht. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 121, Berlin 1812, Sp. 92.

15  Das Wolgaster Schloss: vermutlich ist die Zeit gemeint, als das Wolgaster Schloss noch Residenzsitz des Wolgaster Zweiges der Pommerschen Herzöge war. Mit dem Tod Herzogs Philipp Julius 1625 starb die Linie aus, gleichzeitig verlor das Schloss Wolgast seine Stellung als fürstliche Residenz. 1665 bis 1675 saßen die Generalgouverneure, die Regierung, das Hofgericht und die königliche Kammer im Wolgaster Schloss, nachdem noch 1663 eine Verlegung von Stettin nach Wolgast abgelehnt worden war. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen im Jahre 1675 verlor das Schloss in Wolgast seine Rolle als Residenz und Verwaltungszentrum, das nunmehr Stettin wurde.  Backhaus, Helmut: Das Schloss Wolgast als schwedisch-pommersche Residenz. In:Buchholz, Werner, Mangelsdorf, Günter (Hg.): Land am Meer. Pommern im Spiegel seiner Geschichte. Roderich Schmidt zum 70. Geburtstag, Köln, 1995, S. 494f. und S. 505f.

16  Etats- oder Staatssteuer: eine Steuer, die an den Staat entrichtet wird. 

17  Vorschuss: Der Vorschuss ist ein Geldbetrag, der jemandem im Vorraus gezahlt wird, obwohl erst ein späterer Anspruch darauf besteht. Oft einhergehend mit der Vorstellung einer Hilfeleistung. Joachim Krüger: Der Zoll-, Not- und Lotsenhafen Grünschwade - eine schwedisch-preußische Problemzone am Peenestrom, in: Asmus, Ivo; Droste Heiko; Jend Olesen (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 307-316, hier S. 308.

18  Der Ort Neuwarp am Stettiner Haff war 1692 Opfer eines Brandes geworden, bei dem große Teile der Stadt zerstört wurden.  Pommern, Zeitschrift für Kultur und Geschichte, 1 (2004), S. 1.

19  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

20  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

21 In der Urschrift findet sich nur das symbol Symbol 40  . Beim Anlegen der Karten von Warsin ist dieses Zeichen dann allerdings zum symbol Symbol 14  verändert worden und dieses wurde nachträglich unter der Spalte „Symbol“ in die Reinschrift eingefügt.

22  Jakob Heinrich Müller von der Lühnen (1652 - 1713) war ein Sohn von General Burchard Müller von der Lühnen. Nach seinem Dienst im Militär schlug er eine Beamtenlaufbahn ein und verstarb als Amtshauptmann von Rügen und Wolgast.  Spruth, Herbert: Müller von der Lühnen. In: Familiengeschichtliche Mitteilungen der Pommerschen Vereinigung für Stamm- und Wappenkunde (Sedina-Archiv). Bd. 10, Heft 3 1964, Seite 22 f.