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Beschreibung vom Amtsdorf Kaschow, das zwischen dem 5. und 7. Juni 1697 geometrisch vermessen wurde

Kaschow ist ein Amtsdorf von Hohenwarth, liegt im Distrikt und Kirchspiel Grimmen, drei Meilen von Stralsund, sowie zwei Meilen von Greifswald, eine Viertelmeile von Grimmen entfernt, grenzt an nachfolgende Dörfer: im Norden Bartmannshagen, im Osten Prützmannshagen, im Süden Klevenow und Barkow, im Südwesten, Westen und Nordwesten die Stadt Grimmen.

Hier im Dorf wohnen sieben Vollbauern, von denen drei auf Hohenwarth dienen. Die anderen zahlen Dienstgeld1 . In alten Zeiten haben hier zehn Vollbauern und ein Halbbauer gewohnt, so mag man erwägen, dass das ganze Dorf aus 10 ½ Hufen bestünde, aber jetzt versteuert jeder von diesen Bauern für eine reduzierte Hufe2 .

Namen der Einwohner

1 . Berent Rod, Bauer, hat zwei Höfe zur Nutzung, zahlt 48 Rthl Dienstgeld
2 . Clas Sümman, Bauer, zahlt 20 Rthl Dienstgeld
3 . Christian Wahl, Bauer, dient
4 . Tomas Eggert, Bauer, zahlt 20 Rthl Dienstgeld
5 . Andreas Eggert, Bauer, zahlt 20 Rthl Dienstgeld
6 . Marthin Pogrent, Bauer und Krüger, dient
7 . Hans Peters, Bauer, dient
8 . Slutbohm, Tagelöhner, Einlieger bei Nr. 7
9 . Hans Pashagen, Pferdewächter, Einlieger bei Nr. 6
10 . der Kuh- und der Schweinehirt, wohnen beide in einem Haus
11 . die Kappelle

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Arealausrechnung von Kaschow

Acker

[A]   102M 210R
Aa  Langst felt, Sandhumus, ein wenig lehmhaltig, ebenes Land, war dieses Jahr mit Wintergetreide besät,  94M
Ab  magerer und grobkörniger Sandboden,  8M 210R

[B]   81M 30R
Ba  Lang Wisch Slag, gut gedüngter Sandhumus, ebenes Land, lag dieses Jahr brach,  33M 270R
Bb  etwas tiefliegender und grobkörniger Sandboden, vier Stücke,  47M 60R

C . Balenslag, Sandhumus, lehmhaltiges ebenes Land, war in diesem Jahr mit Gerste besät,  89M

[D]   62M 270R
Da  Eldnow Slag, Sandhumus, ebenes Land, war in diesem Jahr mit Erbsen und Hafer besät,  48M 210R
Db  niedriger und tiefliegender Sandboden, drei Stücke,  14M 60R

Wüster Acker

[E]   103M 120R
Ea  niedriger wüster Acker, mit Weidebüschen bewachsen, drei Stücke,  12M 90R
Eb  flacher wüster Acker mit Heidekraut bewachsen, drei Stücke,  28M 270R
Ec  wüster Acker mit Heidekraut, Erlen und Birkenbüschen bewachsen,  23M 210R
Ed  etwas niedriger wüster Acker, mit Heidekraut, Erlen und Haselbüschen bewachsen, drei Stücke,  38M 150R

Wiesen

[F]  22 Heufuder,  14M 120R
Fa  sumpfige Riedwiese, drei Stücke, 5 Heufuder,  3M 150R
Fb  etwas sumpfig, jedoch gute Graswiese, drei Stücke, 10 Heufuder,  5M 210R
Fc  gute Graswiese, zum Wald hin etwas sumpfig, drei Stücke, 7 Heufuder,  5M 60R

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Wald und Weideland

[G,P]   471M 240R
Ga  trockenes Land mit Heidekraut, Erlen und Haseln bewachsen, war zum Teil Acker gewesen, zwei Stücke,  37M 210R
Gb  genügend Eichen-, Erlen- und Haselwald, zwei Stücke,  31M 150R
Gc  sandiges Land mit kleinem Heidekraut und Wacholderbüschen bewachsen,  46M 120R
Gd  flaches Weideland, etwas tiefliegend,  42M 270R
Ge  morastartiges Land mit jungen Eichen, sowie allerlei Laubwald bewachsen,  112M 270R
Gf  sehr sumpfiger Bruch mit allerlei Laubwald bewachsen,  171M 120R
Gg  drei sumpfige Moore mit Riedgras bewachsen,  25M 180R
P  Tümpel in den Feldern: fünf in B, vier in D, einer in C und einer beim Dorf,  3M 120R

H  das Dorf mit den Höfen, worauf Häuser gebaut sind und einige Koppeln bei den Häusern, sowie wüste Höfe, mit ö bezeichnet, und Gemüsegärten mit K. Das andere sind kleine Koppeln.  27M

[Summe]

Acker: 335M 210R
wüster Acker: 103M 120R
Wiese: 14M 120R
Heufuder: 22
Wald und Weideland: 471M 240R
Hofstellen: 27M

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Annotationen von Kaschow

Über Beschaffenheit des Ackers

Der Acker liegt in vier Schlägen, von denen einer mit Roggen besät war, der zweite mit Gerste, der dritte mit Hafer, der vierte liegt jedes Jahr brach. Die zwei Felder, die bei Grimmen liegen, nämlich Balenslag und Langstfelt, sind die besten, und die Bauern meinen, sie tragen jedes Jahr bestimmtes Getreide. Aber die anderen beiden sind viel schlechter, besonders Langevisch Slag in der Brache. Nämlich der abgelegenste Teil ist sehr tiefliegend und hat außerdem keinen Ablauf, sondern das Wasser bleibt auf dem Acker stehen. Ein Teil von Eldnow Slag ist auch sehr tiefliegend, so dass dort in nassen Jahren kein Getreide wächst.

Aussaat nach Angaben der Bauern: der eine Hufe Land hat, kann nicht mehr aussäen als 18 Scheffel Roggen, aber in Langevisch Slag nicht mehr als 16 Scheffel. Gerste wäre es nicht mehr als 12 und allerhöchstens 14 Scheffel. Sie könnten wohl so viel Gerste wie Roggen aussäen aber man kann den Acker nicht düngen. Säen sie dort nämlich in den ungedüngten Acker, sind sie sich sicher, dass sie nichts bekommen. Hafer 16 Scheffel, Erbsen 3 höchstens 4 Scheffel. Gemäß allen Aussagen der Bauern können sie nicht mehr als das dritte Korn bekommen und in den allerbesten Jahren das vierte Korn.

Wiesen

Wiesen sind nur einige Stücke in den Ackerfeldern, die nicht viel einbringen können und wenn außerdem der Acker brach liegt, werden sie die Wiesen nicht mähen, die in diesem Acker liegen. Jeder von den Bauern kann höchstens 3 Fuder bekommen. Aber dieses Jahr meinten sie, dass nicht jeder einen Fuder erhielt, weil ein Teil der Wiesen brach lag und zum anderen, weil im Sommer acht Tage eine halbe Kompanie Reiter hier lagerte, die den Bauern mähen halfen.

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Viehweide und Wald

In diesem Dorf ist kein besonderes Weideland, denn in Brüchen und Morästen kann das Vieh nicht stehen, weil sie sehr sumpfig sind. Bei Grimmen und Bartmannshagen haben sie ihre beste Weide. Wald haben sie genug, nicht nur zum Brennen, sondern auch zum Bauen. Die Bauern fahren auch Brennholz nach Greifswald und auch nach Stralsund, wo es bezahlt werden muss.

Vieh

Arbeitsvieh hat jeder von den vier Bauern, die nicht dienen 4 Pferde und 2 Ochsen. Aber diejenigen, die dienen müssen, haben 8 Pferde (4 zur eigenen Ackerbestellung und 4 für den Hofdienst), 2 Ochsen, so dass diejenigen, die dienen, nicht nur doppeltes Vieh, sondern auch Gesinde halten müssen. Kühe hat jeder Bauer höchstens 4 oder 5. Nr. 5 ist neu eingesetzt, hat nur 2 Stück. Schafe hat jeder Bauer bis zu 10 Stück.

Hofdienst

Die drei Bauern Nr. 3, 6 und 7 dienen auf Hohenwarth vier Tage in jeder Woche mit Vieh und einem zu Fuß, aber in der Erntezeit die ganze Woche. Sie beschwerten sich sehr darüber, dass nur einige dienen müssen und die anderen nicht. Denn sie meinen, durch den schweren Hofdienst zu verarmen, weil sie mehr Abgaben haben als die anderen. Nämlich Akzise müssen diejenigen, die dienen 42 ß, aber die anderen nur 28 ß zahlen. Das kommt dadurch, dass sie mehr Gesinde halten müssen als die anderen.

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Abgaben

Magazinroggen3  gab jeder von den Bauern dieses Jahr 9 Scheffel, beläuft sich für sieben auf 63 Scheffel.
Reitersteuer4  jeder Bauer im Monat 1 Rthl, beläuft sich im Jahr für alle sieben Bauern auf 84 Rthl.
Akzise5  jedes Quartal von denen, die dienen 42 ß, beläuft sich für alle drei im Jahr auf 10 Rthl 28 ß.
Akzise für die anderen vier jeder jedes Quartal 28 ß, beläuft sich im Jahr für alle vier auf 9 Rthl 16 ß.
Hufen-6 , Tribunal-7  [und] Landkastensteuer8  hat jeder von den Bauern dieses Jahr 16 Rthl bezahlt, wie sie nachgerechnet haben, beläuft sich für alle sieben auf 112 Rthl.
Für alle ihre Abgaben haben sie Quittungen verlangt, aber haben zur Antwort bekommen, dass sie ihnen nichts nützen und nicht von Nöten sind, so klug daraus zu werden.

Der Krug

Das Bier, welches hier im Krug gezapft wird, wird von Grimmen genommen. Der Krüger meinte nicht zu wissen, wieviel Tonnen im Jahr hier verkauft werden können, zahlt 4 Rthl Krugpacht9  an das Amt.

 RRev 508   URev 215 

Anno 1704 d 14 Octo. ist Kaschow revidiret und befunden wie folget.

[Bc,Bd,Be,Ac,Ad,Ca]   36M 135R

Bc : von Ea außgerißen bestehet auß sandvermengter Erden, ist schon 3 Jahr unter Cultur geweßen, bleibet auch nach dießen darunter, daß übrige davon ist mit hohen holtz bewachsen, und zur Cultur undienlich,  3M 120R

Bd : Eb außgerißen, bestehet auß guter Schwartzen Erde, ist tüchtig zu Winter und Sommer Saat,  5M

Be : von Eb außgerißen, bestehet auß schwartzer leimigter Erden, und bleibet unter beständiger Cultur gleich andern Schlägen,  15M 120R

Ac : von Eb. zwischen Ab und Ge belegen ist außgerißen bestehet auß sandvermengter Erden ist schon 3 Jahr unter Cultur geweßen, und bleibet beständig darunter, daß übrige lieget noch dresch und ist mit Heidekraut bewachsen, Der Grund ist gleicher qvalitet mit dem auffgerißenen und ist zur Cultur dienlich,  4M 105R

Ec  lieget noch gantz wüste, und ist mit großen Holtz bewachßen und zur Cultur undienlich.

Ad : von Ed zwischen Gc und C1 belegen ist außgerißen bestehet auß sandigter Erden ist schon 2 Jahr unter Cultur geweßen, Daß übriege lieget noch, ist mit Heidekraut bewachßen, Der Grund ist gleich dem außgerißenen,  5M 90R

Ed  im schlage C lieget noch wie vor dießen wüste, ist ein strenger Sandkamp und ist mit Dornen bewachßen, und zur Cultur fast undienlich.

Ca : von Ed zwischen Gf und C belegen, auffgerißen bestehet auß guter schwartzen Erde, und ist 3 Jahr schon unter Cultur geweßen,  3M

Summe

[neuer Acker:] 36M 135R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Arvid Carlmark
Revision:
Anmerkungen:

1 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

2 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

3 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

4 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

5 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

6 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

7 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

8 Landkasten: Im Landkasten werden die Steuergelder verwaltet, die der Landesherr ausgeschrieben und die Landstände bewilligt hatte. Der rechnungs- und kassenführende Landschaftsmandatar führte drei unterschiedliche Kassen: eine für die allgemeinen Steuern, die zweite für die Mittel der Ritterschaft und die dritte für die Mittel der Städte. Zur besseren Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben betrieb der Landkasten der pommerschen Stände eine Fondwirtschaft. Eine Landkastensteuer ist demnach eine, die an den Landkasten gezahlt werden muss.  Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 198-202.

9 Der Krug bezeichnet im norddeutschen Raum ein Wirtshaus. Für das Führen eines Wirtshauses musste der Wirt Pacht an den Eigentümer entrichten.  Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 11, Leipzig 1873. Sp. 2434.