U 1 

Beschreibung des Amtsgutes Stoltenhagen, das zwischen dem 4. Mai und dem 10: Mai Tag des Jahre 1697 geometrisch vermessen wurde1 

Stoltenhagen ist ein Amtsdorf im Amt Hohenwarth und liegt im Distrikt Grimmen, zwei Meilen von Stralsund, zwei Meilen von Greifswald sowie einen Viertel Weg von Grimmen entfernt. Das Dorf grenzt an nachfolgende Orte: im Nordwesten an Glashagen, im Norden an Wittenhagen und Kakernehl, im Osten an Hildebrandshagen und Bremerhagen, im Süden an Hohenwarth, im Westen an Groß und Klein Lehmhagen. Nun wohnen hier im Dorf drei Vollbauern und ein Halbbauer, die untertänig sind, außerdem wohnen hier zwei Pächter. Vor 80 Jahren lebten hier im Dorf 22 Vollbauern, die aber während der Kriegszeit umkamen. Der Pastor besitzt zwei Hakenhufen bei seinem Hof, und worauf drei Kossaten2  wohnen, die bei dem Pastor gedient haben. Aber da er selbst hier nicht wohnt und der Kossatenhof nicht ganz bebaut ist, hat der Pastor auch die eine Hakenhufe an einen Bauern verpachtet, dafür erhält er zwölf Rthl. Stoltenhagen und Hohenwarth waren ein Kirchspiel, aber da das Dorf während der Kriegszeiten3  zerstört wurde, wurde aus zwei Kirchspielen eins gemacht: nämlich aus Stoltenhagen und Rolofshagen, im letztgenannten wohnt auch der Pastor.

Namen der Einwohner

1 . Hans Silmer, Pächter. Er hat drei Bauernhöfe gepachtet, dafür gibt er 30 Rthl und keine Hufensteuer.4 
2 . Hindrik Prester, hat den Pastorenacker in Pacht, dafür gibt er zwölf Rthl.
3 . David Uterhark besitzt ein eigenes Haus, gibt fünf Rthl Grundpacht.
4 . Christian Smit, Küster, hat eine Hufe gepachtet und gibt dafür 20 Rthl.
5 . Klas Eggert, Tagelöhner.
6 . Fridrik Hagman, untertäniger Vollbauer.
7 . Martin Wahl, untertäniger Vollbauer.
8 . Ditloff Steensel, Schneider.
9 . Hans Kröger, untertäniger Vollbauer.
10 . Christian Hillebrant, freier Mann, hat einen Hof gepachtet und gibt dafür 16 Rthl.
11 . Fridrik Fogler, untertäniger Halbbauer.

12 . Fridrik Redel
13 . Jacob Klason
Tagelöhner.

14 . Kuh- und Schweinehirte wohnen beide in einem Haus.

 U 2 

Arealausrechnung von Stoltenhagen

Der Acker

Der Acker, den der Pächter Nr. 1 besitzt, liegt in drei Schlägen und ist in zwei Arten geteilt:

[1A, 1B]   73M 90R
1A  Lehmboden, sandvermischtes, ebenes Land zum Bruch hin etwas niedriges Land  39M 120R
1B  fünf Stücke humoser Lehmboden, ebenes Land  33M 270R

Acker der Bauern, liegt in vier Schlägen

[Aa, Ab]   52M 90R
Aa  der Schlag Achter dem Hofven , Sandhumus, lehmvermischtes, ebenes Land, drei Stücke, waren dieses Jahr mit Roggen besädt  34M
Ab  etwas schwerer Sandboden  18M 90R

[Ba-Bc]   35M 75R
Ba  der Schlag Vor im Dorn oder Hofvenbergs Schlag , drei Stücke Lehmboden, sandvermischtes, ebenes Land, lag dieses Jahr brach  24M 270R
Bb  drei Stücke hoch liegender Lehmboden  3M 165R
Bc  vier Stücke etwas schwerer Lehmboden  6M 240R

C  Im Medelslag , Sandhumus, lehmvermischtes, ebenes Land, war mit Korn oder Gerste besät  33M 225R

D  der Schlag Am Glashäger Schede , drei Stücke Sandhumus, lehmvermischtes, ebenes Land, war mit Erbesen und Hafer besät  41M 210R

E  zwei Stücke Lehmhumus, sandvermischtes, ebenes Land, Nr. 9 hat diesen Acker in Bewirtschaftung, war besät mit allerhand Gerste zwei Stücke  31M 180R

Pastorenacker

[Fa-Fb]   28M 120R
Fa  drei Stücke Lehmhumus, sandvermischtes, ebenes Land  25M 150R
Fb  humoser Lehmboden, liegt im Acker 1B  2M 270R

Fc  vier Stücke wüster Acker, der zu den Hufen des Pastors gehört  2M 105R

Fd  vier Wiesenstücke, die im Pastorenacker liegen  7M 105R

 U 3 

Wüster Acker

[G]   271M 285R
Ga  drei Stücke niedriger, wüster Acker mit Heide und Gras bewachsen  30M 60R
Gb  sechs Stücke flacher, wüster Acker mit Heide bewachsen  146M 285R
Gc  wüster Acker mit Heide und kleinen Birkenbüschen bewachsen  66M 180R
Gd  drei Stücke flacher, wüster Acker, gutes Weideland  17M 210R
Ge  elf kleine Stücke wüster Acker im Acker, eines in Aa, eines in Ab, drei in 1A, drei in 1B, eines in C und zwei in E  10M 150R

Wiesen

[Ha-He, Ka]  [Ertrag:] 110 Heufuder  106M 30R
Ha  sehr sumpfige Riedgraswiese mit Erlen- und Weidenbüschen bewachsen 71 Heufuder  54M 60R
Hb  sumpfige Wiese 2 Heufuder  1M 150R
Hc  sieben kleine Wiesen im Acker, eine in 1A, drei in 1B und eine in D, eine bei Ba sowie eine in A sechs Heufuder  4M 270R
Hd  trockene, hoch liegende Wiese, etwas mit Weidenbüschen bewachsen 8 Heufuder  5M 30R
He  zwei sumpfige Moorwiesen, sehr bewachsen 37 Heufuder  37M 210R
Ka  eine sumpfige Wiese, die zur Kirche gehört 3 Heufuder  2M 210R

Viehweide, Wald und Moraste

[Ja-Jm, Kb]   840M 30R
Ja  niedriges Land, war zum Teil Acker, durchschnittlich gutes Weideland  142M 180R
Jb  niedriges Land, mit allerhand Laubwald bewachsen  15M 90R
Jc  tief liegendes, bültiges Land mit Heide bewachsen  98M 120R
Jd  zwei Stücke trockenes Land mit jungem Eichen-, Erlen- und Haselwald bewachsen  206M 180R
Je  drei Stücke niedriges Land mit Weidenbüschen bewachsen  10M 270R
Jf  sumpfiger, bültiger Bruch mit Riedgras bewachsen  55M 120R
 U 4 Jg  sumpfiger Morast mit allerhand Laubwald bewachsen  217M 180R
Jh  acht kleine Riedgrasmoore, fünf im Weideland Jc, eines in Ja, eines im wüsten Acker Gb und eines im Acker 1B  8M 270R
Ji  bültiges Weideland  3M 90R
Jk  Erlenbruch hinter dem Dorf  4M 240R
Kb  Erlenbruch, gehört zu der Kirche  3M 240R
Jm  zwei Stücke sumpfiges Land, mit Erlenwald bewachsen  42M 240R

[Q, ö, K ergeben zusammen:]   53M 270R
Q  das Dorf mit den Grundstücken worauf Häuse gebaut sind sowie den Wegen durch das Dorf
ö  wüste Hofstellen, gekennzeichnet mit ö, werden als Koppeln genutzt und
K  und auch als Gemüsegärten bewirtschaftet
Symbol 130  drei kleine Fischteiche mit der Signatur Symbol 130 alles zusammen zu  53M 270R

Summe

Acker: 296M 90R
Wüster Acker: 274M 90R
Wiese: 113M 135R
Heufuder: 110 Heufuder
Wald und Weideland: 840M 30R
Hofstellen: 53M 270R

 U 5 

Annotationen von Stoltenhagen

Über die Beschaffenheit des Ackers

Der Acker liegt in vier Schlägen von denen einer mit Roggen, einer mit Gerste und einer mit Erbsen und Hafer besät wird. Der vierte Schlag liegt jedes Jahr brach.
Die Aussaat nach Aussage der Bauern: in Dornschlag kann jeder Bauer nicht mehr als zwölf Scheffel Roggen säen, aber in die anderen Schläge 16 Scheffel, an Gerste 16 Scheffel, vier Scheffel Erbsen, 20 Scheffel Hafer und einen Scheffel Leinen.
Nr. 1 besitzt Acker für sich allein, der nur in drei Schlägen liegt, er sät 22 Scheffel Roggen, zwei Drömt Gerste, vier Drömt Hafer, Erbsen höchstens sechs Scheffel und einen halben Scheffel Buchweizen. Auf diesen Feldern wird kein Weizen gesät.
Die Bauern berichten, in den besten Jahren bekäme man nicht mehr als das vierte Korn.

Die Beschaffenheit der Wiesen

Dieses Dorf besitzt ziemlich viele Wiesen, diese sind aber zu einem großen Teil bewachsen und sehr sumpfig, insbesondere die, welche bei der Grenze zu Glashagen und Kakernehl liegen, sie sind zu mehr als die Hälfte bewachsen.
Nr. 1 erntet 16 Fuder Heu, jeder der anderen Bauern vier Fuder, der Küster erntet vier Fuder, der Pächter des Pastors zwölf Fuder. Und von dem Teil, den die Bauern von dem Pastor gepachtet haben, bekommen sie zwölf Fuder, laut eigenem Bericht.

Wald und Weideland

In diesem Dorf gibt es viel gutes Weideland für beides, sowohl Großvieh als auch Schafe auf dem wüsten Acker und der Heide. So kann jeder eine große Menge Vieh über den Sommer halten, es ist mehr als über über den Winter gefüttert werden kann. Das gesamte Ort hält also an die 30 Stück gepachtetes Vieh.
Wald ist auf diesen Feldern ausreichend für notwendiges Brennholz, das die Einwohner brauchen, es kann jährlich auch ein wenig verkauft werden. Hoch- oder Eichenwald findet man hier nicht.

Vieh

Nr. 1 hält acht Pferde, zwei Ochsen, 16 junge und ältere Rinder sowie 20 Schafe, mehr könne er nicht über den Winter füttern sagt er.
Jeder Bauer besitzt acht Pferde und zwei Ochsen, vier Pferde halten sie für ihre eigene Ackerbewirtschaftung und vier für den Herrenhofdienst.5  Jeder hat für sich höchstens acht Kühe.

 U 6 

Hufen

Darüber, wieviele Hufen zu diesem Dorf gehören, konnte ich keinen Bericht bekommen. Die beiden Vollbauern geben jeder Steuern für je eine reduzierte Hufe,6  der Pächter versteuert nichts.

Hofdienst

Jeder der Vollbauern dient vier Tage mit Vieh und einen zu Fuß7  jede Woche. Der Halbbauer dient zwei Tage in der Woche mit einem Ochsen. Aber in der Saatzeit dienen sie die gesamte Woche und haben keinen Tag frei, so wird es behauptet.

Abgaben

Nr. 1 gibt jedes Quartal einen Rthl Akzise,8  Kopfsteuer9  gibt er für sich 24 ß und für seine Ehefrau 16 ß. Er hat zwei Kinder und gibt für jedes zwölf ß. An Magazinroggen10  gibt er vier Scheffel, an Viehsteuer11  gibt er für jedes Rind acht ß.
Jeder Bauer gibt jedes Quartal 42 ß Akzise, Reitersteuer12  gibt jeder Bauer neun Rthl im Jahr, der Halbbauer gibt vier Rthl. Damals hatten sie nur zwei Reiter im Quartier, aber nun zwei mehr, also kommen sie höher. Magazinroggen gibt jeder Bauer neun Scheffel im Jahr. Sie zahlen auch weitere Steuern und Abgaben, aber sie wissen nicht zu sagen, wieviel.

 URev 220 

Am 22. Oktober des Jahres 1704 wurde das Dorf Stoltenhagen revidiert

[Neuer Acker insgesamt:] 140M 105R

Bd  von Ga aufgebrochen, besteht aus lehmvermischter Erde, bleibt unter Kultur  18M 270R

Ea  von Gb aufgebrochen, liegt zwischen der Grenze zu Hohenwarth und der Signatur E, besteht aus lehmvermengter Erde und bleibt unter Kultur, das übrige davon liegt noch wüst und ist mit Heidekraut bewachsen. Die Qualität gleicht dem aufgebrochenen Acker  46M 210R

Bc  von Jd aufgebrochen, liegt zwischen Ga und Gb. Besteht aus schwarzer, lehmvermengter Erde und bleibt unter Kultur  10M 240R

Eb  von aufgebrochen, liegt ringsum Ö und E, besteht aus schwarzer Erde und war drei Jahre unter Kultur. Das übrige liegt noch wüst und ist mit Heidekraut bewachsen. Die Qualität gleicht dem aufgebrochenen Acker  5M 270R

Ad  von Gd aufgebrochen, liegt zwischen Ab und Jd, besteht aus sandigem mit vielen kleinen Steinen vermengten Acker  2M 255R

Gd  liegt zwischen Jd, Aa und L, liegt etwas niedrig, lehmiger und kaltgründiger Grund, wird als Koppel genutzt.

Ge  und Gc  liegen zwischen Aa und Ab, liegen beide wüst und sind mit starken Holzbüschen bewachsen.

Cb  von Gc aufgebrochen, liegt zwischen Jg, D und C, besteht aus sandigem mit kleinen Steinen vermischten Boden, bleibt unter Kultur  31M 240R

Da  von Ga aufgebrochen, liegt näher an Fa, besteht aus sandvermischter Erde, der Schmied hat es unter Kultur  4M 120R

Db  von Gb aufgebrochen, liegt in Ha, besteht aus magerer Moorerde, das übrige liegt noch wüst und ist mit Heidekraut bewachsen  1M 210R

Dc  von Gb aufgebrochen, liegt an der Grenze zu Glashagen, besteht aus sandvermengtem Boden, das übrige hiervon liegt noch wüst, die Qualität gleicht dem aufgebrochenen Acker  2M

Dd  von Ge aufgebrochen, liegt in Hd und Hw, besteht aus schwarzer, mooriger Erde, das übrige ist noch wüst und von gleicher Qualität

 URev 221  Ge  in 1B ist nach wie vor wüst und zu niedrig gelegen, wird folglich als Wiese genutzt.

De  von Ge aufgebrochen, liegt in 1A, besteht aus schwarzer Erde  1M

Dx  von Ji aufgebrochen, besteht aus lehmvermischter Erde und bleibt unter ständiger Kultur  90R

Df  von Ja aufgebrochen, besteht aus schwarzer, etwas sandvermischter Erde  2M 150R

Dg  von Jf aufgebrochen, besteht aus schwarzer, niedrig liegender, kaltgründiger Erde  4M 150R

Summe

Neuer Acker: 140M 105R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Arvid Carlmark
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Arvid Carlmark vermessen.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

4  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

5  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

6  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

7  Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.

8  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

9  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

10  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

11  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

12  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.