R 647   U 489 

Beschreibung und Annotationen des Dorfes Reinberg

das in Vorpommern im Distrikt Greifswald liegt. Es hat eine eigene Kirche und grenzt im Norden an Hinrichshagen, im Osten an Falkenhagen und Dömitzow, im Süden und Westen auch an Dömitzow, sowie im Westen an Hankenhagen. Das Dorf wurde im September des Jahres1696 vermessen1 

Namen der Einwohner

1.  Das Pastorat.
2.  Michel Schröders Witwe, gibt an Miete zwei Rthl und 40 lß, Kopfgeld2  eineinhalb Rthl, Akzise3  im Jahr eineinhalb Rthl, an Nebenmodus4  44 lß. Sie hat zwei Kühe.
3.  Der Küster.
4.  Claus Solk, Schneider und Einlieger im Haus, das der Kirche gehört. Er gibt an Miete zwei Rthl5  und an Akzise einen Rthl und 16 lß im Jahr.
5. Ertmann Neüschvager, ist untertänig und Tagelöhner, gibt an Miete für das Haus vier Rthl, an Akzise einen Rthl im Jahr, Nebenmodus gibt er einen Rthl und 16 lß, Kopfsteuer ist ungewiss.
6.  Kasten Neüendorff, Leinenweber, gibt an Miete und Pacht fünf Rthl und 32 ß. Er hat zu drei Morgen Acker und zu einem Morgen Wiese, wovon er zwei Fuder Heu erhält. Letztes Jahr gab er jedes Mal 36 lß Kopfsteuer und drei Mal Akzise zu einem Rthl und 16 lß, an Nebenmodus gibt er zwei Rthl und acht lß.
7.  Lorentz Sim. Ein alter Mann und Schneider, gibt an die Herrschaft Grundpacht  R 648 zu zwei Rthl und 24 lß, an Kopfgeld gibt er einen Rthl und 24 lß, an Akzise gibt er einen Rthl und 16 lß und an Nebenmodus zwei Rthl und acht lß.
8.  Daniel Foss, Leinenweber, ist ein freier Mann und gibt sieben Rthl Miete, an Kopfgeld drei Rthl, an Nebenmodus zwei Rthl, an Akzise im Jahr einen Rthl.9.  Hans Kuur, Kossate, hat Acker zu 26 Scheffeln Aussaat und einige Morgen Brache, dafür gibt er acht Rthl Kopfgeld, an Akzise im Jahr einen Rthl und Hufensteuer6  soviel wie ein Viertelbauer. Reitersteuer gibt er im Jahr vier Rthl.
10.  Frantz Pijpgraas, Tagelöhner und freier Mann. Er gab an Kopfgeld zuvor vier Rthl und 24 ß, und nun drei Rthl und 24 ß. An Akzise gibt er 32 lß im Jahr und an Nebenmodus einen Rthl und 16 lß.
11.  Michel Blösing, Radmacher. Er gibt an die Kirche einen Rthl Grundpacht. Die Hütte ist seine eigene. An Kopfgeld gibt er jedes Mal eineinhalb Rthl und das drei Mal jedes Jahr, an Akzise zahlt er einen Rthl jährlich und an Nebenmodus zwei Rthl und acht lß.12.  Görgen Möller, Schuhflicker, gibt an Kopfgeld zwölf lß, an Akzise 32 lß. Die Hütte mit dem Grundstück gehört ihm.
13.  Hans Ohm, Schmied, gibt sechs Rthl Grundpacht, drei Rthl Kopfgeld, drei Rthl Akzise und 32lß sowie drei Rthl Nebenmodus. Er ist ein freier Mann.
 R 649 14.  Erhard Gossler, Müller.

15. Michel Ladwig, Krüger.
16. Henning Stilow, Krüger.
Diese beiden sind untertänig und besitzen zusammen eine reduzierte Hufe7  und geben dafür Steuer je nachdem wieviel gefordert wird. Jeder gibt gleichviel an Kopfgeld, vergangenes Jahr vier Mal und jedes Mal eineinhalb Rthl. Akzise gibt Nr. 16 jedes Quartal 27 Rtl, Nr. 15 gibt 24 lß. Jeder zahlt einen Rthl Nebenmodus, Acker- und Krugpacht gibt jeder zwölf Rtl und an Reitersteuer sechs Rthl und 36 lß. Jeder hat sechs Pferde, vier Kühe, Schafe besitzt der eine zwei und der andere drei.

17. Jacob Reef, Viehhirte, gibt an Kogfgeld einen halben Rthl, an Nebenmodus 40 ß und an Akzise im Jahr einen halben Rthl.
18.  Andreas Glös Ehefrau besitzt eine eigene Hütte, die zum Hof Nr. 15 gehört. Ihr Mann arbeitet als Schreiber beim Landrat von der Lancken. Sie gibt an Mietgeld eineinhalb Rthl an Nr. 15. Sie gibt jedes Mal zwei Rthl Kopfgeld, das kann jedoch mal mehr mal weniger sein. An Akzise gibt sie im Quartal vier lß und an Nebemodus einen Rthl.

Dieses Dorf gehört unter dieselbe Herrschaft wie Hinrichshagen, siehe die Annotation dort.

Der Acker

Der Acker liegt in drei Schlägen, jedoch nicht getrennt voneinander sondern einer um den anderen.
Jeder der Krüger sät gleichviel: 20 Sch Roggen, sechs Sch Gerste, 18 Sch Hafer und zwei Sch Erbsen.
Nr. 6 sät zwei Sch Roggen, zwei Sch Gerste und vier Sch Hafer.
 R 650 Nr. 8 sät zwei Sch Roggen, zwei Sch Gerste und vier Sch Hafer.
Nr. 2 sät zusammen an Gerste, Roggen und Hafer fünf Sch.

 U 490 

Wiese

Die Wiesen werden auf der Karte ausgewiesen, die Heufuderzahl beträgt nach Aussage der anderen zusammen zwölf Fuder. Ausgenommen ist was der Müller ringsum des Mühleteiches bekommt sowie der Pastor.

Wald

Holz zum Hausbau beschafft es der Grundherr, als Brennholz wird zumeist gekauft, womit man am besten übereinkommt.

Über Gesinde

Jeder Krüger hat einen Knecht, eine Magd und einen Jungen, der Knecht bekommt zehn Rthl Lohn und die Magd drei Rthl, von jedem Lohn werden zwei lß Kopfgeld gegeben.
Wieviele Hufen hier gerechnet werden wissen sie nicht genau, nur dass beide Krüger jedes Mal zusammen soviel geben wie für eine reduzierte Hufe angekündigt wird.
 R 651 Magazinkorn8  gibt das gesamte Dorf 17 einhalb Scheffel, Hundekorn9  fünfachtel Scheffel.Jeder Krüger gibt neben dem Pachtgeld einen Sch Hafer und eine Gans, jeder von ihnen leistet Stadtdienste, ebenso gibt jeder, wie jeder Vollbauer eines jeden Gutes, das zur Heiligen Geist Kirche in Greifswald gehört einen Sch Roggen und zwei Sch Hafer.
Jeder Krüger dient nun während der Pflugzeit mit einem Pflug und vier Pferden und zwei Personen zwei Tage in der Woche.10 
In der Erntezeit dienen sie mit drei Personen am Tag zwei Tage in der Woche und mit Wagen und Pferden, wenn eingefahren wird.
Sonst dienen sie beide außerhalb der Erntezeit mit zwei Personen an drei Tagen in der Woche, und gleichwohl mit Pferd und Wagen, wenn es angeordnet wird.

 U 494 

Die Mühlen

Über die Wind- und Wassermühlen, sowie was der Müller dafür gibt, ebenso andere Abgaben, wie es schriftlich angegeben zu sein scheint sind hier wie folgt.

 R 652   U 492 

Verzeichnüß waß die Reinberger Windt== und waßer=mühlen järlich geben

erstl:der Cammer, 10: drbt: rogken, den rath betreffend vor den deich 10: scheffel
weil der deich so sehr Zugewachsen, und von Jahr Zu Jahr Zu wurtzelt, alß hat EinEhren=vester rath Zureine wüste sand=huf:n beij die mühle gele=get, weil die waßermühle in sommer und kalten wintern, kann 8: oder 9: wochen waßer haben kan im gantzen Jahr Zu mahlen, hergegen muß ich den Heil: geist herr Vor den grund darauf die mühlen stehen, und Vor die wüste huf:n grundpacht: gebennembl50: f:
Noch Vor derselben acker statt pension10: f:
Statter Contribution10: f: 8: ß.

A:o 1695: an nebenmod Vor meine person geben6: f:
Vor meine Frau 1: f:
Ein mittel knecht 8: ß
Eine diernen 6: ß
Vor 18: häupter Zuch= und horn Vieh 6: f:
Vor 10: schafe 20: ß.
thuet diesen nebenmod Summa 14: f: 10: ß:

 R 653 

In dem Jahr noch 3: koppsteür, eine jede wie folget
Vor meine person 4: f:
Meine frau 1: f:
Vor einen16: ß:
Ein Mittel knecht 8: ß:
Eine dierne 6: ß:
[Insgesamt]: 6: f: 6: ß:

Vune diese 3: kopfsteüre18: f: 28: ß:
Den nebenmod darzu thuet33: f: 4: ß:

Ist alßo in dem Jahr an gelde Summa 113: f: 4: ß

Und 10: drbt: rogken, felt mir aber sehr schwer in meinem alter
In diesen Jahren ist die nebenmod, und ein koppsteür außgegeben,waß noch komt weiß man noch nicht

Erhard Gössler

 R 654 

Noch gebe ich an Mundtsteür alle Vier=tel Jahr 2: f: 4: ß:
Noch dem Consistorio, Vor den acker an pacht 1: f: 16: ß:nebst 9: scheffel: korn, 3: scheffel rogken, 3 scheffel gersten, und 3:scheffel haber,
den Priester 2: scheffel rogken und1: f: 16: ß:pacht Vor den 1: f:und ein stieg eijer.
Den küster 2: scheffel haber.und ein stijg Eijer und ein wurst.
Den priester Vor eine jede persohn die Zum abendmahl gehen 2: ß:n

Erhard Gössler.
zu Reinberg

 R 655   U 528 

Arealausrechnung von Reinberg

Acker

A: ein Drittel dieses Ackers wird jedes Jahr brach gelegt, siehe die Annotation, der Acker ist von folgender Bodenart:

[A1-A11]   161M 210R
A1  Sand, etwas humos, drei Stücke, davon liegt das eine nordwestlich A8 zu  13M 165R
A2  Sandhumus, lehmvermischt  42M 15R
A3  Sandhumus  6M 180R
A4  sehr mager und Sand und teils etwas humusvermischt, zwei Stücke zu  16M 210R
A5  tief liegender Sandhumus  255R
A6  magerer Sandboden  13M 90R
A7  drei Stücke kaltgründiger Acker, der, wie gesagt wird, selten besät wird und größtenteils als Weideland genutzt wird  11M 165R
A8  sand-, humus- und lehmvermischter Boden  51M 75R
A9  Sand, etwas humos, gehört zur Mühle und dem Müller, ist eben gelegen in der Nähe des Mühlenteiches  1M 225R
 R 656 

Diese beiden Stücke gehören nun dem Pastor A10 Sandhumus, man glaubt, er habe früher zu Hankenhagen gehört 2M 150R
A11 lehmvermischter Sandhumus, man meint, er habe zu Dömitzow gehört 1M 210R

B: Wüster Acker

[B12-B13]   3M 60R
B12  drei Stücke sandiger, wüster Acker  2M 120R
B 13  ein Stück, ebenso, tief liegend  240R

C: Wiese

[C14-C18]  [Ertrag:] 25 Heufuder  23M 150R
C14  14 Stücke durchschnittliche Wiese, ergeben zusammen 9 Heufuder  6M 30R
C15  zwei Wiesenstücke, sumpfig beim Erlenbruch und an der Grenze, besser beim Acker, 7 Heufuder  7M 120R
C16  eine tief liegende Wiese mitten darin, besser beim Acker, 7 Heufuder 7M 30R R 657 C17 eine sehr sumpfige Wiese  1M 180R
C18  eine ebenso sumpfige Wiese an der Grenze, auch besser beim Acker  1M 90R

 U 529 

D: Wald

[Wald, Weideland sowie Moraste und Teiche werden als eine Summe zusammen gezählt]   126M 15R

[D, Da, D19-D24]   58M 225R
Da  Eichen- und andere Büsche, gehört dem Pastor, man meint, das habe zuvor zu Hankenhagen gehört  210R
D  elf Stücke allein mit D gekennzeichnet sind verschiedene Schläge kleiner Laubbüsche  4M 30R
D19  Eichen- und anderer kleiner Laubwald, dazwischen besonders Haselbüsche  1M 180R
D20  verschiedene Schläge Laubwald mit kleinen Büschen dazwischen  3M 150R
D21  ein Stück, das Danneholtz genannt wird, darin sind einige Kiefern mit Wacholderbeeren dazwischen  3M
D22  drei Stücke Erlen- und anderer Laubwald dazwischen  18M 210R
 R 658 D23 sumpfiger Erlenbruch mit anderem Laubwald beim Acker  10M 90R
D24  sumpfiger und größtenteils kurz gewachsener Erlenbruch  16M 225R

E: Weideland

E 25  Weideland, mitten darin so sumpfig, dass kein Vieh dorthin gelangen kann, an den Seiten und am Acker besserer und festerer Grund  25M 90R

Morast und Tümpel

[Morast und Tümpel insgesamt:]   7M 60R
Symbol 03  a ein flacher Morast  2M 30R
Symbol 03  b ein Morast mit Büschen darin und einigen großen Bäumen beim Graben  2M 180R
Symbol 03  elf Stücke andere Tümpel, umfassen  2M 150R

Fischteiche und der Mühlenteich

[Fischgewässer und Mühlenteich insgesamt]   33M 240R
Symbol 94  zwei Fischgewässer  210R
 R 659 Symbol 69  Mühlenteich steht inzwischen voll mit Wasser, trocknet zwischendurch auch aus, dient dann an den Seiten als Weideland. Der Müller kann ebenfalls in einem trockenen Jahrin der Nähe des Ackers mähen. Sonst sind Fische im genannten Teich, der zusammen mit einem Bach umfasst  32M 60R
Symbol 123 zwei Sandgruben  270R

Hofstellen

[Hofstellen insgesamt:]   7M 75R
TK  jeder hat Obst- und Gemüsegärten, die mit den Grundstücken umfassen  6M 120R
öT  wüstes Grundstück  120R
Symbol 24 Friedhof  135R

Summe

Acker: 161M 210R
Wüster Acker: 3M 60R
Wiese: 23M 150R
Heufuder: 25 Heufuder
Wald und Weideland: 126M 15R
Hofstellen: 7M 75R

 RRev 660   URev 387 

Am 6. Mai des Jahres 1705 wurde das Kirchdorf Reinberg revidiert und wie folgt befunden11 

Neuer Acker seit der vorigen Vermessung

[Bm, Bn, Dx]   3M 165R
Bm  ein Stück des wüsten Ackers B12, aufgepflügt, besteht aus sandiger Erde, wenn es zwei Jahre getragen hat muss es wieder zwei Jahre liegen und ruhen, an Areal  1M 225R
Bn  ein Stück des wüsten Ackers B13 aufgepflügt, besteht aus etwas eisenrostiger Leinerde, liegt beim gewissen Schlag A2  240R
Dx  ein Stück von den Heidebüschen D2 aufgepflügt, ist begig und hoch gelegen, besteht aus magerem Sand, kann alle drei Jahre mit Roggen besät werden, an Areal  1M

Pfarracker, wurde auch vermessen

[P-PG]   32M 195R
Pa  in A1 zu  210R
 RRev 661 Pb  in A2 zu  13M 195R
Pc  in A4 zu  2M 210R
 URev 388 Pd  in A6 zu  245R
Pe  in A8 zu  14M 10R
Ph  in A5 ganz zu  245R

Ph in A10
PG in A11
Wurden bei der vorigen Vermessung abgeteilt.

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

B12  zwei kleine Stücke, bestehen aus kaltgründigem Sand, sind niedrig gelegen und daher nicht zur Kultur geeignet.

Summe

Neuer Acker: 3M 165R
Kultivierter Pfarracker: 32M 195R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision: Samuel Griese
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Simon Skragge vermessen.

2  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

3  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

4  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

5 In der Urschrift sind außerdem 36 ß Kopfgeld und zwei ß Nebenmodus vermerkt.

6  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

7  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

8  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

9  Hundekorn: Der Begriff Hundekorn war in Vorpommern seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bekannt. Noch im 17. Jahrhundert war diese Abgabe gebräulich, die in Roggen, Hafer und Gerste zu entrichten war.  Wiggers, F. Gutachten über das Hundekorn. In: Baltische Studien, Band 29, (1878), S. 14; 38.

10  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

11 Die Revisionsmessung wurde laut Urschrift von Samuel Griese vorgenommen.