Beschreibung und Annotationen von Stahlbrode, das in Vorpommern, im Distrikt Greifswald und im Kirchspiel Reinberg liegt, wurde im September 1696 vermessen
U 486 linksNamen der Einwohner
1.
Christian Levin, Vollbauer, hat 8 Pferde, 6 Kühe, 10 Schafe, 3 Bienenstöcke
2.
Hindrich Vögler, Vollbauer, 7 Pferde, 4 Kühe, 8 Schafe
3.
Christoffer Cron, Vollbauer, 8 Pferde, 3 Kühe, 10 Schafe
| 4. Martin Hanßon, 4
Pferde, 1 Kuh, 4 Schafe 5. Casten Papk, 4 Pferde, 2 Kühe, 4 Schafe 6. Jacob Schult, 4 Pferde, 1 Kuh, 4 Schafe |
Kossaten1 , haben wie ein Vollbauer Acker und andere Flächen |
7.
Martin Hagman, Tagelöhner, hat eine eigene Kate, zahlt2 Akzise3 1 Rthl, Nebenmodus4 1 Rthl 12 ß im Jahr, Grundpacht5 32 lß, Kopfgeld6 12 ß
8.
Asmund Schult, ein alter Mann, zahlt für die Kate 3 Rthl 8 lß Pacht an Greifswald und 24 lß
Akzise im Jahr.
9.
Christian Geist, hat von der Herrschaft eine Kate gepachtet, zahlt dafür 3 Rthl, Akzise 32
ß
10.
Jacob Ludwig, zahlt ebensoviel Pacht, wie die beiden vorigen, Akzise 1 Rthl
11.
Hans Rotermund, Halbbauer, 6 Pferde, 3 Kühe, 8 Schafe, 3 Bienenstöcke
R 637
12.
Claeß Claßon, Vollbauer, 8 Pferde, 4 Kühe, 10 Schafe, 1 Bienenstock
13.
Hans Erich, Vollbauer
14.
Michel Nÿschwager, Vollbauer, 8 Pferde, 4 Kühe, 10 Schafe, 4 Bienenstöcke
| 15. | Lars Larßon, Viehhirte, zahlt Kopfgeld 12 ß, Akzise ½ Rthl, Nebenmodus
½ Rthl Johan Kugelmacher, Schweinhirt, Kopfgeld 10 ß, Akzise 12 ß, Nebenmodus ½ Rthl |
[Diese wohnen einliegend und haben keine eigenen Häuser:]7
16.
Albrecht Ramelow, freier Mann, bei Nr. 1, zahlt im Jahr Kopfgeld 36 lß, Akzise 1 Rthl,
Nebenmodus 2 Rthl
17.
Michel Born, bei Nr. 11
18.
Hans Vögler, bei Nr. 12, zahlt Kopfgeld 12 ß, Akzise 32 lß, Nebenmodus 1 Rthl 4
lß
19.
Jochim Roloff, bei Nr. 13
20.
eine Kapelle
Nr. 13 und 19 sind Untertänige von Herrn Oberst Putbus. Auch waren es zwei Bauernhöfe gewesen, die jetzt beide Nr. 13 bestellt, welche früher dem Oberst Putbus gehört haben, jetzt aber reduziert8 wurden. Jedoch zahlt er noch alle Steuern an seine frühere Herrschaft wie vor der Reduktion. Wenn alles was er zahlt zusammengerechnet wird, beläuft es sich im Jahr auf 75 Rthl, denn er ist auch vom Dienst befreit. Aber dieses nicht abgerechnet, zahlt er die ganze Hufensteuer9 . Für wie viele Hufen es gerechnet wird, weiß er nicht genauer, als dass er 32 lß zahlt, wenn 1 reduzierte Hufe10 1 Rthl gibt, R 638 U 486 rechts Kopfgeld 1 ½ Rthl, Akzise 3 ½ Rthl, Reitersteuer11 usw.12
Nr. 11 gehört zu Doktor Courswant in Greifswald, hat ½ Landhufe, ist auch Fährmann hier bei der Fähre und betreibt außerdem einen Krug. Dafür gibt er insgesamt 27 Rthl im Jahr und die ganze Hufensteuer für ½ Hufe. Kopfgeld und andere Hufensteuer, die er vergangenes Jahr zahlte, belief sich zusammen auf 5 Rthl 34 ß, Akzise 6 Rthl im Jahr und er ist untertänig, Reitersteuer 6 Rthl 30 lß im Jahr.
No 17 gehört auch unter die gleiche Herrschaft wie Nr. 11, zahlt 12 lß Kopfgeld so oft, wie es auferlegt wird, Akzise 32 lß im Jahr, Nebenmodus für sich 40 lß, für seine Frau 12 ß und er ernähert sich mit Tagearbeit bei anderen.
Die anderen, die hier im Dorf wohnen, sind alle Untertänige vom Heilig-Geist Hospital in Greifswald. Die fünf Bauern Nr. 1, 2, 3, 12, 14 wissen nichts genaueres, für wie viele Hufen ihre Anteile, die sie bestellen, gerechnet werden, als dass, wenn von der Kanzel 1 Rthl für jede reduzierte Hufe verkündet wird, so geben sie jeder 1 Rthl und jeder von ihnen 25 Rthl Dienstgeld13 , 8 ½ Rthl Pacht an die besagten Hospitalsverwalter, und leisten solchen Dienst, wie die in Hinrichshagen. R 639 Jeder zahlt Reitersteuer im Monat 1 Rthl 5 ß.
Nr. 4, 5, 6 zahlen jeder 18 lß Kopfgeld, so oft es ausgeschrieben wird, Akzise 1 Rthl im Jahr, Reitersteuer 16 lß.
Magazinroggen14 letztes Jahr 92 Scheffel für das ganze Dorf.
Jeder von Nr. 4, 5, 6 zahlt 8 Rthl Dienstgeld, 2 Rthl Pacht.
Über den Acker
Der Acker liegt in drei Schlägen und die Brache wird Roggen gesät, das zweite Jahr Hafer und Gerste und Erbsen in die
Brache.
Jeder von den fünf Hospital-Bauern sät [48 Scheffel Roggen, 12 Scheffel Gerste, 36 Scheffel Hafer, 4 Scheffel
Erbsen]15 .
Nr.
4, 5, 6 zusammen: 36 Scheffel Roggen, 6 Scheffel Gerste, 24 Scheffel Hafer, 2 bis 4 Scheffel Erbsen
Nr. 11: 24 Scheffel Roggen,
10 Scheffel Gerste, 18 Scheffel Hafer, 2 bis 3 Scheffel Erbsen
Nr. 13: 48 Scheffel Roggen, 16 Scheffel Gerste, 42 Scheffel
Hafer, 4 bis 5 Scheffel Erbsen
Wiese
Die Karte und die Ausrechnung zeigen die Wiesen des Dorfes.
R 640 Von
Langeschlags Wisch erhält hier jeder von den fünf Hospital-Bauern 2 Heufuder, ergibt 10
Fuder.
Nr. 11: 1 ½ Fuder
Nr. 4, 5, 6: 1 Fuder
Nr. 13: 2 Fuder
Ergibt für alle diese Wiesen: 14 ½ Fuder.
Die
anderen Wiesenflecken können sie nicht berechnen, wieviel jeder bekommt, weil sie meistenteils [kahl wären]16 .
Wald
Bauholz zum Hausbau muss die Herrschaft besorgen. Brennholz wird in Hildebrandshagen oder andernorts gekauft.
Fischerei
Sie fischen hier mit einem kleinen Schleppnetz und betreiben auch andere Fischerei aber geben nichts dafür und sie fischen in der Seebucht an ihrem Strand.
R 641Gesinde
Jeder von den sechs Bauern hat einen halbwüchsigen Knecht und seine Magd, auch einen erwachsenen Knecht. Jeder Knecht zahlt Kopfgeld 12 lß, der Halbknecht 8 lß und jede Magd 6 lß.
Jeder hat hier Obstgärten, besonders mit Kischbäumen darin, und Gemüsegarten.
R 642 U 523Arealausrechnung von Stahlbrode,
welches in Vorpommern, im Distrikt Greifswald, im Kirchspiel Reinberg liegt, im September 1696 vermessen wurde und im Norden und Osten an die Seebucht zwischen Pommern und Rügen, im Süden an Falkenhagen und Hinrichshagen und im Westen an Hinrichshagen grenzt.
Der Acker liegt in drei Feldern und ist von folgender Bodenart:
A Im Roggenfeld A
[A]
198M 90R
A1
Sandhumus, lehmhaltig,
64M 240R
A2
mehr magerer Sand, jedoch etwas humos, kann, wie man sagt, nicht mit Gerste besät
werden, sondern mit Roggen und Hafer zwei Jahre nacheinander und ruht danach einige Jahre,
130M 270R
A3
magerer Sand,
2M 180R
B Das Gerstenfeld B, Der Lange Schlag, genannt
[B]
198M 150R
B4
Lehmhumus, sandvermischt
93M 150R
B5
tiefliegend, ebenso,
13M 60R
R 643
B6
Lehmhumus, bei Lange Wisch sandvermischter, je
näher den Häusern desto humoser,
88M 240R
B7
schwarzer Humus, zwei Stücke,
3M
C Die Brache
[C]
225M 105R
C8
schwarzer Humus, zwei Stücke,
4M 30R
C9
Lehmhumus, sandvermischt bei C10 und C11 aber je näher den Häusern desto humoser,
119M 45R
C10
Sand, etwas humos,
61M 90R
C11
mehr magerer Sand,
18M 240R
C12
von gleicher Bodenart, wurde gesagt, ebenso das es so oft wie A2 besät wird,
22M
D Wüster Acker
D13 vier Stücke sandiger wüster Acker, umfasst 4M 240R
E Wiese
[E]
32M 225R
E14
13 Stücke mittelmäßiger Rasen, davon acht Stücke in B und fünf Stücke in C und eins
westlich an der Grenze zum Meeresstrand, 13 Heufuder, umfasst
9M 15R
E15
eine Wiese sumpfig an der Grenze und besser beim Acker, 7 Heufuder,
7M
E16
eine Wiese, die Lange-schlag Wisch genannt wird,
ist an der Grenze sumpfig aber von besserem Gras und Boden beim Acker, 17 Heufuder,
16M 210R
F Wald
[F]
16M 120R
F17
Eichen- und anderer Laubwald,
4M 240R
F18
Erlenbruch,
1M 270R
R 645
F19
keine Eichen, mit Hasel und anderen Laubbüschen dazwischen,
3M 180R
F20
ein fester Lehmhügel mit kleinen Büschen darauf beim Feld B, ebenso ein Stück Sand mit
kleinen Büschen darauf im Feld A und ein tiefer Graben, umfasst
6M 30R
G Weideland
[G]
90M 105R
G21
zwei Stücke im Feld A, werden als Weideland genutzt, die teilweise aus festem Grund und
kleinem Heidekraut bestehen, teilweise sumpfiger und einige Tümpel darin,
47M 120R
G22
Weideland, sumpfig, besonders an der Grenze,
22M 60R
G23
zwischen den Häusern ist mittendrin im Dorf ein Platz mit Weiden und kurzem Gras, geeignet
für Schweine und Gänse,
10M 180R
G24
zwei Stücke Grasweideland unten am Meer,
9M 150R
G25
eine Kälberkoppel,
195R
[H,
]
23M 270R
H
Meeresstrand, ist mal breiter mal schmaler, jetzt war er, als das Dorf vermessen wurde
13M 60R
35 Wassertümpel, umfassen
10M 210R
Hofstellen
TK jeder hat einen Obstgarten zusammen mit Gemüsegarten, die mit den Hofstellen umfassen 9M 270R
Summe
Acker: 622M 45R
wüster Acker: 4M 240R
Wiese: 32M 225R
Heufuder: 37
Wald, Weideland, Tümpel: 130M
195R
Hofstellen, usw.: 9M 270R
Anno 1705 d. 11 maij ist zu Stahlbrode die revision vorgenommen und befunden wie folget nembl.n
Seit voriger Vermessung neü ausge=rissener acker.
Dn , 4 st: von D13 außgepflüget, bestehen auß mürber sand=vermengter erden, und sind zu sommer= undt winter=saat tüchtig areal 3M 135R
Beschreibung des übrigen wüsten ackers
D13 , 2 st: bestehen ¼ elle tieff auß mürber sandvermengter erden sind mit kleinen Bircken=büschen et=was bewachsen, ist eben belegen, und zur cultur dienl: areal 1 m 105 r
[Summe]
Neuer acker: 3M 135R
Arealausrechnung vom Anteil des Königs in Stahlbrode, welches der Bauer Martin Vögler in Benutzung hat und wurde 1707 zugewiesen.
Im Feld A
[Ca-Cc]
32M 270R
Ca
sieben Stücke in A1 liegend, und von dessen Güte und Beschaffenheit,
12M 120R
Cb
zehn Stücke in A2 liegend, von gleicher Beschaffenheit,
19M 240R
Cc
ein Stück in A3,
210R
Im Feld B
[Ce-Cg]
30M 15R
Cd
sechs Stücke in B4, von gleicher Güte,
14M 240R
Ce
fünf Stücke in B5,
1M 285R
Cf
vier Stücke in B6,
12M 30R
Cg
ein Stück in B7, ist ein Ackerstück unweit vom Dorf,
1M 60R
Im Feld C
[Ch-Cm]
33M 15R
Ch
ein Stück in C8,
60R
Ci
neun Stücke in C9,
18M 105R
Ck
zwei Stücke in C10,
6M 90R
Cl
zwei Stücke in C11,
2M 240R
Cm
ein Stück in C12,
5M 120R
Summe
[Ca-Cm] 96M
RRev 797Folgende Bauern haben den Amtsacker in Stahlbrode angegeben, nämlich:
Hans Erick und Martin Vögler waren jeden Tag dabei.
| Christopher Cron Hindrich Vögler Michael Nüswager Christian Levin Hans Doeffwes Christian Erich Martin Hansen |
Diese waren abwechselnd dabei, so lange die Vermessung dauerte. |
1 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
2 Die nachfolgend aufgeführten Abgaben sind in der Reinschrift überwiegend dem Kossaten Jacob Schult zugeordnet. Die Übersetzung folgt an dieser Stelle der Urschrift in der Annahme, dass der Text in der Reinschrift falsch zugeordnet wurde (siehe auch die Transkription).
3 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
4 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
5 Grundpacht ist die Grundsteuer für Grund und Boden. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd. 4. Weimar 1939 – 1951. Sp. 1206
6 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
7 Dieser Text fehlt in der Reinschrift und wurde aus der Urschrift ergänzt.
8 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
9 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
10 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
11 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
12 Anstelle von"usw." steht in der Urschrift: "im [...] Kühe 5; Schafe 15 und 1 Bienenstock". (Das Textfragment ist in der Urschrift unlesbar, weil das Papier am unteren Blattrand beschädigt ist).
13 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
14 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
15 Dieser Text fehlt in der Reinschrift und wurde aus der Urschrift ergänzt.
16 Dieser Text fehlt in der Reinschrift und wurde aus der Urschrift ergänzt.