R 686   U 499 

Annotationen des Ortes Dömitzow, das in Vorpommern liegt, zum Distrikt Greifswald und zum Kirchspiel Reinberg gehört. Es wurde im Oktober des Jahres 1696 vermessen.1 

Namen der Einwohner

1 . Johan Vilm, Pächter.

2 . Christian Mörder.
3 . Friedrich Gertz.
Untertänige Vollbauern.

4 . Jacob Röbk, Kuhhirte.

Dieses Dorf oder Ackerwerk gehört unter die Greifswalder Ratsherren. Der Pächter gibt für das gesamte Gut 300 Gulden Pacht. Früher in der kaiserlichen Zeit2  haben hier vier Vollbauern und vierKossaten3  gewohnt, aber seither sind die Besitzungen wüst geblieben und wurden demnach von den Greifswalder Ratsherren zum Ackerwerk4  gemacht.

Über den Acker

Hier ist anzumerken, dass der Acker nicht in einigen bestimmten Schlägen liegt. Die Hälfte besteht zumeist aus Sand und wird jedes vierte, fünfte bis sechste Jahr besät, wie  R 687 es die Karte und die Ausrechnung ausweisen.

Aussaat

Nr. 1 sät fünf Drömt Roggen, zwei Drömt Gerste, vier Drömt Hafer, zwei Sch Erbsen und drei Sch Buchweizen.
Nr. 2 sät 20 Sch Roggen, zehn Scheffel Gerste, zeieinhalb Drömt Hafer und einen Scheffel Buchweizen.
Nr. 3 sät 20 Scheffel Roggen, zehn Scheffel Gerste, zweieinhalb Scheffel Hafer und einen Scheffel Buchweizen.
Wenn gute Jahre sind, können sie, nach eigenem Wort, das vierte Korn zurück bekommen.

ÜberWiesen

Nr. 1 erhält drei Fuder Heu.
Nr. 2 erhält einen Fuder.
Nr. 3 erhält einen Fuder.

 U 500 

Über Vieh undViehweide

Nr. 1 hat vier Pferde, zwei Fohlen, acht Zugochsen, sechs Kühe und vier Bienenstöcke, es können 250 Schafe gehalten werden,
Nr. 2 hat sechs Pferde, zwei Fohlen, zwei Zugochsen, drei Kühe und einen Bienenstock.
Nr. 3 hat sechs Pferde, zwei Fohlen, zwei Zugochsen und drei Kühe.
 R 688 Viehweide gibt kaum keine andere, sie besteht zumeist aus wüstem Acker.

ÜberWald

Zum Brennen haben sie selbst das Notwenige, aber nichts zum Verkaufen. Zum Bauen müssen sie Holz kaufen, wenn sie etwas benötigen.

Über Gesinde

Nr. 1 hat einen Schäfer, einen Knecht sowie zwei Mägde.
Nr. 2 hat einen Knecht und eine Magd.
Nr. 3 hat seine Kinder, zwei Söhne sowie eine Magd.

Hofdienst

Die Bauern dienen in den vier Wochen der Erntezeit vier Tage in der Woche mit Pferd und Gesinde, sonst sind es nicht mehr als drei Tage.5 

Über Hufen und Steuer

Der Verwalter zahlt Steuern für vier Hufen6  und die Bauern für zwei, die Bauern geben einen Rthl  R 689 von der Hufe, wenn es verlangt wird. Der Verwalter weiß nicht wieviel, sondern will es sich schriftlich von seinem Kaufmann in Greifswald beschaffen. Dieser müsse es ihm nämlich immer vorstrecken und macht dafür eine Rechnung.
 U 502 [a]   U 502 [b] Kopfgeld7  gab jeder Bauer im vergangenen Jahr zwei Rthl gegeben.
Akzise8  zwei Rthl jährlich.
Der Kuhhirte gibt einen halben Rthl Akzise und einen halben Rthl Kopfgeld.
Magazinkorn9  im vergangenen Jahr zwölf Sch, und in diesem Jahr haben sie zugesagt, 14 Sch zu geben.
Hundekorn10  gibt jeder ein Viertel Sch.
Nr. 2 und 3 geben jeden Monat einen Rtl und vier lß Reitersteuer. 11 
Jeder Bauer gibt sechs Rthl Pacht jährlich.
Die Abgaben des Pächters sind aus nachfolgendem Aufsatz ersichtlich.

 R 690 

Das Demitzowsche ackerwerck steuret von 3: huf:n, giebet monatl: an
Reuter verpflegung 4: f: thut pro Anno 169536: f: - ß
An huefensteuer hat es pro A:o 95: gege=ben39: f: 21: ß
An Magazins Rogken 36: schfl: a scheffl: 448
An Nebenmodum21: f: 4: ß
An kopfsteür3: f: 12: ß
An quartalsteür a Jahr8: f.
Christian Willmer
pensionarius

 R 691   U 532 

Arealausrechnung von Dömitzow.

Acker

M : Der Acker liegt nicht in einigen bestimmten Schlägen, siehe die Annotation, und ist von folgender Bodenart:

[Ma-Mn;]   298M 165R
Ma  tief liegender Sandhumus, zwei Stücke  9M 240R
Mb  Sandhumus, dazwischen lehmvermischt  63M 210R
Mc  ebenes Sandland etwas humusvermischt  18M 165R
Md  etwas hoch liegender Sand, vier Stücke  25M 105R
Me  lehmvermischter Sandboden  19M 165R
Mf  sehr mager und sandiger  5M 90R
Mg  Sandhumus, drei Stücke  68M 30R
Mh  sehr sandig  7M 60R
Mi  Lehmboden  1M 255R
MK  fünf Stücke Humusboden  13M
Ml  humusvermischter Sandboden, zu den Häusern hin noch humoser  44M 285R
 R 692 Mm  sandvermischter Lehmhumus  12M
Mn  sandvermischter Lehmhumus, genannt Koppels=Berg  9M 60R

No  Sand, der mit Roggen und Hafer besät wird, aber nach Aussage der Einwohner kann er nicht mit Gerste besät werden. Ist jedoch an einigen Stellen humusvermischt und scheint durch Dünger verbessert werden zu können, es sind vier Stücke zu  128M 240R

Ein Teil dieses Feldes N wird jedes vierte, fünfte bis sechste Jahr besät.

P : Wüster Acker

[P, Pa, Pb]   169M 270R
P  vier Stücke mit P gekennzeichnet, ebener, sandiger, wüsterAcker  8M
Pa  hoch liegender, sandiger, wüsterAcker  107M 120R
Pb  vier Stücke sandiger Acker auch auf ebenem Boden  54M 150R

 R 693 

O : Wiese

[O, Oa]  [Ertrag:] 10 Heufuder  10M 30R
O  zehn Stücke, etwas tief liegende Wiese, zu einem Teil alles mit O gekennzeichnet 8 Heufuder 6M 210R
Oa drei Stücke sumpfige Wiese 2 Heufuder  3M 120R

So viele Heufuder, wie aufgeführt sind, scheinen diese Wiesen geben zu können, wenn man sie mit anderen Berichten vergleicht. Siehe die Annotationen zu Falkenhagen.

 U 533 

Q : Wald

[Wald, Weideland, Moraste und Tümpel werden zusammen gerechnet:]   182M 255R

Qa  kleiner Laubwald mit Eichen, Buchen, Birken und anderen Arten. Mit einigen großen Bäumen dazwischen, besonders beim Acker, es sind 13 große und kleine Stücke, umfassen  101M 240R

 R 694 

Wald undWeideland

[Ra-Rb]   34M 60R
Ra  vier Koppel  5M
Rb  Weideland mit Heidekraut darauf, umfassen mit den Wegen  29M 60R

Morast undTümpel

[Morast und Tümpel insgesamt:]   46M 225R
Symbol 03  a zwölf Moraste, umfassen  32M 240R
Symbol 03  45 andere Tümpel  13M 285R

Hofstellen

TK  zu jedem Grundstück gehört ein Gemüsegarten mit einigen Bäumen darin. Ergeben mit den Hofstellen  4M 135R

Summe

Acker: 427M 105R
Wüster Acker: 169M 270R
Wiese: 10M 30R
Heufuder: 10 Heufuder
Wald, Weideland undTümpel: 182M 225R
Hofstellen: 4M 135R

 RRev 695   URev 393 

Am 12. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Dömitzow revidiert und wie folgt befunden12 

Neuer Acker seit der vorigen Vermessung

[P1-P3]   38M 15R
P1  fünf Stücke von Pa aufgepflügt, bestehen aus sandiger Erde, sind eben und liegen beim Feld Md, an Areal  8M 135R
P2  sechs Stücke von Pb aufgepflügt, bestehen aus sandvermischtem Acker, sind hoch gelegen und liegen in den Feldern No und M1 13 , an Areal  29M 30R
P3  ein Stück von P aufgepflügt, besteht aus sandiger Erde, liegt eben und beim Feld Mc  150R

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

[Pa-Pb]   32M 135R
Pa  mit Nr. 1 gekennzeichnet, ist ein eben liegendes Feld, der Grund ist durchschnittlich sandvermischte Erde, ist zur Kultur geeignet, jedoch gibt  RRev 696 der Besitzer vor, er könne es aus Mangel an Leuten nicht bebauen und auch nicht als Schafweide entbehren, an Areal  22M 135R

 URev 394  Pa  das übrige von Pa ist teils bergig und besteht aus strengem, magerem Moorsand, teils sehr morastig und zur Kultur ungeeignet. Es wird als Kuhweide genutzt und dient als gemeinsame Weide mit den Reinbergern.  10M

Pb  mit Nr. 2 gekennzeichnet, ist etwas hoch gelegener Acker, besteht eine Viertel Elle tief aus aus sandvermengter Erde und ist zur Kultur geeignet. Weil es aber dem Verwalter nicht allein gehört, sondern die Bauern auch etwas davon besitzen, muss er es liegen lassen und als Schafweide nutzen.  10M

 RRev 697  Anmerkung: das übrige von Pb ist sehr bergig und sumpfig gelegen und zur Kultur ungeeignet.

P  ist alles kaltgründiger Sand, sumpfig gelegen und zur Kultur nicht geeignet.

Summe

Neuer Acker 38M 15R
Wüster Acker: 32M 135R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision: Samuel Griese
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Simon Skragge vermessen.

2  Dreißigjähriger Krieg 1618-1648. 

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.

5  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

6  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

7  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

8  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

9  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

10  Hundekorn: Der Begriff Hundekorn war in Vorpommern seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bekannt. Noch im 17. Jahrhundert war diese Abgabe gebräulich, die in Roggen, Hafer und Gerste zu entrichten war.  Wiggers, F. Gutachten über das Hundekorn. In: Baltische Studien, Band 29, (1878), S. 14; 38.

11  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

12 Die Revisionsmessung wurde laut Urschrift von Samuel Griese vorgenommen.

13 In der Urschrift vermutlich Mb.