Beschreibung und Annotation des Dorfes Hankenhagen und des wüsten Hofes Stanshagen1
die in Vorpommern im Distrikt Greifswald liegen und zum Kirchspiel Reinberg gehören. Beide wurden im September des Jahres 1696 vermessen.
Namen der Einwohner
1 . Ertman
Wilm, Vollbauer.
2 . Hans
Menig, Halbbauer.
3 . Jochim
Benick, Halbbauer.
4 . Hans
Anders, Kossate.2
5 . Christian Moug,
Vollbauer.
6 . David Maus,
Vollbauer.
7 . Hans Krenck,
Kossate.
8 . Hans
Kreinbrinck.
Dieses sind Einlieger
9 . Hans
Benick, Einlieger.
10 . Heinrich Menig, Einlieger, ist nun alt, früher war er Halbbauer.
11 . Zwei Ehefrauen, deren Männer Dienst verrichten, der eine bei Nr. 3, der andere
bei Nr. 2.
Eine Witwe, die bei ihrer Mutter Nr. 7 wohnt.
Annotationen zu Hankenhagen und den wüsten Hof Stanshagen
Nach Bericht der Einwohner haben hier in herzoglichen Zeiten3 zwei Vollbauern und zwölf Kossaten gewohnt, aber seitdem lebten hier soviele wie jetzt. Nur vor fünf Jahren wohnte hier noch ein Kossate, dessen Wohnung verlief quer über den Weg gegen Nr. 3, die nun nicht mehr aufgebaut ist. Dazu gehören fünf Morgen Acker und eine Wiese zu einer Fuhre Heu mit drei Pferden davor. Die Feldmark dieses Hofes hat jetzt Nr. 1 zur Bewirtschaftung.und gibt dafür neun Rthl jährlich an die Herrschaft und daneben alle Hufensteuer. Jeder der anderen Kossaten besitzt soviel, wie zum erwähnten wüsten Kossatenhof gehörte. Jeder Halbbauer hat zehn Morgen, jeder Vollbauer hat 20 Morgen. Wenn sie Hufensteuer geben, wird das gesamte Dorf zu drei Landrufen gerechnet, darunter wird auch das Stanshagener Feld B gerechnet. Stanshagen war in herzoglichen Zeiten ein Dorf, aber niemand weiß zu sagen, wie lange es bewohnt war. Nachher wurde dieses Dorf als Weideland genutzt und dafür gab man dem damaligen Herzog einen Rthl, das nannte man Weidegeld. Außerdem gab man 42 lß Pacht. Aber nun, meinen die Bauern, R 664 sei es reduziert4 und man gebe der Residentin in Falkenhagen die genannte Pacht. Das Feld wird nun zum Dorf Hankenhagen gerechnet, und die Grenze verläuft hier zwischen dem Weg, der der zwischen dem wüsten Hof, Hankenhagen und Engelwacht verläuft. Das auf der anderen Seite liegende hat zu oben genanntem wüsten Hof gehört.
Der Acker
Der Acker liegt jedes Jahr zu einem Viertel brach. Jedoch liegt nicht jedes Feld für sich, sondern ein Feld liegt um das andere.
Das Stanshagener Feld wird drei Jahre nacheinander besät, das erste mit Roggen, das zweite mit Gerste, das dritte mit Hafer
und Erbsen und im vierten Jahr liegt es als Brache.
Jeder Vollbauer kann 28 Sch Roggen, zwölf Sch Gerste, 18 bis 20 Sch Hafer und zwei Sch Erbsen säen.
Jeder Halbbauer kann zehn Sch Roggen, vier bis fünf Sch Gerste, acht Sch Hafer und einen, eineinhalb bis zwei Sch Erbsen säen.
Jeder Kossate kann vier Sch Roggen, dreieinhalb Sch Gerste, fünf Sch Hafer und einen halben Sch Erbsen säen.
Über Wiesen
Die Beschaffenheit der Wiesen ist auf der Karte ersichtlich. Jede in guten Jahren:
R 665 Nr. 1 kann drei Fuder Heu bekommen.
Nr. 2 kann drei Fuder Heu bekommen.
Nr. 3 kann ein Fuder Heu bekommen.
Nr. 4 kann ein Fuder Heu bekommen.
Nr. 5 kann drei Fuder Heu bekommen.
Nr. 6 kann vier Fuder Heu bekommen.
Nr. 7 kann zwei Fuder Heu bekommen.
Nr. 8 kann vier Fuder Heu bekommen.
Das ergibt insgesamt 21 Fuder.
Diese Wiesen sind am besten, wenn im Frühling gutes, sehr sonniges Wetter herrscht und nachher Regen fällt, aber in einem
sehr nassen Jahr sind sie schlecht.
Über Wald
Was sie an Zimmer- und Brennholz benötigen kaufen sie in Hildebrandshagen zu vier lß jede Fuhre. R 666 Jedoch kaufen sie größtenteils ein Stück des Waldes für acht Groschen und einen halben Rthl oder mehr. Etwas an Holz haben sie hier im Dorf.
Über Vieh und Lohnarbeiter
Nr. 1 hat acht Pferde, zwei Kühe, einen Ochsen, drei Schafe und einen
Knecht.
Nr. 2 hat drei Pferde, zwei Kühe, einen Ochsen, zwei Schafe und einen
Knecht.
Nr. 3 hat vier Pferde, zwei Kühe, einen Ochsen, drei Schafe, zwei
Bienenstöcke und einen Halbknecht
Nr. 4 hat zwei Pferde und eine
Kuh.
Nr. 5 hat sechs Pferde, drei Kühe, zwei Ochsen, zwei Bienenstöcke und einen
Jungen.
Nr. 6 hat sieben Pferde, fünf Kühe, einen Ochsen, vier Schafe, drei
Bienenstöcke, einen Knecht und eine Magd.
Nr. 7 hat drei Pferde, zwei Kühe und
vier Schafe.
Nr. 8 hat acht Pferde, fünf Kühe, einen Ochsen, drei Schafe und
drei Bienenstöcke. Er seine eigenen Kinder.
| Nr. 9 hat zwei Pferde und eine Kuh. Nr. 10 hat zwei Pferde und eine Kuh. Nr. 11 hat eine Kuh. |
Jeder hat einen Knecht und eine Magd, diese geben jeder einen ß Kopfgeld von jedem Rthl des Lohnes. |
Von den Schafen und Gänsen wird der Zehnte an die Herrschaft gegeben.
R 667Über Hofdienst5
Jeder Vollbauer dient während der Saatzeit jeden Werktag mit einem Pflug, vier Pferden und zwei Personen in Falkenhagen. Jeder
Halbbauer dient drei Tage mit einem Pflug und drei Tage zu Fuß6 mit einer Person am Tag. In der gesamten Erntezeit dient er mit drei Personen jeden Werktag, während der Heuernte mit zwei
Personen. Aber in der zuvor angegeben Erntezeit mit drei Personen, denn das geschieht danach. Heu und Getreide werden mit
einem Wagen, vier Pferden und drei Personen eingefahren. Der Halbbauer dient dagegen in seinem Verhältnis.
Von Martini bis zur Fastenzeit7 dienen sie sechs Tage die Woche mit einer Person zu Fuß, aber danach mit zwei Personen zu Fuß. Der Halbbauer dient mit einer
Person das gesamte Jahr, gleichwohl mit Pferd und Wagen, wenn es angeordnet wird.
Jeder Kossate dient mit einer Person zu Fuß das gesamte Jahr hindurch an sechs Tagen in der Woche, und wenn der Roggen abgemäht
ist, dient er mit zwei Personen.
Über Abgaben
Nr. 1 gibt eineinhalb Rthl Kopfsteuer,8 Akzise9 jedes Quartal 28 lß und zweieinhalb Rthl Pacht.
Jeder Vollbauer gibt gleich viel.
R 668 Nr. 2 und jeder andere Halbbauer geben an Abgaben die Hälfte dessen, was ein Vollbauer gibt.
Jeder Kossate gibt 18 lß Kopfgeld, neun einhalb lß jedes Quartal und einen Rthl Pacht.
Jeder Vollbauer gibt dreieinhalb Sch Magazinkorn,10 die anderen dagegen die Hälfte.
Jeder Kossate gibt siebenachtel Scheffel.
Nr. 9 gibt kein Kopfgeld, für eine Kuh gibt er acht lß Viehsteuer,11 an Akzise gibt er jedes Quartal sieben Dreier.
Nr. 10 gibt acht ß Kopfgeld, für eine Kuh gibt er acht ß Viehsteuer und an Akzise sieben Dreier.
Nr. 11 gibt jedes mal acht ß, für eine Kuh gibt er acht ß und an Akzise fünf ß im Quartal.
Die Witwe, die einliegend bei Nr. 7 wohnt, gibt an Akzise sieben Dreier jedes Quartal und acht lß für eine Kuh.
Arealausrechnung über Hankenhagen und den wüsten Hof Stanshagen
Hankenhagens Acker
F: liegt jedes Jahr zu einem Viertel Teil als Brache, siehe die Annotation, und ist von folgender Bodenart
[Fa-Fh]
184M 30R
Fa
wird das Kirkenfelt genannt, humusvermischter
Lehm- und Sandboden, an den Enden tief liegend
29M 45R
Fb
ein Stück ein wüster Hof oder eine wüstes Grundstück, das aufgepflügt ist
1M 30R
Fc
zwei Stücke Lehmhumus
27M 120R
Fd
zwei Stücke Humusboden, lehmvermischt
53M 150R
Fe
zwei Stücke Sandhumus
67M 30R
Ff
tief liegender Sandhumus
2M 210R
Fg
ebenso, zwei Stücke, kaltgründig
1M 210R
Fh Sand
1M 135R
Der Acker Stanshagens, siehe Annotation
[Ga-Gb]
37M 270R
Ga
zwei Stücke Sandhumus
18M 150R
Gb
zwei Stücke Sandacker
19M 120R
H: Stanshagens wüster Acker
[Ha-Hc]
81M 185R
Ha
sandiger, wüster Acker, der kürzlich zum ersten Mal zum Teil aufgepflügt wurde, zum Teil
nicht aufgepflügt, mit Heide bewachsen
2M 270R
Hb
40 Jahre wüster Acker, davon werden einige Stücke gepflügt und besät, ein bis zwei Jahre
mit Roggen oder Buchweizen und danach ruht er eine Weile
10M
Hc
wüster Acker mit Heide bewachsen, wird nun als Weideland genutzt, und es wird gesagt, er
werde zu nichts anderem gebraucht, seit dieser Hof wüst gelegt wurde, siehe die Annotation, dieses Stück ist
69M 15R
J: Wiese
[j, Ja-Jd]
[Ertrag:] 48 Heufuder
46M 75R
j
21 durchschnittliche Wiesenstücke mit J gekennzeichnet zu 29 Heufudern, umfassen
18M 195R
Ja
eine Wiese, die Baurwisch genannt wird, ist
sumpfig und buschig beim Graben, zum Acker hin besser, 6 Heufuder
8M 120R
Jb
sumpfige Wiese mit kurzem, dünnem Gras, 4 Heufuder
8M 90R
R 671 Jc
ebenso, tief liegend, 5 Heufuder
4M 270R
Jd
eine Wiese, ebenso sumpfig bei der Koppel beim Erlenbruch, zum Acker hin besser, 4
Heufuder
6M
Diese Wiesen gehören alle zu Hankenhagen.
U 531K: Wald
[Wald, Weideland, Moraste und Tümpel werden zusammengerechnet] 130M 75R
[Ka-Kd]
27M 105R
Ka
vier Stücke Laubhügel
9M 15R
Kb
ein durchschnittlicher Laubwald
1M 90R
Kc
drei Stücke mit Erlen an der Grenze, zum Acker hin andere Laubbäume
12M 180R
Kd
ein Gehölz mit Erlen und anderem Laubwald
4M 120R
L: Weideland
[La-Lg]
75M 105R
La kahles, sumpfiges und morastiges Weideland
29M 90RLb
zwei feste Brinke
1M 270R
Lc
teils sumpfiges und flaches, teils mit Erlenbüschen bewachsenes Weideland
14M 180R
R 672 Ld
drei Koppel mit festem Weideland, umfassen
2M 45R
Le
eine Koppel mit Erlenbüschen nahe bei den Wiesen
6M 90R
Lf
hohe Sandberge mit Heide darauf, umfassen mit den Wegen
21M 60R
Lg
eine hoch liegende Heidekrautweide, gehört zu Stanshagen, 2M 240R
aber die vorigen gehörten alle zu Hankenhagen
Morast und Tümpel
[Morast und Tümpel insgesamt:]
20M 285R
a zwei Moraste, die zu Hankenhagen gehören
3M 60R
b
zwei Moraste, gehören zu Stanshagen
6M 195
19 Tümpel, die zu Hankenhagen gehören
6M 210R
zwölf Tümpel, gehören zum wüsten Hof 4M
30R
zwei Lehm- und Sandgruben
90R
R 673
ein Stück voller Tümpel und kleinen Wiesenecken mit Heide darauf zwischen den Tümpeln. Es
ist eine strittige Stelle mit Reinberg, an Areal
3M 240R
Hofstellen
TK jeder hat Obst- und Gemüsegärten, die zusammen mit den Grundstücken ergeben 9M 150R
Summe
Acker: 222M
Wüster Acker: 81M 285R
Wiese: 46M 75R
Heufuder: 48 Heufuder
Wald und Weideland: 130M 75R
Hofstellen: 9M 150R
Am 9. Mai des Jahres 1705 wurden Stanshagen und Hankenhagen revidiert und wie folgt befunden12
Neuer Acker seit der vorigen Vermessung.
H2 ein Stück von Hb aufgepflügt, besteht aus sandvermischter Erde, iat schon zwei Jahre unter Kultur und bleibt es auch dieses Jahr, denn es gehört den Kossaten 2M 270R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
Ha liegt insgesamt wüst, ist bergig und ein schwerer Sandkamp, ist zur Kultur ungeeignet.
Hb besteht bis zu einer Viertel Elle tief aus sandvermischter Erde, darunter aber aus festem Sand, eben gelegen und zur Kultur geeignet 7M 30R
RRev 675 Hc ist teils niedrig, sumpfig und mit vielen Wasserkuhlen gelegen, teils bergig. Es ist magerer Moorsand und folglich zur Kultur nicht geeignet.
Summe
Neu kultivierter Acker: 2M 270R
Wüster Acker: 7M 30R
1 Wurde laut Urschrift von Simon Skragge vermessen.
2 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
3 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
4 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
5 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
6 Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.
7 Die Fastenzeit sind die 40 Tage vor Ostern. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 12, Berlin 1777, Sp. 291.
8 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
9 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
10 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
11 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
12 Die Revision wurde laut Urschrift von Samuel Griese vorgenommen.