Beschreibung des Dorfes Holthof, das zwischen dem 20: Mai und 27: Mai des Jahre 1697 vermessen wurde1
Holthof und Püttershagen sind zwei Adelsdörfer, sie gehören unter Quitzin, und liegen im Distrikt sowie Kirchspiel Grimmen,
jeweils zwei Meilen von Stralsund und Greifswald und einen Viertel Weg von Grimmen entfernt. Die Dörfer grenzen an nachfolgende
Orte, im Norden an Schönenwalde, im Osten an Groß und Klein Lehmhagen, im Süden an die Stadt Grimmen und im Westen an Müggenwalde.
In Holthof wohnt ein Pächter, der beide Orte gepachtet hat, aber der Acker gehört zu Holthof. Wie der Pächter meint, sollen
diese beiden Güter auf sieben Hufen geschätzt werden, weil er für soviele Hufen Messkorn2 an den Pastor gibt. Aber welche Art Hufen das sein sollen, wisse er nicht, sagte er, da er sie nicht versteuere.
Namen der Einwohner
1 . Jochom Schiepler,
Pächter gibt 150 Rthl.
2 . Der Schäfer und ein Häker wohnen beide in einem Haus.
3 . Hans Grönvald, Einlieger in Püttershagen, gibt zwei Rthl Miete.
Arealausrechnung von Holthof und Püttershagen
Der Acker
A:
[A]
33M 270R
Aa
weist Roggensaat aus, vier Stücke Sandhumus, ebenes Land
24M 90R
Ab
zwei Stücke Lehmhumus, sandvermischt, etwas hoch liegendes Land
9M 180R
B: Die Brache
[B]
32M 90R
Ba
lehmvermischter Sandhumus
12M 270R
Bb
vier Stücke Sandhumus, ebenes Land
19M 120R
C: Das Kornfeld
C fünf Stücke lehmvermischter Sandhumus, zur Wiese hin etwas niedrig 33M 180R
D: Der Haferschlag
D lehmvermischter Sandhumus, ebenes Land 28M 240R
Wüster Acker
[E]
12M 135R
Ea
wüster Acker mit Heide bewachsen
1M 90R
Eb
zwei Koppeln, waren Acker
11M 45R
Wiesen
[F]
[Ertrag:] 70 Heufuder
46M 255R
Fa
etwas sumpfige Wiese an der Grenze zu Schönenwalde 2 Heufuder
1M 270R
Fb
durchschnittlich gute Wiese zwischen den Äckern Ba und Bb 8 Heufuder
5M 210R
Fc
sehr bewachsene und sumpfige Wiese 12 Heufuder
9M 270R
Fd
sieben Stücke durchschnittlich gute Wiese, etwas sumpfig 18 Heufuder
12M 75R
Fe
sumpfige Riedgras- und Schachtelhalmwiese 30 Heufuder
17M 30R
Eg Potters Dijk die Wiese gehört zu Hohenwarth, findet man in deren Ausrechnung wieder.
U 152Viehweide, Wald und Moraste
[H]
253M 30R
Ha
flacher und durchschnittlich gutes, grasiges Weideland, war zum Teil Acker
144M 195R
Hb
Weideland
9M 240R
Hc
sumpfiges Land mit Erlen-, Hasel- und Birkenbüschen bewachsen
30M 195R
Hd
festes Land mit Birkenbüschen, und nahe an der Grenze mit großen Eichen bewachsen
15M 210R
R 220 He
fester Boden mit Erlen- und Haselbüschen bewachsen
5M 255R
Hf
zwei Stücke tief liegender Boden, mit Erlen- und Haselbüschen bewachsen
4M 285R
Hg
zwei Stücke sumpfiger Morast mit allerhand Laubwald beachsen
26M 60R
Hi
ein kleiner Berg mit jungen Eichen bei Püttershagen
1M 253R
| Ga
zwei Ackerflecken Gb zwei Stücke wüster Acker |
Dieses Areal findet an in der Ausrechnung zu Grimmen, wohin dieses gehört. |
[J und p ergeben zusammen]
9M 150R
J
das Dorf mit den Grundstücken, worauf Häuser gebaut sind, mit den Wegen durch das
Dorf
p
ein Tümpel, gekennzeichnet mit p. Insgesamt
9M 150R
Summe
Acker: 128M 180R
Wüster Acker: 12M 135R
Wiese: 46M 255R
Heufuder: 40 Heufuder
Wald und Viehweide: 253M 30R
Hofstellen: 9M 150R
Annotationen von Holthof und Püttershagen
Über die Beschaffenheit des Ackers
Der Acker liegt in vier Schlägen, von denen einer mit Winterkorn besät wird und zwei mit Sommerkorn, der vierte liegt brach. Die Aussaat nach Aussage des Pächters: er hat dieses Jahr neun Drömt Roggen ausgesät, es können höchstens zehn Drömt ausgesät werden. Er säte sechs Drömt Gerste, und neun Drömt Hafer, Erbsen werden nicht in großer Menge ausgesät, dieses Jahr waren es sieben Scheffel. Er sagte, sie bekämen selten mehr als das dritte Korn zurück, in fruchtbaren Jahren das vierte Korn.
Wiesen
Hier beim Dorf gibt es Wiesen zuhauf, aber der größte Teil ist sumpfig, so dass sie in nassen Jahren nicht gemäht werden können. Aus der Wiese, die in B liegt kann man acht Fuder Heu bekommen, von den anderen Wiesen, die neben der Trebel liegen, besitzt der Pächter Nr. 1 aus Groß und Klein Lehmhagen die Hälfte. Jeder kann bis zu 30 Fuder bekommen, aber der Pächter berichtet, er habe drei Jahre wegen der vielen Nässe nicht mehr als 15 Fuder bekommen.
Viehweide und Wald
In diesem Dorf gibt es gutes, festes Weideland, aber nicht insgesamt, denn ihr R 222 bestes Weideland liegt zwischen den Äckern, weil der Bruch bei der Trebel sehr sumpfig ist, kann das Vieh dort nicht hin gelangen.
Aus dem Wald im Bruch bekommen sie notweniges Brennholz, aber es ist nicht zum Hausbau geeignet.
Gesinde
Auf dem Hof sind nur ein Knecht und ein Häker, denn die beiden Bauern aus Hohenwarth dienen hier vier Tage die Woche3 mit Vieh und einen zu Fuß.4
An Arbeitsvieh für die Ackerbewirtschaftung können zehn Pferde und vier Ochsen gehalten werden, Kühe besitzt er an die 50
Stück und eine Schäferei zu 200 Stück.
Abgaben
Der Pächter hat für seinen gesamten Haushalt mit Gesinde und Vieh an Klassensteuer und Nebenmodus5 dieses Jahr 18 Rthl und sechs einhalb ß gegeben.
Der Einlieger in Püttershagen gab 32 ß Klassensteuer,
Nebenmodus für sich 40 ß
für seine Ehefrau zwölf ß
und für drei Kühe 24 ß.
Das sind insgesamt 20 Rthl und 18 einhalb ß.
Am 17. Oktober des Jahres 1704 wurden die Dörfer Holthof und Püttershagen revidiert und wie folgt befunden
Ea ist ganz aufgebrochen und wurde bei der letzten Vermessung ausgerechnet unter derselben Signatur. Besteht aus sanvermischter Erde und bleibt weiter unter Kultur 1M 90R
Bc von Eb aufgebrochenm besteht aus lehmvermischter Erde und ist schon drei Jahre unter Kultur, das übrige lieg nach wie vor wüst 3M 165R
Eb liegt zwischen J und C, liegt insgesamt noch wüst, besteht aus sandigem Boden und ist mit Heidekraut bewachsen.
Gb ist ganz aufgebrochen, siehe die vorherige Ausrechnung. Es besteht aus sandvermischter Erde und bleibt weiter unter Kultur. Es gehört aber nach Grimmen.
Ca von Ha aufgerissen, besteht aus lehmiger Erde und bleibt weiter unter Kultur 270R
Summe
Neuer Acker: 5M 225R
1 Wurde laut Urschrift von Arvid Carlmark vermessen.
2 Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor. Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69
3 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
4 Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.
5 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.