Annotationen des Ortes Dömitzow, das in Vorpommern liegt, zum Distrikt Greifswald und zum Kirchspiel Reinberg gehört. Es wurde im Oktober des Jahres 1696 vermessen.1
Namen der Einwohner
1 . Johan Vilm, Pächter.
| 2 . Christian
Mörder.
3 . Friedrich Gertz. |
Untertänige Vollbauern. |
4 . Jacob Röbk, Kuhhirte.
Dieses Dorf oder Ackerwerk gehört unter die Greifswalder Ratsherren. Der Pächter gibt für das gesamte Gut 300 Gulden Pacht. Früher in der kaiserlichen Zeit2 haben hier vier Vollbauern und vierKossaten3 gewohnt, aber seither sind die Besitzungen wüst geblieben und wurden demnach von den Greifswalder Ratsherren zum Ackerwerk4 gemacht.
Über den Acker
Hier ist anzumerken, dass der Acker nicht in einigen bestimmten Schlägen liegt. Die Hälfte besteht zumeist aus Sand und wird jedes vierte, fünfte bis sechste Jahr besät, wie R 687 es die Karte und die Ausrechnung ausweisen.
Aussaat
Nr. 1 sät fünf Drömt Roggen, zwei Drömt Gerste, vier Drömt Hafer, zwei Sch Erbsen und drei Sch Buchweizen.
Nr. 2 sät 20 Sch Roggen, zehn
Scheffel Gerste, zeieinhalb Drömt Hafer und einen Scheffel Buchweizen.
Nr. 3 sät 20 Scheffel Roggen, zehn Scheffel Gerste,
zweieinhalb Scheffel Hafer und einen Scheffel Buchweizen.
Wenn gute Jahre sind, können sie, nach eigenem Wort, das vierte
Korn zurück bekommen.
ÜberWiesen
Nr. 1 erhält drei Fuder Heu.
Nr. 2 erhält einen Fuder.
Nr. 3 erhält einen Fuder.
Über Vieh undViehweide
Nr. 1 hat vier Pferde, zwei Fohlen, acht Zugochsen, sechs Kühe und vier Bienenstöcke, es können 250 Schafe gehalten
werden,
Nr. 2 hat sechs Pferde, zwei Fohlen, zwei Zugochsen, drei Kühe und einen Bienenstock.
Nr. 3 hat sechs Pferde, zwei Fohlen, zwei Zugochsen und drei Kühe.
R 688 Viehweide gibt kaum keine andere, sie besteht zumeist aus wüstem Acker.
ÜberWald
Zum Brennen haben sie selbst das Notwenige, aber nichts zum Verkaufen. Zum Bauen müssen sie Holz kaufen, wenn sie etwas benötigen.
Über Gesinde
Nr. 1 hat einen Schäfer, einen Knecht sowie zwei Mägde.
Nr. 2 hat einen Knecht und eine Magd.
Nr. 3 hat seine Kinder,
zwei Söhne sowie eine Magd.
Hofdienst
Die Bauern dienen in den vier Wochen der Erntezeit vier Tage in der Woche mit Pferd und Gesinde, sonst sind es nicht mehr als drei Tage.5
Über Hufen und Steuer
Der Verwalter zahlt Steuern für vier Hufen6 und die Bauern für zwei, die Bauern geben einen Rthl R 689 von der Hufe, wenn es verlangt wird. Der Verwalter weiß
nicht wieviel, sondern will es sich schriftlich von seinem Kaufmann in Greifswald beschaffen. Dieser
müsse es ihm nämlich immer vorstrecken und macht dafür eine Rechnung.
U 502 [a]
U 502 [b] Kopfgeld7 gab jeder Bauer im vergangenen Jahr zwei Rthl gegeben.
Akzise8 zwei Rthl jährlich.
Der Kuhhirte gibt einen halben Rthl Akzise und einen
halben Rthl Kopfgeld.
Magazinkorn9 im vergangenen Jahr zwölf Sch, und in diesem Jahr haben sie zugesagt, 14 Sch zu geben.
Hundekorn10 gibt jeder ein Viertel Sch.
Nr. 2 und 3 geben jeden Monat einen Rtl und vier lß Reitersteuer. 11
Jeder Bauer gibt sechs Rthl Pacht jährlich.
Die Abgaben des Pächters sind aus nachfolgendem Aufsatz ersichtlich.
Das Demitzowsche ackerwerck steuret von 3: huf:n, giebet monatl: an
Reuter
verpflegung 4: f: thut pro Anno 169536: f: - ß
An huefensteuer hat es pro A:o 95: gege=ben39: f: 21: ß
An Magazins Rogken 36: schfl: a scheffl: 448
An Nebenmodum21: f: 4: ß
An kopfsteür3: f: 12: ß
An quartalsteür a Jahr8:
f.
Christian Willmer
pensionarius
Arealausrechnung von Dömitzow.
Acker
M : Der Acker liegt nicht in einigen bestimmten Schlägen, siehe die Annotation, und ist von folgender Bodenart:
[Ma-Mn;]
298M 165R
Ma
tief liegender Sandhumus, zwei Stücke
9M 240R
Mb
Sandhumus, dazwischen lehmvermischt
63M 210R
Mc
ebenes Sandland etwas humusvermischt
18M 165R
Md
etwas hoch liegender Sand, vier Stücke
25M 105R
Me
lehmvermischter Sandboden
19M 165R
Mf
sehr mager und sandiger
5M 90R
Mg
Sandhumus, drei Stücke
68M 30R
Mh
sehr sandig
7M 60R
Mi
Lehmboden
1M 255R
MK
fünf Stücke Humusboden
13M
Ml
humusvermischter Sandboden, zu den Häusern hin noch humoser
44M 285R
R 692 Mm
sandvermischter Lehmhumus
12M
Mn
sandvermischter Lehmhumus, genannt Koppels=Berg
9M 60R
No Sand, der mit Roggen und Hafer besät wird, aber nach Aussage der Einwohner kann er nicht mit Gerste besät werden. Ist jedoch an einigen Stellen humusvermischt und scheint durch Dünger verbessert werden zu können, es sind vier Stücke zu 128M 240R
Ein Teil dieses Feldes N wird jedes vierte, fünfte bis sechste Jahr besät.
P : Wüster Acker
[P, Pa, Pb]
169M 270R
P
vier Stücke mit P gekennzeichnet, ebener, sandiger, wüsterAcker
8M
Pa
hoch liegender, sandiger, wüsterAcker
107M 120R
Pb
vier Stücke sandiger Acker auch auf ebenem Boden
54M 150R
O : Wiese
[O, Oa]
[Ertrag:] 10 Heufuder
10M 30R
O
zehn Stücke, etwas tief liegende Wiese, zu einem Teil alles mit O gekennzeichnet 8 Heufuder
6M 210R
Oa drei Stücke sumpfige Wiese 2 Heufuder
3M 120R
So viele Heufuder, wie aufgeführt sind, scheinen diese Wiesen geben zu können, wenn man sie mit anderen Berichten vergleicht. Siehe die Annotationen zu Falkenhagen.
U 533Q : Wald
[Wald, Weideland, Moraste und Tümpel werden zusammen gerechnet:] 182M 255R
Qa kleiner Laubwald mit Eichen, Buchen, Birken und anderen Arten. Mit einigen großen Bäumen dazwischen, besonders beim Acker, es sind 13 große und kleine Stücke, umfassen 101M 240R
R 694Wald undWeideland
[Ra-Rb]
34M 60R
Ra vier Koppel
5M
Rb
Weideland mit Heidekraut darauf, umfassen
mit den Wegen
29M 60R
Morast undTümpel
[Morast und Tümpel insgesamt:]
46M 225R
a zwölf Moraste, umfassen
32M 240R
45 andere Tümpel
13M 285R
Hofstellen
TK zu jedem Grundstück gehört ein Gemüsegarten mit einigen Bäumen darin. Ergeben mit den Hofstellen 4M 135R
Summe
Acker: 427M 105R
Wüster Acker: 169M 270R
Wiese:
10M 30R
Heufuder: 10 Heufuder
Wald, Weideland undTümpel: 182M 225R
Hofstellen: 4M 135R
Am 12. Mai des Jahres 1705 wurde das Dorf Dömitzow revidiert und wie folgt befunden12
Neuer Acker seit der vorigen Vermessung
[P1-P3]
38M 15R
P1
fünf Stücke von Pa aufgepflügt, bestehen aus sandiger Erde, sind eben und liegen beim Feld
Md, an Areal
8M 135R
P2
sechs Stücke von Pb aufgepflügt, bestehen aus sandvermischtem Acker, sind hoch gelegen und
liegen in den Feldern No und M1 13 , an Areal
29M 30R
P3
ein Stück von P aufgepflügt, besteht aus sandiger Erde, liegt eben und beim Feld Mc
150R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
[Pa-Pb]
32M 135R
Pa
mit Nr. 1 gekennzeichnet, ist ein eben liegendes Feld, der Grund ist durchschnittlich
sandvermischte Erde, ist zur Kultur geeignet, jedoch gibt RRev 696 der
Besitzer vor, er könne es aus Mangel an Leuten nicht bebauen und auch nicht als Schafweide entbehren, an Areal
22M 135R
URev 394 Pa das übrige von Pa ist teils bergig und besteht aus strengem, magerem Moorsand, teils sehr morastig und zur Kultur ungeeignet. Es wird als Kuhweide genutzt und dient als gemeinsame Weide mit den Reinbergern. 10M
Pb mit Nr. 2 gekennzeichnet, ist etwas hoch gelegener Acker, besteht eine Viertel Elle tief aus aus sandvermengter Erde und ist zur Kultur geeignet. Weil es aber dem Verwalter nicht allein gehört, sondern die Bauern auch etwas davon besitzen, muss er es liegen lassen und als Schafweide nutzen. 10M
RRev 697 Anmerkung: das übrige von Pb ist sehr bergig und sumpfig gelegen und zur Kultur ungeeignet.
P ist alles kaltgründiger Sand, sumpfig gelegen und zur Kultur nicht geeignet.
Summe
Neuer Acker 38M 15R
Wüster Acker: 32M 135R
1 Wurde laut Urschrift von Simon Skragge vermessen.
2 Dreißigjähriger Krieg 1618-1648.
3 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
4 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird. Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.
5 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
6 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
7 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
8 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
9 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
10 Hundekorn: Der Begriff Hundekorn war in Vorpommern seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bekannt. Noch im 17. Jahrhundert war diese Abgabe gebräulich, die in Roggen, Hafer und Gerste zu entrichten war. Wiggers, F. Gutachten über das Hundekorn. In: Baltische Studien, Band 29, (1878), S. 14; 38.
11 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
12 Die Revisionsmessung wurde laut Urschrift von Samuel Griese vorgenommen.
13 In der Urschrift vermutlich Mb.