Beschreibung des Amtsgutes Stoltenhagen, das zwischen dem 4. Mai und dem 10: Mai Tag des Jahre 1697 geometrisch vermessen wurde1
Stoltenhagen ist ein Amtsdorf im Amt Hohenwarth und liegt im Distrikt Grimmen, zwei Meilen von Stralsund, zwei Meilen von Greifswald sowie einen Viertel Weg von Grimmen entfernt. Das Dorf grenzt an nachfolgende Orte: im Nordwesten an Glashagen, im Norden an Wittenhagen und Kakernehl, im Osten an Hildebrandshagen und Bremerhagen, im Süden an Hohenwarth, im Westen an Groß und Klein Lehmhagen. Nun wohnen hier im Dorf drei Vollbauern und ein Halbbauer, die untertänig sind, außerdem wohnen hier zwei Pächter. Vor 80 Jahren lebten hier im Dorf 22 Vollbauern, die aber während der Kriegszeit umkamen. Der Pastor besitzt zwei Hakenhufen bei seinem Hof, und worauf drei Kossaten2 wohnen, die bei dem Pastor gedient haben. Aber da er selbst hier nicht wohnt und der Kossatenhof nicht ganz bebaut ist, hat der Pastor auch die eine Hakenhufe an einen Bauern verpachtet, dafür erhält er zwölf Rthl. Stoltenhagen und Hohenwarth waren ein Kirchspiel, aber da das Dorf während der Kriegszeiten3 zerstört wurde, wurde aus zwei Kirchspielen eins gemacht: nämlich aus Stoltenhagen und Rolofshagen, im letztgenannten wohnt auch der Pastor.
Namen der Einwohner
1 . Hans
Silmer, Pächter. Er hat drei Bauernhöfe gepachtet, dafür gibt er 30 Rthl und keine Hufensteuer.4
2 . Hindrik Prester, hat den
Pastorenacker in Pacht, dafür gibt er zwölf Rthl.
3 . David Uterhark besitzt ein eigenes Haus, gibt fünf Rthl Grundpacht.
4 . Christian Smit, Küster, hat eine Hufe
gepachtet und gibt dafür 20 Rthl.
5 . Klas Eggert, Tagelöhner.
6 . Fridrik Hagman, untertäniger Vollbauer.
7 . Martin Wahl, untertäniger Vollbauer.
8 . Ditloff Steensel, Schneider.
9 . Hans Kröger, untertäniger Vollbauer.
10 . Christian Hillebrant, freier Mann,
hat einen Hof gepachtet und gibt dafür 16 Rthl.
11 . Fridrik Fogler, untertäniger Halbbauer.
| 12 . Fridrik
Redel
13 . Jacob Klason |
Tagelöhner. |
14 . Kuh- und Schweinehirte wohnen beide in einem Haus.
U 2Arealausrechnung von Stoltenhagen
Der Acker
Der Acker, den der Pächter Nr. 1 besitzt, liegt in drei Schlägen und ist in zwei Arten geteilt:
[1A, 1B]
73M 90R
1A
Lehmboden, sandvermischtes, ebenes Land zum Bruch hin etwas niedriges Land
39M 120R
1B
fünf Stücke humoser Lehmboden, ebenes Land
33M 270R
Acker der Bauern, liegt in vier Schlägen
[Aa, Ab]
52M 90R
Aa
der Schlag Achter dem Hofven , Sandhumus,
lehmvermischtes, ebenes Land, drei Stücke, waren dieses Jahr mit Roggen besädt
34M
Ab
etwas schwerer Sandboden
18M 90R
[Ba-Bc]
35M 75R
Ba
der Schlag Vor im Dorn oder Hofvenbergs Schlag , drei Stücke Lehmboden, sandvermischtes, ebenes Land, lag dieses Jahr
brach
24M 270R
Bb
drei Stücke hoch liegender Lehmboden
3M 165R
Bc
vier Stücke etwas schwerer Lehmboden
6M 240R
C Im Medelslag , Sandhumus, lehmvermischtes, ebenes Land, war mit Korn oder Gerste besät 33M 225R
D der Schlag Am Glashäger Schede , drei Stücke Sandhumus, lehmvermischtes, ebenes Land, war mit Erbesen und Hafer besät 41M 210R
E zwei Stücke Lehmhumus, sandvermischtes, ebenes Land, Nr. 9 hat diesen Acker in Bewirtschaftung, war besät mit allerhand Gerste zwei Stücke 31M 180R
Pastorenacker
[Fa-Fb]
28M 120R
Fa
drei Stücke Lehmhumus, sandvermischtes, ebenes Land
25M 150R
Fb
humoser Lehmboden, liegt im Acker 1B
2M 270R
Fc vier Stücke wüster Acker, der zu den Hufen des Pastors gehört 2M 105R
Fd vier Wiesenstücke, die im Pastorenacker liegen 7M 105R
U 3Wüster Acker
[G]
271M 285R
Ga
drei Stücke niedriger, wüster Acker mit Heide und Gras bewachsen
30M 60R
Gb
sechs Stücke flacher, wüster Acker mit Heide bewachsen
146M 285R
Gc
wüster Acker mit Heide und kleinen Birkenbüschen bewachsen
66M 180R
Gd
drei Stücke flacher, wüster Acker, gutes Weideland
17M 210R
Ge
elf kleine Stücke wüster Acker im Acker, eines in Aa, eines in Ab, drei in 1A, drei in 1B,
eines in C und zwei in E
10M 150R
Wiesen
[Ha-He, Ka]
[Ertrag:] 110 Heufuder
106M 30R
Ha
sehr sumpfige Riedgraswiese mit Erlen- und Weidenbüschen bewachsen 71 Heufuder
54M 60R
Hb
sumpfige Wiese 2 Heufuder
1M 150R
Hc
sieben kleine Wiesen im Acker, eine in 1A, drei in 1B und eine in D, eine bei Ba sowie eine
in A sechs Heufuder
4M 270R
Hd
trockene, hoch liegende Wiese, etwas mit Weidenbüschen bewachsen 8 Heufuder
5M 30R
He
zwei sumpfige Moorwiesen, sehr bewachsen 37 Heufuder
37M 210R
Ka
eine sumpfige Wiese, die zur Kirche gehört 3 Heufuder
2M 210R
Viehweide, Wald und Moraste
[Ja-Jm, Kb]
840M 30R
Ja
niedriges Land, war zum Teil Acker, durchschnittlich gutes Weideland
142M 180R
Jb
niedriges Land, mit allerhand Laubwald bewachsen
15M 90R
Jc
tief liegendes, bültiges Land mit Heide bewachsen
98M 120R
Jd
zwei Stücke trockenes Land mit jungem Eichen-, Erlen- und Haselwald bewachsen
206M 180R
Je
drei Stücke niedriges Land mit Weidenbüschen bewachsen
10M 270R
Jf
sumpfiger, bültiger Bruch mit Riedgras bewachsen
55M 120R
U 4 Jg
sumpfiger Morast mit allerhand Laubwald bewachsen
217M 180R
Jh
acht kleine Riedgrasmoore, fünf im Weideland Jc, eines in Ja, eines im wüsten Acker Gb und
eines im Acker 1B
8M 270R
Ji
bültiges Weideland
3M 90R
Jk
Erlenbruch hinter dem Dorf
4M 240R
Kb
Erlenbruch, gehört zu der Kirche
3M 240R
Jm
zwei Stücke sumpfiges Land, mit Erlenwald bewachsen
42M 240R
[Q, ö, K ergeben
zusammen:]
53M 270R
Q
das Dorf mit den Grundstücken worauf Häuse gebaut sind sowie den Wegen durch das
Dorf
ö
wüste Hofstellen, gekennzeichnet mit ö, werden als Koppeln genutzt und
K
und auch als Gemüsegärten bewirtschaftet
drei kleine Fischteiche mit der Signatur
alles zusammen zu
53M 270R
Summe
Acker: 296M 90R
Wüster Acker: 274M 90R
Wiese: 113M 135R
Heufuder: 110 Heufuder
Wald und Weideland: 840M
30R
Hofstellen: 53M 270R
Annotationen von Stoltenhagen
Über die Beschaffenheit des Ackers
Der Acker liegt in vier Schlägen von denen einer mit Roggen, einer mit Gerste und einer mit Erbsen und Hafer besät wird. Der
vierte
Schlag liegt jedes Jahr brach.
Die Aussaat nach Aussage der Bauern: in Dornschlag kann
jeder Bauer nicht mehr als zwölf Scheffel Roggen säen, aber in die anderen Schläge 16 Scheffel, an Gerste 16 Scheffel, vier
Scheffel
Erbsen, 20 Scheffel Hafer und einen Scheffel Leinen.
Nr. 1 besitzt Acker für sich allein, der nur in drei Schlägen liegt, er sät
22 Scheffel Roggen, zwei Drömt Gerste, vier Drömt Hafer, Erbsen höchstens sechs Scheffel und einen halben Scheffel Buchweizen.
Auf
diesen Feldern wird kein Weizen gesät.
Die Bauern berichten, in den besten Jahren bekäme man nicht mehr als das vierte Korn.
Die Beschaffenheit der Wiesen
Dieses Dorf besitzt ziemlich viele Wiesen, diese sind aber zu einem großen Teil bewachsen und sehr sumpfig, insbesondere die,
welche
bei der Grenze zu Glashagen und Kakernehl liegen, sie sind zu mehr als die Hälfte bewachsen.
Nr. 1 erntet 16 Fuder Heu, jeder
der anderen Bauern vier Fuder, der Küster erntet vier Fuder, der Pächter des Pastors zwölf Fuder. Und von dem Teil, den die
Bauern
von dem Pastor gepachtet haben, bekommen sie zwölf Fuder, laut eigenem Bericht.
Wald und Weideland
In diesem Dorf gibt es viel gutes Weideland für beides, sowohl Großvieh als auch Schafe auf dem wüsten Acker und der Heide.
So kann
jeder eine große Menge Vieh über den Sommer halten, es ist mehr als über über den Winter gefüttert werden kann. Das gesamte
Ort hält
also an die 30 Stück gepachtetes Vieh.
Wald ist auf diesen Feldern ausreichend für notwendiges Brennholz, das die Einwohner
brauchen, es kann jährlich auch ein wenig verkauft werden. Hoch- oder Eichenwald findet man hier nicht.
Vieh
Nr. 1 hält acht Pferde, zwei Ochsen, 16 junge und ältere Rinder sowie 20 Schafe, mehr könne er nicht über den Winter füttern
sagt
er.
Jeder Bauer besitzt acht Pferde und zwei Ochsen, vier Pferde halten sie für ihre eigene Ackerbewirtschaftung und vier für
den Herrenhofdienst.5 Jeder hat für sich höchstens acht Kühe.
Hufen
Darüber, wieviele Hufen zu diesem Dorf gehören, konnte ich keinen Bericht bekommen. Die beiden Vollbauern geben jeder Steuern für je eine reduzierte Hufe,6 der Pächter versteuert nichts.
Hofdienst
Jeder der Vollbauern dient vier Tage mit Vieh und einen zu Fuß7 jede Woche. Der Halbbauer dient zwei Tage in der Woche mit einem Ochsen. Aber in der Saatzeit dienen sie die gesamte Woche und haben keinen Tag frei, so wird es behauptet.
Abgaben
Nr. 1 gibt jedes Quartal einen Rthl Akzise,8 Kopfsteuer9 gibt er für sich 24 ß und für seine Ehefrau 16 ß. Er hat zwei Kinder und gibt für jedes zwölf ß. An Magazinroggen10 gibt er vier Scheffel, an Viehsteuer11 gibt er für jedes Rind acht ß.
Jeder Bauer gibt jedes Quartal 42 ß Akzise, Reitersteuer12 gibt jeder Bauer neun Rthl im Jahr, der Halbbauer gibt vier Rthl. Damals hatten sie nur zwei Reiter im Quartier, aber nun
zwei mehr, also kommen sie höher. Magazinroggen gibt jeder Bauer neun Scheffel im Jahr. Sie zahlen auch weitere Steuern und
Abgaben,
aber sie wissen nicht zu sagen, wieviel.
Am 22. Oktober des Jahres 1704 wurde das Dorf Stoltenhagen revidiert
[Neuer Acker insgesamt:] 140M 105R
Bd von Ga aufgebrochen, besteht aus lehmvermischter Erde, bleibt unter Kultur 18M 270R
Ea von Gb aufgebrochen, liegt zwischen der Grenze zu Hohenwarth und der Signatur E, besteht aus lehmvermengter Erde und bleibt unter Kultur, das übrige davon liegt noch wüst und ist mit Heidekraut bewachsen. Die Qualität gleicht dem aufgebrochenen Acker 46M 210R
Bc von Jd aufgebrochen, liegt zwischen Ga und Gb. Besteht aus schwarzer, lehmvermengter Erde und bleibt unter Kultur 10M 240R
Eb von aufgebrochen, liegt ringsum Ö und E, besteht aus schwarzer Erde und war drei Jahre unter Kultur. Das übrige liegt noch wüst und ist mit Heidekraut bewachsen. Die Qualität gleicht dem aufgebrochenen Acker 5M 270R
Ad von Gd aufgebrochen, liegt zwischen Ab und Jd, besteht aus sandigem mit vielen kleinen Steinen vermengten Acker 2M 255R
Gd liegt zwischen Jd, Aa und L, liegt etwas niedrig, lehmiger und kaltgründiger Grund, wird als Koppel genutzt.
Ge und Gc liegen zwischen Aa und Ab, liegen beide wüst und sind mit starken Holzbüschen bewachsen.
Cb von Gc aufgebrochen, liegt zwischen Jg, D und C, besteht aus sandigem mit kleinen Steinen vermischten Boden, bleibt unter Kultur 31M 240R
Da von Ga aufgebrochen, liegt näher an Fa, besteht aus sandvermischter Erde, der Schmied hat es unter Kultur 4M 120R
Db von Gb aufgebrochen, liegt in Ha, besteht aus magerer Moorerde, das übrige liegt noch wüst und ist mit Heidekraut bewachsen 1M 210R
Dc von Gb aufgebrochen, liegt an der Grenze zu Glashagen, besteht aus sandvermengtem Boden, das übrige hiervon liegt noch wüst, die Qualität gleicht dem aufgebrochenen Acker 2M
Dd von Ge aufgebrochen, liegt in Hd und Hw, besteht aus schwarzer, mooriger Erde, das übrige ist noch wüst und von gleicher Qualität
URev 221 Ge in 1B ist nach wie vor wüst und zu niedrig gelegen, wird folglich als Wiese genutzt.
De von Ge aufgebrochen, liegt in 1A, besteht aus schwarzer Erde 1M
Dx von Ji aufgebrochen, besteht aus lehmvermischter Erde und bleibt unter ständiger Kultur 90R
Df von Ja aufgebrochen, besteht aus schwarzer, etwas sandvermischter Erde 2M 150R
Dg von Jf aufgebrochen, besteht aus schwarzer, niedrig liegender, kaltgründiger Erde 4M 150R
Summe
Neuer Acker: 140M 105R
1 Wurde laut Urschrift von Arvid Carlmark vermessen.
2 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
3 Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.
4 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
5 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
6 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
7 Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.
8 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
9 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
10 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
11 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
12 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.