Beschreibung und Annotationen des Dorfes Reinberg
das in Vorpommern im Distrikt Greifswald liegt. Es hat eine eigene Kirche und grenzt im Norden an Hinrichshagen, im Osten an Falkenhagen und Dömitzow, im Süden und Westen auch an Dömitzow, sowie im Westen an Hankenhagen. Das Dorf wurde im September des Jahres1696 vermessen1
Namen der Einwohner
1.
Das Pastorat.
2.
Michel Schröders Witwe, gibt an Miete zwei Rthl und 40 lß, Kopfgeld2 eineinhalb Rthl, Akzise3 im Jahr eineinhalb Rthl, an Nebenmodus4 44 lß. Sie hat zwei Kühe.
3.
Der Küster.
4.
Claus Solk, Schneider und Einlieger im Haus, das der Kirche gehört. Er gibt an Miete zwei
Rthl5 und
an Akzise einen Rthl und 16 lß im Jahr.
5. Ertmann Neüschvager, ist untertänig und Tagelöhner, gibt an Miete für das Haus vier Rthl, an Akzise einen Rthl
im Jahr, Nebenmodus gibt er einen Rthl und 16 lß, Kopfsteuer ist ungewiss.
6.
Kasten Neüendorff, Leinenweber, gibt an Miete und Pacht fünf Rthl und 32 ß. Er hat zu drei
Morgen Acker und zu einem Morgen Wiese, wovon er zwei Fuder Heu erhält. Letztes Jahr gab er jedes Mal 36 lß Kopfsteuer und
drei Mal Akzise zu einem Rthl und 16 lß, an Nebenmodus gibt er zwei Rthl und acht lß.
7.
Lorentz Sim. Ein alter Mann und Schneider, gibt an die Herrschaft Grundpacht R 648 zu zwei Rthl und 24 lß, an Kopfgeld gibt er einen Rthl und 24 lß, an Akzise gibt
er einen Rthl und 16 lß und an Nebenmodus zwei Rthl und acht lß.
8.
Daniel Foss, Leinenweber, ist ein freier Mann und gibt sieben Rthl Miete, an Kopfgeld drei
Rthl, an Nebenmodus zwei Rthl, an Akzise im Jahr einen Rthl.9.
Hans Kuur, Kossate, hat Acker zu 26 Scheffeln Aussaat und einige Morgen Brache, dafür gibt
er acht Rthl Kopfgeld, an Akzise im Jahr einen Rthl und Hufensteuer6 soviel wie ein Viertelbauer. Reitersteuer gibt er im Jahr vier Rthl.
10.
Frantz Pijpgraas, Tagelöhner und freier Mann. Er gab an Kopfgeld zuvor vier Rthl und 24 ß,
und nun drei Rthl und 24 ß. An Akzise gibt er 32 lß im Jahr und an Nebenmodus einen Rthl und 16 lß.
11.
Michel Blösing, Radmacher. Er gibt an die Kirche einen Rthl Grundpacht. Die Hütte ist seine
eigene. An Kopfgeld gibt er jedes Mal eineinhalb Rthl und das drei Mal jedes Jahr, an Akzise zahlt er einen Rthl jährlich
und
an Nebenmodus zwei Rthl und acht lß.12.
Görgen Möller, Schuhflicker, gibt an Kopfgeld zwölf lß, an Akzise 32 lß. Die Hütte mit dem
Grundstück gehört ihm.
13.
Hans Ohm, Schmied, gibt sechs Rthl Grundpacht, drei Rthl Kopfgeld, drei Rthl Akzise und
32lß sowie drei Rthl Nebenmodus. Er ist ein freier Mann.
R 649 14.
Erhard Gossler, Müller.
| 15. Michel Ladwig,
Krüger. 16. Henning Stilow, Krüger. |
Diese beiden sind untertänig und besitzen zusammen eine reduzierte Hufe7 und geben dafür Steuer je nachdem wieviel gefordert wird. Jeder gibt gleichviel an Kopfgeld, vergangenes Jahr vier Mal und jedes Mal eineinhalb Rthl. Akzise gibt Nr. 16 jedes Quartal 27 Rtl, Nr. 15 gibt 24 lß. Jeder zahlt einen Rthl Nebenmodus, Acker- und Krugpacht gibt jeder zwölf Rtl und an Reitersteuer sechs Rthl und 36 lß. Jeder hat sechs Pferde, vier Kühe, Schafe besitzt der eine zwei und der andere drei. |
17. Jacob Reef, Viehhirte, gibt an
Kogfgeld einen halben Rthl, an Nebenmodus 40 ß und an Akzise im Jahr einen halben Rthl.
18.
Andreas Glös Ehefrau besitzt eine eigene Hütte, die zum Hof Nr. 15 gehört. Ihr Mann
arbeitet als Schreiber beim Landrat von der Lancken. Sie gibt an Mietgeld eineinhalb Rthl an Nr. 15. Sie gibt jedes Mal zwei Rthl Kopfgeld, das kann jedoch mal mehr mal
weniger sein. An Akzise gibt sie im Quartal vier lß und an Nebemodus einen Rthl.
Dieses Dorf gehört unter dieselbe Herrschaft wie Hinrichshagen, siehe die Annotation dort.
Der Acker
Der Acker liegt in drei Schlägen, jedoch nicht getrennt voneinander sondern einer um den anderen.
Jeder der Krüger sät gleichviel: 20 Sch Roggen, sechs Sch Gerste, 18 Sch Hafer und zwei Sch Erbsen.
Nr. 6 sät zwei Sch Roggen, zwei Sch Gerste und vier Sch Hafer.
R 650 Nr. 8 sät zwei Sch Roggen, zwei Sch Gerste und vier Sch Hafer.
Nr. 2 sät zusammen an Gerste, Roggen und Hafer fünf Sch.
Wiese
Die Wiesen werden auf der Karte ausgewiesen, die Heufuderzahl beträgt nach Aussage der anderen zusammen zwölf Fuder. Ausgenommen ist was der Müller ringsum des Mühleteiches bekommt sowie der Pastor.
Wald
Holz zum Hausbau beschafft es der Grundherr, als Brennholz wird zumeist gekauft, womit man am besten übereinkommt.
Über Gesinde
Jeder Krüger hat einen Knecht, eine Magd und einen Jungen, der Knecht bekommt zehn Rthl Lohn und die Magd drei Rthl, von jedem
Lohn werden zwei lß Kopfgeld gegeben.
Wieviele Hufen hier gerechnet werden wissen sie nicht genau, nur dass beide Krüger jedes Mal zusammen soviel geben wie für
eine reduzierte Hufe angekündigt wird.
R 651 Magazinkorn8 gibt das gesamte Dorf 17 einhalb Scheffel, Hundekorn9 fünfachtel Scheffel.Jeder Krüger gibt neben dem Pachtgeld einen Sch Hafer und eine Gans, jeder von ihnen leistet Stadtdienste, ebenso gibt jeder, wie jeder Vollbauer eines jeden Gutes, das zur Heiligen Geist Kirche in Greifswald gehört einen Sch Roggen
und zwei Sch Hafer.
Jeder Krüger dient nun während der Pflugzeit mit einem Pflug und vier Pferden und zwei Personen zwei Tage in der Woche.10
In der Erntezeit dienen sie mit drei Personen am Tag zwei Tage in der Woche und mit Wagen und Pferden, wenn eingefahren wird.
Sonst dienen sie beide außerhalb der Erntezeit mit zwei Personen an drei Tagen in der Woche, und gleichwohl mit Pferd und
Wagen, wenn es angeordnet wird.
Die Mühlen
Über die Wind- und Wassermühlen, sowie was der Müller dafür gibt, ebenso andere Abgaben, wie es schriftlich angegeben zu sein scheint sind hier wie folgt.
Verzeichnüß waß die Reinberger Windt== und waßer=mühlen järlich geben
erstl:der Cammer, 10: drbt: rogken, den rath betreffend vor den deich 10: scheffel
weil der deich so sehr Zugewachsen, und von Jahr Zu Jahr Zu wurtzelt, alß hat EinEhren=vester rath Zureine wüste sand=huf:n beij die mühle gele=get, weil die waßermühle in sommer und kalten wintern, kann 8: oder 9: wochen waßer haben kan im gantzen
Jahr Zu mahlen, hergegen muß ich den Heil: geist herr Vor den grund darauf die mühlen stehen, und Vor die wüste huf:n grundpacht: gebennembl50: f:
Noch Vor derselben acker statt pension10: f:
Statter Contribution10: f: 8: ß.
A:o 1695: an nebenmod Vor meine person geben6: f:
Vor meine Frau 1: f:
Ein mittel knecht 8: ß
Eine diernen 6: ß
Vor 18: häupter Zuch= und horn Vieh 6: f:
Vor 10: schafe 20: ß.
thuet diesen nebenmod Summa 14: f: 10: ß:
In dem Jahr noch 3: koppsteür, eine jede wie folget
Vor meine person 4: f:
Meine frau 1: f:
Vor einen16: ß:
Ein Mittel knecht 8: ß:
Eine dierne 6: ß:
[Insgesamt]: 6: f: 6: ß:
Vune diese 3: kopfsteüre18: f: 28: ß:
Den nebenmod darzu thuet33: f: 4: ß:
Ist alßo in dem Jahr an gelde Summa 113: f: 4: ß
Und 10: drbt: rogken, felt mir aber sehr schwer in meinem alter
In diesen Jahren ist die nebenmod, und ein koppsteür außgegeben,waß noch komt weiß man noch nicht
Erhard Gössler
R 654 Noch gebe ich an Mundtsteür alle Vier=tel Jahr 2: f: 4: ß:
Noch dem Consistorio, Vor den acker an pacht 1: f: 16: ß:nebst 9: scheffel: korn, 3: scheffel rogken, 3 scheffel gersten,
und 3:scheffel haber,
den Priester 2: scheffel rogken und1: f: 16: ß:pacht Vor den 1: f:und ein stieg eijer.
Den küster 2: scheffel haber.und ein stijg Eijer und ein wurst.
Den priester Vor eine jede persohn die Zum abendmahl gehen 2: ß:n
Erhard Gössler.
zu Reinberg
Arealausrechnung von Reinberg
Acker
A: ein Drittel dieses Ackers wird jedes Jahr brach gelegt, siehe die Annotation, der Acker ist von folgender Bodenart:
[A1-A11]
161M 210R
A1
Sand, etwas humos, drei Stücke, davon liegt das eine nordwestlich A8 zu
13M 165R
A2
Sandhumus, lehmvermischt
42M 15R
A3
Sandhumus
6M 180R
A4
sehr mager und Sand und teils etwas humusvermischt, zwei Stücke zu
16M 210R
A5
tief liegender Sandhumus
255R
A6
magerer Sandboden
13M 90R
A7
drei Stücke kaltgründiger Acker, der, wie gesagt wird, selten besät wird und größtenteils
als Weideland genutzt wird
11M 165R
A8
sand-, humus- und lehmvermischter Boden
51M 75R
A9
Sand, etwas humos, gehört zur Mühle und dem Müller, ist eben gelegen in der Nähe des
Mühlenteiches
1M 225R
R 656
| Diese beiden Stücke gehören nun dem Pastor | A10 Sandhumus, man
glaubt, er habe früher zu Hankenhagen gehört 2M 150R A11 lehmvermischter Sandhumus, man meint, er habe zu Dömitzow gehört 1M 210R |
B: Wüster Acker
[B12-B13]
3M 60R
B12
drei Stücke sandiger, wüster Acker
2M 120R
B 13
ein Stück, ebenso, tief liegend
240R
C: Wiese
[C14-C18]
[Ertrag:] 25 Heufuder
23M 150R
C14
14 Stücke durchschnittliche Wiese, ergeben zusammen 9 Heufuder
6M 30R
C15
zwei Wiesenstücke, sumpfig beim Erlenbruch und an der Grenze, besser beim Acker, 7
Heufuder
7M 120R
C16
eine tief liegende Wiese mitten darin, besser beim Acker, 7 Heufuder 7M 30R R 657 C17 eine sehr sumpfige Wiese
1M 180R
C18
eine ebenso sumpfige Wiese an der Grenze, auch besser beim Acker
1M 90R
D: Wald
[Wald, Weideland sowie Moraste und Teiche werden als eine Summe zusammen gezählt] 126M 15R
[D, Da, D19-D24]
58M 225R
Da
Eichen- und andere Büsche, gehört dem Pastor, man meint, das habe zuvor zu Hankenhagen
gehört
210R
D
elf Stücke allein mit D gekennzeichnet sind verschiedene Schläge kleiner Laubbüsche
4M 30R
D19
Eichen- und anderer kleiner Laubwald, dazwischen besonders Haselbüsche
1M 180R
D20
verschiedene Schläge Laubwald mit kleinen Büschen dazwischen
3M 150R
D21
ein Stück, das Danneholtz genannt wird, darin sind
einige Kiefern mit Wacholderbeeren dazwischen
3M
D22
drei Stücke Erlen- und anderer Laubwald dazwischen
18M 210R
R 658 D23 sumpfiger Erlenbruch mit anderem
Laubwald beim Acker
10M 90R
D24
sumpfiger und größtenteils kurz gewachsener Erlenbruch
16M 225R
E: Weideland
E 25 Weideland, mitten darin so sumpfig, dass kein Vieh dorthin gelangen kann, an den Seiten und am Acker besserer und festerer Grund 25M 90R
Morast und Tümpel
[Morast und Tümpel insgesamt:]
7M 60R
a
ein flacher Morast
2M 30R
b
ein Morast mit Büschen darin und einigen großen Bäumen beim Graben
2M 180R
elf Stücke andere Tümpel, umfassen
2M 150R
Fischteiche und der Mühlenteich
[Fischgewässer und Mühlenteich insgesamt]
33M 240R
zwei Fischgewässer
210R
R 659
Mühlenteich steht inzwischen voll mit Wasser, trocknet zwischendurch auch aus, dient dann
an den Seiten als Weideland. Der Müller kann ebenfalls in einem trockenen Jahrin der Nähe des Ackers mähen. Sonst sind Fische
im genannten Teich, der zusammen mit einem Bach umfasst
32M 60R
zwei Sandgruben
270R
Hofstellen
[Hofstellen insgesamt:]
7M 75R
TK
jeder hat Obst- und Gemüsegärten, die mit den Grundstücken umfassen
6M 120R
öT
wüstes Grundstück
120R
Friedhof
135R
Summe
Acker: 161M 210R
Wüster Acker: 3M 60R
Wiese: 23M 150R
Heufuder: 25 Heufuder
Wald und Weideland: 126M 15R
Hofstellen: 7M 75R
Am 6. Mai des Jahres 1705 wurde das Kirchdorf Reinberg revidiert und wie folgt befunden11
Neuer Acker seit der vorigen Vermessung
[Bm, Bn, Dx]
3M 165R
Bm
ein Stück des wüsten Ackers B12, aufgepflügt, besteht aus sandiger Erde, wenn es zwei Jahre
getragen hat muss es wieder zwei Jahre liegen und ruhen, an Areal
1M 225R
Bn
ein Stück des wüsten Ackers B13 aufgepflügt, besteht aus etwas eisenrostiger Leinerde,
liegt beim gewissen Schlag A2
240R
Dx
ein Stück von den Heidebüschen D2 aufgepflügt, ist begig und hoch gelegen, besteht aus
magerem Sand, kann alle drei Jahre mit Roggen besät werden, an Areal
1M
Pfarracker, wurde auch vermessen
[P-PG]
32M 195R
Pa
in A1 zu
210R
RRev 661 Pb
in A2 zu
13M 195R
Pc
in A4 zu
2M 210R
URev 388 Pd
in A6 zu
245R
Pe
in A8 zu
14M 10R
Ph
in A5 ganz zu
245R
| Ph in
A10 PG in A11 |
Wurden bei der vorigen Vermessung abgeteilt. |
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
B12 zwei kleine Stücke, bestehen aus kaltgründigem Sand, sind niedrig gelegen und daher nicht zur Kultur geeignet.
Summe
Neuer Acker: 3M 165R
Kultivierter Pfarracker: 32M 195R
1 Wurde laut Urschrift von Simon Skragge vermessen.
2 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
3 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
4 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
5 In der Urschrift sind außerdem 36 ß Kopfgeld und zwei ß Nebenmodus vermerkt.
6 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
7 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
8 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
9 Hundekorn: Der Begriff Hundekorn war in Vorpommern seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bekannt. Noch im 17. Jahrhundert war diese Abgabe gebräulich, die in Roggen, Hafer und Gerste zu entrichten war. Wiggers, F. Gutachten über das Hundekorn. In: Baltische Studien, Band 29, (1878), S. 14; 38.
10 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
11 Die Revisionsmessung wurde laut Urschrift von Samuel Griese vorgenommen.