R 217   U 150 

Beschreibung des Dorfes Holthof, das zwischen dem 20: Mai und 27: Mai des Jahre 1697 vermessen wurde1 

Holthof und Püttershagen sind zwei Adelsdörfer, sie gehören unter Quitzin, und liegen im Distrikt sowie Kirchspiel Grimmen, jeweils zwei Meilen von Stralsund und Greifswald und einen Viertel Weg von Grimmen entfernt. Die Dörfer grenzen an nachfolgende Orte, im Norden an Schönenwalde, im Osten an Groß und Klein Lehmhagen, im Süden an die Stadt Grimmen und im Westen an Müggenwalde.
In Holthof wohnt ein Pächter, der beide Orte gepachtet hat, aber der Acker gehört zu Holthof. Wie der Pächter meint, sollen diese beiden Güter auf sieben Hufen geschätzt werden, weil er für soviele Hufen Messkorn2  an den Pastor gibt. Aber welche Art Hufen das sein sollen, wisse er nicht, sagte er, da er sie nicht versteuere.

Namen der Einwohner

1 . Jochom Schiepler, Pächter gibt 150 Rthl.
2 . Der Schäfer und ein Häker wohnen beide in einem Haus.
3 . Hans Grönvald, Einlieger in Püttershagen, gibt zwei Rthl Miete.

 R 218   U 151 

Arealausrechnung von Holthof und Püttershagen

Der Acker

A:

[A]   33M 270R
Aa  weist Roggensaat aus, vier Stücke Sandhumus, ebenes Land  24M 90R
Ab  zwei Stücke Lehmhumus, sandvermischt, etwas hoch liegendes Land  9M 180R

B: Die Brache

[B]   32M 90R
Ba  lehmvermischter Sandhumus  12M 270R
Bb  vier Stücke Sandhumus, ebenes Land  19M 120R

C: Das Kornfeld

C  fünf Stücke lehmvermischter Sandhumus, zur Wiese hin etwas niedrig  33M 180R

D: Der Haferschlag

D  lehmvermischter Sandhumus, ebenes Land  28M 240R

Wüster Acker

[E]   12M 135R
Ea  wüster Acker mit Heide bewachsen  1M 90R
Eb  zwei Koppeln, waren Acker  11M 45R

 R 219 

Wiesen

[F]  [Ertrag:] 70 Heufuder  46M 255R
Fa  etwas sumpfige Wiese an der Grenze zu Schönenwalde 2 Heufuder  1M 270R
Fb  durchschnittlich gute Wiese zwischen den Äckern Ba und Bb 8 Heufuder  5M 210R
Fc  sehr bewachsene und sumpfige Wiese 12 Heufuder  9M 270R
Fd  sieben Stücke durchschnittlich gute Wiese, etwas sumpfig 18 Heufuder  12M 75R
Fe  sumpfige Riedgras- und Schachtelhalmwiese 30 Heufuder  17M 30R

Eg  Potters Dijk die Wiese gehört zu Hohenwarth, findet man in deren Ausrechnung wieder.

 U 152 

Viehweide, Wald und Moraste

[H]   253M 30R
Ha  flacher und durchschnittlich gutes, grasiges Weideland, war zum Teil Acker  144M 195R
Hb  Weideland  9M 240R
Hc  sumpfiges Land mit Erlen-, Hasel- und Birkenbüschen bewachsen  30M 195R
Hd  festes Land mit Birkenbüschen, und nahe an der Grenze mit großen Eichen bewachsen  15M 210R
 R 220 He  fester Boden mit Erlen- und Haselbüschen bewachsen  5M 255R
Hf  zwei Stücke tief liegender Boden, mit Erlen- und Haselbüschen bewachsen  4M 285R
Hg  zwei Stücke sumpfiger Morast mit allerhand Laubwald beachsen  26M 60R
Hi  ein kleiner Berg mit jungen Eichen bei Püttershagen  1M 253R

Ga  zwei Ackerflecken
Gb  zwei Stücke wüster Acker
Dieses Areal findet an in der Ausrechnung zu Grimmen, wohin dieses gehört.

[J und p ergeben zusammen]   9M 150R
J  das Dorf mit den Grundstücken, worauf Häuser gebaut sind, mit den Wegen durch das Dorf
p  ein Tümpel, gekennzeichnet mit p. Insgesamt  9M 150R

Summe

Acker: 128M 180R
Wüster Acker: 12M 135R
Wiese: 46M 255R
Heufuder: 40 Heufuder
Wald und Viehweide: 253M 30R
Hofstellen: 9M 150R

 R 221   U 153 

Annotationen von Holthof und Püttershagen

Über die Beschaffenheit des Ackers

Der Acker liegt in vier Schlägen, von denen einer mit Winterkorn besät wird und zwei mit Sommerkorn, der vierte liegt brach. Die Aussaat nach Aussage des Pächters: er hat dieses Jahr neun Drömt Roggen ausgesät, es können höchstens zehn Drömt ausgesät werden. Er säte sechs Drömt Gerste, und neun Drömt Hafer, Erbsen werden nicht in großer Menge ausgesät, dieses Jahr waren es sieben Scheffel. Er sagte, sie bekämen selten mehr als das dritte Korn zurück, in fruchtbaren Jahren das vierte Korn.

Wiesen

Hier beim Dorf gibt es Wiesen zuhauf, aber der größte Teil ist sumpfig, so dass sie in nassen Jahren nicht gemäht werden können. Aus der Wiese, die in B liegt kann man acht Fuder Heu bekommen, von den anderen Wiesen, die neben der Trebel liegen, besitzt der Pächter Nr. 1 aus Groß und Klein Lehmhagen die Hälfte. Jeder kann bis zu 30 Fuder bekommen, aber der Pächter berichtet, er habe drei Jahre wegen der vielen Nässe nicht mehr als 15 Fuder bekommen.

Viehweide und Wald

In diesem Dorf gibt es gutes, festes Weideland, aber nicht insgesamt, denn ihr  R 222 bestes Weideland liegt zwischen den Äckern, weil der Bruch bei der Trebel sehr sumpfig ist, kann das Vieh dort nicht hin gelangen.
Aus dem Wald im Bruch bekommen sie notweniges Brennholz, aber es ist nicht zum Hausbau geeignet.

 U 154 

Gesinde

Auf dem Hof sind nur ein Knecht und ein Häker, denn die beiden Bauern aus Hohenwarth dienen hier vier Tage die Woche3  mit Vieh und einen zu Fuß.4 
An Arbeitsvieh für die Ackerbewirtschaftung können zehn Pferde und vier Ochsen gehalten werden, Kühe besitzt er an die 50 Stück und eine Schäferei zu 200 Stück.

Abgaben

Der Pächter hat für seinen gesamten Haushalt mit Gesinde und Vieh an Klassensteuer und Nebenmodus5  dieses Jahr 18 Rthl und sechs einhalb ß gegeben.
Der Einlieger in Püttershagen gab 32 ß Klassensteuer,
Nebenmodus für sich 40 ß
für seine Ehefrau zwölf ß
und für drei Kühe 24 ß.
Das sind insgesamt 20 Rthl und 18 einhalb ß.

 RRev 511   URev 218 

Am 17. Oktober des Jahres 1704 wurden die Dörfer Holthof und Püttershagen revidiert und wie folgt befunden

Ea  ist ganz aufgebrochen und wurde bei der letzten Vermessung ausgerechnet unter derselben Signatur. Besteht aus sanvermischter Erde und bleibt weiter unter Kultur  1M 90R

Bc  von Eb aufgebrochenm besteht aus lehmvermischter Erde und ist schon drei Jahre unter Kultur, das übrige lieg nach wie vor wüst  3M 165R

Eb  liegt zwischen J und C, liegt insgesamt noch wüst, besteht aus sandigem Boden und ist mit Heidekraut bewachsen.

Gb  ist ganz aufgebrochen, siehe die vorherige Ausrechnung. Es besteht aus sandvermischter Erde und bleibt weiter unter Kultur. Es gehört aber nach Grimmen.

Ca  von Ha aufgerissen, besteht aus lehmiger Erde und bleibt weiter unter Kultur  270R

Summe

Neuer Acker: 5M 225R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Arvid Carlmark
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Arvid Carlmark vermessen.

2  Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor.  Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69

3  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

4  Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.

5  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.